Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=27.12.2021
Internet Erstausgabe, letzte Änderung: TT.MM.JJ
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf
Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
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Plausibilität in Kriminalistik & Kriminologie _Datenschutz_Rel.
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für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT1,
Abteilung Wissenschaft, Bereich Sprache und Begriffsanalysen und hier speziell
zum Thema:
Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität,
Plausibilitätskriterien
in der Kriminalistik und in
Kriminologie
Originalarbeit von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen
Plausibilität.
Empirische Studie zu Begriff und Verständnis
von Plausibilität.
Haupt- und Verteilerseite
Begriffsanalysen * Methodik
der Begriffsanalysen nach Wittgenstein *
_
Zusammenfassung - Abstract
- Summary
Kriminalistik und Kriminologie sind ein weites Feld für viele
Arten von Plausibilität. Wie in den anderen Wissenschaften und Lebensbereichen
auch, wird plausibel auch in der Kriminalistik und Kriminologie nicht erklärt
oder definiert, sondern in der Regel als allgemein verständlicher
und nicht weiter erklärungs- oder begründungspflichtiger Grundbegriff
im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, glaubhaft, erklärlich,
stimmig gebraucht, womit aber nichts wirklich erklärt wird, sondern
nur neue Begriffsverschiebebahnhöfe
errichtet wurden. Es stellt sich dann nämlich die Frage wie bei plausibel:
was genau heißt verständlich, nachvollziehbar, glaubhaft,
erklärlich, stimmig, wodurch wird etwas verständlich,
nachvollziehbar, glaubhaft, erklärlich, stimmig?
Gebrauchsbeispiele
in der Kriminalistik
Groß-Geerds Handbuch
der Kriminalistik Bd. I (1977), Bd. II (1978)
Zusammenfassung Geerds Handbuch der Kriminalistik: Plausibel
wird in keiner der 29 Fundstellen näher erklärt oder begründet,
sondern als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich,
nachvollziehbar, erklärlich, glaubhaft, stimmig gebraucht, wodurch
aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde: denn wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar,
erklärlich, glaubhaft, stimmig? Die gleichen Fragen nach Erklärung
und Begründung für plausibel stellen sich auch hier.
GG1977-I
13 Fundstellen "plaus"
GG1977-I-S.12: "Wer den Standpunkt der Kriminalistik und ihr Verhältnis
zu anderen Disziplinen zutreffend und 1plausibel
erfassen will, geht zweckmäßig vom Begriff der Kriminalwissenschaften
aus."
Kommentar-GG1977-I-S.12: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung
oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher
Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig
ist.
GG1977-I-S.45: "Schließlich sei betont, daß es auch
in der Historischen Kriminalistik nicht mit einer bloßen Bestandsaufnahme
getan, sondern der Versuch einer sinnvollen Deutung anzustreben ist; das
sollte aber nicht dazu verführen, wegen eines 2plausibel
erscheinenden Erklärungsmodells dem entgegenstehende Fakten zu übergehen."
Kommentar-GG1977-I-S.45: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung
oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher
Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig
ist.
GG1977-I-S.147: "Mag durch diesen Aberglauben das ansonsten unverständliche
Zurücklassen derartiger „Visitenkarten" am Tatort zumindest teilweise
3plausibel
werden, gibt es dafür doch auch andere Erklärungen, zumal, da
heutzutage selbst für derlei Dinge anfällige Kriminelle nicht
mehr an diesen allerdings altehrwürdigen und früher international
verbreiteten Zinnober zu glauben scheinen. ..."
Kommentar-GG1977-I-S.147: "Teilweise Plausibel" wird eingeführt.
Plausibel wird so wenig wie teilweise plausibel näher erklärt
oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung
oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher
Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig
ist. "Teilweise Plausibel" wird eingeführt.
GG1977-I-S.175: "... Recht häufig dagegen sind rational nicht
erklärbare Selbstmorde, bei denen des öfteren schon wegen psychiatrischer
Befunde beim Betroffenen kein rational 4plausibler
Anlaß zu ermitteln ist."
Kommentar-GG1977-I-S.175: "plausibel" wird gebraucht, aber nicht näher
erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote,
Anmerkung oder Literaturhinweis. Vielleicht wird "plausibel" als allgemeinverständlicher
Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig
ist. Das kann aber nicht für "rational plausibel" gelten.
GG1977-I-S.398: "... Eine 21jährige uneheliche Mutter tauschte
die Ganztagsstelle gegen eine Stundenstelle im Haushalt ein. - Ebenso wie
diese Täter versuchen andere auf mancherlei Weise 5plausibel
zu machen, warum sie ihre Arbeitskraft nicht voll ausnutzen, z.B. halbtägig
statt ganztägig, als Hilfsarbeiter statt als Fachkraft arbeiten oder
nur noch Gelegenheitsarbeiten übernehmen. ..."
Kommentar-GG1977-I-S.398: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung
oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher
Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig
ist.
GG1977-I-S.415: "Die allgemeinen Erkenntnisse der Aussage- und Vernehmungspsychologie,
die gerade auch für Falschaussagen bedeutsam sind, können in
diesem Rahmen daher nur kurz skizziert werden, weil sie besser im Rahmen
der Kriminaltaktik oder gewisser kriminaltechnischer Begutachtungen passen.
Doch sie sind wichtig, um das Charakteristische der besonderen Formen der
Falschaussage 6plausibel werden
zu lassen."
Kommentar-GG1977-I-S.415: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung
oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher
Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig
ist. Hier wäre aber zwingend erforderlich gewesen, zu erklären,
durch welche Methoden man Falschaussagen plausibel erscheinen lassen kann.
GG1977-I-S.421: "Man denke etwa an außereheliche Schwangerschaft,
sonst nicht 7plausibles Fernbleiben,
Ausgeben oder Verlieren von Geld, durch Selbstmordversuch oder auf andere
Weise eingetretene Verletzungen, deren wirklicher Grund verschleiert werden
soll."
Kommentar-GG1977-I-S.421: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, sondern als allgemeinverständlicher Grundbegriff
im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen,
womit aber nichts wirklich erklärt wird, sondern nur neue Begriffsverschiebebahnhöfe
errichtet würden.
GG1977-I-S.422: "Ein Arbeiter, der seinen Wochenlohn vertrunken
hatte, wollte seiner Frau den Verlust durch Behaupten eines Raubüberfalls
8plausibel
machen; zu diesem Zweck hatte er sich einen tiefen Stich in den Unterarm
beigebracht. Die Initiative der besagten Frau bewirkte mit Einschaltung
der Kriminalpolizei, daß der „Fall" aufgeklärt wurde."
Kommentar-GG1977-I-S.422: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung
oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher
Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig
ist.
GG1977-I-S.434: "Am beliebtesten ist bei der Korruption von Exekutivbeamten
Bargeld, wenngleich derartige Zuwendungen hier schwierig und besonders
gefährlich sind. Deshalb leuchtet ein, daß die Unentgeltlichkeit
der Zuwendung jedenfalls für den flüchtigen Betrachter 9plausibel
kaschiert werden muß. Man gewährt dem Beamten - eventuell
mittelbar über Angehörige - ein „Darlehen", das jedoch nicht
zurückgezahlt werden soll, oder Prämien, Provisionen und dergleichen.
Man schließt mit ihm oder seinen Mittelspersonen Mitarbeiter- oder
Beraterverträge ab, für die ansonsten von ihm kaum etwas zu leisten
ist."
Kommentar-GG1977-I-S.434: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung
oder Literaturhinweis. Plausibel kaschiert spricht für Anschein, nur
so aussehen, aber nicht wirklich sein.
GG1977-I-S.524: "Die den Bodenspuren mitunter ähnlichen Spuren
von Pflanzen sind vor allem dann wichtig, wenn im Freien gelegene Tatorte
eine besonders charakteristische und seltene Fauna aufweisen. Aber auch
sonst kann es dem Tatverdächtigen schwer fallen, die Herkunft solcher
Pflanzenspuren
10plausibel zu machen
(§ 15-II-D-l)."
Kommentar-GG1977-I-S.524: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung
oder Literaturhinweis. Vielleicht wird plausibel als allgemeinverständlicher
Grundbegriff angenommen im Sinne von verständlich, nachvollziehbar,
erklärlich, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde.
GG1977-I-S.617f: "Bei einer 39 jährigen, korpulenten Frau, die nach
den Angaben ihres Freundes auf dem Weg zur Toilette plötzlich tot
zusammengebrochen sei, fanden sich an den Brüsten halbkreisförmig
angeordnete blutunterlaufene Stellen, unter dem rechten Brustansatz ein
etwa 10 cm langer blutunterlaufener Streifen. Diese seltsamen Verletzungen
fanden bei der Obduktion, die einwandfrei Herzthrombose als Ursache ergab,
eine 11plausible Erklärung;
während der Streifen auf den zu engen Büstenhalter [>618] zurückzuführen
war, stellten die anderen blutunterlaufenen Stellen Saug- und Bißspuren
des stürmischen Liebhabers dar."
Kommentar-GG1977-I-S.617f: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, sondern als allgemeinverständlicher Grundbegriff
im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich, womit
aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde.
GG1977-I-S.733: "Der Brandherd, der für die Brandursache besonders
aufschlußreich zu sein pflegt, ist üblicherweise diejenige Stätte,
an welcher entweder das Feuer zuerst bemerkt worden ist oder wo dies am
meisten zerstört hat. Findet man mehrere Brandherde, so spricht das
in aller Regel für vorsätzliche Brandstiftung, sofern nicht Funkenflug
oder andere Gründe einen solchen Brandverlauf 12plausibel
machen. Den Verdacht einer Brandstiftung begründen ferner Vorkehrungen,
die wie das Lagern leicht brennbaren Materials, das öffnen von Türen
oder Fenstern, die Ausbreitung des Feuers erleichtern, sofern es für
einen solchen Befund nicht andere einleuchtende Gründe gibt. Noch
stärkere Indizien stellen schließlich beiseite geschaffte oder
unbrauchbar gemachte Löschmittel oder -geräte dar. Auf alle diese
Spuren ist daher besondere Obacht zu geben, wenn man die Brandursache ermitteln
und Anhaltspunkte für das Vorliegen von Brandstiftung oder eines Fahrlässigkeitsbrandes
erhalten will."
Kommentar-GG1977-I-S.733: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, sondern als allgemeinverständlicher Grundbegriff
im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich gebraucht,
womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar,
erklärlich?
GG1977-I-S.753: "c) Verletzung der Unterhaltspflicht
Weniger gebräuchlich sind kriminaltechnische Methoden bei Verletzungen
der Unterhaltspflicht gegenüber Angehörigen, obwohl derartige
Gesetzesverstöße ebenfalls relativ häufig begangen werden.
Hier kommen kriminaltechnische Untersuchungen vor allem dann in Betracht,
wenn Urkunden gefälscht oder Krankheiten und ähnliches vorgegeben
werden, um die angeblich mangelnde Leistungsfähigkeit 13plausibel
zu
machen."
Kommentar-GG1977-I-S.753: Plausibel wird auch in der letzten Fundstelle
nicht näher erklärt oder begründet, sondern als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
gebraucht, wodurch aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in
andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde: womit wird etwas verständlich, nachvollziehbar,
erklärlich?
_
GG1978-II
17 Fundstellen "plaus":
GG1978-II-S. 42: "... Aber auch andere Personen täuschen Überfälle
aus diesem Grunde oder zu dem Zwecke vor, Verluste oder Geldausgaben als
14plausibel
erscheinen zu lassen, was nicht selten versicherungsrechtliche Konsequenzen
haben kann, an welche diese Täter u. U. nicht einmal gedacht haben."
Kommentar-GG1978-II-S. 42: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
GG1978-II-S.134: "Obwohl sich für derartige Fälle keine
allgemeinen Regeln aufstellen lassen, dürfte es sich im allgemeinen
empfehlen, zunächst abzuwarten oder zu verhandeln bis es zu solchen
Ausschreitungen kommt, die Anwendung von Zwang 15plausibel
machen. Zudem muß oft im Interesse der Sicherheit der Beamten und
ungestörter Durchführung eine insoweit günstige Lage abgewartet
werden."
Kommentar-GG1978-II-S.134: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
GG1978-II-S.156: "Der häufigere Widerruf ist im Grunde 16plausibel,
wenn man sich die Ursachen von Geständnissen vergegenwärtigt."
Kommentar-GG1978-II-S.156: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
GG1978-II-S.193: "Wenn Bauer (1—290 ff.) weitergehend klassifizieren
möchte (sichere, unsichere, intelligente, ungebildete, ängstliche,
verantwortungsvolle, oberflächliche, weitschweifige usw. Zeugen),
so mag das zwar auf Anhieb 17plausibel
und plastisch erscheinen, dürfte in Wahrheit aber sowohl praktisch
als auch theoretisch mehr verwirren als helfen."
Kommentar-GG1978-II-S.193: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
An dieser Stelle wird auch deutlich gemacht, dass etwas zwar auf Anhieb
plausibel erscheinen mag, in Wahrheit aber mehr verwirrt als hilft.
GG1978-II-S.197: "Ist dies der Fall, so ist bereits ein wichtiger
Teil der Aufklärungsarbeit geleistet. Denn jetzt geht es außer
um den Nachweis der Unrichtigkeit darum, diejenigen Gründe zu erkennen,
die ein solches Verhalten des Zeugen als 18plausibel
erscheinen
lassen. Dann aber bereitet die Bewertung solcher Aussagen keine größeren
Schwierigkeiten mehr als bei feindlichen oder freundlichen Zeugen."
Kommentar-GG1978-II-S.197: Hier kommen Gründe für plausibles
Verhalten des Zeugen ins Spiel: Plausibilität bedarf Gründe.
GG1978-II-S.208: "Welche beherrschende Rolle hier Psychologie der
Aussage und der Vernehmung spielen, braucht nicht nochmals betont zu werden.
So werden nicht nur die Voraussetzungen und Fehlerquellen der Aussage —
Wahrnehmung, Gedächtnis bzw. Erinnerung und Wiedergabe - augenscheinlich,
sondern auch viele Erkenntnisse der Vernehmungstaktik und -technik ebenso
wie Besonderheiten bei Frauen und jungen Menschen 19plausibel.
Probleme, die besonders eng mit der Psychologie des Strafverfahrens zusammenhängen,
ergeben sich, wenn wir bei Vernehmungen die unterschiedlichen Rollen der
Aussagepersonen in Rechnung stellen; denn es macht einen erheblichen Unterschied
aus, ob jemand als Beschuldigter, Zeuge oder Sachverständiger vernommen
wird."
Kommentar-GG1978-II-S.208: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet, vermutlich wird plausibel auch hier als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
GG1978-II-S.226: "Bei Licht besehen werden von solchen Justizkritikern
nicht gar so selten wenig 20plausibel
erscheinende Argumente an den Haaren herbeigezerrt, um Berufs-
oder auch Laienrichter in ganz einseitiger Form zu diskreditieren."
Kommentar-GG1978-II-S.226: Plausibel wird auch hier nicht näher
erklärt oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
Die Formulierung "wenig plausibel" spricht für eine quantitative Auffassung:
etwas kann mehr oder weniger plausibel erscheinen.
GG1978-II-S.231: "Und selbst wenn sich dabei keine 21plausiblen
Umstände für eine unwahre Aussage ergeben, kann man
mangelnde Glaubwürdigkeit einer Aussageperson nicht ohne weiteres
als ein Indiz schlechten Gewissens und damit der Schuld an der fraglichen
Straftat werten."
Kommentar-GG1978-II-S.231: "Plausible Umstände" kann man Sinne
von Gründen interpretieren.
GG1978-II-S.246: "Beispiele dieser Art sind Freisprüche von
Frauen, die ihren Ehemann oder ihr Kind aus 22plausibel
erscheinenden Gründen getötet haben (crime passionel)."
Kommentar-GG1978-II-S.246: Plausibel wird nicht näher erklärt
oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
GG1978-II-S.285: "Dies gilt übrigens nicht nur für gewisse
Fälle des Versicherungsmißbrauchs, sondern ebenso für die
Deliktsvortäuschung, da man oft Gewalttaten behauptet, um auf andere
Art entstandene Verletzungen
23plausibel
zu machen."
Kommentar-GG1978-II-S.285: Plausibel wird auch hier nicht näher
erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
GG1978-II-S.380: "Entweder schweigt der Festgenommene oder er kennt
seine Hintermänner nur noch begrenzt bzw. diese setzen sich - durch
das Einschreiten gewarnt - schleunigst ab. Mißtrauisch sollte immer
stimmen, wenn ein Verteiler ohne 24plausible
Gründe das Falschgeld weiter von seinem Wohnort oder -viertel
entfernt abzusetzen sucht."
Kommentar-GG1978-II-S.380: Hier kommen wieder Gründe
ins Spiel, derer die Plausibilität bedarf.
GG1978-II-S.397: "So behauptet der Täter beispielsweise, wenn
er nicht den Vorgang als solchen in Abrede stellen kann, daß das
Opfer - nach anfänglichem Widerstand - mit dem Geschlechtsverkehr
einverstanden gewesen sei. Er stellt möglicherweise das vorangehende
Verhalten des Opfers als provozierend dar, um einen Irrtum als 25plausibel
erscheinen zu lassen. Er exkulpiert sich ferner mit Alkoholgenuß,
Triebhaftigkeit (eventuell ausgelöst durch entsprechende Lektüre
oder Filme) oder Sexualnot."
Kommentar-GG1978-II-S.397: Plausibel wird auch hier nicht näher
erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
Spezifisch fallbezogen werden einige Gründe
genannt.
GG1978-II-S.402: "Auf diesen Gesichtspunkt ist vor allem bei wenig
26plausiblen Verletzungen
des „Opfers" zu achten, die zuweilen als Unglücksfall dargestellt
werden. Solche Machenschaften können zu schweren, bleibenden Gesundheitschäden
oder gar zum Tode des Betreffenden führen."
Kommentar-GG1978-II-S.402: Plausibel bzw. wenig plausibel, was einen
quantitative Plausibilitätsbegriff impliziert, wird auch hier nicht
näher erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
GG1978-II-S.410: "Bei der Beschuldigtenvernehmung wirken häufiger
Schutzbehauptungen irritierend, die widerlegt werden müssen. Außer
mit Urinieren versucht der Tatverdächtige sein Verhalten mit einem
Blasenleiden zu erklären; er will lediglich seine Kleidung geordnet
oder Fremdkörper aus ihr entfernt haben. Beim Onanieren will er Dritte
angeblich nicht gesehen haben. Zuweilen behauptet er, diese hätten
daran keinen Anstoß genommen, sondern Gefallen daran gefunden. Andere
Aussagen zielen darauf ab, die eigene Triebhaftigkeit oder Sexualnot als
27plausibel
erscheinen zu lassen."
Kommentar-GG1978-II-S.410: Plausibel wird auch hier nicht näher
erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
GG1978-II-S.463: "Gerade angesichts der hier zu verzeichnenden Schwierigkeiten
der Rechtsanwendung ist es nötig, die bei den in Frage stehenden Formen
der Wirtschaftskriminalität in Betracht kommenden Verschleierungspraktiken
zu kennen, um sie 28plausibel auf
die konkrete Situation beziehen zu können."
Kommentar-GG1978-II-S.463: Plausibel wird auch hier nicht näher
erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
GG1978-II-S.568: "Den Kriminalpolizeidirektionen sind, was bei einem
Flächenstaat durchaus 29plausibel
ist, jeweils zwei bis vier Kriminalpolizeistellen nachgeordnet, die überdies
noch über einzelne Kriminalaußenstellen verfügen, d. h.
die untere Organisationsebene bilden (§ 6-Abs. III PolOrgG)."
Kommentar-GG1978-II-S.568: Plausibel wird auch hier nicht näher
erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher
Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich
angenommen, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur
in andere Begriffsverschiebebahnhöfe
verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier
die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
Im "durchaus plausibel" zeigt sich eine quantitative Verstärkung.
Berk, Ulrich (1979) Konstruktive Argumentationstheorie.
Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog.
Ist es plausibel, dass der Täter nicht durch das Fenster geflüchtet
sein kann?
S. 23 "Bei der Überlegung zum Fluchtweg ist interessant, daß
ja die Polizei die Möglichkeit ausgeschlossen hatte, daß der
Mörder durch das Fenster geflohen war. Ihre Überlegung schematisch
dargestellt:
Beide Fenster sind von innen verriegelt |
|
Der Mörder kann nicht
durchs Fenster geflohen sein |
Man kann ein Fenster nicht von innen
vernageln, wenn man schon draußen ist
Dupin greift hier die Prämisse „Die Fenster sind von innen vernagelt"
an. Diese anscheinend harmlose Tatsachenfeststellung (die durch einen Elementarsatz
ausgedrückt wird) ersetzt er zunächst durch eine differenzierte
Beschreibung: „Das Fenster gibt bei Druck nicht nach und von innen steckt
ein starker Nagel im Fensterrahmen. Die Polizei schloß so:
Das Fenster gibt bei Druck nicht nach; von innen steckt ein star- ker
Nagel im Fensterrahmen |
|
Der Nagel hält den Rahmen fest
(d.h.: das Fenster ist zugenagelt) |
Dupin sieht eine Möglichkeit, wie er diesen recht
plausiblen Schluß angreifen kann. Er versucht zu zeigen,
daß es nicht der Nagel ist, der den Fensterrahmen festhält und
findet dann auch einen verborgenen Schließmechanismus. Soweit die
Diskussion der einzelnen Argumente Dupins.
Kommentar: Das ist ein schönes Beispiel, wie man mit plausibel
falsch liegen und auf den Anschein reinfallen kann. Plausibel wird hier
in der Bedeutung verständlich, nachvollziehbar erklärlich verwendet.
Edgar Wallace (1875-1932) Eine Spielklub-Razzia
"»Unglaublich!« rief der Freund aus. »Wie kann Kandeman
so ein Idiot sein?«
»Im Gegenteil, Paul«, belehrte ihn Anthony. »Kandeman
ist ein sehr kluger Mensch. Gerade diese Leute sind am leichtesten zu rupfen.
Nicht der Dumme wird von den Hunden gebissen, sondern der Überkluge.
Nimm einen Mann wie ihn und mache ihm etwas 1plausibel,
was er nicht versteht, und er wird dir durch alle Höllen folgen.«
»Das sind Gemeinplätze, Anthony«, meinte Paul.
»Gewiß, mag sein. Ein Geschäftsmann ist meist ein
Mensch, der alles, was seine eigenen Geschäfte betrifft, sehr gut
beherrscht. Gib ihm eine Nuß zu knacken, die aus einer anderen Branche
stammt, und er wird an sie herangehen wie eine neugierige Maus und so lange
knabbern, bis die Falle zuschlägt. Übrigens habe ich die Erfahrung
gemacht, daß Leute, die die Welt oder auch nur die Menschheit in
ihr verbessern wollen, die vertrauensseligsten Menschen sind, die es geben
kann. Wenn du eine Schnapsbrennerei gründen willst, suche dir deine
Teilhaber unter absoluten Temperenzlern, denn sie werden der Meinung sein,
durch ihre Beteiligung den Verbrauch und die Güte der alkoholischen
Getränke beeinflussen zu können. Wer sind die leichtesten Opfer
von Kümmelblättlern? Nun, mein Junge, stets die Leute, die alles,
was Kartenspiele betrifft, zu wissen glauben. Sie denken, sie sind zu klug,
um betrogen zu werden. Ein Mann, der niemals eine Karte anrührt, wird
auch nicht geneppt werden.«
»Du hast es also wirklich fertiggebracht, daß er auf Greylegs
wettete?«
»Natürlich. Ich machte ihm 2plausibel,
daß er ja mit seinem gewonnenen Geld die Spielleidenschaft bei anderen
bekämpfen könne. Er stimmte mir zu und meinte, er werde es öffentlich
bekannt geben, daß er die Buchmacher mit von ihnen selbst beigebrachten
Mitteln zu besiegen hoffe.«
»Vielleicht, vielleicht auch nicht«, erwiderte Paul skeptisch.
»Das letztere, mein Sohn, das letztere«, meinte Anthony.
Er betrachtete nachdenklich den Scheck seines Opfers."
Kommentar-EW-SCR-1: Plausibel wird hier im Sinne von verständlich
oder begreiflich machen verwendet.
Kommentar-EW-SCR-2: Plausibel wird hier im Sinne einer nachvollziehbaren
Möglichkeit aufzeigen gebraucht.
Kriminologie
Salafismus, Radikalisierung und terroristische
Gewalt
Logvinov, Michail (2017) Salafismus, Radikalisierung und terroristische
Gewalt. Erklärungsansätze – Befunde – Kritik. Wiesbaden: Springer
VS.
Zusammenfassung Salafismus
Das Werk enthält 10 Fundstellen "plausib". In keiner der Fundstellen
wir plausibel erklärt und begründet. Vielleicht hält der
Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen Grundbegriff
im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder erklärungs-
noch begründungsbedürftig ist. Es erfolgen aber einige Abgrenzungen:
Anschaulich, einfach und leicht vermittelbar machen noch keine Plausibilität
so wenig wie eine bloße Auflistung von Faktoren.
Meine Kommentare sind durch Wiederholungen teilweise
etwas ermüdend gleichförmig, wenn ihnen der gleiche begriffliche
Sachverhalt zugrunde liegt, wofür ich um Nachsicht bitte.
LM-2017-S.40-1,2: "Mansour identifiziert das fehlende Ur-Vertrauen
zwischen Mutter und Kind, Schamgefühle sowie ein intolerantes Über-Ich
als Ursachen für salafistische Radikalisierung. .... [>40] In diesem
1plausiblen
Szenario wäre ein Beweis für selbst verschuldete Stigmatisierungsprozesse
erbracht, die Mansour unter dem Label der weiter gefassten „Diskriminierung“
bestreitet. Dass die zweite und vermehrt die dritte Einwanderergeneration,
die ihre Gastrolle abgelegt haben, eine besondere Sensibilität für
Diskriminierungs- und Zurückweisungserfahrungen entwickelte, ist im
Übrigen längst erwiesen. Neben der Distanzierung vom Elternhaus
ergibt das „anomische“ Verhältnis zur Mehrheitsgesellschaft eine Stress-Situation,
in der die identitätsstiftende Hinwendung zu einem von ethnischen
Einflüssen bereinigten Islam nicht 2unplausibel
erscheint. Dies macht deutlich, dass soziologische und sozialpsychologische
Modelle der Delinquenz und Kriminalität weiter führen als psychoanalytisch
inspirierte bzw. rein persönlichkeitspsychologische Erklärungen.
Will man diese auf die Prävention anwenden: Wie sollten sie operationalisiert
werden? Die Ratschläge des Autors – Biografiearbeit als Teil des Unterrichts
sowie Elternaufklärung usw. – sind daher symptomatisch: So verstandene
Präventionsmaßnahmen müssen auf Kohorten, ob abweichend
oder nicht, angewandt werden. ..."
Kommentar-LM-2017-S.40-1: Plausibel wird nicht erklärt oder begründet.
Vielleicht hält der Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen
Grundbegriff im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder
erklärungs- noch begründungsbedürftig ist. Unklar bleibt,
ob das plausible Szenario selbst der Beweis ist oder ob sich der Beweis
in diesem plausiblen Szenario findet, wofür die Formulierung "In diesem
..." spricht.
Kommentar-LM-2017-S.40-2: Plausibel wird nicht erklärt oder begründet.
Vielleicht hält der Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen
Grundbegriff im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder
erklärungs- noch begründungsbedürftig ist. "erscheint" kommt
ins Spiel, wobei mitschwingt, dass Schein und Sein nicht übereinstimmen
müssen.
LM-2017-S.41: "Was auf den ersten Blick
[>41] 3plausibel scheint, ist in
Wirklichkeit eine nicht haltbare Behauptung. Schließlich sind Kinder
und Jugendliche bzw. junge Erwachsene Einflüssen weiterer Sozialisationsinstanzen
ausgesetzt.
Kommentar-LM-2017-S.41: Plausibel wird nicht erklärt oder begründet.
Vielleicht hält der Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen
Grundbegriff im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder
erklärungs- noch begründungsbedürftig ist. Bekräftigt
wird, was in 2 schon anklang, dass etwas, das auf den ersten Blick plausibel
erscheint, in Wirklichkeit nicht haltbar ist.
LM-2017-S.52: "Abbildung 5.3 bildet mögliche
und
4plausible Ursachen
von Unterstützungsleistungen für terroristische Akteure ab. Auf
der übergeordneten Ebene spielen folgende Faktoren eine Rolle: (1)
Die wahrgenommene Notwendigkeit, aktiv zu werden und Widerstand zu leisten,
(2) die Identifikation mit der terroristischen Gruppe und (3) der Druck,
Unterstützung leisten zu müssen. Die Identifikation mit der Gruppe
scheint hier eine der wichtigsten Variablen zu sein (Davis/Cragin 2009:
xxviii)."
Kommentar-LM-2017-S.52: Plausibel wird auch hier nicht erklärt
oder begründet. Vielleicht hält der Autor plausibel für
einen allgemeinverständlichen Grundbegriff im Sinne von verständlich
und nachvollziehbar, der weder erklärungs- noch begründungsbedürftig
ist. Möglich wird mit plausibel assoziiert, aber wird nicht gleichgesetzt,
wie das "und" nahelegt.
LM-2017-S.60: "... Des Weiteren fanden vermeintliche Autoritätsprobleme,
angespannte Familienverhältnisse oder Elternverlust Erwähnung.
Eine vergleichende Studie hätte mit großer
5Plausibilität
ergeben, dass diese Beschreibung auf verschiedene Personen mit unterschiedlichen
sozialen Hintergründen und Rollen passen würde. Der Psychiater
Sageman (2004) stellte demgegenüber nur in einem Fall von 172 untersuchten
„salafistischen Mudschaheddin“ ein Kindheitstrauma fest, wobei in 61 Fällen
einige relevante Hinweise aus der Kindheit vorlagen. Er habe jedoch keine
Beweise für den pathologischen Narzissmus oder paranoide Persönlichkeitsstörungen
bei den Probanden feststellen können. ..."
Kommentar-LM-2017-S.60: Plausibel wird so wenig wie große Plausibilität
erklärt oder begründet. Vielleicht hält der Autor plausibel
für einen allgemeinverständlichen Grundbegriff im Sinne von verständlich
und nachvollziehbar, der weder erklärungs- noch begründungsbedürftig
ist. "Große Plausibilität" weist auf einen quantitativen Plausibilitätsbegriff
hin.
LM-2017-S.62: "... Die Motivationslage junger Selbstmordattentäter
weist oftmals die Rachekomponente auf, weshalb die Demütigungshypothese
– auch als gruppenbezogenes Motiv – 6plausibel
erscheint. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass Motive wie Rache und Hass
nur eine der Dimensionen des Terrorismus darstellen und sich lediglich
auf die negative Bezugsgruppe beziehen. ..."
Kommentar-LM-2017-S.60: Plausibel wird an einem Beispiel erläutert,
nämlich dass Rache als Reaktion auf Demütigung verständlich
und nachvollziehbar ist.
LM-2017-S.66: "Die Rolle der Gruppe im Radikalisierungsprozess lässt
sich mit folgenden Befunden 7plausibilisieren
(Borum
2011b: 20 f., Helmus 2009: 74 ff.):
1. Die Gruppe erhöht die Wahrscheinlichkeit radikaler Denkmuster,
Gruppenhandeln und -denken neigen zu radikaleren Formen im Vergleich zu
individuellen Verhaltensweisen (risky shift).
2. Die Entscheidungsfindung auf der Gruppenebene ist konformistisch
bzw. konsensorientiert (Konformität und Gruppendenken).
3. Die Wahrnehmung radikaler Gruppen beruht auf einem Wir-Ihr-Gegensatz
(Polarisierung), wobei die Eigengruppe im positiven Licht erscheint. Radikalisierte
Akteure treiben den Wir-Ihr-Gegensatz auf die Spitze, indem sie ihre Gegner
dehumanisieren.
4. Individuen zeigen weniger Verantwortung für Gruppenaktionen,
wobei das Handeln im Namen der Gruppe einen höheren Stellenwert besitzt
(Diffusion der Verantwortung und Deindividualisierung).
5. Gruppen entwickeln interne Normen und Regeln, die das individuelle
Verhalten durch entsprechende Erwartungshaltungen beeinflussen (Shifting-Baseline-Prinzip)."
Kommentar-LM-2017-S.66: Diese Textstelle nennt plausible Befunde für
die Radikalisierung: 1., 2. und 4. Einfluss der Gruppe; 3. Polarisierung
und Dehumanisierung der Gegner, 4. Diffusion der Verantwortung und
Deindividualisierung. "plausibilisierende Befunde" interpretiere ich in
meiner Plausibilitätstheorie als Gründe.
LM-2017-S.73: "... Solche Modelle sind anschaulich, einfach und
leicht vermittelbar, was allerdings nicht mit ihrer 8Plausibilität
verwechselt werden darf. ..."
Kommentar-LM-2017-S.73: Plausibel wird auch hier nicht erklärt
und begründet. Aber es werden Negativkriterien formuliert. Anschaulich,
einfach und leicht vermittelbar machen noch keine Plausibilität.
LM-2017-S.78: "... Eine bloße Auflistung von vermuteten Ursachen
ohne Berücksichtigung ihrer Funktionen im sozialen Kontext und ohne
Benennung ihrer Rolle bzw. notwendigen Konstellationen im Radikalisierungsprozess
macht aus diesen durchaus 9plausiblen
Faktoren noch keine Radikalisierungsmechanismen."
Kommentar-LM-2017-S.78: Plausibel bzw. plausible Faktoren werden nicht
erklärt, wobei deutlich gemacht wird, dass das bloße Auflisten
nicht genügt.
LM-2017-S.103: "Wenn man jedoch die medialen Reaktionen auf diese
Aktionen in Betracht zieht, lassen sich in der Tat mögliche
10plausible
radikalisierungsfördernde Konstellationen vermuten. ..."
Kommentar-LM-2017-S.103: Auch die letzte Fundstelle erklärt plausibel
nicht.
Literatur: im Text
Links (Auswahl: beachte)
Plausibilität in der forensischen Psychologie.
Plausibilität in der
forensischen Psychiatrie.
Plausibilität im Recht: in
Rechtswissenschaften
und in
rechtlichen Entscheidungen.
Glossar,
Anmerkungen und Fußnoten > Eigener
wissenschaftlicher Standort.
1)
GIPT= General and
Integrative
Psychotherapy,
internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Internetseite
Um die häufige und lästige Fehlermeldung 404 zu minimieren,
geben wir nur noch Links von Quellen an, die in den letzten Jahrzehnten
eine hohe Stabilität ihrer URL-Adressen gezeigt haben (z.B. Wikipedia,
DER SPIEGEL)
__
Querverweise
Standort: Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität,
Plausibilitätskriterien Kriminalistik
*
Plausibilität in der forensischen Psychologie.
* Plausibilität in der
forensischen Psychiatrie.
Plausibilität im Recht: in
Rechtswissenschaften
und in
rechtlichen Entscheidungen.
Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen
Plausibilität.
Empirische Studie zu Begriff und Verständnis
von Plausibilität.
Haupt- und Verteilerseite
Begriffsanalysen * Methodik
der Begriffsanalysen nach Wittgenstein *
Definieren und Definition * Wissenschaftliches
Arbeiten * Zitieren in der Wissenschaft
*
Überblick Arbeiten
zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik
und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, R. (DAS). Begriffsanalyse
plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien. Internet Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT. Erlangen:
https://www.sgipt.org/wisms/sprache/BegrAna/Plausib/BApl_Kriminal.htm
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27.12.21 Erste
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26.12.21 irs
Rechtschreibprüfung
00.12.21 Belege
und Dokumente erfasst.
07.08.21 Als
eigene Seite angelegt.
01.07.21 Mit
der allgemeinen Recherche und Materialsammlung begonnen.