Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=27.12.2021 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: TT.MM.JJ
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT1, Abteilung Wissenschaft, Bereich Sprache und Begriffsanalysen und hier speziell zum Thema:

    Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien
    in der Kriminalistik und in Kriminologie

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen Plausibilität.
    Empirische Studie zu Begriff und Verständnis von Plausibilität.
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen  * Methodik der Begriffsanalysen nach Wittgenstein *


    Zusammenfassung - Abstract - Summary

    Gebrauchsbeispiele in der Kriminalistik.
        Groß-Geerds Handbuch der Kriminalistik:  Bd. I (1977), Bd. II (1978).
        Berk/Dupin: Ist es plausibel, dass der Täter nicht durch das Fenster geflüchtet sein kann?
        Edgar Wallace (1875-1932) Eine Spielklub-Razzia.
    Gebrauchsbeispiele in der Kriminologie.
         Salafismus, Radikalisierung und terroristische Gewalt.
    Glossar, Anmerkungen und Endnoten. 
    Literatur * Links * Querverweise * Zitierung & Copyright * Änderungen *
     

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    Zusammenfassung - Abstract - Summary
    Kriminalistik und Kriminologie sind ein weites Feld für viele Arten von Plausibilität. Wie in den anderen Wissenschaften und Lebensbereichen auch, wird plausibel auch in der Kriminalistik und Kriminologie nicht erklärt oder definiert, sondern in der Regel als allgemein verständlicher und nicht weiter erklärungs- oder begründungspflichtiger Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, glaubhaft, erklärlich, stimmig gebraucht, womit aber nichts wirklich erklärt wird, sondern nur neue  Begriffsverschiebebahnhöfe  errichtet wurden. Es stellt sich dann nämlich die Frage wie bei plausibel: was genau heißt verständlich, nachvollziehbar, glaubhaft, erklärlich, stimmig, wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, glaubhaft, erklärlich, stimmig?


    Gebrauchsbeispiele in der Kriminalistik

    Groß-Geerds Handbuch der Kriminalistik Bd. I (1977), Bd. II (1978)

    Zusammenfassung Geerds Handbuch der Kriminalistik: Plausibel wird in keiner der 29 Fundstellen näher erklärt oder begründet, sondern als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich, glaubhaft, stimmig gebraucht, wodurch aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde: denn wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich, glaubhaft, stimmig? Die gleichen Fragen nach Erklärung und Begründung für plausibel stellen sich auch hier.

    GG1977-I

    13 Fundstellen "plaus"

    GG1977-I-S.12: "Wer den Standpunkt der Kriminalistik und ihr Verhältnis zu anderen Disziplinen zutreffend und 1plausibel erfassen will, geht zweckmäßig vom Begriff der Kriminalwissenschaften aus."

      Kommentar-GG1977-I-S.12: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig ist.


    GG1977-I-S.45: "Schließlich sei betont, daß es auch in der Historischen Kriminalistik nicht mit einer bloßen Bestandsaufnahme getan, sondern der Versuch einer sinnvollen Deutung anzustreben ist; das sollte aber nicht dazu verführen, wegen eines 2plausibel erscheinenden Erklärungsmodells dem entgegenstehende Fakten zu übergehen."

      Kommentar-GG1977-I-S.45: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig ist.


    GG1977-I-S.147: "Mag durch diesen Aberglauben das ansonsten unverständliche Zurücklassen derartiger „Visitenkarten" am Tatort zumindest teilweise 3plausibel werden, gibt es dafür doch auch andere Erklärungen, zumal, da heutzutage selbst für derlei Dinge anfällige Kriminelle nicht mehr an diesen allerdings altehrwürdigen und früher international verbreiteten Zinnober zu glauben scheinen. ..."

      Kommentar-GG1977-I-S.147:  "Teilweise Plausibel" wird eingeführt. Plausibel wird so wenig wie teilweise plausibel näher erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig ist. "Teilweise Plausibel" wird eingeführt.


    GG1977-I-S.175: "... Recht häufig dagegen sind rational nicht erklärbare Selbstmorde, bei denen des öfteren schon wegen psychiatrischer Befunde beim Betroffenen kein rational 4plausibler Anlaß zu ermitteln ist."

      Kommentar-GG1977-I-S.175: "plausibel" wird gebraucht, aber nicht näher erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung oder Literaturhinweis. Vielleicht wird "plausibel" als allgemeinverständlicher Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig ist. Das kann aber nicht für "rational plausibel" gelten.


    GG1977-I-S.398: "... Eine 21jährige uneheliche Mutter tauschte die Ganztagsstelle gegen eine Stundenstelle im Haushalt ein. - Ebenso wie diese Täter versuchen andere auf mancherlei Weise 5plausibel zu machen, warum sie ihre Arbeitskraft nicht voll ausnutzen, z.B. halbtägig statt ganztägig, als Hilfsarbeiter statt als Fachkraft arbeiten oder nur noch Gelegenheitsarbeiten übernehmen. ..."

      Kommentar-GG1977-I-S.398: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig ist.


    GG1977-I-S.415: "Die allgemeinen Erkenntnisse der Aussage- und Vernehmungspsychologie, die gerade auch für Falschaussagen bedeutsam sind, können in diesem Rahmen daher nur kurz skizziert werden, weil sie besser im Rahmen der Kriminaltaktik oder gewisser kriminaltechnischer Begutachtungen passen. Doch sie sind wichtig, um das Charakteristische der besonderen Formen der Falschaussage 6plausibel werden zu lassen."

      Kommentar-GG1977-I-S.415: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig ist. Hier wäre aber zwingend erforderlich gewesen, zu erklären, durch welche Methoden man Falschaussagen plausibel erscheinen lassen kann.


    GG1977-I-S.421: "Man denke etwa an außereheliche Schwangerschaft, sonst nicht 7plausibles Fernbleiben, Ausgeben oder Verlieren von Geld, durch Selbstmordversuch oder auf andere Weise eingetretene Verletzungen, deren wirklicher Grund verschleiert werden soll."

      Kommentar-GG1977-I-S.421: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, sondern als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit aber nichts wirklich erklärt wird, sondern nur neue  Begriffsverschiebebahnhöfe  errichtet würden.


    GG1977-I-S.422: "Ein Arbeiter, der seinen Wochenlohn vertrunken hatte, wollte seiner Frau den Verlust durch Behaupten eines Raubüberfalls 8plausibel machen; zu diesem Zweck hatte er sich einen tiefen Stich in den Unterarm beigebracht. Die Initiative der besagten Frau bewirkte mit Einschaltung der Kriminalpolizei, daß der „Fall" aufgeklärt wurde."

      Kommentar-GG1977-I-S.422: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung oder Literaturhinweis. Vielleicht wird er als allgemeinverständlicher Grundbegriff angenommen, der nicht weiter erklärungs- oder begründungsbedürftig ist.


    GG1977-I-S.434: "Am beliebtesten ist bei der Korruption von Exekutivbeamten Bargeld, wenngleich derartige Zuwendungen hier schwierig und besonders gefährlich sind. Deshalb leuchtet ein, daß die Unentgeltlichkeit der Zuwendung jedenfalls für den flüchtigen Betrachter 9plausibel  kaschiert werden muß. Man gewährt dem Beamten - eventuell mittelbar über Angehörige - ein „Darlehen", das jedoch nicht zurückgezahlt werden soll, oder Prämien, Provisionen und dergleichen. Man schließt mit ihm oder seinen Mittelspersonen Mitarbeiter- oder Beraterverträge ab, für die ansonsten von ihm kaum etwas zu leisten ist."

      Kommentar-GG1977-I-S.434: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung oder Literaturhinweis. Plausibel kaschiert spricht für Anschein, nur so aussehen, aber nicht wirklich sein.


    GG1977-I-S.524: "Die den Bodenspuren mitunter ähnlichen Spuren von Pflanzen sind vor allem dann wichtig, wenn im Freien gelegene Tatorte eine besonders charakteristische und seltene Fauna aufweisen. Aber auch sonst kann es dem Tatverdächtigen schwer fallen, die Herkunft solcher Pflanzenspuren 10plausibel zu machen (§ 15-II-D-l)."

      Kommentar-GG1977-I-S.524: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, auch nicht durch Querverweis, Fußnote, Anmerkung oder Literaturhinweis. Vielleicht wird plausibel als allgemeinverständlicher Grundbegriff angenommen im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe  verschoben würde.
    GG1977-I-S.617f: "Bei einer 39 jährigen, korpulenten Frau, die nach den Angaben ihres Freundes auf dem Weg zur Toilette plötzlich tot zusammengebrochen sei, fanden sich an den Brüsten halbkreisförmig angeordnete blutunterlaufene Stellen, unter dem rechten Brustansatz ein etwa 10 cm langer blutunterlaufener Streifen. Diese seltsamen Verletzungen fanden bei der Obduktion, die einwandfrei Herzthrombose als Ursache ergab, eine 11plausible Erklärung; während der Streifen auf den zu engen Büstenhalter [>618] zurückzuführen war, stellten die anderen blutunterlaufenen Stellen Saug- und Bißspuren des stürmischen Liebhabers dar."
      Kommentar-GG1977-I-S.617f: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, sondern als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde.


    GG1977-I-S.733: "Der Brandherd, der für die Brandursache besonders aufschlußreich zu sein pflegt, ist üblicherweise diejenige Stätte, an welcher entweder das Feuer zuerst bemerkt worden ist oder wo dies am meisten zerstört hat. Findet man mehrere Brandherde, so spricht das in aller Regel für vorsätzliche Brandstiftung, sofern nicht Funkenflug oder andere Gründe einen solchen Brandverlauf 12plausibel machen. Den Verdacht einer Brandstiftung begründen ferner Vorkehrungen, die wie das Lagern leicht brennbaren Materials, das öffnen von Türen oder Fenstern, die Ausbreitung des Feuers erleichtern, sofern es für einen solchen Befund nicht andere einleuchtende Gründe gibt. Noch stärkere Indizien stellen schließlich beiseite geschaffte oder unbrauchbar gemachte Löschmittel oder -geräte dar. Auf alle diese Spuren ist daher besondere Obacht zu geben, wenn man die Brandursache ermitteln und Anhaltspunkte für das Vorliegen von Brandstiftung oder eines Fahrlässigkeitsbrandes erhalten will."

      Kommentar-GG1977-I-S.733: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, sondern als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich gebraucht, womit aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1977-I-S.753: "c) Verletzung der Unterhaltspflicht
    Weniger gebräuchlich sind kriminaltechnische Methoden bei Verletzungen der Unterhaltspflicht gegenüber Angehörigen, obwohl derartige Gesetzesverstöße ebenfalls relativ häufig begangen werden. Hier kommen kriminaltechnische Untersuchungen vor allem dann in Betracht, wenn Urkunden gefälscht oder Krankheiten und ähnliches vorgegeben werden, um die angeblich mangelnde Leistungsfähigkeit 13plausibel zu machen."

      Kommentar-GG1977-I-S.753: Plausibel wird auch in der letzten Fundstelle nicht näher erklärt oder begründet, sondern als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich gebraucht, wodurch aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde: womit wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?
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    GG1978-II

    17 Fundstellen "plaus":

    GG1978-II-S. 42: "... Aber auch andere Personen täuschen Überfälle aus diesem Grunde oder zu dem Zwecke vor, Verluste oder Geldausgaben als 14plausibel erscheinen zu lassen, was nicht selten versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann, an welche diese Täter u. U. nicht einmal gedacht haben."

      Kommentar-GG1978-II-S. 42: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1978-II-S.134: "Obwohl sich für derartige Fälle keine allgemeinen Regeln aufstellen lassen, dürfte es sich im allgemeinen empfehlen, zunächst abzuwarten oder zu verhandeln bis es zu solchen Ausschreitungen kommt, die Anwendung von Zwang 15plausibel machen. Zudem muß oft im Interesse der Sicherheit der Beamten und ungestörter Durchführung eine insoweit günstige Lage abgewartet werden."

      Kommentar-GG1978-II-S.134: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1978-II-S.156: "Der häufigere Widerruf ist im Grunde 16plausibel, wenn man sich die Ursachen von Geständnissen vergegenwärtigt."

      Kommentar-GG1978-II-S.156: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1978-II-S.193: "Wenn Bauer (1—290 ff.) weitergehend klassifizieren möchte (sichere, unsichere, intelligente, ungebildete, ängstliche, verantwortungsvolle, oberflächliche, weitschweifige usw. Zeugen), so mag das zwar auf Anhieb 17plausibel und plastisch erscheinen, dürfte in Wahrheit aber sowohl praktisch als auch theoretisch mehr verwirren als helfen."

      Kommentar-GG1978-II-S.193: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?  An dieser Stelle wird auch deutlich gemacht, dass etwas zwar auf Anhieb plausibel erscheinen mag, in Wahrheit aber mehr verwirrt als hilft.


    GG1978-II-S.197: "Ist dies der Fall, so ist bereits ein wichtiger Teil der Aufklärungsarbeit geleistet. Denn jetzt geht es außer um den Nachweis der Unrichtigkeit darum, diejenigen Gründe zu erkennen, die ein solches Verhalten des Zeugen als 18plausibel erscheinen lassen. Dann aber bereitet die Bewertung solcher Aussagen keine größeren Schwierigkeiten mehr als bei feindlichen oder freundlichen Zeugen."

      Kommentar-GG1978-II-S.197: Hier kommen Gründe für plausibles Verhalten des Zeugen ins Spiel: Plausibilität bedarf  Gründe.


    GG1978-II-S.208: "Welche beherrschende Rolle hier Psychologie der Aussage und der Vernehmung spielen, braucht nicht nochmals betont zu werden. So werden nicht nur die Voraussetzungen und Fehlerquellen der Aussage — Wahrnehmung, Gedächtnis bzw. Erinnerung und Wiedergabe - augenscheinlich, sondern auch viele Erkenntnisse der Vernehmungstaktik und -technik ebenso wie Besonderheiten bei Frauen und jungen Menschen 19plausibel. Probleme, die besonders eng mit der Psychologie des Strafverfahrens zusammenhängen, ergeben sich, wenn wir bei Vernehmungen die unterschiedlichen Rollen der Aussagepersonen in Rechnung stellen; denn es macht einen erheblichen Unterschied aus, ob jemand als Beschuldigter, Zeuge oder Sachverständiger vernommen wird."

      Kommentar-GG1978-II-S.208: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet, vermutlich wird plausibel auch hier als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1978-II-S.226: "Bei Licht besehen werden von solchen Justizkritikern nicht gar so selten wenig 20plausibel erscheinende Argumente an den Haaren herbeigezerrt, um Berufs- oder auch Laienrichter in ganz einseitiger Form zu diskreditieren."

      Kommentar-GG1978-II-S.226: Plausibel wird auch hier nicht näher erklärt oder begründet, vermutlich wird plausibel als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich? Die Formulierung "wenig plausibel" spricht für eine quantitative Auffassung: etwas kann mehr oder weniger plausibel erscheinen.


    GG1978-II-S.231: "Und selbst wenn sich dabei keine 21plausiblen Umstände für eine unwahre Aussage ergeben, kann man mangelnde Glaubwürdigkeit einer Aussageperson nicht ohne weiteres als ein Indiz schlechten Gewissens und damit der Schuld an der fraglichen Straftat werten."

      Kommentar-GG1978-II-S.231: "Plausible Umstände" kann man Sinne von Gründen  interpretieren.


    GG1978-II-S.246: "Beispiele dieser Art sind Freisprüche von Frauen, die ihren Ehemann oder ihr Kind aus 22plausibel erscheinenden Gründen getötet haben (crime passionel)."

      Kommentar-GG1978-II-S.246: Plausibel wird nicht näher erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1978-II-S.285: "Dies gilt übrigens nicht nur für gewisse Fälle des Versicherungsmißbrauchs, sondern ebenso für die Deliktsvortäuschung, da man oft Gewalttaten behauptet, um auf andere Art entstandene Verletzungen 23plausibel zu machen."

      Kommentar-GG1978-II-S.285: Plausibel wird auch hier nicht näher erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1978-II-S.380: "Entweder schweigt der Festgenommene oder er kennt seine Hintermänner nur noch begrenzt bzw. diese setzen sich - durch das Einschreiten gewarnt - schleunigst ab. Mißtrauisch sollte immer stimmen, wenn ein Verteiler ohne 24plausible Gründe das Falschgeld weiter von seinem Wohnort oder -viertel entfernt abzusetzen sucht."

      Kommentar-GG1978-II-S.380: Hier kommen wieder  Gründe  ins Spiel, derer die Plausibilität bedarf.


    GG1978-II-S.397: "So behauptet der Täter beispielsweise, wenn er nicht den Vorgang als solchen in Abrede stellen kann, daß das Opfer - nach anfänglichem Widerstand - mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden gewesen sei. Er stellt möglicherweise das vorangehende Verhalten des Opfers als provozierend dar, um einen Irrtum als 25plausibel erscheinen zu lassen. Er exkulpiert sich ferner mit Alkoholgenuß, Triebhaftigkeit (eventuell ausgelöst durch entsprechende Lektüre oder Filme) oder Sexualnot."

      Kommentar-GG1978-II-S.397: Plausibel wird auch hier nicht näher erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich? Spezifisch fallbezogen werden einige  Gründe  genannt.


    GG1978-II-S.402: "Auf diesen Gesichtspunkt ist vor allem bei wenig 26plausiblen Verletzungen des „Opfers" zu achten, die zuweilen als Unglücksfall dargestellt werden. Solche Machenschaften können zu schweren, bleibenden Gesundheitschäden oder gar zum Tode des Betreffenden führen."

      Kommentar-GG1978-II-S.402: Plausibel bzw. wenig plausibel, was einen quantitative Plausibilitätsbegriff impliziert, wird auch hier nicht näher erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1978-II-S.410: "Bei der Beschuldigtenvernehmung wirken häufiger Schutzbehauptungen irritierend, die widerlegt werden müssen. Außer mit Urinieren versucht der Tatverdächtige sein Verhalten mit einem Blasenleiden zu erklären; er will lediglich seine Kleidung geordnet oder Fremdkörper aus ihr entfernt haben. Beim Onanieren will er Dritte angeblich nicht gesehen haben. Zuweilen behauptet er, diese hätten daran keinen Anstoß genommen, sondern Gefallen daran gefunden. Andere Aussagen zielen darauf ab, die eigene Triebhaftigkeit oder Sexualnot als 27plausibel erscheinen zu lassen."

      Kommentar-GG1978-II-S.410: Plausibel wird auch hier nicht näher erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1978-II-S.463: "Gerade angesichts der hier zu verzeichnenden Schwierigkeiten der Rechtsanwendung ist es nötig, die bei den in Frage stehenden Formen der Wirtschaftskriminalität in Betracht kommenden Verschleierungspraktiken zu kennen, um sie 28plausibel auf die konkrete Situation beziehen zu können."

      Kommentar-GG1978-II-S.463: Plausibel wird auch hier nicht näher erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich?


    GG1978-II-S.568: "Den Kriminalpolizeidirektionen sind, was bei einem Flächenstaat durchaus 29plausibel ist, jeweils zwei bis vier Kriminalpolizeistellen nachgeordnet, die überdies noch über einzelne Kriminalaußenstellen verfügen, d. h. die untere Organisationsebene bilden (§ 6-Abs. III PolOrgG)."

      Kommentar-GG1978-II-S.568: Plausibel wird auch hier nicht näher erklärt oder begründet. sondern vermutlich als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich angenommen, womit  aber das Begriffs- und Erklärungsproblem nur in andere  Begriffsverschiebebahnhöfe verschoben würde, denn es stellt sich dann natürlich auch hier die Frage: wodurch wird etwas verständlich, nachvollziehbar, erklärlich? Im "durchaus plausibel" zeigt sich eine quantitative Verstärkung.


    Berk, Ulrich (1979) Konstruktive Argumentationstheorie. Stuttgart-Bad Cannstatt: frommann-holzboog.

    Ist es plausibel, dass der Täter nicht durch das Fenster geflüchtet sein kann?
    S. 23 "Bei der Überlegung zum Fluchtweg ist interessant, daß ja die Polizei die Möglichkeit ausgeschlossen hatte, daß der Mörder durch das Fenster geflohen war. Ihre Überlegung schematisch dargestellt:
     

       
      Beide Fenster sind von innen verriegelt Der Mörder kann nicht
      durchs Fenster geflohen sein
    Man kann ein Fenster nicht von innen
    vernageln, wenn man schon draußen ist

    Dupin greift hier die Prämisse „Die Fenster sind von innen vernagelt" an. Diese anscheinend harmlose Tatsachenfeststellung (die durch einen Elementarsatz ausgedrückt wird) ersetzt er zunächst durch eine differenzierte Beschreibung: „Das Fenster gibt bei Druck nicht nach und von innen steckt ein starker Nagel im Fensterrahmen. Die Polizei schloß so:

       
      Das Fenster gibt bei Druck nicht nach; von innen steckt ein star- ker Nagel im Fensterrahmen Der Nagel hält den Rahmen fest
      (d.h.: das Fenster ist zugenagelt)
    Dupin sieht eine Möglichkeit, wie er diesen recht plausiblen Schluß angreifen kann. Er versucht zu zeigen, daß es nicht der Nagel ist, der den Fensterrahmen festhält und findet dann auch einen verborgenen Schließmechanismus. Soweit die Diskussion der einzelnen Argumente Dupins.
       
      Kommentar: Das ist ein schönes Beispiel, wie man mit plausibel falsch liegen und auf den Anschein reinfallen kann. Plausibel wird hier in der Bedeutung verständlich, nachvollziehbar erklärlich verwendet.

     



    Edgar Wallace (1875-1932) Eine Spielklub-Razzia
    "»Unglaublich!« rief der Freund aus. »Wie kann Kandeman so ein Idiot sein?«
    »Im Gegenteil, Paul«, belehrte ihn Anthony. »Kandeman ist ein sehr kluger Mensch. Gerade diese Leute sind am leichtesten zu rupfen. Nicht der Dumme wird von den Hunden gebissen, sondern der Überkluge. Nimm einen Mann wie ihn und mache ihm etwas 1plausibel, was er nicht versteht, und er wird dir durch alle Höllen folgen.«
    »Das sind Gemeinplätze, Anthony«, meinte Paul.
    »Gewiß, mag sein. Ein Geschäftsmann ist meist ein Mensch, der alles, was seine eigenen Geschäfte betrifft, sehr gut beherrscht. Gib ihm eine Nuß zu knacken, die aus einer anderen Branche stammt, und er wird an sie herangehen wie eine neugierige Maus und so lange knabbern, bis die Falle zuschlägt. Übrigens habe ich die Erfahrung gemacht, daß Leute, die die Welt oder auch nur die Menschheit in ihr verbessern wollen, die vertrauensseligsten Menschen sind, die es geben kann. Wenn du eine Schnapsbrennerei gründen willst, suche dir deine Teilhaber unter absoluten Temperenzlern, denn sie werden der Meinung sein, durch ihre Beteiligung den Verbrauch und die Güte der alkoholischen Getränke beeinflussen zu können. Wer sind die leichtesten Opfer von Kümmelblättlern? Nun, mein Junge, stets die Leute, die alles, was Kartenspiele betrifft, zu wissen glauben. Sie denken, sie sind zu klug, um betrogen zu werden. Ein Mann, der niemals eine Karte anrührt, wird auch nicht geneppt werden.«
    »Du hast es also wirklich fertiggebracht, daß er auf Greylegs wettete?«
    »Natürlich. Ich machte ihm 2plausibel, daß er ja mit seinem gewonnenen Geld die Spielleidenschaft bei anderen bekämpfen könne. Er stimmte mir zu und meinte, er werde es öffentlich bekannt geben, daß er die Buchmacher mit von ihnen selbst beigebrachten Mitteln zu besiegen hoffe.«
    »Vielleicht, vielleicht auch nicht«, erwiderte Paul skeptisch.
    »Das letztere, mein Sohn, das letztere«, meinte Anthony. Er betrachtete nachdenklich den Scheck seines Opfers."
      Kommentar-EW-SCR-1: Plausibel wird hier im Sinne von verständlich oder begreiflich machen verwendet.
      Kommentar-EW-SCR-2: Plausibel wird hier im Sinne einer nachvollziehbaren Möglichkeit aufzeigen gebraucht.




    Kriminologie
     

    Salafismus, Radikalisierung und terroristische Gewalt
    Logvinov, Michail  (2017) Salafismus, Radikalisierung und terroristische Gewalt. Erklärungsansätze – Befunde – Kritik. Wiesbaden: Springer VS.

    Zusammenfassung Salafismus
    Das Werk enthält 10 Fundstellen "plausib". In keiner der Fundstellen wir plausibel erklärt und begründet. Vielleicht hält der Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen Grundbegriff im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder erklärungs- noch begründungsbedürftig ist. Es erfolgen aber einige Abgrenzungen: Anschaulich, einfach und leicht vermittelbar machen noch keine Plausibilität so wenig wie eine bloße Auflistung von Faktoren.
        Meine Kommentare sind durch Wiederholungen teilweise etwas ermüdend gleichförmig, wenn ihnen der gleiche begriffliche Sachverhalt zugrunde liegt, wofür ich um Nachsicht bitte.
     

      LM-2017-S.40-1,2: "Mansour identifiziert das fehlende Ur-Vertrauen zwischen Mutter und Kind, Schamgefühle sowie ein intolerantes Über-Ich als Ursachen für salafistische Radikalisierung. .... [>40] In diesem 1plausiblen Szenario wäre ein Beweis für selbst verschuldete Stigmatisierungsprozesse erbracht, die Mansour unter dem Label der weiter gefassten „Diskriminierung“ bestreitet. Dass die zweite und vermehrt die dritte Einwanderergeneration, die ihre Gastrolle abgelegt haben, eine besondere Sensibilität für Diskriminierungs- und Zurückweisungserfahrungen entwickelte, ist im Übrigen längst erwiesen. Neben der Distanzierung vom Elternhaus ergibt das „anomische“ Verhältnis zur Mehrheitsgesellschaft eine Stress-Situation, in der die identitätsstiftende Hinwendung zu einem von ethnischen Einflüssen bereinigten Islam nicht 2unplausibel erscheint. Dies macht deutlich, dass soziologische und sozialpsychologische Modelle der Delinquenz und Kriminalität weiter führen als psychoanalytisch inspirierte bzw. rein persönlichkeitspsychologische Erklärungen. Will man diese auf die Prävention anwenden: Wie sollten sie operationalisiert werden? Die Ratschläge des Autors – Biografiearbeit als Teil des Unterrichts sowie Elternaufklärung usw. – sind daher symptomatisch: So verstandene Präventionsmaßnahmen müssen auf Kohorten, ob abweichend oder nicht, angewandt werden. ..."
        Kommentar-LM-2017-S.40-1: Plausibel wird nicht erklärt oder begründet. Vielleicht hält der Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen Grundbegriff im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder erklärungs- noch begründungsbedürftig ist. Unklar bleibt, ob das plausible Szenario selbst der Beweis ist oder ob sich der Beweis in diesem plausiblen Szenario findet, wofür die Formulierung "In diesem ..." spricht.
        Kommentar-LM-2017-S.40-2: Plausibel wird nicht erklärt oder begründet. Vielleicht hält der Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen Grundbegriff im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder erklärungs- noch begründungsbedürftig ist. "erscheint" kommt ins Spiel, wobei mitschwingt, dass Schein und Sein nicht übereinstimmen müssen.


      LM-2017-S.41: "Was auf den ersten Blick [>41] 3plausibel scheint, ist in Wirklichkeit eine nicht haltbare Behauptung. Schließlich sind Kinder und Jugendliche bzw. junge Erwachsene Einflüssen weiterer Sozialisationsinstanzen ausgesetzt.

        Kommentar-LM-2017-S.41: Plausibel wird nicht erklärt oder begründet. Vielleicht hält der Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen Grundbegriff im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder erklärungs- noch begründungsbedürftig ist. Bekräftigt wird, was in 2 schon anklang, dass etwas, das auf den ersten Blick plausibel erscheint, in Wirklichkeit nicht haltbar ist.


      LM-2017-S.52: "Abbildung 5.3 bildet mögliche und 4plausible Ursachen von Unterstützungsleistungen für terroristische Akteure ab. Auf der übergeordneten Ebene spielen folgende Faktoren eine Rolle: (1) Die wahrgenommene Notwendigkeit, aktiv zu werden und Widerstand zu leisten, (2) die Identifikation mit der terroristischen Gruppe und (3) der Druck, Unterstützung leisten zu müssen. Die Identifikation mit der Gruppe scheint hier eine der wichtigsten Variablen zu sein (Davis/Cragin 2009: xxviii)."

        Kommentar-LM-2017-S.52: Plausibel wird auch hier nicht erklärt oder begründet. Vielleicht hält der Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen Grundbegriff im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder erklärungs- noch begründungsbedürftig ist. Möglich wird mit plausibel assoziiert, aber wird nicht gleichgesetzt, wie das "und" nahelegt.


      LM-2017-S.60: "... Des Weiteren fanden vermeintliche Autoritätsprobleme, angespannte Familienverhältnisse oder Elternverlust Erwähnung. Eine vergleichende Studie hätte mit großer 5Plausibilität ergeben, dass diese Beschreibung auf verschiedene Personen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen und Rollen passen würde. Der Psychiater Sageman (2004) stellte demgegenüber nur in einem Fall von 172 untersuchten „salafistischen Mudschaheddin“ ein Kindheitstrauma fest, wobei in 61 Fällen einige relevante Hinweise aus der Kindheit vorlagen. Er habe jedoch keine Beweise für den pathologischen Narzissmus oder paranoide Persönlichkeitsstörungen bei den Probanden feststellen können. ..."

        Kommentar-LM-2017-S.60: Plausibel wird so wenig wie große Plausibilität erklärt oder begründet. Vielleicht hält der Autor plausibel für einen allgemeinverständlichen Grundbegriff im Sinne von verständlich und nachvollziehbar, der weder erklärungs- noch begründungsbedürftig ist. "Große Plausibilität" weist auf einen quantitativen Plausibilitätsbegriff hin.


      LM-2017-S.62: "... Die Motivationslage junger Selbstmordattentäter weist oftmals die Rachekomponente auf, weshalb die Demütigungshypothese – auch als gruppenbezogenes Motiv – 6plausibel erscheint. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass Motive wie Rache und Hass nur eine der Dimensionen des Terrorismus darstellen und sich lediglich auf die negative Bezugsgruppe beziehen.  ..."

        Kommentar-LM-2017-S.60: Plausibel wird an einem Beispiel erläutert, nämlich dass Rache als Reaktion auf Demütigung verständlich und nachvollziehbar ist.


      LM-2017-S.66: "Die Rolle der Gruppe im Radikalisierungsprozess lässt sich mit folgenden Befunden 7plausibilisieren (Borum 2011b: 20 f., Helmus 2009: 74 ff.):
      1. Die Gruppe erhöht die Wahrscheinlichkeit radikaler Denkmuster, Gruppenhandeln und -denken neigen zu radikaleren Formen im Vergleich zu individuellen Verhaltensweisen (risky shift).
      2. Die Entscheidungsfindung auf der Gruppenebene ist konformistisch bzw. konsensorientiert (Konformität und Gruppendenken).
      3. Die Wahrnehmung radikaler Gruppen beruht auf einem Wir-Ihr-Gegensatz (Polarisierung), wobei die Eigengruppe im positiven Licht erscheint. Radikalisierte Akteure treiben den Wir-Ihr-Gegensatz auf die Spitze, indem sie ihre Gegner dehumanisieren.
      4. Individuen zeigen weniger Verantwortung für Gruppenaktionen, wobei das Handeln im Namen der Gruppe einen höheren Stellenwert besitzt (Diffusion der Verantwortung und Deindividualisierung).
      5. Gruppen entwickeln interne Normen und Regeln, die das individuelle Verhalten durch entsprechende Erwartungshaltungen beeinflussen (Shifting-Baseline-Prinzip)."

        Kommentar-LM-2017-S.66: Diese Textstelle nennt plausible Befunde für die Radikalisierung: 1., 2. und 4. Einfluss der Gruppe; 3. Polarisierung und Dehumanisierung der Gegner,  4. Diffusion der Verantwortung und Deindividualisierung. "plausibilisierende Befunde" interpretiere ich in meiner Plausibilitätstheorie als Gründe.


      LM-2017-S.73: "... Solche Modelle sind anschaulich, einfach und leicht vermittelbar, was allerdings nicht mit ihrer 8Plausibilität verwechselt werden darf. ..."

        Kommentar-LM-2017-S.73: Plausibel wird auch hier nicht erklärt und begründet. Aber es werden Negativkriterien formuliert. Anschaulich, einfach und leicht vermittelbar machen noch keine Plausibilität.


      LM-2017-S.78: "... Eine bloße Auflistung von vermuteten Ursachen ohne Berücksichtigung ihrer Funktionen im sozialen Kontext und ohne Benennung ihrer Rolle bzw. notwendigen Konstellationen im Radikalisierungsprozess macht aus diesen durchaus 9plausiblen Faktoren noch keine Radikalisierungsmechanismen."

        Kommentar-LM-2017-S.78: Plausibel bzw. plausible Faktoren werden nicht erklärt, wobei deutlich gemacht wird, dass das bloße Auflisten nicht genügt.


      LM-2017-S.103: "Wenn man jedoch die medialen Reaktionen auf diese Aktionen in Betracht zieht, lassen sich in der Tat mögliche 10plausible radikalisierungsfördernde Konstellationen vermuten. ..."

        Kommentar-LM-2017-S.103: Auch die letzte Fundstelle erklärt plausibel nicht.




    Literatur: im Text



    Links (Auswahl: beachte)
    Plausibilität in der forensischen Psychologie.
    Plausibilität in der forensischen Psychiatrie.
    Plausibilität im Recht: in Rechtswissenschaften  und in rechtlichen Entscheidungen.
     



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten  > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    Internetseite
    Um die häufige und lästige Fehlermeldung 404 zu minimieren, geben wir nur noch Links von Quellen an, die in den letzten Jahrzehnten eine hohe Stabilität ihrer URL-Adressen gezeigt haben (z.B. Wikipedia, DER SPIEGEL)
    __


    Querverweise
    Standort: Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien Kriminalistik
    *
    Plausibilität in der forensischen Psychologie. * Plausibilität in der forensischen Psychiatrie.
    Plausibilität im Recht: in Rechtswissenschaften  und in rechtlichen Entscheidungen.
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen Plausibilität.
    Empirische Studie zu Begriff und Verständnis von Plausibilität.
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen  * Methodik der Begriffsanalysen nach Wittgenstein *
    Definieren und Definition * Wissenschaftliches Arbeiten * Zitieren in der Wissenschaft *
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
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    Zitierung
    Sponsel, R.  (DAS). Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/sprache/BegrAna/Plausib/BApl_Kriminal.htm
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