Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=28.09.2021 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: 27.12.21
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT1, Abteilung Wissenschaft, Bereich Sprache und Begriffsanalysen und hier speziell zum Thema:

    Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien in der Psychiatrie

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen Plausibilität.
    Empirische Studie zu Begriff und Verständnis von Plausibilität.
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen  * Methodik der Begriffsanalysen nach Wittgenstein *


    Zusammenfassung - Abstract - Summary

    Gebrauchsbeispiele aus der Psychiatrie / Psychopathologie:
    __Kodierleitfaden für die Psychiatrie und Psychosomatik.
    __Plausibilität in der BADO (Basisdokumentation).
    __Psychiatrie-Psychosomatik-Psychotherapie.
    __Plausibilitätsprüfung bei Wahn vom Typ ICD-10 F22.0.
    __Retzbach (2021) Sicherheit statt Wahn.

    Plausibilität in der Forensischen Psychiatrie:
    __Psychopathologische Grundlagen der forensischen Psychiatrie.
    __Wikipedia: Gutachtenprüfung auf Plausibilität.
    __Plausible Herleitung risikorelevanter Persönlichkeitsmerkmale.
    __Gericht plausibel machen.
    __Geisteskranke nicht vernünftig handeln können.

    Glossar, Anmerkungen und Endnoten
    Literatur * Links * Querverweise * Zitierung & Copyright * Änderungen *
     

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    Zusammenfassung - Abstract - Summary

    In den hier belegten Erwähnungen psychiatrischer Werke wird plausibel weder erklärt noch begründet, sondern vermutlich als allgemeinverständlicher und nicht näher erklärungs- oder begründungsbedürftiger Grundbegriff etwa im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, glaubhaft, erklärlich betrachtet. Aber diese Worte erklären sich so wenig wie plausibel von selbst durch bloße Angabe oder Aufzählung, sondern verschieben das Erklärungs- und Begründungsproblem nur auf andere Worte (>Begriffsverschiebebahnhöfe). Denn wie bei plausibel stellte sich natürlich dann auch bei diesen Begriffen die Frage, was genau bedeuten sie und vor allem, wodurch wird ein Sachverhalt verständlich, nachvollziehbar, glaubhaft, erklärlich?


    Gebrauchsbeispiele aus der Psychiatrie / Psychopathologie

    Allgemeine Psychiatrie

    Kodierleitfaden für die Psychiatrie und Psychosomatik
    "Die aktuelle Auflage dieses Kodierleitfadens für die Psychiatrie und Psychosomatik mit einem Update 2021 fasst die wichtigsten Informationen der im Rahmen des PEPP-Systems notwendigen Kodierung für alle psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäuser und Abteilungen zusammen. In kurzen Einführungen und ausführlichen Zusammenstellungen werden die für die stationäre Abrechnung relevanten Diagnose- und Prozedurenschlüssel erläutert und durch einzelne Fallbeispiele plausibel gemacht. Die dabei zu berücksichtigenden Regeln werden, genauso wie die Grundlagen des Vergütungssystems, ebenfalls aufgeführt. Damit stellt der Kodierleitfaden eine optimale Hilfestellung bei der Beantwortung von Fragen im Hinblick auf die Kodierung und Abrechnung voll- und teilstationärer Behandlungsfälle in Psychiatrie und Psychosomatik dar."
        Quelle (Abruf 25.09.2021): Siam, Kristina (2021) Kodierleitfadens für die Psychiatrie und Psychosomatik 2021
    https://www.lehmanns.de/shop/medizin-pharmazie/56193378-9783862167708-kodierleitfaden-fuer-die-psychiatrie-und-psychosomatik-2021
        Kommentar: Plausibel wird hier als allgemeinverständlicher und nicht erklärungsbedürftiger Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar angesehen.


    Plausibilität in der BADO (Basisdokumentation)
    S. 9f: "Im Rahmen des Qualitätsmanagements ist es Ziel einer psychiatrischen Basisdokumentation, patientenbezogene Informationen über  Behandlungsprozesse und Behandlungsergebnisse routinemäßig und in standardisierter Form zu erheben [>10] und der Nutzung und Auswertung zugängig zu machen. Für die Datengüte der mit Hilfe der BADO erhobenen Daten sind von herausragender Bedeutung Kriterien wie Vollständigkeit, Plausibilität, Theoriekonformität, Validität, Reliabilität und prädiktive Kraft."
        Quelle (Abruf 25.09.2021): https://mediatum.ub.tum.de/doc/1539579/1539579.pdf
        Kommentar: Plausibilität wird zwar als wichtiges Kriterium ausdrücklich genannt, aber der Begriff wird so wenig erklärt wie man das Kriterium Plausibilität prüft, was in diesem Zusammenhang aber wichtig gewesen wäre.



    Psychiatrie-Psychosomatik-Psychotherapie
    H.-J. Möller, G. Laux, H.-P. Kapfhammer (2011, Hrsg.) Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie. Band 1: Allgemeine Psychiatrie. 4., erweiterte und vollständig neu bearbeitete Auflage. Berlin: Springer.
     
      Zusammenfassung-MLK-2011: In der hier erfassten 4. Auflage von 2011 gibt 62 Fundstellen "plausib" (in der 5.Auflage 2017 sind es 56). In den belegten 11 ersten Erwähnungen wird plausibel weder erklärt noch begründet, sondern vermutlich als allgemeinverständlicher und nicht näher erklärungs- oder begründungsbedürftiger Grundbegriff etwa im Sinne verständlich, nachvollziehbar, glaubhaft, erklärlich betrachtet. Aber diese Worte erklären so wenig wie plausibel von selbst durch bloße Angabe oder Aufzählung, sondern verschieben das Erklärungs- und Begründungsproblem nur auf andere Worte (>Begriffsverschiebebahnhöfe). Denn wie bei plausibel stellte sich natürlich dann auch bei diesen Begriffen die Frage, was genau bedeuten sie und vor allem, wodurch wird ein Sachverhalt verständlich, nachvollziehbar, glaubhaft, erklärlich?
       
      3 Ätiopathogenetische Konzepte und Krankheitsmodelle  79 von W. Gaebel, J. Zielasek
      MLK-2011-S.97: "In diesem Sinne wird die Erfassung auf der Beobachterseite z. B. durch implizite nosologischeTheorien (Sulz u. Gigerenzer 1982) oder durch implizite 1Plausibilitätskontrollen mit »Zurückweisungs-« und »Transformationsregeln« (Berrios 1994) mitbestimmt.
        Auswertung: plausibel nicht erklärt.
      MLK-2011-S.338: "... Wenngleich der Einfluss solcher ungünstiger Umweltbedingungen auf das Erkrankungsrisiko 2plausibel erscheint, müssen andere  konfundierende Faktoren in Betracht gezogen werden."
        Auswertung: plausibel nicht erklärt.
      Anthropologische Aspekte psychischer Erkrankungen von M. Schmidt-Degenhard
      MLK-2011-S.383: "14.4.1 3Plausibilität und Stimmigkeit der Interpretation – 391"
      "Hierzu ist anzumerken, dass als Gütekriterium eines interpretativen Vorgehens nicht das Richtigkeitskriterium Nnaturwissenschaftlicher Erkenntnis  fungiert, die entweder wahr oder falsch sein kann; vielmehr kommt es hier auf die Stimmigkeit und die 4Plausibilität einer Interpretation an, die mehr oder weniger zutreff end oder ganz unzutreffend sein kann. Das richtige Stimmen einer Interpretation kann also immer nur mehr oder weniger zutreffend sein; somit wird sich diejenige Interpretation als die »wahre« erweisen, die alle auslegbaren Aspekte eines »Verstehensobjektes«  in einen kohärenten – formal und inhaltlich stimmigen – Zusammenhang bringt und so seinen Sinn konstruiert. Hermeneutik als eine synthetisch konzipierte Auslegungslehre erfordert als Vorbedingung eben auch ein kritisch-analytisches Moment und muss so ihre Vorgehensweisen einständigen Prüfung unterziehe."
        Auswertung: plausibel nicht erklärt.
      MLK-2011-S.404: "Zusammenfassend ist die Hypothese 5plausibel, dass die Lebensumstände agrarischer und traditioneller Gesellschaften hinsichtlich Stabilisierung und Integration schizophren erkrankter Patienten günstiger sind als die in entwickelten Ländern"
        Auswertung: plausibel nicht erklärt.
      MLK-2011-S.432: "An diese Basissätze sind verschiedene Forderungen zu stellen, mit denen sich  insbesondere der Neopositivismus beschäft igt hat (Carnap 1966). Diese auf den ersten Blick für die meisten wahrscheinlich 6plausiblen Kriterien klingen einfach; ihre Beachtung oder Nichtbeachtung hat aber eine große Relevanz.
      Basissätze müssen folgende Bedingungen erfüllen:
      • Beschreibung singulärer Phänomene,
      • Beschreibung intersubjektiv prüfbarer Phänomene,
      • Beschreibung autochthoner Phänomene "

      • Auswertung: plausibel nicht erklärt.
      MLK-2011-S.437: "Ist die experimentelle Überprüfung eines im Rahmen einer nichtexperimentellen Untersuchung gefundenen korrelativen Zusammenhangs zwischen 2 Phänomenen aus ethischen oder forschungspraktischen Gründen nicht möglich, kann ein kausaler Zusammenhang nur postuliert  werden, sofern dies im Theoriekontext als 7plausibel hingestellt werden kann; eine empirische Beweisführung im engeren Sinne ist aber nicht möglich.
        Auswertung: plausibel nicht erklärt.
      MLK-2011-S.712: "Da Neurogenese nur einen Aspekt verschiedener adaptiver strukturellen Veränderungen im Gehirn darstellt, die unter dem Begriff Neuroplastizität zusammengefasst werden, werden heute auch vermehrt adaptive Veränderungen wie Synapsendichte und Neuritenlänge im  Zusammenhang mit dem Wirkungsmechanismus von Antidepressiva diskutiert (Pittenger u. D  2008; Marchetti et al. 2010; Ampuero et al. 2010). Dies wäre ein 8plausiblerer Wirkungsmechanismus als die Neurogenese, die nur einen sehr kleinen Teil des Gehirns betrifft.
        Auswertung: plausibel nicht erklärt.
      MLK-2011-S.812: . Das Interesse des Patienten an Kausalität sollte gewürdigt, seine dadurch induzierten Hypothesen aber auch zum Gegenstand von  9Plausibilitätserwägungen gemacht werden.
        Auswertung: plausibel nicht erklärt.
      MLK-2011-S.815: ". Dabei ist es wichtig, 2 prinzipiell sehr unterschiedliche Ansätze voneinander abzugrenzen,  nämlich einerseits diejenigen, die das Prinzip der Transparenz weit mehr noch als die meisten anderen Psychotherapieverfahren betonen, indem sie die vernunftgeleitete, an intersubjektiven 10Plausibilitätskriterien orientierte, der gemeinsamen Realität verpflichtete Aufklärungsarbeit in den Mittelpunkt rücken und andererseits diejenigen, die eher manipulative Elemente einsetzen, den Patienten ablenken, für ihn nicht durchschaubare, der Rationalität unzugängliche Strategien verfolgen.
        Auswertung: plausibel nicht erklärt. Eine Erläuterung, was "intersubjektive Plausibilitätskriterien" sind und wie man sie anwendet, wäre hier zwingend erforderlich gewesen.
      MLK-2011-S.817: "Die detaillierte Kenntnis der Krankheitskonzepte des Patienten ermöglicht es ihm, dessen 11Plausibilitätskriterien beim Aufbau von Argumentationsfiguren zu verwenden, um diese für ihn zugänglicher zu gestalten."
        Auswertung: plausibel nicht erklärt.

    Sponsel: Plausibilitätsprüfung bei Wahn vom Typ ICD-10 F22.0
    Querverweise: ICD-10 F22.0 nach DSM-IV, Probleme der Wahnepidemiologie, Wahndefinition:
       
      Wahn liegt vor, wenn mit rational (weder durch Logik noch durch Erfahrung) unkorrigierbarer Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.


    Nach dieser Definition ist 1. zu prüfen, um welches Modell der Wirklichkeit es geht. Sodann ist 2. zu prüfen, welche Wege zur Feststellung eines solchen Modells der Wirklichkeit a) möglich, b) üblich oder unüblich und c) plausibel sind. Schließlich ist 3. zu prüfen, ob das Modell der Wirklichkeit mit rational unkorrigierbarer Gewissheit, also weder durch Logik noch durch Erfahrung korrigierbar, vertreten wird. Nachdem 4. rational unkorrigierbare Gewissheit auch für die meisten gewöhnlichen Erlebnisse oder Wahrnehmungen der meisten Menschen gilt, ist zu begründen, warum die hier festgestellte rational unkorrigierbare Gewissheit ein Wahnzeichen sein soll. Denn es ist ja normal, dass ein richtiges Modell der Wirklichkeit, das mit üblichen soziokulturellen Erkenntnismethoden gewonnen wurde, rational unkorrigierbar vertreten werden kann, z.B. dass ich jetzt gerade diese Zeilen in den Computer getippt habe.
        Plausibel ist ein metapsprachlicher Beurteilungsbegriff und bewegt sich zwischen möglich (denkbar ist zu wenig) und fast wahr oder richtig. Man kann zwar auch richtige oder wahre Sachverhalte plausibel nennen, aber es entspricht nicht dem Sprachgebrauch. Kriterien sind:

    1. Notwendige Voraussetzung für plausibel ist die Möglichkeit eines Sachverhalts. So gesehen steckt Möglichkeit als notwendige Grundvoraussetzung im Plausibilitätsbegriff. Die Möglichkeit eines Sachverhalts wird allgemein bewiesen, indem z.B. gezeigt wird, dass er schon einmal oder mehrfach aufgetreten ist. Aus der allgemeinen Möglichkeit folgt noch nicht die Möglichkeit im individuellen Einzelfall.
    2. Daher muss auch die individuelle Möglichkeit im Einzelfall gezeigt werden.
    3. Nach meinem Definitionsvorschlag zur Plausibilität sind die Gründe für und gegen einen Wahn abzuwägen, etwa unter zu Hilfnahme der Plausibilitätsformel.
    4. Ein wichtiger Grund, der eher gegen Wahn spricht, liegt in Prüf- und Kontrollversuchen, um einen Zweifel zu bestätigen oder zu verwerfen. Unbesehenes unkritisches einfaches Annehmen spricht hingegen eher für einen Wahn.
    5. Allgemein orientieren die  ersten Ergebnisse der Plausibilitätsfragebogenstudie kompakt, die aber noch operationalisiert und spezifiziert werden müssen.




    Retzbach, Joachim (2021) Sicherheit statt Wahn
    https://www.spektrum.de/news/paranoia-sicherheit-statt-verfolgungswahn/1959421

    "Patienten mit Verfolgungswahn zu behandeln, ist oft nicht einfach. Ein neues Programm setzt bei Selbstvertrauen, Schlaf- und Sicherheitsverhalten der Patienten an – und liefert in einer ersten Untersuchung gute Ergebnisse.
    ...
    Ein häufiges Merkmal von Psychosen ist Verfolgungswahn, also der Glaube, dass andere einem schaden wollen. Britische Wissenschaftler haben ein neues Programm speziell gegen diese Wahnvorstellung entwickelt und erprobt. Die Autorinnen und Autoren um Daniel Freeman gehören einer Forschungs­gruppe der University of Oxford an, die Therapieansätze bei Psychosen untersucht. Die Behandlung orientiert sich an den Faktoren, die eine Paranoia am häufigsten aufrechterhalten. Dazu gehören geringes Selbstvertrauen, schlechter Schlaf sowie übertriebene »Sicherheitsmaßnahmen«. Gemeinsam mit dem Therapeuten wählen die Patienten, welche dieser Probleme sie vorrangig bearbeiten möchten.

    Das »Feeling Safe«-Programm absolvierten im Rahmen der Studie 64 Menschen mit Verfolgungswahn. Ebenso vielen wurde eine Kontrollbehandlung zuteil. Dabei sprachen die Therapeuten mit ihnen zwanglos über alles Mögliche, setzten jedoch keine speziellen Therapietechniken ein.

    Nach rund 20 Sitzungen hatten sich 50 Prozent der Patienten durch »Feeling Safe« erholt – manche von ihnen hegten zwar noch Wahngedanken, hielten diese aber selbst nicht mehr für besonders plausibel. In der Kontrollgruppe waren es 35 Prozent. Auch das Wohl­befinden und weitere Parameter verbesserten sich im Zuge der Therapie deutlich."

        Kommentar: Plausibel bzw. nicht besonders plausibel wird hier als allgemeinverständlicher und nicht erklärungsbedürftiger Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar angesehen. Hier wird ein bemerkenswerter Befund vorgelegt, der auch die Bedeutung des Plausibilitätsbegriff für Wahnentwicklungen belegt.
     


    Plausibilität in der Forensischen Psychiatrie

    HBFP 2.1. Psychopathologische Grundlagen der forensischen Psychiatrie von P. Hoff, H. Saß

    Zusammenfassung-HBFP 2.1:  In den 7 Erwähnungen wird plausibel nicht erklärt oder begründet. Man darf vermuten, dass plausibel als allgemeinverständlicher Grundbegriff im Sinne von verständlich, nachvollziehbar, erklärlich, stimmig, glaubhaft betrachtet wird. Das kann man für den Begriff der Plausbilitätsprüfung aber nicht gelten lassen, denn Plausibilitätsprüfung ist ein sehr wichtiger Begriff, der über Unterbringung oder Freilassung, über eine Rechtsgewährung oder einen Rechtentzug entscheiden kann.

    HBFP 2.1-S.6
        "Überdies betonen die Verfechter von subjektiven Zugangsweisen die Individualität und personale Verantwortung, sie beziehen ausdrücklich die komplexe, in straffen Algorithmen kaum erfassbare Handlungsebene mit ein und betrachten einen subjektiven Zugang als eigentliche Grundlage auch der Erkenntnis des „Objektiven“. Dies ist der idiographische Zugang, steht bei ihm doch das verstehende Nachvollziehen der einzelnen Biographie und die Behandlung des einzelnen Patienten im Vordergrund und eben nicht die distanzierende Frage nach einer – als von der Person völlig unabhängig gedachten – „Krankheit“. Hier wiederum haken die Gegner ein und warnen vor dem Risiko der Beliebigkeit der idiographischen Hypothesenbildung. Deren Inhalte seien nämlich weder hinreichend quantifizierbar noch experimentell überprüfbar. Insoweit handele es sich dabei – so die exponierteste Kritik – gar nicht um wissenschaftliche Aussagen, sondern bestenfalls um 1plausible Narrative. Diese könnten sogar verschleiernd oder verfälschend auf die Erfassbarkeit der „eigentlichen“, der objektiven Daten wirken."

      Auswertung: plausibel nicht erklärt.


    HBFP 2.1-S.8
        "Wenn aber neurobiologische Befunde als solche weder eine materialistische noch eine deterministische Position in der Leib-Seele-Frage implizieren, dann folgt daraus auch, dass allein aufgrund empirischer Ergebnisse der Hirnforschung die Annahme personaler Autonomie oder der Eigenständigkeit anderer komplexer mentaler Phänomene nicht widerlegt ist. Selbst Bernhard Libet (2005), dessen mittlerweile berühmtes Experiment schon fast als populärwissenschaftlicher „Beweis“ gegen die Existenz des „freien Willens“ gehandelt wird, warnt in der Rückschau vor übereifrigen Schlüssen aus seinen Befunden. In diese Richtung argumentiert auch Peter Bieri (2001), wenn er zwei Einwände gegen die „starke“ neurobiologische These vom Illusionscharakter der personalen Autonomie nennt: Zum einen werde nämlich die „höhere Tatsächlichkeit“ des neurobiologischen zuungunsten des subjektiven Phänomens bloß behauptet, aber weder inhaltlich 2plausibel gemacht noch gar bewiesen. Zum anderen führe die kategorische Verneinung der Existenz irgendeines nicht quantitativ neurowissenschaftlich erfassbaren psychischen Phänomens zu einem  prinzipiellen Verlust des Gegenstandes bzw. Begriffes von „Freiheit“. Man könne in diesem Fall nicht nur in neurobiologischen Termini nicht sinnvoll von Freiheit sprechen, sondern überhaupt nicht mehr."

      Auswertung: plausibel nicht erklärt.


    HBFP 2.1-S.12a
        "Auch hier gilt es, die Grenzen des Ansatzes im forensischen Kontext zu erkennen und nicht etwa aus dem Vorliegen bzw. dem Fehlen von 3Plausibilität und Verständlichkeit voreilige Schlüsse etwa auf die Schuldfähigkeit zu ziehen."

      Auswertung: plausibel nicht erklärt.


    HBFP 2.1-S.12b
        "Analoges aber gilt sehr wohl auch für die anderen Ansatzweisen: Eine allzu straffe Operationalisierung psychiatrischen Arbeitens durch Kriterienlisten und Entscheidungsbäume kann zu einer unproduktiven Formalisierung führen, die die reliable Erfassung von beobachtbaren Einzelsymptomen („Kriterien“) mit Psychopathologie schlechthin verwechselt. Und eine unkritisch operierende biographisch-psychogenetische Arbeitsweise schließlich läuft Gefahr, „psychologistisch“ zu werden, also ein 4plausibel wirkendes psychologisches Verstehensmuster für menschliches Verhalten als eindeutige wissenschaftliche Erklärung misszuverstehen (Hoff 2010). In diesem Sinne muss sich auch die sozialpsychiatrische Perspektive der Grenzen ihrer Aussagekraft bewusst sein, um nicht einer „Sozialmythologie“ das Wort zu reden. Als markante Beispiele für die letztgenannten Varianten psychiatrischer Dogmenanfälligkeit sollen hier die beiden Hypothesen von der aufgrund ihres „Double-bind-Kommunikationsstiles“ (Bateson et al. 1956) „schizophrenogenen Mutter“ (Fromm-Reichmann 1950) erwähnt werden. Diese orteten die wesentliche Ursache für schizophrene Psychosen in der Mutter des Patienten bzw. der Patientin, genauer gesagt, in deren unnahbarer Rigidität, verbunden mit pathogenen, da systematisch mehrdeutigen Kommunikations- und Beziehungsmustern. Immerhin konnte
    diese Annahme zwischenzeitlich empirisch weitgehend entkräftet werden, was man beileibe nicht für alle psychiatrischen Fehleinschätzungen oder gar Dogmen behaupten kann."

      Auswertung: plausibel nicht erklärt.


    HBFP 2.1-S.22f
    "Das Vorgehen nach dem Prinzip der Komorbidität verringert das Risiko, relevante Begleiterkrankungen und deren therapeutische Implikationen zu unterschätzen oder gar zu übersehen. Operationale Systeme sind in der studentischen Ausbildung und der ärztlichen Weiterbildung wegen ihres hohen Strukturierungsgrades gut als inhaltliches „Gerüst“ zu verwenden. Der diagnostische Prozess und sein Ergebnis sind im Falle der operationalen Systeme besonders dokumentations- und datenverarbeitungsfreundlich. Freilich bedeutet allein dies keine qualitative Aufwertung des Prozesses der psychiatri-[>23] schen Diagnostik schlechthin, es ermöglicht aber doch eine einfachere Speicherbarkeit und spätere 5Plausibilitätsprüfung. Die Nachvollziehbarkeit durch einen anderen Untersucher kann dadurch erhöht werden. Das System zwingt den Untersucher schließlich, sofern er es im Sinne der Autoren anwendet, sich mit jedem einzelnen Kriterium auseinanderzusetzen. Dies kann zu einer Vervollständigung der Befunderhebung führen und so verhindern, dass eine vorgefasste diagnostische Meinung die gründliche Exploration all derjenigen psychopathologischen Phänomenbereiche verhindert, die im Rahmen der Vorannahme für wenig relevant gehalten werden."

      Auswertung: Plausibilitätsprüfung nicht erklärt, obwohl an dieser Stelle sehr wichtig.


    HBFP 2.1-S.30
     "Ein Beispiel: Betrachten wir die Frage, ob für ein Betrugsdelikt im Rahmen einer beginnenden Manie die Schuldfähigkeit in forensisch relevanter Weise beeinträchtigt war oder nicht. Hier muss der psychiatrische Sachverständige eine Aussage über die Befindlichkeit und die Qualität der psychischen Funktionen des Probanden zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt machen, eine Aussage, die sich notwendigerweise auf eine ganze Reihe von einzelnen Beobachtungen und Schilderungen stützen wird. Seine Einschätzung wird weitgehend unabhängig von einer ätiologischen Diagnose sein, es wird also keine entscheidende Rolle spielen, ob das manische Syndrom endogener, drogeninduzierter oder anderweitig exogener Natur ist, etwa als Folge eines hormonell aktiven Tumors. Schließlich wird er seine Einschätzung nur durch die Einbettung aller vorliegenden Informationen in die Lebensgeschichte und insbesondere die Persönlichkeitsentwicklung und das Wertgefüge des Betreffenden 6plausibel begründen können. Er wird etwa dazu Stellung nehmen, ob es sich um eine Erst- oder Wiedererkrankung handelt, ob die prämorbide Persönlichkeit auffällige, insbesondere hyperthyme oder depressive Züge trägt und ob eine längere Erfahrung mit Drogenkonsum vorliegt."

      Auswertung: plausibel nicht erklärt.


    HBFP 2.1-S.83f
    "Wahnhafte Störung
    Im Umkreis der schizophrenen Störungen, jedoch davon üblicherweise diagnostisch abgegrenzt, liegen die wahnhaften Störungen. Sie sind charakterisiert durch das Auftreten von einem oder mehreren Wahnphänomenen nichtbizarrer Art, die mindestens einen Monat anhalten. Die Diagnose einer wahnhaften Störung wird nicht gestellt, wenn die Kriterien einer Schizophrenie vorliegen. Charakteristisch ist das relativ isolierte Auftreten eines Wahnes, ohne dass wesentliche andere Denkstörungen formaler oder inhaltlicher Art, Halluzinationen, charakteristische Gefühlsveränderungen und andere psychotische Symptome des schizophrenen Formenkreises hinzutreten.
    Die Bestimmung, ob Wahnphänomene als bizarr gelten, besitzt für die Unterscheidung von wahnhafter Störung und Schizophrenie besondere Bedeutung, kann jedoch im Einzelfall schwierig sein. Die Wahnphänomene gelten als bizarr, wenn sie eindeutig 7unplausibel, nicht verständlich und nicht aus alltäglichen Erfahrungen heraus herleitbar sind. Nichtbizarre Wahnphänomene betreffen zum Beispiel Situationen und Geschehnisse, die sich nachvollziehbar im realen Leben ereignen können, zum Beispiel die Vorstellung, verfolgt oder benachteiligt zu werden, infiziert zu sein, über größere Entfernungen geliebt zu werden oder von einem Ehegatten betrogen zu sein. Forensisch relevant sind vor allem die chronischen wahnhaften Störungen in Zusammenhang mit krisenhaften Zuspitzungen in Partnerbeziehungen, etwa in der Form des Eifersuchtswahnes oder des sensitiven Beziehungswahnes. Eine andere forensisch bedeutsame Form wahnhafter Störungen ist der Querulantenwahn, der sich im Laufe einer fanatisch-querulatorischen Entwicklung bei entsprechender Persönlichkeitsdisposition einstellen kann.
    Die psychosoziale Leistungsfähigkeit bei wahnhaften Störungen ist unterschiedlich und führt meist zu geringerer Beeinträchtigung als bei den schizophrenen Erkrankungen. Einige Personen erscheinen relativ wenig in ihren beruflichen und zwischenmenschlichen Rollen tangiert, so dass die Wahnphänomene lediglich im Bereich des speziellen Themas störend in Erscheinung treten. Bei anderen kann es zu einer Beeinträchtigung in vielen [>84] oder nahezu allen Lebensbereichen kommen, wenn die Wahnthematik in der Vorstellungswelt und im Verhalten des Betroffenen eine bestimmende Rolle erhält.
    Das Ersterkrankungsalter bei der wahnhaften Störung ist uneinheitlich und reicht von der Adoleszenz bis zum höheren Lebensalter. Insbesondere beim Typus mit Verfolgungswahn kann die Störung chronisch sein, doch auch die querulatorischen Formen wahnhafter Störungen neigen zu Chronizität und hoher Penetranz. Die klassische Darstellung des sensitiven Beziehungswahnes findet sich bei Kretschmer (1966), während die fanatischquerulatorische Entwicklung in ebenfalls klassischer Form in der Novelle „Michael Kohlhaas“ von Heinrich von Kleist (1810) geschildert wurde. Tiefgründige forensisch-psychiatrische Überlegungen hierzu gibt es bei W. v. Baeyer (1967)."

      Auswertung: "eindeutig plausibel "und plausibel nicht erklärt.




    Wikipedia Gutachtenprüfung auf Plausibilität
    "Unterbringung
    Kommt das Gericht zum Schluss, ein Täter sei nicht schuldfähig gewesen oder kann dies zumindest nicht ausgeschlossen werden, entscheidet es sich (Letztentscheidungsbefugnis) nach einer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität und abhängig von der Schwere der Schuld und der Wiederholungsgefahr gegebenenfalls für eine Unterbringung und Behandlung des Straftäters in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Art der Unterbringung nennt man Maßregelvollzug in Abgrenzung zum Strafvollzug. 2010 waren in Deutschland über 10.000 Personen in Krankenhäusern des Maßregelvollzuges untergebracht.[1] "
        Quelle (Abruf 25.09.2021): https://de.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie
        Kommentar: Plausibilität wird nicht erklärt, auch nicht verlinkt. Vor allem wird nicht erklärt, wie die Plausibilitätsprüfung des Gutachtens durch das Gerichts abläuft.
     



    Plausible Herleitung risikorelevanter Persönlichkeitsmerkmale
    Habermeyer, E., Mokros, A. & Briken, P. „Die Relevanz eines kohärenten forensischen Beurteilungs- und Behandlungsprozesses“: großer Wurf oder alter Wein in undichtem Schlauch?. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 14, 212–219 (2020). https://doi.org/10.1007/s11757-020-00592-2
    https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-020-00592-2
     
      "4) Es drohen Begriffsverwirrung und die Pathologisierung delinquenten Verhaltens
      Darüber hinaus ist der Umgang von Borchard und Gerth mit psychiatrischen/psychologischen Begrifflichkeiten insgesamt problematisch. Die im FOTRES definierten Risikomerkmale werden im Artikel mehrfach auch als „risikorelevante Persönlichkeitsmerkmale“ bezeichnet. Wenn es sich aber tatsächlich um Persönlichkeitsmerkmale im weitesten Sinne handeln würde, dann müsste eine plausible Herleitung aus wissenschaftlich begründeten strukturellen Theorien der Persönlichkeitspsychologie bestehen, also beispielsweise aus den sog. Big Five (McCrae und Costa 2008) oder dem HEXACO-Modell (Lee und Ashton 2008). Tatsächlich stellen die Big Five (konkret: deren ins Negative gewendete Pole) den Bezugsrahmen für das (dimensionale) Alternativmodell zur Erfassung von Persönlichkeitsstörungen im DSM-5 (APA 2015) dar. Eine solche theoretische Fundierung wird von Borchard und Gerth für das FOTRES aber weder geltend gemacht, noch liegen nach Kenntnis der Autoren des vorliegenden Beitrags entsprechende Belege zur Konstruktvalidität vor. Der Status der „risikorelevanten Persönlichkeitsmerkmale“ des FOTRES in Bezug auf einschlägige Persönlichkeitseigenschaften im Sinne wissenschaftlich akzeptierter Beschreibungssysteme ist daher völlig unklar."
          Auswertung: plausibel nicht erklärt.




    Gericht plausibel machen
    Forensische Psychiatrie heute: Prof. Dr. med. Ulrich Venzlaff zum 65 ... [GB]
    herausgegeben von Hermann Pohlmeier, Erwin Deutsch, Hans-Ludwig Schreiber
      S.218: "Jedoch geben die meist langen Entwicklungen im Vorfeld der Suizidtat dem forensischen Psychiater oder Psychologen manche Möglichkeiten zur Beurteilung der Willenslage, die sie dann dem Gericht plausibel machen müssen."
          Auswertung: plausibel nicht erklärt.




    Geisteskranke nicht vernünftig handeln können
    Haack, Kathleen  (ohne Jahr)
    Quelle: https://www.mwv-berlin.de/buecher-bestellen-2016/images/product_images/leseproben_images/9783954661312_Leseprobe.pdf
        S.5: "1 Zur Geschichte der forensischen Psychiatrie
    Auch Geisteskranke fielen hierunter. Hintergrund war die Auffassung, dass Straftäter, die die Mündigkeit noch nicht erreicht hatten, nicht vernunftbegabt und demgemäß gar nicht in der Lage waren – ebenso wie „Wahnsinnige“ – vernünftig zu handeln. Eine solche Ansicht ist nachvollziehbar und plausibel."
      Auswertung: plausibel nicht erklärt; mit nachvollziehbar assoziiert. Anmerkung: Es ist sehr fraglich, ob diese "Ansicht" so allgemein plausibel nachvollziehbar ist, wie sie formuliert ist.




    Literatur: Im Text.

    Links (Auswahl: beachte)



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten  > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    Internetseite
    Um die häufige und lästige Fehlermeldung 404 zu minimieren, geben wir nur noch Links von Quellen an, die in den letzten Jahrzehnten eine hohe Stabilität ihrer URL-Adressen gezeigt haben (z.B. Wikipedia, DER SPIEGEL)
    __


    Querverweise
    Standort: Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien in der Psychiatrie.
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    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen Plausibilität.
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    Zitierung
    Sponsel, R.  (DAS). Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien in der Psychiatrie. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/sprache/BegrAna/Plausib/BApl_Psychiatrie.htm
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    Ende_ Begriffsanalyse Plausibilität in der Psychiatrie__Datenschutz_Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_ Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen_ Mail: sekretariat@sgipt.org_

    korrigiert: 28.09.21 irs Rechtschreibprüfung / 03.12.2021 gelesen







    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    26.12.21    1) Zusammefassung, 2) Psychiatrie-Psychosomatik-Psychotherapie, 3) Psychopathologische Grundlagen der forensischen Psychiatrie, 4) Ergänzung Punkt 3 und 4 bei Sponsel: Plausibilitätsprüfung bei Wahn.
    10.12.21    Retzbach, Joachim (2021) Sicherheit statt Wahn.
    03.12.21    irs Texte gelesen
    28.09.21    Erste Grundversion ins Netz gestellt.
    28.09.21    irs Rechtschreibprüfung
    09.08.21    Als eigene Seite angelegt.
    01.07.21    Mit der Recherche und Materialsammlung begonnen.