Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=15.06.2014 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung  tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung & Copyright

    Anfang_HBFP 2 Psychopathologische Grundlagen 2010_ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich forensische Gutachten, und hier speziell zum Thema:

    Psychopathologische Grundlagen und Praxis der Forensischen Psychiatrie im Strafrecht  HBFP 2 - Kröber u. a. 2010

    Hilfsseite zum Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler (MethF)
    Methoden- und Methodenproblembewusstsein in der - forensischen - Psychiatrie
    Zu:
    Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
    Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl F. Mollath
    mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.

    von Rudolf Sponsel, Erlangen

    _
    Methodisch vorgehen heißt, Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-) Ziel angeben 


    Zusammenfassung HBFP 2 Psychopathologische Grundlagen 2010

    Legende Signierungen
     
    GW
    wTit
    IV
    SR
    wT
    wP
    MB
    eMP
    Son
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     Ja

    Gesamtwertung angemessene Darstellung der psychiatrischen Methodenproblematik Signierung 0

    Der 2.  Band Handbuch für Forensische Psychiatrie: Psychopathologische Grundlagen, 737 Seiten, erschien 2010.
        Hoff & Saß gehen in Psychopathologische Grundlagen der forensischen Psychiatrie vielfach, meist vom Sachregister nicht erfasst, doch nur sehr allgemein, auf Methodenfragen ein. Nirgendwo wird aber klar und deutlich ausgeführt, auf welchen genauen Wegen ein Erkenntnisziel zu erreichen ist. Das ist vor allem gänzlich unakzeptabel bei der vielfach zentralen Beweisaufgabe, Befinden und Verfassung zu einem Handlungszeitpunkt festzustellen. typisch etwa für Deliktfähigkeit, Schuldfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit. Es wird nicht gezeigt, vor allem nicht detailliert und differenziert, wie hier der genaue methodische Ablauf und Weg aussieht. Das ist wahrscheinlich keine Absicht, sondern Ausdruck schlichten Unvermögens oder auch Unwillens unter Berufung auf Kurt Schneiders Agnostizismus (1948) zu den Erkenntnismöglichkeiten der forensischen Psychiatrie.
        Methodik und kritisches Methodenbewusstsein ist hier weitgehend nur Programmatik, Programm. Immerhin: methodische Probleme werden wahrgenommen, das ist ein wichtiger, wenn auch "nur" der erste Schritt.

    Querverweis: Gesamtwertung Band 1: Strafrechtliche Grundlagen.



    Wort im Titel (wTit)
    Signierung 0: Das Wort "Methode" kommt im Titel nicht vor.



    Wort im Inhaltsverzeichnis (IV)
    Signierung 0p:  Das Wort taucht im Inhaltsverzeichnis zwei mal auf, aber bei jeweils von PsychologInnenen verfassten Texten, die natürlich nicht den Psychiater zuzurechnen sind.
     
      "2.2 Gegenstandsbereiche und Methodik der psychologischen Begutachtung 185 von M. Steller [Psychologe]
      "6.3.3 Methodisches Vorgehen 662" von R. Volbert, M. Steller, A. Galow [PsychologInnen]




    Wort im Sachregister (SR)
    Signierung 1: Das Wort "Methode" hat im Sachregister mehrere Einträge mit Spezifikationen:
     
    • Methodenbewusstsein 2, 14
    • Messmethodik 17
    • Methodik, ideographische 31
    • Befragungsmethode, suggestive 190
    • Prognosemethoden 695


    Anmerkung: Das Sachregister ist sehr schlecht und erfasst die meisten Textstellen nicht.



    Wort im Text (wT)
    Signierung 1:  "method" findet sich an vielen Stellen des Buches, meist vom Sachregister nicht erfasst. Die psychopathologisch inhaltlich ergiebigeren Textstellen finden sich hauptsächlich im ersten Kapitel von Hoff & Saß, die ich deshalb aus dem Fluß der Belegstellen herausgenommen habe. Da es in der Methoden-Analyse-Studie um das psychiatrische Verständnis von "Methode" geht, habe ich die von Psychologen verfassten Kapitel nicht als psychiatrische Texte gewertet:
     
      Von Psychologen verfasste Texte
      M. STELLER
      2.2 Gegenstandsbereiche und Methodik der psychologischen Begutachtung      185
      2.2.3 Methodik: hypothesengeleitete Begutachtung   193

      R. VOLBERT, M. STELLER, A. GALOW
      6.3.3 Methodisches Vorgehen      662


    Fett-kursive Hervorhebungen RS

       
      Hoff & Saß im Kapitel Psychopathologische Grundlagen der forensischen Psychiatrie (S. 1 - 156)
       
        01 Hoff & Saß, Methodenbewusstsein  S. 2f: "... Der vorliegende Beitrag vertritt in Erweiterung früherer Argumente ein Psychopathologieverständnis, das neben der operationalen Deskription einzelner Phänomene auch eine offene Deskription ermöglicht. Dies soll sicherstellen, dass nicht nur in den von operationalen Manualen vorgegebenen Gleisen gedacht werden darf, sondern dass im psychopathologischen Kontext immer die Möglichkeit besteht, auch operational schwer abbildbare, gleichwohl aber im Einzelfall sehr bedeutsame psychische Phänomene zu erfassen (Saß 2008).
            Eine solcherart erweiterte Psychopathologie hat allerdings ein kritisches Methodenbewusstsein zum zentralen Gegenstand. Sie kann nicht nur Datenerhebung sein, sondern immer auch kritisches Hinterfragen des Zustandekommens und der Art der Daten. Dies wiederum ist nur möglich, wenn die Psychopathologie ihren eigenen historischen und wissenschaftstheoretischen Hintergrund kennt und praktisch anwendet. Freilich muss sie dann bestimmte, oft als sperrig, ja unwissenschaftlich empfundene theoretische Grundfragen, wie etwa die Leib-Seele-Frage oder das Problem der persön-[>3] lichen Verantwortung und willentlichen Entscheidung, akzeptieren und vor ebenso wohlfeilen wie oberflächlichen Antworten schützen. Dies wird am anschaulichsten exemplifiziert durch die kontroverse und oft verflachende aktuelle Debatte um die angeblich neurowissenschaftlich widerlegte personale Entscheidungsmöglichkeit des Menschen (Hoff 2006 a)."
            Querverweis zur Situation der Daten in der - forensischen - Psychiatrie.

        02 Hoff & Saß, Methodische Perspektive S. 4, im SR nicht erfasst: "... Die Psychopathologie ist nicht auf eine bestimmte methodische Perspektive – etwa die neurowissenschaftliche oder die sozialwissenschaftliche – festgelegt. Vielmehr stellt sie ein grundlegendes methodisches wie inhaltliches Handwerkszeug für die praktische psychiatrische Arbeit dar, sei es in Diagnostik und Therapie oder in der Forschung."

        03 Hoff & Saß Methodenlehre S. 5, im SR nicht erfasst: "Die Frage, was denn eine psychische Krankheit sei, eröffnet neben dem psychopathologischen Horizont im engeren Sinne auch denjenigen der Methodenlehre und Wissenschaftstheorie (Faust u. Miner 1986; Glatzel 1990; Mathis 1992; Schwartz u. Wiggins 1986, 1988). Um aktuelle Argumente angemessen einordnen zu können, bedarf es an dieser Stelle eines historischen Rückblickes."

        04 Hoff & Saß  Forschungsmethode, Methode S. 7f, im SR nicht erfasst:  "Nun hat die neurobiologische Forschung in den letzten Jahrzehnten ohne Frage zu einem dramatischen Wissenszuwachs geführt, vor allem hinsichtlich der Funktion des menschlichen Gehirns. Das neue Selbstbewusstsein dieses Ansatzes führte aber mitunter zu einer Art Verwechslung von Forschungsmethode und Forschungsinhalt: Methode ist in diesem Fall die quantifizierend-objektive Erfassung von Hirnzuständen bzw. -funktionen und deren anschließende Korrelation mit mentalen Phänomenen, ein au-[>8] ßerordentlich erfolgreicher Ansatz. Daraus folgt aber keineswegs, dass die angewandte Methode zugleich ihren Inhalt, ihr Objekt vollständig erklärt. Anders formuliert: Eine korrelative Beziehung zwischen erhöhtem Blutfluss in definierbaren Hirnarealen – genau dies misst die funktionale Kernspintomographie als das aktuell wichtigste bildgebende Verfahren – und einem von der Versuchsperson berichteten emotionalen Zustand bedeutet nicht, dass eine einfache kausale Beziehung zwischen beiden Phänomenen oder gar deren Identität vorliegt. Keine wissenschaftliche Methode ist bei der Erforschung so komplexer Bereiche wie des Bewusstseins oder gar des Mentalen schlechthin gleichsam a priori als die überlegenere anzusehen (Saß 2007; Maier et al. 2005)."

        05 Hoff & Saß, wissenschaftliche Methoden S. 8, im SR nicht erfasst: "... Es bedarf, wie in der klinischen Psychiatrie auch, eines ausgewogenen Diskurses, der neuere wissenschaftlicheMethoden und deren Befunde en detail zur Kenntnis nimmt, ohne voreilige und dogmatische Schlüsse zu ziehen."

        06 Hoff & Saß, Behandlungsmethode S. 10, im SR nicht erfasst: "Kerngedanke der von Sigmund Freud (1856–1939) zugleich als psychologische Theorie wie als diagnostische und Behandlungsmethode entwickelten Psychoanalyse ist die Annahme eines unbewussten psychischen Bereichs, der aber starken Einfluss auf das bewusste Erleben habe. ..."

        07 Hoff & Saß, Methodenbewusstsein wissenschaftliche Methode S. 13f: "Eine Psychopathologie im weiteren Sinne, die dem zweifellos sehr hohen Anspruch genügen könnte, Grundlagenwissenschaft der Psychiatrie und damit auch der forensischen Psychiatrie zu sein (Janzarik 1979), müsste (mindestens) die folgenden Bereiche abdecken:

        • die operationale Deskription psychopathologischer Phänomene;
        • die „offene“ Deskription psychopathologischer Phänomene, die einzelfallorientiert psychopathologische Sachverhalte zwischen den bzw. jenseits der Kriterienkataloge erfasst, also ausdrücklich die subjektive und intersubjektive Ebene als Quelle wissenschaftlicher Erkenntnis akzeptiert; [>14]
        • ein kritisches Methodenbewusstsein, nicht als nützliches Addendum, sondern als integraler Bestandteil. Dies entspricht der Jaspersschen Forderung (1946), wonach Psychopathologie das schwierige interdisziplinäre Umfeld, in dem sie sich bewegt, stets zu reflektieren und dabei hartnäckig nach den Grenzen der Erkenntnismöglichkeiten einer jeden wissenschaftlichen Methode zu fragen habe;
        • ... ..."


        08 Hoff & Saß, Messmethodik methodische Richtschnur, S.17, im SR nicht erfasst: "... Heute ist man deshalb vielerorts der Auffassung, dass Symptome, deren Vorhandensein nicht „festgestellt“, sondern nur erschlossen werden kann, aus Gründen der Messmethodik weniger (oder gar nicht) Berücksichtigung finden sollen (vgl. Möller 1976).
            Dies erinnert an die im englischsprachigen Raum etablierte, hierzulande hingegen weniger bekannte Unterscheidung zwischen Zeichen und Symptom (englisch: „sign and symptom“): So definiert das DSM-IV das Zeichen als „objektive Manifestation eines pathologischen Zustandes“, die „eher vom Untersucher beobachtet als vom Betroffenen mitgeteilt wird“, und das Symptom als „subjektive Manifestation eines pathologischen Zustandes“, die „eher vom Betroffenen berichtet als vom Untersucher beobachtet wird“. Eine solche Unterscheidung ist eine nützliche methodische Richtschnur, um eine Konfundierung objektiver und subjektiver Informationsquellen zu vermeiden. ...
            Ohne Frage stellt die vorurteilsfreie Erfassung der psychischen Phänomene, also dessen, was der Patient schildert und erlebt, woran er sich erinnert, was er plant, und der Art, wie er handelt, eine entscheidende Voraussetzung jeder sorgfältigen psychiatrischen Praxis und Forschung dar. Allerdings wäre es voreilig, dieses Ziel bereits dadurch für erreichbar (oder gar für erreicht) zu halten, dass ein streng „beschreibender“ Zugang gewählt wird. Keiner der bislang eingeschlagenen methodischen Wege, auch nicht der deskriptive, hat die Eigenschaft, gleichsam von Haus aus arm oder gar frei von theoretischen Vorannahmen zu sein."

        09 Hoff & Saß, Methodik, ideographische S. 31: "Unterschiedliche biographische, soziale und charakterologische Einflüsse, die eine Persönlichkeitsentwicklung und die Lebenssituation zur Tatzeit bestimmen, sind bei der Begutachtung in idiographischer Methodik zu beschreiben und besitzen zweifellos für das Gericht für die Persönlichkeitsbeurteilung und die Strafzumessung wesentliche Bedeutung. ..."

        10 Hoff & Saß, methodologischen Grundlegung S. 32f, im SR nicht erfasst: "... Dabei bedeutet das psychopathologische Referenzsystem keine Beschränkung der Beurteilungsbasis auf pathologische Erscheinungen, da die Psychopathologie seit ihrer methodologischen Grundlegung durch Jaspers (1913) auf dem gesamten Erfahrungsbereich der pathologischen psychi-[>32] schen Phänomene und des damit kontrastierenden gesunden Seelenlebens beruht."

        11 Hoff & Saß, Methodik S. 33, im SR nicht erfasst: "Die hier vorgestellte deskriptive Form der Erfassung des psychopathologischen Befundes lehnt sich eng an den von der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP) vorgelegten und kürzlich in revidierter Fassung veröffentlichten Vorschlag an (AMDP 2007). ..."
        _

      Weitere Erwähnungen im Text
      Zum besseren Verständnis wird das jeweilige Kapitel als Rahmeninformation mit angegeben.

      P. HOFF, H. SASS 1 Psychopathologische Grundlagen der forensischen Psychiatrie   l-156

      • S. 49 (Intelligenz)
      • S. 76 ... Untersuchungsmethoden ...
      • S. 82 ... psychotherapeutische Methoden ...
      • S. 92a: ... nebenwirkungsarme Behandlungsmethode  ... ;
      • S. 92b: ... Methoden ...
      • S. 121a: ... kognitive Methoden für die Behandlung von Persönlichkeitsstörungen ...
      • S. 121b(f): "... Unabhängig von der gewählten Methode ist der Aufbau einer verlässlichen, regelmäßigen, vertrauensvollen therapeutischen Beziehung von zentraler [>122] Bedeutung. ..."
      • S. 153: Lit-Hinweise u. a.: "Möller HJ (1976) Methodische Grundprobleme der Psychiatrie. Kohlhammer, Stuttgart"


      H.-L. KRÖBER 2 Praxis der psychiatrischen und psychologischen Begutachtung  (S. 157 - 184)

      • S. 164: "Eingangs heißt es in den „Mindeststandards“: Der Sachverständige bedient sich bei der Gutachtenerstattung methodischer Mittel, die dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gerecht werden. Existieren mehrere anerkannte und geeignete Verfahren, so steht deren Auswahl in seinem pflichtgemäßen Ermessen. ..."
      • S. 165: "Das Gutachten muss nachvollziehbar und transparent sein. Darin ist darzulegen, aufgrund welcher Anknüpfungstatsachen (Angaben des Probanden, Ermittlungsergebnisse, Vorgaben des Gerichts zum Sachverhalt und möglichen Tathandlungsvarianten), aufgrund welcher Untersuchungsmethoden und Denkmodelle der Sachverständige zu den von ihm gefundenen Ergebnissen gelangt ist. Es muss deutlich werden, ob und welche Angaben des Beschuldigten als Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt wurden; insbesondere sind die gerichtlich noch zu überprüfenden Zusatztatsachen besonders hervorzuheben. Die Gutachtenerstattung in der Hauptverhandlung muss auf das dort gefundene Beweisergebnis – gegebenenfalls mit vom Gericht vorgegebenen Sachverhaltsvarianten – eingehen. Grundlage für die richterliche Urteilsfindung ist allein das in der Hauptverhandlung mündlich erstattete Gutachten. Der vorläufige Charakter des schriftlichen Gutachtens muss dem Sachverständigen und dem Gericht bewusst bleiben."
      • S. 167: Abschnitt: "Darlegung der Verwendung besonderer Untersuchungs- und Dokumentationsmethoden"
      • S. 168: "Schon von einer Zeitung verlangt man die saubere Trennung von Nachricht und Kommentar und die Offenlegung der Erkenntnisquellen. Umso mehr gilt dies für Gutachten, die sich wissenschaftlicher Methodik und Erkenntnisse bedienen sollen. Üblicherweise ist ein Gutachten also in mehrere Kapitel gegliedert: ..."
      • S. 172: "... Dass das Gutachten ein wissenschaftliches ist, ergibt sich aus seiner Methodik und der Sachkenntnis des Verfassers, nicht aus dem Verweis auf einige jedermann bekannte Lehrbücher der forensischen Psychiatrie."
      • S. 173: "Bei der Begutachtung von Menschen mit Persönlichkeitsstörungen oder sexueller Devianz gelten im Prinzip die gleichen methodischen Anforderungen wie bei anderen Störungen. ..."
      • S. 181a: "Hochgradig eingeschränkt oder unmöglich ist der Einsatz standardisierter testpsychologischer Methoden ..." [bei Ausländern oder Migranten]
      • S. 181b: "... Ein unbehebbarer methodischer Fehler wird begangen, wenn man dem Probanden die Testanweisungen und die Fragen eines Fragebogens in seine Sprache übersetzen lässt: ..."


      [S. 185 - 212, Steller (Psychologe)]

      S. LAU, H.-L. KRÖBER 3 Das Schuldfähigkeitsgutachten   (S. 213 - 226

      • S. 223  ... Behandlungsmethoden ..."


      F. WENDT Abschnitt: "3.1.2 Passagere organisch bedingte psychische Störungen"  227
      F. WENDT, H.-L. KRÖBER Abschnitt: "3.1.2.3 Alkoholrausch"  240
      F. WENDT Abschnitt: "3.1.2.4 Drogenrausch"   258

      H.-L. KRÖBER, S. LAU 3.1.3 Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis 312-332

      • S. 314: "Aussagestark ist eine methodisch sehr stabile Untersuchung über 25 Jahre hinweg an verschiedenen schizophrenen Populationen, die in 5-Jahres-Abständen in Australien von 1975 bis 2000 erfasst wurden. ..."


      H.-L. KRÖBER, S. LAU 3.1.4  Affektive Störungen: Depression, Manie  (S. 333 - 342)

      • S. 336: "... 'weiche' Suizidmethode ..."
      • S. 340: Lit-Hinweis: "Eaves D, Tien G, Wilson D (2000) Offenders with major affective Disorders. In: Hodgins S, Müller-Isberner R (eds) Violence, Crime and Mentally Disordered Offenders. Concepts and Methods for Effective Treatment and Prevention. Wiley, Chichester, pp 131–152"


      H. SASS 3.2 Tiefgreifende Bewusstseinsstörung  343

      • S. 351: "... ein entscheidender methodischer Aspekt ..." [tiefgreifende Bewusstseinsstörung]
      • S. 362: "... im Rahmen der zweistufigen Methode bei der Schuldfähigkeitsuntersuchung ..."
      • S. 365: "... Merkmalskataloge mit den Methoden der Diagnostikforschung hinsichtlich ihrer Beurteiler-Übereinstimmung (Reliabilität) und ..."
      • S. 367: "... aber auch bei der Beurteilung von Rauschfolgen, bei der eine zu stark an rechnerische BAK-Ergebnisse gebundene Methodik sich als Irrweg erwiesen hat. ..."
      • S. 371: Lit-Hinweis:  "Steller M (1993) Psychodiagnostik bei Affekttaten – Methodik und Theorie der Begutachtung affektbedingter Bewusstseinsstörungen. In: Saß H (Hrsg) Affektdelikte, Interdisziplinäre Beiträge zur Beurteilung von affektiv akzentuierten Straftaten. Springer, Berlin Heidelberg New York, S 132–146"


      M. LAMMEL 3.3 Schuldfähigkeit bei Intelligenzminderung („Schwachsinn")    (S. 372 - 442)

      • S. 408: "... methodische „Unterscheidung der Schwachsinnigen ..."
      • S. 426: "... methodischen Regeln der Hermeneutik ..."
      • S. 427: "... Völlig unabhängig von dieser formalen Zuordnung und wissend um den Sachverhalt, dass das Syndrom der Intelligenzminderung in der Regel nur ein Faktor im Bedingungsgefüge der strafbaren Handlung ist, geht es nun darum, methodisch geleitet die tatkausale Bedeutung dieses Faktors im Verhältnis zu anderen Faktoren zu bestimmen. Es wurde auf die Gefahr eines „overshadowing“ im diagnostischen Prozess aufmerksam gemacht (siehe 3.3.4)."
      • S. 427: "... methodischen Probleme ..."


      S. C. HERPERTZ, H. SASS 3.4 Schuldfähigkeit bei „schwerer anderer seelischer Abartigkeit"  443-471

      • S. 463: "... methodische Einschränkungen ..."


      K. ELSNER, N. LEYGRAF 3.4.2 Schuldfähigkeitsbegutachtung bei sexuellen Deviationen  (S. 472 - 506)
      N. LEYGRAF 3.4.3 Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen  507-513
      N. LEYGRAF 3.4.4 Störungen der Impulskontrolle und süchtiges Verhalten  514-535

      N. SCHALAST, N. LEYGRAF 3.5 Die Beurteilung der Schuldfähigkeit bei substanzgebundener Abhängigkeit  536-560

      • S. 556: "... etablierten methodischen Standards. ..."


      M. GÜNTER, M. KARLE 4 Das Gutachten zu Strafmündigkeit und Entwicklungsstand  (S. 56l - 614)

      H. SCHOCK 5 Das Gutachten zur Verhandlungs-, Vernehmungs- und Haftfähigkeit   60l

      • S. 618: "... keine unerlaubte Vernehmungsmethode i. S. des § 136 a StPO ..."


      N. LEYGRAF 5.2 Verhandlungs-, Vernehmungs- und Haftfähigkeit: Anmerkungen aus psychiatrischer Sicht  615-622

      [623-689 Glaubhaftigkeitsgutachten]

      T. STOMPE, H. SCHANDA 7.2 Strafrechtliche Aspekte der forensischen Psychiatrie in Österreich  702-716

      • S. 693 Schweiz: "... sollte an der biologisch-psychologischen Methode festgehalten werden  ..."
      • S. 694 Schweiz: "... in der Praxis hat sich jedoch auf der Basis einer ständigen Rechtsprechung eine vergleichende Methodik entwickelt: ..."
      • S. 695a Schweiz: "... Da von mehreren Untersuchungskommissionen zahlreiche, zum Teil gravierende Mängel im Vollzug festgestellt wurden – wie z. B. ungenügende Kenntnisse der Gutachter, Vermischung von Therapeuten- und Gutachterrolle, generelle Überbewertung der Resozialisierung, mangelhafte Therapie- und Verlaufsdokumentation und vor allem unsystematische, nicht transparente Prognosemethoden –, kam es nach und nach zu einschneidenden Veränderungen sowohl in der Vollzugspraxis als auch später in der Gesetzgebung. ..."
      • S. 695b Schweiz: "... es wurde darauf hingewiesen, dass mit den heute zur Verfügung stehenden Methoden Prognosen zur „lebenslangen Unbehandelbarkeit“ nicht möglich sind. ..."
      • S. 715: Lit-Hinweis: "Schanda H (2006) Untersuchungen zur Frage des Zusammenhangs zwischen Psychosen und Kriminalität/Gewalttätigkeit: Studiendesigns, methodische Probleme, Ergebnisse. Fortschr Neurol Psychiat 74:85–100"




    Wort "Probleme" im Zusammenhang mit "Method" (wP)
    Signierung 1:
     
      S. 427: "... Trotz dieser methodischen Probleme mit der Gefahr undifferenzierter Erfassung oder ungerechtfertigter Zuschreibung psychischer Auffälligkeiten wird hier die Auffassung vertreten, dass auch hinsichtlich geistig Behinderter die Dimension des Verlustes an Freiheitsgraden im Ergebnis eines Verständigungsprozesses erfahrbar gemacht werden kann, wobei es grundsätzlich ein auf psychische Abnormität verweisendes und begutachtungsrelevantes Ergebnis ist, wenn das Unvermögen des anderen, sich intersubjektivitätsbezogen verständlich machen zu können, aufgewiesen werden kann (Lammel 2007)."

      S. 589: "Busch und Scholz (2003) wählten angesichts der nach wie vor bestehenden Probleme einen anderen methodischen Zugang. ..."

      S. 715: "Schanda H (2006) Untersuchungen zur Frage des Zusammenhangs zwischen Psychosen und Kriminalität/ Gewalttätigkeit: Studiendesigns, methodische Probleme, Ergebnisse. Fortschr Neurol Psychiat 74:85–100"

     


    Methodenbegriff dieser Studie (MB)
    Signierung 0: Der Methodenbegriff wird im Handbuch der Forensischen Psychiatrie nicht näher ausgeführt. Die erfassten Textstellen zeigen aber, dass der Methodenbegriff dieser Studie nicht angewendet wird.



    Erörterung von Methodenproblemen (eMP)
    Signierung 1:  Methodenprobleme werden öfter angesprochen, hier einige Beispiele:
     
      > 04 Hoff & Saß; > S. 427.
      S. 92: "Die psychodynamischen Schulen sind in der Depressionsbehandlung heute vorwiegend in Form der psychodynamischen Kurztherapien vertreten. Hier existieren auch Studien mit Wirksamkeitsnachweisen, wobei allerdings die Vergleichbarkeit mit anderen therapeutischen Strategien aus methodischen Gründen nicht unproblematisch ist."

      S. 463: "... wobei diese bisher einzige Studie zur Erblichkeit methodische Einschränkungen aufweist ..."

      S. 483: "... Penisplethysmographie (zur offensichtlichen Begrenztheit dieser Methode siehe bspw. Schorsch u. Pfäfflin 1985; Marshall 2005.) ..."




    Sonstiges (Son)
    Zur Beachtung: Das Buch wurde hier nur und ausschließlich unter dem Gesichtspunkt Methoden, Methodenbewusstsein, Methodenproblembewusstsein analysiert und beurteilt. Damit ist natürlich in keiner Weise etwas über seine möglichen sonstigen zahlreichen Qualitäten ausgesagt.
     




    Literatur  (Auswahl)
    • Kröber, H.-L.; Dölling, D.; Leygraf, N. & Saß, H. (2007, Hrsg.) Strafrechtliche Grundlagen der Forensischen Psychiatrie. Handbuch der Forensischen Psychiatrie. Band 1. Berlin: Steinkopff (Springer).




    Links (Auswahl: beachte)
    • Methodik der Methodenuntersuchung zur - forensischen - Psychiatrie.
      • Ziel der Arbeit.
      • Problembewusstsein.
      • Problembewältigungsmethoden.
      • Methodenbegriff dieser Studie.
      • Angewandte Methode.
      • Hintergrund.
      • Probleme der von mir angewandten Methode.
      • Zeitraum Wie weit muss man nun mit der Methodenanalyse in den Werken zurückgehen?
      • Signierungs-Methode.
      • Anmerkung.
      • Psychologie, Psychopathologie und Psychiatrie.
      • Geschichte der Psychologie.
      • erklären und verstehen.
      • Gründe und Ursachen.
      • Realität des Psychischen und die Theorie der zwei Welten.
      • Operationalisierung, Geschichte des Operationalisierungsbegriffs.
      • Norm, Wert, Abweichung (Deviation) * "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
      • Krankheitsbegriff * Bio-Psycho-Soziales Krankheitsmodell * Ursachenproblem.
    • Potentielle Fehler in forensisch psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz.
      • Potentielle Methoden-Fehler.
    • Überblick Forensische Psychologie.
    • Überblick Beweis und beweisen  in Wissenschaft und Leben.
      • Beweis und beweisen in Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie.




    Glossar, Anmerkungen und Endnoten: > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Kurt Schneiders agnostischer Standpunkt (> Okkultismusgeständnis)
    "Die agnostische Schule der forensischen Psychiatrie (Schneider 1948) vertrat die Auffassung, dass für psychisch Gesunde die Prozesse im Rahmen einer schizophrenen Psychose überhaupt nicht nachvollziehbar sind. Es verbiete sich daher ein Urteil über erhaltene oder beeinträchtigte „psychologische“ bzw. strafrechtlich relevante Fähigkeiten, speziell über das Ausmaß von Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit. Einem schizophrenen Kranken müsse daher allein aufgrund der Diagnose Schuldunfähigkeit zugeschrieben werden, da beispielsweise die Impulssteuerung von Psychotikern einer differenzierten Betrachtung nicht zugänglich sei und man daher eine völlige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen oder sogar unterstellen könne. Dies führte über längeren Zeitraum dazu, dass sachverständig beratenen Gerichten die Diagnose „Schizophrenie“ prinzipiell ausreichte, um Kranke unabhängig von den Taten und dem akuten Krankheitsstadium für ihr Handeln zu exkulpieren, waren es nun Bagatelldelikte oder aber auch schwere Gewalttaten. Insbesondere gestützt auf die Arbeiten von Janzarik (1961, 1991) hat sich dann jedoch die Auffassung etabliert, das die Psychiater sehr wohl imstande sind, unterschiedliche Schweregrade und Störungsqualitäten bei Schizophrenen zu unterscheiden und dass gerade remittierte Schizophrene mit einer nur mäßigen Residualsymptomatik durchaus schuldfähig sein können, wenn auch in vermindertem Umfang." (S. 328: in 3.1.3 Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis von H.-L. KRÖBER, S. LAU)
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    Methodisch vorgehen heißt, Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-) Ziel angeben 


    Querverweise
    Standort: HBFP 2 Psychopathologische Grundlagen 2010.
    *
    Methodik der Methodenuntersuchung zur - forensischen - Psychiatrie.
    Potentielle Fehler in forensisch psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz.
    Potentielle Methoden-Fehler in psychopathologischen Gutachten.
    Überblick Forensische Psychologie.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Forensische Psychologie site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Psychopathologische Grundlagen und Praxis der Forensischen Psychiatrie im Strafrecht HBFP 2 - Kröber u. a. 2010. Hilfsseite zum Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler (MethF), Methoden- und Methodenproblembewusstsein in der - forensischen - Psychiatrie. Zu: Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl F. Mollath  mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler. Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Methode/2007HBFP2.htm
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    korrigiert: 15.06.2014 irs



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