Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=17.12.2019 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: 24.12.19
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang_ Haben, Sein - Zuordnen, Zurechnen, Zuschreiben, Zurechnen, Zuweisen _Datenschutz_ Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag___ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft, Bereich Wissenschaftstheorie und hier speziell zum Thema:

    Wissenschaftstheoretische Begriffsanalysen
    Unterscheidungen haben, sein und zuerkennen, zuordnen, zuschreiben, zurechnen, zuweisen
    Ergänzung zur Ordnung des Psychosozialen.
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    Originalarbeit von Rudolf Sponsel, Erlangen
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     "Die Philosophie ist ein Kampf gegen die Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache." Wittgenstein, Philosophische Untersuchungen, 109] > Sprachkritik.

     
    Inhalt
    Zusammenfassung - Abstract - Summary.
       Grundbedeutungen nach den Textanalysen:
    ___Grundbegriff Beziehung. 
    ___Grundbedeutungen haben, sein. 
    ___Grundbedeutungen zuerkennen.
    ___Grundbedeutungen zuordnen.
    ___Grundbedeutungen zurechnen.
    ___Grundbedeutungen zuschreiben.
    ___Grundbedeutungen zuweisen.
    Materialien und Gebrauchsbeispiele:
       Sprachlehre.
           DUDEN zuerkennen.
           DUDEN zuordnen.
           DUDEN zurechnen.
           DUDEN zuschreiben.
           DUDEN zuweisen.
       Alltag:  Zuordnen - Zurechnen - Zuschreiben im Alltag.
           Zuschreiben in Spiegel-Online.
       Bildungssprache, Literatur und Geistesgeschichte.
           Zuerkennen Bildungssprache, Literatur und Geistesgeschichte.
               Sokrates Prozess nach Platon in der Übersetzung Schleiermacher.
           Zuschreiben Bildungssprache, Literatur und Geistesgeschichte.
               Goethe und die faulen Äpfel bei Schiller.
       Definitionslehre, Logik, Methodologie, Wissenschaftstheorie.
            Zuordnung in Carnap, Rudolf (1934) Logische Syntax der Sprache.
            Carnap, Rudolf (1960) Symbolische Logik.
           Kondakow Woerterbuch der Logik.
       Mathematik, Informatik, Programmierung:
          Relation im Mathematik-Duden (1994).
          Zuweisung im Informatik-Duden (1993).
       Ökonomie: Zuordnen - Zurechnen - Zuschreiben in der Ökonomie:
          Zuschreiben bei Adam Smith. 
       Psychologie, Psychopathologie, Psychotherapie:
       Recht: Zuordnen - Zurechnen - Zuschreiben im Recht:
           Hassemer et al. (2016, Hrsg.) Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie:
           Zusammenfassung Hassemer et al. (2015, Hrsg.).
    _______HNS Suchwort "Zuordn" (18 Treffer).
    _______HNS Suchwort "Zurechn"  (12 Treffer).
    _______HNS Suchwort "Zuschreib" (14 Treffer).
           Herberger, Maximilian & Simon, Dieter (1980) Wissenschaftstheorie für Juristen.
           Zusammenfassung Herberger & Simon (1980).
    _______H&S Suchwort "Zuordn" (8 Treffer).
    _______H&S Suchwort "Zurechn" (6 Treffer).
    _______H&S Suchwort "Zuschreib" (4 Treffer).
           Krämer Dissertation  Zurechnung in Abgrenzung zur Zuordnung und Zuschreibung.
               Zusammenfassung Krämer  Zurechnung in Abgrenzung zur Zuordnung und Zuschreibung.
    Wissenschaftlicher Apparat und Nachweise:
    Literatur * Links * Glossar, Anmerkungen, Endnoten * Zitierung * Copyright * Querverweise * Änderungen.

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    Zusammenfassung - Abstract - Summary
    haben und sein - zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen

    Sachverhalte können tatsächlich existieren (haben, sein) oder als existierend zugeordnet oder zugeschrieben werden. Zum Beispiel hat ein Mensch in aller Regel Bedürfnisse, aber haben Gruppen, Gemeinden, Gesellschaften, Institutionen Bedürfnisse? Natürlich nicht, aber man kann ihnen Bedürfnisse zuordnen oder zuschreiben. Es fragt sich dann natürlich, wie solche Zuordnungen und Zuschreibungen zu interpretieren sind und was sie realistisch betrachtet bedeuten? Damit sind Grundfragen der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie angesprochen.
    Es handelt sich um fiktionale und pragmatische Überlegungen. Man tut so, als ob (Fiktion) die allgemein-abstrakten Konstruktionen etwas hätten, das man ihnen aber nur zuordnet oder zuschreibt. Eine gewisse Analogie ergibt sich zur Namensgebung. Während Masse oder Temperatur echte Eigenschaften der Sonne sind, ist es ihr Name nicht. Der Name "Sonne" kommt von außen, genauer von uns Menschen und ist eine Zuschreibung.
     
        Der Sprachgebrauch ist - wie meist - uneinheitlich. Zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen werden oft gleichbedeutend, aber auch unterschiedlich und durcheinander  verwendet. Das habe ich bei den Signierungskürzeln berücksichtigt. Im folgenden werden die ersten Signierungskürzelklassifikationen nach den bisherigen Auswertungen der Textfundstellen ausgegeben. Einfache Beispiele können den  Signierungen zu Bedürfnissen  entnommen werden.

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    Grundbedeutungen nach den Textanalysen

    Grundbedeutungen ist, sein, haben, hat
    Mit diesen Hilfsverben werden Wirklichkeitsbehauptungen aufgestellt, deren Existenz beweis-, begründ- oder belegbar sein sollten, also referenziert  werden können.
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    Grundbegriff Beziehung
    Beziehung ist ein alltäglicher und wissenschaftlicher Grundbegriff, der zwar einfach zu verstehen, aber schwer zu definieren ist. Relation  ist hingegen in der Mathematik zwar klar, aber schwer verständlich definiert: eine Teilmenge einer Kreuzmenge (Kartesisches Produkt). Eine einfache Modellbildung ist eine  Tabelle.
        Zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen sind allgemein betrachtet Spezifikationen von Beziehungen. Der Kern oder das Skelett der Beziehug von zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen besteht aus einem Objekt (O), dem etwas (E) zuerkannt, zuordnet, zugerechnet, zugeschrieben, zugewiesen (Z) wird. Formal O-Z-E.: E wird O zuerkannt, zuordnet, zugerechnet, zugeschrieben, zugewiesen.
        Man sagt "Der Himmel ist blau" und nicht "Dem Himmel ist die Farbe blau zuerkannt, zuordnet, zugerechnet, zugeschrieben, zugewiesen." Gibt es einen Unterschied und falls: Wo liegt der Unterschied? Nach meinem Sprachgefühl wirkt "ist" stärker, eindeutiger, klarer als zzzzz.
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    Grundbedeutungen für zuerkennen

    • _zuer  Kürzel für zuerkennen ohne nähere Erläuterung oder Spezifikation.
      • _zuerA  Kürzel für zuerkennen im Sinne von anerkennen, zubilligen.
        • _zuerE  Kürzel für Entschädigung zuerkennen > DUDEN a).
      • _zuerB  Kürzel für eine Beurteilung oder Bewertung > DUDEN b)
      • _zuerKl  Kürzel zuerkennen durch Klassifizieren, einteilen, einordnen.
      • _zuerU  Kürzel für ein jur. Urteil zuerkennen > Sokrates.
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    Grundbedeutungen zuordnen
    Die allgemeinste Bedeutung ergibt sich durch die mathematische Definition der Relation eine geordneten n-Tupels, im einfachsten Fall eines geordneten Paares: A, B. Verallgemeinert für Wissenschaft und Leben: die Betrachtung irgendwelcher geordeneten  Sachverhalte S1, S2, S3, ... werden durch eben diese Betrachtung einander zugeordnet. Auf dieser allgemeinen Ebene ist nicht nichts über Inhalte, Zusammenhänge, Abhängigkeit oder Kausalitäten gessagt, es liegt eine nicht nähere bestimmte und erläuterte Auswahl vor.
      • _zuor  Kürzel für zuordnen ohne nähere Erläuterung oder Spezifikation.
      • _zuorA  Kürzel für zuordnen ohne nähere Erläuterung oder Spezifikation.
      • _zuorB  Kürzel für zuordnen als irgendeine Beziehung betrachten oder herstellen  > Ostwald Kap. 27; > Grundbegriff Beziehung.
      • _zuorD  Kürzel für Definition, ein Definiens einem Definiendum zuordnen.
      • _zuorK  Kürzel für zuordnen in kausaler Bedeutung, Grund oder Ursache.
      • _zuorKj  Kürzel für zuordnen in juristisch kausaler Bedeutung, Grund oder Ursache.
      • _zuorKl  Kürzel zuordnen durch Klassifizieren, einteilen, einordnen.
      • _zuorM  Kürzel für zuordnen als Merkmalszuordnung. > Krämer.
        • _zuorMnr  Kürzel für nicht relevante Merkmalszuordnung > Krämer.
      • _zuorR  Kürzel für zuordnen als Relation zwischen Sachverhalten, Variablen oder Werten.
      • _zuorS  Kürzel für zuordnen als Schuld, schuldig, verantwortlich.
      • _zuorW  Kürzel für zuordnen als Wert zuweisen
      • _zuorZ  Kürzel für zuordnen als mit im Zusammenhang stehen.
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    Grundbedeutungen zurechnen
    • _zure  Kürzel für zurechnen ohne nähere Erläuterung oder Spezifikation.
      • _zureB  Kürzel für Bedeutung zurechnen > Herberger und Simon  (1980), S. 270 "... die sich der Erklärende zurechnen lassen muss ...".
      • _zureEj   Kürzel für Zurechnungsendpunkt, Ausdruck von > Krämer.
      • _zureEW   Kürzel für externen Wertungsprozess, Ausdruck von  > Krämer: "Der Zurechnungsprozess ist damit vor allem ein externer Wertungsprozess. Er erfährt seine Konturen freilich durch die Kausalität, in der sich mögliche Handlungsfolgen nachweisen lassen. Aber er wird eben insbesondere durch die Wertungen der Gesellschaft bestimmt."
      • _zureIn  Kürzel für eine Interpretation zurechnen lassen  > Herberger und Simon (1980), S. 396 "... wird sich die werbende Firma diese Interpretation zurechnen lassen müssen."
      • _zureK  Kürzel für zurechnen in kausaler Bedeutung, Grund oder Ursache.
      • _zureKj  Kürzel für juristisch zurechnen in kausaler Bedeutung, Grund oder Ursache (Urheber, Täter). > Krämer, >  Herberger und Simon (1980), S. 163 "Willenserklärung so zurechnen"; S. 390 "... Aber auch q muß sich das LSG zurechnen  lassen, ..."
      • _zureKl  Kürzel zurechnen durch Klassifizieren, einteilen, einordnen. > Herberger und Simon (1980), S. 243 "... nicht mehr der Logik zu echnen wollte ..."
      • _zureSys   Kürzel für Zurechnungssystem, das nach Krämer dem Wandel unterliegt und angepasst werden muss. > Krämer.
      • _zureKh   Kürzel für Hinzurechnung als schwache und indirekte Kausalargumentation  > Krämer.
      • _zureKrit  Kürzel für Zurechnungskriterien  > Krämer.
      • _zureM  Kürzel für zurechnen als Merkmalszuweisung. Ein "-" besage, dass eine Merkmalszuweisung als Zurechnung verneint wird > Krämer.
      • _zureS  Kürzel für zurechnen als Schuld, schuldig, verantwortlich.
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    Grundbedeutungen zuschreiben
    • _zusc  Kürzel für zuschreiben ohne nähere Erläuterung oder Spezifikation > Goethe, Smith.
      • _zuscK  Kürzel für zuschreiben in kausaler Bedeutung, Grund oder Ursache. Ein "-" gibt an, dass die Kausalität verneint oder in Frage gestellt wird. > Krämer.
      • _zuscKl  Kürzel zuschreiben durch Klassifizieren, einteilen, einordnen.
      • _zuscM  Kürzel für zuschreiben als Merkmalszuweisung.
      • _zuscS  Kürzel für zuschreiben als Schuld, schuldig, verantwortlich.
      • _zuscUS  Kürzel für zuschreiben im umgangssprachlichen Sinne  > Krämer._
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    Grundbedeutungen zuweisen
    • _zuwe  Kürzel für zuweisen ohne nähere Erläuterung oder Spezifikation.
      • _zuweD  Kürzel für zuweisen bei einer Definition.
      • _zuweI  Kürzel für Wertzuweisung in der Informatik (Computer, Programmieren).
      • _zuweM  Kürzel für zuweisen eines Merkmals.
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    Materialien und Gebrauchsbeispiele
    zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen

    Sprachlehre
     

      DUDEN zuerkennen (Abruf 18.12.2019)
      Bedeutungen (2)
          a) [durch einen (Gerichts)beschluss] zusprechen
           Beispiele
        • jemandem eine Entschädigung zuerkennenTzuerE, (TzuerU).
        • die Jury erkannte ihm einen Preis zuTzuerA
        • die Fakultät hat ihm den Doktortitel zuerkanntTzuerA
          b) beimessen, zuschreibenTzuerB (1b)
          Beispiel
        • der Ernährung wird in der Entwicklung eines Kindes eine wichtige Rolle zuerkanntTzuerB
          Synonyme zu zuerkennen
      • anerkennen, bewilligen, geben, verleihen, verschaffen, zubilligen, zugestehen, zuschlagen, zusprechen; (gehoben) gewähren, zuteilwerden lassen; (Rechtssprache) adjudizieren
      • attestieren, beilegen, beimessen, zumessen, zuschreiben, zusprechen
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      DUDEN zuordnen (Abruf 18.12.2019)
        Bedeutung
        zu etwas, was als zugehörig oder mit etwas als zusammengehörig angesehen wird, stellen; bei, unter etwas einordnen
        Beispiele
        • die Schnabeltiere werden den Säugetieren zugeordnet
        • er lässt sich keiner politischen Richtung eindeutig zuordnen
        Synonyme zu zuordnen
            einfügen, eingliedern, einordnen, einreihen, einsortieren, gruppieren, zurechnen, zuzählen
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      DUDEN zurechnen (Abruf 18.12.2019)
        Bedeutungen (3)
            1. zuordnen
                Beispiel             dieses Tier wird den Säugetieren zugerechnet
            2. zur Last legen, zuschreiben, anrechnen (2)
                Gebrauch         seltener
                Beispiel             die Folgen hast du dir selbst zuzurechnen
            3. hinzurechnen, rechnend hinzufügen
                Gebrauch          seltener
                Beispiel             diese Stimmen werden der Kandidatin zugerechnet
        Synonyme zu zurechnen
            addieren, eingruppieren, einreihen, subsumieren, unterordnen, zuordnen, zuschreiben
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      DUDEN zuschreiben (Abruf 17.12.2019)
        Bedeutungen (3)
        1. a) jemanden, etwas für den Urheber, die Ursache von etwas halten, erklären; etwas auf jemanden, etwas zurückführen
                Beispiele
          • dieses Bild wurde [fälschlich] Botticelli zugeschrieben
          • die ihr zugeschriebenen Äußerungen
          • das hast du dir selbst zuzuschreiben (daran trägst du selbst die Schuld)
        b) glauben, der Meinung sein, dass einer Person, Sache etwas Bestimmtes zukommt, ihr eigentümlich ist.
        Beispiele
        • einer Quelle wunderkräftige Wirkung zuschreiben
        • jemandem bestimmte Fähigkeiten zuschreiben
        2.  (auf jemandes Namen, Konto o. Ä.) überschreiben
            Beispiel
          • jemandem eine Summe zuschreiben
         3.  dazuschreiben
         Gebrauch          umgangssprachlich
        Synonyme zu zuschreiben
        • andichten, anhängen, aufbürden, Dank schulden, in den Mund legen, in die Schuhe schieben, nachreden, nachsagen, unterschieben, unterstellen, verdanken, zurechnen, zurückführen; (gehoben) danken; (bildungssprachlich) addizieren; (umgangssprachlich) ans Bein binden; (landschaftlich) aufholzen; (österreichisch, sonst landschaftlich) aufpelzen; (veraltend) anlasten
        • attestieren, beilegen, beimessen, bestätigen, hinein[ver]legen, zuerkennen, zumessen, zusprechen; (bildungssprachlich) attribuieren; (Logik, Philosophie) prädizieren
        • anweisen, einzahlen, gutschreiben, überweisen, vergüten, zahlen, zukommen lassen; schweizerisch) einbezahlen; (Amtssprache) zugehen lassen; (auch Kaufmannssprache veraltend) überschreiben
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      DUDEN zuweisen (Abruf 18.12.2019)
        als befugte Instanz [mit einem diesbezüglichen Hinweis] zuteilen
        Beispiele
        • jemandem eine Arbeit, eine Wohnung zuweisen
        • einer Institution Gelder zuweisen
        • in übertragener Bedeutung:? jemandem Schuld [an etwas] zuweisen (geben)
        • der Staat hat die ihm von der Verfassung zugewiesenen (seine in der Verfassung festgelegten) Aufgaben wahrzunehmen
        Synonyme zu zuweisen
        • anweisen, übertragen, zuschieben, zuteilen; (gehoben) anbefehlen, überantworten; (salopp) aufs Auge drücken; (Wirtschaft) allozieren
        • disponieren, dosieren, einteilen, rationieren, zuteilen; (besonders Wirtschaft) kontingentieren
      Openthesaurus (Abruf 18.12.2019)
        "zuschreiben (jemandem etwas) attestieren · attribuieren · beigeben · beimessen · prädizieren · unterstellen · zuerkennen · zuschreiben · (jemandem etwas) zusprechen
        (eine) große Bedeutung zuschreiben · (einer Sache) zuzuschreiben sein · (jemandem) die Verantwortung zuschreiben (für) · (sich) selbst zuzuschreiben haben · einer Aussage eine sehr hohe Bedeutung zuschreiben · geheimnisvolle Kräfte zuschreiben · magische Kräfte zuschreiben · voll abzuschreiben "
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    Alltag:  Zuerkennen, Zuordnen, Zurechnen, Zuschreiben, Zuweisen im Alltag
    zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen
    Im Alltag werden diese Worte und Begriffe meist synonym verwandt.
     
      Zuschreiben in Spiegel-Online
       
      Zusammenfassung zuschreiben in Spiegel-Online 
      Die 7 erfassten und analysierten Fundstellen zeigen vier Bedeutungen des Signierungsspektrums an.
      1. "Jellouschek: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Oft sind es eher Frauen, die noch Jahre nach einer Trennung dem Mann die alleinige Schuld zuschreibenTzuscS." Spiegel Online 04.01.2018
      2. "Und auf der Arbeit fällt der aufrechte Gang, den wir uns so stolz als Gattungsmerkmal zuschreibenTzuscM, dann aus anderen Gründen schwer." Spiegel Online 07.11.2019
      3. "Kowalczuk:  ... Gerade weil "der Feind" nicht da ist, kann man ihm alles Mögliche zuschreibenTzusc.  ..." Spiegel Online 11.09.2018
      4. "Kastner: Die gesellschaftliche Akzeptanz für Störungen, bei denen man jemand anderem die Schuld zuschreibenTzuscS  kann, ist unrealistisch hoch. ... " Spiegel Online 02.11.2014
      5. "Dass Herr Johnson den Abstimmungserfolg sich selbst zuschreibt, ist klar, aber Trump wird natürlich behaupten, der eindeutige Wahlsieg Johnsons sei auch ihm zuschreibenTzuscK." Spiegel Online 13.12.2019
      6. "Über die Niederlage im Titelrennen habe er sich sogar doppelt geärgert, erklärte der 30-Jährige. "Denn wir haben den Titel nicht nur verpasst, sondern müssen uns das Versäumen auch selbst zuschreibenTzuscK, [TzuscS], weil wir zwischenzeitlich deutlich vorne lagen", sagte Reus." Spiegel Online 06.06.2019
       




    Bildungssprache, Literatur, Geistesgeschichte Zuerkennen, Zuordnen, Zurechnen, Zuschreiben, Zuweisen in der Bildungssprache. Literatur und Geistesgeschichte

    Zuerkennen Bildungssprache, Literatur und Geistesgeschichte
     

      Sokrates Prozess  nach Platon in der Übersetzung Schleiermacher [Gutenbergprojekt]
       
      Zusammenfassung Zuerkennen bei Sokrates nach Platon und Schleiermacher
      Kapitel 28 Nach der Verurteilung enthält 13 Fundstellen mit "zurechnen", alle in der Bedeutung eines Strafurteils. Das stimmt mit der DUDEN Interpretation a) überein.
      "Nach der Verurteilung
      Daß ich nicht unwillig bin, ihr Athener, über dieses Ereignis, daß ihr mich verurteilt habt, dazu trägt noch sonst vieles bei, (36) aber auch nicht unverhofft ist mir das Geschehene geschehen; sondern vielmehr wundere ich mich über die sich ergebende Zahl der beiderseitigen Stimmen. Denn ich glaubte nicht, daß es nur auf so weniges ankommen würde, sondern auf sehr viel. Nun aber, wie man sieht, wenn nur drei Stimmen anders gefallen wären, so wäre ich entkommen. Dem Melitos zwar bin ich auch itzt entkommen, wie mich dünkt; und nicht nur entkommen, sondern es liegt auch jedem vor Augen, daß wenn nicht Anytos und Lykon aufgetreten wären mich anzuklagen, er tausend Drachmen erlegen müßte, weil er den fünften Teil der Stimmen nicht erlangt hätte. ZuerkennenTzuerU  also will mir der Mann den Tod. Wohl! Was soll ich mir nun dagegen zuerkennenTzuerU, ihr Athener? Doch gewiß was ich verdiene! Wie also? was verdiene ich zu erleiden oder zu erlegen, weshalb auch immer ich in meinem Leben nie Ruhe gehalten, sondern unbekümmert um das was den Mehresten wichtig ist, um das Reichwerden und den Hausstand um Kriegswesen und Volksrednerei und sonst um Ämter um Verschwörungen und Parteien die sich in der Stadt hervorgetan, weil ich mich in der Tat für zu gut hielt, um mich durch Teilnahme an solchen Dingen zu erhalten, mich mit nichts eingelassen, wo ich weder euch noch mir etwas nutz gewesen wäre; vielmehr nur darauf bedacht, wie ich jedem einzeln die meines Dafürhaltens größte Wohltat erweisen könnte, mich dessen allein, wie ich behaupte befleißiget, bemüht jeden von euch zu bewegen, daß er weder für irgend etwas von dem seinigen eher sorge bis er für sich selbst gesorgt habe wie er immer besser und vernünftiger wo möglich werden konnte, noch auch für die Angelegenheiten des Staates eher als für den Staat selbst, und nach derselben Weise auch nur für alles Andere sorgen möchte. Was also verdiene ich dafür zu leiden, daß ich ein solcher bin? Etwas gutes, ihr Athener, wenn ich der Wahrheit gemäß nach Verdienst mir etwas zuerkennenTzuerU  soll, und zwar etwas Gutes von der Art, wie es mir angemessen ist. Was ist also einem unvermögenden Wohltäter angemessen, welcher der freien Muße bedarf um euch zu ermahnen? Es gibt nichts, was so angemessen ist, ihr Athener, als daß ein solcher Mann im Prytaneion gespeiset werde, weit mehr als wenn einer von euch mit dem Rosse oder dem Zwiegespann oder dem Viergespann in den olympischen Spielen gesiegt hat. Denn ein solcher bewirkt nur, daß ihr glücklich scheint, ich aber daß ihr es seid; und jener bedarf der Speisung nicht, ich aber bedarf ihrer. Soll ich mir also was ich mit Recht verdiene zuerkennenTzuerU: so erkenne ich mir dieses zuTzuerU, (37) Speisung im Prytaneion. Vielleicht wird euch nun, daß ich dieses sage, eben so bedünken als was ich von dem Flehen und der Mitleidserregung sagte, als hartnäckiger Eigendünkel. Das ist aber nicht so, ihr Athener, sondern so vielmehr. Ich bin überzeugt daß ich nie jemanden vorsätzlich beleidige. Euch freilich überzeuge ich davon nicht, weil wir gar zu kurze Zeit mit einander geredet haben. Denn ich glaube wohl, wenn ihr ein Gesetz hättet, wie man es anderwärts hat, über Leben und Tod nicht an einem Tage zu entscheiden, sondern nach mehreren: so wäret ihr wohl überzeugt worden; nun aber ist es nicht leicht in kurzer Zeit sich von so schweren Verläumdungen zu reinigen. Überzeugt also wie ich bin, daß ich Niemand Unrecht zufüge, werde ich doch wahrlich nicht mir selbst Unrecht tun, und selbst gegen mich reden als ob ich etwas übles verdiente, und mir dergleichen etwas zuerkennenTzuerU. Was doch befürchtend? doch daß ich das erleiden müßte, was Melitos mir zuerkenntTzuerU, und wovon ich nicht zu wissen gestehe, ob es ein Gut oder ein Übel ist? Anstatt dessen also sollte ich von denen Dingen eines wählen und mir zuerkennenTzuerU, von welchen ich gar wohl weiß, daß sie Übel sind? Etwa Gefängnisstrafe? Und wozu sollte ich doch leben im Kerker, unter dem Befehl der jedesmaligen Obrigkeit? Oder Geldstrafe? und gefangen zu sein bis ich sie entrichtet habe? Das wäre aber für mich ganz dasselbe wie das Vorige. Denn ich habe kein Geld, wovon ich sie entrichten könnte. Aber die Verweisung soll ich mir wohl zuerkennenTzuerU? Die möchtet ihr mir vielleicht wohl zugestehen. Aber von großer Lebenslust müßte ich wohl besessen sein, ihr Athener, wenn ich so unvernünftig wäre, daß ich nicht berechnen könnte, da ihr meine Mitbürger nicht im Stande gewesen seid, meine Lebensweise und meine Reden zu ertragen, sondern sie euch zu beschwerlich und verhaßt geworden sind, so daß ihr euch nun davon loszumachen sucht, ob also wohl Andere sie leichter ertragen werden? Weit gefehlt, ihr Athener! Ein schönes Leben wäre mir das also, in solchem Alter auszuwandern und immer umhergetrieben eine Stadt mit der andern zu vertauschen. Denn das weiß ich wohl, wohin ich auch komme, werden die Jünglinge meinen Reden zuhören, eben wie hier. Und wenn ich diese von mir weise, so werden sie selbst bei den Alten meine Verweisung bewirken; weise ich sie nicht von mir, so werden dasselbe doch ihre Väter und Verwandten um jener willen tun. Vielleicht aber wird einer sagen: Also still und ruhig, Sokrates, wirst du nicht im Stande sein nach deiner Verweisung zu leben? Das nun ist wohl am allerschwersten Manchem von euch begreiflich zu machen. Denn wenn ich sage, das hieße dem Gotte ungehorsam sein, und deshalb wäre es mir unmöglich mich ruhig zu verhalten: so werdet ihr mir nicht glauben als (38) meinte ich etwas anderes als ich sage. Und wenn ich wiederum sage, daß ja eben dies das größte Gut für den Menschen ist, täglich über die Tugend sich zu unterhalten, und über die andern Gegenstände, über welche ihr mich reden und mich selbst und Andere prüfen hört, ein Leben ohne Selbsterforschung aber gar nicht verdient gelebt zu werden, das werdet ihr mir noch weniger glauben wenn ich es sage. Aber gewiß verhält sich dies so, wie ich es vortrage, ihr Männer, nur euch davon zu überzeugen ist nicht leicht. Auch bin ich nicht gewohnt mich selbst etwas übles wert zu achten. Hätte ich nun Geld, so würde ich mir soviel Geldstrafe zuerkennenTzuerU  als ich entrichten könnte: denn davon hätte ich weiter keinen Schaden. Nun aber, ich habe eben keins; wenn ihr nicht etwa soviel als ich zu entrichten vermag mir zuerkennenTzuerU  wollt. Ich vermöchte euch aber vielleicht etwa eine Mine zu entrichten. Die will ich mir also zuerkennen. Platon aber hier und Kriton und Kritobulos und Apollodoros reden mir zu mir Dreißig Minen zuzuerkennenTzuerU  und sie wollten Bürgschaft leisten. Soviel also erkenne ich mir zu, und diese werden euch für dies Geld zuverlässige Bürgen sein."
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    Zuordnen  Bildungssprache, Literatur und Geistesgeschichte

    Zurechnen  Bildungssprache, Literatur und Geiste4sgeschichte

    Zuschreiben Bildungssprache, Literatur und Geiste4sgeschichte
     

      Goethe
       
        Johann Peter Eckerman: Gespräche mit Goethe in den letzten Jahren seines Lebens - Kapitel 277 [Gutenbergprojekt]
         
           
          Zusammenfassung Goethe und die faulen Äpfel bei Schiller. Goethe verwendet "zuschreiben" kausal, als Grund oder Ursache.


        "Wir waren, wie gesagt und wie wir alle wissen,« fuhr Goethe fort, »bei aller Gleichheit unserer Richtungen Naturen sehr verschiedener Art, und zwar nicht bloß in geistigen Dingen, sondern auch in physischen. Eine Luft, die Schillern wohltätig war, wirkte auf mich wie Gift. Ich besuchte ihn eines Tages, und da ich ihn nicht zu Hause fand und seine Frau mir sagte, daß er bald zurückkommen würde, so setzte ich mich an seinen Arbeitstisch, um mir dieses und jenes zu notieren. Ich hatte aber nicht lange gesessen, als ich von einem heimlichen Übelbefinden mich überschlichen fühlte, welches sich nach und nach steigerte, so daß ich endlich einer Ohnmacht nahe war. Ich wußte anfänglich nicht, welcher Ursache ich diesen elenden, mir ganz ungewöhnlichen Zustand zuschreibenTzuscK sollte, bis ich endlich bemerkte, daß aus einer Schieblade neben mir ein sehr fataler Geruch strömte. Als ich sie öffnete, fand ich zu meinem Erstaunen, daß sie voll fauler Äpfel war. Ich trat sogleich an ein Fenster und schöpfte frische Luft, worauf ich mich denn augenblicklich wiederhergestellt fühlte. Indes war seine Frau wieder hereingetreten, die mir sagte, daß die Schieblade immer mit faulen Äpfeln gefüllt sein müsse, indem dieser Geruch Schillern wohl tue und er ohne ihn nicht leben und arbeiten könne."


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    Definitionslehre, Logik, Methodologie, Wissenschaftstheorie -  Zuerkennen, Zuordnen, Zurechnen, Zuschreiben, Zuweisen

    In der Definitionslehre gilt die Zuordnung Definiendum (das zu Definierende) := Definiens (die Merkmale, womit definiert wird). Das Definiendum kann hierbei eine willkürliche oder frei bestimmte Zeichenkette, z.B. Tschingo67. sein, aber die reale Komponente im Definiens muss existieren.

    Carnap, Rudolf (1934) Logische Syntax der Sprache (3 Sachregistereinträge mit "Zuordnung")
     
    Zusammenfassung Carnap (1934) gebraucht zwar den Zuordnungsbegriff, erklärt und fundiert ihn aber nicht näher. 

    1. S. 7 "... Hierfür ist — ebenso wie. für die Anwendung der Geometrie — die Aufstellung von sogenannten Zuordnungsdefinitionen erforderlich, durch die festgesetzt wird, welche Gegenstandsarten den syntaktischen Elementarten entsprechen sollen (z. B.: „Als Disjunktionszeichen sollen Körper aus Druckerschwärze von der Gestalt ,V‘ genommen werden“). ..."
    2. S. 68 "... Die physikalische Geometrie entsteht aus der axiomatischen durch Aufstellung von sogenannten Zuordnungsdefinitionen . (vgl. Reichenbach [Axiomatik], [Philosophie]); durch diese wird festgesetzt, mit welchen physikalischen Begriffen (der Physik oder der Alltagssprache) die axiomatischen Grundzeichen gleichbedeutend sein sollen. Erst durch diese Definitionen wird das · axiomatische System auf empirische Sätze anwendbar. ..."
    3. S. 70:

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    Carnap, Rudolf (1960) Symbolische Logik. 2neA. Wien: Springer.
    Das Sachregister nenthält keine Einträge mit  zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen. In den   Abschnitten 30-32 über die Relationen definiert und erörtert Carnap den Relationsbegriff nicht. Damit ist das Werk für unsere Anliegen nicht gebrauchen.
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    Kondakow Woerterbuch der Logik
    Das Wörterbuch der Logik von Kondakow et al. (1978) enthält keine Einträge mit zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen.


    Mathematik, Informatik, Programmierung Zuerkennen, Zuordnen, Zurechnen, Zuschreiben, Zuweisen in Mathematik, Informaik und Programmierung

    Relation im Mathematik-Duden (1994)
    Er enthält keine Einträge zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen.
     
    Der allgemeine und übergeordnete Begriff in der Mathematik ist Relation, der aber sehr abstrakt und wenig verständlich für den allgemeinen Gebrauch ist (siehe bitte links die mathematische Definition einer Relation ). Zuerkennen, zuordnen, zurechnen, zuschreiben, zuweisen sind mathematisch betrachtet Relationen, allesamt von der elementaren Form S1-R-S2, womit aber über Relationalität dieser "Formel" und den Realtionsbegriff selbst noch nichts gesagt ist. Relationen gelten gewöhnlich nur in eine Richtung. Symmetrie oder Kommuntavität  sind selbst Relationen. Beispiel: Dass das Fenster geöffnet wurde, schreibe eine Familie dem Vater zu: Vater- Relation öffnen- Fenster. Diese Relation ist nicht symmetrisch, da das Fenster nicht den Vater öffnen kann. Relationen sagen im allgemeinen nichts über den Realitätsgehalt und die inhaltliche Bedeutung.

    Mit der obigen Definition ist eine zweistellige mathematische Relation zwischen zwei Mengen lediglich eine Betrachtung von geordneten Paaren. Allgemein ist eine mathemtische Relation zwischen n Mengen eine Betrachtung von n-geordneten Tupeln. Damit könnte man den Zuordnungsbegriff sehr allgemein definieren. Die erste Grundfunktion ist die Auswahl, die zweite die Ordnung der ausgewählten Sachverhalte.

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    Wilhelm Ostwald: Grundriß der Naturphilosophie Zweiter Teil Mathematik Kapitel 27 Zuordnung [Gutenbergprojekt]
     
    Zusammenfassung Zuordnung bei Ostwald 
    Ostwald führt gebraucht zunächst den allgemeinen Begriff der Beziehung, ohnen ihn näher auszuführen. 

      "27. Zuordnung.

      Bisher ist die Betrachtung auf einzelne Gruppen und die Eigenschaften beschränkt gewesen, welche eine solche für sich aufweist. Wir wollen nun die BeziehungenTzuorB  untersuchen, welche zwischen zwei (oder mehreren) Gruppen sowohl bezüglich ihrer einzelnen Glieder, wie in ihrer Gesamtheit bestehen.

      Haben wir zunächst zwei Gruppen, deren Glieder alle einzeln unterschieden werden, so kann man je ein Glied der einen Gruppe je einem Gliede der anderen zuordnenTzuorRE. Dies bedeutet, daß man bestimmt, es solle mit jedem Gliede der zweiten Gruppe dasselbe geschehen, was man mit dem entsprechenden Gliede der ersten vornimmt. Damit eine solche Regel durchführbar ist, muß das, was man mit den Gliedern vornimmt, beiderseits auch tatsächlich ausführbar sein, d.h. es dürfen keine Eigenschaften betätigt werden, die nur einzelnen Gliedern für sich zukommen, sondern nur solche Eigenschaften, welche ein jedes Glied als Glied einer Gruppe hat. Dies sind, wie wir gesehen haben, die Eigenschaften der OrdnungTzuorRO.

      Zunächst ist die ZuordnungTzuorRO  gegenseitig, d.h. es ist willkürlich, an welcher von beiden Gruppen man die Vorgänge eintreten läßt. Dies Verhältnis der beiden Gruppen heißt reziprok oder symmetrischTzuorRS.

      Ferner kann man das Verfahren der ZuordnungTzuorM  auf eine dritte, vierte usw. Gruppe ausdehnen, mit der Wirkung, daß an allen zugeordnetenTzuorM  Gruppen das geschehen soll, was an einer von ihnen vorgenommen wird. Wenn hierbei die dritte Gruppe der zweiten zugeordnetTzuorM  wird, so erweist sich, daß sie ganz die gleichen Vorgänge erfährt, als wäre sie der ersten unmittelbar zugeordnetTzuorM, statt mittelbar durch die zweite. Und ebendasselbe gilt für die vierte, fünfte usw. Gruppe. Die ZuordnungTzuorM kann sich also auf beliebig viele Gruppen erstrecken, und jede einzelne von ihnen erweist sich jeder anderen zugeordnetTzuorM.

      Endlich kann auch eine Gruppe sich selbstzugeordnetTzuorRR  werden, indem jedem ihrer Glieder ein bestimmtes anderes Glied entspricht. Hierbei ist es nicht ausgeschlossen, daß einzelne Glieder sich selbst entsprechen, dann hat die Gruppe Doppelglieder, bzw. Doppelpunkte. Als Grenzfall tritt die Identität ein, bei welcher ein jedes Glied sich selbst entspricht. Dieser letzte Fall kann an sich keine besondere Erkenntnis bringen, wohl aber kann er nützlich als Erläuterung für solche Betrachtungen verwendet werden, bei denen er die äußerste Möglichkeit darstellt."

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    Zuweisung im Informatik-Duden (1993)
    "Zuweisung: Die Zuweisung (oder auch WertzuweisungTzuweI ) ist die elementarste >Anweisung in imperativen >Programmiersprachen. Durch eine ZuweisungTzuweI  erhält eine >Variable einen neuen Wert. In vielen Programmiersprachen (>PASCAL, >ALGOL 60) hat die Zuweisung die Form:
     
        (Variablenname) := (Ausdruck).
    Beispiele:
      pi := 3.14159;
      zaehler:= zaehler+1; "


        Anmerkung: Der Schüler-Duden Informatik von 1991 hat den gleichen Eintrag.
     



    Recht: Zuerkennen, Zuordnen, Zurechnen, Zuschreiben, Zuweisen im Recht
    • Frisch, Wolfgang (1988) Tatbestandsmäiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs. Heidelberg: C.F. Müller.
    • Hassemer, Winfried; Neumann, Ulfrid& Saliger, Frank (2016, Hrsg.) Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart. 9. unbe. A. Heidelberg: C. F. Müller.
    • Herberger, Maximilian & Simon, Dieter (1980) Wissenschaftstheorie für Juristen. Logik — Semiotik — Erfahrungswissenschaften. Frankfurt: Metzner.
    • Krämer, Katharina  (2015) Individuelle und kollektive Zurechnung im Strafrecht. Dissertation Jena. Tübingen: Mohr Siebeck.
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    Frisch, Wolfgang (1988) Tatbestandsmäßiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs. Heidelberg: C.F. Müller.
      Umfangreiche und schwierige Monographie zum Thema "Zurechnung des Erfolgs"
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    Hassemer, Winfried; Neumann, Ulfrid& Saliger, Frank (2016, Hrsg.) Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart. 9. unbe. A. Heidelberg: C. F. Müller.
     
    Zusammenfassung Hassemer et al. (2015, Hrsg.)
    Die Begriffe zuordnen, zurechnen und und zuschreiben werden - bis auf Schroth S. 268 - wissenschaftstheoretisch nicht analysiert und erörtert, auch nicht definiert, nur gebraucht. Die Autoren differenzieren nicht, wann zuordnen, wann zurechnen oder wann zuschreiben aus welchen Gründen verwendet werden sollten.

    HNS  Suchwort "Zuordn" (18 Treffer):

    1. S.123a Kaufmann & Pforten: "Fall und Norm sind nur das "Rohmaterial" des methodischen Prozesses, sie lassen sich, unbearbeitet, gar nicht einander zuordnenTzuorB-, da sie auf kategorial verschiedenen Ebenen liegen. ..."
    2. S.123b Kaufmann & Pfordten: "... Die Norm gehört dem abstrakt-allgemein definierten Sollen an, der Fall mit seinen unendlich vielen Fakten dem ungegliederten amorphen Sein. Eine ZuordnungTzuorVj  ist erst möglich, nachdem die Norm mit Empirie und der Fall mit Normativität in der Weise angereichert worden sind, dass sie einander „entsprechen", und diese Entsprechung ist argumentativ zu begründen."
    3. S.139 Kaufmann & Pfordten: "Rechtsordnungen werden sich als vielgestaltige Gebilde natürlich nie zur Gänze einer abstrakten und deshalb notwendig vereinfachenden Analyse wie der des normativen Individualismus zuordnenTzuor  lassen.  ..."
    4. S.144 Ellscheid: Fußnote 6 Zitat Luhmann: "Das Recht ist die „Gesamtheit seiner Operationen und Strukturen" (S. 74), hinter die nicht zurückgegangen werden kann. Die Operationen des Rechts arbeiten mit den Werten „Recht" — „Unrecht". Jeder ZuordnungTzuor der Weite ist dann ein kontingentes Resultat kontingenter Operationen und muss sich daher präsentieren als Entscheidung, die im Prinzip auch anders hätte ausfallen können, und dies erwogen hat. (S. 183)."Kuuu
    5. S.156 Ellscheid:  Fußnote 47 (Habermas): "... Mir scheint die ausschließliche Anwendung des Merkmals der Unverfügbarkeit von Recht — das wir als das spezifisch naturrechtliche Erkenntnisinteresse herausgestellt haben (vgl. oben 3.1.5) — auf die prozedurale Struktur der Rechtsentstehung nur dann akzeptabel, wenn es möglich ist, dieser Struktur die elementaren Menschenrechte als Konstitutiva zuzuordnenTzuor, so dass auch sie an der Unverfügbarkeit von Recht teilhaben.  ..."Kuuu
    6. S.201 Ellscheid: "Recht und Moral manifestieren sich in Normen. Diese drücken direkt oder mittelbar ein Sollen, ein gesolltes Verhalten, aus. Auch gesetzliche Definitionen und ZuordnungenTzuorvon Rechten oder Befugnissen verweisen letztlich auf Verhaltensnormen; die Ausformulierung von Werten oder Zielvorstellungen in Recht und Moral wirkt im Sinne der Bildung von Verhaltensvorschriften, die die Wert- oder Zielverwirklichung fördern sollen. Der Norm entspricht eine Verbindlichkeit des Normadressaten, sich in bestimmter Weise zu verhalten."
    7. S.217 Ellscheid: "Die Korrelierung der Grundsätze einer freiheitlichen Demokratie mit dem Grundprinzip autonomer Moral könnte zu dem Schluss führen, es finde keine wechselseitige ZuordnungTzuor  von Recht und Moral statt, sondern stattdessen werde eine Auflösung der Moral, nämlich ihre Ersetzung durch ein System von Freiheiten und politischen Rechten programmiert. ..."
    8. S.219 Ellscheid: "Neben den den Bürgerrechten zuzuordnendenTzuor  Tugenden bedarf ein Gemeinwesen, soll es nicht ohne Integration bleiben, eines inhaltlichen moralischen Prinzips, das die in den Bürgerrechten und den demokratischen Institutionen abgestützte Prozeduralität der gesellschaftlichen Vernunft übersteigt. ..."
    9. S.247 Schroth: "... Die ZuordnungTzuorKl  von Sachverhalten zu Normen, zu Unrecht „Subsumtion" genannt, hat zur Voraussetzung, dass der Lebenssachverhalt in seiner Struktur verstanden wird. ..."
    10. S.268f  Schroth:  "6.4.6 Auslegungskriterien und Dispositionsprädikate Begriffe wie „Schuldunfähigkeit" oder „Fahruntüchtigkeit" zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht unmittelbar auf „Beobachtbares" zurückgeführt werden können. Sie bezeichnen vielmehr „Dispositionen", die nicht unmittelbar durch Wahrnehmung erfassbar sind. Ob diese BegriffeKbegFWw  vorliegen oder nicht, ist nur dann zu ermitteln, wenn man menschliches Verhalten in bestimmten Situationen beobachtet und weiß, in welcher Art und Weise man Rückschlüsse von bestimmten Verhaltensweisen in diesen Situationen auf das Vorliegen der Disposition treffen darf. Will man derartige Begriffe aufklären, so muss man ihre Funktion im Rechtssystem aufklären und ihre ZuordnungsregelnTzuorReg  hinsichtlich einer feststellbaren Wirklichkeit transparent machen. Wird von der Rechtsprechung der Begriff „Fahruntüchtigkeit" dahingehend präzisiert, dass diese auf jeden Fall vorliegt, wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges 1,1 Promille Alkohol im Blut hat, so verwendet die Rechtsprechung für die Präzisierung dieses Begriffes eine ZuordnungsregelTzuorReg  zur Wirklichkeit. ZuordnungsregelnTzuorReg  unterscheiden sich von „normalen" Anwendungskriterien dadurch, dass sich nicht mehr trennen lässt, was normale Begriffspräzisierung und was Beweisregel ist." Da derartige revisionsrechtliche Regeln die Gerichte jedenfalls indirekt binden, wird insoweit die freie richterliche Beweiswürdigung eingeschränkt; die Tat- wird zur Rechtsfrage.91 Normativ problematisch ist, [>269] wieweit Revisionsgerichte Tatsacheninstanzen mit solchen ZuordnungsregelTzuorReg  in ihrer Beweiswürdigungskompetenz beschneiden dürfen."
    11. S.312 Neumann: "... Dementsprechend lassen sich die einzelnen Beiträge zu einer Theorie der juristischen Argumentation diesen Modellen nur schwerpunktmäßig zuordnenTzuorKl."
    12. S.346 Schneider: "Solche Begriffs-Bäume unterstellen, dass juristische Begriffe relativ klar definierbar sind und in einer eindeutigenZuordnungTzuorE, Kuuu  zueinander stehen. ..."
    13. S.351 Neumann: "... Das bedeutet indes nicht, dass die einer Wissenschaftstheorie der Rechtswissenschaft zuzuordnendenTzuor, Kuuu Probleme randständig oder auch nur neuartig wären, im Gegenteil: So wenig eingebürgert der Begriff noch ist, so alt sind die von ihm erfassten Fragestellungen.  ..."
    14. S.431 Merkel: "...  Aber ein umfassender Schutz des gesamten Bereichs, den ein wohlverstandener Begriff der mentalen Selbstbestimmung" eröffnet, existiert nicht. Zwar könnte man ihn dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz zuordnenTzuorKl. Doch würden damit sowohl sein spezifischer Charakter als auch seine besondere Bedeutung für die Person unangemessen verdunkelt.96"
    15. S.447 Saliger: Fußnote 96 "... allerdings mit abweichendem Begriffsverständnis und entsprechend abweichenden ZuordnungenTzuor  - Stratenwerth (Fn. 12), 640 ff.; ..."
    16. S.478 Sachregistereintrag "ZuordnungsregelnTzuor  268 f."
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    HNS  Suchwort "Zurechn" (12 Treffer):
    1. S.XXVII  Lit-Hinweis: Neumann, Ulfrid (1985) ZurechnungTzureJ  und „Vorverschulden".
    2. S.78 Kaufmann & Pfordten: Lit-Hinweis: K. Larenz, Hegels Zurechnungslehre und der Begriff der objektiven ZurechnungZzureJoZ, 1927.
    3. S. 116 Kaufmann & Pfordten: "Später hat Kelsen seine Lehre von der Geltung der Norm modifiziert347. Er sieht im Rechtssatz ein hypothetisches Urteil, einen Grund-Folge-Zusammenhang, den er als ZurechnungTzureK  bezeichnet. ..."
    4. S.215 Ellscheid: "Als Vernunftwesen kann jeder zurechnungsfähigeTzureJGS  Mensch an der allgemeinen Vernunft, auch am moralischen Denken, teilnehmen."
    5. S.263 Schroth: "... Die Theorie der objektiven ZurechnungZzureJoZ  spielt bei der Normkonkretisierung im Strafrecht eine zentrale Rolle."
    6. S.350a Schneider: "Allerdings stellen sie auch neue Sichtweisen auf bisherige Zurechnungs-TzureJ  und Haftungsaspekte dar, insbes. wenn man etwa selbstfahrenden Autos und evtl. schon Assistenzsystemen151 Entscheidungen des Fahrers überlässt und insofern ein mögliches neues Haftungssubjekt — Roboter, Auto — einführt.152 ... "
    7. S.350b Schneider: Fußnote 152: "Zur Frage der ZurechnungTzureJ  gegenüber „autonomen Konstellationen" der Relation Automat — Mensch Kersten, JZ 2015, 1, 6 f.
    8. S.384 Schroth: Fußnote 19 "... Schroth/Hofmann, ZurechnungsproblemeTzureJ  bei der Manipulation der Verteilung lebenserhaltender Güter, FS-Kargl, 2015, S. 523 (530 ff.).
    9. S.396 Schroth: Fußnote 36 und 37: "Hofmann, ZurechnungsproblemeTzureJ  bei der Manipulation der Verteilung lebenserhaltender Güter, FS-Kargl, 2015, S. 523 ff.
    10. S. 397 Schroth: Fußnote 39: "Vgl. zu einer vergleichbaren Problematik bereits ausführlich Schroth/Hofmann, ZurechnungsproblemeTzureJ  bei der Manipulation der Verteilung lebenserhaltender Güter, FS-Kargl, 2015, S. 523 (530 ff.)"
    11. S. 400 Schroth: Lit: "Schroth/Hofmann, ZurechnungsproblemeTzureJ  bei der Manipulation der Verteilung lebenserhaltender Güter, Festschrift für Walter Kargl zum 70. Geburtstag, 2015, S. 523 ff."
    12. S.435 Saliger: Fußnote 13: "Zur prozeduralen Rechtfertigung W Hasseiner, FS Mahrenholz, 1994, 731 und Saliger, FS Hassemer, 2010, 599. Zur Sterbehilfe Saliger, KritV 1998, 118 und ders., in: Schulz (Hrsg.), Verantwortung zwischen materialerTzureJmZ und prozeduralerTzureJpZZurechnung."

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    HNS  Suchwort "Zuschreib" (15 Treffer)
    1. S.97 Kaufmann & Pfordten: "272 Siehe J. Schneider/U. Schroth, Kapitel 14 der 6. Aufl., die die im Text erwähnte Auffassung vor allem Robert Alexy zuschreibenTzuscA."
    2. S.150 Ellscheid: "... Es ist noch nicht eigentlich Recht, wenn man diesem, anders als moralischen Normen, die Funktion des institutionell abgesicherten Schutzes vor Unrecht zuschreibtTzuscF.
    3. S.156 Ellscheid:  "3.2.2 Berufung auf den common sense Dabei fällt zunächst auf, dass Naturrechtslehrer den naturrechtlichen Normen allgemeine Bekanntheit zuschreibenTzuscAn."
    4. S.183 Ellscheid: "... Vermutlich lässt sich dieses Problem nicht lösen, ohne den Parteien im Urzustand nun doch eine allen gemeinsame Eigenschaft zuzuschreibenTzuscM, die sich nicht auf Vernünftigkeit im Sinne von Nutzenrationalität reduzieren lässt, sondern eine Charaktereigenschaft darstellt: Das Ausmaß der Risikobereitschaft. ..."
    5. S.210 Ellscheid:  "4.1.4.2 Moralische Argumente für die rechtspositivistische Trennungsthese. "Es spricht [...] vieles dafür, dem Bestehen einer Rechtsordnung als solchem einen gewissen moralischen Wert zuzuschreibenTzuscW  und daraus eine prima facie bestehende moralische Verpflichtung zum Rechtsgehorsam abzuleiten."24
    6. S.223a Ellscheid:  "Das geschieht auch nicht dann, wenn jemand Menschen, mit denen er in persönlichen Beziehungen steht, eine verschieden große Bedeutung für die eigene Existenz zuschreibtTzuscBed."
    7. S.223b Ellscheid: "Denn diese ZuschreibungTzuscBed  versteht sich nicht als universalisierbar und ist deshalb kein Ansatzpunkt für eine objektive Skalierung des Wertes von Menschen."
    8. S.247 Schroth: "... Es ist vielmehr eine normative Frage, ob man einem Text noch den Sinn zuschreibenTzuscSin  soll, den der Autor ihm zuschreiben wollte, oder einen anderen. ..."
    9. S.251 Schroth:  "Zudem muss der Interpret in der Lage sein, gesellschaftliche ZuschreibungenTzuscGeszu erkennen. ..."
    10. S.310 Neumann: "Denn das Bild unterstellt, dass die tatsächliche Vielfalt kontroverser Rechtsauffassungen nicht der Unbestimmtheit des Rechts, sondern ausschließlich der mangelnden Fähigkeit der Juristen zur Erkenntnis des „wirklichen" Rechts zuzuschreibenTzuscK  ist."
    11. S.263 Neumann: "Für die Rechtswissenschaft ist die Konsenstheorie in zwei Punkten von Bedeutung: Sie vermeidet einmal die ontologischen Schwierigkeiten, in die ein realistischer Wahrheitsbegriff die Rechtswissenschaft zu verstricken droht", und erlaubt andererseits, auch Normen und Bewertungen Wahrheitswerte zuzuschreibenTzuscWW. ..."
    12. S.403 Merkel: "Haben Menschen einen „freien Willen", grundsätzlich jedenfalls oder immerhin manchmal? Und ist ein solcher Wille Voraussetzung der ZuschreibungTzuscS  von „Schuld" zum Urheber einer verbotenen Tat?"
    13. S.412a Merkel: "... Die ZuschreibungTzuscS  von Verantwortlichkeit, der „höchstpersönliche Vorwurt', fällt auch Strafrichtern erheblich leichter, wenn sich die Tat auf die rein subjektive Bösartigkeit des Täters zurückführen lässt, als wenn sich ihr kausaler Ursprung als Produkt eines objektiven Naturvorgangs darstellt."
    14. S.412b Merkel: "Wohl die meisten Gerichte, auch in Deutschland, würden diesem Nachweis einer verhängnisvollen Naturkausalität für das verbotene Handeln erhebliche Bedeutung für die Schuldfähigkeit des Täters zuschreibenTzuscJS. ..."
    15. S.424 Merkel: "Woran liegt das? Als Grenze unseres Ichs markiert unser evolutionär entstandenes Selbstbild intuitiv die äußere Hülle unserer Körper. Funktionsträger unseres Geistes jenseits der Haut gelten als Instrumente, solche innerhalb ihrer als Teil der Person selbst. Dieser Abgrenzung eine normative Bedeutung zuzuschreibenTzuscBn, ist jedoch schwierig. ..."
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    Herberger, Maximilian & Simon, Dieter (1980) Wissenschaftstheorie für Juristen. Logik — Semiotik — Erfahrungswissenschaften. Frankfurt: Metzner.
     
    Zusammenfassung Herberger & Simon Wissenschaftstheorie für Juristen
    Die Begriffe zuordnen, zurechnen und und zuschreiben werden wissenschaftstheoretisch nicht analsiert und erörtert, nur gebraucht. Herberger und Simon differenzieren auch nicht, wann zuordnen, wann zurechnen oder wann zuschreiben aus welchen Gründen verwendet werden sollten. Für Wahrheitswerte gebrauchen sie sowohl zuordnen (S.34) als auch zuschreiben S. 181. Gebrauch und Bedeutung werden nicht geklärt.

    H&S Suchwort "Zuordn" (8 Treffer)

    1. S. 34 "... Es gibt jedoch Aussagen, die sich keiner der vier Gruppen der kategorischen Sätze zuordnen lassen, wie z. B. »Fritz ist Jurastudent«. Ein solcher singulärer Satz ist eine Aussage, er ist aber kein kategorischer Satz."
    2. S.95 "... Eine Aussage ist der Ausdruck A x(F x A M y) deswegen nicht, weil man ihm keinen Wahrheitswert zuordnenTzuorRWW  kann. ..."
    3. S.284a "... Will man auch dazu Angaben machen, muß man sich quantitativer Begriffe bedienen und jedem Gegenstand eine Gewichtsangabe zuordnenTzuorRQ (1 kp schwer, 2 kp schwer, 3 kp schwer usw.).
    4. S.284b "Allgemeiner gesagt: Man muß quantitative Begriffe verwenden, die dadurch gekennzeichnet sind, daß man mit ihnen den Gegenständen des Bereichs eine zahlenmäßig bestimmte Maßangabe zuordnenTzuorRQ  kann. Wegen dieser Verbindung mit einer Maßeinheit bezeichnet man die quantitativen Begriffe auch als metrische Begriffe (von griech. metron — das Maß)"
    5. S.306 "... Die semantischen Nominaldefinitionen heißen »semantisch« (vgl. 11.1.), weil sie einem Zeichen eine Bedeutung zuordnenTzuorRB. ..."
    6. S.316 "Überlegungen wie diese waren der Anlaß für eine genauere Fassung des Klarheits-Kriteriums. Diese ging dahin, eine Intension dann als »klar« anzusehen, wenn man mit ihrer Hilfe vorliegende Gegenstände einem

    7. Begriff zuordnenTzuorRBeg  konnte. FREGE knüpfte daran an und verlangte: ..."
    8. S.339a "Zugleich sah das neue JAG Punktzahlen für die einzelnen Notenstufen vor. Damit tauchte für die Übergangszeit die Frage auf, welche Punktzahl man den Noten zuordnenTzuorRQ  sollte, die noch nach dem alten Gesetz erteilt worden waren.
    9. S.339b "... Die Übergangsregelung sah vor, daß man sich an der Notenbezeichnung orientieren sollte: Wer also z. B. nach dem alten Gesetz ein »vollbefriedigend« erhalten hatte, erhielt nun die Punktzahl, die im neuen Gesetz dem »vollbefriedigend« zugeordnetTzuorRQ  war. — Hätten Sie die Übergangsregelung auch so getroffen?"


    H&S Suchwort "Zurechn" (6 Treffer):

    1. S.163 "... Eine vertragliche Übereinstimmung wäre nur zu konstruieren, wenn man annähme, die Käufer müßten sich ihre mit K formulierte Willenserklärung so zurechnenTzureKj  lassen, als sei sie mit K2 formuliert. ..."
    2. S.243 "In den älteren Logik-Lehrbüchern wurde meist die Begriffslehre mit abgehandelt. Das änderte sich, als man diese Disziplin wegen ihrer zur Sprachtheorie zählenden Bestandteile nicht mehr insgesamt der Logik zurechnenTzureKl  wollte. Allerdings führte das nicht dazu, daß man die Begriffslehre nun im ganzen innerhalb der Sprachphilosophie darstellte. ..."
    3. S.270 "... Heute geht man ganz einheitlich davon aus, daß ein Vertrag zustandekommt, und zwar auf der Grundlage der sogenannten »objektiven Erklärungsbedeutung «. Das ist die Bedeutung, die sich der Erklärende zurechnenTzureB lassen muß, weil sie die innerhal einer Sprechergemeinschaft überwiegend akzeptierte ist. Meist wird keine besondere Mühe darauf verwandt, diese »objektive« (d. h. vorherrschende und damit maßgebliche) Erklärungsbedeutung zu ermitteln. Das führt oft zu Begründungsdefiziten. Im vorliegenden Fall ist das allerdings nicht so"
    4.  S.278b "... Diese Auffassung wurde z. B. von HIMMELSCHEIN vertreten. Er war der Ansicht, daß jede schuldhafte Verletzung einer Nebenpflicht als ein Fall teilweiser Unmöglichkeit einzustufen und damit den Fällen von Unmöglichkeit zuzurechnenTzureKl  sei (vgl. KÖPCKE, Typen der positiven Vertragsverletzung, 1965, S. 10 und MünchKomm-EmmEtucH, Vor § 275 Rn. 22-24 m. Nachw.). ..."
    5. S.390 "2. Zuerst ist darzulegen, daß p und q unvereinbar sind, das heißt, daß p/q wahr ist. Das LSG hat sich p ausdrücklich zu eigen gemacht, indem es seine Entscheidung u. a. auf p stützte. Aber auch q muß sich das LSG zurechnenTZureKj   lassen, da es die im Gutachten getroffene Feststellung q ohne Distanzierung referiert. ..."
    6. S.396 "... Da von der Werbeabsicht her ein der zweiten Deutung entsprechender Eindruck erweckt werden soll, wird sich die werbende Firma diese Interpretation zurechnenTzureIn  lassen müssen."


    H&S Suchwort "Zuschreib" (4 Treffer)

    1. S.154 "Die Analyse macht so deutlich, wie sich der Interpretationsspielraum und die logische Konsequenz bei der Festlegung von Relationseigenschaften zueinander verhalten: Eine Anzahl von ZuschreibungenTzusc  ist möglich, ohne daß die Konsistenz des Eigenschaftssystems problematisch wird. Es kann jedoch ein Punkt erreicht werden, wo die bisherigen Eigenschaftszuordnungen bestimmte andere nicht mehr zulassen, will man sich nicht in Widersprüche verwickeln."
    2. S.181 "Ein vierter Lösungsvorschlag ordnet den Normen statt der Wahrheitswerte wahr/falsch die Geltungswerte geltend/nicht geltend zu. Dann wird das Konzept der Allgemeingültigkeit einer Schlußform so verändert, daß es nicht mehr nur auf Aussagen mit den Wahrheitswerten wahr/falsch, sondern auch auf Normen mit den Geltungswerten geltend/nicht geltend anwendbar ist. WEINBERGER etwa definiert folgendermaßen: »Der Satz F folgt aus den Prämissen P1, P2, ..., I>. genau dann, wenn es logisch ausgeschlossen ist, daß F unwahr (nicht geltend) ist, wenn P1, P2,..., 13„ wahr (geltend) sind. Hierbei ist F, P1, P2,..., P„ Wahrheit oder Geltung zuzuschreibenTzuscRWW, je nachdem, ob es sich um einen Aussage- oder um einen Normsatz handelt« (Rechtslogik, 1970, S. 217). ..."
    3. S. 241a Zitat Cartnap: "»Solange nur diese Ergebnisse gegeben sind, gleichgültig, wie groß das Gebiet ist - man kann es fiktiv als die ganze Welt annehmen, wenn man will -, ist es für die Linguisten noch möglich, dem Prädikat verschiedene Intensionen zuzuschreiben. Denn es gibt mehr als eine und möglicherweise unendlich viele Eigenschaften, deren Extension innerhalb des gegebenen Gebiets gerade die für das Prädikat bestimmte Extension ist« (CARNAP, a. a. 0., 5.296f.)."
    4. S. 241b "Zur Verdeutlichung dieser Problematik kann man auf die in 12.2.1. (am Ende) entwickelte Skizze zurückgreifen. Angenommen, es gebe drei zur (ermittelten) Extension eines Ausdrucks gehörende Objekte 0,-0 3 mit den unterschiedlichen Eigenschaftskombinationen/E1, E2, E3, E4, Es, E6, ..., En/ , /Ei, E2, E4, Es, E7, E„/ und /El, E2, E4, Es, Es, ... En/. Dann sind verschiedene Intensionszuschreibungenmöglich, zum Beispiel: ... [Graphik] "
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    Krämer, Katharina  (2015) Individuelle und kollektive Zurechnung im Strafrecht. Dissertation Jena. Tübingen: Mohr Siebeck.
     
    Zusammenfassung Kraemer (2015) Krämer stellt richtig fest: "Diverse Wörterbücher setzen die Zurechnung einmal mit der Zuordnung, in anderen Fällen aber auch mit der Zuschreibung gleich, wie es im alltäglichen Sprachgebrauch ebenfalls üblich ist." Von der Überschrift "Zurechnung in Abgrenzung zur Zuordnung und Zuschreibung" erwartet man daher eine sorgfältige und gründliche Begriffsanalyse, die auch nötig erscheint. Eine solche findet aber nicht statt, was zum Teil daran liegt, dass sehr schnell Erörterungen über Verantwortung, Urheberschaft und Kausalität, in die Begriffsklärung eingemischt werden (bereits im zweiten Absatz). Krämer sagt auch nicht, ob es ihr in diesem Abschnitt um eine Analyse des - allgemeinen oder juristischen - Sprachgebrauchs oder um klare Definitionen für ihre Arbeit geht, also was in dieser Arbeit "Zuordnung", "Zurechnung" und "Zuschreibung" heißen soll. Ein Vorsclag wird für die Zurechnung S.44 gemacht: "Die Zurechnung kann daher als „Operation“ verstanden werden, „durch die Ereignisse auf vermeintlich ursächliche Faktoren zurückgefuhrt, d. h. verstehbar werden“ ." "Kann" ist aber auch wieder sehr weich. 
       Einige Behauptungen werden auch nicht begründet und belegt (Zuordnung beruhe auf einer rein kategorialen Einteilung). Im dritten Absatz kommt es unvermittelt zur Anwendung des Zurechnungsbegriff, der aber noch gar nicht geklärt ist, vor allem nicht in Anbgrenzung zu "zuordnen" und "zuschreiben". 
      S.43- "a. Zurechnung in Abgrenzung zur Zuordnung und Zuschreibung

      Der Prozess des Sortierens nach Zugehörigkeitsmerkmalen333, die von der Gesellschaft festgelegt oder erkenntnistheoretisch erschlossen wurden, wird im Begriff „Zuordnung“TzuorM  gespiegelt. Innerhalb des Zuordnungsprozesses erfolgt keine Wertung. Zur Bestimmung der Kategorien wird zwar das Wertesystem der Gesellschaft zugrunde gelegt. Die erste Einordnung des Geschehens anhand äußerer Merkmale erfolgt jedoch nur in Bezug auf die ZuordnungTzuorM  zu den definierten Kategorien. Es ist eine rein kategoriale Einteilung. Die Kategorien für die Bestimmung eines Geschehens in der Außenwelt werden von den Tatbestandsmerkmalen definiert, das heißt, das Tatgeschehen und das Tatsubjekt werden festgelegt. Für die Strafbarkeit ist dabei entscheidend, dass unrechtsrelevante Geschehnisse nur von Menschen begangen werden können. Wenn Tiere oder Naturgewalten offensichtlich zu einer möglichen Tatbestandsverwirklichung geführt haben334, löst diese Erkenntnis die ZuordnungTzuorMnr  zur Kategorie der nicht relevanten Unrechtsgeschehen aus.
          Wenn ein Ereignis anhand der festgelegten Kategorisierung hingegen als unrechtsrelevant eingestuft werden konnte, folgt eine genauere Prüfung des Sachverhalts bezüglich des Unrechtsgehalts, um den Urheber feststellen zu können. Die Einteilung mittels ZuordnungTzuorM  ist in diesem Zusammenhang als erste Richtungsangabe zu verstehen, um eine Selektion aus der Geschehensvielfalt in der Wirklichkeit vorzunehmen. Nach der Auswahl relevanter Erscheinungen werden die Ursachen ermittelt. Jemand hat die konkrete Auswirkung, die Tatverwirklichung, herbeigeführt und soll daher umgangssprachlich „zur Verantwortung gezogen werden“. Doch wie wird dieser Verantwortliche beziehungsweise [>44] Verantwortungsträger bestimmt? Welche Anknüpfungspunkte sind entscheidend, um die maßgebliche Ursache für den Taterfolg herauszukristallisieren?
          Entscheidender Ausgangspunkt für die Bestimmung der Urheberschaft kann dabei nur das Tatgeschehen selbst sein. Dieses hat eine sichtbare Veränderung in der Außenwelt hervorgerufen, so dass das Tatereignis anhand objektiver Kriterien näher bestimmt werden kann und somit Rückschlüsse auf die Ursache ermöglicht werden. Im Mittelpunkt der objektiven Analyse steht dabei die Rekonstruktion des Kausalverlaufs, wobei ebenfalls auf erkenntnistheoretisch untermauerte Befunde zurückgegriffen wird. Welches Element im Kausalverlauf den Anknüpfungspunkt für die Zurechnung des Geschehens bildet, wird über die ZurechnungskriterienTzureKrit bestimmt. Um diese ausmachen zu können, ist es jedoch notwendig, die ZurechnungTzure  als solche zunächst begrifflich zu erfassen. Diverse Wörterbücher setzen die ZurechnungTzzz einmal mit der ZuordnungTzzz, in anderen Fällen aber auch mit der ZuschreibungTzzz gleich335, wie es im alltäglichen Sprachgebrauch ebenfalls üblich ist.
          Wenn auf der Basis der vorherigen Erläuterungen zur ZuordnungTzuorM  darauf abgestellt wird, dass dieser Prozess auf der Einteilung in Kategorien beruht, die vorher auf der Grundlage von Wertevorstellungen festgelegt wurden, kann ZurechnungTzuorM-  nicht ebenfalls als Eingliederung in Klassifizierungen verwendet werden. Möglich wäre die doppelte Bedeutungsbesetzung bei einem synonymen Gebrauch. Synonymität besteht jedoch deshalb nicht, da nach der erfolgten Kategorisierung von Recht und Unrecht sowie der „grobmaschigen“ Feststellung, dass das zu analysierende Geschehen unrechtsrelevant sein könnte, eine vertiefte Auseinandersetzung stattfindet. Das bedeutet, dass „feinmaschiger“, präziser untersucht werden muss, um die Verursachung für das unrechtsrelevante Geschehen zu bestimmen.
          Das wäre zunächst durch die Analyse des Kausalverlaufes erkenntnistheoretisch zu gewährleisten. Tatsächlich würden jedoch mehrere ursächliche Elemente aus dieser Analyse hervorgehen und zu einer unzählbaren Größe anwachsen, die keiner genauen Ursachenbestimmung mehr zugänglich wären. Um dennoch eine Bestimmung der konkreten Ursache für das Geschehen vornehmen zu können, bedarf es einer Reproduktionsbegrenzung des Kausalverlaufes336.  Ein Wirklichkeitsausschnitt muss gebildet werden, um die Komplexität des Geschehens greifbar werden zu lassen337.
          Die ZurechnungTzureK  kann daher als „Operation“ verstanden werden, „durch die Ereignisse auf vermeintlich ursächliche Faktoren zurückgefuhrt, d. h. verstehbar werden“338 . Die Vermeintlichkeit der Bestimmung ursächlicher Faktoren resultiert „aus der Unmöglichkeit einer tatsächlichen kausalen Erklärung“339.  Infolgedessen müssen Kriterien zur Bestimmung eines Zielpunktes erarbeitet werden, um willkürliche Festsetzungen zu vermeiden. Zu überlegen ist daher, „ob eine getroffene Unterstellung von Kausalität eine plausible [>45] Wahrnehmung abgibt“340. Auf der Grundlage eines solchen Verständnisses zur Ermittlung von Ursächlichkeiten kann mit der Begrifflichkeit „ZurechnungTzureKh“ nur der Terminus der „HinzurechnungTzureKh“ die Wortbedeutung umschreiben341.  Durch die HinzurechnungTzureKh  als verknüpfendes Element kann die Ursache zum Ereignis gezogen werden.
          Dem Vorgang der Elementezusammenführung liegt ein wertender Akt zugrunde. Wertende Akte können jedoch Schwierigkeiten im Hinblick auf das Bewertungskriterium aufweisen. So wird allein über die ZuschreibungTzureK-  keine wissenschaftliche Begründung für den Zusammenhang von Urheber und Tatverursachung geliefert, wenn „Zuschreibung“TzureK-  als „glauben [oder] der Meinung sein, dass einer Person, Sache etw. Bestimmtes zukommt, eigentümlich ist“342  verstanden wird. Hierbei wird allein auf Überzeugungen abgestellt, die jedoch für den juristischen Gebrauch der ZurechnungTzureKj  als Strafbarkeitsbegründungen nicht herangezogen werden können. Dennoch wird der Begriff auch für die Ursachenzuschreibung verwendet343.  Der Bedeutungsansatz deckt sich mit der synonymen Verwendung der beiden Begriffe im umgangssprachlichen Gebrauch, der jedoch für eine eindeutige Begriffsbestimmung in juristischer Hinsicht nicht herangezogen werden kann. Mit der ZuschreibungTzuscUS  im umgangssprachlichen Sinne wird oft eine willkürliche Zuweisung vorgenommen344,  die in der Strafrechtsdogmatik keinen Bestand hat."

          ... Es folgen sprachhistorische Ausführungen (Grimm, Luther) ...

      "b. Zurechnung als externer Wertungsprozess

      Im kirchlichen Sprachgebrauch wurden im Zusammenhang mit der ZurechnungTzureS  und Schuld Formulierungen wie „als verdienst anrechnen“353 oder „sünde und missethat als schuld [>47] [zurechnen]354“ verwandt. Aber auch im alltäglichen Miteinander wurde die Zurechnung im Sinne von „als verdienst zu gute rechnen“355  gebraucht. „Neben und über die schuld tritt die zurückfuhrung a) auf einen urheber: [...] b) auf eine Ursache:356 [. ..].“  Die Bestimmung der Urheberschaft ist das zentrale Merkmal, das die ZurechnungTzureKj  in der Dogmatik unentbehrlich macht. Die ursprüngliche Begriffsbildung lässt die heutige Funktion der ZurechnungTzureKj  im Strafrecht erkennen und damit Rückschlüsse auf ihre Bedeutung zu.
          Ereignis und Urheberschaft müssen durch einen aktiven Vorgang zusammengeführt werden. Allein die Reproduktion der Kausalverläufe offenbart diesen Zusammenhang nicht. Die Verbindung von Causa und Factum wird anhand wertender Kriterien geknüpft, wobei die Kausalität als entscheidende Grundlage357,  als primärer Anknüpfungspunkt richtungsweisend ist. Der Zusammenhang von Ursache und Ereignis ergibt sich daher nicht allein aus der Anschauung des Kausalverlaufes, sondern bedarf der Begrenzung der kausalen Faktoren. Darüber hinaus treten weitere Kriterien zur Bestimmung der Verknüpfung von Ursache und Folge hinzu358, die durch die Wertung ermittelt werden. So offenbart sich die Verbindung nicht aus sich heraus, so dass sie nur noch festgestellt werden, d. h. erkannt und abgelesen werden könnte. Sie muss vielmehr anhand von Wertungsaspekten festgelegt werden359,  um als Instrument zur Rekonstruktion eines Wirklichkeitsausschnittes zu dienen. Es besteht somit die Notwendigkeit, einen ZurechnungsendpunktTzureEj360  festzulegen. Dieser muss über einen „selektiven Zugriff auf Umweltdaten“361  bestimmt werden, um eine plausible Wahrnehmung erzeugen zu können362. Nur auf diese Weise kann die Strafbarkeit begründet werden. Der ZurechnungsprozessTzureEW  ist damit vor allem ein externer WertungsprozessTzureEW. Er erfährt seine Konturen freilich durch die Kausalität, in der sich mögliche Handlungsfolgen nachweisen lassen. Aber er wird eben insbesondere durch die Wertungen der Gesellschaft bestimmt.
          Die ZurechnungTzureEW  dient damit nach der Festlegung von Wertungsaspekten, die das gesamte Geschehen definieren, als Instrument zur Rekonstruktion eines Wirklichkeitsausschnittes, durch den das unrechtsrelevante Ereignis auf den oder die Urheber zurückgeführt werden kann. Dadurch wird eine Verbindung von Causa und Factum geschaffen, die teils auf [>48] Erfahrungswissen beruht, teils jedoch allein aus den Wertungen der Gesellschaft bestimmt werden muss, um überzeugende Verknüpfungen herausfiltern zu können. Demzufolge ergibt sich keinerlei inhaltliche Vorfixierung auf einen bestimmten Zurechnungsadressaten.
          Über die bedeutungstheoretische Analyse des Zurechnungsbegriffs kann noch keine Festlegung hinsichtlich der Zurechnungsrichtung abgelesen werden. Sie ergibt sich vielmehr aus der Erkenntnistheorie und den Wertungen der Gesellschaft, die naturgemäß Veränderungen unterliegen und damit auch Anpassungen im ZurechnungssystemTzureSys  erlauben. Aus den momentan durch die Gesellschaft festgesetzten Kriterien, die ein Verhalten einer Person als ihr eigenes steuerbares und damit vorwerfbares Verhalten ansehen363, folgt der Mensch als ZurechnungsendpunktTzureEj364. Die Festlegung schließt dabei jedoch andere Bewertungen nicht aus. Eine Übertragung der gewonnen Erkenntnisse auf andere Konstrukte ist damit denkbar.
          Die Variabilität der Zurechnungsmodalitäten, die schon in der historischen Abhandlung deutlich wurde, setzt sich bei der semantisch-funktionellen Betrachtung fort. Auch hier ist das Zurechnungsdenken offen für Veränderungen und Anpassungen an die jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnisse."

          Fußnoten:"

        333  Siehe dazu den Eintrag bei Duden, Bd. 8, Zuordnen, S. 4050, der „zu etwas zuordenbar“ beschreibt, was als klassenmäßig zugehörig, als mit dem Betreffenden zusammengehörig angesehen wird beziehungsweise „zuordenbar“ als unter etwas einordnen.
        334  Bajert in: ders., Verantwortung, S. 3 (6 f.); Holl, JbRSoz, Bd. 14 (1989), S. 38 (40); zur rechtlichen Verfolgung und Bestrafung von Tieren in früheren Zeiten V. Greve, FS Heike Jung, S. 223 (223 ff.).
        335  Siehe nur Bünting, Deutsches Wörterbuch, S. 1354; Duden, Universalwörterbuch, Zurechnen, S. 2078.
        336  Vgl. F Kaufmann, Methodenlehre der Sozialwissenschaften, S. 15 ff.; 17 f.
        337  Vgl. F. Kaufmann, Methodenlehre der Sozialwissenschaften, S. 15 ff.; 17 f.
        338  Heidenescher, ZfS 1992, 440 (447).
        339  Heidenescher, ZfS 1992,440 (447).
        340  Heidenescher, ZfS 1992, 440 (447) mit Verweis auf Weick, Der Prozess des Organisierens, S. 27 ff.
        341  So schon die begrifflichen Bestimmungen bei Kluge/ Seebold, Etym. Wörterbuch, Zurechnung, S. 1017; Köhler, Etym. Rechtswörterbuch, Zurechnung, S. 480.
        342 Duden, Universalwörterbuch, Zuschreiben, S. 2088.
        343  Duden, Universalwörterbuch, Zuschreiben, S. 2088.
        344  Diese Annahme wird ebenfalls von der Erklärungsalternative zum „Zuschreiben“ unter l.b) im Duden, Universalwörterbuch, getragen, welche die Zuschreibung mit Glauben und Meinen gleichsetzt.
        353   Grimm, Deutsches Wörterbuch, Bd. 32, Zurechnen, Sp. 638; Petri 1, a 6b, „wird der lohn nicht aus gnad zugerechnet, sondern aus pflicht“, zitiert nach Grimm, a. a. O.
        354  Grimm, Deutsches Wörterbuch, Bd. 32, Zurechnen, Sp. 638 f.; Luther 23, 352 W., „das ist auch der sunden eine, die gott der stad somona zurechnet“, zitiert nach Grimm, a. a. O.
        355  Grimm, Deutsches Wörterbuch, Bd. 32, Zurechnen, Sp. 638; Goethe 10, 39 W„ „rechne mirs nicht zu, dasz ich der erste diese gräuel melde“, zitiert nach Grimm, a. a. O.
        356  Grimm, Deutsches Wörterbuch, Bd. 32, Zurechnung, Sp. 640.
        357  Vgl. AfexwrUbRE 1998, Bd. 6,479 (493 f.).
        358  Vgl. dazu auch Werner, Verantwortung, in: Düwell/Hübenthal/Werner, Hdb Ethik, S. 541 (542), auch wenn er sich bei der Erklärung der Kausalbeziehung auf die Verantwortungszuschreibungen (beziehungsweise entsprechend der hier festgelegten Terminologie auf die Verantwortungszurechnung) bezieht, hält er jedoch fest, dass die „Verantwortung [...] über die Feststellung möglicher Kausalzusammenhänge hinaus, zusätzliche Annahmen [impliziere]“. Diese Feststellung kann ebenso auf den hier beschriebenen Zusammenhang von Zurechnung und Kausalität übertragen werden. Deutlicher wird diese Beziehung im ersten Teil unter B. I. 2. c. herausgestellt.
        359  Siehe dazu statt vieler Jescheck/Weigend, StR AT, §28 III, der ausführt, dass bei wertender Betrachtung der Erfolg dem Handelnden als sein Werk objektiv zugerechnet werden müsste.
        360  Alwart, Zurechnen und Verurteilen, S. 18.
        361  Heidenescher, ZfS 1992, 440 (450).
        362  Heidenescher, ZfS 1992, 440 (447); Weick, Prozess des Organisierens, S. 27 ff.
        363  BGHSt 2,194 (200).
        364  Alwart, Zurechnen und Verurteilen, S. 18.
        365  Siehe dazu die Ausführungen im ersten Teil unter A., vor allem die Zusammenfassung zu den historischen Entwicklungen unter A. V.
        "


          Es folgt Abschnitt "2. Der Begriff der Verantwortung".
       




    Oekonomie: Zuerkennen, Zuordnen, Zurechnen, Zuschreiben, Zuweisen in der Ökonomie
    > Signierungen Bedürfnisse von Gruppen, Gemeinschaften, Gesellschaften, Institution, Klasse, Organisationen, Staaten und andere Konstruktionen.

    Adam Smith

       
      Zusammenfassung Smith Zuschreiben im 11. Kapitel Die Grundrente in Wohlstand der Nationen
      Smith verwendet im 11. Kapitel (Grundrente) in allen 9 Fundstellen den Ausdruck zuschreiben kausal für Ursache oder Grund.
      Eine Untersuchung über Natur und Wesen des Volkswohlstandes. Erster Band - Kapitel 11 Die Grundrente [Gutenbergprojekt]
      1. "Die reichsten Gruben edler Metalle oder Edelsteine könnten zu dem Reichtum der Welt nur wenig hinzufügen. Ein Produkt, dessen Wert hauptsächlich seiner Seltenheit zuzuschreiben ist, verliert notwendigerweise durch seine Häufigkeit. ..."
      2. "... Der Mangel, der in England von 1693 bis 1699 mit Einschluß beider Jahre herrschte, mußte, obgleich er ohne Zweifel vorzugsweise der schlechten Witterung zuzuschreiben ist und sich darum über einen großen Teil von Europa erstreckte, durch die Prämie etwas vergrößert werden. Daher wurde auch 1699 die weitere Getreideausfuhr auf 9 Monate verboten"
      3. "... Dennoch war in Frankreich bis 1764 die Ausfuhr von Getreide gesetzlich verboten, und es ist etwas schwer, anzunehmen, daß fast dieselbe Verringerung des Preises, die in dem einen Lande trotz dieses Verbotes statthatte, in dem anderen der dadurch gebotenen, ungewöhnlichen Aufmunterung zur Ausfuhr zuzuschreiben sei."
      4. "... Wenn daher in den ersten 64 Jahren des gegenwärtigen Jahrhunderts der durchschnittliche Geldpreis des Getreides etwas niedriger geworden ist, als er es während des größten Teils des vorigen Jahrhunderts gewesen war, so sollten wir ebenso diesen Wechsel nicht einem Fallen des wirklichen Getreidewertes, sondern einem Steigen des wirklichen Silberwertes auf dem europäischen Markte zuschreiben."
      5. "... Wenn die ersteren nicht ebensoviel unter dem allgemeinen Durchschnitt zurückblieben, als die letzteren über ihm standen, so haben wir das wahrscheinlich der Prämie zuzuschreiben. ..."
      6. "... Wenn es, ungeachtet der bedeutenden Erhöhung seines Preises, in einem großen Teile des Landes auch jetzt noch vorherrscht, so ist das an manchen Orten ohne Zweifel der Unwissenheit und der Anhänglichkeit an alte Gewohnheiten zuzuschreiben, an den meisten Orten aber den unvermeidlichen Hindernissen, die der natürliche Lauf der Dinge der unmittelbaren und eiligen Einführung eines besseren Systems entgegen setzt: erstens, der Armut der Pächter, oder dem Umstand, daß sie noch nicht Zeit hatten, sich ein Viehkapital anzuschaffen, das groß genug wäre, ihre Ländereien vollständiger zu bebauen, weil dasselbe Steigen des Preises, das es für sie vorteilhaft machen würde, ein größeres Viehkapital zu unterhalten, es wieder schwierig macht, es zu beschaffen; und zweitens dem Umstand, daß sie, angenommen, sie hätten es beschaffen können, noch nicht Zeit hatten, ihre Ländereien so einzurichten, daß dieses größere Viehkapital darauf ordentlich unterhalten werden könnte. ..."
      7. "... Freilich hat sich in Europa, wie der Wohlstand seit der Entdeckung der amerikanischen Bergwerke sehr gewachsen ist, der Wert des Goldes und Silbers allmählich vermindert. Allein diese Verminderung ihres Wertes ist nicht dem Wachstum des wirklichen Wohlstandes in Europa, des jährlichen Produktes seines Bodens und seiner Arbeit zuzuschreiben, sondern der zufälligen Entdeckung von Bergwerken, die ergiebiger waren, als alle bis dahin bekannten. ..."
      8. "... Wenn aber das Steigen des Preises einiger Arten von Lebensmitteln von einem Steigen des wirklichen Wertes des Bodens, auf dem sie erzeugt werden, von seiner vermehrten Fruchtbarkeit, oder davon herrührt, daß er infolge einer ausgedehnteren Melioration und besseren Kultur zum Kornbau geeignet gemacht worden ist, so ist es einem Umstande zuzuschreiben, der aufs klarste das Gedeihen und den Fortschritt des Landes anzeigt. ..."
      9. "... Wenn jenes Steigen des Preises hingegen der Wertsteigerung zuzuschreiben ist, welche sich aus der vermehrten Fruchtbarkeit des Bodens ergibt, der solche Lebensmittel erzeugt, so wird es eine weit bedenklichere Sache, darüber zu urteilen, in welchem Verhältnis die Entlohnung in Geld erhöht werden soll, oder ob sie überhaupt erhöht werden soll. ..."
       
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    Psychologie: Zuerkennen, Zuordnen, Zurechnen, Zuschreiben, Zuweisen in der Psychologie
     
     





    Wissenschaftlicher Apparat und Nachweise

    Literatur (Auswahl)

    Ausgewertete Literatur:

    • Carnap, Rudolf (1960) Symbolische Logik. 2neA. Wien: Springer.
    • Carnap, Rudolf (1934) Logische Syntax der Sprache
    • Duden Online
    • Informatik-Duden
    • Frisch, Wolfgang (1988) Tatbestandsmäiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs. Heidelberg: C.F. Müller.
    • Goethe, J.W. ()
    • Hassemer, Winfried; Neumann, Ulfrid& Saliger, Frank (2016, Hrsg.) Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart. 9. unbe. A. Heidelberg: C. F. Müller.
    • Herberger, Maximilian & Simon, Dieter (1980) Wissenschaftstheorie für Juristen. Logik — Semiotik — Erfahrungswissenschaften. Frankfurt: Metzner.
    • Kondakow Woerterbuch der Logik
    • Krämer, Katharina  (2015) Individuelle und kollektive Zurechnung im Strafrecht. Dissertation Jena. Tübingen: Mohr Siebeck.
    • Mathematik-Duden
    • Ostwald, Wilhelm ()
    • Platon Sokrates Prozess nach Platon in der Übersetzung Schleiermacher [Gutenbergprojekt]
    • Spiegel-Online
    • Smith, Adam ()

    •  


    Links (Auswahl: beachte)
    • Ontologie des Psychosozialen aus allgemeiner und integrativer psychologischer Sicht.
    • Mitglied und Gruppe. Element und Menge, Individuum und Klasse, Teil und Ganzes.
    • Kritik des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften.
    • Überblick Begriffsanalysen * Wirklichkeit und wirklich * Welten * Definition und Definieren *
      • Signierungen für Zuerkennen, Zuordnen, Zurechnen, Zuschreiben, Zuweisen.
      • Signierungen von Beduerfnisse von Gruppen, Gemeinschaften, Gesellschaften, Institution, Klasse, Organisationen, Staaten und andere Konstruktionen.
      • Signierungen für ontologische Ebenen.
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    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort. * Eigener weltanschaulicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Tabelle als Modell für eine Relation
    Menge 1:  {1,3,2}, Menge 2:  {c,a}. Es gibt sechs geordnete Paare, und damit sechs zweistellige Relationen..
    Kartesisches Produkt: { (1,c), (1,a), (3,c), (3,a), (2,c), (2,a,)}
     
    1 c
    1 a
    3 c
    3 a
    2 c
    2 a

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    Querverweise
    Standort: Haben, Sein - Zuordnen, Zuschreiben.
    *
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site:www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, R.  (DAS). Wissenschaftstheoretische Analysen haben, sein und zuerkennen, zuordnen, zuschreiben, zurechnen, zuweisen. Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/Wth_HSZZ.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
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    Ende
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    Aenderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    17.12.19    Angelegt und erstmals eingestellt.