Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=19.07.2022 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 31.08.22
    Impressum: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20     D-91052 Erlangen  Mail: sekretariat@sgipt_ Zitierung  &  Copyright

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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und integrative Psychotherapie,
    Abteilung Geschichte der Psychopathologie, und hier speziell zum Thema:

    Analyse des Gewißheitsbegriffs bei Ulrich, Peter (1995) Gewißheit und Referenz
    Materialien zur Studie Begriffsanalyse Gewissheit und Gewissheitserleben.

    Zusammenfassung Auswertung der ersten 19 von 72 Fundstellen  *  Belege der Fundstellen mit Kontext

    Ulrich, Peter (1995) Gewißheit und Referenz. Subjektivitätstheoretische Voraussetzungen der intentionalen und sprachlichen Bezugnahme auf Einzeldinge. Paderborn: Schöningh.

        Sachregister Einträge Gewißheit 11f., 13f., 18, 21, 23ff„ 50, 59f., 81f., 139, 175f., 200, 239, 255f., 267f„ 296

    Zusammenfassung-Ulrich-S11: Nach Hinweisen im Sachverzeichnis wird der Suchtext "Gewißheit" 19 mal auf den Seiten 11, 12, 13 und 18 von insgesamt 72 mal gefunden. Ich habe die ersten 19 Fundstellen ausgewertet in der Erwartung, was bis dahin nicht erklärt wird, wird auch in späteren Fundstellen nicht geklärt.
        Ulrich kommt - wie die meisten Philosophen und GeisteswissenschaftlerInnen - bei den 19 Beispielen völlig ohne operationale Beispiele aus und bleibt damit auf der allgemeinen Ebene des Meinens stehen. Damit befindet er sich auf dem dem üblichen philosophischen "Niveau" der letzten 2300 Jahre Philosophiegeschichte, obwohl bereits Aristoteles (Quelle) unmißverständlich klar machte:
     
    "... Nun müssen diejenigen, 
    welche ihre Gedanken untereinander  austauschen wollen, 
    etwas voneinander verstehen; 
    denn wie könnte denn,
    wenn dies nicht stattfindet,
    ein gegenseitiger Gedankenaustausch (...)
    möglich sein? 
    Es muß also jedes Wort (...) bekannt sein
    und etwas, und zwar eins
    und nicht mehreres, bezeichnen;
    hat es mehrere Bedeutungen, 
    so muß man erklären, 
    in welcher von diesen man das Wort gebraucht. ..."

     Aus: Aristoteles (384-322) Metaphysik. 11. Buch, 5 Kap., S. 244 (Rowohlts Klassiker 1966)

    Leider verstehen viele Philosophen, Juristen, Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaftler auch nach 2300 Jahren Aristoteles immer noch nicht, wie Wissenschaft elementar funktionieren muss: Wer wichtige Begriffe gebraucht, muss sie klar und verständlich erklären und vor allem auch  referenzieren  können, sonst bleibt alles Schwall und Rauch. Wer also über irgendeinen Sachverhalt etwas sagen und herausfinden will, der muss zunächst erklären, wie er diesen Sachverhalt begrifflich fasst, auch wenn dies manchmal nicht einfach ist. Zu den elementaren  begrifflichen Grundregeln  gehört, dass wichtigere Begriffe, wenn sie eingeführt werden, näher zu erläutern, am besten auch zu definieren sind.

        Ulrich gibt aber eine - wenn auch nach Inhalt und Umfang zu enge - Definition  in U11.6. Der Begriff Gewißheit bleibt weitgehend ungeklärt. Behauptungen werden nicht begründet (U11.3-4, U12.2), manche sind falsch  (U11.3-4).
        Das Personalpronomen "ich" ist im Übrigen nur eine sehr grobe und praktisch kaum zu gebrauchende Referenz (> Bewusstseinsprotokolle).

    U11.1 "... Gewißheit als Grundbegriff des Mentalismus ..."

      Kommentar-U11.1: Diese Behauptung wird wie der Begriff Mentalismus weder erklärt noch belegt.


    U11.2 "... Gewißheit und Wahrheit [FN1]:
              Kommentar-U11.2: Lediglich Erwähnung, aber mit Literaturhinweis.

    U11.3 und U11.4 "... Diese sichere Grundlage kann nur das Bewußtsein bieten; denn selbst, wenn sich zu Recht an allem zweifeln ließe, was sich uns als vermeintliche Erkenntnis der Welt präsentiert, so kann doch an einem nicht gezweifelt werden: an der Existenz des zweifelnden Bewußtseins, seinen 'Ideen' und 'Vorstellungen'. Die damit behauptete U11.3Gewißheit wird in Form einer U11.4Selbstgewißheit des denkenden oder zweifelnden Bewußtseinssubjekts zur Grundlage und Bedingung möglicher Wahrheit."

          Kommentar-U11.3 und U11.4: Die Behauptung Bewusstsein als sichere Grundlage wird nicht begründet. Das Bewusstsein mit all seinen Grenzlagen, Schwächen, Flüchtigkeiten, Unschärfen und Unklarheiten kann niemals eine sichere Grundlage für Gewissheit liefern. Es gibt überhaupt keine sichere Grundlage, die gegen alle Zweifel gefeit ist.


    U11.5 "... Diese Wirklichkeit ist, anders als die jeweils U11.5privaten Gewißheitserlebnisse eines Subjekts, prinzipiell für alle in der gleichen Weise zugänglich. Sie ist eine Welt öffentlich zugänglicher und erfahrbarer Gegenstände und Ereignisse in Raum und Zeit."
                Kommentar-U11.5: Das ist richtig.

    U11f.6 "... Im Verhältnis zur Wahrheit, die möglicherweise mit sprachlichen Äußerungen ausgedrückt wird, scheint die U11.6Gewißheit nur ein [>12] nachgeordnetes Moment zu sein, das sich als ein subjektives Erlebnis einstellt, wenn sich ein Subjekt von der Wahrheit eines Satzes überzeugt hat."

      Kommentar-U11.6: Diese  Definition  der Gewißheit ist aber sowohl nach Inhalt als auch Umfang zu eng, weil es von allen Erlebnissen verlangt, sich von der Wahrheit des Erlebens zu überzeugen. Das macht aber kaum ein Mensch. Wenn einer Durst spürt, dann fragt er sicht nicht, ob er wirklich Durst hat, sondern er sieht nach etwas Trinkbarem um und trinkt.


    U12.1 "... zwischen der Bezugnahme auf Gegenstände, der Referenz, und der U12.1Gewißheit: ..."
              Kommentar-U12.1 Die Behauptungen werden nicht belegt und begründet. Man kann an allem zweifeln.

    U12.2 "... Von Vorstellungen wie vom vorstellenden Subjekt gilt, daß sie im oben erwähnten Sinne unbezweifelbar U12.2gewiß sind:  Das Subjekt der Vorstellungen kann weder an der eigenen Existenz noch an seinen Bewußtseinsinhalten zweifeln.  ..." .

       Kommentar-U12.2: Der Begriff  Vorstellungen  wird nicht eingeführt und nicht erklärt, die Behauptung nicht begründet


    U12.3 "... Sich mit Hilfe von Gedanken auf die Wirklichkeit zu beziehen hieße, dies mit Hilfe von Vorstellungen zu tun, die als Bewußtseinsinhalte dem Subjekt U12.3unmittelbar gewiß sind."

      Kommentar-U12.3: Die Behauptungen werden nicht belegt und nicht begründet.


    U13.1 "Genau diese Privatheit der Vorstellung, die der Mentalismus im übrigen keineswegs leugnet, vielmehr sogar als Grundlage für seine These von der unmittelbaren U13.1Gewißheit derselben in Anspruch nimmt, macht es aber unmöglich, daß Gedanken Vorstellungen sind.

      Kommentar-U13.1: Die Unterscheidung Gedanken und  Vorstellung  ist nicht zu beanstanden.


    U13.2 und U13.3: "Auf der Grundlage dieser Argumentation scheint nun auch der Begriff der U13.2Gewißheit und mit ihm der im Titel meiner Arbeit unterstellte Zusammenhang zwischen U13.3Gewißheit und Referenz nicht nur fragwürdig, sondern überflüssig. ..."
                Kommentar-U13.2 und U13.3: Das verstehe ich nicht. Auch Gewißheit braucht natürlich eine Referenz.

    U13.4 und U13.5: "Welche Berechtigung und welche Funktion hat noch der Begriff der U13.4Gewißheit im Zusammenhang der Referenz, wenn dasjenige, womit wir uns auf die Wirklichkeit beziehen, Sachverhalte sind, die sich ihrerseits nicht mehr in Bewußtseinsinhalte oder Vorstellungen auflösen lassen? Anders gefragt: Schließt der auf Frege zurückgehende sprachanalytische Zugang zum Problem der Referenz nicht die Notwendigkeit und die Möglichkeit eines Rückgriffs auf den Grundbegriff des Mentalismus, den Rückgriff auf die U13.5Gewißheit, aus? "
                Kommentar-U13.4 und U13.5: Allgemein-abstrakt und fragwürdig.

    U18.1:  "... hinsichtlich de eigenen Existenzvoraussetzung Ausdruck der U18.1unmittelbaren Selbstgewißheit des bezugnehmenden Subjekts ...
                Kommentar-U18.1: Unmittelbare Selbstgewißheit wird nicht erklärt und damit die  begriffliche Grundregel  nicht beachtet.

    U18.2:  "... Ausdruck einer U18.2Gewißheit, die sich nicht mehr nur auf das bezugnehmende Subjekt ..."
                Kommentar-U18.2: Unverständlich, ein Beispiel wäre hilfreich gewesen.

    U18.3:  "... der im Titel meiner Arbeit angedeutete Zusammenhang zwischen U18.3Gewißheit und Referenz ..."
                Kommentar-U18.3: Die Unverständlichkeit setzt sich fort, "angedeutet" reicht nicht.

    U18.4:  "Die Art und Weise, in der ich den klassischen Gesichtspunkt der U18.4Gewißheit denkender und sprachlich handelnder Subjekte in die Theorie der Referenz einführe, ..."
                Kommentar-U18.4: Ein Beispiel für die "Art und Weise" hätte das Verständnis der These gefördert.

    U19.1: "... Mein Plädoyer für die Einführung des Begriffs der U18.5Gewißheit in die Theorie der Referenz ist im wesentlichen ein Plädoyer für eine Semantik der ersten Person."
                Kommentar-U19.1: Ein Hinweis auf eben dieses Plädoyer für eine Semantik der ersten Person wäre hilfreich gewesen.



    Fundstellen im Kontext
     
      11f.: "Der Titel der vorliegenden Untersuchung deutet einen Zusammenhang zwischen zwei Begriffen an, der schon aus philosophiehistorischen Gründen als fragwürdig erscheinen könnte. Während U11.1Gewißheit als Grundbegriff des Mentalismus gilt, bezeichnet der Begriff der Referenz ein zentrales Problem der modernen Sprachphilosophie seit Frege, Wittgenstein u.a.: das Problem nämlich, wie die Sprache sich auf die Wirklichkeit bezieht. Eine der möglichen Perspektiven, den hier angesprochenen ,Paradigmen wechsel· von der Bewußtseinsphilosophie zur Sprachphilosophie zu beschreiben, ergibt sich zunächst unter Berücksichtigung der Begriffe U11.2Gewißheit und Wahrheit [FN1]:
          Von der antiken und mittelalterlichen Skepsis bedrängt, zog sich das philosophische Wissen in einer Reflexion auf unbezweifelbare Prinzipien der Erkenntnis auf sich selbst zurück. Der Anspruch auf Erkenntnis, so die Grundthese des Mentalismus, läßt sich nur dann mit Aussicht auf Erfolg verteidigen, wenn es gelingt, das Erkennen selbst auf eine sichere Grundlage zu stellen. Diese sichere Grundlage kann nur das Bewußtsein bieten; denn selbst, wenn sich zu Recht an allem zweifeln ließe, was sich uns als vermeintliche Erkenntnis der Welt präsentiert, so kann doch an einem nicht gezweifelt werden: an der Existenz des zweifelnden Bewußtseins, seinen 'Ideen' und 'Vorstellungen'. Die damit behauptete U11.3Gewißheit wird in Form einer U11.4Selbstgewißheit des denkenden oder zweifelnden Bewußtseinssubjekts zur Grundlage und Bedingung möglicher Wahrheit.
          Demgegenüber macht die Sprachphilosophie spätestens seit Frege und Wittgenstein geltend, daß Erkenntnis sich in Sätzen einer auch für andere Erkenntnissubjekte verständlichen Sprache muß artikulieren können. Die Perspektive, aus der heraus beurteilt werden kann, ob solche Sätze verständlich oder sinnvoll sind, ist die auf ihren möglichen Bezug zur Wahrheit. Die Beurteilung eines Satzes im Hinblick auf seine Wahrheit bezieht den Sinn dieses Satzes wiederum auf eine sowohl von der Sprache als auch von einzelnen Subjekten unabhängige Wirklichkeit. Diese Wirklichkeit ist, anders als die jeweils U11.5privaten Gewißheitserlebnisse eines Subjekts, prinzipiell für alle in der gleichen Weise zugänglich. Sie ist eine Welt öffentlich zugänglicher und erfahrbarer Gegenstände und Ereignisse in Raum und Zeit.
          Dasselbe gilt von der Sprache, mit deren Hilfe sich Sprecher und Hörer gemeinsam auf die Wirklichkeit beziehen. Auch sie ist Öffentlich und nicht auf private Erlebnisse bezogen, und zwar in dem Sinne, daß die Bedeutung sprachlicher Ausdrücke durch intersubjektiv geltende Regeln der Sprachverwendung bestimmt ist. Im Verhältnis zur Wahrheit, die möglicherweise mit sprachlichen Äußerungen ausgedrückt wird, scheint die U11.6Gewißheit nur ein [>12] nachgeordnetes Moment zu sein, das sich als ein subjektives Erlebnis einstellt, wenn sich ein Subjekt von der Wahrheit eines Satzes überzeugt hat.
      ...
          Unter mentalistischen Voraussetzungen sind Gedanken Bewußtseinsinhalte, und demzufolge wäre die Bezugnahme auf Gegenstände in der Wirklichkeit ein Akt des intentionalen Bewußtseins. Die Frage, wie sich Gedanken auf die Wirklichkeit beziehen, beantwortet die Bewußtseinsphilosophie unter Hinweis auf Vorstellungen des Bewußtseins von einem Gegenstand in Raum und Zeit. Aus dieser Antwort ergibt sich dann auch der Zusammenhang zwischen der Bezugnahme auf Gegenstände, der Referenz, und der U12.1Gewißheit: Von Vorstellungen wie vom vorstellenden Subjekt gilt, daß sie im oben erwähnten Sinne U12.2unbezweifelbar gewiß sind. Das Subjekt der Vorstellungen kann weder an der eigenen Existenz noch an seinen Bewußtseinsinhalten zweifeln. Sich mit Hilfe von Gedanken auf die Wirklichkeit zu beziehen hieße, dies mit Hilfe von Vorstellungen zu tun, die als Bewußtseinsinhalte dem Subjekt U12.3unmittelbar gewiß sind."

      13: "Genau diese Privatheit der Vorstellung, die der Mentalismus im übrigen keineswegs leugnet, vielmehr sogar als Grundlage für seine These von der unmittelbaren U13.1Gewißheit derselben in Anspruch nimmt, macht es aber unmöglich, daß Gedanken Vorstellungen sind. Gedanken als dasjenige, was Aussagen aussagen, können unter Umständen, nämlich dann, wenn sie der Wirklichkeit entsprechen, wahr sein. Diese mögliche Wahrheit von Gedanken widerspricht aber der Privatheit von Vorstellungen. Wären Gedanken Vorstellungen, ließe sich intersubjektiv über die mögliche Wahrheit (oder Falschheit) von Gedanken gar nicht mehr verhandeln. In Anlehnung an eine bekannte Formulierung Wittgensteins : Wahr wäre, was immer mir als wahr erschiene.
      ...
      Auf der Grundlage dieser Argumentation scheint nun auch der Begriff der U13.2Gewißheit und mit ihm der im Titel meiner Arbeit unterstellte Zusammenhang zwischen U13.3Gewißheit und Referenz nicht nur fragwürdig, sondern überflüssig. Welche Berechtigung und welche Funktion hat noch der Begriff der U13.4Gewißheit im Zusammenhang der Referenz, wenn dasjenige, womit wir uns auf die Wirklichkeit beziehen, Sachverhalte sind, die sich ihrerseits nicht mehr in Bewußtseinsinhalte oder Vorstellungen auflösen lassen? Anders gefragt: Schließt der auf Frege zurückgehende sprachanalytische Zugang zum Problem der Referenz nicht die Notwendigkeit und die Möglichkeit eines Rückgriffs auf den Grundbegriff des Mentalismus, den Rückgriff auf die U13.5Gewißheit, aus?"

      18f: "Kommt nun (1) der indexikalischen Form der Bezugnahme auf Einzeldinge eine Grundlegungsfunktion innerhalb der Theorie der Referenz zu und werden (2) indexikalische Bezugnahmen nur vor dem Hintergrund von Selbstzuschreibungen im Subjektgebrauch von ,ich“ verständlich, liegt (3) der Schlüssel für das Problem der Referenz in solchen Formen der Selbstzuschreibung. Selbstzuschreibungen dieser Art sind jedoch aufgrund der Irrtumsimmunität gegen Fehlreferenz und der Infallibilität hinsichtlich der eigenen Existenzvoraussetzung Ausdruck der U18.1unmittelbaren Selbstgewißheit des bezugnehmenden Subjekts und - vermöge der Irrtumsimmunität gegen Fehlreferenz auf eine Raumzeitstelle - Ausdruck einer U18.2Gewißheit, die sich nicht mehr nur auf das bezugnehmende Subjekt, sondern auch auf beliebige Raumzeitstellen und vermittels dieser auf den lokalisierten Gegenstand bezieht. Dadurch ergibt sich (4) der im Titel meiner Arbeit angedeutete Zusammenhang zwischen U18.3Gewißheit und Referenz.
      Die Art und Weise, in der ich den klassischen Gesichtspunkt der U18.4Gewißheit denkender und sprachlich handelnder Subjekte in die Theorie der Referenz einführe, nämlich durch Analyse der Verwendungsregeln indexikalischer Ausdrücke, vornehmlich der des Personalpronomens ,ich“, kann aber zugleich verdeutlichen, daß sich der Grundbegriff des Mentalismus einer sprachanalytischen Rekonstruktion keineswegs entzieht. Was ich jedoch bestreiten werde, ist folgendes: Die kognitiven Leistungen, die sich in Selbstzuschreibungen im ,Subjektgebrauch“ von ,ich“ niederschlagen, lassen sich nur unzureichend in [>19] einer Semantik der dritten Person erfassen. Solche Selbstzuschreibungen sind irreduzibel in dem Sinne, daß sich deren Bedeutung und kognitiver Gehalt nicht angemessen durch Äußerungen bestimmen lassen, in denen das Personalpronomen der ersten Person Singular durch andere Personalpronomen, Namen oder Beschreibungen ersetzt wird. Mein Plädoyer für die Einführung des Begriffs der U18.5Gewißheit in die Theorie der Referenz ist im wesentlichen ein Plädoyer für eine Semantik der ersten Person."

          Auswertung und Analyse werden hier nach 19 Beispielen und Belegen auf vier Seiten abgebrochen, weil ich davon ausgehe, was bis hierher nicht klar begründet und erklärt wurde, wird es auch später nicht mehr.
       




    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:  Wissenschaftlicher  und  weltanschaulicher  Standort.
    GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    assertorische-Evidenz
    assertorisch:=etwas behaupten. Evidenz:=Offenkundigkeit, Offensichtlichkeit, Augenscheinlichkeit (im Angloamerikanischen eine ganz andere Bedeutung, nämlich: belegt, begründet, beweisorientiert).
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    Epimeleia:=Aufmerksamkeit und Sorge für ein gutes Leben.
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    performative-utterances (Austin)
    Sprechhandlungen, die nicht nur sachlich etwas mitteilen, sondern auf eine Wirkung und Veränderung abzielen. [W.engl]
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    Querverweise
    Standort: Analyse des Gewißheitsbegriffs bei Ulrich, Peter (1995) Gewißheit und Referenz.
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    Begriffsanalyse Gewissheit * Fragebogen-Pilot-Studie Begriffsanalyse Gewissheit *
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen. *Textanalysen und Sprachkritik * Definition Begriff. * Das A und O: Referenzieren *Begriffsverschiebebahnhöfe*Wissenschaftsglossar*Operationalisieren*Definition und definieren *Beweis und beweisen in Wissenschaft und Leben *Beweis und beweisen im Alltag. *Beweis und beweisen in den Psychowissenschaften*BA Gesunder Menschenverstand*
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
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