Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    Abteilung Politische Psychologie - Bereich Krieg - Präambel
    IP-GIPT DAS=16.02.2003 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 17.01.16
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil.  Rudolf Sponsel  Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen 
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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Politische Psychologie, Bereich Krieg, und hier speziell zum Thema:
     
    Die militär-politische Aufgabe der Zukunft
    Das R-Kriegs-Konzept

    Zur Diskussion: Leitsätze-Entwurf eines Völkerrechts-Kriegs-Gesetzes

    von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Einführung * Definition Infrastruktur  * Definition R-Krieg* Leitsätze-Entwurf eines Völkerrechts-Kriegs-Gesetzes * Querverweise zum Thema Gewalt und Krieg

    Motto: Kriege gegen Völker sind dumm und inhuman und daher durch intelligente und humane R-Kriegsformen zu ersetzen.
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    Einführung: Die plumpste und primitivste Form eines Krieges zwischen den Völkern und Nationen ist der undifferenziert allgemeine -  früher oder später meist entartet totale - Krieg, wo einem Volk und einer Nation maximaler Schaden bis zum grausamsten Tode und der Vernichtung seiner Lebensgrundlagen und seiner Zukunftsmöglichkeiten zugefügt wird. Hemmungslos werden Bomben geworfen und wahllos Menschen und Infrastruktur vernichtet. 
     
        Mit Infrastruktur bezeichnen wir die landschaftlichen und technischen Einrichtungen, die die Versorgung einer Gesellschaft ermöglichen:
     
    Was brauchen die Menschen, ein Volk, eine Gesellschaft zum Leben?
    Was also sind begehrte, wenn auch verbotene Kriegsziele [1, 2]?
    • Verkehrswege: Straßen, Brücken, Schienen, Flugplätze
    • Transportvehikel: Autos, Lastkraftwagen, Züge, Flugzeuge, Schiffe
    • Kommunikationsanlagen: Sender, Empfänger, Masten, Leitungen, Logistikzentralen; Radio, Fernsehen, Telefon, Internet; Stadien, Säle, Plätze und andere Versammlungsorte 
    • Energie: Elektrizität, Gas, Wasser, Öl, Benzin, Sauerstoff und Derivate
    • Lebensmittel: Rohstoffe (Boden, Wasser, Düngemittel, Tiere, Pflanzen, Samen, Bauernhöfe und Lebensmittelrohstoffstätten, Schlachthäuser, Kühlhäuser, Vorratslager); Lebensmittelverarbeitung: Fleisch, Wurst, Getreide, Gemüse, Milchprodukte
    • Produktionsmittel: Fabriken, Büros, Lager, Maschinen, Geräte
    • Sanitäre Pflege- und Gesundheitseinrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeorte, Lazarette 
    • Ordnungs-, Verwaltungs- und Organisationseinrichtungen: Rathäuser, Ministerien, Regierungsstätten, Post, Bahn, Verkehr, Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk. 
    • Zahlungs- und Geldverkehr: Währungsreserven, Edelmetallbestände, (Zentral-) Urkundenaufbewahrungsstätten, Banken, Schatzämter, Geldherstellungs- und Prüfeinrichtungen.
    • Bildungs- und Kultureinrichtungen: Kindergärten, Ausbildungsstätten, Schulen, Universitäten, Galerien und Museen.
    Definition R-Krieg: Ein R-Krieg ist ein Krieg, der nur das Ziel hat, ein völker- und menschenrechtswidriges Regime zu beseitigen, die Menschen, Volk und Infrastruktur jedoch so weit als möglich schont. 
    Erläuterung R-Krieg: Ein R-Krieg ist also eine zielgerichtete und verdichtete Verschmelzung von polizeilichen und militärischen Funktionen. Im Zuge moderner Polizei- und Kriegstechnologie sollten intelligente und "humane" R-Kriege zunehmend an Bedeutung gewinnen, wissenschaftlich, technisch und politisch sehr stark gefördert werden. Grundsätzlich sollte das Gewaltmonopol für Kriege beim UN-Weltsicherheitsrat und der Völkergemeinschaft liegen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Staaten hinsichtlich ihrer Entwicklungsniveaus bei den Menschenrechten nicht gleichermaßen stimmberechtigt sein können. Dabei ist auch zu überlegen, ob Diktaturen überhaupt ein Stimmrecht erhalten können. 
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    Leitsätze-Entwurf eines Völkerrechts-Kriegs-Gesetzes

     
    1. Allgemeine Kriege sind völker- und menschenrechtswidrig. 
    2. Jeder Angriffs-Krieg bedarf einer völkerrrechtlichen Legitimierung durch den UN-Sicherheitsrat.
    3. Ein Angriffs-Krieg kann nur dann genehmigt werden, wenn es sich um einen R-Krieg handelt, der ausschließlich auf die Beseitigung eines Regimes und seiner gefährlichen Massenvernichtungs- Waffen abzielt.
    4. R-Kriege sind allgemeinen - Volk und Infrastruktur zerstörenden - Sanktionen vorzuziehen. 
    5. Sanktionen, die nicht die MachthaberInnen und Verantwortlichen treffen, sondern hauptsächlich ihre nationalen Opfer, sind völker- und menschenrechtswidrig.
    6. Erkennt der UN-Sicherheitsrat die Voraussetzungen für einen R-Krieg gegen ein Regime für erfüllt, fordert es das Regime kurzfristig auf, abzutreten oder ins Exil zu gehen, wobei den Mitgliedern des Regimes eine einfache Rente zugesichert wird. Reichtümer und Volksvermögen werden dem Volk und der Nation übereignet. 
    7. Nehmen Regime-RepräsentantInnen ihre Abdankung nicht an, haben sie das Recht auf Leben verwirkt und können getötet werden.
    8. Regime-RepräsentantInnen im Sinne dieses Leitsatzentwurfs sind alle Führer, die der Regierung angehören oder sie befehligen und die höchsten RepräsentantInnen von Polizei, Militär und Justiz (oberste RichterInnen) im Regime.


    Querverweise
    Standort: R-Kriegs-Konzept.
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    1. Überblick Programm und Präambel Politische Psychologie in der IP-GIPT
    2. Überblick Gewalt, Krieg ... in der IP-GIPT
    3. Überblick Staatsterror und Geheimdienste in der IP-GIPT
    4. Der Krieg und seine psychologischen Wurzeln
    5. Militärische Sicherheitspolitik der Zukunft. 10 Thesen zur Situation, zu wirkungsvollen, finanzierbaren und wünschenswerten Modellen und Visionen.
    6. Kriegs-Regeln. Genfer Abkommen - Genfer Konvention.
    7. Kriegsverbrechen. Was jeder wissen sollte
    8. Ethik, Befindlichkeit und Mut des Heckenschützen im Krieg.
    9. Psychologie des Tötens. Einführung und Überblick.
    10. Information und Medien in Krisen und Kriegszeiten mit Ideen für ein Informations-Sicherheits-Gesetz (InfSG).
    11. Pentagon-Richtlinien für die militärische Zensur im Golfkrieg. Dokumente zur Kriegspsychologie: Die Doppelbindung der Medien.
    12. Völkermorde - Verbrechen der Völker
    13. Militärische Blindgänger und ihre größen Schlachten: Unternehmen Adlerklaue (Iran 1980).
    14. Der Forschungsstand und Empfehlungen zur Frühwarnung vor bakteriologischen Kampfstoffen nach dem UNO-Bericht vom 1. Juli 1969. Mit einem bissigen Kommentar und zwei Beiträgen aus der Giftgasgeschichte.
    15. Verhalten bei Sorge oder Verdacht einer bakteriologisch- biologisch Attacke.
    16. Entwurf Geheimndienst-Völkerrechtsgesetz
    17. Entwurf Internationales Missionierungs Völkerrechts Gesetz




    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Die militär-politische Aufgabe der Zukunft. Das R-Kriegs-Konzept. Leitsätze-Entwurf eines Völkerrechts-Kriegs-Gesetzes. IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/politpsy/krieg/rkrieg0.htm
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    Änderungen wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen und Kritik willkommen
    17.01.16    Layout angepasst, auf Linkfehler geprüft.