Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=08.01.2014
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 08.01.14
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr.20 D-91052
Erlangen
Mail:
sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
& .Copyright
Anfang_Psychiatrie-Missbrauch_
Überblick_
Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges _ Titelblatt_
Konzeption_
Archiv_
Region_
Service_iec-verlag
_ _Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische
Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich ..., und hier speziell
zum Thema:
Missbrauch der forensischen Psychiatrie
durch Staat, Justiz, Polizei und
Verwaltung und einer willfährigen Psychiatrie selbst.
Zu:
Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen
Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
Eine methodenkritische Untersuchung illustriert
an einigen Fällen u.a.am Fall Gustl
F. Mollath
mit einem Katalog
der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
Moderiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
Motto: "Macht
braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle." Gustl Mollath
Einführung
Es gibt ohne Zweifel schwierige, lästige, nervige, zeitfressende
und Aufmerksamkeit heischende MitbürgerInnen. Manche mag man als gestört,
andere vielleicht sogar als gestört
mit Krankheitswert oder psychisch krank bezeichnen. Bei der einen oder
anderen mag auch die Bezeichnung "querulatorisch"
angebracht sein. Das ist das eine. Das andere ist: dürfen solche Menschen,
die schwierig, lästig, nervig, gestört oder querulatorisch erscheinen
mit Hilfe der - forensischen - Psychiatrie einfach weggesperrt werden,
um sie "ruhig zu stellen" oder gar gefügig zu machen?
Psychiatriemissbrauch ist auch keineswegs auf Diktaturen,
"rückständige" Länder oder auf die Vergangenheit beschränkt,
sondern es gibt ihn fast überall, quasi ein zeitloses Phänomen.
Natürlich auch in Deutschland. Die Macht braucht Helfer, um vermeintliche
Gegner oder Unbotmäßige kalt zu stellen oder zu disziplinieren.
Und genau hierfür scheint sich die Psychiatrie - damals wie heute
- bestens zu eignen. Es lohnt daher, diesem Phänomen eine eigene Seite
einzurichten, um das vielfältige (Vergleichs-) Material und die Fallstudien
für ein besseres Verständnis zu nutzen, insbesondere das Ausmaß
menschlicher, beruflicher und wissenschaftlicher Fehlleistungen.
Es geht auch nicht nur um Einweisung und Verwahrung,
sondern um angemessene, respektvolle Behandlung. Nachdem z.B. die forensischen
Psychiatrien und Maßregelvollzugsanstalten oft keinen echten, transparenten
und wirklungsvollen Kontrollen unterliegen, sind dort zahlreiche Fehlleistungen
(Falschdiagnosen, Falschbehandlungen, Überdosierung, Zwangsbehandlung,
Fixierung, Isolation, Schockbehandlungen, Medikamentenversuche, Mobbing
und andere Schikanen) bis hin zu folterähnlichen
"Behandlungen" gang und gäbe. All diese Missstände gehören
für die Öffentlichkeit dokumentiert und aufgeklärt.
Die Seite ist im Aufbau und kann Unterstützung,
Anregungen und Kritik gebrauchen.
Materialien (Auswahl)
__
Bulgarien
ai:
"Psychiatrische Einrichtungen. Nachdem das CPT im Jahr 2006 Psychiatrie-
und Sozialhilfeeinrichtungen besucht hatte, äußerte er im Februar
seine ernste Besorgnis wegen der Aufnahmeverfahren, Misshandlungen und
Lebensbedingungen in den besuchten Institutionen.
Das CPT hob vor allem den
Mangel an Personal, die unzureichende Fortbildung des Personals und fehlende
Betriebsmittel in diesen Institutionen hervor. Diese Bedingungen hatten
zu gewalttätigen Handlungen, eingeschränkten therapeutischen
Möglichkeiten und unzureichender Bereitstellung von Rehabilitationsprogrammen
geführt. Trotz der im Jahr 2002 vom CPT ausgesprochenen Empfehlungen,
auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen in diesen Institutionen zu
achten, waren diese nach wie vor unangemessen.
Nachdem in einer BBC-Fernsehdokumentation
auf die äußerst schlechten Bedingungen in der Kinderbetreuungseinrichtung
von Mogilino aufmerksam gemacht worden war, kündigte die Ministerin
für Arbeit und Sozialpolitik im Februar an, dass diese und sechs ähnliche
Einrichtungen geschlossen würden."
__
Chile
Chile unter Pinochet.
Colonia Dignidad. Aus W:
"Im Dezember 2005 erfolgte eine weitere Anklage gegen Schäfer, nachdem
die ehemalige Leiterin der Klinik der „Colonia“, Gisela Seewald, gestanden
hatte, Kinder mit Elektroschocks gequält und psychiatrischen Behandlungen
unterzogen zu haben, um deren von Schäfer behauptete „Besessenheit“
zu behandeln.[4] In der Anklageschrift wird Schäfer und Seewald unter
anderem vorgeworfen, acht Kinder deutscher Herkunft ihren Eltern entrissen
und schwer misshandelt zu haben. .... Menschenrechtsverletzungen: Die Siedlung,
in der nach Schätzungen zwischen 250 und 350 Menschen lebten,[6] steht
seit 1977 unter der Beobachtung von UNO und Amnesty International. Geflüchtete
Bewohner berichteten glaubwürdig, die Kolonie sei während der
Pinochet-Diktatur jahrzehntelang als Folterzentrum des chilenischen Geheimdienstes
genutzt worden.[7] Später stellte sich heraus, dass in der Colonia
Dignidad Chilenen gefangen gehalten und als Zwangsarbeiter eingesetzt worden
waren. Es wurden verbrecherische, medizinische Versuche an Häftlingen
durchgeführt. Kinder und Jugendliche wurden in der Sektengemeinschaft
immer wieder sexuell missbraucht, vor allem Jungen unter sexuellem Aspekt
körperlich gezüchtigt und die Kinder mit Elektroschocks und Psychopharmaka
gequält. ... "
___
DDR
Zum
systematischen Mißbrauch der Psychiatrie in der DDR von Friedrich
Weinberger Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik
in der Psychiatrie e.V. (GEP), in ZdF 25/2009 [PDF]
"... Die Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie
e.V. (GEP)4 legte über die Jahre immer wieder Fallberichte vor, bis
heute über zwanzig, die aufzeigen, daß und wie Männer und
Frauen aus Gründen oppositioneller Äußerungen oder Handlungen
sehr wohl auch in der DDR in psychiatrische Kliniken gesteckt worden sind.
Nur fanden diese Berichte keine Beachtung. Im Oktober 2008 [>121] aber
kam aus dem Thüringer Sozialministerium auf eine Anfrage des Bundes
Stalinistisch Verfolgter (BSV)5 Thüringen und der thüringischen
Landesbeauftragten Hildigund Neubert wie beiläufig und ganz unspektakulär
die Mitteilung, man bearbeite dort seit 1992 47 Anträge auf Rehabilitierung
von Personen, bei denen es „im Zusammenhang mit politischer Verfolgung
[in der DDR] zu einem Aufenthalt in psychiatrischen Einrichtungen gekommen“
war. Zudem wurde erklärt, daß „in 21 Fällen der erforderliche
gerichtliche Rehabilitierungsbeschluß erwirkt“ werden konnte. Das
bedeutet im Klartext, daß hiermit erstmals von staatlicher Seite
die dem „Aufenthalt“ zugrunde liegenden Psychiatrisierungen einer größeren
Zahl politisch Verfolgter als widerrechtlich
und damit „psychiatrie-mißbräuchlich“ anerkannt wurden...."
___
Ursula Plog Vertrauen ist gut.Über
den Mißbrauch der Psychiatrie durch den Staatssicherheitsdienst der
DDR. "In der DDR gab es einen Lehrstuhl für “Operative Psychologie”
- hier konnten sich Stasi-Mitarbeiter das für ihren Job nötige
Herrschaftswissen aneignen, indem sie mit sozialpsychiatrischen Techniken
vertraut gemacht wurden. Sie lernten zum Beispiel, wie Vertrauensbeziehungen
funktionieren, um das Vertrauen der ihnen untergeordneten Inoffiziellen
Mitarbeiter ausnutzen zu können. - Ursula Plog, Vorsitzende der 1992
gegründeten Kommission zur Aufklärung des Mißbrauchs der
Psychiatrie durch die Stasi, zeigt in ihrem Beitrag, wie die Funktionalisierung
der Psychologie und Psychiatrie zur Pathologie des Gesellschaftssystems
und der Menschen in der DDR beitrug."
___
"Die
waldheim-story: Psychiatriemissbrauch selbst erlebt. PP 9, Ausgabe
Januar 2010, Seite 29. Koch, Dietrich
Von Nazis und Antifaschisten, Stasi und Psychiatrie (Heft 08/09 „1989/
2009 – 20 Jahre Deutsche Einheit: Die Waldheim-Story“ von Norbert Jachertz
und „Online-Interview mit Sonja Süß ,Kein Missbrauch à
la Sowjetunion‘“).
1970 war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Leipziger Psychiatrischen
Universitätsklinik. Das MfS hielt mich ab 1970 für 23 Monate
in Untersuchungshaft, unter anderem, da ich 1968 am Plakatprotest in der
Leipziger Kongresshalle gegen die Sprengung der Leipziger Universitätskirche
beteiligt war. Da ich nicht geständig-kooperativ zu machen war, wollte
die Stasi meine Psychiatrisierung. Den Gutachtenantrag stellte MfS-Major
Etzold, Leiter der Untersuchungsabteilung Leipzig. Das Gutachten dazu fertigte
Leutnant Dr. P. im Psychiatrischen Haftkrankenhaus Waldheim an. Daraufhin
wurde ich als „erheblich vermindert Zurechnungsfähiger“ zu zweieinhalb
Jahren Haft und anschließender Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt,
„um dem Wiederholen derartigen Verhaltens vorzubeugen und damit die Gesellschaft
vor staatsfeindlichen Angriffen zu schützen“ (Urteil 1a-Strafsenat
Leipzig, 13. 3. 1972). Nach etwa einem halben Jahr im Psychiatrischen HKH
kaufte mich die Bundesregierung frei. Ich promovierte bei Carl Friedrich
von Weizsäcker und war an der Universität Essen im Fach Philosophie
tätig. Mein Erfahrungsbericht steht in Dietrich Koch: Das Verhör.
Zerstörung und Widerstand. Drei Bände. Dresden 2000 und 2001.
Zu meinem Buch hat Prof. Dr. Bach, Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik
Dresden, eine Rezension im Ärzteblatt Sachsen 1/2001 geschrieben.
Durch Rehabilitierungsbeschluss des 1. Senats für
Rehabilitierung des Bezirksgerichts Leipzig vom 21. 10. 1992 wurde das
DDR-Urteil vom 13. 3. 1972 vollständig aufgehoben, einschließlich
der psychiatrischen Teile. Prof. Dr. Klaus Weise, Leipzig, sagte mir nach
1990, dass die DDR-Gerichte keine Neigung zur Überprüfung solcher
Einweisungsbeschlüsse hatten, so dass dieses Gutachten über mich
praktisch lebenslänglich bedeutete, und empfahl mir, mich an die sächsische
Psychiatriemissbrauchskommission zu wenden. Diese urteilte 1995, dass das
Waldheimer Gutachten „Psychiatriemissbrauch“ war (Das Verhör, S. 648).
Das Kommissionsgutachten sagt, „dass das Gutachten des Dr. P. in seinen
Grundlagen wie im Ergebnis fehlerhaft war“, und kommt zum Ergebnis: „Die
Unterbringung des Antragstellers im Haftkrankenhaus für Psychiatrie
und Neurologie Waldheim war nicht gerechtfertigt.“ . . .
Gutachter für die Kommission war Prof. Dr.
Klaus Foerster, Tübingen. Er sagte mir unter anderem: „Das Gutachten
Dr. P.s ist fachlich eine Katastrophe.“ Das Gutachten von 1972 wurde auch
vom Chefarzt des HKH Waldheim Oberstleutnant Dr. O. und seiner Stellvertreterin
Frau Oberleutnant Dr. P. unterschrieben, eine für das HKH ungewöhnliche
Verhaltensweise. Für ein „methodisch ungenügendes, inhaltlich
falsches“ (Kommissionsgutachten von 1995) Gutachten, das von drei Ärzten
unterschrieben wird, muss es meines Erachtens einen externen Grund geben.
Nach Dr. S. Süß bestand politischer Psychiatriemissbrauch
in der Sowjetunion gerade darin, „dass -politisch missliebige Personen
von KGB-Psychiatern als angeblich psychisch krank falsch diagnostiziert,
zwangsmediziert und ohne Zeitbegrenzung inhaftiert wurden“. Diese vier
Kriterien sind in meinem Fall erfüllt. Nur statt KGB-Psychiatern fand
meine Psychiatrisierung durch Gutachten eines DDR-Oberstleutnants, einer
Frau Oberleutnant und eines Leutnants statt, auf Antrag eines MfS-Majors,
durch Urteil eines Strafsenats. Dr. phil. Dietrich Koch, Kurfürstenstraße
43, 45479 Mülheim."
__
Psychiatriemissbrauch
in der DDR – Podiumsdiskussion in der Gedenkstätte Berliner Mauer-Podium
für Selbstdarstellung,Verharmlosung, Verschleierung,Rehabilitierun
[ALB]
__
Politisch mißbraucht? Psychiatrie
und Staatssicherheit in der DDR. Hat es auch in der DDR einen politischen
Mißbrauch der Psychiatrie gegeben? Sonja Süß hat in jahrelanger
Kleinarbeit Hunderte Akten des MfS ausgewertet und kommt in ihrer Monographie
zu überraschenden Ergebnissen: Tatsächlich hat ein Teil der Ärzte,
die als inoffizielle Mitarbeiter des MfS tätig waren, Patientengeheimnisse
verraten. Auch wurden psychisch Kranke anläßlich von Staatsfeiertagen
als potentielle Störer vorübergehend in psychiatrische Krankenhäuser
eingewiesen. Außerdem waren mehrere Fälle von Psychiatriemißbrauch
zur Disziplinierung unbequemer Menschen durch die politischen Machthaber
nachzuweisen. Doch anders als in der Sowjetunion oder Rumänien wurde
die Psychiatrie in der DDR nicht systematisch als staatssicherheitsdienstliches
Instrument zur Verfolgung politischer Gegner mißbraucht. Sonja Süß
macht das Geschehen im psychiatrischen Fachgebiet durch eine ausführliche
Schilderung des zeitgeschichtlichen Kontextes in bezug auf das gesamte
Gesundheitswesen der DDR verständlich und zeichnet das Zusammenspiel
von KGB und MfS im Weltverband für Psychiatrie nach - ein Geschehen,
über das bisher nur vage Vermutungen existierten." [Sonja Süß,Ch.Links]
___
"Bürgerkomitee „15. Januar“
(Hg.): Mißbrauch von Psychologie/ Psychiatrie (H. 3/1999 der Zs.
Horch und Guck). Berlin 1999. 80 S. DM 8,-. Bezug bei: Bürgerkomitee
„15. Januar“ e.V., Ruschestr. 103, Haus 1, 10365 Berlin. Das Heft befaßt
sich mit Psychologie-/Psychiatrie-Mißbrauch in der DDR. Es enthält
u.a. folgende im hiesigen Kontext relevante Beiträge: „Der Mißbrauch
von Psychologie war staatlich organisiert“ (Edith Wolf), „Verräter
im weißen Kittel“ (Renate Öschlies), „Politischer Psychiatriemißbrauch
in der DDR? Die Waldheim-Story und ihre Folgen“ (Sonja Süß),
„Psychotherapie und Staatssicherheit“ (K.-H. Bomberg/L. Wohlrab/Ch. Seidler),
„Aufklärung ist auch Kampf gegen Voruteile“ (Sonja Süß).
Die Beiträge von S. Süß relativieren den Titel des Heftes
erheblich: Es habe, so analysiert sie aus den Quellen, keinen systematischen
Psychiatrie-Mißbrauch wie etwa in der Sowjetunion gegeben, allerdings
durchaus mißbräuchliche Benutzungen der Psychiatrie in Einzelfällen."
[PDF]
___
Die waldheim-story: Psychiatriemissbrauch
selbst erlebt, PP
9, Ausgabe Januar 2010, Seite 29, Koch, Dietrich.
Von Nazis und Antifaschisten, Stasi und Psychiatrie (Heft 08/09 „1989/
2009 – 20 Jahre Deutsche Einheit: Die Waldheim-Story“ von Norbert Jachertz
und „Online-Interview mit Sonja Süß ,Kein Missbrauch à
la Sowjetunion‘“).
1970 war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Leipziger Psychiatrischen
Universitätsklinik. Das MfS hielt mich ab 1970 für 23 Monate
in Untersuchungshaft, unter anderem, da ich 1968 am Plakatprotest in der
Leipziger Kongresshalle gegen die Sprengung der Leipziger Universitätskirche
beteiligt war. Da ich nicht geständig-kooperativ zu machen war, wollte
die Stasi meine Psychiatrisierung. Den Gutachtenantrag stellte MfS-Major
Etzold, Leiter der Untersuchungsabteilung Leipzig. Das Gutachten dazu fertigte
Leutnant Dr. P. im Psychiatrischen Haftkrankenhaus Waldheim an. Daraufhin
wurde ich als „erheblich vermindert Zurechnungsfähiger“ zu zweieinhalb
Jahren Haft und anschließender Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt,
„um dem Wiederholen derartigen Verhaltens vorzubeugen und damit die Gesellschaft
vor staatsfeindlichen Angriffen zu schützen“ (Urteil 1a-Strafsenat
Leipzig, 13. 3. 1972). Nach etwa einem halben Jahr im Psychiatrischen HKH
kaufte mich die Bundesregierung frei. Ich promovierte bei Carl Friedrich
von Weizsäcker und war an der Universität Essen im Fach Philosophie
tätig. Mein Erfahrungsbericht steht in Dietrich Koch: Das Verhör.
Zerstörung und Widerstand. Drei Bände. Dresden 2000 und 2001.
Zu meinem Buch hat Prof. Dr. Bach, Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik
Dresden, eine Rezension im Ärzteblatt Sachsen 1/2001 geschrieben."
Deutschland Psychiatrisierung
als Disziplinierungsmittel des Staates
> Potentielle Fehler
in forensisch-psychopathologischen Gutachten.
> siehe auch u.a.l: ÄrztInnen,
PsychiaterInnen und PsychologInnen als willfährige Gutachter im Staatsauftrag
Auf eine besondere Gefahr struktureller Richtergewalt macht die sehr
informative Homepage
von Gerhard Zollenkopf, selbst Opfer, aufmerksam: "Der §
56 ZPO nun ermöglicht es Richtern, mißliebige Parteien mittels
"Zweifel" an deren Prozeßfähigkeit zu "psychiatrisieren". Gegen
einen derartigen Anwurf existiert kein unmittelbares Rechtsmittel, weshalb
die Zweifel in dem Beweisbeschluss zwecks psychiatrischer Begutachtung
regelmäßig nicht hinreichend begründet/konkretisiert werden."
-
Dr. Psychologe. München, SZ
29.10.13: "Ein promovierter Psychologe marschiert ins Münchner
Kreisverwaltungsreferat und beantragt die bayerische Staatsangehörigkeit.
Im Verlauf des folgenden Briefwechsels bezweifelt die Behörde seine
geistige Gesundheit und will ihm den Führerschein abnehmen. Die Stadt
lenkt erst ein, als eine andere Behörde eingreift."
-
Josef Nusser aus Altshausen, Baden-Württemberg,
und die Volksbank (kontext,
warnglocke)
-
Claudia Mühlhölzl 83080 Oberaudorf (Rosenheim)
öffentlich gemacht durch Dr. Strate (Erkl,
Doku)
-
Fall Hessen II, § ZPO 56
Variante (Eingang 28.06.13)
-
Fall Ilona H. aus Regensburg (Regensburgdigital:
28.6.13;
14.6.8)
-
Fall BALSER, Rechtsanwalt und Notar, aus Hessen (2007)
bekannt geworden: wieder war es Dr. Holzmann, der hesssische-Steuerfahnder-Schlechtachter,
u.a. § ZPO 56 Variante (Eingang 4.1.13)
-
Fall Christidis aus Hessen: tv-orange
22.12.12.
-
Fall aus Lüneburg gemeldet (Eingang 23.12.12)
-
Fall aus Pforzheim gemeldet (Eingang 22.12.12)
-
Polizeimobbing – ein Ex-Gutachter packt aus. Auf unliebsame Beamte der
hessischen Polizei wurde offenbar systematisch Druck ausgeübt, um
sie aus dem Dienst zu drängen. Das belegen Unterlagen und Aussagen
eines früheren Polizeigutachters, die der hessenschau vorliegen. Die
Opposition fordert eine unabhängige Aufklärung der Mobbing-Affäre.
.. .[NDS
25.11.12] [Hessenschau 24.11.12, 19.30]
-
Ex-Polizist packt aus und wird bedroht. Aufgrund von Geheimakten vom polizeipsychologischen
Dienst psychiatrisiert - youtube: https://www.youtube.com/watch?v=T1WvKqPYnNg&feature=player_detailpage
-
Der Fall Hippel (Augsburg). [js-hippel]
-
Der Fall Rüdiger Jung, Regensburg (2007).
-
Der Fall des unliebsamen "Kruzifixklägers" 1988 in Bayern. [PDF]
-
Der Fall der vier zu erfolgreichen hessischen Steuerfahnder:
-
Der Fall Schmenger [Info]
-
Der Fall des Ulvi Kulac ("Peggy") [BI]
-
Der Fall Gustl F. Mollath
aus Nürnberg (2006).
-
Der Fall des Münchner Teppichhändlers Herrmanns [AZ
4.2.10; Spiegel
20.12.08], SZ
17.5.10, W,
youtube,]
[Q]:
"Teppichhändler Herrmann siegt nach über 14 Jahren Prozeßdauer
gegen Psychiatrie-Professor Hans-Jürgen Möller. Der hatte ihn
für geisteskrank erklärt, ohne ihn vorher persönlich zu
untersuchen. Jetzt muß er 15000 € Schmerzensgeld zahlen. (überarbeitete
Version) Mehr Informationen zu diesem Thema unter: www.merkur-online.de
www.sueddeutsche.de www.spiegel.de www.bild.de www.zwangspsychiatrie.de."
-
Der Fall des Solarkritikers Rainer Hoffmann (2010) [PDF]
-
Der Fall Dr. Weigand [Info]
-
Der Fall Dr. Seebald [Info]
-
Der Fall Fall Rüdiger G. [Info]
-
Der Fall Zollenkopf ("Eigener Fall") [Info]
[Fälle
vor Geltung des GG]
-
Der Fall Rosenheimer
Polizeiskandal.
_
§
56 ZPO
Prüfung von Amts wegen
(1) Das Gericht hat den Mangel der Parteifähigkeit,
der Prozessfähigkeit, der Legitimation eines gesetzlichen Vertreters
und der erforderlichen Ermächtigung zur Prozessführung von Amts
wegen zu berücksichtigen.
(2) Die Partei oder deren gesetzlicher Vertreter kann
zur Prozessführung mit Vorbehalt der Beseitigung des Mangels zugelassen
werden, wenn mit dem Verzug Gefahr für die Partei verbunden ist. Das
Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beseitigung
des Mangels zu bestimmende Frist abgelaufen ist.
Der interessanteste historische Fall in Bayern ist sicher Ludwig
II, König von Bayern. Auch er wurde wie nicht wenige bis auf den
heutigen Tag nicht persönlich zur Sache untersucht und exploriert,
sondern "diagnostiziert" nach Aktenlage obwohl bereits um 1885 in der forensischen
Psychiatrie der Mindeststandard einer persönlichen
Untersuchung und Exploration allgemein anerkannt war.
Nicht nur historisch sondern auch grundsätzlich theoretisch sehr
interessant und aktuell ist Kleists
Kohlhaas mit der zentralen Aussage: Eine soziopathische und verbrecherische
Entwicklung kann aus einem völlig untadeligen Charakter und einer
seelisch-geistig gesunden Persönlichkeit hervorgehen - durch die Verhältnisse
und die Erfahrungen, die sie mit ungerechten Verhältnissen macht.
Zugleich macht Kleist hiermit deutlich, wie wichtig es ist, dass Recht
und Gesetz funktionieren .
Mit einem ebenso willfährigen wie abstrusen Konzept zur Psychiatrisierung
politischer Straftäter hat sich der Psychiater De Boor hervorgetan.
Eine gründliche Kritik finden Sie hier.
Sekundäre Psychiatrisierungsopfer
(die
das Unrecht dokumentieren, bekannt geben, anzeigen):
Großbritannien
Königin
Victoria, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland
W (Abruf
6.6.12): "Attentäter auf Königin Victoria von England.
"Das sozialpolitisch raue Klima zwischen 1840 und 1850 war sicherlich auch
dafür verantwortlich, dass fünf der sieben Attentate, die Victoria
alle ohne nennenswerte Verletzungen überstehen sollte, in dieses Jahrzehnt
fielen, die beiden letzten in den Jahren 1872 und 1882. Es war sicher auch
kein Zufall, dass die Gerichte allen Angeklagten geistige Zerrüttung
attestierten und darauf bedacht waren, politische Motive auszuschließen.
Es lag nicht im Interesse des Staates, die Brisanz der gesellschaftlichen
Konflikte durch Verschwörungen gegen die Königin bestätigen
zu lassen. Natürlich machte es in der Bevölkerung Eindruck, mit
welcher Selbstbeherrschung – für Victoria eher ungewöhnlich –
sie diese Anschläge auf ihr Leben ertrug.[28]"
Österreich
"Missbrauchsvorwurf. Missbrauch in der Kirche: Psychiatrische Ferndiagnose
Mutmaßliches Missbrauchsopfer: "Gutachter hat mich nie kontaktiert"
Wien - Jener hochrangige Geistliche, der von einer 45-jährigen
Frau des mehrfachen Missbrauchs beschuldigt und dieser Tage angezeigt wurde,
hat die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen und das mit einem
Gutachten untermauert, welches dem mutmaßlichen Opfer eine psychiatrische
Erkrankung bescheinigt.
Mit dieser Expertise des renommierten Grazer Psychiaters
Peter Hofmann wird sich jetzt auch das Landesgericht für Zivilsachen
in Graz beschäftigen müssen, denn die 45-Jährige hat dort
ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den Gerichtsgutachter beantragt.
Der pikante Grund: Das Gutachten sei ohne ihr Wissen und vor allem ohne
jegliche Kontaktaufnahme mit ihr erstellt worden, erzählt das mutmaßliche
Opfer im Standard-Gespräch. "Ich habe keine Unterlagen oder Befunde
übermittelt. Sollte er etwas von anderer Seite erhalten haben, so
stellt dies eine massive Verletzung meiner Privatsphäre dar", erläutert
die Frau. Und die Veröffentlichung des Gutachtens ohne ihre Zustimmung
sei eine Verletzung des Arztgeheimnisses.
Borderline-Diagnose
Im genannten - dem Standard vorliegenden - Gutachten heißt es,
"dass sich aufgrund der konkreten Datenlage der dringende Verdacht eines
Stalkingverhaltens ergibt. Grundlage wäre in diesem Fall mit größter
Wahrscheinlichkeit eine emotional instabile Persönlichkeit (Borderline).
" Zu einer Stellungnahme - insbesondere die Frage betreffend, ob es einen
persönlichen Kontakt gegeben hätte - war der Psychiater auf Anfrage
nicht bereit.
Deutlich gesprächiger ist man bei Missio Austria,
dem Päpstlichen Missionswerken, wo der Mann in leitender Stellung
tätig ist. Nein, es habe nie einen persönlichen Kontakt zwischen
dem Gutachter und der Frau gegeben. "Es ist ein Aktengutachten. Analysiert
wurden 1240 Schreiben", erklärt Missio-Austria-Sprecher Eugen Waldstein.
Zeitliche Verwirrungen
Ungeklärt bleibt hingegen das Erstellungsdatum des Gutachtens.
Vonseiten der Missio Austria bezeichnet man dieses als "aktuell", das vermeintliche
Opfer gibt hingegen an, jetzt erfahren zu haben, dass das Gutachten bereits
2008 erstellt und unter Verschluss gehalten wurde. Fakt ist, dass in einem
- den Fall betreffenden - Bericht der Ombudsstelle der Erzdiözese
Wien vom 14. 12. 2010 protokolliert ist, dass der Geistliche bereits im
Jahr 2007 "Aufzeichnungen zwei Psychiatern zur Beurteilung" gegeben haben
soll.
Angezeigt wurden von der Frau auch ein, mittlerweile
suspendierter, Franziskaner-Pater und Kardinal Christoph Schönborn.
Dieser hätte, so die 45-Jährige, nach einem Gespräch von
der Vorfällen gewusst und nichts unternommen. Schönborn, damals
Weihbischof, stufte das Treffen im Jahr 1994 als Beichtgespräch (siehe
Wissen) ein. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD; Printausgabe, 30.6.2011)"
__
Rumänien
"Willkürliche
Psychiatrie In vielen psychiatrischen Abteilungen und Kliniken
Rumäniens werden nach Meinung von amnesty international die Menschenrechte
verletzt. Die Lage im psychiatrischen Krankenhaus von Poiana Mare ist dabei
leider kein Ausnahmefall, stellt ai in einem Memorandum an die rumänische
Regierung fest. In der Anstalt starben Anfang des Jahres 18 Patienten infolge
von Unterernährung und Unterkühlung.
In Rumänien werden viele Menschen, die strafrechtlich
nicht auffällig geworden sind, gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt
oder aber, ohne dass entsprechende medizinische Gründe vorliegen,
zwangsweise in psychiatrische Kliniken eingewiesen.
Die Lebensbedingungen in vielen psychiatrischen
Abteilungen und Kliniken, die Misshandlung von Patienten, fehlende medizinische
Versorgung oder fehlende unparteiische und unabhängige Untersuchungen
bei Beschwerden über Misshandlungen verstoßen nach Ansicht von
ai gegen die „Europäische Menschenrechtskonvention“, die Folter und
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verbietet. Wenn
Menschen mit psychischen Störungen und geistigen Behinderungen eine
angemessene medizinische Versorgung verweigert wird, so ist dies auch ein
Verstoß gegen Artikel 12 des „Internationalen Paktes über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte.“
Im März hatte der rumänische Gesundheitsminister
erklärt, dass alle psychiatrischen Abteilungen und Kliniken des Landes
überprüft werden sollen. Im November 2003 und im Februar 2004
hatte ein Vertreter von ai sechs rumänische psychiatrische Kliniken
besucht und anschließend der Regierung in Bukarest das Memorandum
übergeben." Siehe auch: ai-DOC.
Zusammenfassung der Anliegen von amnesty international
"In Rumänien werden viele Menschen, die strafrechtlich nicht auffällig
geworden sind, gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt oder aber, ohne
dass entsprechende medizinischen Gründe vorliegen, zwangsweise in
psychiatrische Kliniken eingewiesen. Solche Maßnahmen kommen willkürlicher
Verhaftung gleich bei gleichzeitiger Verweigerung der Rechte eines fairen
Prozesses; sie bedeuten damit einen Verstoß gegen Artikel 9 und 14
des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“
und Artikel 5 und 6 der „Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten. Rumänien hat beide Verträge ratifiziert
und ist damit verpflichtet, sie voll umzusetzen.
Die Lebensbedingungen in vielen psychiatrischen Abteilungen und Kliniken,
die Misshandlung von Patienten, Fixierungs- und Isolierungspraktiken, der
Mangel an angemessener Unterbringung und Wiedereingliederung in die Gemeinschaft,
fehlende medizinische Versorgung oder fehlende unparteiische und unabhängige
Untersuchungen bei Beschwerden über Misshandlungen sind Verstöße
gegen Artikel 7 des „Internationalen Grundrechte-Pakts“ und Artikel 3 der
„Europäischen Menschenrechts-Konvention“, die Folter und unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verbieten.
Wenn Menschen mit psychischen Störungen und geistiger Behinderung,
die in psychiatrischen Abteilungen oder Krankenhäusern Rumäniens
untergebracht sind, eine angemessene medizinische Versorgung verweigert
wird, so ist dies auch ein Verstoß gegen Artikel 12 des „Internationalen
Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, der das
Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß
an körperlicher und geistiger Gesundheit betont. Darüber hinaus
heißt es in Grundsatz 15 der „UN-Grundsätze für den Schutz
von psychisch Kranken und die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung“
wörtlich: „Jeder psychisch Kranke hat das Recht auf Ausübung
aller bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte, die in der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte’, dem
‚Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte’, dem ‚Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte’ und in anderen einschlägigen Urkunden … anerkannt sind.“"
[ai-Abruf
31.512]
Russland
ai:
"Frau YULIA PRIVEDENNAIA
Die zivilgesellschaftlich engagierte Yulia Privedennaia wurde von einem
Moskauer Gericht in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Sie ist ein
führendes Mitglied einer Vereinigung, die für eine glücklichere
Gesellschaft eintritt. Nach Ansicht unabhängiger PsychiaterInnen hat
es keine Grundlage für ihre Einlieferung gegeben. Amnesty International
betrachtet ihre Zwangseinweisung in die Psychatrie als willkürliche
Inhaftierung.
Am 19. Februar 2010 wurde Yulia Privedennaia für
wenigstens 30 Tage in den geschlossenen Teil des Moskauer Serbskii-Instituts
für Psychiatrie eingewiesen. Sie ist Mitglied der FAKEL-PORTOS, einer
Organisation, die für eine glücklichere Gesellschaft eintritt.
Ihr Verfahren ist vor dem Moskauer Regionalgericht anhängig. Die Staatsanwaltschaft
legt ihr zur Last, jugendliche Mitglieder der Vereinigung in einer gemeinschaftlichen
Aktion geschlagen zu haben. Die Jugendlichen sollen Alkohol konsumiert
und damit gegen die Regeln der Gruppe verstoßen haben . Des Weiteren
wird sie beschuldigt, Gruppenmitglieder auf dem Grundstück des Sitzes
von FAKAL-PORTOS festgehalten zu haben, Yulia Privedennaia und andere führender
Mitglieder der Organisation bezichtigt man, eine verbotene bewaffnete Gruppe
gegründet zu haben, um gewaltsam die Ordnung der Vereinigung aufrechtzuerhalten.
Yulia Privedennaia bestreitet alle Vorwürfe. Die mutmaßlich
geschlagenen Personen zogen ihre Aussagen vor Gericht zurück und erklärten,
dass die Polizei sie unter Druck gesetzt habe, gegen die Organisationsmitglieder
auszusagen.
Seit dem Jahr 2000, als ein Strafverfahren gegen
die führenden Mitglieder der Gruppe eröffnet wurde, stand Yulia
Privedennaia auf einer Fahndungsliste der Polizei. Obwohl sie zu keinem
Zeitpunkt untergetaucht war und ein aktives Mitglied der Gruppe war, ist
sie erst im Mai 2008 festgenommen worden, nachdem sie an Kundgebungen für
Meinungsfreiheit, die politische Opposition und gegen Polizeigewalt teilgenommen
hatte.
Im März 2009 ordnete das Regionalgericht von
Moskau auf Verlangen der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung der psychischen
Gesundheit von Yulia Privedennaia an. Ein vom Staat ernannter Ausschuss
klärte das Gericht über den psychischen Zustand von Yulia Privedennaia
auf. Er kam zu dem Schluss, dass eine gründlichere Untersuchung notwendig
sei. Der Ausschuss empfahl, sie für eine stationäre Untersuchung
in Moskau in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Die Empfehlung wurde
vom Gericht angenommen und im Januar 2010 vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
Ein von Amnesty International beauftragter Psychiater, der sich mit den
Untersuchungsergebnissen des Ausschusses befasste, kam allerdings zu einem
anderen Schluss: Die Zwangseinweisung für eine stationäre Untersuchung
sei unverhältnismäßig. Es gebe keine Anzeichen einer ernsthaften
psychischen Störung oder einer dadurch ausgehenden Gefahr für
die Gesellschaft. Dies bekräftigt ein bereits zuvor erstelltes Gutachten
eines unabhängigen Psychiaters, das die Empfehlungen des Ausschusses
als "wissenschaftlich nicht haltbar" bewertete.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Im Jahr 2000 wurden drei Mitglieder der Vereinigung FAKEL-PORTOS festgenommen.
Gegen sie wurde Anklage erhoben wegen "Gründung und Mitgliedschaft
in einer illegalen bewaffneten Gruppierung", "Organisation von Gruppenaktivitäten,
die zu Gewalt und widerrechtlichen Handlungen anstacheln", "Freiheitsberaubung
durch eine organisierte Gruppe" und "das Zufügen physischer und psychischer
Schmerzen durch Prügel oder andere Methoden." Das gleiche legt man
auch Yulia Privedennaia zur Last. Obwohl alle vermeintlich Betroffenen
ihre belastenden Aussagen zurückgezogen hatten und beteuerten, dass
die Polizei sie zu den Aussagen gedrängt habe, wurden zwei der vier
Angeklagten in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen und zwei von ihnen
inhaftiert.
Nach ihrer Festnahme im Mai 2008 verbrachte Yulia
Privedennaia 70 Tage in Haft. Ursprünglich waren keine Auflagen mit
ihrer Freilassung verbunden. Nichtsdestotrotz, ließ das Gericht sie
später schriftlich versichern, dass sie ihren Wohnort nicht verlassen
würde. Ihrem Anwalt zufolge hat es bei ihrer Festnahme und Inhaftierung
Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstöße gegeben. Aus
Berichten geht weiter hervor, dass es auch während des Verfahrens
zu Rechtsverstößen gekommen ist."
Turkmenistan
ai:
"Die Menschenrechtslage. Die Verletzung bürgerlicher, politischer,
wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte kommt in Turkmenistan
häufig vor. Seit Jahren werden viele Oppositionelle ins Exil getrieben,
unter Hausarrest gestellt, willkürlich festgenommen, nach unfairen
Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt, gefoltert und misshandelt
oder zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen. Ebenso verfolgt werden
Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten, Mitglieder religiöser Minderheiten
sowie ihre Familienangehörigen. Unabhängige politische Parteien
existieren nicht. Tausende Personen stehen Berichten zufolge auf "Schwarzen
Listen", die sie daran hindern, das Land zu verlassen.
Die aktuelle Entwicklung
Seit Anfang 2006 haben die Repressionsmaßnahmen
gegenüber Dissidenten und ihren Familienangehörigen deutlich
zugenommen. Neu ist, dass die turkmenischen Behörden besonders auch
Menschenrechtsverteidiger verfolgen, indem sie diese des "Landesverrats"
und der "Spionage" bezichtigen.
Eine Welle der Repression hatte es zunächst
nach dem angeblichen Attentat auf Präsident Saparmurad Nijasow im
November 2002 gegeben. Die Regierung ließ zahlreiche Menschen verhaften,
deren Häuser durchsuchen und Eigentum beschlagnahmen oder sie anderweitig
schikanieren. Viele wurden allein wegen familiärer Beziehungen zu
Oppositionellen Opfer der Repressionen. Amnesty International geht davon
aus, dass die im Zuge der Repressionswelle inhaftierten Personen in der
Haft gefoltert und misshandelt wurden. Mindestens 59 Personen wurden zum
Teil in Abwesenheit zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Diese
Prozesse verletzten in hohem Maße internationale Standards für
faire Verfahren. Die Verurteilten werden bis heute in Isolationshaft gehalten.
Amnesty International befürchtet, dass sie weiterhin gefoltert werden.
Mindestens zwei der Verurteilten starben 2003 - offenbar infolge von Folter,
Misshandlung und harten Haftbedingungen.
Insbesondere in den Untersuchungshaftanstalten Turkmenistans
sind Folter und Misshandlung weit verbreitet. Die Verantwortlichen bleiben
regelmäßig unbestraft. Die Bedingungen in Gefängnissen
bleiben hinter internationalen Standards zurück. Überfüllung
und unhygienische Zustände sollen üblich sein. Amnesty International
erhält immer wieder Berichte über zweifelhafte Todesfälle
in Haft."
Ukraine
ai: "Herr ROSTISLAV CHAPRAN
Das Amt der Ombudsperson der Ukraine hat in Reaktion auf eine Urgent
Action zugunsten von Rostislav Chapran Ermittlungen eingeleitet.
Am 19. Mai 2011 hatte Amnesty International auf
der Grundlage von Informationen der Familie von Rostislav Chapran eine
Urgent Action zugunsten des 32-jährigen Mannes gestartet. Rostislav
Chapran hatte sich am 4. April aus freien Stücken auf der Polizeiwache
von Lviv (Lemberg) gemeldet, nachdem er erfahren hatte, dass die Polizei
nach ihm sucht. Ihm wurde zunächst "Missachtung polizeilicher Anweisungen"
vorgeworfen und er wurde 15 Tage lang in Verwaltungshaft gehalten. Nach
Ablauf der Verwaltungshaft verlegte man Rostislav Chapran in eine psychiatrische
Klinik, ließ aber seine Familie und seinen Rechtsanwalt über
seinen Verbleib im Ungewissen. Familie und Rechtsbeistand wurden darüber
hinaus weder über die Anklagepunkte gegen Rostislav Chapran in Kenntnis
gesetzt noch teilte man ihnen mit, auf welcher Grundlage die Einweisung
des 32-Jährigen in die Psychiatrie veranlasst worden war. Nach seiner
Festnahme am 19. Mai hatte Rostislav Chapran keinerlei Gelegenheit, sich
mit seinem Rechtsbeistand oder seiner Familie in Verbindung zu setzen.
Von der Familie des Mannes erfuhr Amnesty International, dass die Polizei
für die Freilassung von Rostislav Chapran am 19. April 3.000 Euro
Bestechungsgeld verlangt habe.
Die Ombudsperson der Ukraine teilte Amnesty International
in einem auf den 16. Juni datierten Brief mit, gegen Rostislav Chapran
sei am 19. April Anklage wegen Mordversuchs ergangen, die zwei Tage später
vom Bezirksgericht in Galitsky bestätigt worden sei. Sein Gewahrsam
in der psychiatrischen Klinik von Lviv vom 22. April bis zum 26. Mai beruhte
auf einem Urteil des Bezirksgerichts Galitsky und nicht - wie zunächst
angenommen - auf Willkür vonseiten der Polizei. Sein derzeitiger Haftort
ist das Untersuchungsgefängnis von Lviv. Die Staatsanwaltschaft der
Region hat Ermittlungen zur Aufklärung des von Amnesty Inernational
geäußerten Verdachts auf Zahlung von Bestechungsgeldern eingeleitet.
Vom Amt der Ombudsperson wurden keine weiteren Rechtsverstöße
festgestellt.
In der Ukraine ist es gängige Praxis, Personen,
denen schwere Straftaten zur Last gelegt werden, zwecks psychiatrischer
Untersuchung in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik
einzuweisen. Amnesty International hält es allerdings für besorgniserregend,
dass Rostislav Chapran während der Zeit in der Klinik keinen Kontakt
zur Außenwelt aufnehmen durfte.
Nach Einschätzung von Amnesty International
ist Rostislav Chapran auf der Grundlage einer Verwaltungshaftanordnung
vom 4. bis 19. April unter Verstoß gegen Artikel 5 der Europäischen
Menschenrechtskonvention willkürlich seiner Freiheit beraubt worden.
Mit diesem Vorgehen sollte der Polizei Gelegenheit geben werden, Beweise
zu ermitteln, die eine Strafanklage rechtfertigen. Eine solche Missachtung
der Europäischen Menschenrechtskonvention ist in der Ukraine kein
Einzelfall, sondern vielmehr gängige Praxis, um Geständnisse
unter Folter oder durch anderweitige Misshandlungen zu erzwingen oder von
den Familien Geld zu erpressen."
WHO-Materialsammlung
zur psychischen Gesundheit [PDF]:
"3.2 Menschenrechtsverletzungen
Einer der wichtigsten Gründe für die Unerlässlichkeit
einer menschenrechtsorientierten Gesetzgebung zur psychischen Gesundheit
basiert auf erlittenen und andauernden Verletzungen von Menschenrechten.
Teile der Öffentlichkeit, bestimmte Gesundheitsbehörden und sogar
einige Gesundheitsfachkräfte haben zu verschiedenen Zeiten und an
unterschiedlichen Orten die Rechte von Menschen mit psychischen Störungen
auf eklatante und extrem missbräuchliche Art und Weise verletzt –
und in einigen Fällen werden fortwährend derartige Verstöße
begangen. In vielen Gesellschaften sind Menschen mit psychischen Störungen
extrem harten Lebensumständen ausgesetzt. Zum Teil ist die wirtschaftliche
Marginalisierung dafür verantwortlich; Diskriminierungen und fehlende
gesetzliche Schutzmechanismen gegen unzulässige und missbräuchliche
Behandlung sind jedoch wichtige Faktoren. Der Freiheitsentzug von Menschen
mit psychischen Störungen erstreckt sich häufig über lange
Zeiträume, ohne dass ein gesetzliches Verfahren zugrunde liegt (manchmal
liegt sogar ein unfaires gesetzliches Verfahren zugrunde, z. B. wenn Inhaftierungen
ohne strenge zeitliche Begrenzungen oder regelmäßige Berichterstattungen
zulässig sind). Die Betroffenen werden oft mit Zwangsarbeit belegt,
in lebensfeindlichen institutionellen Einrichtungen vernachlässigt
und es fehlt ihnen an grundlegender Gesundheitsversorgung. Darüber
hinaus werden sie – häufig in psychiatrischen Einrichtungen – gefoltert
und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen
unterzogen, einschließlich sexueller Ausbeutung und körperlichem
Missbrauch.
Des Weiteren werden einige Menschen zur Behandlung
in psychosoziale Einrichtungen eingewiesen, in denen sie gegen ihren Willen
ein Leben lang bleiben müssen. Ob für die Einweisung und Behandlung
eine Einwilligung erteilt wurde, wird nicht abgeklärt, und nicht immer
finden unabhängige Beurteilungen des Geistesvermögens statt.
Das bedeutet, dass viele Menschen zwangsweise in Einrichtungen festgehalten
werden können, obgleich sie in der Lage sind, Entscheidungen über
ihre Zukunft zu treffen. Dagegen stellt die bei Bettenmangel unterlassene
Einweisung stationär behandlungsbedürftiger Menschen sowie deren
vorzeitige Entlassung (die zu hohen Wiedereinweisungsquoten und manchmal
sogar zum Tod führen kann) eine Verletzung des Rechts auf Behandlung
dar.
Menschen mit psychischen Störungen laufen sowohl
innerhalb als auch außerhalb des institutionellen Zusammenhangs Gefahr,
in ihren Rechten verletzt zu werden. Selbst innerhalb ihrer Gemeinden und
Familien gibt es Fälle, in denen Menschen z. B. in geschlossenen Räumen
eingesperrt, an Bäume angekettet oder sexuell missbraucht wurden."
Literatur (Auswahl)
> Literatur
der und zur Antipsychiatrie.
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im Namen des Volkes in Justizskandal Psychiatrie [GB]
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Schwenk, Eva (2004). Fehldiagnose
Rechtsstaat. Die ungezählten Psychiatrieopfer. Norderstedt: Books
on Demand. [Die Wahrheit über unsere Gesellschaft erfahren wir dort,
wo Menschen auf verantwortliches Handeln angewiesen sind. Zum Beispiel
in der Psychiatrie. Was treiben Politik, Ärzteschaft und Justiz mit
Menschen, die psychisch leiden, die angeblich selbst nicht wissen, was
sie tun? Es ist längst an der Zeit, davon zu erfahren; weil ein Rechtsstaat
keiner ist, wenn seine Gesetze nicht für alle gelten. Das Buch dokumentiert
Verbrechen an psychiatrischen Patienten, begangen aufgrund einer unwissenschaftlichen
Diagnostik. Wo Psychiatrie und gesellschaftliche Strukturen aufeinander
treffen, deckt es auf, welche primitiven und daher unglaublichen Mechanismen
diese Verbrechen ermöglichen. Auf erschreckende Weise wird dem Leser
das allgemeine Verständnis von psychischem Erleben ebenso klar, wie
die Notwendigkeit einer Erarbeitung von Kontrollkriterien für die
psychiatrische Praxis. Die Autorin ist Diplom-Psychologin. Durch ihre Tätigkeit
als gerichtliche Betreuerin psychiatrischer Patienten hat sie von Menschenrechtsverletzungen
in einer psychiatrischen Klinik erfahren, sie dokumentiert und bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde eine Untersuchung eingefordert,
die niemals stattgefunden hat.]
-
Süss, Sonja (1998). Politisch mißbraucht? Psychiatrie und Staatssicherheit
in der DDR.
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Watson, Peter (1982). Psycho-Krieg. Möglichkeiten, Macht und Mißbrauch
der Militärpsychologie. Düsseldorf: Econ.
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Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der
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Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (Berichte
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PDF]
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Weinberger, Friedrich (24.8.2013). Rede zur Tagung der Akademischen Gesellschaft
Gießen am 24.8.2013 [PDF]
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Weinberger, Friedrich (27.7.2013). Nürnbgerer Rede. [NürnbergWiki]
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Literatur
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Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie und physisch-gerichtliche Medizin.
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Berlin: Karger.
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Borgmann, Werner (1960) Die Problematik der Freiheitsentziehung und der
Zwangsunterbringung Geisteskranke r. Eine Erörterung der vorliegenden
Rechtsgrundlagen. Berlin:.
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Elmer, Paul (1914) Geld und Irrenhaus. Auf aktenmässiger Grundlage.
Beiträge auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Sicherung persönlicher
Freiheit. Umschlagtitel mit Untertitel: Eine kritische Betrachtung des
Internierungs- und Entmündigungsfalles der Frau Wilhelmine Peill-Schillings.
Berlin: Rosenthal. [Elmer, Redakteur der Zeitschrift "Irrenrechts-Reform",
macht Einzelheiten des Schicksals der Wilhelmine Peill-Schillings bekannt.
Sie wurde, auf Betreiben ihres Neffen, des Generalmusikdirektors Max Schillings,
zum Zwecke der Entmündigung in der geschlossenen Abteilung der Ehrenwall'schen
Privatirrenanstalt in Ahrweiler festgehalten. - Beilage: Offener Brief
an "die Herren Reichs- und Landtagsabgeordneten, Verwaltungsbeamten und
Richter, Rechtsanwälte und Aerzte" mit der Bitte, die "Aufklärungsschrift,
mit der kein Erwerbszweck verfolgt wird, einer geneigten Beachtung und
Nachprüfung würdigen zu wollen ... als wichtiger Beitrag für
die gesetzliche Reform des deutschen Irrenrechts ..."]
-
Luther, Hieronymus Jacob Conrad (1824) Ueber die Zurechnungsfähigkeit
bey gesetzwidrigen Handlungen überhaupt, und besonders in Beziehung
auf die neuern Grundsätze in der gerichtlichen Arzeney-Wissenschaft.
Eisenach: Bärecke.
-
Neumann, Heinrich (1860) Die Theorie und Praxis der Blödsinnigkeitserklärung
nach preußischem Gesetze. Ein Leitfaden für Aerzte und Juristen.
Erlangen: Enke..
-
Reissner, Arthur (1905) Die Zwangsunterbringung in Irrenanstalten und der
Schutz der persönlichen Freiheit. Vorwort von Albert Eulenburg. Berlin:
Urban & Schwarzenbg. [Enthält unter anderem: Straflose Freiheitsberaubung
an Geisteskranken; Der Charakter der geistigen Erkrankung; Recht des Staates,
dritter Personen, des Vormundes und des Pflegers; Die wissenschaftliche
Zuverlässigkeit des attestierenden Arztes]
-
Unger, Heinrich (1898) Die Irrengesetzgebung in Preussen neben den Bestimmungen
über das Entmündigungsverfahren sowie die Einrichtung und Beaufsichtigung
der Irrenanstalten. Nach deutschem Reichs- und preussischem Landesrecht
dargestellt. Berlin: Siemenroth.
Links (Auswahl: beachte)
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten:
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Querulanz als Waffe von Joachim
Hellmer [Online]
"Es gibt eine ausgedehnte Praxis, "Querulanten" und andere unliebsame
Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen mundtot zu
machen. Berühmt-berüchtigt sind zum Beispiel die Zwangspensionierungen
von Beamten, die den Staat - aus berechtigten oder unberechtigten Gründen
- unbequem , vielleicht sogar (wegen´ des behördeninternen Wissens
) gefährlich geworden sind. Gehen diese gegen Ihre Entlassung gerichtlich
vor, was Ihr gutes Recht ist, rettet sich der Staat vor einer Nachprüfung
seiner Entscheidung nicht selten durch Einschaltung eines ärztlichen
Gutachters, der entweder Dienstunfähigkeit attestiert oder gar Querulantenwahn
diagnostiziert wobei schon Aberkennung der Prozeßfähigkeit genügt
um den Beamten unschädlich zu machen. Es muß Ihm dann ein Pfleger
(nach heutigem Recht ein Betreuer) bestellt werden der von sich aus entscheidet
ob die Klage erhoben oder weiterverfolgt wird.
Vielleicht widerspicht schon das leicht zerbrechliche
Institut der Prozeßfähigkeit dem Grundsatz von der Würde
des Menschen und der Gleichheit aller vor dem Gesetz. Das eigentliche Übel
liegt aber in der Unkontrollierbarkeit und jedem Mißbrauch zugänglichen
Aussage des Sachverständigen. Hier werden unter dem Anschein objektiver
Tatsachen oft reine Meinungen geäußert, die zudem nach in der
Regel höchst umstritten und beliebig manipulierbar sind. Am gefährlichsten
ist die immer wieder auftauchende Bezeichnung "Querulant" (oft in Verbindung
mit "progressivem Wahn" oder "Pschychopathie", um dem Meinungsurteil einen
wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen).
Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein
die Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender
Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch
gegen irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter
und sensibler Menschen, gewiß oft überzogen und eskalierend
bis zum Exzeß. "Querulant" war z.B. Michael Kohlhaas, "Querulanten"
waren aber auch Luther, Voltaire, Galilei und Giordano Bruno, Fritz Reuter,
Heinrich Mann. "Querulanten" sind Martin Niemöller, Sacharow und Solchenizyn.
Wenn es keine Querulanten gäbe, wäre die Welt ärmer. Das
weiß auch unser Staat, der Querulantentum allgemein gewähren
läßt, vor allem aber die vielen kleinen, Behörden und Justiz
arg belästigenden Querulanten. Nur wenn gegen den Staat selber geklagt
wird, wenn seine eigenen Entscheidungen, seine eigene Praxis überprüft
werden sollen, dann ist seine Liberalität, sein Rechtsstaatsverständnis
zu Ende, dann entpuppt er sich plötzlich als legitimer Nachfolger
jenes preußischen Staates, in dem Querulantentum unter Strafe stand
(Preußische Gerichtsordnung von 1795).
Der Begriff "Querulanz" sollte aus dem Vokabular
der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo
dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß
gegen den Beurteilten nichts Fundiertes vorzubringen ist, daß kein
wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit,
sondern eine gesunde , aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt
Freiheits- oder Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt
werden soll.
Medizinische Gutachten werden vom Staat auch noch
auf anderen Gebieten als Waffe eingesetzt. Es ist Bekannt, daß er
jede Person, die er einzustellen gedenkt, auf Ihre Gesundheit untersuchen
läßt. Statt der Privatwirtschaft mit gutem Beispiel voranzugehen,
betätigt er sich aber als sozialpolitischer Bremser. Einmal stellt
er bei weitem nicht die vorgeschriebene Zahl von Behinderten ein und zahlt
lieber die dafür vorgesehene Ausgleichsabgabe (was den öffentlichen
Haushalt zusätzlich belastet), ferner läßt er - mit Hilfe
ärztlicher Gutachter - die dennoch Eingestellten als Widerrufsbeamte
oder Angestellte arbeiten, also mit geringerem Kündigungsschutz, niedrigerem
Gehalt und geringeren Aufstiegschancen. Sie sind obwohl sie das gleiche
tun wie Beamte, Staatsdiener zweiter Klasse und könne auch nichts
dagegen unternehmen, weil ja ärztliche Gutachten nicht und nur unter
unverhältnismäßigen Anstrengungen korrigierbar sind. Vor
kurzem bot der Staat einem Wissenschaftler nach zwanzigjährigem Angestelltenstatus
schließlich doch noch die Verbeamtung an! Der Gutachter, der bei
der Einstellung vorzeitige Dienstunfähigkeit vorausgesagt hatte, war
seinem Irrtum unterlegen.
Das ärztliche Gutachten ist - solange diese
Praxis nicht allgemein durchschaut ist - eine Waffe, die durch wissenschaftliche
Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch unanfechtbar,
aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch Fehlen einer unabhängigen
Instanz, die dem Sachverständigen - und damit der öffentlichen
Gewalt, die sich seiner bedient - auf die Finger klopft. Die deutschen
Gerichte sind - trotz ermutigender Ausnahmen - noch weit davon entfernt
eine solche unabhängige Instanz darzustellen. ... "
__
Zum Problem der Prognosen.
Die Erlanger / Nürnberg Nachrichten teilen am 28.1.2012, S. 3
mit "Peiniger gibt Taten zu ... S. war bereits zweimal wegen Sexualverbrechen
Verurteilt, worden, zuletzt 2001. Bis November 2009 war er in der forensischen
Psychiatrie in Erlangen untergebracht,'wurde dann aber nach drei positiven
Gutachten unter der Auflage, sieh weiter therapïeren zu lassen, zur
Bewährung entlassen. Vor Gericht sagte er aus,- er habe bei der Therapie
'halt mitgespielt', weil er gewusst habe, 'was die hören wollten'."
__
Querverweise
Standort: Psychiatrie-Missbrauch.
*
Überblick Forensische
Psychologie.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Missbrauch
der forensischen Psychiatrie durch Staat, Justiz, Polizei und Verwaltung
und einer willfährigen Psychiatrie selbst. Zu
Potentielle
Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen
der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert
an einigen Fällen u.a.am Fall Gustl F. Mollath mit einem Katalog der
potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/PsyMissbr/MisPsychiat.htm
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__Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
korrigiert:
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
tt.mm.jj