Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=23.02.2016
angelegt. Internet Erstausgabe? letzte Änderung:
23.06.22
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel
Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
Mail:_sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
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Nichtausschließbarkeit_Datenschutz_
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Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
Bereich ... und hier speziell zum Thema:
Nichtausschließbarkeit
ausschließen, nicht ausschließen
können,
ausschließbar, nicht ausschließbar
und einer Text-
und Beispielsammlung
Eine wissenschaftstheoretische, sprachlogische und
wissenspsychologische Studie
mit forensisch-psychopathologischem Schwerpunkt
Originalarbeit von Rudolf
Sponsel, Erlangen
_
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung: Ergebniss
dieser Nichtausschliessbarkeits-Untersuchung.
Anlass dieser Arbeit.
Begriffliches: objektive und
subjektive Bedeutung der Sachverhaltsfeststellung.
Die dreiwertige Situation
der Feststellbarkeit.
Erkenntnismodell.
Erkenntnislogik.
Polare Differenzierung
unsicher.
Wissenschaftstheoretische
Bedeutung der Wahrheitswerte.
Der Nichtausschliessbarkeitsbereich
ist sehr unbestimmt.
Erkentniswertkriterium
Nichtausschliessbarkeit.
I Einfuehrung Nichtausschließbarkeit.
Begriffsumgebung.
Sachverhaltsbegriff.
Interpretationsprobleme
von Sachverhalten.
Polung
von Sachverhalten.
Perspektive
betrachteter Pole.
Unbestimmtheit
des Unsicherheitsbereiches.
Möglichkeiten,
Unsicherheiten zu unterscheiden durch wahrscheinlichkeitslogische
der
fuzzylogische Modelle.
Eroerterung
der Nichtausschliessbarkeitsfaelle.
Dreiwertige
Grundidee.
Dreiwertige
praktisch spezifizierte Grundidee.
Differenzierte
Grundidee mit beiden Pol-Perspektiven.
Analyse
der drei Perspektiven der Nichtausschliessbarkeit.
A
Unterscheidung der drei Grund-Zustaende.
B
Einbeziehung der beiden Pol-Perspektiven u+ und u-.
C
Betrachtung aller sechs Fallunterscheidungen.
II. Nichtausschliessbar in verschiedenen
Lebens- und Wissenschaftsbereichen.
Hilfs-Sprachregeln
für den Fall der Fälle.
Alltag - Ausschließbar
und nicht ausschließbar in der Alltagssprache.
Bildungswelt - Ausschließbar
und nicht ausschließbar in der Bildungssprache.
Wissenschaft- Ausschließbar
und nicht ausschließbar in der Wissenschaft.
Logik,
Mathematik und Statistik.
Logik.
Traditionelle
("klassische") Logik.
Dreiwertige
und mehrwertige Logik.
Modale
Logik.
Fuzzy-Logik.
Wahrscheinlichkeitslogik.
Mathematik.
Wahrscheinlichkeitstheorie
und Statistik.
Wissenschaftstheorie.
Der
wissenschaftstheoretische puristische Fundamentalismus bei Popper:
Ewige
Ungewissheit.
Empirische
Wissenschaften.
Naturwissenschaften.
Ergebnisse
der Quantenphysik und ihre Bedeutung für nicht ausschließbar.
Medizin
- Ausschließbar und nicht ausschießbar in der Medizin.
Sozial-,
Geistes- und Wirtschaftswissenschaften.
Psychologie, Psychosomatik,
Psychotherapie.
Entscheidungs-, Nutzen
und Spieltheorie.
Wirtschaft.
Rechtswissenschaft,
Kriminalistik und Kriminologie.
III. Literatur und Links,
Endnoten und Glossar, Zitierung, Änderungen. |
»Es gibt mehr Dinge zwischen Himmel und Erde, als
unsere Schulweisheit sich träumen lässt« (Hamlet zu Horatio)
Zusammenfassung:
Ergebnisse dieser Nichtausschliessbarkeits-Untersuchung
Anlass dieser Arbeit Nichtausschließbarkeit
spielt in Diagnose, Entscheidungsprozessen und besonders auch im Recht
eine große Rolle. Als ich mich angeregt durch eine letztlich unbefriedgend
gebliebene Diskussion im beck-blog zum Thema "Fall Mollath - BGH verwirft
Revision" von Prof Ernst-Henning Müller mit der Frage näher beschäftigte,
war ich erstaunt, dass ich keine Monographie, ja nicht einmal einen Aufsatz
zu "Nichtausschließbarkeit" finden konnte, wobei ich natrlich nicht
ausschließen kann ;-), Arbeiten übersehen zu haben. Meine wissenschaftstheoretischen,
sprach-logischen und methodologischen Recherchen blieben überwiegend
ergebnislos, so dass ich mich daran machte, nun selbst eine Monographie
zu dem Thema verfassen. Die ersten Ergebnisse, die im Laufe der Zeit weiter
ergänzt, vertieft und vervollständigt werden, lege ich nun vor:
Anregungen und Kritik erwünscht.
Begriffliches:
objektive und
subjektive Bedeutung der Sachverhaltsfeststellung Wissenschaftstheoretisch
ist (1) der Sachverhalt der Realität, (2) sein Name (Wort) oder seine
unterscheidende Kennzeichnung und (3) seine feststellende Registrierung
zu unterscheiden. Der Name repräsentiert ihn nur mental oder kognitiv,
also den Begriff (Worte sind die Kleider der Begriffe). Der Begriff
verweist also auf den Sachverhalt und auf den Namen, mit dem über
den Sachverhalt gesprochen werden kann. Das Feststellen bedient sich einer
oder mehrerer Methoden. Feststellen kann mehr oder minder ge- oder misslingen.
Im philosophischen Realismus wird die Welt als grundsätzlich unabhängig
vom erkennenden Subjekt gedacht. Aber unsere Weltbilder sind natürlich
nicht vollständig unabhängig vom erkennenden Subjekt, das seine
Erfahrungen, Gewohnheiten, Vorurteile aber auch Beobachtungs- oder Messmethodeneinflüsse
in den Erkentnisprozess mit einbringt. Im wissenschaftlichen Erkennen werden
diese Fehlerquellen so gut es geht minimiert. Soweit die Welt unabhängig
von unserer subjektiven Erkenntnis gedacht wird, spricht man auch von objektiver
Erkenntnis, obschon sie genau betrachtet noch nicht einmal intersubjektiv
gilt. Wie schon kurz erwähnt, stößt man aber im Mikro-
aber auch im zwischenmenschlichen Bereich an Grenzen, weil die Beobachtung
selbst das Beobachtete beeinflussen und verändern kann. Objektive
Erkenntnis hat so gesehen ein "Auflösungsvermögen", eine Grenze,
was z.B durch die Quantenphysik
bestätigt wurde aber auch für alle zwischenmenschlichen Erkenntnissituationen
gilt. In jeder Befragung oder Exploration hat die Gegenwart des Untersuchenden
einen Einfluss. Sachverhalte sind nicht immer - hinreichend sicher unverzerrt
- feststellbar. Dies führt zu:
Die dreiwertige Situation
der Feststellbarkeit Sachverhalte können gegeben, nicht gegeben
oder unsicher (non liquet) sein. Ist die (Nicht-) Gegebenheit ein Sachverhalt
unsicher, dann kann er gegeben sein oder nicht gegeben sein; sein Realitätsstatus
ist unsicher. Sachverhalte kann man nun unterschiedlich sprachlich erfassen.
Ist ein Sachverhalt gegeben, sprechen wir von positiver Polung (z.B. Geduld,
Schuldfähigkeit). Ist ein Sachverhalt nicht gegeben, sprechen wir
von negativer Polung (z.B. Ungeduld, SchuldfUNfähigkeit).
Die Zugrundelegung ist eine Frage der Konvention. Die Polungen können
manchmal zu Verwirrungen führen, wenn etwa ein nicht gegebener Sachverhalt
als Gegebenheit eingeführt wird. So kann man z.B. SchuldUNfähigkeit
als Gegebenheit betrachten und fragen: liegt SchuldUNfähigkeit
vor?
Erkenntnismodell
Lässt man
neben wahr (w) und falsch (f) den Wahrheitswert unsicher (u) zu, gibt es
drei Wahrheitswerte und eine entsprechende dreiwertige Logik. Für
einen einzigen Sachverhalt gibt es dann folgendes Erkenntnismodell:
Sachverhalt / Wahrheitswert
|
Sachverhalt w
|
Sachverhalt falsch f
|
Sachverhalt unsicher u
|
Aussagewert wahr |
w
|
f
|
f
|
Aussagewert falsch |
f
|
w
|
f
|
Aussagewert unsicher |
f
|
f
|
w
|
Für viele empirische Wissenschaften und das Recht erscheint eine dreiwertige
Logik als Ausgangsbasis geboten.
Erkenntnislogik Der hier vorgeschlagene
Ansatz birgt ein subjektives Moment, nämlich das der Feststellbarkeit,
was ja ein erkennendes Subjekt oder System (Messgerät) voraussetzt.
Für die reale und objektive Wirklichkeit gilt das tertium non datur,
nämlich dass ein Sachverhalt entweder besteht oder nicht besteht.
Aber das tertium non datur gilt nicht für das erkennende Subjekt
oder System, denn dies kann Grenzen, Mängel oder Defizite haben. Insofern
ist die hier vorgeschlagene dreiwertige Logik genau genommen keine formale,
sondern eine Erkenntnislogik unter Einbeziehung erkennender Subjekte (Systeme),
also letztlich eine Mischung objektiver und subjektiver Momente.
Polare Differenzierung
unsicher Die Differenzierung unsicher bezüglich unsicher
in Bezug auf die Gegegebenheit u+) bzw. unsicher in Bezug auf die Nichtgegebenheit
(u-), verkompliziert nur den Denkprozess und bringt keinen Erkenntnisgewinn.
Falls man auf unsicher erkennt, sind beide Pole möglich.
Wissenschaftstheoretische
Bedeutung der Wahrheitswerte Man kann wahr, falsch und unsicher fundamentalistisch-puristisch
deuten, wie Popper, dann gibt es überhaupt keine sichere Erkenntnis;
oder man kann sich mit praktisch hinreichender Erfüllung zufrieden
geben, wie das in der alltäglichen, juristischen und empirisch wissenschaftlichen
Praxis mehr oder minder der Fall ist.
Der Nichtausschliessbarkeitsbereich
ist sehr unbestimmt und die Unsicherheit kann von sehr klein bis sehr
groß reichen, was sehr unbefriedigend ist, insbesondere wenn winzige
Wahrscheinlichkeiten bereits zur Nichtausschließbarkeitsfeststellung
führen. Eine numerische Spezifikation oder zumindest grobe Klassifizierung,
sollte daher wenigstens gefordert werden.
Erkentniswertkriterium Nichtausschliessbarkeit
Hier
geht es um die Frage, wann hat das Erkennen der Nichtausschließbarkeit
einen argumentativen Erkenntniswert und wann nicht? (1) Wenn Nichtausschließbarkeit
nur fundamentalistisch-puristisch konstatiert werden kann, hat sie keinen
praktisch argumentativen Erkenntniswertm. (2) Wenn Nichtausschließbarkeit
eines Sachverhaltes praktisch immer richtig ist, dann hat die Nichtausschließbarkeit
keinen praktischen Erkenntnis- und damit auch keinen praktischen Argumentationswert.
(3) Wenn Nichtausschließbarkeit nur sehr weit gilt und nicht nähere
spezifizierbar ist, hat sie kaum einen argumentativen Erkenntniswert. (4)
Für Nichtausschließbarkeit sollten gute Gründe genannt
und belegt werden können, die für den nicht ausschließbaren
Fall sprechen. Also nicht nur vage Vermutungen oder rein theoretische Möglichkeiten,
die sich womöglich auch noch über eine großen Bereich -
wie in (3) - erstrecken.
I Einfuehrung Nichtausschließbarkeit
Begriffsumgebung
möglich ... unmöglich (völlig unmöglich), wahrscheinlich
... unwahrscheinlich, sicher ... unsicher, ausgeschlossen ... nicht ausgeschlossen;
absolut sicher ... absolut unsicher.
Englisch (Schöffler /Weis Deutsch-Englisch):
ausachließen irr tr to shut out; to exclude; to bar from; (Sport)
to disqualify, (zeitweilig) to suspend; (Arbeiter) to lock out; (fortjagen)
to expel; r to separate o. s.; ausgeschlossen! impossible! out of the question
I there is no idea of it I »lieh a exclusive; -ung f exclusion, excommunication;
(Aussperrung von der Arbeit) lock-out.
Ausschließbar (dict.cc) excludable.
Ausschließbar (Abacho) excludable, expellable.
Nicht ausschließbar (Google): not excludable.
Nicht ausschließbar oder nicht ausschließen können
ist eine allgemein bekannte und auch gelegentlich gebrauchte Formulierung.
Sie spielt in der Wissenschaft und im Recht eine große Rolle. Meist
ist damit gemeint, dass etwas zwar unwahrscheinlich, aber doch nicht unmöglich
ist. Genaueres weiß man oft nicht. Nicht ausschließbar
gehört daher meist zum unbestimmten Bereich des Unwissens, womit wir
bei der subjektiven Seite wären und damit auch bei der Frage, ob es
eine objektive Bedeutung gibt und worin diese bestünde.
Sachverhalt / Wahrheitswert
|
Sachverhalt w
|
Sachverhalt falsch f
|
Sachverhalt unsicher u
|
Aussagewert wahr |
w
|
f
|
f
|
Aussagewert falsch |
f
|
w
|
f
|
Aussagewert unsicher |
f
|
f
|
w
|
Lesebeispiele: Ist der Sachverhalt gegeben und ist die Aussage "der
Sachverhalt ist wahr", dann ist der Wahrheitswert von beiden wahr (w),
weil die Aussage genau das sagt, was der Fall ist. Die Verneinung muss
dann falsch (f) sein wie auch die Unsicherheit. Zur Problematik objektiver
Sachverhalt und Wissen um den Wahrheitswert mehr unter Wissenschaftstheorie
und Quantenphysik.
Klar ist, dass ein Sachverhalt S nicht zugleich bestehen und nicht bestehen
kann. Das ist nicht nur logisch, sondern auch empirisch objektiv richtig.
Eine Person P mag sich zum Zeitpunkt t an einem bestimmten Ort O befunden
haben oder nicht. Das sind die objektiven Möglichkeiten, denn dass
sich jemand zugleich am selben Ort befindet und nicht, gibt es nicht. Was
nun der Fall war, kann sich aber unserem Wissen entziehen. War eine Person
bei Abfassung ihres Testamentes am TT.MM.JJ, hh.mm geschäftsfähig
("testierfähig") oder nicht, dürfte in vielen Fällen nicht
genau feststellbar sein ("non liquet"), vor allem dann nicht, wenn die
Person schon lange tot ist und nicht mehr untersucht werden kann. Welche
Konsequenzen ergeben sich, wenn man die Testierfähigkeit ausschließen
oder nicht ausschließen kann?
Wissenschaftstheoretisch oder methodologisch handelt
es sich bei ausschließbar oder nicht ausschließbar
um einen metasprachlichen Ausdruck. Nicht ausschließbar gehört
damit zu metasprachlichen Ausdrücken wie wahr, falsch, möglich,
sicher, wahrscheinlich, unmöglich. Merkwürdig ist, dass der Begriff
"nicht ausschließbar" in der Wissenschaftstheorie und Methodologie
so gut wie keine Rolle spielt obwohl es andererseits doch eine Modallogik
gibt, die sich mit Urteilen und Schlüssen der Modalitäten "möglich"
und "notwendig" befasst.
Mehr oder weniger sicher sein kennt jeder - wie
auch bestimmte Möglichkeiten ausschließen. Wir können uns
nun fragen: Unter welchen Bedingungen kann man etwas ausschließen,
sicher ausschließen, absolut sicher ausschließen, mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen oder ausschließen? Nun,
wenn eine Funktion mit F verschiedenen Funktionszuständen FZ1,
FZ2, ... FZi, ... FZn gegeben ist, dann
sollte die Realisation eines solchen Funktionszustandes auch möglich
sein. Aber man kann dann auch fragen: unter welchen Bedingungen ist eine
Realisation von FZ1, FZ2, ... FZi, ...
FZn möglich?
Eine praktisch wichtige Frage ist: welchen argumentativen
Wert hat das Urteil: S ist nicht ausschließbar? Oder, negativ gesehen:
Wann sollte nicht ausschließbar keinen argumentativen Wert haben?
Nun, wenn die Nichtausschließbarkeit eines Sachverhaltes immer richtig
ist, dann hat die Nichtausschließbarkeit keinen Erkenntnis- und damit
auch keinen Argumentationswert. Eine weitere praktisch wichtige Frage ist:
Kann etwas, das möglich ist, ausgeschlossen werden? Beziehungsweise:
Wann oder wie kann etwas, das möglich ist, ausgeschlossen werden?
Z.B.: Ein Auto mag fahren können, aber nicht, wenn der Tank leer ist
oder die Reifen abgeschraubt sind.
\ga neu bearbeitet
Sachverhaltsbegriff S
Die inhaltliche Bestimmung des Sachverhalts selbst gehört zur
Objektsprache, der Realisierungsgehalt zur Metasprache (wahr, falsch, möglich,
wahrscheinlich).
Die übliche zweiwertige Vorstellung lautet:
Sachverhalte sind gegeben oder nicht gegeben durch Ereignisse, Geschehen
oder Zustände der Welt oder Merkmalen davon, die unterschiedlich realisiert
sein können. Ein Sachverhalt kann vorliegen oder nicht vorliegen,
er kann möglich oder unmöglich oder mehr oder minder (un)wahrscheinlich
sein. Diese zweiwertige Modellvorstellung abstrahiert (1) vom erkennenden
System, meist Mensch oder Messgerät, (2) von Entwicklungen, die im
Werden oder Vergehen sind, wenn also weder S noch ¬ S vorliegt oder
(3) vom Bezugszeitraum, der zum Beispiel in der Zukunft liegen kann für
Aussagen sehr unsicher sein können. Genau genomen muss man auch noch
die verschiedenen Welten bedenken, für
die eine Aussage getroffen werden soll. So gilt die Aussage Der dritte
Pegasus von Berlin hat am 1. Januar 3001 seinen 999.Geburtstag nur
unter bestimmten Bedingungen. Nachdem im Jahre 2002 noch kein drittes geflügeltes
Pferd (Pegasus) hergestellt werden konnte, ist für die reale
Welt sicher, dass der 999. Geburtstag im Jahre 3001 nicht wird
gefeiert werden können. In der Welt der Phantasien
und Fiktionen ist das natürlich kein Problem.
Wahrheits- oder Funktionswerte
und ihre Bedeutung
In der Logik wird zwar mit Wahrheitswerten operiert. Es bleibt aber
offen, was darunter zu verstehen ist. Tatsächlich orientiert man sich
meist an der Sprache und versucht, die Vieldeutigkeit der Sprache durch
klare Wahrheitsbeziehungen zu präzisieren, was allerdings nicht selten
misslingt (Paradebeispiel Implikation).
In der Lebens- und Wissenschaftspraxis - außer der Mathematik und
Informatik - spielt die formale Logik so gut wie keine Rolle, obwohl sie
in den letzten 100 Jahren gewaltig weiter entwickelt wurde. Die Unübersichtlichkeit,
Vielfalt und schwere Verständlichkeit der formalen Logik steht der
praktischen Anwendung entgegen. So findet logische Argumentation weitgehend
mit normalsprachlichen Mitteln statt.
Defnition Wahrheit Überenstimmung
von Modell-Merkmalen (Kriterien)
Sind zwei Modelle M1, M2 nach gewissen Kriterien K gleich, so
kann man auch sagen, M1 ist für M2 nach K wahr und umgekehrt: Wahr
= (M1 = M2| K ). Kommt in meiner Wahrnehungswelt M1 ein Stuhl vor, so ist
die Aussage M2 Da ist ein Stuhl wahr, wenn die Kriterien - des Stuhls
- erfüllt sind. Nachdem die meisten Menschen von einer realen Außenwelt
ausgehen, kann man sie nun als M3 einführen und postulieren, dass
ein Stuhl in der realen Außenwelt existiert (real wahr = (M1 = M2
= M3| K ). Zur Unterscheidung, ob der Stuhl nur vorgestellt oder phantasiert
wurde, kann man als Außenweltkriterien z.B erwägen: kann man
ihn berühren, kann man auf ihm sitzen, kann man ihn steigen, kann
man ihn heben und jemandem anderen geben u.ä.m. ?
\ge neu bearbeitet
Interpretationsprobleme von
Sachverhalten
Die Interpretation wird erschwert (1) durch die Polung von Sachverhalten,
(2) durch die Perspektive, welcher Pol betrachtet wird und (3) durch die
Unbestimmtheit des Unsicherheits-Bereiches. Das wird im Folgenden ausführlich
untersucht und erörtert.
Polung von Sachverhalten
Ein Sachverhalt kann begrifflich positiv oder negativ gefasst sein.
Und je nach Interesse, Zwecken und Zielen wird die positive oder negative
Fassung so oder so bewertet. In der psychologischen Testtheorie nennt man
das Polung eines
Aufgabeninhalts. Positivpolung erfolgt durch die Erfragung eines vorliegenden
- hier positiv genannten - Sachverhaltes und bei Negativpolung die Erfragung
der Verneinung des Sachverhaltes, z.B. a) Sind sie eher geduldig
(Positivpolung des Sachverhaltes Geduld) oder b) Sind Sie eher ungeduldig
(Negativpolung des Sachverhaltes Geduld)? Will man Geduld schätzen,
zählt man die Bejahung von a) oder die Verneinung von b). Will man
Ungeduld schätzen, etwa im Rahmen einer ADHD-Diagnostik, zählt
man die Verneinung von a) und die Bejahung von b).
Im Strafrecht kann man nach der Schuldfähigkeit
(Positivpolung) oder nach der SchuldUNfähigkeit (Negativpolung)
fragen. Kann man Schuldfähigkeit nicht sicher bejahen oder auch nicht
sicher verneinen, so folgt daraus nicht zwingend SchuldUNfähigkeit,
aber sie ist dann eine Möglichkeit ("nicht ausschließbar").
Kann man Schuldfähigkeit sicher annehmen, so folgt daraus sicher keine
SchuldUNfähigkeit und auch keine nicht ausschließbare
SchuldUNfähigkeit.
Perspektive betrachteter
Pole
Je nachdem welchen Pol man betrachtet, ergeben sich unterschiedliche,
teils gegensätzliche Beurteilungen. Hier stellt sich in erster Linie
die Frage, ob die Nichtausschließbarkeit der verschiedenen Pole als
gleichwertig anzunehmen ist?
Unbestimmtheit
des Unsicherheitsbereiches
Ein Sachverhalt, der als nicht ausschließbar gegeben (nicht gegeben)
beurteilt wird, ist nicht sicher gegeben (nicht gegeben =
ausgeschlossen). Der Grad der Unsicherheit bleibt aber offen.
Moeglichkeiten,
Unsicherheiten zu unterscheiden durch wahrscheinlichkeitslogische oder
fuzzylogische Modelle
Nichtausschließbar lässt offen, wie groß der Unsicherheits-Bereich
ist. Das ist unbefriedigend. Wünschenswert wären daher differenziertere
Angaben zum Unsicherheits-Bereich, z.B. wie folgt (wobei man in S auch
die Positiv-Polung S+ als auch die Negativ-Polung S- einsetzen kann) :
-
S sicher gegeben, p=1
-
S höchstwahrscheinlich gegeben, 1<p>=0.9
-
S wahrscheinlich gegeben, 0.9<p>=0.8
-
S eher wahrscheinlich, 0.8<p>=0.6
-
S so wahrscheinlich wie unwahrscheinlich, 0.6<p>=0.4
-
S eher unwahrscheinlich, 0.4<p>=0.2
-
S unwahrscheinlich, 0.2<p>=0.1
-
S sehr unwahrscheinlich 0.1<p>0
-
S sicher ausgeschlossen, p=0
Eroerterung
der Nichtausschliessbarkeitsfaelle
Die meisten Entscheidungssituationen - besonders auch im Recht - bedürfen
formal gesehen - mindestens - einer dreiwertigen Logik: Es gibt wahr, falsch
und nicht hinreichend sicher entscheidbar. Allerdings wird in dieser "dreiwertigen"
Logik nicht angenommen, dass es tatsächlich drei unterschiedliche
Seinszustände, wahr, falsch und ein Drittes gibt, sondern der dritte
Wert besteht in der Anerkennung einer Unsicherheit hinsichtlich der Entscheidung
zwischen den beiden nach vor wie gültig betrachteten Wahrheitswerten
wahr und falsch. Metasprachlich gehören die zu beurteilenden Sachverhalte
zur Objektsprache, die Wahrheitswerte wahr und falsch zur Metasprache.
Ob der non liquet Sachverhalt nur zur Metasprache 1. oder 2. Stufe gehört,
mag an dieser Stelle offenbleiben. Formal betrachtet kann man aber von
drei Wahrheitswerten ausgehen: wahr, falsch, unsicher., abgekürzt
w, f, u.
Dreiwertige
Grundidee
Die Formulierung "sicher" ist wissenschaftstheoretisch natürlich
problematisch. Im Recht ist indessen klar, dass man sich mit "praktisch"
hinreichender Sicherheit begnügen will und begnügen muss. Das
macht man aber auch in der Wissenschaft und erst Recht im Alltag. Der wissenschaftstheoretische
Fundamentalismus findet in der Praxis nicht statt und ist auf akademische
und theoretische Erörterungen beschränkt, die allerdings für
ein tieferes und grundsätzlicheres Problemverständnis hilfreich
sein können.
Dreiwertige
praktisch spezifizierte Grundidee
In diesem allgemeinen dreiwertigen Entscheidungs-Modell bleibt aber
noch unklar, worauf sich nun die Nichtausschließbarkeit genau bezieht.
Bezieht sich nicht ausschließbar auf Sachverhalt gegeben,
Sachverhalt
ausgeschlossen, auf beide oder ist das unerheblich? Und behält
nicht ausschließbar je nach Bezug seine Bedeutung bei oder nicht?
Es empfehlen sich daher weitergehende analytische Betrachtungen.
Weitere differenzierte Analyse zu den Nichtausschließbarkeits-Sachverhalten
Nicht ausschließbar kann sich auf Sachverhalt gegeben,
Sachverhalt
nicht gegeben = ausgeschlossen oder auf beide beziehen -
auch wenn nur einer betrachtet wird.
Differenzierte
Grundidee mit beiden Pol-Perspektiven
Analyse der drei Perspektiven
der Nichtausschliessbarkeit
A Unterscheidung
der drei Grund-Zustaende
Sei praktisch sicher gegeben mit w, praktisch sicher
nicht gegeben (ausgeschlossen) mit f und Gegebenheit unsicher mit
u bezeichnet, erscheinen folgende Wahrheitswertinterpretationen sinnvoll,
wobei " ¬ " als Verneinungszeichen für die Negation eines Sachverhaltes
dient.
-
A1 Gilt S = w => S = ¬ u und S = ¬ f. In
Worten: Wenn ein Sachverhalt S als praktisch sicher gegeben gewertet werden
kann, dann folgt, dass der Sachverhalt nicht unsicher oder gar nicht besteht.
Etwas kann nicht wahr und zugleich unsicher oder falsch sein.
-
A2 Gilt S = f => S = ¬ u und S = ¬
w. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als praktisch sicher nicht gegeben
gewertet werden kann, dann folgt, dass der Sachverhalt nicht unsicher oder
gar sicher gegeben besteht. Etwas kann nicht falsch und zugleich unsicher
oder wahr sein.
-
A3 Gilt S = u => S= ¬ w und S = ¬
f. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als unsicher gewertet werden kann,
dann folgt, dass der Sachverhalt nicht praktisch sicher gegeben oder praktisch
sicher nicht gegeben (ausgeschlossen) besteht. Etwas kann nicht unsicher
und zugleich sicher gegeben oder sicher nicht gegeben (ausgeschlossen)
sein.
B
Einbeziehung der beiden Pol-Perspektiven u+ und u-
Was ergibt sich, wenn wir nicht ausschließbar gegeben
mit u+ und nicht ausschließbar nicht gegeben (ausgeschlossen)
mit u- unterscheidend kennzeichnen?
-
B1 Gilt S = w => S = ¬ (u+ UND u-) und S =
¬ f. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als praktisch sicher gegeben
gewertet werden kann, dann folgt, dass die Gegebenheit oder Nichtgegebenheit
des Sachverhalts nicht zugleich unsicher oder gar als sicher nicht gegeben
(ausgeschlossen) gewertet werden kann.
-
B2 Gilt S = f => S = ¬ (u+ UND u-) und
S = ¬ w. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als praktisch sicher gegeben
gewertet werden kann, dann folgt, dass die Gegebenheit oder Nichtgegebenheit
des Sachverhalts nicht zugleich unsicher oder gar als sicher nicht gegeben
(ausgeschlossen) gewertet werden kann.
-
B3 Gilt S = (u+ ODER u-) => S= ¬ w und
S = ¬ f. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als unsicher hinsichtlich
Gegebenheit oder Nichtgegebenheit gewertet werden kann, dann folgt, dass
die Gegebenheit oder Nichtgegebenheit des Sachverhalts nicht zugleich als
sicher gegeben oder nicht gegeben (ausgeschlossen) gewertet werden kann.
C Betrachtung
aller sechs Fallunterscheidungen
Splittet man u in u+ und in u- auf, ergibt sich:
-
C1 Gilt S = w => S = ¬ u+ und S = ¬ f .
In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als sicher hinsichtlich Gegebenheit gewertet
werden kann, dann folgt, dass die Gegebenheit des Sachverhalts nicht zugleich
als unsicher und die Nichtgegebenheit des Sachverhalts als sicher gewertet
werden kann.
-
C2 Gilt S = w => S = ¬ u- und S = ¬ f.
In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als sicher hinsichtlich Gegebenheit gewertet
werden kann, dann folgt, dass die Nichtgegebenheit des Sachverhalts nicht
zugleich als unsicher oder als sicher gewertet werden kann.
-
C3 Gilt S = f => S = ¬ u+ und S
= ¬ w. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als sicher hinsichtlich Nichtgegebenheit
(f) gewertet werden kann, dann folgt, dass die Gegebenheit des Sachverhalts
nicht zugleich als unsicher (u+) oder als sicher (w) gewertet werden kann.
-
C4 Gilt S = f => S = ¬ u- und S
= ¬ w. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als sicher hinsichtlich Nichtgegebenheit
gewertet werden kann, dann folgt, dass die Nichtgegebenheit des Sachverhalts
nicht zugleich als unsicher oder die Gegebenheit als sicher gewertet werden
kann.
-
C5 Gilt S= u+ => S= ¬ w und S = ¬
f. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als unsicher hinsichtlich Gegebenheit
gewertet werden kann, dann folgt, dass die Gegebenheit oder Nichtgegebenheit
des Sachverhalts nicht zugleich als sicher gewertet werden kann. Die Frage
ist, was ergibt sich für u-? Wenn die Gegebenheit unsicher ist, dann
muss auch die Nichtgegebenheit unsicher sein.
-
C6 Gilt S= u- => S= ¬ w und S = ¬
f. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als unsicher hinsichtlich Nichtgegebenheit
gewertet werden kann, dann folgt, dass die Gegebenheit oder Nichtgegebenheit
des Sachverhalts nicht zugleich als sicher gewertet werden kann. Die Frage
ist, was ergibt sich für u+? Wenn die Nichtgegebenheit unsicher ist,
dann muss auch die Gegebenheit unsicher sein.
_
Ergebnis Vergleich
C3, B3, C5 und C6
Man sieht, dass alle vier Fälle zu den gleichen Schlussfolgerungen
führen, weshalb man auf die komplizierende Differenzierung u+ und
u- verzichten kann. Es genügt A3 zu betrachten oder zu verwenden.
Liegt Unsicherheit bei nur einem Pol vor, so liegt sie auch für den
anderen vor.
-
A3 Gilt S = u => S= ¬ w und S = ¬
f. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als unsicher gewertet werden kann,
dann folgt, dass der Sachverhalt nicht praktisch sicher gegeben oder praktisch
sicher nicht gegeben (ausgeschlossen) besteht. Etwas kann nicht unsicher
und zugleich sicher gegeben oder sicher nicht gegeben (ausgeschlossen)
sein.
-
B3 Gilt S = (u+ ODER u-) => S= ¬ w und
S = ¬ f. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als unsicher hinsichtlich
Gegebenheit oder Nichtgegebenheit gewertet werden kann, dann folgt, dass
die Gegebenheit oder Nichtgegebenheit des Sachverhalts nicht zugleich als
sicher gegeben oder nicht gegeben (ausgeschlossen) gewertet werden kann.
-
C5 Gilt S= u+ => S= ¬ w und S = ¬
f. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als unsicher hinsichtlich Gegebenheit
gewertet werden kann, dann folgt, dass die Gegebenheit oder Nichtgegebenheit
des Sachverhalts nicht zugleich als sicher gewertet werden kann. Die Frage
ist, was ergibt sich für u-? Wenn die Gegebenheit unsicher ist, dann
muss auch die Nichtgegebenheit unsicher sein.
-
C6 Gilt S= u- => S= ¬ w und S = ¬
f. In Worten: Wenn ein Sachverhalt S als unsicher hinsichtlich Nichtgegebenheit
gewertet werden kann, dann folgt, dass die Gegebenheit oder Nichtgegebenheit
des Sachverhalts nicht zugleich als sicher gewertet werden kann. Die Frage
ist, was ergibt sich für u+? Wenn die Nichtgegebenheit unsicher ist,
dann muss auch die Gegebenheit unsicher sein.
[intern \ge+]
II Nichtausschliessbar
in verschiedenen Lebens- und Wissenschaftsbereichen
Hilfs-Sprachregeln für den
Fall der Fälle
Nachdem man es den Worten, den Kleidern der Begriffe, oft nicht
ansieht, welche spezielle Bedeutung ihnen jeweils zugedacht ist, verwende
ich Indizes dort, wo es meiner Meinung nach sinnvoll ist, um Missverständnisse
und Kommunikationsprobleme zu minimieren. Die Indizes ordnen die Bedeutung
einem Wort W eindeutig zu: Wa, Wb, Ww,
Wwstat, Wm, W§. , Wpsy.,
Wpsypath, Wpsychiat für a:= alltagssprachlich,
b:= bildungssprachlich, w:= wissenschaftlich, wstat := wahrscheinlichkeit,
Statistik, m:= medizinisch, § := rechtlich, psy := psychologisch,
psypath := psychopathologisch. Das lässt sich beliebig differenzieren.
Worte ohne Index sind letztlich nur aus dem Zusammenhang oder durch Zusatzkennzeichnungen
in ihrem spezifischen Bedeutungsbezug erkennbar, oft leider nicht hinreichend
genau. Man wird Indizes allerdings nur dann verwenden, wenn Klarheit und
Verständnis dies in einer besonderen Situation geboten erscheinen
lassen.
Alltag - Ausschließbar
und nicht ausschließbar in der Alltagssprache
ausschließbar, Kann sein, muss nicht, möglich, nicht ausgeschlossen,
vielleicht, unsicher, unbestimmt, nicht genau bestimmt, unklar,
Alltag
-
P kann nicht ausschließen, beim Einkaufen etwas vergessen zu haben.
-
P kann durch Abgleich mit dem Einkaufszettel ausschließen, beim Einkauf
etwas vergessen zu haben
Medien
-
"... So schloss Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen
im Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin nicht aus, dass die Terrormiliz
Islamischer Staat (IS) Terroristen unter den Flüchtlingen einschleusen
könnte." ..."[Focus 7.4.2016 in Wie Syrer über ihre neue Heimat
denken"
Bildungswelt
- Ausschließbar und nicht ausschließbar in der Bildungssprache
Unter Bildungssprache versteht man Sprache, Wortschatz und Sprachgebrauch
der Gebildeten, minmal also diejenigen, die eine höhere Schule absolviert
oder sich entsprechende Wissen angeeignet haben. Ein praktisch einfache
Methode ist, in Standardlexika als Repräsentanten der Bildungssprache
nachzusehen, was unter "ausschließen, nicht
ausschließen können, ausschließbar, nicht ausschließbar"
eingetragen ist bzw. wie es verwendet wird..
Ausschliessen
und nicht ausschliessen in den Lexika
Die folgenden Bestimmungen beschreiben den Bereich
ausschließen im Sprachbrockhaus (1951)
"der Aus|schluß ...usses...üsse, feltener
(nur bei Betonung des Gesehehens) die Ausschließung, außerhalb,
1) Unmöglichmachen: die Ausschließung einer dritten Lösung
2) Entziehung einer Mitgliedschaft. Ausstoßung: der A. aus dem Verein,
3) Verhinderung; (Verbot) der Teilnahme: unter A. der Öffentlichkeit.
4) niedrigere Lettern tur Füllung der Zwischenräume."
Ausschließen im Duden Das Bedeutungswörterbuch
(1970)
Ausschließen, schloß aus,
hat ansgeschlossen/vgl. ausgeschlossen/: 1. <tr.> a) nicht teilnehmen
lassen (an etwas): er wurde vom Spiel ausgeschlossen, b) (aus etwas) entfernen:
er wurde aus der Partei ausgeschlossen. 2. <rfl.> sich fernhalten, absondern,
nicht mitmachen: du schließt dich immer [von allem] aus. 3. <tr.>
unmöglich machen, nicht entstehen lassen; das Mißtrauen schließt
jede Zusammenarbeit aus. 4. <tr.) (eine Wohnung o. ä. verschließen
und dadurch jmdm.) den Zutritt unmöglich machen: sie hatten ihn ausgeschlossen.
ausschließlich [auch: ausschließlich]:
I. <Adj.; nur attributiv) alleinig, uneingeschränkt: Der
Wagen steht zu seiner ausschließlichen Verfügung. II. <Adverb>
nur, allein: er interessiert sich a. für Sport, m. <Präp.
mit Gen.) ohne, außer, ausgenommen: die Kosten a. des Portos ; <aber:
vor starken Substantiven, wenn sie ohne Artikel und ohne adjektivisches
Attribut stehen, im Singular ohne Flexionsendung, im Plural dann mit Dativ)
a. Porto; a. Getränken.
Ausschluß, der; Ausschlusses, Ausschlüsse:
das Ausschließen (von jmdm.): die Partei drohte mir mit dem A.; unter,
mit A. der Öffentlichkeit,
Nicht ausschließbar Beispiel in Wikipedia
Nicht ausschließbar hat in Wikipedia keinen eigenen Eintrag.
"Die Allmende findet im Rahmen der Mikroökonomie Verwendung als
Beispiel für ein Gut, von dessen Nutzung andere potenzielle Nachfrager
nicht
ausschließbar sind (auch Quasi-Kollektivgut), jedoch
die Nutzungsansprüche der Nachfrager rivalisieren.
[Enzyklopädie: Allmende. DB Sonderband: Wikipedia 2005/2006, S.
19179]"
Nicht ausschließbar Beispiel im Lexikon der Renaissance
"Instrumentalmusik. Ausführung musikal. Verläufe allein oder
mit Unterstützung von Musikinstrumenten ist seit Beginn des historisch
erfaßbaren Zeitraums zu erschließen oder nachweisbar. Im europäischen
Mittelalter verursachten kirchl. Regelungen vermutlich eine relativ strenge
Sonderung der instrumental ausgeführten Musik als Spielmannsmusik,
in weiterem Sinne also der Lied- und Tanzmusik. Dennoch blieb instrumentale
Begleitung für Lieder auch höchst kunstvoller Art ständig
im Gebrauch und ist ebenso in geistl. Werken nicht
ausschließbar.
[Lexikon der Renaissance: Instrumentalmusik. Lexikon der Renaissance,
S. 2196 (vgl. LdRen, S. 353) http://www.digitale-bibliothek.de/band41.htm
]"
_
Wissenschaft- Ausschließbar
und nicht ausschließbar in der Wissenschaft
Logik,
Mathematik und Statistik
Logik und Mathematik sind Wissenschaften formaler Systeme, Strukturen
und ihrer Elemente. Sie bedeuten erst etwas für die Wirklichkeit,
wenn sie als Modelle auf die Wirklichkeit angewendet werden.
Logik
Die Möglichkeiten der Logik helfen in der wissenschaftlichen oder
auch alltäglich Praxis kaum weiter, weil die entsprechenden Wahrheits-
oder Funktionswerte bereits vorausgesetzt werden. In der wissenschatlichen
und Lebenspraxis kommt es aber darauf an - und das ist gewöhnlich
das Prblem - , diese Werte konkret und operational zu bestimmen. Dennoch
kann es natürlich hilfreich sein, die Möglicheiten und verschiedenen
Modelle der Logik ein bißchen zu kennen.
Traditionelle ("klassische")
Logik
Die traditionelle oder klassische Logik geht von zwei Wahrheitswerten,
wahr und falsch, aus und ist daher für viele Probleme nicht angemessen.
Es gilt der Satz vom ausgeschlossenen Dritten, d.h. jede Aussage ist entweder
wahr oder falsch - tertium non datur, ein Drittes gibt es nicht.
Dreiwertige und mehrwertige
Logik
Die Notwendigkeit einer dreiwertigen Logik wird sehr schön von
Reiner Winter in seinem Buch "Grundlagen der formalen Logik" 1996, S. 169f
begründet:
"Ein solches dreiwertiges Logiksystem hat in jüngster Zeit im
Hinbück auf folgende Problemstellungen viel Beachtung gefunden:
a) Es gibt Sätze, bei denen nicht eindeutig festgestellt werden
kann, ob sie wahr oder falsch sind. So etwa in der Mathematik die berühmte
"Goldbachsche Vermutung", wonach jede gerade Zahl, die größer
als 2 ist, als Summe zweier Primzahlen dargestellt werden kann, z.B. 8
= 5 + 3. Diese von Christian Goldbach (1690-1764) aufgestellte Vermutung
ist bisher weder bewiesen noch widerlegt worden.
b) Bei Prognosen über die Zukunft entsteht die prinzipielle Frage,
ob die betreffenden Sätze eindeutig entweder wahr oder falsch sind.
So ist der Satz "Morgen gewinne ich ein Schachspiel" dann problematisch,
wenn ich morgen nicht mehr lebe und weder ein Schachspiel gewinnen noch
verlieren kann.
c) In der Quantenmechanik der Physik sind im Zusammenhang mit der von
Werner Heisenberg (1901-1976) formulierten "Unbestimmtheitsrelation" (d.h.
man kann Ort und Impuls eines Elementarteilchens nicht gleichzeitig exakt
messen) Erkenntnisse aufgetreten, die mit einer "Wahr-falsch-Zweiwertigkeit"
nicht erfaßt werden können und mindestens noch einen dritten
Wert, etwa "unbestimmt" erfordern."
Weiter führt Winter, S. 170f, unter ""3. Intuitionistische Logik"
aus:
"Eine weitere Kritik an der aristotelischen Logik geht auf den holländischen
Mathematiker Jan Brouwer (1881-1966) zurück, der davon ausging, daß
der Satz vom ausgeschlossenen Dritten (Es gilt entweder A oder Nicht-A)
nur für solche Aussagen gültig ist, die sich auf endlich viele,
klar überschaubare Dinge beziehen. Für Sätze aber, die sich
auf unendliche Gegenstandsbereiche beziehen, wie auf die Menge der natürlichen
Zahlen: 1, 2, 3, ... usw., sei der Satz vom ausgeschlossenen Dritten kein
erlaubtes Beweismittel. Um z.B. die Existenz von Zahlen mit bestimmten
Eigenschaften zu garantieren, genügt es nach Brouwer nicht, nachzuweisen,
daß sie aufgrund des Satzes vom ausgeschlossenen Dritten existieren
müssen, sondern er fordert zum Nachweis eine klar einsichtige Konstruktion
dieser Zahlen. Brouwer will die Logik und auch die Mathematik auf Intuition
(lat. intuitio = Betrachtung, [>171] Schauen, unmittelbares Einsehen) begründen,
bei der die Existenz und Wahheit der Dinge in ihrer gedanklichen Konstruierbarkeit
besteht. Die dabei zugrundeliegende Logik, die ja gegenüber der aristotelischen
Logik nur eine eingeschränkte Gültigkeit des Satzes vom ausgeschlossenen
Dritten erlaubt und damit die Grundverknüpfungen der aristotelischen
Logik entsprechend uminterpretiert, heißt intuitionistische Logik.
Eine Formalisierung dieser intuitionistischen Logik wurde 1930 von Arend
Heyting durchgeführt. ..."
_
Modale Logik (Lewis 1912ff)
Sie beschäftigt und formalisiert Spezifikationen wie (nicht) möglich,
(nicht) notwendg. Interpretiert man nicht ausschließbar als
möglich,
so kann man sagen, in der Modallogik wird die Nichtausschließbarkeit
behandelt, leider bislang nicht so nach unterschiedlichen Graden
differenziert, wie es für unsere Ziele und Zwecke wünschenswert
ist.
Fuzzy-Logik
Die Fuzzy-Logik (Zadeh 1965) ist eine Logik des Unscharfen, Ungefähren
und daher für viele alltägliche aber auch technisch-wissenschaftliche
Sachverhalte und Aussagen darüber besonders geeignet. Unscharfe Sachverhalte
bekommen einen Wert zwischen 0 und 1 zugeordnet. Winter 1996, S. 173f,
führt in die Grundlagen der Fuzzy-Logik ein und teilt S. 174 mit:
_
Wahrscheinlichkeitslogik
Hier werden den den einzelnen Sachverhalten und Aussagen reelle Zahlen
zwischen 0 und 1 zugeordnet, so dass sich sehr differenzierte Wahrscheinlichkeitsaussagen
ergeben können, wenn die benötigten Informationen vorliegen.
Nichtausschließbarkeit würde hier einen Wahrscheinlichkeitsbereich
zugeordnet bekommen, so dass am Ende ein Ergebnis z.B. dergestalt formuliert
werden könnte: mit einer Wahrscheinlichkeit von p <= 0.08 ist nicht
auszuschließen, dass der Sachverhalt (SchuldUNfähigkeit)
vorliegt. Hier gibt enge Überschneidungen mit Wahrscheinlichkeitstheorie
und Statistik. aber auch mit der Lehre induktiver Wahrscheinlichkeit
und Bestätigungsgrad von Hypothesen (Carnap & Stegmüller
1959).
Mathematik
In der Mathematik spielt die Nichtausschließbarkeit eine wichtige,
vielfältige und teilweise umstrittene Rolle, wie im Grundlagenstreit
um das tertium non datur deutlich wurde. Er ist bis heute nicht
überwunden und beigelegt. Für viele Beweise gilt, dass sie an
bestimmte Voraussezungen oder Bedingungen geknüpft sein können.
-
Mit der Aufgabe des tertium non datur fällt der indirekte Beweis
- je nach Strenge zumindest teilweise.
-
Es gibt "positive" (etwas ist oder geht so ...) und "negative" (etwas ist
oder geht nicht so) Beweise. Wenn etwas bewiesen ist, stellt sich die Frage
der Nichtausschließbarkeit nicht mehr es sei denn, es wurde die Nichtausschließbarket
eines Sachverhaltes beweisen.
-
Eine besondere Bedeutung für die Nichtausschließbarkeit haben
hierbei Unmöglichkeitsbeweise,
die ein - vorher bestehendes - nicht ausschließbar aufheben.
Ein Unmölichkeitsbweis beendet Nichtsausschließbarkeitserwägungen.
Wahrscheinlichkeitstheorie
und Statistik
Die meisten Fragen des Lebens hinsichtlich des Status ihrer Sicherheit
sind ein Fall für die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik. Mit
welcher Sicherheit darf man dieses oder jenes annehmen oder verwerfen?
Ein grundlegender Teil der Wahrscheinlichkeitstheorie selbst beruht auf
der Elementarbeziehung von Ereignissen. Sind sie unabhängig oder nicht?
Einander
sich ausschließende Ereignisse lassen sich wahrscheinlichkeitsmäßig
besonders einfach behandeln, weil man bei Gültigkeit die Produktregel
anwenden darf: P(A u B) = P(A) * P(B), die Wahrscheinlichkeit für
das gemeinsame Ereignen ergibt sich aus dem Multiplikation der Einzelwahrscheinlichkeiten.
Rumsey (2007), S. 54, hierzu:
"Einander ausschließende Ereignisse berücksichtigen
Oft treten unabhängige Ereignisse gleichzeitig ein, ohne sich
gegenseitig zu beeinflussen; aber auch die entgegengesetzte Situation kommt
vor, dass zwei Ereignisse gleichzeitig eintreten und sich stark beeinflussen.
Zwei Ereignisse A und B schließen einander aus, wenn sie nicht gleichzeitig
eintreten können, das heißt, wenn das eine eintritt, kann das
andere nicht eintreten, und umgekehrt: A n B = 0 oder P(A n B) = 0. Wenn
Sie wissen, dass A eingetreten ist, wissen Sie, dass B nicht eintreten
kann; und wenn Sie wissen, dass B eingetreten ist, wissen Sie, dass A nicht
eintreten kann.
Wie bei unabhängigen Ereignissen (siehe den vorherigen Abschnitt)
können einander ausschließende Ereignisse Ihre Berechnungen
erheblich vereinfachen, weshalb Sie in Wahrscheinlichkeitsmodellen immer
nach ihnen Ausschau halten sollten."
Aber die Sache ist bei genauerer Betrachtung nicht so einfach, weil
erstens verschiedene Erhebungen meist unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen
und zweitens sich die Frage stellt, ab wann sind Werte als gleich oder
ungleich anzusehen? Drittens müssen aprtielle Effekte berücksichtigt
und kontrolliert werden.
Grundsätzlich ist die Nichtsausschließbarkeit
eine Möglichkeit und damit der Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik
zugänglich.
Wissenschaftstheorie
"Die" Wissenschaftstheorie beansprucht die Theorie dessen zu sein,
was wissenschaftlich ist, was Wissen zu enem wissenschaftlich begründeten
Wissen macht. Paul Feyerabend hat über Wissenschaftstheorie als eine
bisher unbekannte Form des Irrsinns gespottet. Betrachtet
man sich die Entwicklung der Wissenschaften, insbesondere Mathematik, Naturwissenschaft
und Technik, die nahezu allesamt ohne Wissenschaftstheorie auskommen, steht
man vor einem merkwürdihen Missverhältnis zwischen Anspruch und
Realisierung. Ich habe eingangs das "Die" in Anführungszeichen gesetzt,
um anzudeuten, dass es die eine und einige Wissenschaftstheorie nicht gibt.
Vieles, was unsere Thema Nichtausschließbarkeit berührt, wird
in der Wissenschaftstheorie abgehandelt, umfassend im Werk Wolfgang Stegmüllers
- Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie und Analytischen Philosophie,
besonders Bd. IV Personelle und Statistische Wahrscheinlichkeit
- hervorgehoben.
Der wissenschaftstheoretische
puristische Fundamentalismus bei Popper: Ewige Ungewissheit
Als einer der bedeutendsten Wissenschaftstheoriker des 20. Jahrhunderts
gilt Karl Popper (Logik der Forschung, Obektive Erkenntnis). In Objektive
Erkenntnis heißt es gleich auf der erstsen Seite, Vorwort:
"Die Wahrheit ist objektiv und absolut: Das ist die Idee, die Alfred
Tarski gegen den Relativismus verteidigt hat. Aber wir können niemals
ganz sicher sein, daß wir die Wahrheit, die wir suchen, gefunden
haben. Wir dürfen die Wahrheit nicht mit der Sicherheit, mit ihrem
sicheren Besitz verwechseln. Die absolute Wahrheit wird manchmal erreicht;
die Sicherheit nie: Die Suche nach Sicherheit ist verfehlt; aber wir können
unsere Theorien immer strenger überprüfen. ... [>VIII]
Subjektive Erlebnisse spielen eine entscheidend
wichtige Rolle in der Wahrheitssuche, in unserer Suche nach Wissen. Aber
es sind nicht die Wissenserlebnisse, die Überzeugungserlebnisse oder
Glaubenserlebnisse, die so wichtig sind. Die alte Lehre, daß unser
Wissen ein wohlfundierter Glaube ist, ein Fürwahrhalten, ausgestattet
mit zureichenden Gründen, halte ich für verfehlt. Da es keine,
oder fast keine, zureichenden Gründe gibt - kein sicheres Wissen -,
so gibt es nur das, was ich Vermutungswissen genannt habe. So sind jene
subjektiven Erlebnisse, die die größte Rolle in der Wissenschaft
spielen, nicht unsere Überzeugungserlebnisse, sondern unsere Versuche,
unsere Anstrengungen, der objektiven Wahrheit durch das kritische Verstehen
der objektiven, der aktuellen Probleme und der objektiv vorliegenden, wissenschaftlichen
Theorien, der objektiven Wahrheit näherzukommen."
_
Induktive Logik
und Wahrscheinlichkeit
So heißt ein von Stemüller bearbeitetes Buch von Carnap
(1959). Im Vorwort wird ausgeführt: "Vorwort
Dieses Buch stellt eine neue, von CARNAP entwickelte Theorie der Induktion
und Wahrscheinlichkeit dar, die durch die folgenden grundlegenden Auffassungen
charakterisiert ist. 1. Jedes induktive Schließen, im weiten Sinne
des nichtdeduktiven oder nichtdemonstrativen Schluß-folgerns, ist
ein Schließen auf Grund von Wahrscheinlichkeit. 2. Daher ist die
induktive Logik als Theorie von den Prinzipien des induktiven Schließens
dasselbe wie Wahrscheinlichkeitslogik. 3. Der Begriff der Wahrscheinlichkeit,
der als Grundbegriff der induktiven Logik dienen soll, ist eine logische
Relation zwischen zwei Aussagen oder Sätzen, nämlich der Grad
der Bestätigung einer Hypothese auf der Grundlage gegebener Prämissen.
4. Der sogenannte Häufigkeitsbegriff der Wahrscheinlichkeit, wie er
in statistischen Untersuchungen verwendet wird, ist zwar an und für
sich ein wichtiger wissenschaftlicher Begriff, als Grundbegriff der induktiven
Logik jedoch unbrauchbar. 5. Alle Prinzipien und Lehrsätze der induktiven
Logik sind analytisch. 6. Daher hängt die Gültigkeit des induktiven
Schließens nicht von irgendwelchen synthetischen Voraussetzungen
ab, wie etwa dem vielumstrittenen Prinzip der Gleichförmigkeit der
Welt.
Die erste Aufgabe dieses Buches ist die Erörterung
der allgemeinen philosophischen Probleme betreffend die Natur der Wahrscheinlichkeit
und des induktiven Schließens, die uns zu den eben erwähnten
Auffassungen führen wird. Das zweite Ziel ist der tatsächliche
Aufbau eines Systems der induktiven Logik, einer Theorie, die auf den angeführten
Prinzipien beruht.
Ein besonderes Augenmerk wurde in diesem Buch darauf
gelegt, die intuitive philosophische Grundlegung klar von dem technischen
Aufbau des Systems der induktiven Logik zu trennen. Jene Leser, die sich
nur für die philosophischen Probleme der Induktion interessieren,
nicht aber für technische Einzelheiten, können sich daher auf
eine Lektüre des ersten Teiles beschränken, der sich mit den
philosophischen Fragen beschäftigt. Für das Studium dieses Teiles
sind keine Vorkenntnisse in Mathematik oder in Logik nötig."
_
_
Wolfgang Stegmüller (1970),
II. C., S. 469:
"Von der Frage der Prüfung empirischer Gesetze und Theorien haben
wir bisher abstrahiert. Da Gesetze und Theorien stets bloße Hypothesen
darstellen, darf dieser weitere Aspekt bei der Erörterung des wissenschaftlichen
Fortschrittes nicht unberücksichtigt bleiben. Dieser Fortschritt kann
auch darin bestehen, daß man positive empirische Bestätigungen
von bestimmten vorgeschlagenen Gesetzen und Theorien findet und damit eine
Entscheidung zwischen verschiedenen miteinander rivalisierenden Hypothesen
zugunsten einer dieser Hypothesen trifft. So bildete der positive Ausgang
des Michel-son-Experimentes eine starke Stütze für die spezielle
Relativitätstheorie und das positive Resultat der Sonnenfinsternisexpedition
nach Neuguinea eine Stützung der allgemeinen Relativitätstheorie.
Dem positiven Ausgang steht der negative gegenüber.
Neue experimentelle Befunde können dazu führen, daß bisher
akzeptierte Hypothesen erschüttert werden. Immer wieder mußten
die Naturforscher in den letzten Jahrhunderten zu ihrer Bestürzung
feststellen, daß für sicher gehaltene Theorien falsch sind,
da sie nicht in Einklang gebracht werden können mit den experimentellen
Befunden. Es ist nicht ausgeschlossen,
daß auch der künftigen Forschung dieses Schicksal immer wieder
beschieden sein wird. Mancher wird vielleicht daran zweifeln, ob man so
etwas auch noch als Fortschritt bezeichnen solle. Doch ist zu bedenken,
daß die Einsicht in die Falschheit bisher geglaubter Theorien von
grundlegender Bedeutung werden kann, weil sie erst den Blick freilegt für
neuartige und brauchbarere Konzeptionen. Häufig ist die Erschütterung
einer Hypothese nur die negative Seite eines Prozesses, der zugleich unter
den vorigen Aspekt fällt: die Falsifikation einer Theorie kann die
Bestätigung einer anderen bedeuten, wenn diese bereits verfügbar
ist. Außerdem braucht die Erschütterung nicht totale Verwerfung
im Gefolge zu haben. Häufig gelingt es, die bisher benützte Theorie
zu modifizieren und zu verfeinern und sie auf diese Weise mit den beobachtbaren
Realitäten in Einklang zu bringen."
__
Empirische Wissenschaften
- Ausschließbar und nicht ausschießbar in den empirischen Wissenschaften
Nach dem puristischen Fundamentalismus, wie ihn etwa Popper vertrat,
gibt es keinen naturwissenschaftlichen Beweis, weil alle wissenschaftliche
Erkenntnis nur vorläufig und mit ewiger Ungewissheit behaftet sei.
Damit kommt man nicht weiter, daher möchte ich mich mit dem puristischen
Fundamentalismus hier nicht weiter allgemein beschäftigen.
Stattdessen möchte ich konkrete Beispiele vorstellen und diskutieren.
In den empirischen Wissenschaften gibt es zwei Hauptaufgaben:
das Festellen von Sachverhalten und ihren Beziehungen, also das Herausfinden
von Regelhaftigkeiten oder Gesetzmäßigkeiten zwischen Sachverhalten.
Nichtausschließbarkeit kann demnach in den beiden Hauptaufgabengebieten
auftreten, also in der Festellung von Sachverhalten und ihren Beziehungen.
Naturwissenschaften - Ausschließbar
und nicht ausschießbar in den Naturwissenschaften
Zu den Naturwissenschaften zähle ich die Astronmie, Physik, Chemie,
Biologie, Geologie und ihre Umgebungs- oder Hilfswissenschaften. Nachdem
ich mir von allgemeinen Erörterungen wenig verspreche, möchte
das Nichtausschließbarkeitsthema an konkreten Fallbeispielen erörtern.
Das meiste, was wir zu wissen meinen, glauben wir, weil es uns Fachautoritäten
sagen, meist durch LehrerInnen oder Medien übermittelt. Daran ist
zunächst nichts Schlechtes, wenn man es bei der Argumentation auch
berücksichtigt.
Die Erdrotation
Die Abflachung der Erdpole
Das Hebelgesetz
Der Auftrieb
Gravitation
Gravitationswellen
Elektrischer Strom
Elektromagnetische Wellen
Doppelnatur des Lichts
Die Gasgesetze
Die Feststellung der Zusammensetzung eines Stoffes
Oberflächenspannung des Wassers
Das Periodensystem der Elemente
Ort und Impuls in der Quantenphysik
Einflüsse einer Messung auf das Messergebnis
Grenzen der Messbarkeit
Vererbungsgesetze
Doppelhelixstruktur der DNA
Äthertheorie
Hohlwelttheorie
Leben nach dem Tod
Ergebnisse der Quantenphysik
und ihre Bedeutung für nicht ausschließbar
Ort und Impuls eines "Teilchens" seien grundsätzlich sind gleichzeitig
bestimmbar.
Querverweise In Kausalität
(NATURWISSENSCHAFT): Heisenberg, Jordan, Planck, Reichenbach, Schrödinger.
Medizin
- Ausschließbar und nicht ausschießbar in der Medizin (Rechtsmedizin
& Forensik hier)
Diagnostisches
Paradigma - Fehler 1. und 2. Art.
Sozial-,
Geistes- und Wirtschaftswissenschaften
Psychologie,
Psychosomatik, Psychotherapie
Lexikon der Psychologie
"Verkehrstüchtigkeit. – Im Gegensatz zu den Problemen der Fahreignung
geht es bei Fragen der Verkehrstüchtigkeit um zeitvariable Faktoren,
die die Fähigkeit zu sicherem Verkehrsverhalten beeinflussen oder
ausschließen
können. Überragende Bedeutung hat die Wirkung von Alkohol
auf die Fahrtüchtigkeit. Eine Vielzahl von Studien hat die Fahrtätigkeit
in Abhängigkeit von der Blutalkoholkonzentration untersucht und ist
dabei zu ziemlich einheitlichen Ergebnissen gelangt. Mit zunehmender Alkoholisierung
werden folgende psychische Funktionsbereiche beeinträchtigt: Wahrnehmungsleistungen,
kognitive Funktionen, Feinmotorik, Grobmotorik (im Überblick: Simpson/Warren,
1981).
Im Gegensatz zu den relativ gesicherten Erkenntnissen
über Alkohol und Fahrtüchtigkeit gibt es noch wenig Aufschluß
über die Wirkung von Medikamenten und Drogen. Die vielen Einzeluntersuchungen
können wegen der unterschiedlichen Wirkungsspektren einzelner psychoaktiver
Substanzen und ihren möglichen Kombinationen untereinander nicht zusammenfassend
verallgemeinert werden (Buttiglieri et al., 1972; Clayton, 1976; Simpson/Warren,
1981).
Belastung und Beanspruchung. – Besondere Aufmerksamkeit
ist in den letzten Jahren dem Problembereich Belastung und Beanspruchung
beim Kraftfahren gewidmet worden. Seit Küting (1976) den Stand der
Erkenntnis zusammengefaßt hat, sind vermehrt kogni
[Verkehrspsychologie (Herbert Gstalter): Handwörterbuch Psychologie,
S. 3718
(vgl. HWB Psych., S. 825 ff.) (c) Psychologie Verlags Union
http://www.digitale-bibliothek.de/band23.htm ]
Entscheidungs-,
Nutzen und Spieltheorie
Wirtschaft
"„Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil. Die Versorgungssicherheit
in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet", sagt die Bundesnetzagentur
in ihrem täglichen Lagebericht. Das große Aber: „Die Lage ist
angespannt und eine Verschlechterung der Situation kann nicht
ausgeschlossen werden."
Quelle: Handelsblatt 23.06.2022 - 17:07.
Kommentar: Die Formulierung ist zu schwach und daher
nicht angemessen. Besser: Mit einer Verschlechterung der Lage muss gerechnet
werden.
Rechtsmedizin, forensische
Psychologie, Psychopathologie und Psychiatrie
Rechtswissenschaft, Kriminalistik,
Kriminologie
Die Rechtwissenschaft besteht aus normativer Logik angewandt auf Sachverhaltsfeststellungen.
Sofern Sachverhalte nicht hinreichend sicher festgestellt werden können,
spricht von von einer non liquet Situation (grundlegend oben
abgehandelt). Damit kennt die juristische Logik drei Wahrheitswerte: wahr,
falsch, unsicher.
Typische Entscheidungssituationen im Recht nach herrschender Meinung
Rechtsbegriff
BR:= Betreuungsrecht, ZR:= Zivilrecht, SR:= Strafrecht |
Psychische Kompetenz sicher gegeben |
Psychische Kompetenz sicher ausgeschlossen |
Psychische Kompetenz
nicht ausschließbar gegeben |
Psychische Kompetenz nicht ausschließbar
ausgeschlossen |
relativ einwilligungsfähig§BR |
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geschäftsfähig§ZR |
Willenserklärung gilt |
Willenserklärung gilt nicht |
gegeben angenommen |
gegeben angenommen |
partiell geschäftsfähig§ZR |
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testierfähig§ZR |
Testment gilt |
Testment gilt niht |
|
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prozessfähig§ZR |
Prozesshandlung gilt |
Prozesshandlung gilt nicht |
nicht gegeben angenommen |
nicht gegeben angenommen |
deliktfähig§ZV |
Schuldvoraussetzung |
Schuld nicht vorhaltbar |
|
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strafmündig§SR |
strafrechtlich verantwortlich |
strafrechtlich nicht verantwortlich |
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schuldfähig§SR |
§§ 20, 21 StGB nicht anwendbar |
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in dubio pro reo Schuld- UNfähigkeit angenommen |
einsichtsfähig§SR |
§ 20 StGB nicht anwendbar |
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steuerungsfähig§SR |
§ 21 StGB nicht anwendbar |
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vermindert steuerungsfähig§SR |
§ 21 StGB anwendbar |
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verhandlungsfähig§SR |
Teilnahme HV |
|
|
|
Anmerkung: Die Beurteilung der Schuld-, Einsichts- und Steuuerungsfähigkeit
enthält eine zusätzliche Komplikation durch das dort relevante
Kriterium "erheblich vermindert" (> Schüler-Springorum)
III.
Literatur und Links, Endnoten und Glossar, Zitierung, Änderungen
Literatur (Auswahl)
-
Die Digitale Bibliothek
-
Der Sprachbrockhaus (1951).
-
Duden. Das Bedeutungswörterbuch.
-
Feyerabend, P. (1978). Die Wissenschaftstheorie - eine bisher unerforschte
Form des Irrsinns? In P.K. Feyerabend, Ausgewählte Schriften (S.293-338).
Braunschweig: Vieweg.
-
Hartmann, Nicolai (1938) Möglichkeit und Wirklichkeit. Berlin:
de Gruyter.
-
Popper, Karl (1993) Objektive Erkenntnis. Hamburg: Campe.
-
Popper, Karl () Die Logik der Forschung.
-
Rumsey, Deborah (2007) Wahrscheinlichkeitsrechnung für Dummies. Weinheim:
Wiley.
-
Salger, Hannskarl & Mutzbauer, Norbert (1993) Die actio libera in causa,
eine rechtswidrige Rechtsfigur, Neue Zeitschrift für Strafrecht, S.561
ff,
-
Stegmüller, Wolfgang (1970) Beobachtungssprache, theoretische Sprache
und die partielle Deutung von Theorien. PuRdWTuAP Bd II, Therie und Erfahrung,
Studienausgabe Teil C. Berlin: Springer.
Links (Auswahl: beachte)
Glossar,
Anmerkungen und Fußnoten > Eigener
wissenschaftlicher Standort.
1)
GIPT= General and
Integrative
Psychotherapy,
internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Bildungssprache bei
Wikipedia W. erklärt in Alltägliches Verständnis
von Bildungssprache [Abruf 26.02.16]: "Der Begriff Bildungssprache
an sich ist nicht neu. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist ein Verständnis
verbreitet, das auch in pädagogischen Schriften im 19. und 20. Jahrhundert
zu finden ist. Darin wird Bildungssprache als ‚hohe‘ und ‚reine‘ Sprache
definiert. Gemeint ist vor allem die (Aus-)Sprache der Gebildeten und ‚besseren‘
Schichten, im Gegensatz zur ‚Mundart‘, die als Sprache der gesellschaftlichen
Unterschichten gilt." Anmerkung: Die Eingangsbestimmung "Bildungssprache
ist ein formelles sprachliches Register, das auch außerhalb des Bildungskontextes
– in anspruchsvollen Schriften oder öffentlichen Verlautbarungen –
gebräuchlich ist." ist durch "formelles sprachliches Register"
unbrauchbar, weil unverständlich.
__
Komplementaritätsprinzip:
"1927 von dem dänischen Physiker Niels BOHR (1885-1962) formulierte
methodologische These, nach der die gnoseologische Reproduktion der Ganzheitlichkeit
einer Erscheinung die Verwendung einander ausschließender komplementärerBegriffsklassen
erfordert. In Physik bedeutete dies, daß die Gewinnung von experimentellen
Daten über physikalische Größen, die ein Mikroobjekt beschreiben,
z. B. ein Elektron ein Proton oder ein Atom, unausweichlich mit Änderung
der Daten von Größen zusammenhängt die zu den gegebenen
komplementär sind; gegenseitig komplementären Größen
sind Koordinate und Impuls eines Partikels oder Zeit
und Energie. Mit Hilfe des K. wurde z. B. die Äquivalenz bzw.
Gleichwertigkeit
zwischen zwei Klassen festgestellt, die widersprüchliche Situationen
in verschiedenen Erkenntnissphären beschreiben." Quelle Kondakow (dt.
1978) Wörterbuch der Logik.
__
Methodik
und Methodologie
__
Unmoeglichkeitsbeweise Zu
den "Klassikern" zählen z.B. die "Quadratur des Kreises", Dreiteilung
des Winkels, Verdoppelung des Würfel, Bewies des Parallelenpostulates,
Gleichung 5. Grades.
Jan Stewart Unmöglichkeitsbeweise in Spektrum der Wissenschaft,
Magazin, 01.09.2000.
__
Wissenschaftstheorie
als Irrsinn Faul Feyerabend hielt 1972 in Kiel ein Referat mit dem
Titel „Wissenschaftstheorie – eine bisher unbekannte Form des Irrsinns“.
Im Kongreßbericht 1973 wird hier S. 103 ausgeführt: „Betrachten
wir diese Kluft zwischen der wissenschaftlichen Realität und den Luftschlössern
der Methodologen, dann werden wir den Eindruck nicht los, daß diese
mit Geisteskrankheiten eine Menge gemeinsam haben. Ein Grundzug geistiger
Störung ist ja, daß sich der Kranke mehr und mehr von der Wirklichkeit
entfernt. Er bemerkt dieses Entfernen nicht, denn er konstruiert Gedankengebäude,
die in sich geschlossen, widerspruchsfrei sind, und die Antworten geben
auch auf die unangenehmsten Fragen. Ein wichtiger Zug der Gedankengebäude
ist ihr formaler Charakter: gewisse Formeln, Gesten eingeschlossen, werden
endlos wiederholt, aber so, daß ein Widerspruch mit anderen Formeln
nicht eintritt. Ja, die Ähnlichkeit geht soweit, daß es uns
fast gelingt, spezifische Krankheiten mit spezifischen Schulen zu identifizieren.
Da haben wir die Schizophrenie (Logischer Empirismus), die Hysterie (Kritischer
Rationalismus) und die katatonische Erstarrung (Erlan-[>104] ger Protozoen-Physik).
Das ist der Schluß, zu dem man gezwungen ist, wenn man die vorhandenen
Methodologien mit dem Gegenstand vergleicht, den sie beschreiben, und vielleicht
sogar verbessern sollen.“
Diese Kritik an der Wissenschaftstheorie und ihren
Schulen liest sich zwar ganz lustig, aber Feyerabends Wissenschaftstheorie
dürfte dem Irrsinn viel näher kommen als die von ihm teils zu
Recht kritisierte Wissenschaft. So führt er in Wider den Methodenzwang
im Vorwort zur deutschen Ausgabe aus: "Eine kritische Untersuchung der
Wissenschaft muß zwei Fragen beantworten.
(1) Was ist die Wissenschaft - wie geht sie vor, was sind ihre Ergebnisse
?
(2) Was ist die Wissenschaft wert ? Ist sie besser als die Kosmologie
der Hopi, die Wissenschaft und Philosophie des Aristoteles, die Lehre vom
Tao? Oder ist sie ein Mythos unter vielen, entstanden unter besonderen
historischen Bedingungen ?
Auf die erste Frage gibt es nicht nur eine Antwort, sondern unzählig
viele Antworten. Fast jedermann nimmt aber an, daß es so etwas wie
eine wissenschaftliche Methode gibt, d. h. eine Reihe von Regeln, die das
Geschäft der Wissenschaft lenken. Eine Prozedur, die den Regeln folgt,
ist wissenschaftlich; eine Prozedur, die sie verletzt, unwissenschaftlich.
Die Regeln werden nicht immer explizit aufgezählt, ja wir finden die
Ansicht, daß der Wissenschaftler bei seiner Forschung die Regeln
mehr ahnt, als daß er ihnen bewußt folgt. Noch wird auf der
Unveränderlichkeit der Regeln bestanden. Daß es aber Regeln
gibt, daß die Wissenschaft ihre Erfolge der Anwendung der Regeln
verdankt, daß die Regeln >rational< sind in einem allerdings etwas
nebelhaften Sinn, das gilt als eine ausgemachte Sache.
Die zweite Frage wird heute kaum mehr gestellt.
Hier reagieren Wissenschaftler und Wissenschaftstheoretiker wie die Vertreter
der alleinseligmachenden Kirche vor ihnen: die Lehre der Kirche ist wahr,
alles andere ist heidnischer Unsinn. FN1 [=Zum Unterschied von der Wissenschaft
hat die Kirche allerdings anders geartete Glaubenssysteme genau studiert.
Eine Unmenge von anthropologischem Material geht auf die Forschungen von
Missionaren zurück. ... ... "
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Querverweise
Standort: Nicht/Ausschließen.
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Text- und Beispielsammlung
Nichtausschließbarkeit: ausschließen, nicht ausschließen
können, ausschließbar, nicht ausschließbar.
Überblick Arbeiten
zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik
und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
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Dienstleistungs-Info.
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Zitierung
Sponsel, R. (DAS). Nichtausschließbarkeit:
ausschließen, nicht ausschließen können, ausschließbar,
nicht ausschließbar
Eine wissenschaftstheoretische, sprachlogische
und wissenspsychologische Studie mit forensisch-psychopathologischem Schwerpunkt
und einer Text- und Beispielsammlung. Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT. Erlangen:
https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/ausschl.htm
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