Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=00.00.2016 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: 27.06.19
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft, Bereich ... und hier speziell zum Thema:

    Text- und Beispielsammlung
    Nichtausschließbarkeit
    ausschließen, nicht ausschließen können,
    ausschließbar, nicht ausschließbar

    Eine wissenschaftstheoretische, sprachlogische und wissenspsychologische Studie
    mit forensisch-psychopathologischem Schwerpunkt

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen
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    Inhaltsverzeichnis Textsammlung
    Zusammenfassung
    Begriffsumgebung
    Sprachregeln für den Fall der Fälle

    Alltag - Ausschließbar und nicht ausschließbar in der Alltagssprache

    Bildungswelt - Ausschließbar und nicht ausschließbar in der Bildungssprache
        ausschließen im Sprachbrockhaus (1951)
        Ausschließen im Duden Das Bedeutungswörterbuch (1970)
        Nicht ausschließbar Beispiel  in Wikipedia
        Nicht ausschließbar Beispiel im Lexikon der Renaissance
        Nicht ausschließbar Beispiel in Risk Aware Consensual Kink
        Grillparzer
        Erich Mühsam Aus Der 60. Geburtstag
        Schiller 
        Bauwesen für industrielle Zwecke nicht ganz ausschließbar - Lexikon der Antike
        Das Zaunköniglein, eine Fabel.

    Wissenschaft- Ausschließbar und nicht ausschließbar in der Wissenschaft
       Mathematik.
       Naturwissenschaft.
       Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik.
       Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Psychologie.

    Wissenschaftstheorie
       Popper: Ewige Ungewissheit.

    Medizin - Ausschließbar und nicht ausschießbar in der Medizin.
       Identitätstests: gehört die Spur S zu O?
          Vaterschaftstests.
          DNA-Tests.

    Kriminalistik und Kriminologie 

    Recht - Ausschließbar und nicht ausschließbar im Recht
        Strafrecht § 20 StGB Schuldfähigkeit
            Drei Beispiele aus de, 1 Frankfurter Auschwitzprozeß
            Döhring 
        Zivilrecht
           Geschäftsfähigkeit § 104,2 BGB
           Prozessfähigkeit § 56 ZPO
           Testierfähigkeit § 2229 (4)
        Öffentliches Recht?
            Der Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der BRD und der CSSR

    Literatur und Links, Endnoten und Glossar, Zitierung, Änderungen.


    »Es gibt mehr Dinge zwischen Himmel und Erde, als unsere Schulweisheit sich träumen lässt« (Hamlet zu Horatio)

    Zusammenfassung Textsammlung



    Alltag - Ausschließbar und nicht ausschließbar in der Alltagssprache

    Alltagsbeispiele:

    • sich aus der Wohnung ausschließen
    • aus einer Gemeinschaft (z.B Verein) ausgeschlossen werden
    • eine Figur aus einer Reihe nehmen
    • eine Element aus einer Menge nehmen: es ist das zwar draußen, aber nicht notwenidig ausgeschlossen, wenn man wieder rein tun kann; es war oder ist dann vorübergehend ausgeschlossen.
    • eine Möglichkeit ausschließen, der Schlüssel ist aus Versheehn in die andere Tasche gekommen: man sieht nach und kann dann sagen: ich kann ausschließen, dass der Schlüssel in dieser Tasche ist.
    • 2+2=4



    Bildungswelt - Ausschließbar und nicht ausschließbar in der Bildungssprache
       
      Nicht ausschließbar Beispiel in Risk Aware Consensual Kink
      "Wichtig ist die Erkenntnis, daß jede Praktik, jedes Spiel Risiken beinhaltet, physische und psychische. Die Risiken sind von jedem einzelnen der am Spiel beteiligten, von den eingesetzten Praktiken und vom Spielkontext selber, von äußeren Einflüssen und zahlreichen weiteren Faktoren abhängig, die unmöglich immer berücksichtigt, bedacht und abgesichert werden können - auch SSC-Spiele können einen unerwarteten Verlauf nehmen, vor dem man sich nicht schützen kann, der nicht absehbar ist. Es gibt immer zuviele Faktoren, die ein Spiel in eine riskante Richtung beeinflussen oder kippen lassen können. Alle Faktoren dieser Art sind nicht ausschließbar mit der Folge: Risiko besteht immer!
          Darauf basiert die Weiterentwicklung zu RACK: Das Bewußtsein um unwägbare oder auch konkrete Risiken ist vorhanden, und die Beteiligten gehen diese Risiken bewußt und einvernehmlich ein.
          Abschließend sei gesagt, SSC ist keineswegs ein schlechtes Modell als Basis für BDSM-Spiele, es wird nur Teilen der Lebenswirklichkeit nicht gerecht, denen das Modell RACK dann eine breitere und offenere Basis bietet.
      [Enzyklopädie: Risk Aware Consensual Kink. DB Sonderband: Wikipedia 2005/2006, S. 654295]

      Grillparzer
      Ich hatte mich bei der Belagerung von dem Studentenkorps nicht ausschließen können, das einen Teil der Festungsmauern besetzte.
      [Grillparzer: Selbstbiographie. Deutsche Literatur von Luther bis Tucholsky, S. 202761
      (vgl. Grillparzer-SW Bd. 4, S. 55) https://www.digitale-bibliothek.de/band125.htm ]

      Erich Mühsam Aus Der 60. Geburtstag
      »Sag, Manne, bei den Friedensverhandlungen wird man die Sozialdemokratie doch gar nicht ausschließen können?«
      [Mühsam: Sammlung 1898-1928. Deutsche Literatur von Luther bis Tucholsky, S. 401983
      (vgl. Mühsam-Werke Bd. 1, S. 221) https://www.digitale-bibliothek.de/band125.htm ]

      Schiller
      Alle andere Formen der Mitteilung trennen die Gesellschaft, weil sie sich ausschließend entweder auf die Privatempfänglichkeit oder auf die Privatfertigkeit der einzelnen Glieder, also auf das Unterscheidende zwischen Menschen und Menschen beziehen; nur die schöne Mitteilung vereinigt die Gesellschaft, weil sie sich auf das Gemeinsame aller bezieht. Die Freuden der Sinne genießen wir bloß als Individuen, ohne daß die Gattung, die in uns wohnt, daran Anteil nähme; wir können also unsre sinnlichen Freuden nicht zu allgemeinen erweitern, weil wir unser Individuum nicht allgemein machen können. Die Freuden der Erkenntnis genießen wir bloß als Gattung und indem wir jede Spur des Individuums sorgfältig aus unserm Urteil entfernen; wir können also unsre Vernunftfreuden nicht allgemein machen, weil wir die Spuren des Individuums aus dem Urteile anderer nicht so wie aus dem unsrigen ausschließen können. Das Schöne allein genießen wir als Individuum und als Gattung zugleich, d.h. als Repräsentanten der Gattung. Das sinnliche Gute kann nur einen Glücklichen machen, da es sich auf Zueignung gründet, welche immer eine Ausschließung mit sich führt; es kann diesen einen auch nur einseitig glücklich machen, weil die Persönlichkeit nicht daran teilnimmt. Das absolut Gute kann
      [Schiller: Über die ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen. DB Sonderband: 100 Werke der Philosophie, S. 39716
      (vgl. Schiller-SW Bd. 5, S. 667 ff.) https://www.digitale-bibliothek.de/habenmuss_philosophie.htm ]
       

      Bauwesen für industrielle Zwecke nicht ganz ausschließbar - Lexikon der Antike
      Bauwesen. Die Teilnahme der griech. und röm. Öffentlichkeit am Baugeschehen bezeugen Inschriften, Rechnungen, literar. Berichte. Selbst in Provinzorten fehlt eine breite Dokumentation nicht. Dem öffentl. B. dienten neben den Architekten die Bauunternehmer, die von den Amtleuten auf dem Submissionsweg Aufträge übernahmen. Vom Bauzeremoniell (Baugrundweihe, Bauopfer) ist wenig überliefert. – Baumaterial wird vielfach genannt: Holz, Flechtwände, ungebrannte Ziegel, anstehender Kalkstein dienten dem privaten B.; Haustein, bes. Marmor, dem öffentl. B. In der röm. Kaiserzeit kam als höchster Bauluxus Porphyr aus oberägypt. Brüchen hinzu; damals sind alle Natursteine benutzt worden. Das enorme Transportvolumen für das B. der röm. Kaiserzeit ermittelten Unterwasserarchäologen an gescheiterten Schiffen mit Marmorfracht. Innerhalb des röm. Imperiums wurden in allen Provinzen Monumentalbauten errichtet, die röm. Baugedanken auch im Provinzialstil zum Ausdruck bringen. Als neuer Baustoff trat Fensterglas vereinzelt seit dem 3. Jh. v. u. Z. auf. – Die Spezialisierung erreichte im B. hohe Grade: Neben der überlieferten Gabelung in Hausbau und öffentl. B. (Basilika, Palästra, Stadion, Tempel, Theater) entstand ein dem Zweckbau gewidmetes B. (Brücken und Straßen, Hafenanlagen und Leuchttürme, Wasserleitungen und Tunnel), sogar ein B. für »industrielle« Zwecke wird man angesichts des riesigen Gebäudes der Ölfabrik in Bir Sgaoun (Abb.  Fabrik) aus dem 2. Jh. u. Z. nicht ganz ausschließen können. – Für Großbaustellen wurden auch mechan. Hilfsmittel wie Baukran (Abb.) verschiedener Konstruktion und Leistungsfähigkeit, Baugerüst, Verschalungen zu Bogenkonstruktionen und zum Gußmauerwerk entwickelt. In der Antike benutzte man weniger Asphalt als im älteren vorderasiat. B., aber mehr Metallkonstruktionen (Blei, Eisen, z.B. Innentragwerk für den Koloß von Rhodos). In der Spätantike ist das Kloster-B. hinzugekommen, das Christentum ließ ältere heidn. Anlagen umbauen und stellte insofern dem B. neue Aufgaben. Wf
       Bauwesen. Kran (Rekonstruktion nach Vitruv)
      [Lexikon der Antike: Bauwesen. Lexikon der Antike, S. 825 (vgl. LdA, S. 87 ff.)
      https://www.digitale-bibliothek.de/band18.htm ]

      X. Das Zaunköniglein, eine Fabel. – Der Teufel und der Bauer, ein Schwank. – Die zwei Brüder, ein Mährchen.
      Die Kinder hatten bereits den Tisch verlassen, um auf dem weiten und breiten Söller zu spielen; denn das unfreundliche Wetter hielt sie ab, sich im Freien herum zu tummeln. Die übrige Gesellschaft saß noch beisammen; der Großvater nahm sein Pfeifchen zur Hand, die Frauen ihr Näh- und Strickzeug.
          Da nahm der Vater das Wort und sagte: »Die Mutter mag sich nun Zeit nehmen, um auf eine Geschichte zu sinnen, die sie uns heut Abends vortragen mag. Denn ohne irgend eine Erzählung darf wohl der Tag nicht vorbei gehen, und die Natur, die uns heute von ihren Freuden ausschließt, gemahnt uns selbst an die Freuden, welche die gesellschaftliche Unterhaltung verschafft. An der Mutter ist nun aber die Reihe, und sie wird sich von der Verbindlichkeit, die wir alle eingegangen, um so weniger ausschließen können, da sie mehr Zeit als wir übrigen gehabt hat, auf etwas Anziehendes und Zweckmäßiges zu denken, und auch mehr Gelegenheit, an fremden Mustern abzusehen, wie für Kinder erzählt werden solle.«
          Die Mutter erwiederte: »Ihr alle wißt, wie viel mir die Haushaltung auch auf dem Lande hier zu schaffen
      [Aurbacher: Büchlein für die Jugend. Deutsche Märchen und Sagen, S. 312
      (vgl. Aurbacher-Jugend, S. 234 ff.)
      https://www.digitale-bibliothek.de/band80.htm ]

          Chlotar und Childebert, die beiden noch überlebenden Chlodwigsöhne, hatten den Neffen nicht beseitigen, sein Reich nicht rauben, ja, ihn nicht einmal von der Verteilung des niedergerungenen Burgund ausschließen können. So machte der söhnelose Childebert sich den immer mächtigeren Theudebert nunmehr zum Freund. »Ich möchte dich wie einen Sohn halten«, sagte er, überhäufte ihn mit Wohltaten und adoptierte ihn gar als Erben. Und kaum hatten die beiden katholischen Könige sich geeinigt, begannen sie einen Feldzug gegen Chlotar, den Bruder und Onkel, den sie in jeder Hinsicht ausschalten, schon anderntags töten wollten. Der wich denn auch vor der anrückenden Familienbande in die Forêt de la Brotonne bei Rouen zurück, »legte hier im Gebüsch große Hindernisse an«, setzte jedoch »allein auf die Gnade Gottes«. Und auch die hl. Königin Chlothilde warf sich am Grab des hl. Martin nieder und »wachte die ganze Nacht«.
      [Karlheinz Deschner: Kriminalgeschichte des Christentums: Vierter Band: Frühmittelalter. Karlheinz Deschner: Kriminalgeschichte des Christentums, S. 3230 (vgl. Deschner Bd. 4, S. 93 ff.) https://www.digitale-bibliothek.de/band132.htm ]




    Wissenschaft- Ausschließbar und nicht ausschließbar in der Wissenschaft
      Logik: Es ist ausgeschlossen, dass A wahr und falsch zu gleich sein kann. Kann kann zugleich Verschiedenes sein. A ist nicht A und zugleich Nicht-A. Mann kann nicht zugleich einen Vertrag geschlossen und nicht geschlossen haben. Das Fenster kann nicht zugleich auf und zu sein.
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      Mathematik
      Nicht / Ausschließen, möglich und nicht möglich sein, spielt der Mathematik auch außerhalb der Wahrscheinlichkeitstheorieeine große Rolle.
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      Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik
      Die meisten Fragen des Lebens hinsichtlich des Status ihrer Sicherheit sind ein Fall für die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik. Mit welcher Sicherheit darf man dieses oder jenes annehmen oder verwerfen? Ein grundlegender Teil der Wahrscheinlichkeitstheorie selbst beruht auf der Elementarbeziehung von Ereignissen. Sind sie unabhängig oder nicht? Einander sich ausschließende Ereignisse lassen sich wahrscheinlichkeitsmäßig besonders einfach behandel, weil man bei Gültigkeit die Produktregel anwenden darf: P(A u B) = P(A) * P(B), die Wahrscheinlichkeit für das gemeinsame Ereignen ergibt sich aus dem Multiplikation der Einzelwahrscheinlichkeiten. Rumsey (2007), S. 54, hierzu:
        "Einander ausschließende Ereignisse berücksichtigen
        Oft treten unabhängige Ereignisse gleichzeitig ein, ohne sich gegenseitig zu beeinflussen; aber auch die entgegengesetzte Situation kommt vor, dass zwei Ereignisse gleichzeitig eintreten und sich stark beeinflussen. Zwei Ereignisse A und B schließen einander aus, wenn sie nicht gleichzeitig eintreten können, das heißt, wenn das eine eintritt, kann das andere nicht eintreten, und umgekehrt: A n B = 0 oder P(A n B) = 0. Wenn Sie wissen, dass A eingetreten ist, wissen Sie, dass B nicht eintreten kann; und wenn Sie wissen, dass B eingetreten ist, wissen Sie, dass A nicht eintreten kann.
        Wie bei unabhängigen Ereignissen (siehe den vorherigen Abschnitt) können einander ausschließende Ereignisse Ihre Berechnungen erheblich vereinfachen, weshalb Sie in Wahrscheinlichkeitsmodellen immer nach ihnen Ausschau halten sollten."
      Aber die Sache ist bei genauerer Betrachtung nicht so einfach, weil erstens verschiedene Erhebungen meist unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen und zweitens sich die Frage stellt, ab wann sind Werte als gleich oder ungleich anzusehen?
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      Naturwissenschaft
        “Wissenschaftlich bewiesen” gibt es nicht Von Ludmila Carone (Science blo9g 16.06.2009)
        Da erklärt man immer und immer wieder lang und breit, dass es in den Naturwissenschaften den einen finalen abschließenden Beweis gar nicht gibt und stolpert dann andernorts in einem Artikel über die Floskel: “wurde schon immer vermutet, aber noch nie wirklich “wissenschaftlich” bewiesen.”
        Waaah nein! Nicht schon wieder. An dieser Floskel stören mich eine ganze Reihe von Dingen.
        Wie bereits eingangs gesagt: In den Naturwissenschaften gibt es keine 100%igen Beweise, sondern immer einen Haufen von Belegen. Irgendwann ist eine Idee so schlüssig und mit derart vielen Experimenten belegt und gleichzeitig spricht auch nichts oder sehr wenig gegen diese, so dass die Idee – genauer die Hypothese – ein verlässliches Fundament für weitere Arbeiten wird. Sie wird Teil einer Theorie.
        Natürlich gibt es immer eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Idee sich irgendwann als falsch erweisen könnte. Die grundsätzliche Anerkennung dieser Unwägbarkeiten gewährleistet die Wandelbarkeit, Anpassungsfähigkeit und vor allem die Fähigkeit zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse. ..."
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      Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Psychologie
        Lexikon der Psychologie
        "Verkehrstüchtigkeit. – Im Gegensatz zu den Problemen der Fahreignung geht es bei Fragen der Verkehrstüchtigkeit um zeitvariable Faktoren, die die Fähigkeit zu sicherem Verkehrsverhalten beeinflussen oder ausschließen können. Überragende Bedeutung hat die Wirkung von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit. Eine Vielzahl von Studien hat die Fahrtätigkeit in Abhängigkeit von der Blutalkoholkonzentration untersucht und ist dabei zu ziemlich einheitlichen Ergebnissen gelangt. Mit zunehmender Alkoholisierung werden folgende psychische Funktionsbereiche beeinträchtigt: Wahrnehmungsleistungen, kognitive Funktionen, Feinmotorik, Grobmotorik (im Überblick: Simpson/Warren, 1981).
            Im Gegensatz zu den relativ gesicherten Erkenntnissen über Alkohol und Fahrtüchtigkeit gibt es noch wenig Aufschluß über die Wirkung von Medikamenten und Drogen. Die vielen Einzeluntersuchungen können wegen der unterschiedlichen Wirkungsspektren einzelner psychoaktiver Substanzen und ihren möglichen Kombinationen untereinander nicht zusammenfassend verallgemeinert werden (Buttiglieri et al., 1972; Clayton, 1976; Simpson/Warren, 1981).
            Belastung und Beanspruchung. – Besondere Aufmerksamkeit ist in den letzten Jahren dem Problembereich Belastung und Beanspruchung beim Kraftfahren gewidmet worden. Seit Küting (1976) den Stand der Erkenntnis zusammengefaßt hat, sind vermehrt kogni
        [Verkehrspsychologie (Herbert Gstalter): Handwörterbuch Psychologie, S. 3718
        (vgl. HWB Psych., S. 825 ff.) (c) Psychologie Verlags Union
        https://www.digitale-bibliothek.de/band23.htm ]
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    Wissenschaftstheorie
    "Die" Wissenschaftstheorie beansprucht die Theorie dessen zu sein, was wissenschaftlich ist, was Wissen zu enem wissenschaftlich begründeten Wissen macht. Paul Feyerabend hat über Wissenschaftstheorie als eine bisher unbekannte Form des Irrsinns  gespottet. Betrachtet man sich die Entwicklung der Wissenschaften, insbesondere Mathematik, Naturwissenschaft und Technik, die nahezu allesamt ohne Wissenschaftstheorie auskommen, steht man vor einem merkwürdihen Missverhältnis zwischen Anspruch und Realisierung. Ich habe eingangs das "Die" in Anführungszeichen gesetzt, um anzudeuten, dass es die eine und einige Wissenschaftstheorie nicht gibt.
        Als einer der bedeutendsten Wissenschaftstheoriker des 20. Jahrhunderts gilt Karl Popper (Logik der Forschung, Obektive Erkenntnis). In Objektive Erkenntnis heißt gleich auf dersen Seite, Vorwort:
      "Die Wahrheit ist objektiv und absolut: Das ist die Idee, die Alfred Tarski gegen den Relativismus verteidigt hat. Aber wir können niemals ganz sicher sein, daß wir die Wahrheit, die wir suchen, gefunden haben. Wir dürfen die Wahrheit nicht mit der Sicherheit, mit ihrem sicheren Besitz verwechseln. Die absolute Wahrheit wird manchmal erreicht; die Sicherheit nie: Die Suche nach Sicherheit ist verfehlt; aber wir können unsere Theorien immer strenger überprüfen.  ... [>VIII]
          Subjektive Erlebnisse spielen eine entscheidend wichtige Rolle in der Wahrheitssuche, in unserer Suche nach Wissen. Aber es sind nicht die Wissenserlebnisse, die Überzeugungserlebnisse oder Glaubenserlebnisse, die so wichtig sind. Die alte Lehre, daß unser Wissen ein wohlfundierter Glaube ist, ein Fürwahrhalten, ausgestattet mit zureichenden Gründen, halte ich für verfehlt. Da es keine, oder fast keine, zureichenden Gründe gibt - kein sicheres Wissen -, so gibt es nur das, was ich Vermutungswissen genannt habe. So sind jene subjektiven Erlebnisse, die die größte Rolle in der Wissenschaft spielen, nicht unsere Überzeugungserlebnisse, sondern unsere Versuche, unsere Anstrengungen, der objektiven Wahrheit durch das kritische Verstehen der objektiven, der aktuellen Probleme und der objektiv vorliegenden, wissenschaftlichen Theorien, der objektiven Wahrheit näherzukommen."


    Policy perspectives paper
    The Economics of Knowledge: What Makes Ideas Special for Economic Growth? (PP 05/05)
    Quelle: https://www.treasury.govt.nz/publications/research-policy/ppp/2005/05-05/05.htm
     
    "Non-excludability

        Another important characteristic of knowledge is the inability to exclude others from using it, though the degree of excludability will vary according to a number of factors.

    Another characteristic often attributed to knowledge is non-excludability. In its purest form, non-excludability means that once a good has been created, it is impossible to prevent other people from gaining access to it (or more realistically, is extremely costly to do so).

    While non-rivalry is an inherent feature of knowledge, it makes sense to think of non-excludability as more of a continuum, with the degree of excludability varying depending on a range of factors. These include:
     

    • the observability of the knowledge (for example, the process for manufacturing a product may be more excludable than the design);
    • the legal and regulatory environment;
    • the state of technology; and
    • the characteristics of both imitators and knowledge creators.


    It is important to note that theorists in the economics of knowledge do not assume that all knowledge is non-excludable, and this assumption is not necessary for knowledge to create problems for a free-market outcome. For example, Jones (2002, adapting Romer, 1993), gives some examples of non-rivalrous knowledge goods that are at the “non-excludable” end of the spectrum – eg, basic R&D, calculus – and those that are at the “excludable” end – eg, encoded satellite TV transmission. Similarly, Romer’s model actually assumes that ideas are fully excludable in the “application of ideas or blueprints to the production of goods” – but not excludable in the research process. For example, a researcher can acquire patent protection for the design of a new drug, but cannot protect against other researchers using the ideas to develop a new and improved drug design (see Dowrick 2002, p9).

    If knowledge is not perfectly excludable, others can benefit from the knowledge other than the creator. The knowledge “spills over” to others – a positive externality. This outcome is good from a social point of view, because the benefit to society as a whole outweighs the loss of potential economic rents the creator could have made from keeping the knowledge to herself (because knowledge is non-rival). However, the creator’s ex post inability to capture the full benefits of new knowledge will diminish the incentive to invest in developing knowledge in the first place.

        Neither perfect excludability nor perfect non-excludability is likely to result in the socially optimal outcome.

    The right to exclude would give owners of the intellectual property (IP) the ability to charge prices to cover and probably exceed their average costs. But economic efficiency demands prices equal marginal costs. Since the marginal cost of using a piece of knowledge more than once is zero, such prices would then not cover average costs. Thus there is a fundamental tension between incentives to create knowledge and incentives to disseminate it. It is similar to the problem of using competitive market prices to incentivise the efficient production and consumption of public goods and of any “natural monopoly” good whose production is characterised by decreasing average costs. In each case there is no practical ideal way to incentivise both production and consumption at the same time.

    An important upshot of the above discussion is that while excludability solves one of the problems of knowledge (giving creators of new ideas an incentive) it generates another one by restricting the dissemination of knowledge. Consequently, neither perfect excludability nor perfect non-excludability is likely to result in the socially optimal outcome.

    In the New Zealand context, this policy discussion should also consider that the majority of world knowledge is created abroad. For example, strengthening excludability in New Zealand (eg, through IP rights) could increase incentives for New Zealand firms to innovate, but could also make it more difficult for New Zealand firms to make use of innovations developed overseas."
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    "Nicht-Exkludierbarkeit

        Ein weiteres wichtiges Merkmal des Wissens ist die Unfähigkeit, andere davon auszuschließen, es zu benutzen, obwohl der Grad der Exkludierbarkeit entsprechend einer Anzahl von Faktoren variieren wird.

    Ein weiteres Merkmal oft Wissen zurückzuführen ist Nichtausschliessbarkeit. In seiner reinsten Form, Nichtausschliessbarkeit bedeutet, dass, sobald ein guter erstellt wurde, es unmöglich ist, andere Menschen daran zu hindern, Zugang zu gewinnen, um es (oder realistischer, extrem teuer ist, dies zu tun).

    Während nicht-Rivalität ein inhärentes Merkmal des Wissens ist, macht es Sinn, von Nichtausschliessbarkeit eher als ein Kontinuum zu denken, mit dem Grad der
    Exkludierbarkeit variierend in Abhängigkeit von einer Reihe von Faktoren ab. Diese beinhalten:

    • die Beobachtbarkeit des Wissens (beispielsweise das Verfahren zur Herstellung eines Produkts kann mehr ausschließbar als das Design);
    • die rechtliche und regulatorische Umfeld;
    • der Stand der Technik; und
    • die Eigenschaften beider Nachahmer und Wissen Schöpfer.
    Es ist wichtig zu beachten, dass Theoretiker in der Ökonomie des Wissens nicht davon ausgehen, dass alles Wissen ist nicht ausschließbar, und diese Annahme ist nicht erforderlich, Wissen Probleme für einen freien Markt Ergebnis zu schaffen. Zum Beispiel Jones (2002, Anpassung Romer, 1993), gibt einige Beispiele von nicht-rivalrous Wissen Waren, die in die "Nicht-ausschließbar" Ende des Spektrums sind - zum Beispiel Grund R & D, Kalkül - und diejenigen, die auf die sind " ausschließbar "end - zB codierte Satelliten-TV-Übertragung. In ähnlicher Weise tatsächlich Romer Modell geht davon aus, dass Ideen in der "Anwendung von Ideen oder Pläne für die Herstellung von Waren" vollständig ausschließbar sind - aber nicht ausschließbar in den Forschungsprozess. Zum Beispiel kann ein Forscher Patentschutz für den Entwurf eines neuen Arzneimittels erwerben, sondern gegen andere Forscher nicht schützen kann, die Ideen mit einem neuen und verbesserten Wirkstoffdesign zu entwickeln (siehe Dowrick 2002, S. 9).

    Wenn Wissen nicht vollkommen ausschließbar ist, andere können von dem Wissen profitieren andere als der Schöpfer. Das Wissen "schwappt über" Anderen - eine positive Externalitäten. Dieses Ergebnis ist gut aus sozialer Sicht, weil der Nutzen für die Gesellschaft als Ganzes überwiegt den Verlust von potenziellen wirtschaftlichen Mieten sind die Schöpfer von halten das Wissen, um sich selbst machen können (denn Wissen ist nicht rivalisierenden). Allerdings wird der Schöpfer der Ex-post-Unfähigkeit, den vollen Nutzen von neuem Wissen zu erfassen, den Anreiz mindern bei der Entwicklung von Wissen in erster Linie zu investieren.

        Weder perfekte Exkludierbarkeit noch perfekt Nichtausschliessbarkeit ist wahrscheinlich in der sozial optimalen Ergebnis zu führen.

    Das Recht ausschließen würde Eigentümer des geistigen Eigentums (IP) die Fähigkeit, die Preise ihre durchschnittlichen Kosten decken zu berechnen und wahrscheinlich nicht überschreiten. Aber Wirtschaftlichkeit Anforderungen Preise gleich den Grenzkosten. Da die Grenzkosten ein Stück Wissen mehr als einmal der Verwendung von Null ist, würde eine solche Preise dann decken nicht die durchschnittlichen Kosten. So gibt es eine fundamentale Spannung zwischen Anreizen Wissen und Anreize zu schaffen, es zu verbreiten. Es ist ähnlich wie das Problem der Wettbewerbsmarktpreise mit Hilfe der effizienten Produktion und Verbrauch von öffentlichen Gütern und jeder "natürliches Monopol" gut deren Produktion gekennzeichnet durch eine Verringerung der durchschnittlichen Kosten Anreize zu bieten. In jedem Fall gibt es keine praktische ideale Möglichkeit, sowohl die Produktion und den Verbrauch zugleich Anreize zu bieten.

    Ein wichtiges Ergebnis der obigen Diskussion ist, dass während Exkludierbarkeit löst eines der Probleme des Wissens erzeugt sie ein anderes durch die Einschränkung der Verbreitung von Wissen (Schöpfer neuer Ideen ein Anreiz zu geben). Folglich weder perfekt Exkludierbarkeit noch perfekt Nichtausschliessbarkeit ist wahrscheinlich in der sozial optimalen Ergebnis zu führen.
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    Medizin - Ausschließbar und nicht ausschießbar in der forensischen Medizin
      Identitätstests: gehört die Spur S zu O?
      Vaterschaftstests
      DNA-Tests



    Recht - Ausschließbar und nicht ausschließbar im Recht
    Im beck-blog gab es anläßlich des Themas "Fall Mollath - BGH verwirft Revision" von Prof Ernst-Henning Müller eine Mords-Diskussion um "nicht ausschließbar". U.a. auch, ob "nicht ausschließbar" ein Rechtsbegriff ist oder nicht. Im Strafrecht jedenfalls spielt "nicht ausschießbar", wie der Mollath-Wiederaufnahmeprozess gezeigt hat, eine große Rolle im Zusammenhang mit der Regel in dubio pro reo (i.d.p.r).
     
      Beweisregeln im Recht
         
      Lebenserfahrung und Erfahrungssaetze

      FN72  "Teilweise wird die Diskussion um Beweisregeln ausschließlich in diesem Bereich geführt, so begrenzt Hoyer, in: ZStW 105 (1993), S. 528 seine Untersuchung auf die Frage, ob und in welchem Umfang Erfahrungssätze empirische Aussagen zur Beweiskraft bestimmter Indizien enthalten."

      Lebenserfahrung Gedanken über ein Kriterium richterlicher Beweiswürdigung
      Festschrift für Peter Riess, 2002, S.585-610
      Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
      https://www.strafverteidigerbuero.de/download/publikationen/Lebenserfahrung.pdf
      „Erfahrungssätze sind die aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung oder wissenschaftlicher Erkenntnisse gewonnenen Regeln, die keine Ausnahme zulassen und eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zum Inhalt haben" FN29

    .
      Strafrecht
      § 20 StGB Schuldfähigkeit
      Ist die Frage der Schuld-UN-fähigkeit unklar, so entscheidet man Hilfe der in dubio pro reo Regel, er sei bei Begehung der Tat nicht ausschließbar schuldunfähig gewesen und erkennt auf Freispruch. Eine Maßregel darf in diesem Fall nicht verhängt werden, aber aus der Bundeszentralregistereintragung ergibt sich, dass eine Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden konnte. Der so Freigesprochene - wie z-B. Mollath im Wiederaufnahmeverfahren - trägt also den Makel eines nicht auschließbaren Verrückten mit sich herum.

      Drei Beispiele aus 1. Frankfurter Auschwitzprozeß
       

        Angeklagter Mulka
         "Ja, das deckt sich auch mit meiner Einlassung, daß ich hier und da, wenn ich es irgendwie körperlich konnte, in mein Dienstzimmer ging, um etwas zu arbeiten.
        Vorsitzender Richter: So daß wir also für die ganze Zeit nicht ausschließen können, daß Sie unter Umständen in Ihrem Dienstzimmer, aber jedenfalls nicht im Lazarett in Kattowitz waren, wie Ihr Rechtsanwalt hat vortragen lassen?
        [Das Verfahren: 154. Verhandlungstag (06.05.1965). Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozeß, S. 32818
        (vgl. AP316.039, S. 0 ff.)
        https://www.digitale-bibliothek.de/band101.htm ]
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        Verbotsirrtum
        "3. Verbotsirrtum. Die Möglichkeit des Handelns in unverschuldetem Verbotsirrtum ist bei dem Angeklagten Klehr nur in Betracht zu ziehen, wenn Sie zum Ergebnis kommen sollten, daß den ihm vorgeworfenen Handlungen kein Befehl zu Grunde lag. Gehen Sie davon aus, daß Klehr nur auf Befehl gehandelt hat – und das werden Sie nach Sachlage nicht ausschließen können –, dann ist nur § 47 MStGB zu prüfen, der einen Sonderfall des Verbotsirrtums regelt. Die folgenden Hinweise auf den Verbotsirrtum sind also gegenüber § 47 MStGB nur hilfsweise zu verstehen.
        [Das Verfahren: 174. Verhandlungstag (08.07.1965). Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozeß, S. 35778
        (vgl. AP382.041, S. 0) https://www.digitale-bibliothek.de/band101.htm ]
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        ZurechnungsUNfähigkeit nicht ausschließen können im 1. Frankfurter Auschwitz-Prozeß
        Amts wegen die notwendigen Überprüfungen vornehmen und einwandfrei feststellen, ob der Angeklagte verhandlungsfähig war. Wenn das Gericht dieser Verpflichtung nachgekommen wäre, dann wäre es zu dem Ergebnis gekommen, daß die von fachärztlicher Seite festgestellte Kreislauflabilität in Verbindung mit dem nachweislich vorhandenen vasolabilen Zustand zu einer Verhandlungsunfähigkeit geführt hat. Der Angeklagte Dylewski war dann zwar körperlich anwesend, aber nicht in der Lage seine Verteidigung ordnungsgemäß zu führen. Im Sinne von § 338 Ziffer 5 StPO war er rechtlich nicht anwesend. Das Gericht hätte deshalb nicht gegen ihn verhandeln dürfen.
            Aufgrund der Urteilsfeststellung über die bei dem Angeklagten Dylewski schon in Auschwitz vorhandene Nervenerkrankung (Gehirnkrämpfe) hätte das Schwurgericht ein Sachverständigengutachten zu der Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einholen müssen. Wenn die bei dem Angeklagten Dylewski festgestellten Gehirnkrämpfe schon 1941 in Auschwitz aufgetreten sind, dann bot sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens geradezu an. Der Sachverständige hätte nicht ausschließen können, daß infolge der vorhandenen Gehirnkrämpfe die Zurechnungsfähigkeit ausgeschlossen oder doch mindestens erheblich vermindert war. Dies hätte sich dann sowohl im Schuldausspruch als auch im Strafausspruch auswirken müssen.
            Die Nichteinholung des Sachverständigengutachtens – bei der gegebenen Sachlage – stelle eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar.
        [Das Verfahren: . Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozeß, S. 39237 (vgl. Blatt 20214, S. 0 ff.)
        https://www.digitale-bibliothek.de/band101.htm ]
        Aus Döhring (1964) Abschnitt Das Beweismaß,  S. 449
        "Wenn man z. B. vorzugsweise auf die Frage der Täterschaft abstellt, läßt sich etwa sagen: Volle Sicherheit, daß der Beschuldigte die Tat begangen hat, ist gegeben, wenn angesichts des auf seine Beteiligung hinweisenden Materials die Annahme, daß ein anderer der Täter sein könnte, ausgeschlossen erscheint. Kann das Delikt nach Lage der Sache nur von einer Einzelperson verübt worden sein und kommen mehrere Verdächtige wahlweise nebeneinander dafür in Betracht, so darf nicht kurzerhand derjenige als der Täter angesehen werden, dessen Täter-[>]schaft am wahrscheinlichsten ist. Dies würde unter Umständen dazu führen, daß die Frage, wer die Straftat begangen hat, auf Grund von bloßen Vermutungen entschieden wird. Der Umstand, daß für die Täterschaft des Beschuldigten eine hohe Wahrscheinlichkeit spricht, vermag die Feststellung, daß er der Täter ist, nicht zu rechtfertigen. Zur vollen Sicherheit wird vielmehr ein höherer Grad von Unanfechtbarkeit und Stabilität erfordert, als ihn die hohe Wahrscheinlichkeit zu geben vermag. FN34"
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        "Der Senat kann nicht völlig ausschließen, dass sich der Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (§ 337 StPO). ..." BGH, Beschl. v. 21.05.2019 – 5 StR 231/19.

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        Zivilrecht
        Geschäftsfähigkeit § 104,2 BGB

          Hier gilt eine andere Beweislastregel wie bei der Prozessunfähigkeit. Vorhandene bzw. nicht ausräumbare Zweifel  führen zur Annahme der Geschäftsfähigkeit.
        Prozessfähigkeit § 56 ZPO
          Die zentrale Beweisfrage lautet: War der Verfasser des Testamentes bei Verfassung geschäftsfähig oder nicht? Hier gilt eine andere Beweislastregel wie bei der Geschäftsunfähigkeit. Vorhandene bzw. nicht ausräumbare Zweifel  führen zur Annahme der ProzessUNfähigkeit.
        Testierfähigkeit § 2229 (4)
          Sie wird als eine besndere Form der Geschäftsfähigeit angesehen.
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        Voelkerrecht
        Zum Vertrag »Der Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der BRD und der CSSR
        Wir sind uns klar darüber, daß das Maß des Fortschrittes, den wir erzielen, hinter dem Wünschbaren zurückbleiben wird und daß wir selbst Rückschläge nicht ausschließen können.
        [1974: Juli. Archiv der Gegenwart. Deutschland 1949 bis 1999, S. 33371 (vgl. AdG Bd. 7, S. 6273)
        https://www.digitale-bibliothek.de/band78.htm ]






    Literatur (Auswahl)
    • Die Digitale Bibliothek
    • Der Sprachbrockhaus (1951).
    • Duden. Das Bedeutungswörterbuch.
    • Feyerabend, P. (1978). Die Wissenschaftstheorie - eine bisher unerforschte Form des Irrsinns? In P.K. Feyerabend, Ausgewählte Schriften (S.293-338). Braunschweig: Vieweg.
    • Hartmann, Nicolai  (1938) Möglichkeit und Wirklichkeit. Berlin: de Gruyter.
    • Popper, Karl (1993) Objektive Erkenntnis. Hamburg: Campe.
    • Popper, Karl () Die Logik der Forschung.
    • Rumsey, Deborah (2007) Wahrscheinlichkeitsrechnung für Dummies. Weinheim: Wiley.
    • Salger, Hannskarl & Mutzbauer, Norbert (1993) Die actio libera in causa, eine rechtswidrige Rechtsfigur, Neue Zeitschrift für Strafrecht, S.561 ff,




    Links (Auswahl: beachte)
     



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Methodik
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    Methodologie
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    Modallogik
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    Wissenschaftstheorie als Irrsinn Faul Feyerabend hielt 1972 in Kiel ein Referat mit dem Titel „Wissenschaftstheorie – eine bisher unbekannte Form des Irrsinns“.  Im Kongreßbericht 1973 wird hier S. 103 ausgeführt: „Betrachten wir diese Kluft zwischen der wissenschaftlichen Realität und den Luftschlössern der Methodologen, dann werden wir den Eindruck nicht los, daß diese mit Geisteskrankheiten eine Menge gemeinsam haben. Ein Grundzug geistiger Störung ist ja, daß sich der Kranke mehr und mehr von der Wirklichkeit entfernt. Er bemerkt dieses Entfernen nicht, denn er konstruiert Gedankengebäude, die in sich geschlossen, widerspruchsfrei sind, und die Antworten geben auch auf die unangenehmsten Fragen. Ein wichtiger Zug der Gedankengebäude ist ihr formaler Charakter: gewisse Formeln, Gesten eingeschlossen, werden endlos wiederholt, aber so, daß ein Widerspruch mit anderen Formeln nicht eintritt. Ja, die Ähnlichkeit geht soweit, daß es uns fast gelingt, spezifische Krankheiten mit spezifischen Schulen zu identifizieren. Da haben wir die Schizophrenie (Logischer Empirismus), die Hysterie (Kritischer Rationalismus) und die katatonische Erstarrung (Erlan-[>104] ger Protozoen-Physik). Das ist der Schluß, zu dem man gezwungen ist, wenn man die vorhandenen Methodologien mit dem Gegenstand vergleicht, den sie beschreiben, und vielleicht sogar verbessern sollen.“
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    Querverweise
    Standort: Nicht/Ausschließen Textsammlung.
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    Nichtausschließbarkeit: ausschließen, nicht ausschließen können, ausschließbar, nicht ausschließbar.
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
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    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site:www.sgipt.org. 
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    Dienstleistungs-Info.
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    Zitierung
    Sponsel, R.  (DAS). Text- und Beispielsammlung Nichtausschließbarkeit: ausschließen, nicht ausschließen können, ausschließbar, nicht ausschließbar. Eine wissenschaftstheoretische, sprachlogische und wissenspsychologische Studie  mit forensisch-psychopathologischem Schwerpunkt Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/ausschTS.htm
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    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    23.02.16    Angelegt.
     
     



    Interne Notizen
    absolut sicher ausschließbar

    Würfelexperiment
    Es ist absolut sicher auszuschließen, dass mit einem normaler 6er Würfel mit einem Wurfe die Zahl 7 geworfen wird.

    Verfahrensfähigkeit im Strafrecht entspricht der Prozessfähigkeit im Zivilrecht
    Verhandlungsfähigkeit im Strafrecht entspricht der Prozessfähigkeit im Zivilrecht