Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=28.09.2021
Internet Erstausgabe, letzte Änderung: TT.MM.JJ
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf
Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
Mail:_sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
& Copyright
Anfang_
Begriffsanalyse Plausibilität in der Psychotherapie_Datenschutz_Rel.
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Wissenschaft _Rel.
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Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT1,
Abteilung Wissenschaft, Bereich Sprache und Begriffsanalysen und hier speziell
zum Thema:
Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität,
Plausibilitätskriterien in der Psychotherapie
Originalarbeit von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen Plausibilität.
Empirische Studie zu Begriff und Verständnis
von Plausibilität.
Haupt- und Verteilerseite
Begriffsanalysen * Methodik
der Begriffsanalysen nach Wittgenstein *
_
Zusammenfassung
- Abstract - Summary
Plausibel und Plausibilität spielen in der Psychotherapie in vielerlei
Hinsicht eine große Rolle. Differenzierte Ausarbeitungen zu Begriff
und Begründung in der psychotherapeutischen Praxis habe ich bislang
keine gefunden. Da gibt es noch sehr viel zu tun.
Gebrauchsbeispiele
Plausibel / Plausibilität in der Psychotherapie
Praxisbeispiel: Prinzip
Plausibilität nach Allgemeiner Erfahrung. (Quelle).
Ruft jemand an in der Praxis und möchte eine Psychotherapie machen,
ist anzunehmen, daß es dem Betreffenden nicht besonders gut geht
und dass die AnruferIn Probleme hat, die sie selbst meint, nicht so wirkungsvoll
bekämpfen zu können wie mit einem Fachkundigen. Theoretisch könnte
es natürlich auch jemand sein, der sich in seiner Bezugsgruppe wichtig
machen möchte, nur neugierig ist, was PsychotherapeutInnen für
Menschen sind oder einen Test macht, ob die PsychotherapeutIn merkt, dass
es sich nur um einen Test handelt; es könnte auch eine JournalistIn
sein, die darüber schreiben möchte, wie Psychotherapie abläuft
oder eine AgentIn, die testen möchte, wie leicht man PsychotherapeutInnen
verführen kann. Am plausibelsten ist wohl
die Annahme, daß es sich um eine echte PatientIn handelt.
Hierbei greifen besonders die Gründe: 37
(oft aufgetreten) und 46 (Wahrscheinliches),
48
(Gesunder Menschenverstand),
49
(Lebenserfahrung).
Toman: Trauerarbeitstheorie Freuds nach Personenverlusten
plausibel
[auch in Psychoanalyse]
Quelle mit ausführlicher Darstellung mit allen operationalen Verlustregeln
in Walter Toman In memoriam
28.09.2021.
"Daß Regel d) [d) je länger die Person mit der verlorenen
Person zusammengelebt hat,] überhaupt gelten soll, wird aus dem Freud’schen
Konzept der Trauerarbeit nach Verlusten plausibel
(Freud 1916; auch Toman 1968). Je länger man mit jemandem gelebt hat,
desto mehr hat man über ihn erfahren, desto stärker hat man sich
an seine Existenz gewöhnt und desto schwieriger ist es daher, ihn
und die Erfahrungen mit ihm im Falle seines Verlustes wieder zu vergessen
bzw. sich an seine Nichtexistenz zu gewöhnen. Die Schwere des Verlustes
kann unter anderem nach der Länge der Trauerarbeit eingeschätzt
werden, die nach dem Eintritt des Verlustes notwendig wurde. Während
sie andauert, ist der Betroffene akut von anderen Aufgaben und Belangen
seines Lebens abgelenkt und damit verunsichert. Wann diese Trauerarbeit
im konkreten Fall beendet ist, läßt sich allerdings oft nicht
eindeutig feststellen."
Kommentar: Plausibel kann hier als nachvollziehbar,
einleuchtend, verständlich.
"Zeiten für Plausibilitätsprüfung
bei Psychotherapeuten angepasst
Berlin – Bei der Plausibilitätsprüfung
von Honorarabrechnungen werden für bestimmte psychotherapeutische
Leistungen nun niedrigere Zeiten im Tagesprofil angesetzt. Wie die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, hat der Bewertungsausschuss dazu den
Anhang 3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) angepasst. Dieser
regelt die Prüfzeiten für die einzelnen Leistungen.
Hintergrund ist der KBV zufolge ein Urteil des Bundessozialgerichtes
aus dem vergangenen Jahr. Das BSG hatte entschieden, dass bei psychotherapeutischen
Leistungen eine die Kalkulationszeit übersteigende Prüfzeit im
EBM für eine Prüfung nach Tagesprofilen ungeeignet sei, da Tätigkeiten
wie Supervision und Reflexion typischerweise nicht an einem festgelegten
Arbeitstag anfielen, schreibt die KBV. Für das Quartalsprofil sei
die Prüfzeit nicht beanstandet worden.
Die KBV betont nun, dass der Bewertungsausschuss
festgelegt hat, dass bei der Erstellung eines Tagesprofils bei den betroffenen
Leistungen auf die Kalkulationszeit zurückzugreifen ist – bei der
biografischen Anamnese (GOP 35140) beispielsweise 60 Minuten statt bisher
70 Minuten. Für das Quartalsprofil gelten weiterhin die bisherigen
Prüfzeiten, im vorliegenden Beispiel weiterhin 70 Minuten.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfung
wird unter anderem geprüft, ob der Umfang der abgerechneten Leistungen
bezogen auf den Tag (Tagesprofil) und auf das Quartal (Quartalsprofil)
plausibel
ist. Als auffällig gilt ein Arzt oder Psychotherapeut, bei dem die
ermittelte arbeitstägliche Zeit an mindestens drei Tagen im Quartal
mehr als zwölf Stunden oder im Quartalszeitprofil (bei vollem Versorgungsauftrag)
mehr als 780 Stunden beträgt. Festgestellte Auffälligkeiten ziehen
weitere Überprüfungen nach sich. "
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104421/Zeiten-fuer-Plausibilitaetspruefung-bei-Psychotherapeuten-angepasst
Hierbei greifen die Gründe: 46
(Wahrscheinliches), 48 (Gesunder
Menschenverstand), 49 (Lebenserfahrung),
50
(anerkannte Autorität: BSG, Bewertungsausschuss, KBV).
Bundessozialgericht
Urteil vom 24.10.2018, B 6 KA 42/17 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Plausibilitätsprüfung
- Prüfzeit für psychotherapeutische Einzelbehandlungen - Überschreitung
der von den Bundesmantelvertragsparteien festgelegten Zeitgrenzen für
Tages- oder Quartalszeitprofile - Verstoß gegen das Gebot der persönlichen
Leistungserbringung
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_10_24_B_06_KA_42_17_R.html
Plausibilitätsprüfungen in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
(KVNO)
Allgemein beschäftigt sich eine Veröffentlichung
der DGVT mit Plausibilitätsprüfungen in der Psychotherapie(abrechnung)
und führt u.a. aus:
"Plausibilitätsprüfungen: Was
ist das eigentlich?
Plausibilitätsprüfungen werden
als Bestandteil der sachlich-rechnerischen Prüfung der Richtigkeit
der Abrechnung angesehen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben (SGB V, §
106) und weisen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen ihre
Aufgaben in den Prüfprozessen zu[2]. Das Prüfgeschehen orientiert
sich an den "Richtlinien der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen
zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der
Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen" (Deutsches Ärzteblatt
101, 38, vom 17.09.2004), ferner an der "Vereinbarung nach § 106a
Abs. 5 SGB V zur Durchführung der Abrechnungsprüfung ab 01.04.2006
(Rheinisches Ärzteblatt, 4/2006, vom 30.03.2006) sowie an der mit
den Krankenkassen abgestimmten "Verfahrensordnung zur Durchführung
von Plausibilitätsprüfungen gem.
§ 106a SGB V".
Plausibilitätsprüfungen gab es
schon vor dem 01.04.2006. Inhalt war und ist die Überprüfung
der Rechtmäßigkeit der erfolgten Abrechnung, wobei auf ausgewählte
Aspekte besonderes Augenmerk gelegt wurde und wird: Nichtbeachtung oder
Fehlinterpretation der Leistungslegende, (Im)Plausibilitäten des Umfangs
der abgerechneten Leistungen, Verdacht auf Falschabrechnung u. a. Zu den
insbesondere für die psychotherapeutischen Behandler relevanten sog.
"Aufgreifkriterien" zählen stereotype Indikationsstellung oder Abrechnung
probatorischer Sitzungen nach stereotypem Muster (s. Anlage 3 zur Vereinbarung
nach § 106a Abs. 5 SGB V zur Durchführung der Abrechnungsprüfung
ab 01.04.2006, s. o.) sowie "Erbringung einer Wochenstundenzahl von 40
Stunden oder mehr für die aus dem Kapitel G IV[3] des EBM abgerechneten
Leistungen, ein Anteil von 50% oder mehr der probatorischen Leistungen
in Relation zu den sonstigen G IV Leistungen (vgl. Fußnote), bei
Ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" eine Erbringung
probatorischer Sitzungen von 50 mal oder mehr im Quartal (Beschluss des
KVNO-Vorstandes vom 22.08.2001, veröffentlicht in KVNO Aktuell 07/01
im September 2001). "
Kommentar: Plausibel kann weiter merkmalsspezifiziert
werden durch 22 passen die Angaben,
sind sie EI.3 stimmig, 12
schlüssig und 24 widerspruchsfrei?
Sind die Angaben 01 einleuchtend,
03
verständlich? Bei den Gründen wird man erwägen: Sind die
Angaben mit der 49 Erfahrung in
Einklang oder 41 widerspricht er
allgemeinen Erfahrungen?
Gesunder Menschenverstand (Hausverstand
in Österreich) als Quelle der Plausibilität
"Zur Bedeutung und zum Stellenwert der Plausibilität:
Zur Praxis kann man sagen, dass der Hausverstand der urteilenden Person
durch die kritische Überlegung prüft, was im konkreten Fall
zu machen ist, etwa wenn mehrere Möglichkeiten in Frage kommen und
durch diese Überlegung nach der besten Entscheidung gesucht wird."
Quelle: Dr. med. Othmar Mäser auf seiner Seite
"Plausibilität".
Der in Deutschland sog. Gesunde Menschenverstand
heißt in Österreich "Hausverstand". Hier liegt also eine Berufung
den 17, 48
gesunden Menschenverstand (Hausverstand in Österreich) vor.
Verhaltenstherapie:
Plausible Vorstellungen entwickeln von den Ursachen und der Veränderbarkeit
ihrer / seiner Probleme
"Was ist Verhaltenstherapie?
Der Grundgedanke der Verhaltenstherapie ist der, dass psychische Störungen
auf erlerntem Verhalten beruhen und somit auch wieder verlernt werden können.
Als Psychologe ist es in dieser Therapieform meine Aufgabe, Patienten oder
Patientinnen zu helfen, sich besser als bisher selbst zu steuern und einen
veränderten Umgang mit sich und ihrer Umwelt zu erlernen. Dazu ist
es zunächst notwendig, dass sie eine plausible
Vorstellung von den Ursachen und der Veränderbarkeit ihres Problems
entwickeln."
Quelle: https://www.psychotherapie-arntz.de/infos/begriffsklarungen/verhaltenstherapie/
Kommentar: "plausibel" wird hier als allgemeinverständlicher
Grundbegriff vorausgesetzt. Die meisten Menschen dürften keine Schwierigkeiten
haben, hier den Sinn von "plausibel" zu verstehen.
Literatur: im Text.
Links (Auswahl: beachte)
Glossar,
Anmerkungen und Fußnoten > Eigener
wissenschaftlicher Standort.
1)
GIPT= General and
Integrative
Psychotherapy,
internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Internetseite
Um die häufige und lästige Fehlermeldung 404 zu minimieren,
geben wir nur noch Links von Quellen an, die in den letzten Jahrzehnten
eine hohe Stabilität ihrer URL-Adressen gezeigt haben (z.B. Wikipedia,
DER SPIEGEL)
__
Querverweise
Standort: Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität,
Plausibilitätskriterien in der Psychotherapie.
*
Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen
Plausibilität.
Empirische Studie zu Begriff und Verständnis
von Plausibilität.
Haupt- und Verteilerseite
Begriffsanalysen * Methodik
der Begriffsanalysen nach Wittgenstein *
Definieren und Definition * Wissenschaftliches
Arbeiten * Zitieren in der Wissenschaft
*
Überblick Arbeiten
zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik
und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, R. (DAS). Begriffsanalyse
plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien in der Psychotherapie.
Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/wisms/sprache/BegrAna/Plausib/BApl_pth.htm
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Ende_
Begriffsanalyse
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korrigiert: irs Rechtschreibprüfung
am 28.09.21
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
28.09.21 Grundversion
ins Netz.
09.08.21 Als
eigene Seite angelegt.
01.07.21 Mit
der Recherche und Materialsammlung begonnen.