Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=28.09.2021 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: TT.MM.JJ
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang_ Begriffsanalyse Plausibilität in der Psychotherapie_Datenschutz_Rel. Aktuelles_Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag___ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT1, Abteilung Wissenschaft, Bereich Sprache und Begriffsanalysen und hier speziell zum Thema:

    Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien in der Psychotherapie

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen Plausibilität.
    Empirische Studie zu Begriff und Verständnis von Plausibilität.
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen  * Methodik der Begriffsanalysen nach Wittgenstein *


    Zusammenfassung - Abstract - Summary.

    Gebrauchsbeispiele Plausibel / Plausibilität in der Psychotherapie:
    __Praxisbeispiel: Prinzip Plausibilität nach Allgemeiner Erfahrung. (Quelle). 
    __Toman: Trauerarbeitstheorie Freuds nach Personenverlusten plausibel [auch in Psychoanalyse]
    __Zeiten für Plausibilitätsprüfung bei Psychotherapeuten angepasst.
    __Bundessozialgericht Urteil vom 24.10.2018, B 6 KA 42/17 R.
    __Plausibilitätsprüfungen in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO).
    __Gesunder Menschenverstand (Hausverstand in Österreich) als Quelle der Plausibilität.
    __Verhaltenstherapie: Plausible Vorstellungen entwickeln von den Ursachen und der
    ____Veränderbarkeit ihrer / seiner Probleme.

    Glossar, Anmerkungen und Endnoten.
    Literatur * Links * Querverweise * Zitierung & Copyright * Änderungen. *
     

    _


    Zusammenfassung - Abstract - Summary
    Plausibel und Plausibilität spielen in der Psychotherapie in vielerlei Hinsicht eine große Rolle. Differenzierte Ausarbeitungen zu Begriff und Begründung in der psychotherapeutischen Praxis habe ich bislang keine gefunden. Da gibt es noch sehr viel zu tun.



    Gebrauchsbeispiele Plausibel / Plausibilität in der Psychotherapie

    Praxisbeispiel: Prinzip Plausibilität nach Allgemeiner Erfahrung. (Quelle).
    Ruft jemand an in der Praxis und möchte eine Psychotherapie machen, ist anzunehmen, daß es dem Betreffenden nicht besonders gut geht und dass die AnruferIn Probleme hat, die sie selbst meint, nicht so wirkungsvoll bekämpfen zu können wie mit einem Fachkundigen. Theoretisch könnte es natürlich auch jemand sein, der sich in seiner Bezugsgruppe wichtig machen möchte, nur neugierig ist, was PsychotherapeutInnen für Menschen sind oder einen Test macht, ob die PsychotherapeutIn merkt, dass es sich nur um einen Test handelt; es könnte auch eine JournalistIn sein, die darüber schreiben möchte, wie Psychotherapie abläuft oder eine AgentIn, die testen möchte, wie leicht man PsychotherapeutInnen verführen kann. Am plausibelsten ist wohl die Annahme, daß es sich um eine echte PatientIn handelt.
        Hierbei greifen besonders die Gründe: 37 (oft aufgetreten) und 46 (Wahrscheinliches), 48 (Gesunder Menschenverstand), 49 (Lebenserfahrung).


    Toman: Trauerarbeitstheorie Freuds nach Personenverlusten plausibel [auch in Psychoanalyse]
    Quelle mit ausführlicher Darstellung mit allen operationalen Verlustregeln in Walter Toman In memoriam 28.09.2021.

    "Daß Regel d) [d) je länger die Person mit der verlorenen Person zusammengelebt hat,] überhaupt gelten soll, wird aus dem Freud’schen Konzept der Trauerarbeit nach Verlusten plausibel (Freud 1916; auch Toman 1968). Je länger man mit jemandem gelebt hat, desto mehr hat man über ihn erfahren, desto stärker hat man sich an seine Existenz gewöhnt und desto schwieriger ist es daher, ihn und die Erfahrungen mit ihm im Falle seines Verlustes wieder zu vergessen bzw. sich an seine Nichtexistenz zu gewöhnen. Die Schwere des Verlustes kann unter anderem nach der Länge der Trauerarbeit eingeschätzt werden, die nach dem Eintritt des Verlustes notwendig wurde. Während sie andauert, ist der Betroffene akut von anderen Aufgaben und Belangen seines Lebens abgelenkt und damit verunsichert. Wann diese Trauerarbeit im konkreten Fall beendet ist, läßt sich allerdings oft nicht eindeutig feststellen."
        Kommentar: Plausibel kann hier als nachvollziehbar, einleuchtend, verständlich.



    "Zeiten für Plausibilitätsprüfung bei Psychotherapeuten angepasst
    Berlin – Bei der Plausibilitätsprüfung von Honorarabrechnungen werden für bestimmte psychotherapeutische Leistungen nun niedrigere Zeiten im Tagesprofil angesetzt. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, hat der Bewertungsausschuss dazu den Anhang 3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) angepasst. Dieser regelt die Prüfzeiten für die einzelnen Leistungen.
        Hintergrund ist der KBV zufolge ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem vergangenen Jahr. Das BSG hatte entschieden, dass bei psychotherapeutischen Leistungen eine die Kalkulationszeit übersteigende Prüfzeit im EBM für eine Prüfung nach Tagesprofilen ungeeignet sei, da Tätigkeiten wie Supervision und Reflexion typischerweise nicht an einem festgelegten Arbeitstag anfielen, schreibt die KBV. Für das Quartalsprofil sei die Prüfzeit nicht beanstandet worden.
        Die KBV betont nun, dass der Bewertungsausschuss festgelegt hat, dass bei der Erstellung eines Tagesprofils bei den betroffenen Leistungen auf die Kalkulationszeit zurückzugreifen ist – bei der biografischen Anamnese (GOP 35140) beispielsweise 60 Minuten statt bisher 70 Minuten. Für das Quartalsprofil gelten weiterhin die bisherigen Prüfzeiten, im vorliegenden Beispiel weiterhin 70 Minuten.
        Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfung wird unter anderem geprüft, ob der Umfang der abgerechneten Leistungen bezogen auf den Tag (Tagesprofil) und auf das Quartal (Quartalsprofil) plausibel ist. Als auffällig gilt ein Arzt oder Psychotherapeut, bei dem die ermittelte arbeitstägliche Zeit an mindestens drei Tagen im Quartal mehr als zwölf Stunden oder im Quartalszeitprofil (bei vollem Versorgungsauftrag) mehr als 780 Stunden beträgt. Festgestellte Auffälligkeiten ziehen weitere Überprüfungen nach sich. "
        Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104421/Zeiten-fuer-Plausibilitaetspruefung-bei-Psychotherapeuten-angepasst
    Hierbei greifen die Gründe:  46 (Wahrscheinliches), 48 (Gesunder Menschenverstand), 49 (Lebenserfahrung), 50 (anerkannte Autorität: BSG, Bewertungsausschuss, KBV).


    Bundessozialgericht Urteil vom 24.10.2018, B 6 KA 42/17 R
    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Plausibilitätsprüfung - Prüfzeit für psychotherapeutische Einzelbehandlungen - Überschreitung der von den Bundesmantelvertragsparteien festgelegten Zeitgrenzen für Tages- oder Quartalszeitprofile - Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung
        Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_10_24_B_06_KA_42_17_R.html


    Plausibilitätsprüfungen in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)
    Allgemein beschäftigt sich eine Veröffentlichung der DGVT mit Plausibilitätsprüfungen in der Psychotherapie(abrechnung) und führt u.a. aus:

    "Plausibilitätsprüfungen: Was ist das eigentlich?

    Plausibilitätsprüfungen werden als Bestandteil der sachlich-rechnerischen Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung angesehen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben (SGB V, § 106) und weisen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen ihre Aufgaben in den Prüfprozessen zu[2]. Das Prüfgeschehen orientiert sich an den "Richtlinien der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen" (Deutsches Ärzteblatt 101, 38, vom 17.09.2004), ferner an der "Vereinbarung nach § 106a Abs. 5 SGB V zur Durchführung der Abrechnungsprüfung ab 01.04.2006 (Rheinisches Ärzteblatt, 4/2006, vom 30.03.2006) sowie an der mit den Krankenkassen abgestimmten "Verfahrensordnung zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen gem. § 106a SGB V".

    Plausibilitätsprüfungen gab es schon vor dem 01.04.2006. Inhalt war und ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erfolgten Abrechnung, wobei auf ausgewählte Aspekte besonderes Augenmerk gelegt wurde und wird: Nichtbeachtung oder Fehlinterpretation der Leistungslegende, (Im)Plausibilitäten des Umfangs der abgerechneten Leistungen, Verdacht auf Falschabrechnung u. a. Zu den insbesondere für die psychotherapeutischen Behandler relevanten sog. "Aufgreifkriterien" zählen stereotype Indikationsstellung oder Abrechnung probatorischer Sitzungen nach stereotypem Muster (s. Anlage 3 zur Vereinbarung nach § 106a Abs. 5 SGB V zur Durchführung der Abrechnungsprüfung ab 01.04.2006, s. o.) sowie "Erbringung einer Wochenstundenzahl von 40 Stunden oder mehr für die aus dem Kapitel G IV[3] des EBM abgerechneten Leistungen, ein Anteil von 50% oder mehr der probatorischen Leistungen in Relation zu den sonstigen G IV Leistungen (vgl. Fußnote), bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" eine Erbringung probatorischer Sitzungen von 50 mal oder mehr im Quartal (Beschluss des KVNO-Vorstandes vom 22.08.2001, veröffentlicht in KVNO Aktuell 07/01 im September 2001). "

        Kommentar: Plausibel kann weiter merkmalsspezifiziert werden durch 22 passen die Angaben, sind sie EI.3 stimmig, 12 schlüssig und 24 widerspruchsfrei? Sind die Angaben 01 einleuchtend, 03 verständlich? Bei den Gründen wird man erwägen: Sind die Angaben mit der 49 Erfahrung in Einklang oder 41 widerspricht er allgemeinen Erfahrungen?



    Gesunder Menschenverstand (Hausverstand in Österreich) als Quelle der Plausibilität
    "Zur Bedeutung und zum Stellenwert der Plausibilität:
    Zur Praxis kann man sagen, dass der Hausverstand der urteilenden Person durch die kritische Überlegung prüft, was im konkreten Fall  zu machen ist, etwa wenn mehrere Möglichkeiten in Frage kommen und durch diese Überlegung nach der besten Entscheidung gesucht wird."
        Quelle: Dr. med. Othmar Mäser auf seiner Seite "Plausibilität". Der in Deutschland sog. Gesunde Menschenverstand heißt in Österreich "Hausverstand". Hier liegt also eine Berufung den 17, 48 gesunden Menschenverstand (Hausverstand in Österreich) vor.


    Verhaltenstherapie: Plausible Vorstellungen entwickeln von den Ursachen und der Veränderbarkeit ihrer / seiner Probleme
    "Was ist Verhaltenstherapie?
    Der Grundgedanke der Verhaltenstherapie ist der, dass psychische Störungen auf erlerntem Verhalten beruhen und somit auch wieder verlernt werden können. Als Psychologe ist es in dieser Therapieform meine Aufgabe, Patienten oder Patientinnen zu helfen, sich besser als bisher selbst zu steuern und einen veränderten Umgang mit sich und ihrer Umwelt zu erlernen. Dazu ist es zunächst notwendig, dass sie eine plausible Vorstellung von den Ursachen und der Veränderbarkeit ihres Problems entwickeln."
        Quelle: https://www.psychotherapie-arntz.de/infos/begriffsklarungen/verhaltenstherapie/
        Kommentar: "plausibel" wird hier als allgemeinverständlicher Grundbegriff vorausgesetzt. Die meisten Menschen dürften keine Schwierigkeiten haben, hier den Sinn von "plausibel" zu verstehen.
     




    Literatur: im Text.

    Links (Auswahl: beachte)



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten  > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    Internetseite
    Um die häufige und lästige Fehlermeldung 404 zu minimieren, geben wir nur noch Links von Quellen an, die in den letzten Jahrzehnten eine hohe Stabilität ihrer URL-Adressen gezeigt haben (z.B. Wikipedia, DER SPIEGEL)
    __


    Querverweise
    Standort: Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien in der Psychotherapie.
    *
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen Plausibilität.
    Empirische Studie zu Begriff und Verständnis von Plausibilität.
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen  * Methodik der Begriffsanalysen nach Wittgenstein *
    Definieren und Definition * Wissenschaftliches Arbeiten * Zitieren in der Wissenschaft *
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, R.  (DAS). Begriffsanalyse plausibel, Plausibilität, Plausibilitätskriterien in der Psychotherapie. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/sprache/BegrAna/Plausib/BApl_pth.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.


    Ende_ Begriffsanalyse Plausibilität in der Psychotherapie__Datenschutz_Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_ Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen_ Mail: sekretariat@sgipt.org_

    korrigiert: irs Rechtschreibprüfung am 28.09.21






    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    28.09.21    Grundversion ins Netz.
    09.08.21    Als eigene Seite angelegt.
    01.07.21    Mit der Recherche und Materialsammlung begonnen.