Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=30.04.2008 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 27.10.16
    Impressum: Diplom-Psychologe  Dr. phil. Rudolf Sponsel  Stubenlohstr. 20  D-91052  Erlangen
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    Anfang Wirtschaftsstatistik Sozialhilfe 07/08_Überblick_Rel. Aktuelles _Rel. Beständiges _Titelblatt_ Konzept_ Archiv_Region_Service-iec-verlag__ Wichtiger Hinweis (1+2)

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wirtschaft und Soziales ("WISO"), Bereich Wirtschaftsstatistik, und hier speziell zum Thema:

    Wirtschaftsstatistik Sozialhilfe

    von Rudolf Sponsel, Erlangen

    Sozialhilfe-Statistik Überblick
    • 2015  398 000 Personen erhielten Ende 2015 Hilfe zum Lebensunterhalt.
    • 2010: Sozialhilfeausgaben in 2010 um 3,9 % gestiegen.
    • 2010: Quote der Empfänger sozialer Mindestsicherung sinkt auf 9,2 %.
    • 2009: Sozialhilfeausgaben 2009: Anstieg auf netto 20,9 Milliarden Euro.
    • 2007: 312 000 Personen erhielten Ende 2007 Hilfe zum Lebensunterhalt.
    • 2007: Sozialhilfeausgaben 2007: Anstieg auf netto 18,8 Milliarden Euro.
    • Sozialhilfe 2006: 1,1 Mill. Menschen erhielten besondere Leistungen.
    • Rund 306 000 Personen erhalten (Sozial) Hilfe zum Lebensunterhalt.
    • Methodische Kurzbeschreibung Sozialhilfestatistik.
    • Ausgaben Statistik Sozialhilfe (2003 - 2006).
    • Einnahmen und Ausgaben Sozialhilfestatistik (2003-2006).
    • Sozialleistungen - Sozialhilfe in Deutschland (2003-2005).
    • Wohngeld 2006.
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    2015  398 000 Personen erhielten Ende 2015 Hilfe zum Lebensunterhalt
    PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 25.10.2016
    "WIESBADEN – Am Jahresende 2015 erhielten in Deutschland rund 398 000 Leistungsberechtigte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 %."
     

    2010: Sozialhilfeausgaben in 2010 um 3,9 % gestiegen
    Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 391  vom 20.10.2011
    "WIESBADEN - Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 21,7 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entsprach dies einer Steigerung von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr.
        Pro Kopf wurden in Deutschland 2010 für die Sozialhilfe rechnerisch 266 Euro netto aufgewendet. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro-Kopf-Ausgaben mit 276 Euro deutlich höher als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 227 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2010 die drei Stadtstaaten: In Bremen lagen sie bei 441 Euro, in Hamburg bei 414 Euro und in Berlin bei 406 Euro. Von den westdeutschen Flächenländern gab Baden-Württemberg mit 194 Euro je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus, Schleswig-Holstein mit 314 Euro am meisten. In den ostdeutschen Flächenländern waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen mit 139 Euro am niedrigsten und in Mecklenburg-Vorpommern mit 223 Euro am höchsten.
        Im Jahr 2010 entfiel mit 57 % der überwiegende Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (im 6. Kapitel des SGB XII geregelt). 19 % der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (gemäß 4. Kapitel des SGB XII) aufgewendet, 14 % für die Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) und 10 % vor allem für die Hilfe zum Lebensunterhalt und für die Hilfen zur Gesundheit (entsprechend dem 3., 5., 8. und 9. Kapitel des SGB XII). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Ausgabenanteile nicht verändert.


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    2010: Quote der Empfänger sozialer Mindestsicherung sinkt auf 9,2 %
    Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 48  vom 29.11.2011
    "WIESBADEN - Im Jahr 2010 ging der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung deutlich zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Mindestsicherungsquote nach vorläufigen Ergebnissen 2010 auf 9,2 %. Das ist der niedrigste Wert seit der erstmaligen Berechnung im Jahr 2006. Ende 2010 erhielten somit etwa 7,5 Millionen Menschen Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
        Weitere Informationen und methodische Hinweise zu den einzelnen Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sowie ausführliche Ergebnisse für das Jahr 2009 enthält die Publikation "Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2009". Diese steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de, Publikationen > Fachveröffentlichungen > Sozialleistungen zum Download bereit."

    2009: Sozialhilfeausgaben 2009: Anstieg auf netto 20,9 Milliarden Euro
    Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 380 vom 22. Oktober 2010
    "WIESBADEN - Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Laufe des Jahres 2009 in Deutschland rund 23,0 Milliarden Euro brutto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von circa 2,1 Milliarden Euro, größtenteils Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto etwa 20,9 Milliarden Euro. Damit stiegen sie gegenüber dem Vorjahr um 5,9%.
        Pro Kopf wurden in Deutschland im Jahr 2009 für die Sozialhilfe rechnerisch 255 Euro (Vorjahr: 241 Euro) netto aufgewendet. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro Kopf-Ausgaben mit 264 Euro wesentlich höher als in den neuen Ländern (ohne Berlin) mit 172 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2009 - wie im Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (418 Euro), Hamburg (396 Euro) und Berlin (391 Euro). In den alten Flächenländern verbuchte Baden-Württemberg die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben (188 Euro), Schleswig-Holstein die höchsten (305 Euro). In den neuen Ländern gab Sachsen je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus (134 Euro), Mecklenburg-Vorpommern am meisten (215 Euro).
        Wie in den Vorjahren floss der mit Abstand größte Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe (57%) in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Mit knapp 12,0 Milliarden Euro stiegen diese Ausgaben gegenüber 2008 um 6,8%. Die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
        Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen rund 3,9 Milliarden Euro - dies entsprach 19% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Ausgaben um 6,7%. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-Jährigen in Anspruch genommen werden, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder von Personen ab 65 Jahren.
        Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger 4,6% mehr als im Vorjahr aus. Damit beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2009 auf etwa 2,9 Milliarden Euro (14% aller Sozialhilfeausgaben). Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.
        Detaillierte Informationen und lange Zeitreihen zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe können auch kostenfrei über die Tabelle 22111-0001 in der GENESIS-Online-Datenbank abgerufen werden.


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    2007: 312 000 Personen erhielten Ende 2007 Hilfe zum Lebensunterhalt
    Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 410 vom 6. November 2008
        WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist zum Jahresende 2007 in Deutschland die Zahl der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") gegenüber dem Vorjahr um 2,1% auf insgesamt rund 312 000 Personen angestiegen. Der Anteil dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag damit - wie im Vorjahr - bei 0,4%. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII "Sozialhilfe" soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken ("soziokulturelles Existenzminimum").
        Die höchsten Empfängerquoten gab es Ende 2007 in Berlin (7,4 Empfänger je 1 000 Einwohner) und Sachsen-Anhalt (5,9 je 1 000 Einwohner). Die niedrigsten Quoten verzeichneten Baden-Württemberg (1,3 je 1 000 Einwohner) sowie Rheinland-Pfalz (2,4 je 1 000 Einwohner).
        Von den insgesamt 312 000 Empfängern bezogen 88 000 Personen (28% der Empfänger) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (bis Ende 2004 so genannte "Sozialhilfe im engeren Sinne"); dies entspricht einem Anstieg von 8,1% gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag - wie im Vorjahr - bei 0,1%. Infolge des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") ging die Zahl der Hilfebezieher außerhalb von Einrichtungen drastisch zurück. Ende 2004, also unmittelbar vor Inkrafttreten von "Hartz IV", hatten noch rund 2,9 Millionen Personen oder 3,5% der Bevölkerung diese Hilfeleistung bezogen. Seit 2005 erhalten ehemalige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Dieser Personenkreis wird seit 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten seit Anfang 2005 somit zum Beispiel nur noch vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente.
        Zur Struktur der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 2007 ist Folgendes festzustellen: Rund 77 000 oder 87% der Hilfebezieher waren Deutsche, 11 000 oder 13% ausländische Mitbürger. Die Empfängerquote der Ausländer (1,6 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner) lag höher als die der Deutschen (1,0 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner). Etwas mehr als die Hälfte der Leistungsempfänger (52%) war männlich. Rund 18% der Empfänger waren Kinder unter 18 Jahren. Das Durchschnittsalter der Hilfebezieher lag bei 41 Jahren.
        Die rund 88 000 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen lebten in 80 000 Haushalten; gut drei Viertel davon (76%) waren Einpersonenhaushalte.
        Neben den Hilfebeziehern außerhalb von Einrichtungen gab es am Jahresende 2007 noch rund 224 000 Personen (72% der Empfänger insgesamt), die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung (zum Beispiel Wohn- oder Pflegeheim) erhielten. Gegenüber dem Vorjahr war hier ein minimaler Rückgang (- 0,1%) festzustellen. Der Ausländeranteil lag bei den Hilfeempfängern in Einrichtungen bei lediglich knapp 3%. In Einrichtungen überwogen leicht die Hilfebezieherinnen mit 51%. Das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger in Einrichtungen betrug 55 Jahre.
        Gegenüber dem Stand Ende 2004 hat sich die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen aufgrund gesetzlicher Änderungen damit mehr als vervierzehnfacht. Bis Ende 2004 wurden nämlich auch die Kosten des reinen Lebensunterhalts in einer Einrichtung (Unterkunft, Verpflegung, et cetera) im Rahmen der stationären Leistung oder Maßnahme (zum Beispiel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege) als Bedarf anerkannt. Seit 2005 werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für diesen Personenkreis jeweils als separate Leistungen bewilligt. Dadurch werden behinderte und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen nun auch in der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst, sofern sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder in anderer Weise decken können.
        Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2007 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 765 Millionen Euro auf; dies entspricht einer Steigerung von 13,1% gegenüber dem Vorjahr. Rund 335 Millionen Euro (44% der Ausgaben für diese Hilfeart) wurden dabei für Leistungen außerhalb von Einrichtungen aufgewandt, die Ausgaben für Leistungen in Einrichtungen beliefen sich auf 430 Millionen Euro (56% der Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Jahr 2004 wurden noch 8,8 Milliarden Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Der deutliche Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist - wie oben bereits dargestellt - auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 zurückzuführen. Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2007 pro Einwohner rund 9 Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben, 2004 waren es noch 107 Euro.
        Eine methodische Kurzbeschreibung, eine zusätzliche Tabelle und weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

    2007: Sozialhilfeausgaben 2007: Anstieg auf netto 18,8 Milliarden Euro
    Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 288 vom 11. August 2008
    "WIESBADEN - Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2007 die Ausgaben für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") in Deutschland brutto 21,1 Milliarden Euro betragen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 18,8 Milliarden Euro; dies waren 3,9% mehr als im Vorjahr.
        Je Einwohner wurden in Deutschland damit 2007 für die Sozialhilfe rechnerisch 228 Euro (Vorjahr: 220 Euro) ausgegeben. In den alten Bundesländern (ohne Berlin) waren es mit 237 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) mit 152 Euro. Die mit Abstand höchsten Sozialhilfeausgaben je Einwohner hatten im Jahr 2007 - wie schon im Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (385 Euro), Hamburg (367 Euro) und Berlin (355 Euro). Innerhalb der alten Flächenländer wurden die geringsten Ausgaben je Einwohner in Baden-Württemberg mit 168 Euro festgestellt, die höchsten in Schleswig-Holstein mit 277 Euro. In den neuen Ländern waren in Sachsen
    (114 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten, in Mecklenburg-Vorpommern (194 Euro) am höchsten.
        Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII, so ist für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2007 auf Bundesebene Folgendes festzustellen:
        Mit 10,6 Milliarden Euro entfiel - wie in den Vorjahren - der mit Abstand größte Teil der Sozialhilfeausgaben (57%) auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2006 stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 0,9%. Die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.
        Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lagen im Jahr 2007 bei 3,5 Milliarden Euro; dies entspricht 18% der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 12,7% gestiegen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
        Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2007 netto insgesamt 2,7 Milliarden Euro aus (+ 5,4% gegenüber dem Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten somit 14% der gesamten Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.
        Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 2007 netto 740,1 Millionen Euro ausgegeben (+ 9,4% gegenüber 2006); dies entspricht 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also vor Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für diese Hilfeart ausgegeben. Seit 1. Januar 2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die Ausgaben für diesen Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen.


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    Sozialhilfe 2006: 1,1 Mill. Menschen erhielten besondere Leistungen
    Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 462 vom 16. November 2007
    "WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten in Deutschland im Laufe des Jahres 2006 rund 1,1 Millionen Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Diese Leistungen waren bis Ende 2004 unter dem Oberbegriff "Hilfe in besonderen Lebenslagen" bekannt.
        Die mit Abstand wichtigste Hilfeart ist dabei die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 643 000 Empfängern im Laufe des Jahres 2006. Ferner ist die Hilfe zur Pflege von erheblicher Bedeutung: So erhielten im Laufe des Jahres 2006 rund 366 000 Personen diese Hilfeleistung. Insgesamt gab die öffentliche Hand im Jahr 2006 netto rund 14,4 Milliarden Euro für die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII "Sozialhilfe" aus; dies entspricht einem Anteil von 79% an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe (18,1 Milliarden Euro).
        Die im 6. Kapitel des SGB XII "Sozialhilfe" geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.
        Im Laufe des Jahres 2006 erhielten 643 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 60% dieser Empfänger waren männlich, 40% weiblich. Der Anteil der deutschen Hilfeempfänger betrug 96%. Die Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen waren im Durchschnitt 32 Jahre alt (Männer: 31 Jahre, Frauen: 34 Jahre).
        Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurde 2006 an gut zwei Drittel der Leistungsberechtigten (69%) in voll- beziehungsweise teilstationären Einrichtungen gewährt. Gut ein Drittel der Empfänger (36%) erhielt Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen. Bei rund 6% der Personen, die im Laufe des Jahres 2006 Eingliederungshilfe bezogen, erfolgte die Leistungsgewährung sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.
        Insgesamt gaben die Träger der Sozialhilfe im Jahr 2006 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 10,5 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus. Mit einem Anteil von 58% an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen damit die finanziell mit Abstand bedeutendste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe.
        Die Sozialhilfe unterstützt mit der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII auch pflegebedürftige Personen. Die Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält. Bis zum Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes zum1. Januar 1995 und den daraus resultierenden Leistungen seit April 1995 (häusliche Pflege) beziehungsweise seit Juli 1996 (stationäre Pflege) war die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe das wichtigste Instrument zur materiellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
        Im Laufe des Jahres 2006 erhielten rund 366 000 Personen Hilfe zur Pflege. Gut drei Viertel (76%) dieser Personen befanden sich 2006 zumindest vorübergehend in stationärer Pflege. In knapp einem Viertel der Fälle (24%) wurde die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen gewährt. Bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege überwogen die Frauen mit einem Anteil von 69% deutlich. Der Anteil der deutschen Hilfeempfänger betrug 94%. Die Empfänger von Hilfe zur Pflege waren im Durchschnitt 75 Jahre alt (Männer: 66 Jahre, Frauen: 80 Jahre). Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2006 netto insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus.
        Darüber hinaus gab es im Laufe des Jahres 2006 rund 78 000 Empfänger von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) beziehungsweise von Hilfen in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII), für die netto zusammen 0,4 Milliarden Euro aufgewandt wurden. Ferner gab es rund 62 000 Empfänger von unmittelbar vom Sozialamt gewährten Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII. Hilfe zur Gesundheit wird Personen gewährt, die ansonsten keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz - zum Beispiel aufgrund einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung - genießen. Neben den unmittelbar vom Sozialamt gewährten Hilfen zur Gesundheit wurden in der amtlichen Sozialhilfestatistik noch nachrichtlich 130 000 nicht gesetzlich krankenversicherte Personen erfasst, deren Behandlungskosten im Bedarfsfall zunächst über die Krankenkassen abgewickelt und später den Krankenkassen durch die Sozialhilfeträger erstattet werden. Für die Hilfen zur Gesundheit (einschließlich der Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung) wurden 2006 insgesamt 0,9 Milliarden Euro aufgewendet.
        Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter ww.destatis.de."



    Rund 306 000 Personen erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt
    Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 377 vom 18. September 2007
    "WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2006 in Deutschland insgesamt rund 306 000 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Davon bezogen 82 000 Personen (27% der Empfänger) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (bis Ende 2004 so genannte "Sozialhilfe im engeren Sinne"); dies entspricht einem Anstieg von 1,2% gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag - wie im Vorjahr - bei 0,1%.
        Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII "Sozialhilfe" soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken ("soziokulturelles Existenzminimum"). Infolge des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") ging die Zahl der Hilfebezieher drastisch zurück. Ende 2004, also unmittelbar vor Inkrafttreten von "Hartz IV", hatten noch rund 2,9 Millionen Personen oder 3,5% der Bevölkerung Sozialhilfe im engeren Sinne bezogen. Seit 2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Dieser Personenkreis wird ab 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten seit Anfang 2005 somit zum Beispiel nur noch vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente.
        Zur Struktur der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 2006 ist Folgendes festzustellen: Rund 70 000 oder 86% der Hilfebezieher waren Deutsche, 12 000 oder 14% ausländische Mitbürger. Die Empfängerquote der Ausländer (1,6 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner) lag höher als die der Deutschen (0,9 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner). Etwas mehr als die Hälfte der Leistungsempfänger (50,4%) war männlich. Rund 19% der Empfänger waren Kinder unter 18 Jahren.
        Die höchste Empfängerdichte gab es Ende 2006 in den Stadtstaaten Bremen (2,3 Empfänger je 1 000 Einwohner) und Berlin (2,1 je 1 000 Einwohner). Unter den Flächenländern wiesen Schleswig-Holstein (1,7 je 1 000 Einwohner) und Hessen (1,5 je 1 000 Einwohner) die höchsten Quoten auf. Die niedrigsten Quoten verzeichneten Baden-Württemberg (0,5 je 1 000 Einwohner) sowie Thüringen und Bayern (jeweils 0,6 je 1 000 Einwohner).
        Die rund 82 000 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen lebten in 73 000 Haushalten; knapp drei Viertel davon (74%) waren Einpersonenhaushalte.
        Neben den Beziehern außerhalb von Einrichtungen gab es am Jahresende 2006 noch rund 224 000 Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung (zum Beispiel Wohn- oder Pflegeheime) erhielten (73% der Empfänger). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 16,7%; die hohe Steigerung ist jedoch zumindest teilweise auf Untererfassungen im Berichtsjahr 2005 zurückzuführen. Der Ausländeranteil lag bei den Hilfeempfängern in Einrichtungen bei lediglich 3%. In Einrichtungen überwogen die Frauen mit 52%.
        Gegenüber dem Stand Ende 2004 hat sich die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen aufgrund gesetzlicher Änderungen mehr als verzehnfacht. Bis Ende 2004 wurden nämlich auch die Kosten des reinen Lebensunterhalts in einer Einrichtung (Unterkunft, Verpflegung, etc.) im Rahmen der stationären Leistung oder Maßnahme (zum Beispiel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege) als Bedarf anerkannt. Seit 2005 werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für diesen Personenkreis jeweils als separate Leistungen bewilligt. Dadurch werden behinderte und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen nun auch in der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst, sofern sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder in anderer Weise decken können.
        Nach vorläufigen Angaben wandten die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2006 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 682 Millionen Euro auf; dies entspricht einer Steigerung von 10,8% gegenüber dem Vorjahr. Rund 420 Millionen Euro (62% der Ausgaben für diese Hilfeart) wurden dabei für Leistungen in Einrichtungen aufgewandt, die Ausgaben für Leistungen außerhalb von Einrichtungen beliefen sich auf 262 Millionen Euro (38% der Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Jahr 2004 wurden noch 8,8 Milliarden Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Der deutliche Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist - wie oben bereits dargestellt - auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 zurückzuführen. Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2006 pro Einwohner rund 8 Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben.

        Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de."
     

    Methodische Kurzbeschreibung Sozialhilfestatistik:   [nach destatis Heruntergeladen am 18.9.7]

    Sozialhilfestatistik

    Was beschreibt die Sozialhilfestatistik?
    Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung und soll den Leistungsberechtigten die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen. Die Sozialhilfe ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Auch die zum 1. Januar 2005 eingeführte „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein solches vorgelagertes System und gehört somit nicht zur Sozialhilfe (die Statistiken über die Empfänger dieser Leistungen und die damit verbundenen Ausgaben werden von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt).

    In der amtlichen Sozialhilfestatistik werden verschiedene Erhebungen als Bundesstatistiken durchgeführt. Sie liefern Ergebnisse über die Zahl und Struktur der Sozialhilfeempfänger/-innen sowie über die mit den Hilfeleistungen nach dem SGB XII verbundenen finanziellen Aufwendungen. Damit erhalten Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit detaillierten Einblick in die staatliche Sozialhilfegewährung und somit wichtige Datengrundlagen für weitere Planungen, Entscheidungen und die Fortentwicklung der Sozialgesetzgebung.

    Das mit Inkrafttreten des SGB XII „Sozialhilfe“ zum 1. Januar 2005 letztmals grundlegend reformierte Berichtssystem der Sozialhilfestatistik gliedert sich seitdem in die folgenden wichtigsten Teilerhebungen, die sich jeweils durch unterschiedliche Erhebungsverfahren, Berichtszeiten und Inhalte unterscheiden:
     

    • Statistik der Empfänger/-innen
      • von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
      • von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB X
      • von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (unter anderem Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit; bis Ende 2004 wurden diese Leistungen als „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ bezeichnet)
    •  Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe.


    Wie werden die Sozialhilfestatistiken erhoben?
    Die Sozialhilfestatistiken sind dezentrale Statistiken, das heißt das Statistische Bundesamt bereitet Organisation und Technik vor, die Statistischen Ämter der Länder führen die Befragungen durch und bereiten die erhobenen Daten zu statistischen Ergebnissen auf. Es handelt sich bei den Sozialhilfestatistiken um sogenannte Sekundärstatistiken, bei denen bereits vorliegende Daten aus dem Verwaltungsvollzug statistisch aufbereitet werden.
    Rechtsgrundlage der Sozialhilfestatistiken sind die §§ 121-129 des SGB XII „Sozialhilfe“. Für sämtliche Erhebungen besteht gemäß § 125 SGB XII eine Auskunftspflicht durch die örtlichen Träger (Sozialämter der kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise) oder die überörtlichen Träger (Länder selbst oder höhere Kommunalbehörden, wie zum Beispiel Landeswohlfahrtsverbände, Landschaftsverbände oder Bezirke) der Sozialhilfe.

    Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ erhalten seit Inkrafttreten des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) zum 1. Januar 2005 lediglich noch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (zum Beispiel Vermögen) oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. Hilfebedürftige Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige erhalten jetzt Leistungen der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem SGB II.

    Der notwendige Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten umfasst nach § 27 SGB XII "insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens". Zu letzteren gehören "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben (soziokultureller Mindeststandard)“.

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine individuelle Hilfe, die für jeden Einzelfall (neu) zu berechnen ist. Die Hilfe wird immer für eine Bedarfsgemeinschaft – auch „Personen- beziehungsweise Einstandsgemeinschaft“ genannt – gewährt. Dementsprechend werden Haushalte von zusammen wohnenden Partnern sowie im Haushalt lebende (hilfebedürftige) minderjährige Kinder als eine Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Allein stehende Hilfeempfänger bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen gewährt werden, die in einer Einrichtung (zum Beispiel Wohn- oder Pflegeheim) leben. Bis Ende 2004 wurde den bedürftigen Personen in Einrichtungen der Lebensunterhalt als Bestandteil der stationären Leistung oder Maßnahme (zum Beispiel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege) gewährt. Ab 2005 werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für diesen Personenkreis jeweils als separate Leistungen erbracht (einschlägig ist in diesem Zusammenhang insbesondere § 35 SGB XII). Dadurch werden die Leistungsberechtigten in Einrichtungen nunmehr auch in der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst.

    Die Erhebung über die Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt wird als Bestandserhebung jährlich zum 31. Dezember durchgeführt. Der Katalog der erfassten Merkmale ist breit: Neben klassischen personenbezogenen oder soziodemographischen Grunddaten (Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund etc.) werden auch detaillierte Angaben über die Art, Höhe und Dauer des Leistungsbezugs erhoben. Ferner liefert die Statistik Angaben zur Einkommenssituation.

    Darüber hinaus werden im Rahmen einer Zu- und Abgangsstatistik Angaben bei Beginn und Ende der Leistungsgewährung sowie bei Änderung der Zusammensetzung des Haushalts erfasst. Mit Hilfe dieser Zu- und Abgangsstatistik sind insbesondere Aussagen zur Dynamik innerhalb der Hilfe zum Lebensunterhalt, zu den endgültigen Bezugsdauern sowie über die Gründe für das Ende der Hilfegewährung möglich.

    Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
    Nach dem 4. Kapitel des SGB XII haben Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland – sofern Sie bedürftig sind – einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Die Leistungen werden in gleicher Höhe bemessen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (3. Kapitel SGB XII). Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt und jeweils für ein Jahr bewilligt. Einkommen, wie zum Beispiel Rentenbezüge oder Vermögen des Leistungsberechtigten, des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, werden wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Jedoch wird gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern oder Eltern mit einem Jahreseinkommen unterhalb von 100 000 Euro kein Unterhaltsrückgriff vorgenommen. Insofern sollen die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch dazu beitragen, die sogenannte "verschämte Armut" einzugrenzen. Vor allem ältere Menschen machten bestehende Sozialhilfeansprüche in der Vergangenheit oftmals nicht geltend, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltspflichtigen Kinder fürchteten.

    Die Erhebung über die Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird jährlich zum 31. Dezember als Bestandserhebung durchgeführt. Der Katalog der erfassten Merkmale entspricht im Wesentlichen dem der Statistik über die Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.

    Empfänger/-innen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
    In den Kapiteln 5 bis 9 des SGB XII werden folgende Leistungen unterschieden, die bis Ende 2004 unter dem Oberbegriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ bekannt waren:
     

    • 5. Kapitel SGB XII:   Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
    • 6. Kapitel SGB XII:   Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60),
    • 7. Kapitel SGB XII:   Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66),
    •  8. Kapitel SGB XII:   Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
    • 9. Kapitel SGB XII:   Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74).


    In dieser Statistik werden Daten über Hilfeempfänger erfasst, die irgendwann im Laufe des jeweiligen Berichtsjahres mindestens eine der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII erhalten haben. Neben diesen kumulierten Zahlen liegen Angaben zum Stichtag 31.12. jeden Jahres für Leistungen vor, die am Jahresende noch andauerten.

    Detaillierte Angaben werden dabei insbesondere über die Empfänger/-innen von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie über die Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege erhoben. Zum einen erfolgt für diese besonders bedeutsamen Hilfearten eine differenzierte Erfassung der verschiedenen Unterhilfearten sowie eine Differenzierung nach ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfe. Zum anderen werden auch Angaben zu den Ausgaben je Fall sowie zum Beginn und Ende der Hilfegewährung erhoben.

    Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe
    In dieser Statistik werden die jährlichen Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr erhoben. Damit sollen umfassende und zuverlässige Daten über die finanziellen und sozialen Auswirkungen des SGB XII bereitgestellt werden. In der jährlichen Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfeträger werden erfasst:
     

    • die Ausgaben (differenziert nach einzelnen Hilfe- beziehungsweise Unterhilfearten) für Leistungen nach dem SGB XII; sie umfassen sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als auch die Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII,
    • die Einnahmen von Geldern durch die Sozialhilfeträger; insbesondere handelt es sich hierbei um finanzielle Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung) sowie um übergeleitete Ansprüche und Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete.


    Durch Gegenüberstellung von Bruttoausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe können die „reinen Ausgaben“ oder Nettoausgaben differenziert nach Hilfearten dargestellt werden. Insgesamt entsprechen die Hilfearten der Aufwandsstatistik denjenigen, die auch in der Empfängerstatistik erfasst werden. Dadurch ist eine enge Verzahnung beider Erhebungsteile sichergestellt.

    Wann werden die Sozialhilfestatistiken veröffentlicht?
    Die Statistiken werden üblicherweise rund neun bis zwölf Monate nach der Erhebung zunächst in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Anschließend erfolgt die differenzierte Darstellung in weiteren Publikationen (Fachserien/Themenpapiere/Beiträge in „Wirtschaft und Statistik“ etc.). Sämtliche Publikationen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (in der Regel kostenlos) abrufbar. Neben Bundesergebnissen sind auch vielfältige Ergebnisse für die Bundesländer beziehungsweise noch tiefer auf Kreisebene verfügbar, die in der Regel von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht werden.

    Wie genau ist die Sozialhilfestatistik?
    Die Statistiken zur Sozialhilfe werden jeweils als Vollerhebungen durchgeführt, das heißt sämtliche örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe sind gegenüber der amtlichen Statistik auskunftspflichtig. Zudem finden regelmäßig umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und eine durchgehende Qualitätskontrolle statt. Insofern sind die Ergebnisse von hoher Aussagekraft und Qualität. An den Stellen, an denen ausnahmsweise nur eingeschränkte Aussagen möglich sind, ist dies jeweils kenntlich gemacht."
     

    Ausgaben Statistik Sozialhilfe 2003 - 2006 [Quelle destatis Version: 2.23.0 / 14.05.2007]


     

    Einnahmen und Ausgaben Sozialhilfestatistik 2003-2006 [nach destatis Version: 2.23.0 / 14.05.2007]


     

    Sozialleistungen - Sozialhilfe in Deutschland 2003-2005 [nach destatis Version: 2.23.0 / 14.05.2007]


     

    Wohngeld 2006: Rund 15% weniger Empfängerhaushalte
    Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 443 vom 7. November 2007
    "WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2006 in Deutschland rund 666 000 Haushalte Wohngeld; gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 14,7%. Somit bezogen Ende 2006 noch 1,7% aller privaten Haushalte Wohngeld (Vorjahr: 2,0%). Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
        Seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") und den damit verbundenen Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Ende 2004, also unmittelbar vor Inkrafttreten von "Hartz IV", bezogen noch 3,5 Millionen Haushalte Wohngeld.
        Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss, das heißt einen Zuschuss zu den Aufwendungen für Kapitaldienst und Bewirtschaftung ihres Eigentums.
        89% der Empfängerhaushalte erhielten 2006 ihr Wohngeld als Mietzuschuss, die restlichen 11% als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag 2006 bei 91 Euro: Den Empfängerhaushalten von Mietzuschuss wurden durchschnittlich 87 Euro im Monat an Wohngeld ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von Lastenzuschuss durchschnittlich 119 Euro. Die monatliche Bruttokaltmiete der Mietzuschussempfänger betrug Ende 2006 durchschnittlich 5,90 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag mit durchschnittlich 4,32 Euro je Quadratmeter Wohnfläche niedriger.
        Gut die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebte allein (52%), weitere 15% lebten in Zwei-Personen-Haushalten und 9% in Drei-Personen-Haushalten. In den übrigen 24% der Empfängerhaushalte wohnten vier oder mehr Personen.
        Bei der Wohngeldbezugsquote ist ein Ost-West-Gefälle zu erkennen. Während - gemessen an der Gesamtzahl der privaten Haushalte - im früheren Bundesgebiet (mit Berlin) 1,5% der privaten Haushalte zum Jahresende 2006 Wohngeld bezogen, waren es in den neuen Ländern (ohne
    Berlin) 2,8%. Im Ländervergleich wiesen Mecklenburg-Vorpommern (3,7%) sowie Sachsen (3,2%) die höchsten Wohngeld-Bezugsquoten auf. Die niedrigsten Bezugsquoten wurden im Saarland (1,0%) sowie in Bayern und Hessen (je 1,1%) ermittelt.
        Neben den rund 666 000 "reinen" Wohngeldhaushalten gab es Ende 2006 in Deutschland noch rund 25 000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten "Mischhaushalten"; dies entspricht einem Rückgang um 16,5% gegenüber dem Vorjahr. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind.
        Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2006 bundesweit rund 1,16 Milliarden Euro; dies entspricht einem Rückgang um 5,9% gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2004, dem Jahr vor der Reform, beliefen sich die Ausgaben für das Wohngeld noch auf 5,18 Milliarden Euro.


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    Literatur (Auswahl)



    Links (Auswahl: beachte)



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    GIPT = General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Querverweise
    Standort: Wirtschaftsstatistik Sozialhilfe 07/08.
    * Überblick Wirtschaftsstatistiken * Überblick Statistik * Beweisen in Statistik *
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    z.B. Gelderwerb Geld site:www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *
    Psychologie und Psychopathologie des Geldes, 2*Privatverschuldung*Schuldenstatistik*Geldtabu und Geldgeheimnisse*
    Querverweis: Macht Geld glücklich? - Die Sicht eines Börsenmaklers.
    Arbeitslosen-Typologie aus integrativer Sicht.
    Psychologische Materialien zur Arbeitsmotivation 1. Möglichkeiten zum Aufbau einer positiven Arbeits-Einstellung.
     *Überblick Staatsverschuldung*
    Sinnfragen: Lebenssinn 1  *Lebenssinn 2 (mit 100 Jahre Leben Meditation).
    Überblick Programm Politische Psychologie in der IP-GIPT.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Wirtschaftsstatistik Sozialhilfe 07/08. Abteilung Wirtschaft und Soziales. IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/wirtsch/WStat/Sozial/wsSoHi78.htm
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    Änderungen wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen und Kritik sind willkommen
    27.10.16    2015.
    05.02.12    2010: Sozialhilfeausgaben in 2010 um 3,9 % gestiegen.
    29.11.11    2010: Quote der Empfänger sozialer Mindestsicherung sinkt auf 9,2 %
    11.11.00    2007: 312 000 Personen erhielten Ende 2007 Hilfe zum Lebensunterhalt
    11.08.08    Sozialhilfe 2007 (Netto) .