Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=10.08.2007 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 05.04.15
    Impressum: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20     D-91052 Erlangen * Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

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    Willkommen in unserer Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Bücher, Literatur und Links zu den verschiedensten Themen, hier die Buchpräsentation:

    Unrecht im Namen des Volkes.
    Ein Justizirrtum und seine Folgen.

    präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
    Mit einem externen Literaturverzeichnis zu Fehlern in Kriminologie und Justiz.

    Bibliographie * Verlagsinfo * Inhaltsverzeichnis * Leseprobe * Bewertung * Links * Literatur * Querverweise *

    Bibliographie: Rückert, Sabine (2007). Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen. Hamburg: Hoffmann und Campe.[Verlagsinfo] [ISBN :  978-3-455-50015-8]. Seiten :  288. 19,95 EUR (D). 20,60 EUR (A). 34,90 SFR (CH). Erschienen am : 11. Januar 2007 in Hamburg



    Verlagsinfo: " Wie leicht sich die Justiz irrt – und wie schwer es ist, seine eigene Unschuld zu beweisen, wenn die Richter nicht an sie glauben. Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Ein Landgericht schickt die beiden Männer für viele Jahre ins Gefängnis – zu Unrecht, wie sich jetzt herausgestellt hat. Wie kam es zu diesen falschen Entscheidungen, die die Existenz zweier Menschen zerstörten? Ein haarsträubendes Lehrstück über gravierende Mängel der Rechtsprechung.
        Sabine Rückert erzählt eine unglaubliche und doch wahre Geschichte: die der ersten beiden Justizirrtümer in Deutschland, die aufgrund journalistischer Nachforschungen – ihrer eigenen – aufgedeckt wurden. In den Jahren 2001/2002 recherchiert die Gerichtsreporterin der ZEIT die miteinander verwobenen Fälle nach und kommt zu dem Ergebnis: Es sind zwei Fehlurteile ergangen, die bei unvoreingenommener Betrachtung der Beweislage hätten verhindert werden können. Ein Anwalt nimmt sich der unschuldig Verurteilten an und erwirkt nach langem Kampf gegen die Strafjustiz den Freispruch – da haben die beiden Männer ihre Haftstrafen schon abgesessen und stehen vor dem Ruin. Nun will der Anwalt die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Ein Einzelfall? Wohl eher ein ganz normaler Justizirrtum! "


    Inhaltsverzeichnis
    "Die bei Erstnennung mit einem Sternchen (*) versehenen Namen wurden zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen geändert. Interpunktion und Rechtschreibung der Originaldokumente wurden behutsam den geltenden Regeln angepasst."

    Vorwort: Von der Lüge   7
    Vater und Tochter   15
    Falsche Freunde   59
    Ein Unbeteiligter wird mitgerissen   115
    Die Justiz kratzt und beißt   191
    Der Freispruch   231
    Kleiner Nachtrag im November 2006      269
    Chronologie der Ereignisse um Amélie  273
     



    Leseproben:

    "Vorwort
    Von der Lüge
    Dieses Buch handelt von der Lüge. Nicht von der Notlüge. Nicht von der Lüge aus Angst oder Feigheit im Bestreben, die eigene Person aus dem Schussfeld zu bringen. Auch nicht vom Sich-selbst-Belügen, durch das mancher sich das Leben leichter macht. Es geht um die berechnende Lüge, die in Umlauf gebracht wird, um ein ganz bestimmtes Ziel zu erreichen. Meistens das Ziel, sich selbst in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses zu rücken und/oder anderen Menschen Schaden zuzufügen.
        Zu einer guten Lüge, die ihren Zweck erfüllen soll, gehören immer mindestens zwei. Einer, der lügt. Und einer, der glaubt. Eine Lüge, die nicht geglaubt wird, ist sinnlos, entfaltet ihre Wirkung nicht, sondern fällt als Schande auf den schlechten Lügner zurück. Deshalb muss die Lüge gut - das heißt: überzeugend - sein. Und sie ist umso besser, je präziser sie mit den Erwartungen dessen übereinstimmt, den sie überzeugen soll.
        Hin eindrucksvolles Beispiel hierfür ereignete sich im Herbst 2000 in der kleinen sächsischen Stadt Sebnitz. Dort behauptete eine mit einem Ausländer verheiratete Bürgerin, deren dunkelhaariger, fünfjähriger Sohn im städtischen Freibad ertrunken war, drei Jahre nach dem Tod des Kindes, ihr Sohn sei von einer Horde Neonazis in der Badeanstalt misshandelt und schließlich ersäuft worden. Alle Badegäste hätten zugesehen, niemand habe eingegriffen oder die Polizei gerufen. Mit dieser entsetzlichen Geschichte - wer denkt sich so was aus? - hatte die Frau zwar bei den Strafverfolgungsbehörden, die die Fakten und Obduktionsberichte kannten, keinen Eindruck machen können, doch gelang es ihr, die Medien für ihre Zwecke zu mobilisieren. Die reagierten mit einer Heftigkeit, die die gesamte Republik erschütterte. Legio[>8]nen von Journalisten wurden nach Sebnitz entsandt, um die Botschaft von einer großen deutschen Schande in alle Welt zu tragen. Aufgrund des öffentlichen Drucks wurde nun auch die Staatsanwaltschaft nervös, nahm einige junge Leute fest und ermittelte gegen sie.
        Einige Tage lang war die Frau die gloriose Pietà der Republik: die Mutter eines kleinen Kindes, das in aller Öffentlichkeit mörderischen Rassisten zum Opfer gefallen war. Ist ein schrecklicheres Schicksal denkbar? Und traute man dem Osten Deutschlands nicht zu Recht das Schlimmste zu? Hatten nicht 1992 Rechtsradikale im brandenburgischen Hoyerswerda hilflose Dritte-Welt-Familien angegriffen, die in Deutschland um Asyl baten? Hatten nicht in Rostock Neonazis ein Asylbewerberheim in Brand gesteckt, während der besoffene Mob dabeistand und Bravo brüllte? Und jetzt eben Sebnitz! Die Frau gab Interviews und ließ sich tausendfach fotografieren. Sie wanderte durch die Talkshows und wurde vom Bundeskanzler empfangen. Die Weltpresse saß auf ihrem Sofa in Sebnitz, und der Regisseur Volker Schlöndorf begehrte die Filmrechte an diesem deutschen Fall.
        Dem Rausch folgte eine schreckliche Ernüchterung, als die Staatsanwaltschaft überraschend alle Festgenommenen freiließ und bekanntgab, dass die Vorwürfe haltlos seien. Weitere ausführliche Untersuchungen der Gerichtsmedizin bestätigten: Der Fünfjährige hatte einen Badeunfall erlitten, und seine angebliche Folterung und Ermordung war nichts anderes gewesen als das Phantasiegespinst einer Mutter, die über den Verlust ihres Sohnes nicht hinwegkam.   ... "

    Gerichtsmedizinische- und Glaubhaftwürdigkeits-Bewertung im Wiederaufnahmeverfahren

    Gerichtsmediziner. "Dann setzt sich der Gerichtsmediziner mit dem unverletzten Hymen auseinander: Bei jeder Penetration reiße das Hymen ein, sagt er. Ganz selten - wenn es ringförmig angelegt sei - komme es vor, dass das Jungfernhäutchen bei einvernehmlichem und vorsichtigem Geschlechtsverkehr erhalten bliebe. Das sei aber nach Amelies Schilderungen gerade nicht der Fall gewesen. Die Begegnungen mit zwei verschiedenen Vergewaltigern unter völlig unterschiedlichen Geometrien des Eindringens seien weder einvernehmlich noch vorsichtig verlaufen. Dazu komme, dass das Opfer bei der ersten Vergewaltigung erst zwölf Jahre alt und noch gar nicht geschlechtsreif gewesen sei. In diesem Alter habe die Hymenalöffnung einen Durchmesser von etwa zwölf Millimetern, und die kindliche Scheide sei »extrem vulnerabel«. Brinkmann sagt zum Gericht: »Je enger die Hymenalöffnung, je jünger die Frau, je gewaltsamer das Eindringen, desto unwahrscheinlicher (um nicht zu sagen unmöglicher) die Erhaltung des Hymens.« Obendrein sei die [>255] Scheide einer Vergewaltigten trocken und das Vorstoßen des Täters hart und heftig. »Das Gewebe dehnt sich nicht, sondern bricht wie Knochen. Für mich ist es absolut unmöglich, dass diese Vergewaltigungen stattgefunden haben«, sagt Brinkmann.
        Dabei habe er den Kleiderbügel noch gar nicht berücksichtigt. Denke man aber - »und da bewege ich mich bereits im Raum der theoretischen Medizin« - den rabiaten und blutigen Abtreibungsversuch noch hinzu, gleite die gesamte Schilderung ins Irreale ab. Der Sachverständige beschließt seine Ausführungen mit den Worten: »Nach rechtsmedizinischen Maßstäben sind die Schilderungen der Nebenklägerin absolut unmöglich und absurd.« Neunzig Minuten hat der Vortrag des Gutachters gedauert. Danach hat niemand mehr eine Frage.

        Glaubwürdigkeitssachverständige. Der Schlussvortrag in der Beweiserhebung geht an die Diplom-Psychologin Renate Volbert, Glaubwürdigkeitsgutachterin im Institut für Forensik der Berliner Charité. Sie hat, ebenso wie der Sachverständige Kröber, die Nebenklägerin Amélie besucht und auf der psychiatrischen Station des Krankenhauses, zu dem die Belastungszeugin regelmäßig Zuflucht nimmt, über mehrere Stunden exploriert. Auch sie ist einer konzentrierten Probandin begegnet, die sich sachlich betrug und lange durchhielt. »Alle befürchteten Schikanen blieben aus«, sagt Renate Volbert, »es gab kein Theater.«
        Zu den Vorwürfen, die Amélie auch ihr gegenüber wieder erneuerte — und die sie sehr detailliert, wenn auch im selben Wortlaut wie in den Akten geschildert habe -, bemerkt die Gutachterin, es gebe »erhebliche Hinweise auf eine falsche Aussage«. Allerdings denkt Frau Volbert nicht an eine fremd- oder autosuggerierte Pseudoerinnerung, bei der das Opfer fest an die eigenen inneren Bilder glaubt, auch wenn ihnen keinerlei reale Tatsachen zugrunde liegen. Sie hält Amelies Beschuldigungen vielmehr für »absichtliche Falschbezichtigungen«, die durch die unausgesprochenen Erwartungen des therapeutischen Personals der Jugendpsychiatrie hervorgerufen und bestärkt worden seien. [>256]
        Eingeredete Pseudoerinnerungen bezögen sich nämlich auf alte, angeblich lang zurückliegende Ereignisse, und das verhängnisvolle psychotherapeutische Konzept sei, diese vermeintlich verschütteten und verdrängten Traumata durch Erinnerungsarbeit wieder an die Oberfläche zu bringen. Amélie dagegen habe ja einmal behauptet, erst vor zwei Tagen von ihrem Onkel vergewaltigt worden zu sein, sie habe sich die Verletzungen höchstwahrscheinlich selbst zugefügt, sie habe ihre Aussagen bewusst einem unerwarteten Alibi des Verdächtigen angepasst, sie habe ihre Beschuldigungen erweitert, ohne dass dafür ein Grund zu erkennen wäre, sie habe sich erneut vergewaltigen lassen wollen, um »Beweise« zu sammeln - all diese Auffälligkeiten in ihrem Verhalten sprächen für die zielgerichtete Falschbeschuldigung des Onkels.
        Im Übrigen sei auch die Aussagequalität von Amelies Berichten eher schlecht, stellt die Sachverständige fest. Es sei nicht eine Schilderung dabei, von der sie überzeugt sei, so etwas könne man sich nicht ausdenken. Das Hauptmotiv für die Beschuldigungen aber sieht die Gutachterin in Amelies leidenschaftlichen Bestrebungen, sich intensive therapeutische Zuwendung zu sichern.
    »Wenn das Mädchen sich die Therapie sichern wollte, ist es dann vorstellbar, dass sie ausgerechnet jemanden beschuldigte, zu dem sie ein gutes Verhältnis hat?«, will der Strafkammervorsitzende Janßen von der Sachverständigen wissen.
        »Es ist vorstellbar, dass sie einen suchte, zu dem sie ein schwieriges Verhältnis hat, oder jemanden, der sich gerade von ihr abwendet«, antwortet Frau Volbert.
        »Könnte Herr M. seine Nichte unabsichtlich irgendwie gekränkt haben?«, fragt der Vorsitzende weiter.
    »Borderline-Kranke fühlen sich sehr schnell gekränkt und sind dann bereit, erheblich zurückzuschlagen. Sie sehen schwarz und weiß und nichts in der Mitte. Alle Grautöne fehlen.«"



    Bewertung: Ein sehr wichtiges Buch mit einer erschütternden Falldarstellung, die jeder Beschreibung spottet und das komplette  Versagen der Justiz und der psychologischen Sachverständigen wie der gesamten klinisch-psychotherapeutischen Umgebung aufgezeigt. Solchen Leuten gehört die Lizenz zum Rechtsprechen, Begutachten und Ermitteln entzogen. Man greift sich ans Hirn, wie es überhaupt einen intelligenten und lebenserfahren Sachkundigen geben kann, der die Lügengeschichten von Vergewaltigung und multipler Misshandlung ernsthaft weiter spinnt, obwohl ein Krankenhausgynäkologe bereit im Ermittlungsvorfeld am 9.11.94 feststellte, dass die scheinbare Opferzeugin noch Jungfrau war. Dieser wichtige Befund wurde offenbar auch von der ersten Glaubwürdigkeitspsychologin nicht angemessen berücksichtigt. Hinzu kommen offensichtliche Fantastereien, Widerrufe und Widersprüche (doppeltes Alibi für eine vorgebrachten Tatzeitraum gegen den Beschuldigten). Sehr schön wird die Chronologie der Ereignisse (S. 273-288) dokumentiert, aus der man das Fiasco der einäugigen Justiz und ihrer HelferhelferInnen Schritt für Schritt nachvollziehen kann.
        Der Kampf um eine angemessene und gerechte Wiedergutmachung scheint noch nicht zu Ende. Dass er überhaupt nötig ist, zeigt in welchem elenden und ekelhaften Zustand sich dieser Rechtsstaat befindet. Die Justiz ist falsch organisiert, wie der Umgang mit ihren Fehlern immer wieder zeigt, am dramatischsten nach dem Ende des Dritten Reiches und der DDR. Sie kommen fast immer davon, denn wenn schon keine Krähe einer anderen ein Auge aushackt, wie sollte sie es jemals selber tun?



    Links (Auswahl: beachte)
    • Rezension von Stefan Sasse in Roter Dorn.
    • Rezension von Gudrun Hoffmann (14.02.2007).
    • Zeit 4.4.2008: Justiz Unrecht im Namen des Volkes.
    • Information und Übersicht Forensische Psychologie, Psychopathologie und Therapie.
    • Beweis und beweisen in Kriminologie und Justiz.
    • Was ist ein Beweis? Oder wann ist ein Aggressor überführt?
    • Überblick: Aussage,  Glaubwürdigkeit, Beweismethodik.
    • Überblick: Psychotraumatologie, Victimologie und Opferschutz.
      • Buchbesprechung : Beurteilung von Aussagen über Traumata.
      • Traumatisierte Zeugen: Müssen und dürfen traumatisierte Zeugen aussagepsychologisch und vernehmungstechnisch anders behandelt werden?
    • Aussagepsychologie. * Aussgepsychologische Wahrheitstheorie 1. Systematik der Falsch-Aussagen.
    • Suggestion und Suggestivfragen.
    • Grundsätze der Vernehmungspsychologie bei kindlichen ZeugInnen.
    • Kinder  und ZeugInnen richtig befragen bei sexuellem Mißbrauch / Vergewaltigung.
    • Andere forensische Methoden der Beweis- und Indizienquellen.

    •  
    • Müller Science: Dummheit, Irrtum, Fehler, Täuschungen, falsche Aussagen, Justizirrtümer.
    • Website Justizirrtum. * Literaturliste *


    Literatur (Auswahl)

    • Literaturliste Fehler, Irrtum, Mängel, Rechtsbeugung, Missbrauch in Kriminologie und Justiz.
    • Literatur und Linkliste (LiLi): Irrtum, Betrug, Tricks, Täuschung, Fälschung, Risiko, Versagen und anderes Fehlverhalten in Forschung, Wissenschaft und Technik.


    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Bewertung. Bewertungen sind immer subjektiv, daher sind wir in unseren Buchpräsentationen bemüht, möglichst viel durch die AutorInnen selbst sagen zu lassen. Die Kombination Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassungen sollte jede kundige oder auch interessierte LeserIn in die Lage versetzen selbst festzustellen, ob sie dieses oder jenes genauer wissen will.  Die BuchpräsentatorIn steht gewöhnlich in keiner Geschäftsbeziehung zu Verlag oder den AutorInnen; falls doch wird dies ausdrücklich vermerkt. Die IP-GIPT ist nicht kommerziell ausgerichtet, verlangt und erhält für Buchpräsentationen auch kein Honorar. Meist dürften aber die BuchpräsentatorInnen ein kostenfreies sog. Rezensionsexemplar erhalten. Die IP-GIPT gewinnt durch gute Buchpräsentationen an inhaltlicher Bedeutung und Aufmerksamkeit und für die PräsentatorInnen sind solche Präsentationen auch eine Art Fortbildung - so gesehen haben natürlich alle etwas davon, am meisten, wie wir hoffen Interessenten- und LeserInnen.  Beispiele für Bewertungen: [1,2,3,]
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    Anm. Vorgesehene. Wir präsentieren auch Bücher aus eigenem Bestand, weil wir sie selbst erworben haben oder Verlage sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) zur Verfügung stellen wollen oder können.
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    Die Autorin Sabine Rückert. "Kommunikationswissenschaften. Nach der Ausbildung zur Journalistin (bei der BILD-Zeitung ) war sie bis 1991 Nachrichtenredakteurin bei der TAZ in Berlin. Seit 1992 ist sie Redakteurin der Hamburger Wochenzeitung DIE ZEIT, seit 2001 Gerichts- und Kriminalreporterin der ZEIT. Sabine Rückert ist Theodor-Wolff-Preisträgerin, 2002 erhielt sie für ihre Reportage „Die Mörderin" den Egon-Erwin-Kisch-Preis. Im Jahr 2000 erschien bei Hoffmann und Campe ihr aufsehen erregendes - und inzwischen verfilmtes Sachbuch „Tote haben keine Lobby. Die Dunkelziffer der vertuschten Morde." [Quelle & Bild]


    Querverweise
    Standort: Unrecht im Namen des Volkes.
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    Buch-Präsentationen, Literaturhinweise und Literaturlisten in der IP-GIPT. Überblick und Dokumentation.
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    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    Fehler Fehlurteil Irrtum Justiz site:www.sgipt.org. 
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    Information für Dienstleistungs-Interessierte.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen. [Buchpräsentation] Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT.Erlangen: https://www.sgipt.org/lit/H&C/rueckert.htm
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    05.04.15    Linkfehler geprüft und korrigiert.