Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=19.02.2005
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung:
27.09.16
Impressum:
Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
Stubenlohstr.
20 D-91052 Erlangen * Mail:
sekretariat@sgipt.org_Zitierung
& .Copyright
Anfang Aussagen bei Traumata
Überblick_Rel.
Aktuelles _Rel.
Beständiges Titelblatt_
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_Wichtige
Hinweise Links u. Heilmittel_
Willkommen in der Abteilung Forensische Psychologie, Bereich
Psychotraumatologie und Opferschutz, hier speziell zum Thema:
Beurteilung von Aussagen über Traumata
Erinnerungen und ihre psychologische Bewertung
Eine Buchbesprechung von Rudolf
Sponsel, Erlangen
* Bibliographie
* Inhaltsverzeichnis * Aus
dem Resümee * Bewertung
* Querverweise *
Volbert,
Renate (2004). Beurteilung von Aussagen über Traumata. Erinnerungen
und ihre psychologische Bewertung. Bern: Huber
(Forensisch-psychologische Praxis).
|
Verlag: "Kann
man Menschen - vielleicht ungewollt - so beeinflussen, dass sie sich an
traumatisierende Vorgänge zu erinnern glauben, die so nicht stattgefunden
haben? Wie lassen sich Pseudoerinnerungen von echten Erinnerungen unterscheiden?
In diesem juristisch sehr sensiblen Bereich haben Psychologen im Vorfeld
und im Rahmen von Untersuchungen und Prozessen eine wichtige Aufgabe. Sie
können aber auch in die Rolle von Beschuldigten geraten, z. B. als
Psychotherapeuten, denen vorgeworfen wird, Scheinerinnerungen «induziert»
und damit ihren Klienten geschadet zu haben.
Die vorhandene Literatur zu emotional bedeutsamen und traumatischen
Ereignissen wird einer kritischen Würdigung unterzogen. Das Buch gibt
eine praxisnahe Einführung in die komplexe Problematik und illustriert
diese an vielen Beispielen." |
Inhaltsverzeichnis
1 Stress und Trauma 9
2 Aussagepsychologische Grundlagen 13
2.1 Aussagetüchtigkeit - Glaubhaftigkeit - Aussagegenauigkeit
13
2.2 Aussagepsychologische Beurteilung der Glaubhaftigkeit 16
2.3 Rechtliche Kontexte und methodische Überlegungen 19
2.3.1 Strafrechtliche Verfahren 19
2.3.2 Asyl- und ausländerrechtliche Verfahren 23
2.4 Gedächtnispsychologische Prämissen 28
3 Zum Einfluss von Emotionen und Stress auf Erinnerungsleistungen
33
3.1 Stimmungsabhängigkeit und Stimmungskongruenz 33
3.2 Erinnerung an Emotionen 35
3.3 Effekte der emotionalen Qualität des Ursprungsereignisses
36
3.3.1 Effekte der emotionalen Tönung von Ereignissen 36
3.3.2 Zur Interaktion zwischen emotionalem Inhalt und Zentralität
der Information 37
3.3.3 "Blitzlichterinnerungen" - Zur Zuverlässigkeit von
Erinnerungen an emotional bedeutsame Ereignisse 39
4 Erinnerungen an extrem stressreiche / traumatische
Ereignisse 43
4.1 Mögliche Erinnerungsspezifika bei extrem stressreichen Ereignissen
43
4.2 Empirische Studien zu Erinnerungen an extrem stressreiche Ereignisse.
49
4.2.1 Erinnerungsstruktur 50
4.2.2 Konstanz und Zuverlässigkeit 58
4.3 Traumabedingte Amnesien 73
4.3.1 Erscheinungsformen traumabedingter Amnesien 73
4.3.2 Häufigkeit traumabedingter Amnesien 78
4.4 Neurobiologische Perspektiven 82
4.5 Zur Zuverlässigkeit zeitweise nicht zugänglicher Erinnerungen
90
4.5.1 Sind traumabedingte Amnesien reversibel? 90
4.5.2 Empirische Untersuchungen zur Zuverlässigkeit wiederentdeckter
Erinnerungen 94
4.6 Gibt es ein spezielles Traumagedächtnis? 96
5 Können Scheinerinnerungen an traumatische Ereignisse
generiert werden? 105
5.1 Simulationsuntersuchungen 105
5.2 Tatsächliche Fälle von Pseudoerinnerungen 108
5.3 Prozess der Übernahme von Scheinerinnerungen 111
5.4 Häufigkeit von Scheinerinnerungen 116
5.5 Fremd- oder Autosuggestion? 117
5.6 Unterschiede zwischen tatsächlich wiederentdeckten und Pseudoerinnerungen
122
6 Modifikation der Glaubhaftigkeitsbeurteilung für
Traumapatienten? 125
7 Resümee 133
Literatur.
Aus dem Resümee
"Die Analyse vorhandener Arbeiten, die in den vorangegangenen Kapiteln
ausführlich erörtert wurde, ergibt zusammengefasst Folgendes
(vgl. auch McNally, 2003):
-
Ereignisse mit hoher affektiver Intensität werden prinzipiell besser
behalten als neutrale Ereignisse.
... ... ...
-
Vorliegende Studien zeigen, dass auch für extrem stressreiche Ereignisse
gilt, dass diese im Allgemeinen besonders dauerhaft erinnert werden und
dass die Erinnerungen oft sehr detailliert sind. Es kommt aber auch bei
Erinnerungen an extrem stressreiche Ereignisse zu Irrtümern und mit
der Zeit zu Vergessensprozessen. Erinnerungslücken und Fehler treten
nach den vorliegenden Erkenntnissen in ähnlicher Form wie bei Erinnerungen
an andere bedeutsame Ereignisse auf.
... ... ...
-
Auch Untersuchungen zu Erinnerungen von Kindern an extrem stressreiche
Ereignisse indizieren, dass diese Erinnerungen vergleichbare altersbezogene
Muster zeigen wie Erinnerungen an distinkte nichttraumatische Ereignisse.
-
Bei systematischen Vergleichen zwischen Erinnerungen an extrem stressreiche
und an besonders positive Ereignisse wurden auf der Basis von Aussage[>135]vergleichen
keine gravierenden Differenzen bezüglich der Lebhaftigkeit, Kohärenz
und Länge der Darstellungen festgestellt, wobei einschränkend
festzuhalten ist, dass sich die Aussagevergleiche teilweise auf belastende
und nicht immer auf extrem stressreiche Ereignisse beziehen. Auf der Basis
von Selbstauskünften über die Qualität von Erinnerungen
an extrem stressreiche und an andere bedeutsame Ereignisse wurden zum Teil
grundsätzliche Unterschiede berichtet. Bei diesen Untersuchungen bestehen
aber teilweise erhebliche methodische Probleme (traumatisches Ereignis
nicht belegt, unterschiedliches Alter der miteinander verglichenen Erinnerungen,
retrospektive Angaben über Erinnerungsqualität). In methodisch
weniger problematischen Untersuchungen wurden auf der Basis von Selbstauskünften
Hinweise auf ein höheres Maß an Desorganisation in den Erinnerungen
an extrem stressreiche Ereignisse gegenüber den Erinnerungen an andere
bedeutsame Erlebnisse gefunden, allerdings vor allem in der Untergruppe
der PTBS-Patienten.
-
Systematische Vergleiche von Erinnerungen an extrem stressreiche Ereignisse
zwischen PTBS-Patienten und Personen, die nicht mit einer PTBS auf ein
solches Ereignis reagierten, erbrachten sowohl auf der Basis von Selbstauskünften
wie auch auf der Basis von Aussagevergleichen ein höheres Maß
an Desorganisation bei den PTBS-Patienten. Diese Desorganisation ist aber
nicht so zu verstehen, dass es regelmäßig Schwierigkeiten gegeben
hätte, über das Ereignis überhaupt zu berichten oder dass
nur fragmentarische Angaben hätten gemacht werden können, sondern
darauf, dass Erinnerungen weniger klar waren, Details nicht erinnert oder
die Reihenfolge einzelner Handlungssequenzen nicht angegeben werden konnte
u. ä.
... ... ...
-
In seltenen Fällen kommt es nach einem extrem stressreichen Ereignis
zu einer psychogenen Amnesie. Dabei können sehr unterschiedliche Störungs[>136]bilder
auftreten. Die in der Literatur beschriebenen Amnesien unterscheiden sich
bezüglich des Beginns und der Art der Amnesie, des Umfangs des Erinnerungsverlustes,
der Dauer der Amnesie und des Bewusstseins über die Amnesie. Von daher
ist anzunehmen, dass den beschriebenen Bildern unterschiedliche Prozesse
zugrunde liegen. Über diese Prozesse ist jedoch insgesamt wenig bekannt.
Betrachtet man die Befunde in der Zusammenschau, so ergibt sich,
dass extrem stressreiche Ereignisse in der Regel gut und langfristig erinnert
werden können. Es kommt jedoch zu intrusiven Erinnerungen, die über
lange Zeit wiederkehren können. Wegen der intensiven negativen Emotionen,
die mit diesen Erinnerungen verbunden sind, werden vielfach Versuche unternommen,
die Erinnerungen bzw. bereits Erinnerungen potenziell auslösende Stimuli
zu vermeiden. Substanzielle Beeinträchtigungen der expliziten Erinnerung,
die über normale Vergessensprozesse hinausgehen und bis hin zu vollständigen
Amnesien reichen, sind zwar für Einzelfälle belegt, von einem
regelmäßigen oder häufigen Auftreten solcher substanzieller
Beeinträchtigungen der expliziten Erinnerung ist jedoch nicht auszugehen."
... ... ...
Die vorliegenden Befunde sprechen nicht für ein spezifisches Gedächtnis
für traumatische Erlebnisse. ... ... ...
Bei aussagepsychologischen Beurteilungen geht es immer um die Abgrenzung
zu absichtlich falschen Darstellungen einerseits und andererseits zu Pseudoerinnerungen,
bei denen eine Person subjektiv sicher ist, dass ein objektiv nicht zutreffendes
Geschehen sich ereignet hat. Von daher sind nicht nur etwaige Spezifika
von tatsächlichen Erinnerungen an traumatische Ereignisse zu berücksichtigen,
sondern auch die Möglichkeiten des Entstehens von Pseudoerinnerungen.
Aus dem vorliegenden Forschungsstand ergeben sich hierzu folgende Erkenntnisse:
-
Durch Simulationsuntersuchungen und Dokumentationen tatsächlicher
Fälle ist belegt, dass Menschen Erinnerungen an komplexe persönlich
bedeutsame Ereignisse, auch an extrem stressreiche Ereignisse entwickeln
können, die sie nicht erlebt haben. Solche Scheinerinnerungen können
sowohl im Rahmen von Fremd- wie auch von Autosuggestion entstehen.
-
Zu der Ausbildung von Scheinerinnerungen kommt es vor allem dann, wenn
intensive mentale Bilder über das vermeintliche Ereignis generiert
und häufig bearbeitet werden. Dadurch werden diese Repräsentationen
sehr lebhaft, vertraut und sind leicht abzurufen. Diese Charakteristika
führen wiederum dazu, dass ein mentales Bild für eine genuine
Erinnerung gehalten wird.
-
Innerhalb therapeutischer Settings besteht die Gefahr einer Induktion einer
Pseudoerinnerung vor allem dann, wenn der Therapeut aufgrund von Symptomen
eine bestimmte traumatische Erfahrung vermutet, zur Aufdeckung etwaiger
Erinnerungen Techniken mit suggestiver Potenz benutzt und die aufkommenden
Erinnerungen unkritisch als historische Wahrheit akzeptiert.
-
Scheinerinnerungen können jedoch auch ohne therapeutischen Einfluss
entwickelt werden, vor allem dann, wenn sich Personen intensiv mit einer
bestimmten möglichen traumatischen Erfahrung als Ursache für
ihre psychischen Symptome, unter denen sie leiden, befassen, entsprechende
Literatur lesen, an Gruppen mit anderen Betroffenen teilnehmen u. ä.
... ... ...
Als besonders problematisch sind deswegen wiederentdeckte Erinnerungen
zu betrachten, wenn vor der Wiederentdeckung die Vermutung bestand, es
müssten traumatische Erinnerungen vorliegen, wenn explizite Bemühungen
vorgenommen wurden, sich an nicht zugängliche Erlebnisse zu erinnern,
und sich die Erinnerungen erst im Laufe solcher Erinnerungsbemühungen
einstell[>140]ten, wenn im Laufe der Zeit immer mehr Erlebnisse berichtet
werden und wenn Ereignisse aus den ersten beiden Lebensjahren erinnert
werden und der Bericht bizarre und extreme Erfahrungen beinhaltet.
Durch von Hinckeldey
und Fischer (2002) ist die Auffassung vertreten worden, dass die Glaubhaftigkeitsbegutachtung
wegen der traumaspezifischen Gedächtnisprozesse für Traumapatienten
modifiziert werden müsse, wobei die Autoren jedoch von falschen aussagepsychologischen
Prämissen ausgehen. So nehmen die Autoren offenbar an, dass das Auftreten
aller Glaubhaftigkeitsmerkmale prinzipiell erwartet werde und dass das
Fehlen von einzelnen Realkennzeichen bereits einen Hinweis für einen
mangelnden Erlebnisbezug darstelle. Nur vor dem Hintergrund eines solchen
Missverständnisses lässt sich wohl erklären, dass bei mehreren
Glaubhaftigkeitsmerkmalen als Modifikationsvorschlag angegeben ist, diese
seien nur anwendbar, soweit entsprechende Gedächtnisinhalte verfügbar
seien. Da dieses ohnehin gilt, sind entsprechende Modifikationsvorschläge
überflüssig und irreführend. Das zentrale Missverständnis
in den Ausführungen bei von Hinckeldey und Fischer besteht aber darin,
dass es bei einer aussagepsychologischen Begutachtung nicht darum geht,
welche Bedeutung eine bestimmte Aussage auch haben könnte,
sondern darum, ob eine bestimmte Aussage nur bei Erlebnisbezug und bei
keinem anderen Hintergrund zustande gekommen sein kann (Volbert, 1995).
Überlegungen, die dahin gehen, dass eine in sich widersprüchliche,
knappe, fragmentarische Aussage erlebnisbasiert und in ihren Besonderheiten
auf traumaspezifische Gedächtnisprozesse zurückzuführen
ist, können zwar im Einzelfall richtig sein, erklärt man aber
Inkonsistenz, Widersprüche, Auslassungen und bizarre Details in einer
Aussage zu Glaubhaftigkeitsmerkmalen, wie sich das aus den Ausführungen
von von Hinckeldey und Fischer (2002) ergibt, ist letztlich wohl jede Aussage
als erlebnisbasiert zu klassifizieren und eine Abgrenzung insbesondere
zu Pseudoerinnerungen nicht mehr möglich. Die Frage bei der Glaubhaftigkeitsbeurteilung
ist aber eben nicht, ob eine fragmentarische, inkonsistente, in sich widersprüchliche
Aussage mit bizarren Details auf einem tatsächlichen Erlebnis basieren
kann, sondern ob es für die Aussage keine andere Erklärung
gibt als einen tatsächlichen Erlebnisbezug.
Aussagepsychologisch kann nämlich der Erlebnisbezug einer Aussage
nur durch systematischen Ausschluss von Gegenhypothesen zur Wahrannahme
belegt werden. Da es sich bei den Realkennzeichen um Positivmerkmale handelt,
deren Vorhandensein unter geeigneten Voraussetzungen auf den Erlebnisgehalt
einer Schilderung hinweist, deren Fehlen aber keineswegs zwingend eine
nicht erlebnisbasierte Darstellung indiziert, kann die Wahrannahme mit
einer merkmalsorientierten Inhaltsanalyse nicht falsifiziert werden. Die
Prüfstrategie muss [>141] sich von daher auf die Unwahrhypothese bzw.
mögliche Varianten der Unwahrannahme konzentrieren. ..."
.
Zusammenfassende
Bewertung
Angesichts der Bedeutung, die inzwischen sowohl die Aussagepsychologie
durch die BGH-Urteile erfuhr als auch die Wiederentdeckung der psychischen
Traumata,
ist das ein wichtiges Fachbuch auf aussagepsychologischer Basis, das die
bisherigen Daten und Fakten zum Thema zusammenträgt - im umfangreichen
Literaturverzeichnis belegt - , sichtet und bewertet. Die Versuche, für
Trauma-Opfer eine Sonder-Aussagepsychologie zu begründen, wie das
z.B. Hinckeldey und Fischer (2002) forderten,
werden zurückgewiesen. Für alle mit dem Thema Befaßten,
besonders für forensische Psycho(patho)logInnen, traumatologische
PsychotherapeutInnen, VernehmerInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen
und RechtsanwältInnen eine Pflichtlektüre.
Querverweise
Das
getäuschte Gedächtnis Falsche Erinnerungen vor Gericht
(3sat Doku 22.09.2016)
scobel: Nach dem Trauma. Kriegsgeschehen, Flucht,
Terror- oder andere Gewalterfahrungen, aber auch Hunger, Durst und extreme
Armut können Auslöser für Traumata sein. Zusammen mit seinen
Gästen blickt u.a. auf das Phänomen der Weitergabe von Traumata
über die Generationen hinweg, die "Gefühlserbschaft". (3sat 22.09.2016)
* Information
und Übersicht Forensische Psychologie, Psychopathologie und Therapie
*
* Traumatisierte Zeugen: Müssen und
dürfen traumatisierte Zeugen aussagepsychologisch und vernehmungstechnisch
anders behandelt werden? Eine kritische Auseinandersetzung * Aussagepsychologie
* Suggestion und Suggestivfragen. Aussagepsychologische
und vernehmungstechnische Kunstfehler * Zeugen
richtig befragen (Beispiele) * Der Schutz
kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren und die Verwendung von Videotechnologie.
Die Dissertation von Kipper. Mit einem kritischen Kommentar und Aufruf
von Rudolf Sponsel: Mauern Staatsanwaltschaften und Justiz zum Schaden
unserer Kinder? *
Externer Link: (wichtiger
Hinweis) sehr ausführliche und gepflegte Internet-Seite zu allen
Aspekten der (Psycho) Traumatologie: https://www.trauma-response.com/traumalinks.html
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Buchbesprechung
: Beurteilung von Aussagen über Traumata. Erinnerungen und
ihre psychologische Bewertung von Renate Volbert (2004). IP-GIPT
Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/opfer/austrau.htm
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