Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=19.02.2005 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 27.09.16
    Impressum: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
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    Willkommen in der Abteilung Forensische Psychologie, Bereich Psychotraumatologie und Opferschutz, hier speziell zum Thema:

    Beurteilung von Aussagen über Traumata
    Erinnerungen und ihre psychologische Bewertung

    Eine Buchbesprechung  von Rudolf Sponsel, Erlangen

    * Bibliographie * Inhaltsverzeichnis * Aus dem Resümee * Bewertung * Querverweise *

    Volbert, Renate (2004). Beurteilung von Aussagen über Traumata. Erinnerungen und ihre psychologische Bewertung. Bern: Huber (Forensisch-psychologische Praxis).
     
     

    Verlag: "Kann man Menschen - vielleicht ungewollt - so beeinflussen, dass sie sich an traumatisierende Vorgänge zu erinnern glauben, die so nicht stattgefunden haben? Wie lassen sich Pseudoerinnerungen von echten Erinnerungen unterscheiden? 
    In diesem juristisch sehr sensiblen Bereich haben Psychologen im Vorfeld und im Rahmen von Untersuchungen und Prozessen eine wichtige Aufgabe. Sie können aber auch in die Rolle von Beschuldigten geraten, z. B. als Psychotherapeuten, denen vorgeworfen wird, Scheinerinnerungen «induziert» und damit ihren Klienten geschadet zu haben. 
    Die vorhandene Literatur zu emotional bedeutsamen und traumatischen Ereignissen wird einer kritischen Würdigung unterzogen. Das Buch gibt eine praxisnahe Einführung in die komplexe Problematik und illustriert diese an vielen Beispielen."


    Inhaltsverzeichnis

    1 Stress und Trauma  9

    2  Aussagepsychologische Grundlagen  13
    2.1 Aussagetüchtigkeit - Glaubhaftigkeit - Aussagegenauigkeit  13
    2.2 Aussagepsychologische Beurteilung der Glaubhaftigkeit  16
    2.3 Rechtliche Kontexte und methodische Überlegungen  19

      2.3.1 Strafrechtliche Verfahren  19
      2.3.2 Asyl- und ausländerrechtliche Verfahren  23
    2.4 Gedächtnispsychologische Prämissen  28

    3  Zum Einfluss von Emotionen und Stress auf Erinnerungsleistungen  33
    3.1 Stimmungsabhängigkeit und Stimmungskongruenz  33
    3.2 Erinnerung an Emotionen  35
    3.3 Effekte der emotionalen Qualität des Ursprungsereignisses  36

      3.3.1 Effekte der emotionalen Tönung von Ereignissen  36
      3.3.2 Zur Interaktion zwischen emotionalem Inhalt und Zentralität der Information  37
      3.3.3 "Blitzlichterinnerungen" - Zur Zuverlässigkeit von  Erinnerungen an emotional bedeutsame Ereignisse  39


    4 Erinnerungen an extrem stressreiche / traumatische Ereignisse  43
    4.1 Mögliche Erinnerungsspezifika bei extrem stressreichen Ereignissen  43
    4.2 Empirische Studien zu Erinnerungen an extrem stressreiche Ereignisse. 49

      4.2.1 Erinnerungsstruktur  50
      4.2.2 Konstanz und Zuverlässigkeit  58
    4.3 Traumabedingte Amnesien  73
      4.3.1 Erscheinungsformen traumabedingter Amnesien  73
      4.3.2 Häufigkeit traumabedingter Amnesien  78
    4.4 Neurobiologische Perspektiven  82
    4.5 Zur Zuverlässigkeit zeitweise nicht zugänglicher Erinnerungen  90
      4.5.1 Sind traumabedingte Amnesien reversibel?  90
      4.5.2 Empirische Untersuchungen zur Zuverlässigkeit wiederentdeckter Erinnerungen  94
    4.6 Gibt es ein spezielles Traumagedächtnis?  96

    5 Können Scheinerinnerungen an traumatische Ereignisse generiert werden?  105
    5.1 Simulationsuntersuchungen  105
    5.2 Tatsächliche Fälle von Pseudoerinnerungen  108
    5.3 Prozess der Übernahme von Scheinerinnerungen  111
    5.4 Häufigkeit von Scheinerinnerungen  116
    5.5 Fremd- oder Autosuggestion?  117
    5.6 Unterschiede zwischen tatsächlich wiederentdeckten und Pseudoerinnerungen  122

    6 Modifikation der Glaubhaftigkeitsbeurteilung für  Traumapatienten?  125

    7 Resümee  133

    Literatur.
     


    Aus dem Resümee

    "Die Analyse vorhandener Arbeiten, die in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich erörtert wurde, ergibt zusammengefasst Folgendes (vgl. auch McNally, 2003):
     

    • Ereignisse mit hoher affektiver Intensität werden prinzipiell besser behalten als neutrale Ereignisse.
    ... ... ...
    • Vorliegende Studien zeigen, dass auch für extrem stressreiche Ereignisse gilt, dass diese im Allgemeinen besonders dauerhaft erinnert werden und dass die Erinnerungen oft sehr detailliert sind. Es kommt aber auch bei Erinnerungen an extrem stressreiche Ereignisse zu Irrtümern und mit der Zeit zu Vergessensprozessen. Erinnerungslücken und Fehler treten nach den vorliegenden Erkenntnissen in ähnlicher Form wie bei Erinnerungen an andere bedeutsame Ereignisse auf.
    ... ... ...
    • Auch Untersuchungen zu Erinnerungen von Kindern an extrem stressreiche Ereignisse indizieren, dass diese Erinnerungen vergleichbare altersbezogene Muster zeigen wie Erinnerungen an distinkte nichttraumatische Ereignisse.
    • Bei systematischen Vergleichen zwischen Erinnerungen an extrem stressreiche und an besonders positive Ereignisse wurden auf der Basis von Aussage[>135]vergleichen keine gravierenden Differenzen bezüglich der Lebhaftigkeit, Kohärenz und Länge der Darstellungen festgestellt, wobei einschränkend festzuhalten ist, dass sich die Aussagevergleiche teilweise auf belastende und nicht immer auf extrem stressreiche Ereignisse beziehen. Auf der Basis von Selbstauskünften über die Qualität von Erinnerungen an extrem stressreiche und an andere bedeutsame Ereignisse wurden zum Teil grundsätzliche Unterschiede berichtet. Bei diesen Untersuchungen bestehen aber teilweise erhebliche methodische Probleme (traumatisches Ereignis nicht belegt, unterschiedliches Alter der miteinander verglichenen Erinnerungen, retrospektive Angaben über Erinnerungsqualität). In methodisch weniger problematischen Untersuchungen wurden auf der Basis von Selbstauskünften Hinweise auf ein höheres Maß an Desorganisation in den Erinnerungen an extrem stressreiche Ereignisse gegenüber den Erinnerungen an andere bedeutsame Erlebnisse gefunden, allerdings vor allem in der Untergruppe der PTBS-Patienten.
    • Systematische Vergleiche von Erinnerungen an extrem stressreiche Ereignisse zwischen PTBS-Patienten und Personen, die nicht mit einer PTBS auf ein solches Ereignis reagierten, erbrachten sowohl auf der Basis von Selbstauskünften wie auch auf der Basis von Aussagevergleichen ein höheres Maß an Desorganisation bei den PTBS-Patienten. Diese Desorganisation ist aber nicht so zu verstehen, dass es regelmäßig Schwierigkeiten gegeben hätte, über das Ereignis überhaupt zu berichten oder dass nur fragmentarische Angaben hätten gemacht werden können, sondern darauf, dass Erinnerungen weniger klar waren, Details nicht erinnert oder die Reihenfolge einzelner Handlungssequenzen nicht angegeben werden konnte u. ä.
    ... ... ...
    • In seltenen Fällen kommt es nach einem extrem stressreichen Ereignis zu einer psychogenen Amnesie. Dabei können sehr unterschiedliche Störungs[>136]bilder auftreten. Die in der Literatur beschriebenen Amnesien unterscheiden sich bezüglich des Beginns und der Art der Amnesie, des Umfangs des Erinnerungsverlustes, der Dauer der Amnesie und des Bewusstseins über die Amnesie. Von daher ist anzunehmen, dass den beschriebenen Bildern unterschiedliche Prozesse zugrunde liegen. Über diese Prozesse ist jedoch insgesamt wenig bekannt.


    Betrachtet man die Befunde in der Zusammenschau, so ergibt sich, dass extrem stressreiche Ereignisse in der Regel gut und langfristig erinnert werden können. Es kommt jedoch zu intrusiven Erinnerungen, die über lange Zeit wiederkehren können. Wegen der intensiven negativen Emotionen, die mit diesen Erinnerungen verbunden sind, werden vielfach Versuche unternommen, die Erinnerungen bzw. bereits Erinnerungen potenziell auslösende Stimuli zu vermeiden. Substanzielle Beeinträchtigungen der expliziten Erinnerung, die über normale Vergessensprozesse hinausgehen und bis hin zu vollständigen Amnesien reichen, sind zwar für Einzelfälle belegt, von einem regelmäßigen oder häufigen Auftreten solcher substanzieller Beeinträchtigungen der expliziten Erinnerung ist jedoch nicht auszugehen."
    ... ... ...
    Die vorliegenden Befunde sprechen nicht für ein spezifisches Gedächtnis für traumatische Erlebnisse. ... ... ...
    Bei aussagepsychologischen Beurteilungen geht es immer um die Abgrenzung zu absichtlich falschen Darstellungen einerseits und andererseits zu Pseudoerinnerungen, bei denen eine Person subjektiv sicher ist, dass ein objektiv nicht zutreffendes Geschehen sich ereignet hat. Von daher sind nicht nur etwaige Spezifika von tatsächlichen Erinnerungen an traumatische Ereignisse zu berücksichtigen, sondern auch die Möglichkeiten des Entstehens von Pseudoerinnerungen. Aus dem vorliegenden Forschungsstand ergeben sich hierzu folgende Erkenntnisse:
     

    • Durch Simulationsuntersuchungen und Dokumentationen tatsächlicher Fälle ist belegt, dass Menschen Erinnerungen an komplexe persönlich bedeutsame Ereignisse, auch an extrem stressreiche Ereignisse entwickeln können, die sie nicht erlebt haben. Solche Scheinerinnerungen können sowohl im Rahmen von Fremd- wie auch von Autosuggestion entstehen.
    • Zu der Ausbildung von Scheinerinnerungen kommt es vor allem dann, wenn intensive mentale Bilder über das vermeintliche Ereignis generiert und häufig bearbeitet werden. Dadurch werden diese Repräsentationen sehr lebhaft, vertraut und sind leicht abzurufen. Diese Charakteristika führen wiederum dazu, dass ein mentales Bild für eine genuine Erinnerung gehalten wird.
    • Innerhalb therapeutischer Settings besteht die Gefahr einer Induktion einer Pseudoerinnerung vor allem dann, wenn der Therapeut aufgrund von Symptomen eine bestimmte traumatische Erfahrung vermutet, zur Aufdeckung etwaiger Erinnerungen Techniken mit suggestiver Potenz benutzt und die aufkommenden Erinnerungen unkritisch als historische Wahrheit akzeptiert.
    • Scheinerinnerungen können jedoch auch ohne therapeutischen Einfluss entwickelt werden, vor allem dann, wenn sich Personen intensiv mit einer bestimmten möglichen traumatischen Erfahrung als Ursache für ihre psychischen Symptome, unter denen sie leiden, befassen, entsprechende Literatur lesen, an Gruppen mit anderen Betroffenen teilnehmen u. ä.
    ... ... ...
    Als besonders problematisch sind deswegen wiederentdeckte Erinnerungen zu betrachten, wenn vor der Wiederentdeckung die Vermutung bestand, es müssten traumatische Erinnerungen vorliegen, wenn explizite Bemühungen vorgenommen wurden, sich an nicht zugängliche Erlebnisse zu erinnern, und sich die Erinnerungen erst im Laufe solcher Erinnerungsbemühungen einstell[>140]ten, wenn im Laufe der Zeit immer mehr Erlebnisse berichtet werden und wenn Ereignisse aus den ersten beiden Lebensjahren erinnert werden und der Bericht bizarre und extreme Erfahrungen beinhaltet.

    Durch von Hinckeldey und Fischer (2002) ist die Auffassung vertreten worden, dass die Glaubhaftigkeitsbegutachtung wegen der traumaspezifischen Gedächtnisprozesse für Traumapatienten modifiziert werden müsse, wobei die Autoren jedoch von falschen aussagepsychologischen Prämissen ausgehen. So nehmen die Autoren offenbar an, dass das Auftreten aller Glaubhaftigkeitsmerkmale prinzipiell erwartet werde und dass das Fehlen von einzelnen Realkennzeichen bereits einen Hinweis für einen mangelnden Erlebnisbezug darstelle. Nur vor dem Hintergrund eines solchen Missverständnisses lässt sich wohl erklären, dass bei mehreren Glaubhaftigkeitsmerkmalen als Modifikationsvorschlag angegeben ist, diese seien nur anwendbar, soweit entsprechende Gedächtnisinhalte verfügbar seien. Da dieses ohnehin gilt, sind entsprechende Modifikationsvorschläge überflüssig und irreführend. Das zentrale Missverständnis in den Ausführungen bei von Hinckeldey und Fischer besteht aber darin, dass es bei einer aussagepsychologischen Begutachtung nicht darum geht, welche Bedeutung eine bestimmte Aussage auch haben könnte, sondern darum, ob eine bestimmte Aussage nur bei Erlebnisbezug und bei keinem anderen Hintergrund zustande gekommen sein kann (Volbert, 1995). Überlegungen, die dahin gehen, dass eine in sich widersprüchliche, knappe, fragmentarische Aussage erlebnisbasiert und in ihren Besonderheiten auf traumaspezifische Gedächtnisprozesse zurückzuführen ist, können zwar im Einzelfall richtig sein, erklärt man aber Inkonsistenz, Widersprüche, Auslassungen und bizarre Details in einer Aussage zu Glaubhaftigkeitsmerkmalen, wie sich das aus den Ausführungen von von Hinckeldey und Fischer (2002) ergibt, ist letztlich wohl jede Aussage als erlebnisbasiert zu klassifizieren und eine Abgrenzung insbesondere zu Pseudoerinnerungen nicht mehr möglich. Die Frage bei der Glaubhaftigkeitsbeurteilung ist aber eben nicht, ob eine fragmentarische, inkonsistente, in sich widersprüchliche Aussage mit bizarren Details auf einem tatsächlichen Erlebnis basieren kann, sondern ob es für die Aussage keine andere Erklärung gibt als einen tatsächlichen Erlebnisbezug.

    Aussagepsychologisch kann nämlich der Erlebnisbezug einer Aussage nur durch systematischen Ausschluss von Gegenhypothesen zur Wahrannahme belegt werden. Da es sich bei den Realkennzeichen um Positivmerkmale handelt, deren Vorhandensein unter geeigneten Voraussetzungen auf den Erlebnisgehalt einer Schilderung hinweist, deren Fehlen aber keineswegs zwingend eine nicht erlebnisbasierte Darstellung indiziert, kann die Wahrannahme mit einer merkmalsorientierten Inhaltsanalyse nicht falsifiziert werden. Die Prüfstrategie muss [>141] sich von daher auf die Unwahrhypothese bzw. mögliche Varianten der Unwahrannahme konzentrieren. ..."



    .
    Zusammenfassende Bewertung
    Angesichts der Bedeutung, die inzwischen sowohl die Aussagepsychologie durch die BGH-Urteile erfuhr als auch die Wiederentdeckung der psychischen Traumata, ist das ein wichtiges Fachbuch auf aussagepsychologischer Basis, das die bisherigen Daten und Fakten zum Thema zusammenträgt -  im umfangreichen Literaturverzeichnis belegt - , sichtet und bewertet. Die Versuche, für Trauma-Opfer eine Sonder-Aussagepsychologie zu begründen, wie das z.B. Hinckeldey und Fischer (2002) forderten, werden zurückgewiesen. Für alle mit dem Thema Befaßten, besonders für forensische Psycho(patho)logInnen, traumatologische PsychotherapeutInnen, VernehmerInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen und RechtsanwältInnen eine Pflichtlektüre.


    Querverweise
    Das getäuschte Gedächtnis  Falsche Erinnerungen vor Gericht (3sat Doku 22.09.2016)
    scobel: Nach dem Trauma. Kriegsgeschehen, Flucht, Terror- oder andere Gewalterfahrungen, aber auch Hunger, Durst und extreme Armut können Auslöser für Traumata sein. Zusammen mit seinen Gästen blickt u.a. auf das Phänomen der Weitergabe von Traumata über die Generationen hinweg, die "Gefühlserbschaft". (3sat 22.09.2016)
      * Information und Übersicht Forensische Psychologie, Psychopathologie und Therapie  *
     * Traumatisierte Zeugen: Müssen und dürfen traumatisierte Zeugen aussagepsychologisch und vernehmungstechnisch anders behandelt werden? Eine kritische Auseinandersetzung * Aussagepsychologie * Suggestion und Suggestivfragen. Aussagepsychologische und vernehmungstechnische Kunstfehler * Zeugen richtig befragen (Beispiele) *  Der Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren und die Verwendung von Videotechnologie. Die Dissertation von Kipper. Mit einem kritischen Kommentar und Aufruf von Rudolf Sponsel: Mauern Staatsanwaltschaften und Justiz zum Schaden unserer Kinder? *
    Externer Link: (wichtiger Hinweis) sehr ausführliche und gepflegte Internet-Seite zu allen Aspekten der (Psycho) Traumatologie: https://www.trauma-response.com/traumalinks.html


    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Buchbesprechung : Beurteilung von Aussagen über Traumata. Erinnerungen und ihre psychologische Bewertung von Renate Volbert (2004). IP-GIPT Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/opfer/austrau.htm
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    korrigiert: irs 19.02.05



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    tt.mm.jj