Geld im deutschen Reich (1871)
1.1 1876 bis
1914: Goldumlaufwaehrung
"1871 gründeten 25 verbündete Staaten das deutsche Kaiserreich.
Der neue Nationalstaat umfasste sieben Währungsgebiete, in denen 119
Sorten Gold-, Silber- und Scheidemünzen der Bundesstaaten kursierten,
vermehrt um eine unübersehbare Menge ausländischer Sorten. Das
Papiergeldangebot setzte sich zusammen aus 56 einzelstaatlichen Emissionen
von Staatspapiergeld, sowie 117 Sorten Banknoten, die von 33 Notenbanken
ausgegeben wurden.
Innerhalb weniger Jahre wurde der anachronistische
Zustand eines allgemeinen Sortengeldwesens ersetzt durch das moderne Einheitsgeldwesen,
wie wir es heute für selbstverständlich halten. Die dem besiegten
Frankreich auferlegten Kriegskontributionen ermöglichten den Übergang
von den verschiedenen Silberwährungen
zur reichseinheitlichen dezimal-einstufigen Goldumlaufwährung,
der Mark-Währung. Ab 1876 galt die neue Mark-Währung im gesamten
Kaiserreich. Zur Vereinheitlichung des Banknotenwesens beschloss der Reichstag
das Bankgesetz vom 14. März 1875. Es kontingentierte den Banknotenumlauf
der 32 deutschen Privatnotenbanken und beschränkte deren Geschäftsfelder,
so dass die meisten rasch ihr Notengeschäft aufgaben. Die neue Reichsbank
wurde faktisch Zentralnotenbank des Reiches.
Die Reichsbank entstand aus der 1846 gegründeten Preußischen
Bank, 1875 die mit Abstand größte deutsche Notenbank. Preußen
zog seinen Staatsanteil am Kapital der Bank zurück, das nun vollständig
von privaten Investoren übernommen wurde.
Die Reichsbank war politisch nicht unabhängig.
Sie unterstand direkt dem Reichskanzler als „Chef der Bank“, unter dem
das beamtete Direktorium die Geschäfte führte. Zwar ernannte
der Kaiser (ab 1919 der Reichspräsident) das Direktorium auf Vorschlag
des Bundesrates, also der Ländervertretung des Bundesstaates, de facto
war die Reichsbank aber nie eine föderale oder föderal bestimmte
Einrichtung.
Gesetzliche Aufgabe der Reichsbank war es, im Reich
den Geldumlauf zu regeln, den Zahlungsausgleich zu erleichtern und für
die Nutzbarmachung des verfügbaren Kapitals zu sorgen. Die gesamtwirtschaftliche
Bedeutung dieser Ziele, deren Erreichung ein leistungsfähiges Geld-
und Währungswesen und damit die deutsche Industrialisierung erst ermöglichte,
erscheint auch heute noch aktuell. Um die dezentrale ökonomische Entwicklung
Deutschlands zu unterstützen, dehnte die Reichsbank ihr von der Preußischen
Bank übernommenes Filialnetz immer weiter aus. Sie vereinfachte damit
den baren wie unbaren Zahlungsverkehr und eröffnete durch ihr Direktgeschäft
mit Banken und Nichtbanken auch den Regionen die Teilnahme am Geldmarkt.
...
" [Deutsche Bundesbank, 2006]
Das deutsche Reich 1871-1918
Aus: Kellenbenz, Hermann (1976). Zahlungsmittel, Maße und Gewichte
seit 1800. 3. Das deutsche Reich 1871-1814. In: Aubin, Hermann & Zorn,
Wolfgang (1976). Handbuch der Deutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Stuttgart: Klett-Cotta. Hier aus Bd. II, S. 943.
"Das Deutsche Reich führte durch das Gesetz vom 4.12.1871 die Goldwährung ein [FN 22]. Als gleichberechtigte Zahlungsmittel mit fixiertem Umrechnungsverhältnis standen sich künftig die neuen Reichsgoldmünzen und die bisher ausgeprägten Landessilbermünzen gegenüber, da es unmöglich war, zuvor alle vorhandenen Silbermünzen einzuziehen. Das zweite Anliegen der Münzreform war die Einführung der dezimalen Teilung. Die Mark führte man als gemeinsame Rechnungseinheit ein, da bei ihr die Möglichkeit der Hundertteilung vorlag und somit das Ziel einer vollständig in das Dezimalsystem eingepaßten kleinsten Münze erreicht wurde. Die Mark wurde zum Wert von 1/3 Taler bzw. 35 süddeutschen Kreuzern als Rechnungseinheit gewählt, wobei dem Gesetz vom 4. 12.1871 ein Wertverhältnis zwischen Gold und Silber von 1: 15 1/2 zugrunde gelegt wurde. Neue Rechnungseinheit war somit die Goldmark (0,358 g Feingold, nicht ausgeprägt) zu 100 Pfennig. Aus einem Pfunde reinen Silbers wurden 30 Taler = 90 Mark geprägt, dementsprechend mußte man aus einem Pfunde feinen Goldes 15 1/2 x 90 = 1395 Mark ausbringen. Als Einheit der Goldmünze wurde das 10-Mark-Stück unter dem Namen Krone genommen und festgesetzt, daß 139 1/2 Kronen aus 1 Pfund feinen Goldes mit einem Feingehalt von 9/10 geprägt werden sollten. In diesem Verhältnis prägte man Doppelkronen (Zwanzigmarkstücke) und halbe Kronen (Fünfmarkstücke). Die Fünfmarkstücke wurden jedoch seit 1878 nicht mehr geprägt, und seit dem 1.10. 1900 galten sie nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel, da sie sich für den Verkehr als zu unbequem erwiesen (s. unten). Diese Mark war ein Kompromiß zwischen dem norddeutschen Taler und dem süddeutschen Gulden. Die sogenannte »Doppelwährung« wurde abgelehnt und die allmähliche Einziehung der Landesgoldmünzen und der groben Silbermünzen auf Reichsrechnung beschlossen. Die einzelnen Landeswährungen wurden aufgrund des Münzgesetzes vom 9.7. 1873 aufgehoben [FN 23].
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