Aktuell 11.11.2001
Fall oder Falle Massar-i-Sharif?
Kriegspsychologie und Strategie
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Die
mutmaßlichen Fakten: Fall oder Falle Massar-i-Sharif
Wie von den Taliban bestätigt, haben sie sich aus der - wie es heißt strategisch wichtigen - Stadt Massar-i-Sharif und drei weiteren Provinzen zurückgezogen. Die Nordallianz meldete hingegen, sie habe Massar-i-Sharif und die Provinzen erobert. |
Ist es ein erstes Anzeichen für einen - möglicherweise ersten durchschlagenden - militärischen Erfolg der Nordallianz und der Bombardierungen durch die USA? |
Was spricht für einen militärischen Erfolg, was spricht dagegen? |
Vergegenwärtigen wir
uns zunächst, so eingeschränkt und unzulänglich das auch
möglich ist, die mutmaßlichen Fakten und trennen wir hiervon
die mögliche Bedeutung zum Zeitpunkt 11.11.01.:
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Der psychologische Druck für einen militärischen Erfolg auf die
USA und ihre Verbündeten ist sehr groß (gewesen). Es dürfte
sowohl den USA als auch der Nordallianz sehr entgegen kommen, nun einen
vorzeigbaren, propagandistisch gut nutzbaren militärischen Erfolg
zu präsentieren.
Der wichtigste Nutzen, der sich für die Taliban und al-Qaida ergeben könnte, wäre: sie könnten die USA und ihre westlichen Verbündeten am Boden treffen; sie hätten einen Feind, mit dem man kämpfen, den man töten, verwunden oder gefangen und als Geißel nehmen kann. |
Wenn es also kein Fall war, sondern eine Falle, dann ist sie kriegs- psychologisch klug gewählt worden. Im Falle Falle geht es darum, die Amerikaner auf den Boden und ins Land zu locken. Gäbe es nicht die vielen, vielen Flüchtlinge und die vielen, vielen zivilen Opfer, könnte man gespannt sein, wie es weiter geht. Doch wie auch immer: für die Flüchtlinge und das Volk könnte es sich fast in jedem Fall lohnen, weil die geräumten Provinzen einen potentiellen natürlichen Schutzraum darstellen. Die USA, ihre Verbündeten und die Nordallianz wären sozusagen gehalten, die Hungernden, Kranken und Flüchtlinge zu versorgen. Sie können eigentlich gar nicht anders, wenn sie nicht wollen, daß die grausame und unaussprechliche Wirklichkeit dieses Krieges - seiner ungewöhnlich vielen "Kollateralschäden" und Kriegsverbrechen am afghanischen Volk - nicht aller Welt offenbar werden soll. |
Internationales Geheimdienst-Völkerrechtsgesetz:
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end-korrigiert: irs 11.11.1