SGIPT
    Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT DAS=11.11.2001

    Anfang_Aktuell-11.11.01 Service_ Überblick_ Relativ Aktuelles_ Rel. Beständiges _ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_Mail:_sekretariat@sgipt.org_Zitierung & Copyright_ Post: SGIPT Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen_ _ _

    https://www.netzgegenrechts.de_Linkliste_ Wichtiger Hinweis zu Links

    Willkommen in der Abteilung Allgemeine und Integrative Politische Psychologie, hier zum Thema:

    Aktuell 11.11.2001

    Fall oder Falle Massar-i-Sharif?
    Kriegspsychologie und Strategie

    von Rudolf Sponsel, Erlangen

    _
    Die mutmaßlichen Fakten: Fall oder Falle Massar-i-Sharif * Was könnte dies für die Taliban und al-Qaida bedeuten? * Im Falle einer Falle  * Querverweise * Völkerrechtsinitiative Geheimdienste * Völkerrechtsinitiative Missionierungen * 

    Die mutmaßlichen Fakten: Fall oder Falle Massar-i-Sharif
     
    Wie von den Taliban bestätigt, haben sie sich aus der - wie es heißt strategisch wichtigen - Stadt Massar-i-Sharif und drei weiteren Provinzen zurückgezogen. Die Nordallianz meldete hingegen, sie habe Massar-i-Sharif und die Provinzen erobert. 
    _
    Ist es ein erstes Anzeichen für einen - möglicherweise ersten durchschlagenden - militärischen Erfolg der Nordallianz und der Bombardierungen durch die USA?
    _
    Was spricht für einen militärischen Erfolg, was spricht dagegen? 
    _
    Vergegenwärtigen wir uns zunächst, so eingeschränkt und unzulänglich das auch möglich ist, die mutmaßlichen Fakten und trennen wir hiervon die mögliche Bedeutung zum Zeitpunkt 11.11.01.: 
    1. Berichtet wurde von 90 getöteten Taliban, wobei allerdings keinen Berichten jedweder Partei uneingeschränkt geglaubt werden kann.
    2. Es hat den Anschein, als ob die Taliban um Massar-i-Sharif nicht sehr gekämpft hätten, was nicht ihren militärischen Fähigkeiten entspricht.
    3. Ja, noch weitergehend, ist die Vermutung nicht abweisbar, als wäre den Taliban sogar daran gelegen, daß die Nordallianz Massar-i-Sharif einnehmen konnte. Warum? Was bedeutet das?
    4. Die USA kämpft bislang aus sicherer Distanz und die Taliban haben bislang keine Amerikaner töten oder gefangen nehmen können. Für sie gestaltet sich dieser Krieg sehr ungleich. Ihr Feind ist für sie nicht erreichbar. 
    5. Es gäbe mit den freien Provinzen eine Schutzzone für die Flüchtlinge, unter die sich auch Taliban oder al-Qaida Krieger mischen könnten.
    6. Es gibt für die Amerikaner und ihre Verbündeten die Möglichkeit, eine Bodenbasis zu errichten, was für einen langen Krieg wichtig sein kann.  
    _
    Was könnte dies für die Taliban und al-Qaida bedeuten?
    Welche Strategie könnten sie verfolgen?
    _
         Der psychologische Druck für einen militärischen Erfolg auf die USA und ihre Verbündeten ist sehr groß (gewesen). Es dürfte sowohl den USA als auch der Nordallianz sehr entgegen kommen, nun einen vorzeigbaren, propagandistisch gut nutzbaren militärischen Erfolg zu präsentieren. 
     
         Der wichtigste Nutzen, der sich für die Taliban und al-Qaida ergeben könnte, wäre: sie könnten die USA und ihre westlichen Verbündeten am Boden treffen; sie hätten einen Feind, mit dem man kämpfen, den man töten, verwunden oder gefangen und als Geißel nehmen kann.  

    Im Falle einer Falle
     
    Wenn es also kein Fall war, sondern eine Falle, dann ist sie kriegs- psychologisch klug gewählt worden. Im Falle Falle geht es darum, die Amerikaner auf den Boden und ins Land zu locken. Gäbe es nicht die vielen, vielen Flüchtlinge und die vielen, vielen zivilen Opfer, könnte man gespannt sein, wie es weiter geht. Doch wie auch immer: für die Flüchtlinge und das Volk könnte es sich fast in jedem Fall lohnen, weil die geräumten Provinzen einen potentiellen natürlichen Schutzraum darstellen. Die USA, ihre Verbündeten und die Nordallianz wären sozusagen gehalten, die Hungernden, Kranken und Flüchtlinge zu versorgen. Sie können eigentlich gar nicht anders, wenn sie nicht wollen, daß die grausame und unaussprechliche Wirklichkeit dieses Krieges - seiner ungewöhnlich vielen "Kollateralschäden" und Kriegsverbrechen am afghanischen Volk - nicht aller Welt offenbar werden soll.   

         
    Querverweise
    Überblick Programm Politische Psychologie in der IP-GIPT
    Zum 5 Punkte Afghanistan Plan
     Genfer Konvention und Kriegsregeln
    Militärische Sicherheitspolitik der Zukunft: 10 Thesen zur Situation, zu wirkungsvollen, finanzierbaren und wünschenswerten Modellen und Visionen
    Der Krieg und seine psychologischen Wurzeln

    Geheimdienste vom Typ CIA  ( 1- 2 - 3 - 4 - 5 ) sind vielfach nichts anderes als staatlich sanktionierte Kriminelle Vereinigungen und pseudo-legalisierte Terrorbanden, die den lokalen, regionalen und Weltfrieden gefährden. Daher fordern wir aus allgemeiner und integrativer polit-psychologischer Sicht ein

        Internationales Geheimdienst-Völkerrechtsgesetz:
     
    1. Allen Geheimdiensten wird verboten Attentate, Umstürze, Staatsstreiche, Militärinterventionen, Sabotage, Waffenlieferungen und jede andere Form aktiv aggressiver oder destruktiver Beeinflussung zu betreiben. 
    2. Geheimdienste dürfen nur informationell zur Abwehr und Aufklärung eingesetzt werden. 
    3. Es ist detailliert und operational genauestens festzulegen, was Geheimdienste dürfen und was nicht; hierbei ist jeglicher Interpretationsspielraum streng zu vermeiden.
    4. Sämtliche Geheimdienstaktivitäten müssen parlamentarischer Kontrolle unterliegen und vom Weltsicherheitsrat der UNO oder einem internationalen Gerichtshof geprüft werden können. 

    Entwurf/ Leitideen:

    Internationales Missionierungs-Völkerrechts- Gesetz

    1. Allen Religionen wird verboten, uneingeladen und unautorisiert durch die Gast-Kultur zu missionieren.
    2. Autorisierte "Missionen" müssen das Toleranzgebot beachten, sonst sind sie völkerrechtswidrig.
    3. Autorisierte "Missionen" bedürfen der Erlaubnis durch einen von den Vereinten Nationen (UNO) legitimierten internationalen ethnologischen Rat, dessen Richtlinien zu beachten und deren Einhaltung durch unabhängige BeobachterInnen zu kontrollieren ist.
    4. Auserwählt-Verkündigungen sind als Verstoß gegen die Allgemeinen Menschenrechte unzulässig.
    5. Kooperation jedweder Form mit Geheimdiensten ist unzulässig.



    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Fall oder Falle Massar-i-Sharif? Kriegspsychologie und Strategie. IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/politpsy/aktuell/falleMiS.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Sofern andere Rechte berührt sind, müssen diese jeweils dort angefragt werden. In Streitfällen gilt der Gerichtsstand Erlangen als akzeptiert.

    Ende_Aktuell-11.11.01_Service_ Überblick_Relativ Aktuelles _Rel. Beständiges _ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_ Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Kommunikation:  Post: SGIPT Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen  __ _

    end-korrigiert: irs 11.11.1