Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=15.06.2014
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung
tt.mm.jj
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052
Erlangen
Mail:
sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
& Copyright
Anfang_Psychiatrie
für Juristen Baer 1988 _
Überblick_
Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges _ Titelblatt_
Konzeption_
Archiv_
Region_
Service_iec-verlag
_ _Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische
Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich forensische Gutachten,
und hier speziell zum Thema:
Psychiatrie für Juristen - Baer 1988
Hilfsseite zum Katalog der potentiellen
forensischen Gutachtenfehler (MethF)
Methoden- und Methodenproblembewusstsein
in der - forensischen - Psychiatrie
Zu:
Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen
Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
Eine methodenkritische Untersuchung illustriert
an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl
F. Mollath
mit einem Katalog
der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
von Rudolf
Sponsel, Erlangen
_
Methodisch vorgehen heißt,
Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-)
Ziel angeben
|
Zusammenfassung
Psychiatrie für Juristen Baer 1988
Legende Signierungen
Gesamtwertung angemessene Darstellung
der psychiatrischen Methodenproblematik Signierung 0
Das 284seitige Gemeinschaftswerk thematisiert mehrfach Methoden, am
stärksten im Abschnitt Schuldfähigkeit, in dem alle wichtigen
großen Schritte dargelegt werden. Es wird aber nicht im Detail an
einem Beispiel ausgeführt bzw. auf ein im Grundlagenkapitel gebrachtes
verwiesen, in dem zwar 20 erhellende und hilfreiche Fallbeispiele - die
ein eigenes Fallregister verdient hätten
- mitgeteilt werden, sogar mehrheitlich zur Frage der Schuldfähigkeit,
aber keine detaillierte Herleitung.
Wort im Titel (wTit)
Signierung 0: Das Wort "Methode(n)" kommt im Titel nicht vor.
Wort im Inhaltsverzeichnis
(IV)
Signierung 1: Kapitel 7 (Ott) "Psychopharmakologische Behandlungsverfahren"
werte ich als "Methoden".
Wort im Sachregister (SR)
Signierung 1: "Methode, gemischte biologisch-psychologische, psychisch-normative
177"
Wort im Text (wT)
Signierung 1: "Methode(n)" werden an verschiedenen Stellen
thematisiert.
S. 9: "... bekannten Methode des Verstehens ..." (Jaspers, Witter)
S. 10a: "... Methode des Erklärens ..."
S. 10b: "... methodengeschichtliche Rückbesinnung ..."
S. 162: "Chirurgische Methoden ..." (z.B. Kastration)
S. 177: "... Deshalb bevorzugt die Forensische Psychiatrie häufig
die gemischte biologisch-psychologische Methode. ...
Von juristischer Seite wird, ohne den Wert des zweigleisigen Vorgehens
zu mindern, allerdings darauf hingewiesen, daß es richtig psychisch-normative
Methode heißen müsse, weil es um die Auswirkungen der psychischen
Störungen auf die Fähigkeit des Täters zur Einsicht und
Steuerung innerhalb von Rechtsnormen geht.
A. Langelüddeke (1971) hat die Verzahnung der Methoden
in einer Empfehlung zum Aufbau eines Gutachtens über die Schuldfähigkeit
dargestellt, die wir leicht modifiziert übernehmen:
-
Die ärztliche Diagnose ist zu stellen.
-
Es ist zu untersuchen, wie unter Berücksichtigung der Diagnose der
seelische Zustand zur Zeit der Tat war.
-
Es ist zu fragen, ob dieser seelische Zustand einer der biologischen
Voraussetzungen der entsprechenden Bestimmungen des StGB entspricht unter
Berücksichtigung des juristischen Krankheitsbegriffes.
-
Bejahendenfalls sind die psychologischen Auswirkungen dieses Zustandes
auf das Tatgeschehen klarzulegen.
Dieses Gliederungsprinzip ist in dem Teil des Gutachtens, der die
Überschrift „Beurteilung" trägt, einzuhalten. Es enthält
wichtige Schritte. ...
Demnach sind solche Gutachten unbrauchbar, die mit der ärztlichen
Diagnose enden, die die Umsetzung des medizinischen in den juristischen
Krankheitsbegriff nicht vollziehen und die die psychologischen Verknüpfungen
zwischen Diagnose und Tat nicht analysieren. Unbrauchbar sind aber auch
solche Gutachten, die nur [>178] zu Punkt 4 Stellung nehmen, die psychologisieren,
ohne zu diagnostizieren und die sich nicht um die Einbettung psychologischen
Denkens in juristische Zusammenhänge bemühen."
Wort
"Probleme" im Zusammenhang mit "Method" (wP)
Signierung 0: Das Wort "Problem(e)" im Zusammenhang mit "Methode(n)
habe ich nicht gefunden.
Methodenbegriff
dieser Studie (MB)
Signierung 0: Die großen Schritte werden bei der Schuldfähigkeit
ausgeführt, aber nicht im Detail.
Erörterung
von Methodenproblemen (eMP)
Signierung 1:
S. 159 Im Kap. 7 (Ott) Forensische Probleme der Psychopharmaka:
"7.5 Forensische Probleme der Psychopharmaka
Gerade bei der Einschätzung der Wirkungen bzw. Nebenwirkungen
von Psychopharmaka, insbesondere von Benzodiazepinen, haben sich bei forensischen
Fragestellungen immer wieder Diskussionen hinsichtlich der Dosierung dieser
Substanzen und den sich daraus ergebenden Auswirkungen dieser Medikamente
ergeben. Lange Zeit mußte die folgende Frage offenbleiben: Gibt es
einen therapeutischen und einen toxischen Bereich der Blutspiegelwerte
für diese Substanzen? ..."
Sonstiges (Son)
Zur Beachtung: Das Buch wurde hier nur und ausschließlich unter
dem Gesichtspunkt Methoden, Methodenbewusstsein, Methodenproblembewusstsein
analysiert und beurteilt. Damit ist natürlich in keiner Weise etwas
über seine möglichen sonstigen zahlreichen Qualitäten ausgesagt.
Anmerkung1: Baer (1988), S. 175, bezeichnet Kurt Schneider aufgrund
seines Vortrages von 1948 als den "Begründer der 'agnostischen'
Richtung in der Forensischen Psychiatrie". Auch Kröber & Lau hier.
Anmerkung2: Baer hat eine sehr klare und erfreulich kompromisslose Vorstellung
von der Notwendigkeit der Exploration.
Fallregister
-
Fall 1 S. 21: Alkoholentzugsdelir
-
Fall 2 S. 21: Progressive Paralyse
-
Fall 3 S. 21f: Frage der Schuldfähigkeit Demenz mit fortschreitendem
Gefäßprozeß
-
Fall 4 S. 34: Frage der Schuldfähigkeit Paranoide Schizophrenie. Unterbringung
empfohlen.
-
Fall 5 S. 34f: Paranoide Entwicklung (psychogene Wahnentstehung), Empfehlung
einer Gebrechlichkeitspflegschaft.
-
Fall 6 S. 35f: Frage Testierfähigkeit bei organischer Wahnpsychose
im Senium.
-
Fall 7 S. 36: Fall von Pinel (1801) Depressive Psychose.
-
Fall 8 S. 36f: Periodische Melanchologie (Brief 1914)
-
Fall 9 S. 41f: Frage der Schuldfähigkeit Trunkenheit im Verkehr, hier
verneint wegen manisch-depressiver Erkrankung
-
Fall 10 S. 42: Frage der Schuldfähigkeit wegen Ladendiebstahl, verneint
wegen depressiver Episode mit Entfremdung.
-
Fall 11 S. 50f: Frage der Unterbringung bei erregbarer psychopathischer
Persönlichkeit mit gewalttätigem Verhalten und überhöhtem
Alkoholkonsum.
-
Fall 12 S. 55f: Frage der Schuldfähigkeit anlässlich Ladendiebstahl
bei einem geltungsbedürftigen Psychopathen. § 21 StGB empfohlen.
-
Fall 13 S. 60f: Frage der Schuld- und Haftfähigkeit bei nach Erwischen
ausgebildeter neurotische Konversionssymptomatik
-
Fall 14 S. 65: Frage der Schuldfähigkeit bei einfacher Querulanz (bejaht).
-
Fall 15 S. 65f: Frage der Schuldfähigkeit bei egozentrischem Querulantenwahn
(angenommen)
-
Fall 16 S. 69: Frage der Schuldfähigkeit bei erweitertem Suizid nach
Eifersucht des Ehemannes (vermindert angenommen).
-
Fall 17 S. 73: Frage der Schuldfähigkeit bei Misshandlung der Tochter
mit Todesfolge ohne emotionale Betroffenheit nach der Tat (nicht angenommen)
-
Fall 18 S. 73f: Frage der Schuldfähigkeit bei mehrfacher Tötung
(Ehefrau und drei Kinder), für den Tatzeitpunkt verneint. Nach der
Tat psychotische Realitätsverleugnung (Frau Kinder unterhielten sich
mit ihm und besuchten ihn in der Klinik), zur Gewissens-Entlastung.
-
Fall 19 S. 77f: Erbschaftsstreit nachdem ein Ehemann zuerst seine Frau,
dann sich erschoss. Frage Geistesstörung des Täters ("nicht mit
dem im Zivilrecht erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad" nachweisbar)
-
Fall 20 S.78f: Frage der sofortigen Unterbringung nach § 63 bei Ermordung
zweier Knaben nach sexuellen Handlungen eines 16,5jährigen Schülers.
Unterbringung nach der Jugendstrafe befürwortet.
Interessenauskunft
Ich habe in der Universitätsnervenklinik Erlangen (Direktor Prof.
Dr. Wieck) bei den Drs. Hartung & Hartung ein Praktikum absolviert
und Prof. Baer war mein Prüfer für mein Nebenfach Psychopathologie
(Scharfetter) im Rigorosum (1984). Bei Prof. Dr. Wieck habe ich die fünfstündige
wöchentliche Vorlesung Klinische Psychopathologie und Neurologie im
Hauptstudium absolviert und wurde im Hauptdiplom darin geprüft.
Literatur
(Auswahl)
-
Baer, Rolf (1988, Hrsg.) Psychiatrie für Juristen. Unter Mitarbeit
von Hans Georg Hartung, Marie-Luise Hartung, Hans Jürgen Luderer und
Gerhard Ott. München: Beck.
Links (Auswahl: beachte)
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten: > Eigener
wissenschaftlicher Standort.
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
_
Methodisch vorgehen heißt,
Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-)
Ziel angeben
|
Querverweise
Standort: Psychiatrie für Juristen Baer
1988.
*
Methodik der Methodenuntersuchung
zur - forensischen - Psychiatrie.
Potentielle Fehler
in forensisch psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen
der Maßregeljustiz.
Potentielle Methoden-Fehler
in psychopathologischen Gutachten.
Überblick
Forensische Psychologie.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS).
Psychiatrie
für Juristen - Baer 1988. Hilfsseite zum Katalog
der potentiellen forensischen Gutachtenfehler (MethF)
Methoden- und Methodenproblembewusstsein
in der - forensischen - Psychiatrie. Zu: Potentielle
Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen
der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert
an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl
F. Mollath mit einem Katalog
der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
Erlangen
IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Methode/1988Baer.htm
Copyright & Nutzungsrechte
Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen
Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht inhaltlich
verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle
benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten
oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen.
Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden.
Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um
Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus ... geht,
sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.
Ende_Psychiatrie
für Juristen Baer 1988_Überblick_Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges _ Titelblatt_
Konzeption_
Archiv_
Region_
Service_iec-verlag_
Mail:
sekretariat@sgipt.org_
__Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
korrigiert: 16.06.2014 irs
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
tt.mm.jj