Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=15.06.2014 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung  tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung & Copyright

    Anfang_Psychiatrie für Juristen Baer 1988 _ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich forensische Gutachten, und hier speziell zum Thema:

    Psychiatrie für Juristen - Baer 1988

    Hilfsseite zum Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler (MethF)
    Methoden- und Methodenproblembewusstsein in der - forensischen - Psychiatrie
    Zu:
    Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
    Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl F. Mollath
    mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.

    von Rudolf Sponsel, Erlangen

    _
    Methodisch vorgehen heißt, Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-) Ziel angeben 


    Zusammenfassung Psychiatrie für Juristen Baer 1988

    Legende Signierungen
     
    GW
    wTit
    IV
    SR
    wT
    wP
    MB
    eMP
    Son
     0
    0
     1
     1
     1
     1
     0
     1
     Ja

    Gesamtwertung angemessene Darstellung der psychiatrischen Methodenproblematik Signierung 0

    Das 284seitige Gemeinschaftswerk thematisiert mehrfach Methoden, am stärksten im Abschnitt Schuldfähigkeit, in dem alle wichtigen großen Schritte dargelegt werden. Es wird aber nicht im Detail an einem Beispiel ausgeführt bzw. auf ein im Grundlagenkapitel gebrachtes verwiesen, in dem zwar 20 erhellende und hilfreiche Fallbeispiele - die ein eigenes Fallregister verdient hätten - mitgeteilt werden, sogar mehrheitlich zur Frage der Schuldfähigkeit, aber keine detaillierte Herleitung.



    Wort im Titel (wTit)
    Signierung 0: Das Wort "Methode(n)" kommt im Titel nicht vor.



    Wort im Inhaltsverzeichnis (IV)
    Signierung 1:  Kapitel 7 (Ott) "Psychopharmakologische Behandlungsverfahren" werte ich als "Methoden".



    Wort im Sachregister (SR)
    Signierung 1: "Methode, gemischte biologisch-psychologische, psychisch-normative 177"



    Wort im Text (wT)
    Signierung 1:   "Methode(n)" werden an verschiedenen Stellen thematisiert.
     
      S. 9: "... bekannten Methode des Verstehens ..." (Jaspers, Witter)
      S. 10a: "... Methode des Erklärens ..."
      S. 10b: "... methodengeschichtliche Rückbesinnung ..."

      S. 162: "Chirurgische Methoden ..." (z.B. Kastration)

      S. 177: "... Deshalb bevorzugt die Forensische Psychiatrie häufig die gemischte biologisch-psychologische Methode. ...
      Von juristischer Seite wird, ohne den Wert des zweigleisigen Vorgehens zu mindern, allerdings darauf hingewiesen, daß es richtig psychisch-normative Methode heißen müsse, weil es um die Auswirkungen der psychischen Störungen auf die Fähigkeit des Täters zur Einsicht und Steuerung innerhalb von Rechtsnormen geht.

         
        A. Langelüddeke (1971) hat die Verzahnung der Methoden in einer Empfehlung zum Aufbau eines Gutachtens über die Schuldfähigkeit dargestellt, die wir leicht modifiziert übernehmen:
         
        • Die ärztliche Diagnose ist zu stellen.
        • Es ist zu untersuchen, wie unter Berücksichtigung der Diagnose der seelische Zustand zur Zeit der Tat war.
        • Es ist zu fragen, ob dieser seelische Zustand einer der biologischen Voraussetzungen der entsprechenden Bestimmungen des StGB entspricht unter Berücksichtigung des juristischen Krankheitsbegriffes.
        • Bejahendenfalls sind die psychologischen Auswirkungen dieses Zustandes auf das Tatgeschehen klarzulegen.


        Dieses Gliederungsprinzip ist in dem Teil des Gutachtens, der die Überschrift „Beurteilung" trägt, einzuhalten. Es enthält wichtige Schritte.  ...
        Demnach sind solche Gutachten unbrauchbar, die mit der ärztlichen Diagnose enden, die die Umsetzung des medizinischen in den juristischen Krankheitsbegriff nicht vollziehen und die die psychologischen Verknüpfungen zwischen Diagnose und Tat nicht analysieren. Unbrauchbar sind aber auch solche Gutachten, die nur [>178] zu Punkt 4 Stellung nehmen, die psychologisieren, ohne zu diagnostizieren und die sich nicht um die Einbettung psychologischen Denkens in juristische Zusammenhänge bemühen."



    Wort "Probleme" im Zusammenhang mit "Method" (wP)
    Signierung 0: Das Wort "Problem(e)" im Zusammenhang mit "Methode(n) habe ich nicht gefunden.



    Methodenbegriff dieser Studie (MB)
    Signierung 0: Die großen Schritte werden bei der Schuldfähigkeit ausgeführt, aber nicht im Detail.



    Erörterung von Methodenproblemen (eMP)
    Signierung 1:
     
      S. 159 Im Kap. 7 (Ott) Forensische Probleme der Psychopharmaka:  "7.5 Forensische Probleme der Psychopharmaka
      Gerade bei der Einschätzung der Wirkungen bzw. Nebenwirkungen von Psychopharmaka, insbesondere von Benzodiazepinen, haben sich bei forensischen Fragestellungen immer wieder Diskussionen hinsichtlich der Dosierung dieser Substanzen und den sich daraus ergebenden Auswirkungen dieser Medikamente ergeben. Lange Zeit mußte die folgende Frage offenbleiben: Gibt es einen therapeutischen und einen toxischen Bereich der Blutspiegelwerte für diese Substanzen?  ..."




    Sonstiges (Son)
    Zur Beachtung: Das Buch wurde hier nur und ausschließlich unter dem Gesichtspunkt Methoden, Methodenbewusstsein, Methodenproblembewusstsein analysiert und beurteilt. Damit ist natürlich in keiner Weise etwas über seine möglichen sonstigen zahlreichen Qualitäten ausgesagt.

    Anmerkung1: Baer (1988), S. 175, bezeichnet Kurt Schneider aufgrund seines Vortrages von 1948 als den "Begründer der 'agnostischen' Richtung in der Forensischen Psychiatrie". Auch Kröber & Lau hier.

    Anmerkung2: Baer hat eine sehr klare und erfreulich kompromisslose Vorstellung von der Notwendigkeit der Exploration.

    Fallregister

    • Fall 1 S. 21: Alkoholentzugsdelir
    • Fall 2 S. 21: Progressive Paralyse
    • Fall 3 S. 21f: Frage der Schuldfähigkeit Demenz mit fortschreitendem Gefäßprozeß
    • Fall 4 S. 34: Frage der Schuldfähigkeit Paranoide Schizophrenie. Unterbringung empfohlen.
    • Fall 5 S. 34f: Paranoide Entwicklung (psychogene Wahnentstehung), Empfehlung einer Gebrechlichkeitspflegschaft.
    • Fall 6 S. 35f: Frage Testierfähigkeit bei organischer Wahnpsychose im Senium.
    • Fall 7 S. 36: Fall von Pinel (1801) Depressive Psychose.
    • Fall 8 S. 36f: Periodische Melanchologie (Brief 1914)
    • Fall 9 S. 41f: Frage der Schuldfähigkeit Trunkenheit im Verkehr, hier verneint wegen manisch-depressiver Erkrankung
    • Fall 10 S. 42: Frage der Schuldfähigkeit wegen Ladendiebstahl, verneint wegen depressiver Episode mit Entfremdung.
    • Fall 11 S. 50f: Frage der Unterbringung bei erregbarer psychopathischer Persönlichkeit mit gewalttätigem Verhalten und überhöhtem Alkoholkonsum.
    • Fall 12 S. 55f: Frage der Schuldfähigkeit anlässlich Ladendiebstahl bei einem geltungsbedürftigen Psychopathen. § 21 StGB empfohlen.
    • Fall 13 S. 60f: Frage der Schuld- und Haftfähigkeit bei nach Erwischen ausgebildeter neurotische Konversionssymptomatik
    • Fall 14 S. 65: Frage der Schuldfähigkeit bei einfacher Querulanz (bejaht).
    • Fall 15 S. 65f: Frage der Schuldfähigkeit bei egozentrischem Querulantenwahn (angenommen)
    • Fall 16 S. 69: Frage der Schuldfähigkeit bei erweitertem Suizid nach Eifersucht des Ehemannes (vermindert angenommen).
    • Fall 17 S. 73: Frage der Schuldfähigkeit bei Misshandlung der Tochter mit Todesfolge ohne emotionale Betroffenheit nach der Tat (nicht angenommen)
    • Fall 18 S. 73f: Frage der Schuldfähigkeit bei mehrfacher Tötung (Ehefrau und drei Kinder), für den Tatzeitpunkt verneint. Nach der Tat psychotische Realitätsverleugnung (Frau Kinder unterhielten sich mit ihm und besuchten ihn in der Klinik), zur Gewissens-Entlastung.
    • Fall 19 S. 77f: Erbschaftsstreit nachdem ein Ehemann zuerst seine Frau, dann sich erschoss. Frage Geistesstörung des Täters ("nicht mit dem im Zivilrecht erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad" nachweisbar)
    • Fall 20 S.78f: Frage der sofortigen Unterbringung nach § 63 bei Ermordung zweier Knaben nach sexuellen Handlungen eines 16,5jährigen Schülers. Unterbringung nach der Jugendstrafe befürwortet.


    Interessenauskunft
    Ich habe in der Universitätsnervenklinik Erlangen (Direktor Prof. Dr. Wieck) bei den Drs. Hartung & Hartung ein Praktikum absolviert und Prof. Baer war mein Prüfer für mein Nebenfach Psychopathologie (Scharfetter) im Rigorosum (1984). Bei Prof. Dr. Wieck habe ich die fünfstündige wöchentliche Vorlesung Klinische Psychopathologie und Neurologie im Hauptstudium absolviert und wurde im Hauptdiplom darin geprüft.





    Literatur  (Auswahl)
    • Baer, Rolf (1988, Hrsg.) Psychiatrie für Juristen. Unter Mitarbeit von Hans Georg Hartung, Marie-Luise Hartung, Hans Jürgen Luderer und Gerhard Ott. München: Beck.




    Links (Auswahl: beachte)
    • Methodik der Methodenuntersuchung zur - forensischen - Psychiatrie.
      • Ziel der Arbeit.
      • Problembewusstsein.
      • Problembewältigungsmethoden.
      • Methodenbegriff dieser Studie.
      • Angewandte Methode.
      • Hintergrund.
      • Probleme der von mir angewandten Methode.
      • Zeitraum Wie weit muss man nun mit der Methodenanalyse in den Werken zurückgehen?
      • Signierungs-Methode.
      • Anmerkung.
      • Psychologie, Psychopathologie und Psychiatrie.
      • Geschichte der Psychologie.
      • erklären und verstehen.
      • Gründe und Ursachen.
      • Realität des Psychischen und die Theorie der zwei Welten.
      • Operationalisierung, Geschichte des Operationalisierungsbegriffs.
      • Norm, Wert, Abweichung (Deviation) * "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
      • Krankheitsbegriff * Bio-Psycho-Soziales Krankheitsmodell * Ursachenproblem.
    • Potentielle Fehler in forensisch psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz.
      • Potentielle Methoden-Fehler.
    • Überblick Forensische Psychologie.
    • Überblick Beweis und beweisen  in Wissenschaft und Leben.
      • Beweis und beweisen in Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie.




    Glossar, Anmerkungen und Endnoten: > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    _
    Methodisch vorgehen heißt, Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-) Ziel angeben 


    Querverweise
    Standort: Psychiatrie für Juristen Baer 1988.
    *
    Methodik der Methodenuntersuchung zur - forensischen - Psychiatrie.
    Potentielle Fehler in forensisch psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz.
    Potentielle Methoden-Fehler in psychopathologischen Gutachten.
    Überblick Forensische Psychologie.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Forensische Psychologie site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Psychiatrie für Juristen - Baer 1988. Hilfsseite zum Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler (MethF)
    Methoden- und Methodenproblembewusstsein in der - forensischen - Psychiatrie. Zu: Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl F. Mollath  mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler. Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Methode/1988Baer.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.


     Ende_Psychiatrie für Juristen Baer 1988_Überblick_Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _ Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag_ Mail: sekretariat@sgipt.org_ __Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen


    korrigiert: 16.06.2014 irs



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    tt.mm.jj