Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=15.06.2014 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 08.03.15
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung & Copyright

    Anfang_Psychiatrische Diagnostik Schuldfähigkeit 1992_ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich forensische Gutachten, und hier speziell zum Thema:

    Psychiatrische Diagnostik im Vorfeld der Schuldfähigkeitsbeurteilung - Rösler & Hengesch 1992

    Hilfsseite zum Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler (MethF)
    Methoden- und Methodenproblembewusstsein in der - forensischen - Psychiatrie
    Zu:
    Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
    Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl F. Mollath
    mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.

    von Rudolf Sponsel, Erlangen

    _
    Methodisch vorgehen heißt, Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-) Ziel angeben 


    Zusammenfassung Psychiatrische Diagnostik Schuldfähigkeit 1992

    Legende Signierungen
     
    GW
    wTit
    IV
    SR
    wT
    wP
    MB
    eMP
    Son
     0
    1
     1
     0
     1
     0
     0
     1
     Ja

    Gesamtwertung angemessene Darstellung der psychiatrischen Methodenproblematik Signierung 0
    Die Arbeit untersucht die Möglichkeit, mit Hilfe psychologischer und syndromaler Diagnostik, relevante Merkmale für die Schuldfähigkeitsbeurteilung zu finden. Nach der Beschreibung der Untersuchung S.105 wurden 10 Jahre mit 1500 Fällen ausgewertet. S. 108 unterscheidet Empfehlungen nach drei Fallgruppen:  nicht schuldfähig, vermindert schuldfähig, schuldfähig. In ihrem Fazit kommen sie zu dem Ergebnis, S. 161, dass die "Messung der Schuldfähigkeit" (oder ihrer Entsprechung) "unsinnig" ist, obwohl sie signifikante Unterschiede bei den Gruppen finden. Methoden werden an mehreren Stellen thematisiert und implizit auch problematisiert.



    Wort im Titel (wTit)
    Signierung 1: Das Wort "Methode" findet sich im Untertitel: "Psychiatrische Diagnostik im Vorfeld der Schuldfähigkeitsbeurteilung. Anwendungen von kriteriengeleiteten, syndromorientierten und testpsychologischen Methoden."



    Wort im Inhaltsverzeichnis (IV)
    Signierung 1:  Der Begriff der Verfahren umfasst nach der Definition dieser Studien mehrere Methoden.
     
      Vorwort   5

      Teil I Psychiatrische Untersuchungen    M. Rösler   9
      1 Einleitung   11
      2 Schuldfähigkeit als zentrale Frage der forensischen Psychiatrie   17
      3 Die systematische Erfassung von Defiziten als Hilfsmittel der Beurteilung   25
      4 Aktuelle psychiatrische Diagnostik in der forensischen Praxis   29
      5 Die psychiatrische Diagnose   31
      5.1 Persönlichkeitsstörungen   34
      5.2 Psychische Störungen durch psychotrope Substanzen   40
      5.3 Psychosexuelle Störungen   45
      5.4 Belastungsreaktionen   49
      5.5 Was geschah mit den Neurosen?   53
      5.6 Kleptomanie - Pathologisches Spielen - Pyromanie (Impulskontrollstörungen)   57
      6 Die Erfassung des psychopathologischen Befundes (AMDP und PSKB)   63
      7 Behinderungen und defizitäre, negative Symptome (AMDP)   83
      8 Ausblick und Zusammenfassung   95

      Teil 2 Testpsychologische Untersuchungen    G. Hengesch   101
      1 Einleitung   103
      2 Die Untersuchung   105
      2.1 Intelligenz   110
      2.2 Soziale Intelligenz   114
      2.3 Das Hintergrund-Interferenz-Verfahren (HIV)   117
      2.4 Der Zahlen-Verbindungs-Test (ZVT)   119
      2.5 Die LING-Skala   122
      2.6 Der Fragebogen zu Kompetenz- und Kontrollüberzeugungen (FKK)   126
      2.7 Die Dz-Skala aus dem Minnesota Multiphasic Personality Inventory (MMPI)   129
      2.8 Das Rigiditätskonzept   132
      2.9 Das Freiburger Persönlichkeitsinventar (FPI-R)   134
      2.10 Der Picture-Frustration Test (PFT)   137
      2.11 Der Rorschach-Test   144
      3 Die Schuldfähigkeit im Querschnitt durch die Testverfahren   147
      3.1 Die uneingeschränkte Schuldfähigkeit   147
      3.2 Die erheblich verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB)   148
      3.3 Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB)   150
      4 Die Testverfahren   153
      5 Fazit   161

      Teil 3 Anhang   165
      Dokumentation   167
      Zusammenstellung der forensischen Syndrome   171
      T-Wertnormen   173
      Spezialdatei Prognose   174
      Literaturverzeichnis   175
      Sachregister   183




    Wort im Sachregister (SR)
    Signierung 0: Das Wort "Methode" hat im Sachregister keinen Eintrag.



    Wort im Text (wT)
    Signierung 1:  Das Wort Methode kommt im Text mehrfach vor, z.B. in folgenden Stichproben:
     
      S. 18: "... Mit dem jedermann geläufigen Intelligenzquotienten (IQ), der mit vielen anerkannten psychologischen Leistungstests bestimmt werden kann, liegt tatsächlich der Prototyp eines Abnormitätsindexes vor, dem als Maßstab für die Normabweichung fast uneingeschränktes Vertrauen geschenkt wird.
          In den letzten Jahren wurde dieser methodische Ansatz auf viele psychiatrische Störungen ausgedehnt und es wurden Meßinstrumente entwickelt, z.B. die Clinical Global Impressions (CGI), die Global Adjustment Scale (GAS) oder die Global Assessment of Functioning Scale (GAF) der Achse V aus DSM-III-R, die auf die Detektion universaler Abweichungskoeffizienten angelegt sind. Man kann sich leicht vorstellen, daß man beispielsweise auch aus den psychischen Items des AMDP eine Art Abnormitätsindex berechnen könnte. ..."

      S. 20f: "Es wäre dem Bestreben nach methodischer Vereinheitlichung der psychiatrischen Sachverständigentätigkeit sicherlich dienlich, wenn akzep-[>21]tiert werden könnte, daß es in der forensischen Praxis nicht darauf ankommt, ob im heutigen Strafrecht die Freiheitshypothese (BGHSt 2, 194 f) dominiert, oder andere Legitimationen bemüht werden. Die erforderliche psychiatrische Untersuchungsmethodik ist bei den zweck- und normorientierten Modellen keine andere als bei indeterministischen Konzepten. Für den Psychiater steht die Frage der Willensfreiheit/Willensunfreiheit nicht zur Diskussion. Er hat lediglich vorauszusetzen, daß der gesunde Erwachsene der schuldfähige Normalfall des Strafrechts ist (Lenckner 1972, Blau 1989). Es ist deswegen nicht seine Aufgabe, im konkreten Fall Willensfreiheit oder Schuldfähigkeit zu beweisen. Es kommt auf die Falsifikation oder Negation der Regelvoraussetzung - Schuldfähigkeit - an, indem die Auswirkungen einer seelischen Krankheit auf das seelische Gefüge deutlich gemacht werden (Luthe 1977, 1985, Witter 1983, 1987b). In diesem methodischen Ansatz erblickt Schüler-Springorum (1984) eine Rückzugsposition, was zweifellos richtig ist, wenn man empirische Aussagen ausschließlich im Sinne der Verifikation gelten lassen will...."
          Die These "Für den Psychiater steht die Frage der Willensfreiheit/Willensunfreiheit nicht zur Diskussion." stimmt so nicht. Der Sachverständige, der eine Schuldfähigkeitsuntersuchung annimmt und untersucht, muss Wahlmöglichkeiten und damit eine gewisse Freiheit voraussetzen, sonst kann er gleich sagen, dass er entweder nichts sagen kann oder dass alles determiniert sei und niemandem vernünftig etwas vorgeworfen werden kann.

      S. 21: "... Damit ist der Angriffspunkt der Falsifikationsmethode von der Sache her bestimmt. Durch die Feststellung von Behinderungen und Defiziten und die Erörterung ihrer Auswirkungen auf üblicherweise gegebene Fähigkeiten kann Schuldfähigkeit relativiert oder falsifiziert werden."
          Das ist gänzlich falsch, weil Schuldfähigkeit ein Rechtsbegriff ist. Es können allenfalls die psychopathologischen Entsprechungen "relativiert" oder "falsifiziert" werden, falls der Psychiater das kann, woran gezweifelt werden darf. ..."

      S. 22: "Die Überlegungen zur Frage einer angemessenen psychiatrischen Untersuchungsmethode zum Thema der Schuldfähigkeit führen demnach immer wieder zu dem Resultat, daß unabhängig von den Positionen, die in bezug auf die theoretische Legitimation des Strafrechts denkbar erscheinen, ein zweispuriges Vorgehen angemessen ist. Gemeint ist einerseits eine sichere, intersubjektiv gültige und verschiedene Ausprägungsgrade der Phänomene erfassende Diagnostik und andererseits eine Betrachtung des Stellenwertes der verschiedenen Einzelparameter für die seelische Organisation, die das Ausmaß der zerstörerischen Wirkung der Erkrankung festlegt."

      S. 23a: "... und ihre Untersuchungsmethode konsequent verfolgen, ..."
      S. 23b: "... für den forensischen Psychiater, der nach einer geeigneten Methode sucht, seine ..."

      S. 95a: "... methodische Ausgangsposition ..."
      S. 95b: "... methodischen Korrekturen ..."
      S. 98:  "... methodische Ansatz ..."




    Wort "Probleme" im Zusammenhang mit "Method" (wP)
    Signierung 0:  Das Wort "Probleme" im direkten Zusammenhang mit "Methode" habe ich bei meinen Stichproben nicht gefunden.



    Methodenbegriff dieser Studie (MB)
    Signierung 0: Eine Erläuterung der Autoren zu ihrem Methodenbegriff habe ich nicht gefunden.



    Erörterung von Methodenproblemen (eMP)
    Signierung 1:
     
      S. 19f: "... Abgesehen davon, daß sich in der Medizin der statistische Normbegriff als Krankheitskriterium nicht durchgesetzt hat (Kendell 1978, S. 15f), geht es in der Psychiatrie nicht nur um die Feststellung von Symptomen und die Bestimmung von Ausprägungsgraden bestimmter Merkmalskomplexe, ebenso wichtig ist die Klärung des Bedeutungszusammenhanges der verschiedenen psychopathologischen Phänomene. Die einzelnen Symptome, die aus dem Erlebenshintergrund durch die Merkmalsdefinitionen herausgeschält werden mußten, sagen über die Konsequenzen, die damit für den Betroffenen verbunden sind, zunächst nicht [>20] viel. Kluge (1977) spricht in diesem Zusammenhang unter weiterer Bezugnahme auf Heimann vom "Elend der Abbreviaturen" einer Fachsprache. ..."

      S. 161 "Fazit
      An dieser Stelle drängen sich einige Gedanken zum Wesen dessen, was wir messen und erfassen wollen oder können, auf. Stellt man den Anspruch, ein Testinstrument zur Erfassung der Schuldfähigkeit in die Hand zu bekommen, so sind die Ergebnisse, die wir mit den gängigen Verfahren gemacht haben, geradezu niederschmetternd. Bei den verschiedenen Verfahren sind wir oft sehr nahe an dem besagten Phänomen, doch es gleitet uns sozusagen ständig durch die Maschen des Instruments. Daß dies nicht anders sein kann, liegt auf der Hand, wenn man sich vergegenwärtigt, daß psychologische Tests darauf angelegt sind, eine quantitative Messung zu vollziehen, indem sie die Position eines Individuums auf einem Kontinuum der positiven und negativen Auslenkungen einer normalpsychologischen Dimension feststellen. Sie orientieren sich immer an einer Realität und sind zum Scheitern verurteilt, wenn es um die Feststellung eines krankhaften Zustands geht, d.h. wenn der Bruch mit dieser Realität dokumentiert werden soll. Um einen Testbogen ausfüllen zu können, muß man die Fähigkeit besitzen, den Sinn der Fragen richtig zu erfassen.  ... ... Die Art dieser Wahrnehmung kann nur auf einer Metaebene erhoben werden, es muß eine Aussage über die psychische Struktur und ihre besondere Art wahrnehmungsmäßiger Verarbeitung getroffen werden. Dafür bedarf es einer formalen und nicht einer inhaltlichen Methode. Aus diesen prinzipiellen Erwägungen heraus ist die 'Messung' der Schuldfähigkeit geradezu unsinnig."




    Sonstiges (Son)
    Zur Beachtung: Das Buch wurde hier nur und ausschließlich unter dem Gesichtspunkt Methoden, Methodenbewusstsein, Methodenproblembewusstsein analysiert und beurteilt. Damit ist natürlich in keiner Weise etwas über seine möglichen sonstigen zahlreichen Qualitäten ausgesagt.

    Der Anhang enthält eine Übersicht der Dokumentation verschiedener Syndrome:
     

      AMDP   S. 169
      PSKB (Psychischer und Sozialkommunikativer Befund)   S. 170
      Zusammenstellung Forensischer Syndrome   S. 171f
      • I. Psycho-Neurologisches Syndrom (PNS)
      • II. Depressiv-Vegetatives Syndrom (DVS)
      • III. Desintegration von Antrieb und Affekt (DAA)
      • IV. Infantil-Egozentrisches Syndrom (IES)
      • V. Abbau des Denkens (AD)
      • VI. Autismusartiges Syndrom (AAS)
      • VII. Neurotisches Konfliktsyndrom (NKS)
      • VIII. Hyperthymes Syndrom (HS)
      • Negativskala
      • T-Wertnormen für die acht forensischen Syndrome und der Negativskala
      Spezialdatei Prognose   S. 174






    Literatur  (Auswahl)
    • Rösler, Michael & Hengesch, Georges (1992) Psychiatrische Diagnostik im Vorfeld der Schuldfähigkeitsbeurteilung. Anwendungen von kriteriengeleiteten, syndromorientierten und testpsychologischen Methoden. Stuttgart: Enke.




    Links (Auswahl: beachte)
    • Methodik der Methodenuntersuchung zur - forensischen - Psychiatrie.
      • Ziel der Arbeit.
      • Problembewusstsein.
      • Problembewältigungsmethoden.
      • Methodenbegriff dieser Studie.
      • Angewandte Methode.
      • Hintergrund.
      • Probleme der von mir angewandten Methode.
      • Zeitraum Wie weit muss man nun mit der Methodenanalyse in den Werken zurückgehen?
      • Signierungs-Methode.
      • Anmerkung.
      • Psychologie, Psychopathologie und Psychiatrie.
      • Geschichte der Psychologie.
      • erklären und verstehen.
      • Gründe und Ursachen.
      • Realität des Psychischen und die Theorie der zwei Welten.
      • Operationalisierung, Geschichte des Operationalisierungsbegriffs.
      • Norm, Wert, Abweichung (Deviation) * "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
      • Krankheitsbegriff * Bio-Psycho-Soziales Krankheitsmodell * Ursachenproblem.
    • Potentielle Fehler in forensisch psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz.
      • Potentielle Methoden-Fehler.
    • Überblick Forensische Psychologie.
    • Überblick Beweis und beweisen  in Wissenschaft und Leben.
      • Beweis und beweisen in Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie.




    Glossar, Anmerkungen und Endnoten: > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    Untersuchungs-Design
    __
    _
    Methodisch vorgehen heißt, Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-) Ziel angeben 


    Querverweise
    Standort: Psychiatrische Diagnostik Schuldfähigkeit 1992.
    *
    Methodik der Methodenuntersuchung zur - forensischen - Psychiatrie.
    Potentielle Fehler in forensisch psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz.
    Potentielle Methoden-Fehler in psychopathologischen Gutachten.
    Überblick Forensische Psychologie.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Forensische Psychologie site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Psychiatrische Diagnostik im Vorfeld der Schuldfähigkeitsbeurteilung - Rösler & Hengesch 1992 Hilfsseite zum Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler (MethF). Methoden- und Methodenproblembewusstsein in der - forensischen - Psychiatrie. Zu: Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl F. Mollath  mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler. Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Methode/1992RoHe.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.


     Ende_ Psychiatrische Diagnostik Schuldfähigkeit 1992_Überblick_Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _ Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag_ Mail: sekretariat@sgipt.org_ __Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen


    korrigiert: 16.06.2014 irs



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    08.03.15  Linkfehler geprüft und korrigiert.
    17.06.14  Gesamtwertung korrigiert.j