Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    Abteilung Politische Psychologie - Bereich Staatslehre -  Präambel
    IP-GIPT DAS=00.09.2009 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung tmj
    Impressum: Diplom-Psychologe  Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Politische Psychologie, Bereich Staatslehre, und hier speziell zum Thema:

    Übersicht und Inhaltsverzeichnis-Seite

    Aristoteles Politik

    Auszüge aus dem 5. Buch und 8. Kapitel: „Die Erhaltung (soteria) der Verfassungen“

    Präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
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    Vorbemerkung: Die Politik (Staats- und Wirtschaftslehre) des Aristoteles enthält revolutionär- geniale Vorschläge zur effektiven Einrichtung, Durchsetzung und Kontrolle der Demokratie einer starken und großen Mitte, aber auch konservativ-zeitgebundene und faschistische Vorstellungen bezüglich der Stellung und Rechte der Frauen, Sklaven und "Barbaren" (Nichtgriechen). Mich interessieren in erster Linie die revolutionär-genialen Vorschläge, die in den humanistischen Gymnasien meist sträflich vernachlässigt werden, weil es einfach nur noch peinlich ist, wie hochwirksame Ideen und Vorschläge über 2300 Jahre von unseren Schulen und Universitäten verleugnet, während Soziopathen wie Cäsar oder Alexander völlig unangemessen hagiographisch verklärt werden. Auch das spricht Bände über das Niveau, Zielorientierung und Wahrhaftigkeit der Lehre in unseren Gymnasien. Denn man erkennt unschwer, dass Aristoteles' Vorschläge in den "christlich-abendländischen Hollyvoodookratien" sehr zu Unrecht missachtet werden. Und deshalb haben wir auch solche etilE-Verhältnisse wie wir sie eben haben. Aus Aristoteles' Politik ergeben sich einfache und klare Handanweisungen, wie mit diesem etilE-Spuk der "christlich- abendländischen" etilE-Kultur verfahren werden sollte: die meisten Oligarchen, Parlamente und Regierungen müsste man schlicht und einfach ganz schnell davon jagen. Besonders das 8. Kapitel des 5. Buches ist hier sehr präzise. Und solche Texte gehören natürlich nicht in die Schulen (> Der Charakter und sein Preis). Da Aristoteles' Politik weder im Gutenbergprojekt noch bei Zeno.org (Stand 22.5.9) zur Online zur Verfügung steht, habe ich mich nunmehr entschlossen, das Werk auf unseren Seiten Zug um Zug darzustellen. 


    Inhaltsverzeichnis Politik
    Nach der 3. Auflage von Eugen Rolfes (1852-1931) von 1922 der Philosophischen Bibliothek Band 7 im Felix Meiner Verlag Hamburg.
     

    Erstes Buch

    Kapitel 1   Wie das Wesen der staatlichen Gemeinschaft zu bestimmen sei. 1

    Kapitel 2   Auf analytisch - genetischem Wege wird gezeigt, daß der Staat eine vollkommene Gesellschaft ist. Der Mensch ist von  Natur ein staatliches Wesen  2

    Kapitel 3   Von dem kleinsten Teil des Staates oder der Familie und von dem häuslichen Besitz  6

    Kapitel 4   Der Sklave als Teil des häuslichen Besitzes. Seine Definition  7

    Kapitel 5   Es gibt Menschen, die von Natur Sklaven sind   8

    Kapitel 6   Nicht alle, die Sklaven sind, sind es von Natur  11

    Kapitel 7   Abschließendes über das Rechtsverhältnis zwischen Sklave und Herr  13

    Kapitel 8   Der häusliche Besitz im ganzen oder die Haushaltslehre. Von ihr ist die Erwerbslehre ein Teil. Die natürliche Erwerbskunst  14

    Kapitel 9   Erwerbskunst und Gelderwerbskunst   17

    Kapitel 10  Die natürliche Erwerbskunst Sache des Hausvaters und des Staatsmannes. Von Zins und Wucher 2l

    Kapitel 11   Praktische Winke für die Erwerbstätigkeit in Haus mid Staat  23

    Kapitel 12   Zur Orientierung. Teile der Haushaltslehre sind außer der Lehre von Herr und Sklave die Lehre von Mann und Weib und die Lehre von Vater und Kind. Vorläufiges über das Amt des Gatten und des Vaters 25

    Kapitel 13  Zur weiteren Orientierung. Da der Mensch mehr ist als der Besitz, so muß der Hausvater vor allem für das geistige Wohl  des Hauses sorgen. Was er in  dieser Beziehung  den Sklaven schulde und warum von seiner entsprechenden Pflicht gegen Weib und Kind erst später gehandelt werde. Ankündigung des nächsten Themas 26



    Zweites Buch

    Kapitel 1    Nutzen einer kritischen Zusammenstellung von Staatstheorien und Staatsformen. Die Theorie Platos in der Schrift vom Staat. Sein übertriebener Kommunismus 31

    Kapitel 2   Die Weiber- und Kindergemeinschaft bei ihm erstrebt eine falsche Einheit 32

    Kapitel 3   Sie bringt keinen Nutzen, aber vielen Schaden  34

    Kapitel 4   Sie zerstört insbesondere die verwandtschaftliche Liebe 36

    Kapitel 5   Die Gütergemeinschaft bei Plato ist gleichfalls verwerflich  38

    Kapitel 6   Kritik der platonischen Schrift über die Gesetze  44

    Kapitel 7   Die Verfassung des Phaleas  49

    Kapitel 8   Die Verfassung des Hippodamus 53

    Kapitel 9   Die Verfassung von Sparta   58

    Kapitel 10  Die Verfassung von Kreta  65

    Kapitel 11  Die Verfassung von  Karthago 68

    Kapitel 12  Die Verfassung des Solon für Athen und die Verfassungen anderer griechischen Staaten, die von einzelnen Gesetzgebern ausgegangen sind. 71



    Drittes Buch

    Kapitel 1   Rückkehr zur systematischen Behandlung. Was ist ein Staatsbürger, und was ist demgemäß ein Staat?  75

    Kapitel 2  Wer hat praktisch als Bürger zu gelten, und wie stellt sich die Frage nach dem Bürgerrecht bei eintretendem Verfassungswechsel?   78

    Kapitel 3  Wie lange bleibt ein Staat derselbe?   79

    Kapitel 4   Welches ist die Tugend des Bürgers und wann fällt sie mit der Tugend des Mannes zusammen?  81

    Kapitel 5   Fortsetzung. Beides fällt nur im besten Staate und da nur bei den bevorrechteten Bürgern zusammen 84

    Kapitel 6   Unterschied der Staatsverfassungen  87

    Kapitel 7   Drei gute und drei schlechte Verfassungen  89

    Kapitel 8   Schwierigkeit, den Unterschied der Verfassungen zu bestimmen  90

    Kapitel 9   Er liegt letzthin in der verschiedenen Auffassung des Staatszwecks, nach der sich die Auffassung des Rechtes und die Bewertung der Qualitäten bestimmt, die über den Anteil an der Regierung entscheiden  92

    Kapitel 10  Das Für und Wider bei den verschiedenen Regierungsformen, und ob nicht statt der Personen besser die Gesetze herrschen  95

    Kapitel 11  Bei der Verteilung der staatlichen Rechte ist einigermaßen auch die Menge zu berücksichtigen. Die Gesetze müssen zweifellos eine Schranke und Norm der obrigkeitlichen Befugnisse bilden  96

    Kapitel 12  Die Freiheit, das Vermögen und die Tugend sind die einzigen Vorzüge, die einen direkten Anspruch auf die Staatsämter verleihen  100

    Kapitel 13   In der besten Verfassung hat die Tugend den Vorzug nicht ohne gleichzeitige Berücksichtigung des Vermögens und der Freiheit.  Wo ein einzelner oder mehrere die Staatsmännische Tugend in heroischem Maße besäßen,  da müßten sie herrschen, ohne an Gesetze gebunden zu sein. In Demokratien bliebe freilich, wenn die Verfassung bestehen bleiben soll, nur übrig, sie durch das Scherbengericht zu entfernen  102

    Kapitel  14  Von dem Königtum als erster der drei guten Staatsformen. Arten des Königtums   107

    Kapitel 15   Von dem absoluten oder Vollkönigtum. Wo es sich nicht um einen Idealkönig handelt, ist es nicht gut und herrschen besser die Gesetze, wo dann aber auch durch den königlichen Namen  allein die Verfassung  nicht bestimmt ist. Auch ist es dann besser, daß nicht einer allein, sondern die besten Männer mit ihm regieren. So würde die beste Staatsverfassung gewonnen  110

    Kapitel  16  Begründung und Verteidigung dieser Bestimmungen    113

    Kapitel 17  Für welche Untertanen gleichwohl das absolute Königtum besser sein mag, und für welche die Aristokratie und die sogenannte Politie es ist  117

    Kapitel 18  Eine Schlußfolgerung: Da der beste Staat auf das beste Ziel angelegt ist und demzufolge in ihm Menschentugend und Bürgertugend zusammenfallen, so begegnet sich auch der Weg seiner Herstellung mit den Mitteln zur Erziehung und Heranbildung tugendhafter Männer. Wie man tatsächlich den besten Staat herstellt und einrichtet, davon soll im folgenden gehandelt werden.  118



    Viertes Buch

    Kapitel 1  Absolut und relativ beste Verfassung. Die letztere, mit der man sich oft bescheiden muß, kann man nicht praktisch verwirklichen und durch Gesetze stützen, wenn man die Arten und Unterarten der Staatsformen nicht bis ins einzelne kennt  121

    Kapitel 2  Plan der folgenden Darstellung. Es soll zuerst nicht von der Herstellung der absolut, sondern der relativ besten Verfassung gehandelt werden, oder auch davon, mit welcher, wenn auch schlechten Staatseinrichtung man sich unter Umständen abfinden muß. Wir müssen also, nachdem wir die beste Verfassung, das Königtum, beziehungsweise die Aristokratie, bereits beschrieben haben, die dritte von den guten Verfassungen, die sogenannte Politie, beschreiben, ebenso die drei schlechten Verfassungen, Oligarchie, Demokratie und Tyrannis, die Unterarten der verschiedenen Verfassungen angeben und die praktische Herstellung der einzelnen Formen ins Auge fassen  123

    Kapitel 3  Ursache der vielen Verfassungen ist die Verschiedenheit der Stände und ihrer staatlichen Stellung  125

    Kapitel 4  Acht Stände,  fünf-Demokratien 126

    Kapitel 5  Vier Oligarchien 133

    Kapitel 6  Ableitung der Demokratien und Oligarchien a priori 134

    Kapitel 7  Drei -Aristokratien außer der eigentlichen  136

    Kapitel 8  Die Politie. Aristokratische und  demokratische Politien 137

    Kapitel 9  Errichtung der Politien. Ihre Verschiedenheit  je nach der Mischung oligarchischer und demokratischer Momente in ihnen 139

    Kapitel 10  Die Tyrannis  141

    Kapitel 11  Der relativ beste Staat,  gegründet auf den Mittelstand. Je nachdem die Staaten sich ihm nähern oder von ihm entfernen, sind sie besser oder schlechter   142

    Kapitel 12  Welche Verfassung ist sonst noch für bestimmte Leute angemessen?  146

    Kapitel 13  Oligarchische und  demokratische Kunstgriffe zur Erhaltung der Verfassung 148

    Kapitel 14  Von dreien Dingen, deren  Einrichtung die Verfassungen unterscheidet und das Staatswohl bedingt,  der beratenden Gewalt, der Magistrate und der Rechtspflege. Die beratende Gewalt insbesondere  150

    Kapitel 15  Die Magistrate oder die obrigkeitlichen Ämter  154

    Kapitel 16   Die Rechtspflege  159



    Fünftes Buch

    Kapitel 1   Es  sollen die Ursachen des Sturzes und der Erhaltung der Verfassung dargestellt werden.  Vorbemerkungen   162

    Kapitel 2   Drei Ursachen des Verfassungswechsels im allgemeinen, Stimmung, Absicht und äußere Ursachen; ihrer sind sieben oder elf   165

    Kapitel 3   Die elf äußeren Ursachen im einzelnen  167

    Kapitel 4   Nachtrag 170

    Kapitel 5  Sturz der Demokratien    173

    Kapitel 6  Sturz der Oligarchien  175

    Kapitel 7  Sturz der Aristokratien  179

    Kapitel 8   Erhaltung der Verfassungen im allgemeinen und besonderen  183

    Kapitel 9   Fortsetzung 188

    Kapitel 10  Sturz der Monarchien  191

    Kapitel 11  Ihre Erhaltung, insbesondere die Erhaltung der Tyrannis   200

    Kapitel 12  Kurzlebigkeit der Oligarchien und Gewaltherrschaften. Kritik der platonischen Lehre von der Umwandlung der Verfassungen   207



    Sechstes Buch

    Kapitel 1   Es soll von der Errichtung der Demokratien und Oligarchien  gehandelt, eine Nachlese zum 4. Buche gehalten und insbesondere gezeigt werden, wie der Rat, die Magistrate und das Gericht nach einer anderen Verfassung als der Bestehenden eingerichtet  werden  können, wo dann die Verfassungen selbst ineinander hinüberspielen werden  211

    Kapitel  2  Gründung und Einrichtung der Demokratien; sie beruhen sämtlich auf dem Grundsatz der Freiheit und Gleichheit   213

    Kapitel  3  Wie schwer es sei, nach diesem Grundsatz praktisch zu verfahren  215

    Kapitel 4   Von der besten Demokratie und von den anderen Demokratien in absteigender Folge    216

    Kapitel 5   Von der Erhaltung der Demokratien. Das Verfahre der Demagogen und das richtige Verfahren  220

    Kapitel 6   Gründung der Oligarchien. Sie sind je Gegenstücke zu den verschiedenen Demokratien und entsprechend  einzurichten     223

    Kapitel 7   Welche Oligarchie für welche Verhältnisse passe. Praktische Ratschläge zur Erhaltung der oligarchischen Verfassungsform   224

    Kapitel  8    Von den Magistraten oder Behörden. Behörden für die alltäglichen und Behörden für die höheren
    Angelegenheiten. Besondere Behörden in einzelnen Staaten   226



    Siebtes Buch

    Kapitel 1   Es soll von der Herstellung  und  Einrichtung des schlechthin besten Staates gehandelt werden. Er charakterisiert sich durch die Verfolgung des besten  Zweckes. Der beste Zweck liegt in dem besten, menschenwürdigsten Leben, und das beste Leben wiederum, ist das Leben der Tugend, die der äußeren Mittel genug besitzt, um sich entsprechend betätigen zu können. Das gilt wie für den einzelnen ebenso für die Gesamtheit als solche oder den Staat   231

    Kapitel 2   Höchster Staatszweck ist also nicht die Gewinnung eines absoluten militärischen Übergewichts über die Nachbarstaaten   234

    Kapitel 3   Liegt auch der höchste Daseinszweck für den Staat wie für den einzelnen in tugendgemäßer Tätigkeit so braucht sie doch nicht nach außen zu gehen,  weder von Staat zu Staat noch von Person unmittelbar zu Person   237

    Kapitel 4   Die Zahl  der Bürger im besten Staat  240.

    Kapitel 5   Beschaffenheit, Lage und Größe des Landes   343

    Kapitel 6   Die Verbindung mit dem Meere und die Seemacht  244

    Kapitel 7  Beschaffenheit der Bürger im besten Staat   245

    Kapitel 8   Die notwendigen Stände im Staat   247

    Kapitel 9   Welche Stände sind Teile des Staats und mit Waffendienst und Staatsleitung zu betrauen  249

    Kapitel 10  Historischer Exkurs zur Rechtfertigung der Vorzugs-Stellung der regierenden Klasse. Die Verteilung des Landbesitzes    251

    Kapitel 11   Lage der Stadt; die Häuser und die Mauern  254

    Kapitel 12   Speisehäuser, öffentliche Plätze und Tempel. 257

    Kapitel 13   Rückkehr zu den grundsätzlichen Erörterungen im Eingang des Buches. Das Glück des Daseins besteht in der Übung  der vollkommensten  Tugend. Diese Tugend  ist bedingt durch die Natur, die Gewöhnung und die Vernunft. Die Gewöhnung und die Bildung der Vernunft ist Sache der Erziehung  258

    Kapitel 14   Die Erziehung muß im besten Staate für alle gleich sein und auf die Bildung des Geistes ihr höchstes Absehen nehmen. Falsches Erziehungsprinzip der Spartaner  261

    Kapitel  15   Die ethischen Tugenden sind die notwendige Voraussetzung der Weisheit, die uns im Verein mit ihnen in den Stand setzt,  ein Leben würdiger Muße zu führen. Plan der folgenden Erörterung über Erziehung.  Der Sorge für die Seele muß der Zeit nach die für den Leib entsprechend der Entwicklung des Menschen vorangehen. Das allererste ist die Sorge für die erste Entstehung des Menschen   266

    Kapitel 16   Staatliche Gesetzgebung für die Ehe.  Alter und Leibesbeschaffenheit der Ehewerber. Verhalten der Frauen in der Schwangerschaft.  Aussetzung verkrüppelter Kinder. Abtreibung der Leibesfrucht. Altersgrenze für die Zeugung. Strafe für Ehebruch   268

    Kapitel 17  Aufzucht der Kinder. Ihre Spiele. Sorge für ihre Reinheit. Ihre Anwesenheit beim Unterricht der der Großen   272
     

    Achtes Buch

    Kapitel l    Die Erziehung ist im  besten Staate eine öffentliche Sache und sollte gemeinsam sein   276

    Kapitel 2   Verschiedenheit der Ansichten über die Erziehungsziele. Die Jugend soll nur die sog. freien Künste lernen aber auch von ihnen einige nur bis zu einem gewissen Grade  278

    Kapitel 3   Von den vier Lehrfächern, Grammatik, Gymnastik, Musik und Zeichnen, soll hier besonders die Musik zur Behandlung kommen. Auch die Grammatik und das Zeichen dient nicht bloß dem gemeinen Nutzen. Die Gymnastik muß früh an die Reihe kommen, damit zuerst der Körper die wünschenswerte Beschaffenheit erhält   278

    Kapitel 4  Daß und wie man die Gymnastik üben soll. Bis zur Mannbarkeit sind leichte Übungen vorzunehmen, dann drei Jahre lang andere Fächer zu betreiben, dann folgen schwerere Übungen  281

    Kapitel 5  Von der Musik. Sie verfolgt einen dreifachen Zweck, Unterhaltung, Herzensbildung und Geistesbildung  282

    Kapitel 6  Fortsetzung. Soll unsere Jugend selbst spielen und singen lernen, oder nur ihr Gehör bilden? Wie weit soll die soll musikalische Ausbildung gehen, und welche Instrumente man spielen lernen  287

    Kapitel 7  Fortsetzung. Was für Weisen und Rhythmen oder Taktarten soll man lernen? Einteilung der Gesänge und Stücke. Für Bildungszwecke sind die ethischen Stücke und die dorische Weise, doch letztere nicht ausschließlich zu verwenden. Kritik der Ansicht Platos im Staate. Bei der Auswahl der Tonarten und Gesänge ist dreierlei zu  berücksichtigen: das Mittlere zwischen den extremen Weisen, das Mögliche und das Schickliche *)   291
     

    Anmerkungen.
    Zum ersten Buche  291
    Zum zweiten Buche  295
    Zum dritten Buche  300
    Zum vierten Buche  307
    Zum fünften Buche  313
    Zum sechsten Buche  317
    Zum siebenten Buche   319
    Zum achten Buche  321
    A. Namenregister  328
    B. Sachregister  337

    *) Einen ausführlichen alphabetischen Index zur Politik findet man in der kleinen griechischen Textausgabe von Bekker 8.333—265 und einen kürzeren in der von Immisch S. 345—353.
     



    Literatur (Auswahl)


    Links (Auswahl: beachte)

    Aristoteles Biographie im Netz.
    Aristoteles Werke im Netz.
    Aristoteles Politik im Netz.
        Buch 1-3. JACOB BERNAYS Berlin 1872 Verlag von Wilhelm Hertz von Google (fehlerhaft) eingescannt.
     



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    GIPT = General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    ___
    Wirtschaftslehre. Aristoteles kannte bereits die Unterscheidung zwischen Gebrauchs- und Tauschwert.
    __

    Querverweise
    Standort: Die Politik(Staats- und Wirtschaftslehre) des Aristoteles.
    *
    Auszüge aus dem 5. Buch und 8. Kapitel: „Die Erhaltung (soteria) der Verfassungen“
    Gleich zur Lex Bill Gates der Verbannung
    *
    Zum Überblick Programm Politische Psychologie in der IP-GIPT.
    Staatslehre in der IP-GIPT.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    z.B. Aristoteles site:www.sgipt.org. *Staatslehre site:www.sgipt.org
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    Dienstleistungs-Info.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Übersichts- und Inhaltsverzeichnisseite der Politik (Staats- und Wirtschaftslehre) des Aristoteles. IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/politpsy/staatsl/APolitik.htm
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