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Aristoteles Politik
Auszüge aus dem 5. Buch und 8. Kapitel: „Die Erhaltung (soteria) der Verfassungen“
Präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
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Vorbemerkung: Die Politik (Staats- und Wirtschaftslehre) des Aristoteles enthält revolutionär- geniale Vorschläge zur effektiven Einrichtung, Durchsetzung und Kontrolle der Demokratie einer starken und großen Mitte, aber auch konservativ-zeitgebundene und faschistische Vorstellungen bezüglich der Stellung und Rechte der Frauen, Sklaven und "Barbaren" (Nichtgriechen). Mich interessieren in erster Linie die revolutionär-genialen Vorschläge, die in den humanistischen Gymnasien meist sträflich vernachlässigt werden, weil es einfach nur noch peinlich ist, wie hochwirksame Ideen und Vorschläge über 2300 Jahre von unseren Schulen und Universitäten verleugnet, während Soziopathen wie Cäsar oder Alexander völlig unangemessen hagiographisch verklärt werden. Auch das spricht Bände über das Niveau, Zielorientierung und Wahrhaftigkeit der Lehre in unseren Gymnasien. Denn man erkennt unschwer, dass Aristoteles' Vorschläge in den "christlich-abendländischen Hollyvoodookratien" sehr zu Unrecht missachtet werden. Und deshalb haben wir auch solche etilE-Verhältnisse wie wir sie eben haben. Aus Aristoteles' Politik ergeben sich einfache und klare Handanweisungen, wie mit diesem etilE-Spuk der "christlich- abendländischen" etilE-Kultur verfahren werden sollte: die meisten Oligarchen, Parlamente und Regierungen müsste man schlicht und einfach ganz schnell davon jagen. Besonders das 8. Kapitel des 5. Buches ist hier sehr präzise. Und solche Texte gehören natürlich nicht in die Schulen (> Der Charakter und sein Preis). Da Aristoteles' Politik weder im Gutenbergprojekt noch bei Zeno.org (Stand 22.5.9) zur Online zur Verfügung steht, habe ich mich nunmehr entschlossen, das Werk auf unseren Seiten Zug um Zug darzustellen. |
Inhaltsverzeichnis
Politik
Nach der 3. Auflage von Eugen
Rolfes (1852-1931) von 1922 der Philosophischen Bibliothek Band 7 im
Felix Meiner Verlag Hamburg.
Erstes Buch
Kapitel 1 Wie das Wesen der staatlichen Gemeinschaft zu bestimmen sei. 1
Kapitel 2 Auf analytisch - genetischem Wege wird gezeigt, daß der Staat eine vollkommene Gesellschaft ist. Der Mensch ist von Natur ein staatliches Wesen 2
Kapitel 3 Von dem kleinsten Teil des Staates oder der Familie und von dem häuslichen Besitz 6
Kapitel 4 Der Sklave als Teil des häuslichen Besitzes. Seine Definition 7
Kapitel 5 Es gibt Menschen, die von Natur Sklaven sind 8
Kapitel 6 Nicht alle, die Sklaven sind, sind es von Natur 11
Kapitel 7 Abschließendes über das Rechtsverhältnis zwischen Sklave und Herr 13
Kapitel 8 Der häusliche Besitz im ganzen oder die Haushaltslehre. Von ihr ist die Erwerbslehre ein Teil. Die natürliche Erwerbskunst 14
Kapitel 9 Erwerbskunst und Gelderwerbskunst 17
Kapitel 10 Die natürliche Erwerbskunst Sache des Hausvaters und des Staatsmannes. Von Zins und Wucher 2l
Kapitel 11 Praktische Winke für die Erwerbstätigkeit in Haus mid Staat 23
Kapitel 12 Zur Orientierung. Teile der Haushaltslehre sind außer der Lehre von Herr und Sklave die Lehre von Mann und Weib und die Lehre von Vater und Kind. Vorläufiges über das Amt des Gatten und des Vaters 25
Kapitel 13 Zur weiteren Orientierung. Da der Mensch mehr ist als der Besitz, so muß der Hausvater vor allem für das geistige Wohl des Hauses sorgen. Was er in dieser Beziehung den Sklaven schulde und warum von seiner entsprechenden Pflicht gegen Weib und Kind erst später gehandelt werde. Ankündigung des nächsten Themas 26
Kapitel 1 Nutzen einer kritischen Zusammenstellung von Staatstheorien und Staatsformen. Die Theorie Platos in der Schrift vom Staat. Sein übertriebener Kommunismus 31
Kapitel 2 Die Weiber- und Kindergemeinschaft bei ihm erstrebt eine falsche Einheit 32
Kapitel 3 Sie bringt keinen Nutzen, aber vielen Schaden 34
Kapitel 4 Sie zerstört insbesondere die verwandtschaftliche Liebe 36
Kapitel 5 Die Gütergemeinschaft bei Plato ist gleichfalls verwerflich 38
Kapitel 6 Kritik der platonischen Schrift über die Gesetze 44
Kapitel 7 Die Verfassung des Phaleas 49
Kapitel 8 Die Verfassung des Hippodamus 53
Kapitel 9 Die Verfassung von Sparta 58
Kapitel 10 Die Verfassung von Kreta 65
Kapitel 11 Die Verfassung von Karthago 68
Kapitel 12 Die Verfassung des Solon für Athen und die Verfassungen anderer griechischen Staaten, die von einzelnen Gesetzgebern ausgegangen sind. 71
Kapitel 1 Rückkehr zur systematischen Behandlung. Was ist ein Staatsbürger, und was ist demgemäß ein Staat? 75
Kapitel 2 Wer hat praktisch als Bürger zu gelten, und wie stellt sich die Frage nach dem Bürgerrecht bei eintretendem Verfassungswechsel? 78
Kapitel 3 Wie lange bleibt ein Staat derselbe? 79
Kapitel 4 Welches ist die Tugend des Bürgers und wann fällt sie mit der Tugend des Mannes zusammen? 81
Kapitel 5 Fortsetzung. Beides fällt nur im besten Staate und da nur bei den bevorrechteten Bürgern zusammen 84
Kapitel 6 Unterschied der Staatsverfassungen 87
Kapitel 7 Drei gute und drei schlechte Verfassungen 89
Kapitel 8 Schwierigkeit, den Unterschied der Verfassungen zu bestimmen 90
Kapitel 9 Er liegt letzthin in der verschiedenen Auffassung des Staatszwecks, nach der sich die Auffassung des Rechtes und die Bewertung der Qualitäten bestimmt, die über den Anteil an der Regierung entscheiden 92
Kapitel 10 Das Für und Wider bei den verschiedenen Regierungsformen, und ob nicht statt der Personen besser die Gesetze herrschen 95
Kapitel 11 Bei der Verteilung der staatlichen Rechte ist einigermaßen auch die Menge zu berücksichtigen. Die Gesetze müssen zweifellos eine Schranke und Norm der obrigkeitlichen Befugnisse bilden 96
Kapitel 12 Die Freiheit, das Vermögen und die Tugend sind die einzigen Vorzüge, die einen direkten Anspruch auf die Staatsämter verleihen 100
Kapitel 13 In der besten Verfassung hat die Tugend den Vorzug nicht ohne gleichzeitige Berücksichtigung des Vermögens und der Freiheit. Wo ein einzelner oder mehrere die Staatsmännische Tugend in heroischem Maße besäßen, da müßten sie herrschen, ohne an Gesetze gebunden zu sein. In Demokratien bliebe freilich, wenn die Verfassung bestehen bleiben soll, nur übrig, sie durch das Scherbengericht zu entfernen 102
Kapitel 14 Von dem Königtum als erster der drei guten Staatsformen. Arten des Königtums 107
Kapitel 15 Von dem absoluten oder Vollkönigtum. Wo es sich nicht um einen Idealkönig handelt, ist es nicht gut und herrschen besser die Gesetze, wo dann aber auch durch den königlichen Namen allein die Verfassung nicht bestimmt ist. Auch ist es dann besser, daß nicht einer allein, sondern die besten Männer mit ihm regieren. So würde die beste Staatsverfassung gewonnen 110
Kapitel 16 Begründung und Verteidigung dieser Bestimmungen 113
Kapitel 17 Für welche Untertanen gleichwohl das absolute Königtum besser sein mag, und für welche die Aristokratie und die sogenannte Politie es ist 117
Kapitel 18 Eine Schlußfolgerung: Da der beste Staat auf das beste Ziel angelegt ist und demzufolge in ihm Menschentugend und Bürgertugend zusammenfallen, so begegnet sich auch der Weg seiner Herstellung mit den Mitteln zur Erziehung und Heranbildung tugendhafter Männer. Wie man tatsächlich den besten Staat herstellt und einrichtet, davon soll im folgenden gehandelt werden. 118
Kapitel 1 Absolut und relativ beste Verfassung. Die letztere, mit der man sich oft bescheiden muß, kann man nicht praktisch verwirklichen und durch Gesetze stützen, wenn man die Arten und Unterarten der Staatsformen nicht bis ins einzelne kennt 121
Kapitel 2 Plan der folgenden Darstellung. Es soll zuerst nicht von der Herstellung der absolut, sondern der relativ besten Verfassung gehandelt werden, oder auch davon, mit welcher, wenn auch schlechten Staatseinrichtung man sich unter Umständen abfinden muß. Wir müssen also, nachdem wir die beste Verfassung, das Königtum, beziehungsweise die Aristokratie, bereits beschrieben haben, die dritte von den guten Verfassungen, die sogenannte Politie, beschreiben, ebenso die drei schlechten Verfassungen, Oligarchie, Demokratie und Tyrannis, die Unterarten der verschiedenen Verfassungen angeben und die praktische Herstellung der einzelnen Formen ins Auge fassen 123
Kapitel 3 Ursache der vielen Verfassungen ist die Verschiedenheit der Stände und ihrer staatlichen Stellung 125
Kapitel 4 Acht Stände, fünf-Demokratien 126
Kapitel 5 Vier Oligarchien 133
Kapitel 6 Ableitung der Demokratien und Oligarchien a priori 134
Kapitel 7 Drei -Aristokratien außer der eigentlichen 136
Kapitel 8 Die Politie. Aristokratische und demokratische Politien 137
Kapitel 9 Errichtung der Politien. Ihre Verschiedenheit je nach der Mischung oligarchischer und demokratischer Momente in ihnen 139
Kapitel 10 Die Tyrannis 141
Kapitel 11 Der relativ beste Staat, gegründet auf den Mittelstand. Je nachdem die Staaten sich ihm nähern oder von ihm entfernen, sind sie besser oder schlechter 142
Kapitel 12 Welche Verfassung ist sonst noch für bestimmte Leute angemessen? 146
Kapitel 13 Oligarchische und demokratische Kunstgriffe zur Erhaltung der Verfassung 148
Kapitel 14 Von dreien Dingen, deren Einrichtung die Verfassungen unterscheidet und das Staatswohl bedingt, der beratenden Gewalt, der Magistrate und der Rechtspflege. Die beratende Gewalt insbesondere 150
Kapitel 15 Die Magistrate oder die obrigkeitlichen Ämter 154
Kapitel 16 Die Rechtspflege 159
Kapitel 1 Es sollen die Ursachen des Sturzes und der Erhaltung der Verfassung dargestellt werden. Vorbemerkungen 162
Kapitel 2 Drei Ursachen des Verfassungswechsels im allgemeinen, Stimmung, Absicht und äußere Ursachen; ihrer sind sieben oder elf 165
Kapitel 3 Die elf äußeren Ursachen im einzelnen 167
Kapitel 4 Nachtrag 170
Kapitel 5 Sturz der Demokratien 173
Kapitel 6 Sturz der Oligarchien 175
Kapitel 7 Sturz der Aristokratien 179
Kapitel 8 Erhaltung der Verfassungen im allgemeinen und besonderen 183
Kapitel 9 Fortsetzung 188
Kapitel 10 Sturz der Monarchien 191
Kapitel 11 Ihre Erhaltung, insbesondere die Erhaltung der Tyrannis 200
Kapitel 12 Kurzlebigkeit der Oligarchien und Gewaltherrschaften. Kritik der platonischen Lehre von der Umwandlung der Verfassungen 207
Kapitel 1 Es soll von der Errichtung der Demokratien und Oligarchien gehandelt, eine Nachlese zum 4. Buche gehalten und insbesondere gezeigt werden, wie der Rat, die Magistrate und das Gericht nach einer anderen Verfassung als der Bestehenden eingerichtet werden können, wo dann die Verfassungen selbst ineinander hinüberspielen werden 211
Kapitel 2 Gründung und Einrichtung der Demokratien; sie beruhen sämtlich auf dem Grundsatz der Freiheit und Gleichheit 213
Kapitel 3 Wie schwer es sei, nach diesem Grundsatz praktisch zu verfahren 215
Kapitel 4 Von der besten Demokratie und von den anderen Demokratien in absteigender Folge 216
Kapitel 5 Von der Erhaltung der Demokratien. Das Verfahre der Demagogen und das richtige Verfahren 220
Kapitel 6 Gründung der Oligarchien. Sie sind je Gegenstücke zu den verschiedenen Demokratien und entsprechend einzurichten 223
Kapitel 7 Welche Oligarchie für welche Verhältnisse passe. Praktische Ratschläge zur Erhaltung der oligarchischen Verfassungsform 224
Kapitel 8 Von den Magistraten oder Behörden.
Behörden für die alltäglichen und Behörden für
die höheren
Angelegenheiten. Besondere Behörden in einzelnen Staaten
226
Kapitel 1 Es soll von der Herstellung und Einrichtung des schlechthin besten Staates gehandelt werden. Er charakterisiert sich durch die Verfolgung des besten Zweckes. Der beste Zweck liegt in dem besten, menschenwürdigsten Leben, und das beste Leben wiederum, ist das Leben der Tugend, die der äußeren Mittel genug besitzt, um sich entsprechend betätigen zu können. Das gilt wie für den einzelnen ebenso für die Gesamtheit als solche oder den Staat 231
Kapitel 2 Höchster Staatszweck ist also nicht die Gewinnung eines absoluten militärischen Übergewichts über die Nachbarstaaten 234
Kapitel 3 Liegt auch der höchste Daseinszweck für den Staat wie für den einzelnen in tugendgemäßer Tätigkeit so braucht sie doch nicht nach außen zu gehen, weder von Staat zu Staat noch von Person unmittelbar zu Person 237
Kapitel 4 Die Zahl der Bürger im besten Staat 240.
Kapitel 5 Beschaffenheit, Lage und Größe des Landes 343
Kapitel 6 Die Verbindung mit dem Meere und die Seemacht 244
Kapitel 7 Beschaffenheit der Bürger im besten Staat 245
Kapitel 8 Die notwendigen Stände im Staat 247
Kapitel 9 Welche Stände sind Teile des Staats und mit Waffendienst und Staatsleitung zu betrauen 249
Kapitel 10 Historischer Exkurs zur Rechtfertigung der Vorzugs-Stellung der regierenden Klasse. Die Verteilung des Landbesitzes 251
Kapitel 11 Lage der Stadt; die Häuser und die Mauern 254
Kapitel 12 Speisehäuser, öffentliche Plätze und Tempel. 257
Kapitel 13 Rückkehr zu den grundsätzlichen Erörterungen im Eingang des Buches. Das Glück des Daseins besteht in der Übung der vollkommensten Tugend. Diese Tugend ist bedingt durch die Natur, die Gewöhnung und die Vernunft. Die Gewöhnung und die Bildung der Vernunft ist Sache der Erziehung 258
Kapitel 14 Die Erziehung muß im besten Staate für alle gleich sein und auf die Bildung des Geistes ihr höchstes Absehen nehmen. Falsches Erziehungsprinzip der Spartaner 261
Kapitel 15 Die ethischen Tugenden sind die notwendige Voraussetzung der Weisheit, die uns im Verein mit ihnen in den Stand setzt, ein Leben würdiger Muße zu führen. Plan der folgenden Erörterung über Erziehung. Der Sorge für die Seele muß der Zeit nach die für den Leib entsprechend der Entwicklung des Menschen vorangehen. Das allererste ist die Sorge für die erste Entstehung des Menschen 266
Kapitel 16 Staatliche Gesetzgebung für die Ehe. Alter und Leibesbeschaffenheit der Ehewerber. Verhalten der Frauen in der Schwangerschaft. Aussetzung verkrüppelter Kinder. Abtreibung der Leibesfrucht. Altersgrenze für die Zeugung. Strafe für Ehebruch 268
Kapitel 17 Aufzucht der Kinder. Ihre Spiele. Sorge für
ihre Reinheit. Ihre Anwesenheit beim Unterricht der der Großen
272
Achtes Buch
Kapitel l Die Erziehung ist im besten Staate eine öffentliche Sache und sollte gemeinsam sein 276
Kapitel 2 Verschiedenheit der Ansichten über die Erziehungsziele. Die Jugend soll nur die sog. freien Künste lernen aber auch von ihnen einige nur bis zu einem gewissen Grade 278
Kapitel 3 Von den vier Lehrfächern, Grammatik, Gymnastik, Musik und Zeichnen, soll hier besonders die Musik zur Behandlung kommen. Auch die Grammatik und das Zeichen dient nicht bloß dem gemeinen Nutzen. Die Gymnastik muß früh an die Reihe kommen, damit zuerst der Körper die wünschenswerte Beschaffenheit erhält 278
Kapitel 4 Daß und wie man die Gymnastik üben soll. Bis zur Mannbarkeit sind leichte Übungen vorzunehmen, dann drei Jahre lang andere Fächer zu betreiben, dann folgen schwerere Übungen 281
Kapitel 5 Von der Musik. Sie verfolgt einen dreifachen Zweck, Unterhaltung, Herzensbildung und Geistesbildung 282
Kapitel 6 Fortsetzung. Soll unsere Jugend selbst spielen und singen lernen, oder nur ihr Gehör bilden? Wie weit soll die soll musikalische Ausbildung gehen, und welche Instrumente man spielen lernen 287
Kapitel 7 Fortsetzung. Was für Weisen und Rhythmen
oder Taktarten soll man lernen? Einteilung der Gesänge und Stücke.
Für Bildungszwecke sind die ethischen Stücke und die dorische
Weise, doch letztere nicht ausschließlich zu verwenden. Kritik der
Ansicht Platos im Staate. Bei der Auswahl der Tonarten und Gesänge
ist dreierlei zu berücksichtigen: das Mittlere zwischen den
extremen Weisen, das Mögliche und das Schickliche *)
291
Anmerkungen.
Zum ersten Buche 291
Zum zweiten Buche 295
Zum dritten Buche 300
Zum vierten Buche 307
Zum fünften Buche 313
Zum sechsten Buche 317
Zum siebenten Buche 319
Zum achten Buche 321
A. Namenregister 328
B. Sachregister 337
*) Einen ausführlichen alphabetischen Index zur
Politik findet man in der kleinen griechischen Textausgabe von Bekker 8.333—265
und einen kürzeren in der von Immisch S. 345—353.
Aristoteles Biographie im Netz.
Aristoteles Werke im Netz.
Aristoteles Politik im Netz.
Buch
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