Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=27.10.1998
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 17.10.16
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20
D-91052 Erlangen
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Herzlich willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine
und Integrtaive Psychotherapie, Abteilung Berufs- und Fachgeschichte, Berufs-
und Gesundsheitpolitik, hier der Bereich:
Resolution zu einer fairen und kompetenten Besetzung des
wissenschaftlichen Psychotherapiebeirates
(1) GutachterInnen sollten grundsaetzlich kompetent, unbefangen und
unabhaengig von dem Gegenstand sein, den sie begutachten sollen.
(2) Kompetenz in allgemeinen und schulen-unabhaengigen Psychotherapiebelangen
setzt voraus, dass eine GutachterIn keiner bestimmten Psychotherapieschule
oder wenigstens mehreren zugleich angehört. Dies sollte ueber ihre
offen zu legenden Mitgliedschaften (Transparenzprinzip) und ueber ihre
Veroeffentlichungen kontrollierbar sein.
(3) Die GutachterIn darf keine persoenlichen Interessen fuer eine bestimmte
Psychotherapieschule in ihrer Mitgliedschaft und in ihren Veroeffentlichungen
erkennen lassen.
(4) Die Besetzung des Psychotherapiebeirats widerspricht den oben genannten
Grundsaetzen in fundamentaler Weise und ist daher mit den Grundprinzipien
des Rechtsstaates, dem Unbefangenheits- und Fairnessprinzip unvereinbar.
(5) Die Gesellschaft für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
ersucht das Bundesministerium fuer Gesundheit daher nachhaltig und dringend,
die bisherige Besetzung zurueckzunehmen und unter Beachtung oben genannter
Grundsaetze neu zu gestalten.
Schliessen Sie sich bitte an. Kopieren Sie diese Resolution und geben
Sie die Resolution weiter, z. B. an: Bundestag, Bundestagsabgeordnete,
Gesundheitsausschuss, Therapieverbaende, Presse, Rundfunk, Fernsehanstalten,
Krankenkassen, KVen, Berufsverbaende, Landesministerien, KollegInnen.
Querverweise:
Forderungen an die AGR zur Umsetzung
des PsychThG
Vorbereitung
einer Verfassungsklage gegen das PsychThG
Informationen
zur Verfassungsbeschwerde der Uni Marburg
Organisation
von Klagen gegen das PsychThG und seine Umsetzung
Zum Nachweis des Zeitansatzes
für Vor- und Nacharbeit einer Behandlungsstunde
Pressererklärung
zur Falschmeldung der Bundesärztekammer über die Gründung
eines
wissenschaftlichen
Beirates zum PsychThG
Zur Allgemeinen Berufspolitik der
SGIPT
Literaturhinweis
Rechtsprobleme PsychThG
Rechtsprobleme PsychThG im Internet
Literaturhinweise
Rechtsprobleme PsychThG
-
Pulverich, G. (1998). Kommentar zu
den Übergangsbestimmungen in § 12 des Psychotherapeutengesetzes
vom 6.3.1998. Report Psychologie 52, 4,353-362.
-
Pulverich, G. (1998). Kommentar zu
den Übergangsbestimmungen des § 95 SGB (Kassenzulasung, Ermächtigung).
Report Psychologie 52, 4,363-368.
_
Rechtsprobleme
PsychThG im Internet
An dieser Stelle sind künftig
Link-Hinweise vorgesehen.
PotentielleKunstfehler
in der Psychotherapie