Sonntag 10.5.1998
Die naechste oeffentliche Erklaerung, falls die Forderungen nicht
erfuellt werden, erscheint am 15.6.1998.
I. Notwendige Kompromisse und Einigung von
AGR behindert
Wir erleben fassungslos, daß die Umsetzung des PsychThG, also die Einigung zwischen AGPT (KostenerstattlerInnen) und AGR Delegations- PsychotherapeutInnen) auf faire und gemeinsam getragene Ausfuehrungsbestimmungen auf der Stelle tritt. In erster Linie machen wir dafuer die AGR verantwortlich, die keine anderen Verfahren - nicht einmal auf der berufsrechtlichen Ebene - dulden will. In allen Punkten versuchen die tiefenpsychologischen, psychoanalytischen und verhaltenstherapeutischen Delegations-PsychotherapeutInnen ihre Position durchzusetzen, obwohl sie wissen, daß die betroffenen Bundes- und besonders die Landesbehoerden nur dann taetig werden wollen, wenn sich die Verbaende geeinigt haben (AGPT, AGR und die entsprechenden groeßeren Fach- und Berufsverbaende wie z. B. BDP, DPTV). Die Behinderung der Einigung geht zu Lasten der KostenerstattlerInnen, die ja in diesem Jahr noch ihre vielfach entwuerdigenden "Nachqualifikationen" und Leistungsnachweise erbringen muessen.
II. Recht auf die Fruechte des 25jaehrigen Kampfes
Die KostenerstattlerInnen haben durch ihren jahrzehntelangen Verzicht, sich der medizinischen Delegation zu unterwerfen, wesentlich und ganz entscheidend mit ihren Opfern, ihrer Standhaftigkeit und ihrem Kampf dazu beigetragen, daß ein PsychThG auf den Weg und nun fast durchgebracht wurde. Es ist daher nicht mehr als recht und billig, daß sie fuer ihren jahrzehntelangen Kampf und und ihre Opfer nunmehr ihren Anteil fordern.
III. Konkrete Forderungen
(1) Approbation
Fuer die Approbation psychologischer PsychotherapeutInnen sind folgende international anerkannte Verfahren auch in Deutschland anzuerkennen:
Familientherapie
Gestalt-Therapie
Hypnotherapie
Integrative Therapie (incl. Schulen- und methodenuebergreifende KLIPSinnen)
Klientenzentrierte Psychotherapie (GT)
Koerpertherapie
Kognitive Therapie
Psychodrama
Transaktionsanalyse
(2) Sozialrechtliche Zulassung fuer Niedergelassene
a) Jede von den anerkannten Traegern bezahlte und damit rechtlich akzeptierte Einzel-Therapiesitzung ist mit 1,5 Stunden zu werten.
b) Da von den Kassen teilweise voellig willkuerliche Zuweisungen zu Richtlinienverfahren erfolgten, hat jede PsychotherapeutIn das Recht, sich selbst fuer alle ihre geleisteten Anrechnungsstunden einem Richtlinienverfahren zuordnen (z. B. Gestalt-Therapie und Klienzentrierte Therapie zum tiefenpsychologisch-fundierten Richtlinienverfahren, Familientherapie kann sich allen dreien zuordnen).
c) Es sind die SupervisiorInnen, die von den jeweiligen Fachverbaenden anerkannt sind, ebenfalls fuer die Supervision anzuerkennen.
IV. Interessen der Angestellten, BeamtInnen
und verwandter Berufsfelder
Die Interessen der Angestellten und BeamtInnen, Ausfallzeiten erziehender Muetter und Vaeter und psychotherapeutisch arbeitender Schul-, Gefaengnis-, Heimpsychologen- und anderer vergleichbarer Berufsfelder sind fair und angemessen zu beruecksichtigen.
Zur Allgemeinen Berufspolitik der SGIPT