Archiv-Material - Nur noch von berufspolitisch-historischem
Interesse
Es wurde keine Klage - prophylaktisch - auf den Weg gebracht.
Das Konto wurde aufgelöst und eingegangene Beträge
zurückerstattet.
(SGIPT Sekretariat 14.8.1999)
Hat eine Verfassungsklage Aussicht auf Erfolg, kann das Inkrafttreten des PsychThG gestoppt werden. Zunächst ist also die Möglichkeit einer Verfassungsklage und ihre Aussicht auf Erfolg zu prüfen. Hierzu braucht man eine erfahrene und angesehene Kanzlei, am besten vor Ort in Karlsruhe, um diese Vorprüfung vornehmen zu lassen. Eine gründliche und realistische Prüfung kostet natürlich Geld. Wir werden daher aktiv werden, wenn genügend Spenden zusammen gekommen sind.
Die folgenden Ausfuehrungen zur Verfassungsbeschwerde haben wir von
der Universitaet Marburg im Internet gefunden:
https://stud-www.uni-marburg.de/~Neumanna/politik/bundesverfassungsgericht.html
"Die Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr.4a GG)
Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde ermöglicht jedermann die
Möglichkeit, sich gegen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten
Eingriff der öffentlichen Gewalt in seine Grundrechte zur Wehr zu
setzen. Dies gilt selbst für juristische Personen, insofern das Grundrecht
ihnen seinem Wesen nach zustehen kann (siehe auch "Hintergrund : Die Grundrechte"
in AmigaGadget # 21). Zulässigkeitsvoraussetzungen sind neben der
Beschwerdebefugnis, nach der eine Grundrechtsverletzung durch einen Akt
der öffentlichen Gewalt aus dem Vortrag des Klägers zumindest
möglich erscheinen muß, auch die Einhaltung einer sehr kurzen
Frist (ein Monat, gegen ein Gesetz : ein Jahr) und die Erschöpfung
des Rechtsweges, die nur in besonders eiligen oder allgemein bedeutsamen
Fällen entbehrlich ist. Aufgrund der hohen Zahl der Verfassungsbeschwerden
(bis 1989 waren über 75.000 Verfahren angestrebt worden, Tendenz steigend)
gibt es verschiedene Regelungen, die die Verfahrensflut stoppen sollen.
Neben den oben beschriebenen Kammern und der Vorauswahl durch die Präsidialräte,
besteht auch die Möglichkeit der Verhängung einer Mißbrauchsgebühr
in Höhe von bis zu 5.000 DM. "
Organisation
von Klagen gegen das PsychThG
und seine Umsetzung
Das Gesetz selbst und noch mehr seine Umsetzung werden vielfach Anlaß zu Klagen geben. Es erscheint daher sinnvoll, die verschiedenen Klagen zu organisieren, auch um Kosten zu sparen. Wer Klage-Ideen und Interessen hat, schreibe, faxe oder maile uns.
Sekretariat SGIPT
Fax: 09131-27115
c/o Rathsmann-Sponsel
sekretariat@sgipt.org
Postfach 3147
(Ersatz: irs@sgipt.org)
D-91019 Erlangen
Im folgenden einige Beispiele und Stichworte für Klage-Ideen. MitarbeiterInnen für die verschiedenen Aufgaben werden gesucht. Bitte melden.
Erziehungszeitanerkennung im Berufsrecht vergessen
Eine ziemlich aussichtsreiche Klage dürfte
für alle diejenigen Mütter und Väter bestehen, die im Anrechnungszeitraum
1989-1998 Kinderziehungszeiten geltend machen können. Solche
Kindererziehungszeiten sind zwar im Sozialrecht vorgesehen, aber nicht
im Berufsrecht. Das ist wohl ein eindeutiger Rechtsfehler, da die Approbation
Voraussetzung für die sozialrechtliche Zulassung ist.
Ungleichbehandlung Delegations-PsychotherapeutInnen und KostenerstattlerInnen, z. B. nicht wenige DelegationspsychotherapeutInnen haben ihre Ausbildung nicht an sog. KV-anerkannten Instituten gemacht und müssen keine Nachqualifikation machen.
Besitzstand KostenerstattlerInnen nicht gesichert: rund 450 Millionen von den 1,65 Milliarden an Psychotherapiekosten wurden von KostenerstattlerInnen erbracht (27%), das entspricht einer Zulassung von 5000-10000 KostenerstattlerInnen.
International wissenschaftlich anerkannte Verfahren in Deutschland durch den hemmungslosen Egoismus der AGR und die Vettern- und Pfründewirtschaft nicht anerkannt.
Angemessene Vor- und Nacharbeit im Sachleistungsverfahren nicht gewährleistet.
Vor- und Nacharbeit, Auto-Supervision und Supervision,
Fort- und Weiterbildung nicht angemessen berücksichtigt.
Zum Nachweis des Zeitansatzes
für Vor- und Nacharbeit einer Behandlungsstunde
Alte benachteiligt, da KV Alterszulassungsbeschränkung hat.
Alte benachteiligt, weil Arbeit vor dem Stichzeitraum (1989) nicht berücksichtigt wird.
„MehrbeinerInnen" nicht angemessen berücksichtigt im Sinne von Schutz.
Zur Finanzierung der Klagen haben wir ein Konto bei der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen eingerichtet:
Das Konto wurde aufgelöst
Die steuerliche Absetzbarkeit wird geprüft und so bald wie möglich bekannt gegeben. Die Kontobevollmächtigten Irmgard Rathsmann-Sponsel und Rudolf Sponsel versichern, daß alle Spenden ausschließlich für die Organisation von Klagen gegen das PsychThG verwendet werden. Übrige oder nicht verwendete Beträge werden zurückerstattet. Ein unabhängiges Prüfungsgremium zur Kontrolle und Prüfung der Spenden wird berufen.
Literaturhinweise Rechtsprobleme PsychThG
Rechtsprobleme
PsychThG im Internet
An dieser Stelle sind künftig
Link-Hinweise vorgesehen.