Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=17.06.1998 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 29.01.14
Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen Mail:_sekretariat@sgipt.org_Zitierung & Copyright
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Willkommen in der Abteilung Gesundheitskosten, Gesundheitssystem, Kostenexplosion, Gesundheitspolitik aus Sicht der Allgemeinen und Integrativen Psychologie, Psychopathologie, Psychoadiagnostik und Psychotherapie:
Kalkulation psychologisch-psychotherapeutischer Dienstleistungen 1977
Die folgende Kalkulation, die erstmals 1977 von R. Sponsel über seine Praxis und 1982 in Fernstudium Psychologie veröffentlicht wurde, beweist, daß Kostenerstattungs PsychotherapeutInnen schon seit über 20 Jahren mit dem Faktor 1,5 auf eine Behandlungsstunde gearbeitet haben. Diese Kalkulation ist auch veröffentlicht worden.
Aus: Gasch, B. (1982, Version D). Berufsfelder des Psychologen AUFG/ 4 FIM Psychologie. Erlangen: FIM, Reader S. 25
AUFG Kapitel 4 Berufsfelder des PsychologenREADER 4.5
KALKULATION PSYCHOLOGISCHER DIENSTTLEISTUNGEN
VORBEMERKUNG
Die folgende Berechnung ist lediglich als Beispiel zu sehen und nicht als Modellrechnung. Ein freiberuflich tätiger Psychologe kalkuliert hier seine Unkosten und seine Einnahmen. Da sich Lebenshaltungskosten und Einkommensentwicklung ändern können, ist mehr auf die Relation der Posten als auf die absoluten Zahlen zu achten! (Stand Ende 1977)
(Siehe auch eine analoge, ausführliche Aufstellung von FORSTER 1977(1))
Aus: Sponsel, R. (1977). Kalkulation psychologischer Dienstleistungen. Manuskript Erlangen. Umfang: ca. 340 Wörter Bearbeitung: bei Interesse Schwierigkeit: leicht bis mittel
(Stand Ende 1977)
"Psychologische Tätigkeit ist sehr zeitintensiv, doch hängen an den Kosten für eine Beratungs- oder Psychotherapiestunde noch eine ganze Reihe von Faktoren. Wie sich die Kosten für die psychologische Tätigkeit errechnen, soll im folgenden klargelegt werden, und zwar bezogen auf ein Kalenderjahr.
1. Zugrundegelegt wird dieser Kalkulation ein Mindestverdienst entsprechend BAT IIa, also rund 2700.-Brutto. im Monat, z.B. bei einem im öffentlichen Dienst arbeitenden Psychologen, der keinerlei Risiko eingeht.
- Sozial-und Rentenversicherung ..................................... 10 800
- Einkommensteuer & Mehrwertsteuer ........................... 12 000
- Gehalt (abzüglich Steuer, Versicherungen) .................... 20 000
- Miete, Telefon, Heizung, Nebenkosten .......................... 8 400
- Tests, Formulare, Fragebogen, Geräte, Tonbänder,
Büromaterial .................................................................. 3 600- Berufsverbandsabgaben, Haftpflicht ............................. 500
- Supervision (Kontrolle) ................................................ 1 200
- Bücher, Fachzeitschriften, jährlich 10 Tage Fortbildung 3 500
- Halbtagskraft für Testauswertung, Dokumentation,
Organisation, Abrechnung (mit Arbeitgeberanteilen,
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.) ................................ 18 000- Sonstiges (Steuerberater, Rechtsanwalt, evtl.
Praktikanten) ................................................................. 2 000("Umsatz-Soll") 80 000 2. Geht man von jährlich vier Wochen Urlaub, 10 Tagen Fortbildung, eine Woche Krankheit und ein paar Feiertagen aus, so ergibt sich an produktiver Arbeitszeit ein Kontingent von 10 Monaten, was 43 Wochen entspricht.
Berücksichtigt man weiter, daß ein seriöser Psychologe, der seinen Beruf und seine Verantwortung ernst nimmt, wöchentlich nicht mehr als 20-25 Therapiestunden (einschließlich Gruppen) ansetzt, so ergibt das folgenden "Stunden-Satz:
80 000 43 x 25 = 74,42 DM
In diesem Satz ist Diagnostik, Therapieplanung, Vorbereitung, Nacharbeit etc. enthalten. Bezieht man den Stundensatz auf die tatsächlich effektiv aufgewendete Zeit, ergibt sich:
80 000 43 x 40 = 46.51 DM
3. Ein Psychologe, wenn er einigermaßen minimal wirtschaftlich arbeiten will, muß für die Stunde mindestens 46.-DM ansetzen. Geht man davon aus, daß der frei praktizierende unter großem Erfolgszwang steht und ein nicht unbeträchtliches Risiko auf sich nimmt, ist sein damit verbundener monatlicher Nettoverdienst von 1666.66 DM gemessen an anderen Einkommen und der Verantwortung, die er trägt, geradezu bescheiden. Dies sollte jeder berücksichtigen, bevor er lauthals den Tarif des Psychologen beklagt."
1) Forster, T. (1977). Jahresstatistik einer freien psychologisch-verhaltenstherapeutischen Praxis. Report Psychologie , 10, Dez., 8-17.
Zitierung
Sponsel, R. (1977). Kalkulation psychologisch-psychotherapeutischer Dienstleistungen 1977. Internet Publikation - Allgemeine und Integrative Psychotherapie. Erlangen: https://www.sgipt.org/gesko/kalk77.htm
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