Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=28.06.2018
Internet Erstausgabe, letzte Änderung: 20.07.18
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf
Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
Mail:_sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
& Copyright
Anfang Begriffsanalyse
Gesunder Menschenverstand im Recht Rel.
Aktuelles _Überblick_Überblick
Wissenschaft _Rel.
Beständiges_ Titelblatt_
Konzept_
Archiv_
Region_
Service
iec-verlag__Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen_
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT, Abteilung Wissenschaft,
Bereich Sprache und Begriffsanalysen und hier speziell zum Thema:
Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand
im Recht
Haupt- und
Verteilerseite Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand.
Zur
Methodik der Begriffsanalysen.
Die Hauptbedeutungen.
Originalrecherche von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Zusammenfassung - Abstract - Summary
GMV im Recht
Im Recht spielt der "Gesunde Menschenverstand eine wichtige, aber auch
bipolar-ambivalente Rolle. Einerseits beruft sich die Rechtsprechung auf
ihn, fordert ihn in bestimmten Fällen sogar (Schöffen, Lebens-Erfahrung,
Beurteilung), andererseits ist es gefährlich, sich auf den "gesunden
Menschenverstand" zu verlassen und nicht wirklich kritisch und gründlich
- vor allem in der Beweisaufnahme - zu prüfen.
Wer nach ordentlich definierten Begriffen im Recht
sucht, wird oft enttäuscht und so ist es auch mit dem Begriff
"Gesunder Menschenverstand". Ich habe in meinen Stichproben noch keinen
Text gefunden, in dem ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem
Menschenverstand zu verstehen ist, angegeben wird. Der Hang zum Nebulösen
und Unklaren ist im Recht extrem verbreitet, was meiner Meinung nach mit
dem Rechtsstaatsprinzip und der Rechtssicherheit unvereinbar ist. Man fragt
sich hier auch, was im Begriff Rechtswissenschaft der Teilausdruck "wissenschaft"
bedeuten soll. Vielleicht ist das Unscharf-Nebulös-Unklare aber sogar
gewollt, weil dann maximale, wenn auch willkürliche Deutungs-Spielräume
möglich sind und jede RichterIn / JuristIn ihr aktual-individuelles
Begriffsverständnis in das Wort hineinprojizieren kann. (> Begriffsanalyse
denkbar im Recht, Problemfeld
Rechtsbegriffe)
Wenn die Wortgebrauchsstichprobe
groß und informativ genug ist, wird das Ergebnis der Analyse hier
mitgeteilt. Ziel ist, das Bedeutungsspektrum im Recht zu erfassen. Eine
wichtige Quelle ist hierfür natürlich - nach Wittgenstein,
dessen Programm hier realisiert wird - der Wortgebrauch. Denn mit
allgemeinem und abstraktem MEINEN wie es in den Geistes-, Sozial-
und Rechtswissenschaften so extrem verbreitet ist, kommt man nicht weiter.
Selektionskriterium war einzig und allein, ob das Wort "gesunder Menschenverstand"
oder ein Synonym ("jeglicher
Menschenverstand"; Österreich: "Hausverstand!) in einem Rechtstext
oder Text, der sich auf das Recht bezieht, vorkam.
Kritik, Anregungen und Ergänzungen sind
natürlich erwünscht (mailto:
rudolf-sponsel@sgipt.org).
Gebrauchsbeispiele
für Redewendung "Gesunder Menschenverstand" im Recht
Beweisverfahren und gesunder Menschenverstand
"Da ist zunächst ein Rückgang der Theologie und der theologischen
Fakultät zu beobachten, ein sehr langsamer Rückgang freilich,
denn abgeschafft ist diese Fakultät an den Universitäten heute
noch nicht; es ist wahrlich, als ob der moderne Staat immer noch Professoren
der Astrologie besolden wollte. Der Rückgang begann damit, daß
die Juristen und die Ärzte über die widervernünftige Logik
der Kirche zu lachen anfingen. Man hat den alten Griechen Mangel an Kritik,
Mangel an Verifizierung der behaupteten Tatsachen vorgeworfen; mit Recht;
aber die antike Kritiklosigkeit war doch noch gesunder
Menschenverstand, wenn man sie mit dem Gedankengange vergleicht,
der zur Zeit der Scholastik über Recht und Unrecht des Angeklagten,
über Tod und Leben des Kranken zu entscheiden sich anmaßte.
Das Beweisverfahren, das noch zur Zeit der Hexenprozesse angewandt wurde,
ist ja nicht eine grauenhafte Satire, sondern geschichtliche Wahrheit:
die Hexe wird ins Wasser geworfen; ihre Unschuld gilt für erwiesen,
wenn sie ersäuft, ihre Schuld, wenn sie oben schwimmt. So war es überall,
in Fragen des Rechts wie in Fragen der Heilkunde. Die Begriffe der Ursache
und der Folge, der psychologischen wie der physiologischen Kausalität
waren nicht vorhanden, mußten von Juristen und Ärzten neu entdeckt
werden."
Quelle: Fritz Mauthner (1920(22): Der Atheismus
und seine Geschichte im Abendlande. 1. Band - Kapitel 30 Siebzehnter Abschnitt
Rinascimento. http://gutenberg.spiegel.de/buch/der-atheismus-und-seine-geschichte-im-abendlande-1-band-9910/30
Kommentar: Der gesunde Menschenverstand (GMVonS)
wird hier positiv (GMVwert)
gegen das kirchlich geprägte Rechtsverständnis im Mittelalter
verwendet. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand
zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
Beweiswuerdigung
Freie Beweiswuerdigung im Einklang
mit dem gesunden Verstand
"E. Zusammenfassung: Die Beweiswürdigung vor internationalen Gerichten
I. Grundsätze der Beweiswürdigung
Im Völkerprozessrecht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.
Strenge Beweisregeln, etwa in Form des Legalbeweises, sind unbekannt. In
seiner Beweiswürdigung ist der internationale Richter an die Gesetze
der Logik und des gesunden Menschenverstandes
gebunden und darf keine nicht nachvollziehbaren, willkürlichen oder
irrationalen Schlüsse aus dem Beweismaterial ziehen. Die Beweiswürdigung
stützt sich auf die Gesamtheit der dem Gericht vorliegenden
Beweise, seien sie durch die Parteien eingebracht oder vom Gericht amtswegig
erhoben. "
Quelle: S. 581: Benzing, M. (2010) Achtes Kapitel:
Grundsätze der Beweiswürdigung, Beweismaß und Beweiswert
A. Grundsätze der Beweiswürdigung vor internationalen Gerichten.
In (493-584) Benzing, M. (2010) Das Beweisrecht vor internationalen
Gerichten und Schiedsgerichten in zwischenstaatlichen Streitigkeiten, Beiträge
zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht. Heidelberg:
Springer.
Kommentar: Der wichtige Stellenwert des gesunden Menschenverstandes
(GMVwert). - gleichwertig
der Logik - wird hier für die Beweiswürdigung hervorgehoben.
Als Kriterien werden genannt nachvollziehbar (GMVKriterium),
nicht
willkürlich (GMVKriterium)
oder nicht irrational (GMVKriterium),
Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu
verstehen ist, wird nicht angegeben._
_
Gutachten im Einklang mit dem gesunden Menschenverstand
"a) Gerichtliche Sachverständige Allgemein wird den Aussagen der
vom internationalen Gericht bestellten Sachverständigen mehr Gewicht
beigemessen als den Parteisachver-[>562]ständigen.345 Nur erstere
sind „Helfer des Gerichts“. So heißt es im Corfu Channel-Fall:
“The Court cannot fail to give great weight to the opinion of the Experts
who examined the locality in a manner giving every guarantee of
correct and impartial information.”346 Das IUSCT urteilte
im Starrett Housing-Fall parallel, dass die Sachkunde der Experten,
die sorgfältige Arbeitsweise und die umfassende Untersuchung der zu
begutachtenden Frage für eine hohe Beweiskraft ausschlaggebend
seien.347 Normalerweise werden internationale Gerichte diesen Gutachten
folgen, wenn nicht triftige Gründe für ein Abweichen vorliegen,
so etwa wenn das Gutachten den vom Gericht anderweitig festgestellten
Tatsachen, dem geltenden Recht oder dem gesunden Menschenverstand
widerspricht. 348 Ähnlich werden Sachverständigengutachten
in der Schiedsgerichtsbarkeit gewürdigt.349"
Quelle: S. 561f: Benzing, M. (2010) Achtes Kapitel:
Grundsätze der Beweiswürdigung, Beweismaß und Beweiswert
A. Grundsätze der Beweiswürdigung vor internationalen Gerichten.
In (493-584) Benzing, M. (2010) Das Beweisrecht vor internationalen
Gerichten und Schiedsgerichten in zwischenstaatlichen Streitigkeiten, Beiträge
zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht. Heidelberg:
Springer.
Kommentar: Der wichtige Stellenwert des gesunden Menschenverstandes
(GMVwert) wird auch für
Gutachten aufgestellt. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem
Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
"(1) Klägersäumnis
506 Erscheint der Kläger nicht, so sagt
§ 330, dass ein Versäumnisurteil zu erlassen ist, das die Klage
abweist. Dabei handelt es sich nach nahezu einhelliger Ansicht um ein Sachurteil.
Es weist das Klagebegehren ohne jegliche Prüfung seiner materiellrechtlichen
Richtigkeit ab und erwächst gegebenenfalls mit der Aussage, der Anspruch
des Klägers bestehe nicht, in materielle Rechtskraft. Wieder einmal
ist hier der gesunde Menschenverstand im Spiel:
„Wer nicht will, der hat schon.“ Im Hinblick auf die sogleich (Rz. 510
ff.) darzustellenden Rechtsschutzmöglichkeiten ist jedoch der Hinweis
wichtig, dass dieses Urteil ein Versäumnisurteil ist."
Quelle: S. 171: Paulus,
Christoph G.(2010) Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung
und Europäisches Zivilprozessrecht Vierte, überarbeitete und
aktualisierte Auflage. Heidelberg: Springer.
Kommentar: Ein Beleg oder Literaturverweis,
was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
Unterlassen oeffentlich-wirksamer Gaubensbekundung
eines Ahmadis ein Gebot gesunden Menschenverstandes?
"Leitsatz Die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft
der Ahmadiyya in Pakistan allein begründet nicht die Flüchtlingseigenschaft
nach der Qualifikationsrichtlinie. ... Von zentraler Bedeutung für
diese Schlussfolgerung des Senats ist dabei das gegen die Ahmadis gerichtete
verfassungsunmittelbare Verbot sich als Muslime zu begreifen bzw. zu verstehen
und dieses Verständnis insoweit auch in die Öffentlichkeit zu
tragen (vgl. Art. 9 Abs. 2 lit. b QRL). Denn hieraus leiten sich letztlich
alle oben beschriebenen Verbote, insbesondere soweit sie auch strafbewehrt
sind (vgl. Art. 9 Abs.2 lit. c QRL), ab. Dieses Verbot und seine Folgeumsetzungen
müssen das Selbstverständnis der Ahmadis im Kern treffen, wenn
jegliches Agieren in der Öffentlichkeit, insbesondere auch ein Werben
für den Glauben und ein friedliches Missionieren nicht zugelassen
werden und nur unter dem Risiko einer erheblichen Bestrafung möglich
sind. Bei diesem Ausgangspunkt kann nicht die Frage im Vordergrund stehen,
ob die bislang bzw. gegenwärtig festgestellten Verurteilungen
bzw. Strafverfahren unter dem Gesichtspunkt der Verfolgungsdichte die Annahme
einer flüchtlingsrechtlich relevanten Gruppenverfolgung rechtfertigen
würden. Denn es kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass angesichts
der angedrohten erheblichen, ja drakonischen Strafen sowie der zahlreichen
nicht enden wollenden ungehinderten Übergriffe extremistischer Gruppen
es der gesunde Menschenverstand nahe legen,
wenn nicht gar gebieten wird, alle öffentlich-[>35]keitswirksamen
Glaubensbetätigungen zu unterlassen bzw. äußerst zu beschränken,
insbesondere jedes öffentliche werbende Verbreiten des eigenen
Glaubens. ..."
Quelle: VGH Baden-Württemberg
Urteil vom 20.05.2008 A 10 S 72/08
Kommentar: Allgemeine (GMVonS),
nicht näher begründete und lückenhafte Berufung auf den
gesunden Menschenverstand, (GMVzweckm)
letztlich unklar (GMV?),
was hier genau gemeint ist. Gemeint könnte sein:
wenn jemand schon weiß, dass er verfolgt wird, wenn er seinen Ahmadiyya-Glauben
in Pakistan öffentlich bekundet, dann sollte er es zweckmäßigerweise
(GMVzweckm)
nach dem gesunden Menschenverstand unterlassen, um der Verfolgung zu entgehen.
Ein
Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen
ist, wird nicht angegeben.
_
Leitsatz: 1. Zum Gebrauch des gesunden Menschenverstandes bei der
Prüfung des dringenden
Tatverdachts im Rahmen des § STPO § 112 StPO. (amtlicher Leitsatz)
"Bei Gebrauch des gesunden Menschenverstandes,
wie er von den Gerichten erwartet werden darf, kann die Einlassung des
im Gegensatz zu seinem bisher nicht einschlägig in Erscheinung getretenen
Bruder, der die alleinige Täterschaft auf sich genommen hat, wegen
Betäubungsmittelstraftaten vielfach vorbestraften Beschwerdeführers,
er habe von dem Einbau des Amphetamins im Bereich des Armaturenbretts des
von ihm gesteuerten PKW nichts mitbekommen, nur als Schutzbehauptung angesehen
werden."
Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2011
- 2 Ws 717/11, BeckRS 2012, 07619
Kommentar: Direkte Berufung auf den gesunden Menschenverstand (GMVonS)
ohne nähere Spezifikation. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter
gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
Leistungsbeurteilung im Lichte
der Umgebung und Perspektive
"Das formalisierte Recht der dienstlichen Beurteilung muss sich mitunter
etwas von dem entfernen, zu dem in Österreich der „Hausverstand“ –
Deutschland: „gesunder Menschenverstand“ –
führt. Diese lehren natürlich, dass die Leistung eines Mitarbeiters
in einem anderen Umfeld in einem anderen Licht erscheinen und von einem
anderen Vorgesetzten anders bewertet wird als von dessen Vorgänger."
Quelle: BVerwG: Begründungspflicht
bei erheblicher Verschlechterung im Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung
NVwZ 2017, 475.
Kommentar: Hier distanziert sich das BVerwG im Kontext einer dienstlichen
Beurteilung etwas vom gesunden Menschenverstand (GMVkritisch),
(GMVonS). Anmerkung: der Text
ist unklar, insbesonders worauf sich "Diese lehren" beziehen soll. Ein
Beleg, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht
angegeben.
_
Gesunder Menschenverstand ist dem Computer
/ Algorithmus fremd
"Legal Tech Chancen und Risiken der digitalen Rechtsanwendung
... 2. Digitale Rechtsanwendung als technischer Akt Wie verändern
sich die dargestellten Grundannahmen über die Rechtsanwendung, wenn
Computer an die Stelle von Menschen treten? Freilich sind auch Algorithmen
im Ursprung menschengemacht und damit – ebenso wie rechtliche Regelungen
– „soziale Konstrukte“. zur Fussnote 47 Doch in der Anwendung unterscheiden
sich „Code“ und „Law“ deutlich voneinander. Dazu muss zunächst die
Beschaffenheit und Funktionsweise von Algorithmen untersucht werden. Algorithmen
verwenden keine natürliche, sondern eine technische Sprache: Ein Binärcode
bildet Informationen durch die Abfolgen der Symbole „1“ und „0“ ab. Die
Eindeutigkeit dieser Symbole ist Anwendungsvoraussetzung des Algorithmus.
zur Fussnote 48 Wer eine Legal Tech-Software programmiert, muss also eine
Rechtsnorm in Binärcodes überführen und dafür sorgen,
dass die jeweiligen technischen Anwendungsergebnisse anschließend
in natürliche Sprache rückübersetzt werden. Dabei ist der
Algorithmus immer deterministisch, dh wenn die Eingabe A lautet, dann folgt
daraus B. Umgekehrt gilt, wenn B herauskommt, dann muss der Input A gewesen
sein. So ist ein Algorithmus berechenbar und niemals kontingent. Allerdings
bleiben dem Computer Sinn und Bedeutung der verwendeten Symbole verschlossen.
Soziales Handeln, ein „gesunder Menschenverstand“
und „weiche“ Entscheidungsfaktoren – wie Intuition, Erfahrungen oder ein
individuelles Vorverständnis – sind dem Algorithmus fremd.."
Quelle: Buchholtz: Legal Tech JuS 2017, 955, Zitat
S. 957.
Kommentar: Hier wird der gesunde Menschenverstand (GMVonS)
gegenüber einem über diesen nicht verfügenden Computeralgorithmus
positiv bewertet (GMVwert).
Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu
verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
Zusammenfuehren gesunder Menschenverstand
mit Rechtsgrundsätzen
"III. Resümee
Die These von der vollstreckungsrechtlichen Fortwirkung des vollzogenen
Verhaltensgebots setzt gerade denjenigen wehrlos der Kostenlast aus, der
seine Interessen nicht für alle Fälle und wider bessere Vernunft
bis zum Letzten durchzufechten geneigt ist, vielmehr eine natürliche
Lebensanschauung walten lässt und so die vollstreckungsrechtlich legitimierte
Sachlage mit gutem Grund als endgültig betrachtet. Denn im Zeitpunkt
der Kostenanforderung ist die Frist für Rechtsbehelfe gegen den vollzogenen
Grundverwaltungsakt regelmäßig abgelaufen, dieser demgemäß
- folgt man der These - bestandskräftig geworden und rechtsförmiger
Nachprüfung entzogen. Anstatt einen ausufernden Gebrauch von Rechtsbehelfen
anzuraten, lassen sich indessen - jedenfalls hier - gesunder
Menschenverstand und Rechtsgrundsätze zusammenführen:
Dass sich Verhaltensgebote, denen keine Dauerwirkung zukommt, mit ihrer
Vollziehung erledigen, entspricht auch dem Gedanken einer rechtlich - durch
die Steuerungsfunktion - begrenzten Wirksamkeit von Verwaltungsakten. Diese
Einsicht befreit die rechtliche Prüfung von der Fessel der Bestandskraft
und erlaubt es, die (Vor-)Frage der Rechtmäßigkeit des vollstreckten
Verwaltungsakts im Rahmen des Anfechtungsprozesses über den Kostenbescheid
entscheidungstragend zu berücksichtigen. Das führt nicht nur
zu sachgerechten Lösungen, sondern ist mangels tragfähiger (insb.
prozessualer) Einwände nach den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen
und damit auch justizförmig kontrollierten Verwaltung von Rechts wegen
geboten."
Quelle: Enders: Der vollzogene Grundverwaltungsakt
als Gegenstand der Vollstreckungsabwehr neben dem Leistungsbescheid, NVwZ
2000, 1232; Zitat S. 1238.
Kommentar: Der gesunde Menschenverstand wird hier im Zusammenwirken
mit Rechtsgrundsätzen positiv bewertet (GMVwert).
Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu
verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
Gesunder Menschenverstand und Quadratur
des Kreises (Bund-Laender-Konflikt) in der Sicherungsverwahrung STPO §
112
"SV Prof. Dr. Jörg Kinzig: Man muss unterscheiden. Dieser alte
Hangbegriff, den habe ich auch schon heftig und häufig kritisiert.
Der gehört natürlich zu den Straftätern. Für Straftäter
ist das möglicherweise ein geeigneter Begriff, weil er eine gewisse
Vorstrafengeschichte transportiert, die dann eben auch für eine zuverlässige
Kriminalprognose nutzbar gemacht werden kann. Deswegen waren die Vorstellungen
des Gesetzgebers der Siebziger, dass man drei Straftaten braucht, um einigermaßen
präzise vorherzusagen, dass jemand in die Sicherungsverwahrung
kommt, meines Erachtens gar nicht schlecht. Der moderne Gesetzgeber in
den neunziger Jahren hat das korrigiert und zurückgeschnitten auf
nur eine Straftat, was dann natürlich auch die Frage ausgelöst
hat, die hier diskutiert wurde: Kann es auch eine Sicherungsverwahrung
ohne Straftaten geben? Das ist natürlich ein Problem. Insgesamt ist
es aber natürlich kein besserer Begriff. Warum? Weil es sich immer
um nachträgliche Sanktionen handelt, die Sie anordnen wollen.
Und dann haben Sie immer das Problem, dass Sie mit der EMRK kämpfen
müssen. Dann haben Sie immer zwei Varianten. Sie haben den Buchstaben
a), das ist nach einer Verurteilung durch ein zuständiges Gericht.
Das ist die connection im englischen Text. Die haben sie bei einer nachträglichen
Sanktion nicht gegeben, deswegen hilft Ihnen das überhaupt nichts.
Und dann kommen Sie auf den Buchstaben e), dann sind Sie wieder bei
den psychisch Kranken. Da würde ich sagen, „Hang zu erheblichen Straftaten“
ist eindeutig etwas anderes als psychisch Kranke. Deswegen hilft Ihnen
bei der Gruppe, auf die Sie mit allen nachträglichen Sanktionen abzielen,
der Begriff „Hang zu erheblichen Straftaten“ nichts. Obwohl er möglicherweise
den gesunden Teil der Klientel, die Sie erfassen wollen, jedenfalls
nach dem Ausgangsurteil wesentlich besser kennzeichnet. Das
ist das Dilemma, in dem Sie stehen. Es ähnelt dem unbefriedigenden
Problem, ob Sie jetzt eigentlich im Strafrecht sind, für das der Bund
zuständig ist, oder in der Psychiatrie, für die die Länder
zuständig sind. Man versucht hier die Quadratur des Kreises, die nach
gesundem
Menschenverstand
eigentlich nicht gelingen kann. Jetzt
werden wir dann das spannende Experiment erleben, dass die Sache erst in
Karlsruhe geprüft werden wird. Da lässt man sich offensichtlich
ein bisschen Zeit. Das ist der Fall Walter H. aus dem Saarland. Wenn Karlsruhe
das billigt, dann werden wir noch eine Verlängerung in Straßburg
erleben. [>51] Und dann werden wir uns in einer neuen Runde
wieder mit dem Thema beschäftigen."
Quelle: S. 50f Protokoll Nr. 90, 17. Wahlperiode,
Rechtsausschuss: Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes
zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
Kommentar: Die unterschiedliche Zuständigkeit von Bund (Strafrecht)
und Ländern (Psychiatrie) mündet in einen unlösbaren Konflikt
(GMVwiderspr). Ein Beleg
oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen
ist, wird nicht angegeben.
_
Neue Rechtslage nach dem gesunden
Menschenverstand beruecksichtigt
"III. § 108 HGB Keine zwei Wochen nach
Inkrafttreten des MoMiG hatte der Unterzeichner,
dem gesunden Menschenverstand folgend, die
Anmeldung der Geschäftsanschrift einer KG nur durch den Komplementär
unterzeichnen lassen. Seit der hierauf ergangenen Zwischenverfügung
ist zumindest dem Unterzeichner die durch die Neufassung des § 108
HGB geschaffene Problematik bekannt. Der Änderungsvorschlag ist daher
zu begrüßen. Für eine Sitzverlegung gilt ohnedies weiter
§ 108 Satz 1 HGB (Anmeldung durch alle Gesellschafter). Fragen des
Minderheitenschutzes sind damit nicht aufgeworfen. "
Quelle: D e u t s c h e r N o t a r
v e r e i n D e r P r ä s i d e n t
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) – i. F. „Entwurf“
Zum JMS v. 29.04.2014 – 3505/18 – 37 106/2014, Abruf 28.06.2018 auf der
BGH Seite.
Kommentar: In Folge eines neuen Gesetzes (GMVreal)
wird nach dem gesunden Menschenverstand darauf eingehend zweckmäßig
gehandelt (GMVzweckm).
Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu
verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
Energiewirtschaft:
Spannungsbelastung beim Erdkabel näher als in der Freileitung
Auch die Frage der Akzeptanzförderung im
Zusammenhang mit der Erdverkabelung ist meines Erachtens nicht ausreichend
beantwortet. Offenbar geht man davon aus, dass Erdkabel prinzipiell die
Akzeptanz fördern. Meines Erachtens ist das wissenschaftlich nicht
erwiesen. Bevor beispielsweise die Thüringer Strombrücke geplant
wurde, wurde über eine Erdverkabelung nachgedacht Die meisten
Menschen denken, dass etwas, was unter dem Boden ist, weg ist. In
diesem Fall hat sich herausgestellt, dass man ein
solches Kabel nicht verstecken kann. Viele denken, das Kabel würde
irgendwo unten durchgezogen. Aber gerade wenn es durch
Wald und Natur verlegt wird, müssen große Schneisen freigehalten
werden. Auch was die Spannungsbelastung der Menschen anbelangt, sagt einem
schon der gesunde Menschenverstand, dass der
Mensch viel näher am Erdkabel ist als an einer Freileitung."
Quelle: S. 32: Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie [48. Sitzung am 27.06.2011] Entwurf eines Gesetzes
zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksache
17/6072 –
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung
des Netzausbaus Elektrizitätsnetze - BT-Drucksache 17/6073 -. Abruf
28.06.2018 von der BGH Seite.
Kommentar: Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass mit Augenschein (GMVaugsch)
und Realität (GMVreal)
argumentiert wird. Weil das so ist, wird es dem gesunden Menschenverstand
zugeordnet. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand
zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
BVerfG:
widerspreche jeglichem Menschenverstand
"3. Die Beschwerdeführerin hat der Stellungnahme der Bundesregierung
insbesondere entgegengehalten:
31 Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr hätten nicht vorgelegen.
Die Polizei habe die Gruppe - einschließlich der die Beschwerdeführerin
begleitenden Journalisten - in Gewahrsam genommen, um die Gefahr erst noch
zu erforschen. Ein Gewahrsam zur Gefahrerforschung sei unzulässig.
Die Freiheitsentziehung sei unverhältnismäßig gewesen.
Dies liege daran, dass die Beschwerdeführerin und die anderen Mitglieder
der Gruppe erst 40 Minuten nach der eigentlichen Durchfahrt des Castor-Transports
freigelassen worden seien. Anzunehmen, dass die Beschwerdeführerin
in kurzer Zeit eine weitere Aktion hätte organisieren können,
zumal noch unter Bewachung der anwesenden Polizei, widerspreche jeglichem
Menschenverstand. Für die von der Bundesregierung behauptete
Planung habe es keine Anhaltspunkte gegeben.
Quelle: BVerfG Beschluss vom 20. April 2017 - 2
BvR 1900/14
Kommentar: Direkte Berufung auf den gesunden Menschenverstand (GMVonS)
mit dem Tenor offensichtlich (GMVoffens)
ohne nähere Spezifikation. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter
gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
BVerfG Unterlassen als Ausdruck
gesunden Menschenverstandes (Antragsgegnerin)
"(3) Die These von der seitens der Antragsgegnerin angeblich zu verantwortenden
„Beeinträchtigung des demokratischen Handelns vor Ort“ erweise sich
damit insgesamt als haltlos. Soweit der Antragsteller darüber hinaus
moniere, dass „verfassungsfeindliche rechtsextremistische Ansichten“ in
der Gesellschaft verbreitet Akzeptanz fänden, spreche dies bei richtiger
Betrachtung lediglich für die Verankerung der Antragsgegnerin in der
Gesellschaft.
333 Die Behauptung des Antragstellers, in bestimmten Regionen würden
Bürger durch das politische Wirken der Antragsgegnerin davon abgehalten,
offen gegen Rechtsextremismus Position zu beziehen und von ihren demokratischen
Rechten Gebrauch zu machen, werde bestritten. Dass in Lübtheen niemand
etwas Negatives über Herrn Pastörs sage, liege an seiner Beliebtheit.
Auch die Weigerung von Geschäftsleuten in Anklam, eine vom Rat verabschiedete
Erklärung gegen den Immobilienkauf von NPD-Mitgliedern aufzuhängen,
sei allenfalls auf gesunden Menschenverstand
zurückzuführen. Die Behauptung, es gebe in Mecklenburg-Vorpommern
Städte und Regionen, in denen sich gegen Rechtsextremismus Engagierte
und Minderheiten kaum angstfrei bewegen könnten, sei unzutreffend."
Quelle: BVerfG Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB
1/13.
Kommentar: Etwas unklare Verwendung (GMV?)
in der Zitierung der Antragsgegnerin. Vermutlich gemeint, es sei der gesunde
Menschenverstand der Geschäftsleute, die sie davon abhielten, eine
Erklärung des Rates gegen den Immobilienkauf durch NPD-Mitglieder
auszuhängen, also Ausdruck von Vernunft (GMVvernunft)
oder zweckangemessener Überlegungen (GMVzweckm).
_
Konflikt Gesetzestreue
und gesunder Menschenverstand am unteren Rand (Maultaschenprozess)
"Maultaschen-Prozess: Mut zum Menschenverstand ... Man sollte
doch annehmen, dass die Gesetze klar formuliert sind. Tatsächlich
werden hier, am untersten Belanglosigkeits-Rand der Vergehensliste, zwei
Prinzipien, die eigentlich konform gehen sollten, zu Gegensätzen:
Gesetzestreue und gesunder Menschenverstand.
Solange sich diese beiden Prinzipien nicht widersprechen, etwa bei Mord
oder bewaffnetem Überfall, bedeutet ein Urteil für den Richter
bei eindeutiger Beweislage kein moralisches Dilemma, wohl aber offensichtlich
beim Klau von ein paar Gramm Müll. ..."
Quelle: [n-tv 03.04.2010]
Kommentar: Allgemeine (GMVonS)
aber positiv bewertete (GMVwert)
Verwendung des gesunden Menschenverstandes durch einen medialen Kommentator.
Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu
verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
_"Wo bleibt der gesunde
Menschenverstand? Gestern hat mein Chef gesagt. ..„ Es ist manchmal
eine schmale Linie, die Sinn von Wahnsinn scheidet. Ich kann mich des Gefühls
nicht erwehren, als würde die Rechtsprechung derzeit darauf balancieren.“
Mein Chef, der Bürgermeister, ist nicht selbst betroffen, keine Angst.
Er wird auch nicht mit Schaum vor dem Mund Richterschelte via Twitter betreiben,
wie dies in anderen Weltgegenden der Brauch zu werden droht. Aber sein
Gefühl für Maß, Mitte und Verhältnismäßigkeit
war doch arg strapaziert worden von zwei Gerichtsentscheidungen, die kürzlich
durch die Medien gingen."
Quelle: Bayerische GemeindeZeitung GZ4 2017 Neues
von Sabrina.
Kommentar: Es scheint als würden zwei Gerichtsentscheidungen unter
Berufung auf den gesunden Menschenverstand kritisch gesehen (GMVkritisch).
Unklare Verwendung (GMV?), (GMVonS),
für mein Verständnis zu wenig Kontext. Ein Beleg oder Literaturverweis,
was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
Schoeffen und gesunder Menschenverstand
Die zentrale Begründung für die Notwendigkeit von Schöffen
lässt einige Schlussfolgerungen zum Verständnis der Bedeutung
des Begriffes gesunder Menschenverstand im Recht zu. Der gesunde Menschenverstand
ist im Rechtsverständnis offensichtlich etwas, das Nichtfachleuten
(GMVKriterium) zukommt,
keine juristischen Fachkenntnisse (GMVKriterium)
erfordert und mit Lebenserfahrung (GMVKriterium)
einhergeht, wobei ein Querschnitt (GMVKriterium)
der Bevölkerung angestrebt wird. Schöffen sollen eine lebennahe
(GMVKriterium)
und allgemein verständliche (GMVKriterium).
Rechtsprechung garantieren. Belege oder Literaturverweise, was unter gesundem
Menschenverstand zu verstehen ist, werden nicht angegeben.
"Bei Schöffen ist gesunder Menschenverstand
gefragt In diesem Jahr werden in Baden-Württemberg die Schöffinnen
und Schöffen für 2019 bis 2023 gewählt. Sie haben ein verantwortungsvolles
Ehrenamt: „Sie haben genauso viel zu sagen wie der Berufsrichter und sind
diesem gleichgestellt“, erklärt Norbert Strecker, Direktor des Amtsgerichts
Ellwangen. Schöffen können ihn sogar überstimmen.
Juristische Fachkenntnisse sind keine Voraussetzung. „Vom Gesetzgeber
gewünscht ist vielmehr gesunder Menschenverstand“, so Strecker. Schöffen
sollen eine lebensnahe und allgemein verständliche Rechtsprechung
garantieren. Unterschieden wird zwischen Haupt- und Hilfsschöffen.
Ist ein Hauptschöffe verhindert, tritt ein Hilfsschöffe an seine
Stelle. ..." [Schwäbische Zeitung Ellwangen 24.04.2018]
Kommentar: (GMVKriterium).
Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu
verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
Voraussetzung
ist gesunder Menschenverstand
"Voraussetzung ist gesunder Menschenverstand
Jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann erst einmal
in das Schöffenamt berufen werden – so lange er am 1. Januar 2014
nicht jünger als 25 und älter als 70 Jahre ist. Bei der Wahl
durch den Wahlausschuss, in dem Vertreter des Gerichts und der Stadt sitzen,
wird darauf geachtet, dass die künftigen Schöffen einen Querschnitt
der Bevölkerung abbilden. ..." [DERWESTEN 24.05.2013]
Kommentar: (GMVKriterium).
Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu
verstehen ist, wird nicht angegeben.
_
Aufsicht mit gesundem Menschenverstand
"Aufsichtspflicht: Gesunder Menschenverstand
statt Rechtssicherheit Bei Klassenfahrten ist der Lehrer verantwortlich
für seine Schüler. Doch einfach ist es mit der Aufsichtspflicht
nicht, sagt ein Rechtsanwalt .,.. Rechtsanwalt Hölzl sagt: "Aufsicht
ist mit gesundem Menschenverstand zu führen."
Wo gesetzliche Regelungen fehlen, gibt die Rechtsprechung Orientierung.
Demnach "muss der Lehrer zunächst klare Regeln aufstellen und seine
Schüler darüber informieren", sagt Hölzl. Bei Klassenfahrten
gehört dazu üblicherweise ein Alkoholverbot – über die Jugendschutzgesetze
hinaus, die ohnehin gelten. ..." [ZEIT ONLINE 08.04.2009]
Kommentar: Hier wird ein Kriterium (GMVKriterium)
genannt, was zum gesunden Menschenverstand der Aufsicht bei Klassenfahrten
gehört. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand
zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
Schiedsmann braucht gesunden Menschenverstand
"„Gesunder Menschenverstand“, sagt Friedhelm
Eibach, „ist wohl die wichtigste Eigenschaft, die ein Schiedsmann mitbringen
sollte. ... Der Bürgermeister unterstrich in seinen Worten,
dass es weiterer Fähigkeiten bedarf, um zwischen den Parteien zu vermitteln.
„Einfühlungsvermögen, Kommunikationsgeschick, Überzeugungskraft
und Neutralität für eine objektive Beurteilung gehören ebenso
dazu. "
Quelle: Westphalenpost 09.12.2013.
Kommentar: (GMVonS), (GMVwert).
wird im Laufe der Zeit ergänzt
Literatur (Auswahl)
Allgemein
zum gesunden Menschenverstand ..." []
Hier werden nur Arbeiten erfasst, die sich mit
dem gesunden Menschenverstand im Recht befassen.
-
Degener, Theresia () „Gesunder“ juristischer Menschenverstand? Über
den Terror der Normalität und die Steuerungsfunktion von Rechts- und
Sozialnormen am Beispiel der wrongful-birth Rechtsprechung. In (43-61)
Schildmann, Ulrike (2001, Hrsg.) Normalität, Behinderung und
Geschlecht. Ansätze und Perspektiven der Forschung. Wiesbaden: Springer.
Links (Auswahl: beachte)
> Hauptseite.
Hier werden nur Links erfasst, die sich mit dem
gesunden Menschenverstand im Recht befassen.
Glossar,
Anmerkungen und Fußnoten > Eigener
wissenschaftlicher Standort.
1)GIPT=
General and
Integrative
Psychotherapy, internationale
Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Internetseite
Um die häufige und lästige Fehlermeldung 404 zu minimieren,
geben wir nur noch Links von Quellen an, die in den letzten Jahrzehnten
eine hohe Stabilität ihrer URL-Adressen gezeigt haben (z.B. Wikipedia,
DER SPIEGEL). Das Internet ist leider extrem schnelllebig und kurzatmig.
__
Wittgenstein
Eike von Savigny (1994) erläutert Wittgenstein Philosophische
Untersuchungen (PU): "Wörter und Sätze werden bedeutungsvoll
nicht deshalb, weil der einzelne Mensch es auf ihre Bedeutungen abgesehen
hätte, sondern dank ihrer Einbettung in ihre den Sprechern gemeinsame
Verwendung im Umgang mit Sachen und miteinander. Die Vorstellung, die Sinnhaftigkeit
der Sprache beruhe auf der Beziehung besonderer Ausdrücke zu absolut
einfachen, notwendig existierenden Gegenständen, ist bloß eine
metaphysische Verbrämung der Vorstellung, ein Mensch könne aus
Eigenem erfolgreich und eindeutig auf etwas zeigen." Und: "Ausdrücke
sind als Wörter bedeutungsvoll nicht deshalb, weil der Sprecher sich
bei ihrem Gebrauch ihren Bedeutungen zuwendet, sondern kraft ihrer Verwendung
in Sprachspielen."Quelle Internetseite.
__
Wortgebrauchsstichprobe
Gegen Ende Juni habe ich rund 500 Wortgebrauchsstichproben gefunden,
wovon hier bis Ende Juni erst ein kleiner Teil dokumentiert wurde (beck-online,
JURION, ebooks Springer Rechtswissenschaft, Suchmaschinen, Bücher,
Artikel).
__
Querverweise
Standort: Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand
im Recht.
*
Haupt- und Verteilerseite
Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand.
Zur Methodik
der Begriffsanalysen.
Überblick Begriffsanalysen
in der IP-GIPT.
Beweis und
beweisen im Alltag.
Haupt- und Verteilerseite
Begriffsanalysen.
Überblick Arbeiten
zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik
und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, R. (DAS). Begriffsanalyse
Gesunder Menschenverstand im Recht. Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT. Erlangen:
https://www.sgipt.org/wisms/sprache/BegrAna/BA_GMV_Recht.htm
Copyright & Nutzungsrechte
Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen
Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht inhaltlich
verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle
benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten
oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen.
Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden.
Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um
Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus ... geht,
sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.
Ende_
Begriffsanalyse
Gesunder Menschenverstand im Recht__Rel.
Aktuelles _Überblick_Überblick
Wissenschaft _Rel.
Beständiges_ Titelblatt_
Konzept_
Archiv_
Region_
Service
iec-verlag__Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen_
Mail:
sekretariat@sgipt.org_
korrigiert irs 30.06.2018
Aenderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
09.07.18 Links: Zur
Methodik der Begriffsanalysen. * Überblick
Begriffsanalysen in der IP-GIPT.
30.06.18 Zusammenfassung
und Kommentare ergänzt.
29.06.18 Kommentarergänzungen.
Neueinträge:
-
Unterlassen oeffentlich-wirksamer Gaubensbekundung
eines Ahmadis ein Gebot gesunden Menschenverstandes?
-
Leitsatz: 1. Zum Gebrauch des gesunden
Menschenverstandes bei der Prüfung des dringenden
Tatverdachts im Rahmen des § STPO § 112 StPO. (amtlicher
Leitsatz).
-
Leistungsbeurteilung
im
Lichte der Umgebung und Perspektive.
-
Gesunder Menschen ist dem Computer
/ Algorithmus fremd.
-
Zusammenfuehren
gesunder Menschenverstand mit Rechtsgrundsätzen.
28.06.18 Als eigene
Seite ausgelagert nachdem sich ein größerer Umfang abzeichnete.
Neu eingebracht: Abgrenzungen
und Sonderfragen: gesunder Fach- und Sachverstand * Gesunder
Fach- und Sachverstand * Internetseite
* Umstrukturierungen * Kommentarergänzungen * Recht: Gesunder
Menschenverstand und Quadratur des Kreises (Bund-Laender-Konflikt)
in der Sicherungsverwahrung * Neue Rechtslage
nach dem gesunden Menschenverstand beruecksichtigt * Energiewirtschaft:
Spannungsbelastung beim Erdkabel näher als in der Freileitung * BVerfG:
widerspreche jeglichem Menschenverstand * BVerfG
Unterlassen als Ausdruck gesunden Menschenverstandes (Antragsgegnerin)
*