Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=28.06.2018 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: 20.07.18
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang  Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand im Recht  Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_ Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen_

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT, Abteilung Wissenschaft, Bereich Sprache und Begriffsanalysen und hier speziell zum Thema:

    Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand im Recht
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand.
    Zur Methodik der Begriffsanalysen.
        Die Hauptbedeutungen.

    Originalrecherche von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Zusammenfassung - Abstract - Summary GMV im Recht
    Im Recht spielt der "Gesunde Menschenverstand eine wichtige, aber auch bipolar-ambivalente Rolle. Einerseits beruft sich die Rechtsprechung auf ihn, fordert ihn in bestimmten Fällen sogar (Schöffen, Lebens-Erfahrung, Beurteilung), andererseits ist es gefährlich, sich auf den "gesunden Menschenverstand" zu verlassen und nicht wirklich kritisch und gründlich - vor allem in der Beweisaufnahme - zu prüfen.
        Wer nach ordentlich definierten Begriffen im Recht sucht, wird oft enttäuscht und so ist es auch mit dem Begriff  "Gesunder Menschenverstand". Ich habe in meinen Stichproben noch keinen Text gefunden, in dem ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, angegeben wird. Der Hang zum Nebulösen und Unklaren ist im Recht extrem verbreitet, was meiner Meinung nach mit dem Rechtsstaatsprinzip und der Rechtssicherheit unvereinbar ist. Man fragt sich hier auch, was im Begriff Rechtswissenschaft der Teilausdruck "wissenschaft" bedeuten soll. Vielleicht ist das Unscharf-Nebulös-Unklare aber sogar gewollt, weil dann maximale, wenn auch willkürliche Deutungs-Spielräume möglich sind und jede RichterIn / JuristIn ihr aktual-individuelles Begriffsverständnis in das Wort hineinprojizieren kann. (> Begriffsanalyse denkbar im Recht, Problemfeld Rechtsbegriffe)
        Wenn die  Wortgebrauchsstichprobe  groß und informativ genug ist, wird das Ergebnis der Analyse hier mitgeteilt. Ziel ist, das Bedeutungsspektrum im Recht zu erfassen. Eine wichtige Quelle ist hierfür natürlich - nach  Wittgenstein, dessen Programm hier realisiert wird -  der Wortgebrauch. Denn mit allgemeinem und abstraktem MEINEN wie es in den Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften so extrem verbreitet ist, kommt man nicht weiter. Selektionskriterium war einzig und allein, ob das Wort "gesunder Menschenverstand" oder ein Synonym ("jeglicher Menschenverstand"; Österreich: "Hausverstand!) in einem Rechtstext oder Text, der sich auf das Recht bezieht, vorkam.
        Kritik, Anregungen und Ergänzungen sind natürlich erwünscht (mailto: rudolf-sponsel@sgipt.org).


    Gebrauchsbeispiele für Redewendung "Gesunder Menschenverstand" im Recht

    Beweisverfahren und gesunder Menschenverstand
    "Da ist zunächst ein Rückgang der Theologie und der theologischen Fakultät zu beobachten, ein sehr langsamer Rückgang freilich, denn abgeschafft ist diese Fakultät an den Universitäten heute noch nicht; es ist wahrlich, als ob der moderne Staat immer noch Professoren der Astrologie besolden wollte. Der Rückgang begann damit, daß die Juristen und die Ärzte über die widervernünftige Logik der Kirche zu lachen anfingen. Man hat den alten Griechen Mangel an Kritik, Mangel an Verifizierung der behaupteten Tatsachen vorgeworfen; mit Recht; aber die antike Kritiklosigkeit war doch noch gesunder Menschenverstand, wenn man sie mit dem Gedankengange vergleicht, der zur Zeit der Scholastik über Recht und Unrecht des Angeklagten, über Tod und Leben des Kranken zu entscheiden sich anmaßte. Das Beweisverfahren, das noch zur Zeit der Hexenprozesse angewandt wurde, ist ja nicht eine grauenhafte Satire, sondern geschichtliche Wahrheit: die Hexe wird ins Wasser geworfen; ihre Unschuld gilt für erwiesen, wenn sie ersäuft, ihre Schuld, wenn sie oben schwimmt. So war es überall, in Fragen des Rechts wie in Fragen der Heilkunde. Die Begriffe der Ursache und der Folge, der psychologischen wie der physiologischen Kausalität waren nicht vorhanden, mußten von Juristen und Ärzten neu entdeckt werden."
        Quelle: Fritz Mauthner (1920(22): Der Atheismus und seine Geschichte im Abendlande. 1. Band - Kapitel 30 Siebzehnter Abschnitt Rinascimento. http://gutenberg.spiegel.de/buch/der-atheismus-und-seine-geschichte-im-abendlande-1-band-9910/30

    _
    Beweiswuerdigung
     
      Freie Beweiswuerdigung im Einklang mit dem gesunden Verstand
      "E. Zusammenfassung: Die Beweiswürdigung vor internationalen Gerichten
      I. Grundsätze der Beweiswürdigung
      Im Völkerprozessrecht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Strenge Beweisregeln, etwa in Form des Legalbeweises, sind unbekannt. In seiner Beweiswürdigung ist der internationale Richter an die Gesetze der Logik und des  gesunden  Menschenverstandes gebunden und darf keine nicht nachvollziehbaren, willkürlichen oder irrationalen  Schlüsse aus dem Beweismaterial ziehen. Die Beweiswürdigung stützt sich auf die Gesamtheit  der  dem  Gericht vorliegenden  Beweise, seien sie durch die Parteien eingebracht oder vom Gericht amtswegig erhoben. "
          Quelle: S. 581: Benzing, M. (2010) Achtes Kapitel: Grundsätze der Beweiswürdigung, Beweismaß und Beweiswert A. Grundsätze der Beweiswürdigung vor internationalen Gerichten. In (493-584)  Benzing, M. (2010) Das Beweisrecht vor internationalen Gerichten und Schiedsgerichten in zwischenstaatlichen Streitigkeiten, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht. Heidelberg: Springer.
        Kommentar: Der wichtige Stellenwert des gesunden Menschenverstandes (GMVwert). - gleichwertig der Logik - wird hier für die Beweiswürdigung hervorgehoben. Als Kriterien werden genannt nachvollziehbar (GMVKriterium), nicht willkürlich (GMVKriterium) oder nicht irrational (GMVKriterium), Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben._
    _
      Gutachten im Einklang mit dem gesunden Menschenverstand
      "a) Gerichtliche Sachverständige Allgemein wird den Aussagen der vom internationalen Gericht bestellten Sachverständigen mehr Gewicht beigemessen als den Parteisachver-[>562]ständigen.345  Nur erstere sind  „Helfer des Gerichts“. So heißt es im Corfu Channel-Fall: “The Court cannot fail to give great weight to the opinion of the Experts who examined the locality in a  manner giving every guarantee of  correct and impartial  information.”346  Das  IUSCT urteilte im Starrett Housing-Fall parallel, dass die Sachkunde der Experten, die sorgfältige Arbeitsweise und die umfassende Untersuchung der zu begutachtenden Frage für eine hohe  Beweiskraft  ausschlaggebend seien.347 Normalerweise werden internationale Gerichte diesen Gutachten folgen, wenn nicht triftige Gründe für ein Abweichen vorliegen, so etwa wenn das Gutachten den vom Gericht  anderweitig festgestellten Tatsachen, dem geltenden Recht oder dem gesunden Menschenverstand widerspricht. 348   Ähnlich werden Sachverständigengutachten in der Schiedsgerichtsbarkeit gewürdigt.349"
          Quelle: S. 561f: Benzing, M. (2010) Achtes Kapitel: Grundsätze der Beweiswürdigung, Beweismaß und Beweiswert A. Grundsätze der Beweiswürdigung vor internationalen Gerichten. In (493-584)  Benzing, M. (2010) Das Beweisrecht vor internationalen Gerichten und Schiedsgerichten in zwischenstaatlichen Streitigkeiten, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht. Heidelberg: Springer.
        Kommentar: Der wichtige Stellenwert des gesunden Menschenverstandes (GMVwert) wird auch für Gutachten aufgestellt. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
    _
    "(1)   Klägersäumnis
    506 Erscheint der Kläger nicht, so sagt § 330, dass ein Versäumnisurteil zu erlassen ist, das die Klage abweist. Dabei handelt es sich nach nahezu einhelliger Ansicht um ein Sachurteil. Es weist das Klagebegehren ohne jegliche Prüfung seiner materiellrechtlichen  Richtigkeit ab und erwächst gegebenenfalls mit der Aussage, der Anspruch des Klägers bestehe nicht, in materielle Rechtskraft. Wieder einmal ist hier der gesunde Menschenverstand im Spiel: „Wer nicht will, der hat schon.“ Im Hinblick auf die sogleich (Rz. 510 ff.) darzustellenden Rechtsschutzmöglichkeiten ist jedoch der Hinweis wichtig, dass dieses Urteil ein Versäumnisurteil ist."
        Quelle: S. 171: Paulus,  Christoph G.(2010) Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung und Europäisches Zivilprozessrecht Vierte, überarbeitete und aktualisierte Auflage. Heidelberg: Springer.
      Kommentar: Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
    _
    Unterlassen oeffentlich-wirksamer Gaubensbekundung eines Ahmadis ein Gebot gesunden Menschenverstandes?
    "Leitsatz Die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya in Pakistan allein begründet nicht die Flüchtlingseigenschaft nach der Qualifikationsrichtlinie. ... Von zentraler Bedeutung für diese Schlussfolgerung des Senats ist dabei das gegen die Ahmadis gerichtete  verfassungsunmittelbare Verbot sich als Muslime zu begreifen bzw. zu verstehen und dieses Verständnis insoweit auch in die Öffentlichkeit zu tragen (vgl. Art. 9 Abs. 2 lit. b QRL). Denn hieraus leiten sich letztlich alle oben beschriebenen Verbote, insbesondere soweit sie auch strafbewehrt sind (vgl. Art. 9 Abs.2 lit. c QRL), ab. Dieses Verbot und seine Folgeumsetzungen müssen das Selbstverständnis der Ahmadis im Kern treffen, wenn jegliches Agieren in der Öffentlichkeit, insbesondere auch ein Werben  für den Glauben und ein friedliches Missionieren nicht zugelassen werden und nur unter dem Risiko einer erheblichen Bestrafung möglich sind. Bei diesem Ausgangspunkt kann nicht die Frage im Vordergrund stehen, ob die bislang bzw. gegenwärtig  festgestellten Verurteilungen bzw. Strafverfahren unter dem Gesichtspunkt der Verfolgungsdichte die Annahme einer flüchtlingsrechtlich relevanten Gruppenverfolgung  rechtfertigen würden. Denn es kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass angesichts der angedrohten erheblichen, ja drakonischen Strafen sowie der zahlreichen nicht enden wollenden ungehinderten Übergriffe extremistischer Gruppen es der gesunde Menschenverstand nahe legen, wenn nicht gar gebieten wird, alle öffentlich-[>35]keitswirksamen Glaubensbetätigungen zu unterlassen bzw. äußerst zu beschränken, insbesondere jedes  öffentliche werbende Verbreiten des eigenen Glaubens.  ..."
        Quelle: VGH Baden-Württemberg Urteil  vom  20.05.2008  A 10 S 72/08
      Kommentar: Allgemeine (GMVonS), nicht näher begründete und lückenhafte Berufung auf den gesunden Menschenverstand, (GMVzweckm) letztlich unklar (GMV?), was hier genau gemeint ist. Gemeint könnte sein: wenn jemand schon weiß, dass er verfolgt wird, wenn er seinen Ahmadiyya-Glauben in Pakistan öffentlich bekundet, dann sollte er es zweckmäßigerweise (GMVzweckm) nach dem gesunden Menschenverstand unterlassen, um der Verfolgung zu entgehen. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
    _
    Leitsatz: 1. Zum Gebrauch des gesunden Menschenverstandes bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts im Rahmen des § STPO § 112 StPO. (amtlicher Leitsatz)
    "Bei Gebrauch des gesunden Menschenverstandes, wie er von den Gerichten erwartet werden darf, kann die Einlassung des im Gegensatz zu seinem bisher nicht einschlägig in Erscheinung getretenen Bruder, der die alleinige Täterschaft auf sich genommen hat, wegen Betäubungsmittelstraftaten vielfach vorbestraften Beschwerdeführers, er habe von dem Einbau des Amphetamins im Bereich des Armaturenbretts des von ihm gesteuerten PKW nichts mitbekommen, nur als Schutzbehauptung angesehen werden."
        Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2011 - 2 Ws 717/11, BeckRS 2012, 07619
      Kommentar: Direkte Berufung auf den gesunden Menschenverstand (GMVonS) ohne nähere Spezifikation. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
    _
    Leistungsbeurteilung im Lichte der Umgebung und Perspektive
    "Das formalisierte Recht der dienstlichen Beurteilung muss sich mitunter etwas von dem entfernen, zu dem in Österreich der „Hausverstand“ – Deutschland: „gesunder Menschenverstand“ – führt. Diese lehren natürlich, dass die Leistung eines Mitarbeiters in einem anderen Umfeld in einem anderen Licht erscheinen und von einem anderen Vorgesetzten anders bewertet wird als von dessen Vorgänger."
        Quelle:  BVerwG:  Begründungspflicht bei erheblicher Verschlechterung im Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung NVwZ 2017, 475.
      Kommentar: Hier distanziert sich das BVerwG im Kontext einer dienstlichen Beurteilung etwas vom gesunden Menschenverstand (GMVkritisch), (GMVonS). Anmerkung: der Text ist unklar, insbesonders worauf sich "Diese lehren" beziehen soll. Ein Beleg, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
    _
    Gesunder Menschenverstand ist dem Computer / Algorithmus fremd
    "Legal Tech Chancen und Risiken der digitalen Rechtsanwendung  ... 2. Digitale Rechtsanwendung als technischer Akt Wie verändern sich die dargestellten Grundannahmen über die Rechtsanwendung, wenn Computer an die Stelle von Menschen treten? Freilich sind auch Algorithmen im Ursprung menschengemacht und damit – ebenso wie rechtliche Regelungen – „soziale Konstrukte“. zur Fussnote 47 Doch in der Anwendung unterscheiden sich „Code“ und „Law“ deutlich voneinander. Dazu muss zunächst die Beschaffenheit und Funktionsweise von Algorithmen untersucht werden. Algorithmen verwenden keine natürliche, sondern eine technische Sprache: Ein Binärcode bildet Informationen durch die Abfolgen der Symbole „1“ und „0“ ab. Die Eindeutigkeit dieser Symbole ist Anwendungsvoraussetzung des Algorithmus. zur Fussnote 48 Wer eine Legal Tech-Software programmiert, muss also eine Rechtsnorm in Binärcodes überführen und dafür sorgen, dass die jeweiligen technischen Anwendungsergebnisse anschließend in natürliche Sprache rückübersetzt werden. Dabei ist der Algorithmus immer deterministisch, dh wenn die Eingabe A lautet, dann folgt daraus B. Umgekehrt gilt, wenn B herauskommt, dann muss der Input A gewesen sein. So ist ein Algorithmus berechenbar und niemals kontingent. Allerdings bleiben dem Computer Sinn und Bedeutung der verwendeten Symbole verschlossen. Soziales Handeln, ein „gesunder Menschenverstand“ und „weiche“ Entscheidungsfaktoren – wie Intuition, Erfahrungen oder ein individuelles Vorverständnis – sind dem Algorithmus fremd.."
        Quelle: Buchholtz: Legal Tech JuS 2017, 955, Zitat S. 957.
      Kommentar: Hier wird der gesunde Menschenverstand (GMVonS) gegenüber einem über diesen nicht verfügenden Computeralgorithmus positiv bewertet (GMVwert). Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.


    _
    Zusammenfuehren gesunder Menschenverstand mit Rechtsgrundsätzen
    "III. Resümee
    Die These von der vollstreckungsrechtlichen Fortwirkung des vollzogenen Verhaltensgebots setzt gerade denjenigen wehrlos der Kostenlast aus, der seine Interessen nicht für alle Fälle und wider bessere Vernunft bis zum Letzten durchzufechten geneigt ist, vielmehr eine natürliche Lebensanschauung walten lässt und so die vollstreckungsrechtlich legitimierte Sachlage mit gutem Grund als endgültig betrachtet. Denn im Zeitpunkt der Kostenanforderung ist die Frist für Rechtsbehelfe gegen den vollzogenen Grundverwaltungsakt regelmäßig abgelaufen, dieser demgemäß - folgt man der These - bestandskräftig geworden und rechtsförmiger Nachprüfung entzogen. Anstatt einen ausufernden Gebrauch von Rechtsbehelfen anzuraten, lassen sich indessen - jedenfalls hier - gesunder Menschenverstand und Rechtsgrundsätze zusammenführen: Dass sich Verhaltensgebote, denen keine Dauerwirkung zukommt, mit ihrer Vollziehung erledigen, entspricht auch dem Gedanken einer rechtlich - durch die Steuerungsfunktion - begrenzten Wirksamkeit von Verwaltungsakten. Diese Einsicht befreit die rechtliche Prüfung von der Fessel der Bestandskraft und erlaubt es, die (Vor-)Frage der Rechtmäßigkeit des vollstreckten Verwaltungsakts im Rahmen des Anfechtungsprozesses über den Kostenbescheid entscheidungstragend zu berücksichtigen. Das führt nicht nur zu sachgerechten Lösungen, sondern ist mangels tragfähiger (insb. prozessualer) Einwände nach den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen und damit auch justizförmig kontrollierten Verwaltung von Rechts wegen geboten."
        Quelle: Enders: Der vollzogene Grundverwaltungsakt als Gegenstand der Vollstreckungsabwehr neben dem Leistungsbescheid, NVwZ 2000, 1232; Zitat S. 1238.

      Kommentar:  Der gesunde Menschenverstand wird hier im Zusammenwirken mit Rechtsgrundsätzen positiv bewertet (GMVwert). Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
    _
    Gesunder Menschenverstand und Quadratur des Kreises (Bund-Laender-Konflikt) in der Sicherungsverwahrung STPO § 112
    "SV Prof. Dr. Jörg Kinzig: Man muss unterscheiden. Dieser alte Hangbegriff, den habe ich auch schon heftig und häufig kritisiert. Der gehört natürlich zu den Straftätern. Für Straftäter ist das möglicherweise ein geeigneter Begriff, weil er eine gewisse Vorstrafengeschichte transportiert, die dann eben auch für eine zuverlässige Kriminalprognose nutzbar gemacht werden kann. Deswegen waren die Vorstellungen des Gesetzgebers der Siebziger, dass man drei Straftaten braucht, um einigermaßen präzise  vorherzusagen, dass jemand in die Sicherungsverwahrung  kommt, meines Erachtens gar nicht schlecht. Der moderne Gesetzgeber in den neunziger Jahren hat das korrigiert und zurückgeschnitten auf nur eine Straftat, was dann natürlich auch die Frage ausgelöst hat, die hier diskutiert wurde: Kann es auch eine Sicherungsverwahrung ohne Straftaten geben? Das ist natürlich ein Problem. Insgesamt ist es aber natürlich kein besserer Begriff. Warum? Weil es sich immer um nachträgliche  Sanktionen handelt, die Sie anordnen wollen.  Und dann haben Sie immer das Problem, dass Sie mit der EMRK kämpfen müssen. Dann haben Sie immer zwei Varianten. Sie haben den Buchstaben a), das ist nach einer Verurteilung durch ein zuständiges Gericht. Das ist die connection im englischen Text. Die haben sie bei einer nachträglichen Sanktion nicht gegeben, deswegen hilft Ihnen das überhaupt nichts. Und dann kommen Sie auf den  Buchstaben e), dann sind Sie wieder bei den psychisch Kranken. Da würde ich sagen, „Hang zu erheblichen Straftaten“ ist eindeutig etwas anderes als psychisch Kranke. Deswegen hilft Ihnen bei der Gruppe, auf die Sie mit allen nachträglichen Sanktionen abzielen, der Begriff „Hang zu erheblichen Straftaten“ nichts. Obwohl er möglicherweise den gesunden Teil der Klientel, die Sie erfassen wollen,  jedenfalls  nach  dem  Ausgangsurteil wesentlich besser kennzeichnet. Das ist das Dilemma, in dem Sie stehen. Es ähnelt dem unbefriedigenden Problem, ob Sie jetzt eigentlich im Strafrecht sind, für das der Bund zuständig ist, oder in der Psychiatrie, für die die Länder zuständig sind. Man versucht hier die Quadratur des Kreises, die nach gesundem Menschenverstand eigentlich nicht  gelingen kann. Jetzt werden wir dann das spannende Experiment erleben, dass die Sache erst in Karlsruhe geprüft werden wird. Da  lässt man sich offensichtlich ein bisschen Zeit. Das ist der Fall Walter H. aus dem Saarland. Wenn Karlsruhe das billigt, dann werden wir noch eine Verlängerung in Straßburg erleben. [>51] Und dann werden wir  uns in  einer neuen Runde wieder mit dem Thema beschäftigen."
        Quelle: S. 50f  Protokoll Nr. 90, 17. Wahlperiode, Rechtsausschuss: Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung _
    Neue Rechtslage nach dem gesunden Menschenverstand beruecksichtigt
    "III.    § 108 HGB Keine zwei Wochen nach Inkrafttreten des  MoMiG  hatte der Unterzeichner, dem gesunden Menschenverstand folgend, die Anmeldung der Geschäftsanschrift einer KG nur durch den Komplementär unterzeichnen lassen. Seit der hierauf ergangenen Zwischenverfügung ist zumindest dem Unterzeichner die durch die Neufassung des § 108 HGB geschaffene Problematik bekannt. Der Änderungsvorschlag ist daher zu begrüßen. Für eine Sitzverlegung gilt ohnedies weiter § 108 Satz 1 HGB (Anmeldung durch alle Gesellschafter). Fragen des Minderheitenschutzes sind damit nicht aufgeworfen. "
        Quelle: D e u t s c h e r   N o t a r v e r e i n   D e r   P r ä s i d e n t  Referentenentwurf  eines  Gesetzes  zur  Änderung  des  Aktiengesetzes  (Aktienrechtsnovelle 2014) – i. F. „Entwurf“ Zum JMS v. 29.04.2014 – 3505/18 – 37 106/2014, Abruf 28.06.2018 auf der BGH Seite. _
    Energiewirtschaft: Spannungsbelastung beim Erdkabel näher als in der Freileitung
    Auch die Frage der Akzeptanzförderung im Zusammenhang mit der Erdverkabelung ist meines Erachtens nicht ausreichend beantwortet. Offenbar geht man davon aus, dass Erdkabel prinzipiell die Akzeptanz fördern. Meines Erachtens ist das wissenschaftlich nicht erwiesen. Bevor beispielsweise die Thüringer Strombrücke geplant wurde, wurde über eine Erdverkabelung nachgedacht  Die meisten Menschen denken, dass etwas, was  unter dem Boden ist, weg ist. In  diesem  Fall  hat  sich  herausgestellt, dass man ein solches Kabel nicht verstecken  kann. Viele denken, das Kabel würde  irgendwo  unten  durchgezogen.  Aber gerade wenn es durch Wald und Natur verlegt wird, müssen große Schneisen  freigehalten werden. Auch was die Spannungsbelastung der Menschen anbelangt, sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass der Mensch viel näher am Erdkabel ist als an einer Freileitung."
        Quelle: S. 32: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie [48. Sitzung am 27.06.2011] Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften - BT-Drucksache 17/6072 –
    Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze - BT-Drucksache 17/6073 -. Abruf 28.06.2018 von der BGH Seite.
      Kommentar: Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass mit Augenschein (GMVaugsch) und Realität (GMVreal) argumentiert wird. Weil das so ist, wird es dem gesunden Menschenverstand zugeordnet. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
    _
    BVerfG: widerspreche jeglichem Menschenverstand
    "3. Die Beschwerdeführerin hat der Stellungnahme der Bundesregierung insbesondere entgegengehalten:
    31 Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr hätten nicht vorgelegen. Die Polizei habe die Gruppe - einschließlich der die Beschwerdeführerin begleitenden Journalisten - in Gewahrsam genommen, um die Gefahr erst noch zu erforschen. Ein Gewahrsam zur Gefahrerforschung sei unzulässig. Die Freiheitsentziehung sei unverhältnismäßig gewesen. Dies liege daran, dass die Beschwerdeführerin und die anderen Mitglieder der Gruppe erst 40 Minuten nach der eigentlichen Durchfahrt des Castor-Transports freigelassen worden seien. Anzunehmen, dass die Beschwerdeführerin in kurzer Zeit eine weitere Aktion hätte organisieren können, zumal noch unter Bewachung der anwesenden Polizei, widerspreche jeglichem Menschenverstand. Für die von der Bundesregierung behauptete Planung habe es keine Anhaltspunkte gegeben.
        Quelle: BVerfG Beschluss vom 20. April 2017 - 2 BvR 1900/14
      Kommentar: Direkte Berufung auf den gesunden Menschenverstand (GMVonS) mit dem Tenor offensichtlich (GMVoffens) ohne nähere Spezifikation. Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
    _
    BVerfG Unterlassen als Ausdruck gesunden Menschenverstandes (Antragsgegnerin)
    "(3) Die These von der seitens der Antragsgegnerin angeblich zu verantwortenden „Beeinträchtigung des demokratischen Handelns vor Ort“ erweise sich damit insgesamt als haltlos. Soweit der Antragsteller darüber hinaus moniere, dass „verfassungsfeindliche rechtsextremistische Ansichten“ in der Gesellschaft verbreitet Akzeptanz fänden, spreche dies bei richtiger Betrachtung lediglich für die Verankerung der Antragsgegnerin in der Gesellschaft.
    333 Die Behauptung des Antragstellers, in bestimmten Regionen würden Bürger durch das politische Wirken der Antragsgegnerin davon abgehalten, offen gegen Rechtsextremismus Position zu beziehen und von ihren demokratischen Rechten Gebrauch zu machen, werde bestritten. Dass in Lübtheen niemand etwas Negatives über Herrn Pastörs sage, liege an seiner Beliebtheit. Auch die Weigerung von Geschäftsleuten in Anklam, eine vom Rat verabschiedete Erklärung gegen den Immobilienkauf von NPD-Mitgliedern aufzuhängen, sei allenfalls auf gesunden Menschenverstand zurückzuführen. Die Behauptung, es gebe in Mecklenburg-Vorpommern Städte und Regionen, in denen sich gegen Rechtsextremismus Engagierte und Minderheiten kaum angstfrei bewegen könnten, sei unzutreffend."
        Quelle: BVerfG Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13.
      Kommentar: Etwas unklare Verwendung (GMV?) in der Zitierung der Antragsgegnerin. Vermutlich gemeint, es sei der gesunde Menschenverstand der Geschäftsleute, die sie davon abhielten, eine Erklärung des Rates gegen den Immobilienkauf durch NPD-Mitglieder auszuhängen, also Ausdruck von Vernunft (GMVvernunft) oder zweckangemessener Überlegungen (GMVzweckm).
    _
    Konflikt Gesetzestreue und gesunder Menschenverstand am unteren Rand (Maultaschenprozess)
    "Maultaschen-Prozess: Mut zum Menschenverstand ... Man sollte doch annehmen, dass die Gesetze klar formuliert sind. Tatsächlich werden hier, am untersten Belanglosigkeits-Rand der Vergehensliste, zwei Prinzipien, die eigentlich konform gehen sollten, zu Gegensätzen: Gesetzestreue und gesunder Menschenverstand. Solange sich diese beiden Prinzipien nicht widersprechen, etwa bei Mord oder bewaffnetem Überfall, bedeutet ein Urteil für den Richter bei eindeutiger Beweislage kein moralisches Dilemma, wohl aber offensichtlich beim Klau von ein paar Gramm Müll. ..."
        Quelle: [n-tv 03.04.2010] _
    _"Wo bleibt der gesunde Menschenverstand? Gestern hat mein Chef gesagt. ..„ Es ist manchmal eine schmale Linie, die Sinn von Wahnsinn scheidet. Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, als würde die Rechtsprechung derzeit darauf balancieren.“ Mein Chef, der Bürgermeister, ist nicht selbst betroffen, keine Angst. Er wird auch nicht mit Schaum vor dem Mund Richterschelte via Twitter betreiben, wie dies in anderen Weltgegenden der Brauch zu werden droht. Aber sein Gefühl für Maß, Mitte und Verhältnismäßigkeit war doch arg strapaziert worden von zwei Gerichtsentscheidungen, die kürzlich durch die Medien gingen."
        Quelle: Bayerische GemeindeZeitung GZ4 2017 Neues von Sabrina.  _

    Schoeffen und gesunder Menschenverstand
    Die zentrale Begründung für die Notwendigkeit von Schöffen lässt einige Schlussfolgerungen zum Verständnis der Bedeutung des Begriffes gesunder Menschenverstand im Recht zu. Der gesunde Menschenverstand ist im Rechtsverständnis offensichtlich etwas, das Nichtfachleuten (GMVKriterium) zukommt, keine juristischen Fachkenntnisse (GMVKriterium)  erfordert und mit Lebenserfahrung (GMVKriterium) einhergeht, wobei ein Querschnitt  (GMVKriterium) der Bevölkerung angestrebt wird. Schöffen sollen eine lebennahe (GMVKriterium)  und allgemein verständliche (GMVKriterium). Rechtsprechung garantieren. Belege oder Literaturverweise, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, werden nicht angegeben.
     

      "Bei Schöffen ist gesunder Menschenverstand gefragt In diesem Jahr werden in Baden-Württemberg die Schöffinnen und Schöffen für 2019 bis 2023 gewählt. Sie haben ein verantwortungsvolles Ehrenamt: „Sie haben genauso viel zu sagen wie der Berufsrichter und sind diesem gleichgestellt“, erklärt Norbert Strecker, Direktor des Amtsgerichts Ellwangen. Schöffen können ihn sogar überstimmen.
      Juristische Fachkenntnisse sind keine Voraussetzung. „Vom Gesetzgeber gewünscht ist vielmehr gesunder Menschenverstand“, so Strecker. Schöffen sollen eine lebensnahe und allgemein verständliche Rechtsprechung garantieren. Unterschieden wird zwischen Haupt- und Hilfsschöffen. Ist ein Hauptschöffe verhindert, tritt ein Hilfsschöffe an seine Stelle. ..." [Schwäbische Zeitung Ellwangen 24.04.2018]
        Kommentar: (GMVKriterium). Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
      _
      Voraussetzung ist gesunder Menschenverstand
      "Voraussetzung ist gesunder Menschenverstand Jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann erst einmal in das Schöffenamt berufen werden – so lange er am 1. Januar 2014 nicht jünger als 25 und älter als 70 Jahre ist. Bei der Wahl durch den Wahlausschuss, in dem Vertreter des Gerichts und der Stadt sitzen, wird darauf geachtet, dass die künftigen Schöffen einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. ..." [DERWESTEN 24.05.2013]
        Kommentar: (GMVKriterium). Ein Beleg oder Literaturverweis, was unter gesundem Menschenverstand zu verstehen ist, wird nicht angegeben.
    _
    Aufsicht mit gesundem Menschenverstand
    "Aufsichtspflicht: Gesunder Menschenverstand statt Rechtssicherheit Bei Klassenfahrten ist der Lehrer verantwortlich für seine Schüler. Doch einfach ist es mit der Aufsichtspflicht nicht, sagt ein Rechtsanwalt .,.. Rechtsanwalt Hölzl sagt: "Aufsicht ist mit gesundem Menschenverstand zu führen." Wo gesetzliche Regelungen fehlen, gibt die Rechtsprechung Orientierung. Demnach "muss der Lehrer zunächst klare Regeln aufstellen und seine Schüler darüber informieren", sagt Hölzl. Bei Klassenfahrten gehört dazu üblicherweise ein Alkoholverbot – über die Jugendschutzgesetze hinaus, die ohnehin gelten. ..." [ZEIT ONLINE 08.04.2009]


    Schiedsmann braucht gesunden Menschenverstand
    "„Gesunder Menschenverstand“, sagt Friedhelm Eibach, „ist wohl die wichtigste Eigenschaft, die ein Schiedsmann mitbringen sollte.  ... Der Bürgermeister unterstrich in seinen Worten, dass es weiterer Fähigkeiten bedarf, um zwischen den Parteien zu vermitteln. „Einfühlungsvermögen, Kommunikationsgeschick, Überzeugungskraft und Neutralität für eine objektive Beurteilung gehören ebenso dazu. "
        Quelle: Westphalenpost 09.12.2013.

      Kommentar: (GMVonS), (GMVwert).


    wird im Laufe der Zeit ergänzt


    Literatur (Auswahl) Allgemein zum gesunden Menschenverstand  ..." []
    Hier werden nur Arbeiten erfasst, die sich mit dem gesunden Menschenverstand im Recht befassen.



    Links (Auswahl: beachte) > Hauptseite.
    Hier werden nur Links erfasst, die sich mit dem gesunden Menschenverstand im Recht befassen.



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1)GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    Internetseite
    Um die häufige und lästige Fehlermeldung 404 zu minimieren, geben wir nur noch Links von Quellen an, die in den letzten Jahrzehnten eine hohe Stabilität ihrer URL-Adressen gezeigt haben (z.B. Wikipedia, DER SPIEGEL). Das Internet ist leider extrem schnelllebig und kurzatmig.
    __
    Wittgenstein
    Eike von Savigny (1994) erläutert Wittgenstein Philosophische Untersuchungen (PU): "Wörter und Sätze werden bedeutungsvoll   nicht deshalb, weil der einzelne Mensch es auf ihre Bedeutungen abgesehen  hätte,  sondern dank ihrer Einbettung in ihre den Sprechern gemeinsame Verwendung im Umgang mit Sachen und miteinander. Die Vorstellung, die Sinnhaftigkeit der Sprache beruhe auf der Beziehung besonderer Ausdrücke zu absolut einfachen, notwendig existierenden Gegenständen, ist bloß eine metaphysische Verbrämung der Vorstellung, ein Mensch könne aus Eigenem erfolgreich und eindeutig auf etwas zeigen." Und: "Ausdrücke sind als Wörter bedeutungsvoll nicht deshalb, weil der Sprecher sich bei ihrem Gebrauch ihren Bedeutungen zuwendet, sondern kraft ihrer Verwendung in Sprachspielen."Quelle Internetseite.
    __
    Wortgebrauchsstichprobe
    Gegen Ende Juni habe ich rund 500 Wortgebrauchsstichproben gefunden, wovon hier bis Ende Juni erst ein kleiner Teil dokumentiert wurde (beck-online, JURION, ebooks Springer Rechtswissenschaft, Suchmaschinen, Bücher, Artikel).
    __

    Querverweise
    Standort: Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand im Recht.
    *
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand.
    Zur Methodik der Begriffsanalysen.
    Überblick Begriffsanalysen in der IP-GIPT.
    Beweis und beweisen im Alltag.
    Haupt- und Verteilerseite Begriffsanalysen.
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org.
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, R.  (DAS). Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand im Recht. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/sprache/BegrAna/BA_GMV_Recht.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.


    Ende_ Begriffsanalyse Gesunder Menschenverstand im Recht__Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_ Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen_ Mail: sekretariat@sgipt.org_

     korrigiert irs 30.06.2018



    Aenderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    09.07.18  Links: Zur Methodik der Begriffsanalysen. * Überblick Begriffsanalysen in der IP-GIPT.
    30.06.18  Zusammenfassung und Kommentare ergänzt.
    29.06.18  Kommentarergänzungen.  Neueinträge: 28.06.18    Als eigene Seite ausgelagert nachdem sich ein größerer Umfang abzeichnete. Neu eingebracht:     Abgrenzungen und Sonderfragen: gesunder Fach- und Sachverstand * Gesunder Fach- und Sachverstand * Internetseite * Umstrukturierungen * Kommentarergänzungen * Recht: Gesunder Menschenverstand und Quadratur des Kreises (Bund-Laender-Konflikt) in der Sicherungsverwahrung * Neue Rechtslage nach dem gesunden Menschenverstand beruecksichtigt * Energiewirtschaft: Spannungsbelastung beim Erdkabel näher als in der Freileitung * BVerfG: widerspreche jeglichem Menschenverstand  * BVerfG Unterlassen als Ausdruck gesunden Menschenverstandes (Antragsgegnerin)  *