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Anamnese.
Anamnese bedeutet erfassen der Lebensgeschichte unter diagnostischen
und therapeutischen Gesichtspunkten. Sie ist vorgeschrieben und muss naturgemäss
in der probatorischen Phase erhoben werden, weil man sonst keine begründete
Diagnose und keinen Therapieplan erstellen kann. Viele PsychotherapeutInnen
bedienen sich hierbei auch - teils detaillierter - Fragebögen, die
meist daheim, außerhalb der Sitzungen, bearbeitet werden können.
Anmeldung.
Sie sollte im Regelfall über eine persönliche, telefonische
Terminvereinbarung erfolgen. Wir sind bemüht, Erstgespräche zum
Kennenlernen innerhalb von 14 Tagen zu ermöglichen, damit wir nicht
erst in einem Vierteljahr feststellen, dass wir nicht so gut zusammenpassen.
Das können wir aber nur, indem wir Absagetermine - die bei uns spätestens
24 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen müssen, damit
sie nicht vereinbarten Satz privat in Rechnung gestellt werden - nutzen.
Im allgemeinen ist es hilfreich, wenn Ihre Terminmöglichkeiten vorab
klären
Antragstellung.
Psychologische Psychotherapie in größerem Umfang ist eine
genehmigungspflichtige Leistung, die beantragt werden muss. Die Antragstellung
ist von der psychologischen PsychotherapeutIn zu organisieren. Zur Antragstellung
gehören:
-
Antrag der Versicherten: das ist nur ein Blatt, das ganz einfach auszufüllen
ist.
-
Antrag der PsychotherapeutIn.
-
Konsiliarbericht einer ÄrztIn.
Arbeitsbeziehungsprüfung.
> Probatorische Sitzungen.
Jede Therapie, besonderes die Psychotherapie hat sowohl eine menschliche
Beziehungs- als auch eine fachliche Komponente. Sehr wichtig zu Beginn
einer jeden Psychotherapie ist die Arbeitsbeziehungsprüfung. Hier
geht es darum, herauszufinden: habe ich Vertrauen, passt mir die PsychotherapeutIn
menschlich, von der Art her? Meine ich, mit ihr oder mit ihm zurecht zu
kommen? Habe ich speziell Vertrauen in die therapeutische Kompetenz? Macht
die PsychotherapeutIn auf mich den Eindruck, dass Sie nicht nur ihr Fach,
sondern auch mich als Mensch, meine Persönlichkeit und meine Probleme
versteht?
Die PsychotherapeutIn prüft ihrerseits, ob
sie Sie als Mensch annehmen, wertschätzen und respektieren kann, ob
Sie genügend Mitverantwortungs- und Veränderungsbereitschaft
mitbringen statt einer nur passiven "Mach-Du-mich-mal-Gesund-Erwartung"
und ob sie sich Ihren Problemen gewachsen sieht.
Weil diese Prüfung so wichtig ist, gibt es
dafür eigene Probesitzungen (probatorische Sitzungen), die einer eventuellen
Antragstellung vorangehen. Die Grundprüfung von der menschlichen Beziehungsseite
her, sollte mit einer Begegnung erfolgen können.
Allgemeine Beschreibung
einer Therapie.
Therapien dienen der Erkennung (Diagnose), Vorbeugung (Prophylaxe),
Linderung, Besserung oder Heilung von Störungen mit Krankheitswert
(Therapie).
Allgemeine
Beschreibung einer Psychotherapie.
Was ist die „Seele“ psychologisch betrachtet? Wie und wo kann Psychotherapie
ansetzen?
Psychotherapie besteht aus Klärungs- und Veränderungshilfe
(zu neuem Tun oder Lassen) der verschiedenen psychischen Funktionsbereiche
(in den farbigen Kästchen). Verändern kann man das Erleben
und das Verhalten, über das man auch auf die Umwelt
einwirken kann. Nicht alles ist uns bewusst (Filter), vieles
bleibt nicht bewusst, manches kann aber bewusst gemacht werden. Durch die
vielfältige Vernetzung und Verflechtung gibt es auch sehr viele Ansätze
psychotherapeutischer Einwirkmöglichkeiten - sogar bei den Anlagen
durch Entwicklung und Entfaltung möglicher
Ressourcen.
Durch Lernen von mehr Lenkung seiner Bewusstseinsinhalte
und seines Verhaltens kann man viele Veränderungen auf
den Weg bringen und Störungen loswerden.
Was ist die Seele" psychologisch betrachtet? Herunterladen
als
PDF.
Psychotherapie setzt hierbei am Erleben und Verhalten an. Zum Erleben
gehören z.B. Empfinden und Wahrnehmen, Gefühle, Stimmungen, Bedürfnisse,
Motive, Wünsche, Wille, Antrieb,
Energie, Vorstellungen, Phantasien, Erinnerungen, Aufmerksamkeit und Bewusstheit.
Zum Verhalten gehören z.B. Lenken
(Regelung und Steuerung), Tun und Lassen, Handeln, Ausdruck, Gestalten
und Anpassen u.a.m.
Psychotherapie kann in folgende große Hauptaufgaben
gegliedert werden:
-
Klärungen von (Zwischen-) Therapiezielen,
von (lebensleitenden) Werten und Idealen.
-
Erkunden und fördern von Empfinden, Fühlen,
Spüren und Erleben - wichtige "Werkzeuge" für Klären
und Verändern.
-
Klären und Verstehen der persönlichen Entwicklung
(Methode: Anamnese und Klären oder Durcharbeiten
der Vergangenheit und Gegenwart);
-
Analyse, Klären und Verstehen eines besonderen
Problems, Symptoms oder Störungsbildes, Zusammenhänge erkennen
(d.h. in der Verhaltenstherapie auch "Syndromgenese" oder "Bedingungsanalyse").
-
Entwickeln von Problemlösungs- oder Therapieplänen
(Achtung: wenn man die Lösung eines Problems kennt, so ist es noch
nicht verschwunden oder beseitigt und die Arbeit ist erst noch zu verrichten,
aber sie kann dann auch verrichtet werden. Mit anderen Worten: wenn man
weiß, woher etwas kommt, so ist es aber immer noch da). In diesem
Zusammenhang ist auch wichtig, zu vermitteln: wie
kann ich meine eigene PsychotherapeutIn werden?
-
Nutzung, Aufbau und Erwerb, Entfaltung und Verbesserung
von Können, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Kompetenzen);
Man kann Psychotherapie im Prinzip auf unendlich viele Weisen betreiben.
Sehr nützlich wird es daher sein, besonders wirkungsvolle Ansatzpunkte
(„archimedische
Hebel“) und vielfältig anwendbare „Werkzeugmaschinen“
zu finden, z.B. die Verbesserung der Bewusstseinslenkung (Mentales Training),
neues Tun oder Lassen zu probieren, sich überwinden,
stellen,
mal etwas wagen, aktiv werden und mehr gestalten.
Allgemeine
Beschreibung einer Verhaltenstherapie.
Ansatz und Orientierung von Verhaltenstherapien ist nicht mehr nur
allein das Verhalten wie zu Beginn vor über 80 Jahren, sondern seit
ca. 50 Jahren auch zunehmend mehr das Erleben. Hier sind besonders wichtig
Gefühle, Bedürfnisse, Stimmungen, Wille, Antrieb, Denken [Problemlösung],
Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Lenkung [Regelung und Steuerung], Besinnung
auf das positive Potential [Ressourcenaktivierung],
auf das Geglückte, die vielfach vorhandenen Fähigkeiten und Tüchtigkeiten.
Schwerpunkte von Verhaltenstherapien sind ihre Strukturiertheit
(Therapiepläne), Handlungs- (Tun und Lassen) und Hier-und-Jetzt-
und Zukunftsorientierung.
Aufhören.
Im allgemeinen bewährt es sich, geordnet aufzuhören, d.h.
die Beendigung der Psychotherapie durchzusprechen. Meist ist es sinnvoll,
das Ende der Psychotherapie rechtzeitig anzusprechen und das, was geschehen
ist, was sich entwickelt und verändert hat, zu besprechen und wie
es auch ohne Therapie weiter gehen kann und soll. Therapiebeendigungen
werden von den PsychotherapeutInnen meist mit einem lachenden und einem
weinenden Auge gesehen: Einerseits ist meist doch einiges erreicht worden
(lachendes Auge), anderseits ist eine Beziehung entstanden, die nun beendet
werden und aufhören muss (weinendes Auge).
Ausfallhonorar.
Die meisten psychotherapeutischen Praxen arbeiten mit Terminvereinbarungen,
was für beide Seite große Vorteile hat. Es gibt aber eine Reihe
von Lebensrisiken - für die keiner etwas kann (wie z.B. Unfall, Krankheit,
Behinderung durch äußere Umstände, höher bewertete
andere Interessen) - und die eine Terminvereinbarung platzen lassen können,
wenn das auch eher selten vorkommt. Daher stellt sich die Frage, wer die
finanzielle Verantwortung für diese Lebensrisiken, denen wir alle
unterliegen, übernimmt? Wir möchten dieses Lebensririko nicht
für alle unsere PatientInnen und KlientInnen übernehmen
und akzeptieren natürlich, wenn sich aus diesem Grund ein Interessent
nicht für uns entscheiden mag.
Bedingungsanalyse.
Wichtiger Begriff in der Verhaltenstherapie. In der Bedingungsanalyse
werden die Bedingungen erfasst, die zur Entwicklung einer Störung
oder, ressourcenorientiert betrachtet, zu einem Erfolg oder Gelingen beitragen.
Ganz allgemein kann man sagen oder fragen: was sind die Bedingungen 1,2,3
... für einen Zustand? Damit ergeben sich möglicherweise therapeutische
Eingriffsmöglichsmöglichkeit in das Bedingungsgefüge. Tragen
zu einer Depression z.B. fünf Bedingungen bei, so kann eine
künftige Auslöung z.B. dadurch verhindert werden, indem z.B.
zwei Bedingungen verändert werden.
Dauer der Termine.
Im Regelfall dauern die Sitzungen mind. 50 Minuten. Es sind aber speziell
bei in vivo Behandlungen auch längere (doppelte Einheiten) oder in
entsprechend gelagerten Fällen auch kürzere Einheiten (25 Min)
möglich. Inzwischen wurde auch die Möglichkeit geschaffen,
nach Beendigung von Therapien 15 10-Minuten Einheiten - also pro Quartal
höchstens 3 Nachbearbeitungs-, Festigungs- oder Auffrischungssitzungen
- vorzunehmen, die aber manchmal wegen zu geringer Vergütung nicht
ausgeschöpft werden können.
Drogen und Psychotherapie.
Das ist ein heikles und schwieriges Thema. Bei Abhängigkeit ist
der Fall einfach und klar geregelt (PTR
D 1.3.1): Hier ist Entgiftung notwendig und das Therapieziel zufriedene
Abstinenz erforderlich (vergleichbar bei verkehrspsychologischen
Fragestellungen im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung).
Schwieriger ist es im Bereich des Missbrauchs (z.B. Alkoholgenuss > 0,8
Promille oder z.B. gelegentlicher Haschischkonsum), weil es beim Drogenmissbrauch
sehr unterschiedliche Entwicklungen geben kann, die die Störungen
und Therapieziele mehr oder minder stark berühren und beeinflussen
können. Auf jeden Fall sollten spätestens bei der Anamnese entsprechende
Nachfragen bzw. Auskünfte erfolgen. [Infos: 1,2,3,]
Einrichten der Therapie
In den ersten 5-10 Sitzungen sind PatientIn und PsychotherapeutIn beide
gehalten, die Therapie für beide Seiten angemessen "einzurichten",
so dass beide das Gefühl haben, so passt es, so fühle ich mich
wohl, so glaube ich, kann ich meine Therapieziele erreichen. Die Art und
Weise, wie die Stunden gestaltet werden, wird von beiden als förderlich
erlebt.
Gemeinschaftliche
Verantwortung für das Gelingen
Psychotherapie ist ein gemeinsames Werk: sie kann nur gelingen, wenn
PatientIn und PsychotherapeutIn zusammenarbeiten. Manchmal ist es aber
auch wichtig, dass die Rahmenbedingungen stimmen und die Umgebung, wenn
schon nicht unterstützend, wenigstens nicht zu sehr dagegen arbeitet.
Große Bedeutung kommt dem Prinzip zu: wenn sich nichts ändert,
ändert sich nichts. Es kommt also oft darauf an, Veränderungen
im Lebensalltag, im Umgang mit sich selbst und mit seinen Bezugspersonen
auf den Weg zu bringen. Wichtig ist hierbei, dass man nichts tut oder lässt,
was man nicht eingesehen hat, wohinter man nicht richtig steht, was nicht
bedeuten muss, dass die Veränderung immer angenehm ist, leicht und
mühelos zu bewerkstelligen ist. Kleine Schritte sind oft die besten,
weil die allermeisten von uns nicht mit 7-Meilen-Stiefeln geboren wurden.
Denn bei kleinen Schritten setzt häufig eine Selbst-Verstärkung
nach dem Prinzip ein: am erfolgsreichsten ist der Erfolg. Letztendlich
kommt es bei Veränderungen darauf an, ob sich die Erlebens- und Lebensqualität
dadurch langfristig verbessert. Dies folgt dem Prinzip, das solche Veränderungen
leicht beibehalten, vertieft und gefestigt werden können, die das
Leben selbst "belohnt".
Häufigkeit der Termine.
Termine sollten - auf jeden Fall in der Anfangszeit - mit einer gewissen
Regelmäßigkeit stattfinden. Finden sie zu unregelmäßig
und in zu großem zeitlichen Abstand statt, ist es nicht selten schwierig,
eine Umwandlung in eine Langzeit-Therapie oder eine Fortführungsbewilligung
zu erhalten. Die Generalregel ist, dass die Termine so oft wie nötig
so organisiert werden sollten, dass beide, PatientIn und PsychotherapeutIn
das Gefühl haben, dass die Häufigkeit passt.
Hausarztberichtspflicht
> siehe bitte hier.
Klärungsarbeit.
Bevor man zum gezielten Handeln kommt, muss man erst einmal die Probleme
und Störungen, ihre Entwicklung und Bedingungen, Auslöser und
Anlässe im Lebensverlauf und Situationszusammenhang zu verstehen versuchen.
Dieser Prozeß und solche Phasen in der Therapie heißen "Klärungsarbeit".
Manchmal kann Psychotherapie zu einem großen Teil aus Klärungsarbeit
bestehen. Hierbei darf man auch nicht übersehen, dass manches erst
richtig geklärt werden kann, wenn man handelt, tut und macht oder
sein lässt. So gesehen greifen Klärungsarbeit und Veränderungsarbeit
oft ineinander und fördern sich wechselseitig.
Konsiliarbericht.
Der sog. "Konsiliarbericht" dient dem Schutz der PatientIn. Hier soll
sichergestellt werden, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie
spricht bzw. aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint, ob ein Facharzt
hinzugezogen werden sollte oder eine medizinische Begleitung erforderlich
ist. Den Konsiliarbericht kann jeder Arzt (Ausnahme: Labor, Röntgen)
erstellen. Die Schritte: 1. sollten Sie einen Arzt Ihrer Vertrauens auswählen.
2. Anfragen, ob er bereit ist, den Konsiliarbericht für Ihren Psychotherapieantrag
zu erstellen. 3. ob er ein Formular zur Verfügung hat oder ob Sie
von uns ein Formular beibringen sollen.
Leistungsumfang (formaler) einer
Psychotherapiesitzung.
-
Dokumentation der Sitzung
-
Vorbereitung der Sitzung
-
Nacharbereitung der Sitzung
-
Qualitätssicherung, Evaluation,
Kontrolle, Supervision
-
Verwaltung (Organisation, Terminierung, Buchführung, Abrechnung, Auswertung,
Kooperation, Berichte, Anträge, Formulare)
Merkmale
für Persönlichkeitsbeschreibungen.
Manche Menschen tun sich schwer, sich selbst oder andere zu beschreiben.
Nun sind wir meistens auch nicht immer so oder so, sondern wie wir uns
geben, hängt nicht selten von der Situation und unserem Gegenüber
ab. Manchmal sind wir sicher, manchmal unsicher, manchmal sind wir konsequent,
ein anderes Mal nicht.
Eine - sicher nicht vollständige - Liste mit
Anregungen für Merkmalsbeschreibungen finden Sie hier.
Psychologisch-Psychotherapeutische
Dienstleistungen: Beratung, Coaching, Psychodiagnostik, Psychotherapie,
Supervision.
Psychotherapie ist per definitionem Krankenbehandlung oder Behandlung
von Störungen mit Krankheitswert, deren Kosten im Allgemeinen bei
sozialrechtlich zugelassenen PsychotherapeutInnen auf Antrag
übernommen werden. Aber nicht jede psychologische Dienstleistung ist
natürlich Psychotherapie, die meisten sind es sogar nicht: ABO-PsychologInnen
(Arbeit, Betriebs- und Organisation), forensische, schulpsychologische,
sozialpsychologische, pädagogische, verkehrspsychologische, sportpsychologische
Dienstleistungen, wie auch Ehe- Familien- und allgemeine Beratungsstellungen
(> Nordbayern). Zu jedem normalen
Leben gehören Probleme, Enttäuschungen, Versagen, Krisen, Konflikte,
Trauer, Unsicherheit, Angst, ja gelegentlich auch Verzweiflung, dazu. Das
hat mit psychischer Erkrankung oder einer Störung von Krankheitswert
zunächst gar nichts zu tun; erst wenn sie unverhältnismäßig
stark sind, sehr lange dauern oder oft auftreten kann Psychotherapie angezeigt
sein. Aber man kann sich natürlich in Lebenskrisen auch psychologisch
beraten, coachen oder supervidieren, also helfen lassen. Das ist jedoch
keine Krankenkassenleistung, sondern muss privat bezahlt werden.
-
Beratung (Hilfe zur Bewältigung von
Lebensproblemen)
-
Coaching (Trainingsunterstützung, Lernen)
-
Psychodiagnostik (Ermittlung von
Fähigkeiten oder Merkmalen)
-
Psychotherapie (Behandlung von Störungen
mit Krankheitswert)
-
Supervision (Überwachung und
Kontrolle von Vorhaben, Plänen, Realisationen von Zielen)
-
Andere (spirituelle,
metaphysische
Lebenshilfe, ist aber mehr das Gebiet von PhilosophInnen, Seelsorgern,
GrenzgängerInnen)
Psychotherapiemittel.
Das wichtigste Psychotherapiemittel oder Werkzeug ist die Sprache.
Mit ihrer Hilfe wird die Aufmerksamkeit auf Befinden, Empfindungen, Wahrnehmungen,
Gefühle, Wünsche, Bedürfnisse, Absichten und Ziele, Erinnerungen,
Erfahrungen und Erlebnisse, Tun und Lassen, Verhalten, Bewegung, Handeln
und Ausdruck gelenkt. Dadurch werden bestimmte neuronale Verbindungen im
Gehirn beeinflusst (angeregt, gehemmt, umgebaut, verändert).
Psychotherapiesünden.
Es gibt in der Psychotherapie nur wenige "Sünden": einfach weg
bleiben, Probleme mit der Therapie und der PsychotherapeutIn nicht ansprechen,
wichtige Information zurückhalten (z.B. Missbrauch oder Sucht), nachlässige
Therapieeinstellung oder mangelnde Veränderungsbereitschaft
Man darf in und mit der Psychotherapie sozusagen jedes Problem haben, man
sollte es aber besprechen, damit der Therapieprozess nicht gestört,
behindert oder gar blockiert wird.
Probatorische Sitzungen
(Phase). > Anmerkung Probesitzungen.
Die sog. probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) dienen der Arbeitsbeziehungsprüfung.
Hier sehen die Psychotherapie-Richtlinien (PTR)
höchstens
5 + eine Anamnesesitzung vor. Bei den Ersatzkassen
sind Probesitzungen zur Zeit nur noch eingeschränkt möglich (Siehe).
Anmerkung:
Die
Probesitzungen müssen derzeit (2007) aus wirtschaftlichen Gründen
bei den Ersatzkassen (BEK, DAK, GEK, TK u.a.) auf das Notwendige - im Regelfall
auf eine Sitzung - beschränkt werden, weil die derzeitige Honorierung
(Bezugszeitraum
2.Q. 2007) mit 16,11 Euro für die Anamenese- und 18,39 für
eine Probesitzung die wirtschaftliche Existenz einer psychotherapeutischen
Praxis bedroht. Das ist eine Absurdität des Gesundheitssystems,
die zu begreifen uns bislang nicht gelungen ist. Vor allem, wenn man bedenkt,
dass die probatorischen Sitzungen in der Vor- und Nacharbeit auch noch
viel zeitaufwendiger sind als eine einmal geplante und eingerichtete Psychotherapie.
Qualitätssicherung. Wie
Sie den Therapieverlauf und Fortschritt selbst kontrollieren können
> KBZW. > Evaluation
und Kontrolle.
Schweigepflicht.
Psychotherapie braucht und lebt vom Vertrauen. PatientInnen müssen
sicher
sein können, dass alles, was sie mitteilen nicht ohne ihre ausdrückliche
Erlaubnis - die dann schriftlich eingeholt werden sollte - weitergegeben
darf. Das gilt besonders für alles, was PatientInnen zum Nachteil
gereichen könnte, also auch für Verfehlungen und Gesetzesverstösse,
sofern keine Schwerverbrechen mitgeteilt werden. Ausgenommen sind durch
die Antragsstellung Diagnosen und die Art der Psychotherapie.
Wir können auch Ihren Angehörigen oder
Bezugspersonen keine Auskunft erteilen, ob Sie hier bei uns sind, es sei
denn, Sie wünschen das ausdrücklich und erlauben dies.
Terminvereinbarung
(persönliche).
Psychotherapie ist eine persönliche Entscheidung. Daher sollte
bei Terminvereinbarungen die persönliche Verantwortung auch dadurch
zum Ausdruck gebracht werden, dass sie persönlich erfolgt und nicht
delegiert wird (z.B. Angehörige, Eltern, PartnerIn, SekretärIn),
auf jeden Fall aber die Erstterminvereinbarung zum Kennenlernen und zur
Arbeitsbeziehungsprüfung.
Therapieplan.
Nicht alles lässt sich planen und Plan ist hier auch in einem
weiteren, nicht so streng formalen oder technischem Sinne gemeint. Dennoch
ist es im allgemeinen gut, wenn man Ideen hat, wie die Therapieziele erreicht
werden sollen und können. Wenn die Störungen, ihre Entwicklung
und Bedeutung unklar sind, kann zunächst einmal Klärungsarbeit
anstehen.
Therapieziele.
Therapie hat sehr vereinfacht gesprochen zwei Hauptziele: Störendes
soll verschwinden oder sich wenigstens bessern; Fehlendes oder Mangelndes
soll erreicht werden. Hilfreich ist hier oft, die großen Therapieziele
(Fernziele) in kleinere, überschaubare, machbare und handhabbare Nahziele
zu zerlegen. Das ist nicht immer einfach und erfordert manchmal einige
Bemühungen um Ideen, Einfälle und Kreativität. Nicht alles
ist erreichbar, und manches, das zwar grundsätzlich erreichbar erscheint,
lohnt sich nicht so recht, weil das "Preis-Leistungs-Verhältnis" von
Aufwand und Ergebnis im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu ungünstig
wirkt. So können auch Therapieziele in die Richtung gehen: aufgeben,
aushalten, in Kauf nehmen oder tolerieren lernen.
Häufiger genannte Therapieziele sind z.B.:
(1) Depression verlieren; (2a) Angst normalisieren, (2b) Angstzustände
verlieren; (3) mit den eigenen Kräften besser haushalten lernen;
(4) besser entspannen können; (5) Zwangshandlungen verlieren; (6)
eine besseres Selbstwertgefühl entwickeln; (7) sich besser behaupten
und durchsetzen lernen; (8) besser spüren und fühlen lernen,
was mir die Ereignisse bedeuten; (9) besser verstehen können, was
mit mir los ist und wie sich das entwickelt hat; (10) Impulse besser kontrollieren,
mehr Selbstkontrolle; (11) den roten Faden besser behalten; (12) besser
konzentrieren; (13) nicht so viel vergessen, verlieren, verlegen; (14)
besser kommunizieren und mich ausdrücken; (15) bessere zwischenmenschliche
Beziehungen; (16) mehr Selbstsicherheit und Selbstvertrauen; (17)
leistungsfähiger werden; (18) nicht so viel und unfruchtbar grübeln;
(19) besser einschlafen und durchschlafen können; (20) mit Schmerzen
oder Missempfindungen besser umgehen lernen, ... u.v.a.m.
Umfang einer Verhaltenstherapie.
Die Verhaltenstherapie für Erwachsene sieht im Regelfall höchstens
80 Sitzungen vor, die formal wie folgt gegliedert sind:
-
Kurz-Zeit-Therapie (KZT): 25 Sitzungen.
-
Lang-Zeit-Therapie (LZT): 45 Sitzungen.
-
Umwandlungsantrag LZT: 26. - 45. Sitzung.
-
1. Fortführungsantrag 46. - 60. Sitzung.
-
2. Fortführungsantrag 61. - 80. Sitzung.
Wir fangen im allgemeinen mit einer Kurz-Zeit-Therapie an, auch wenn eine
Lang-Zeit-Therapie nötig erscheint, um zu prüfen, ob unser Ansatz
und unsere Methoden greifen. Ein bißchen steckt dahinter die Idee,
wenn in 20 Sitzungen nicht viel oder fast nichts gelingt, gelingt womöglich
auch in 45 Sitzungen nicht viel mehr.
Umwandlung
Kurz-Zeit- und Lang-Zeit-Therapie
Die Frage, ob eine Kurz-Zeit-Therapie (KZT) in eine Lang-Zeit-Therapie
(LZT) umgewandelt werden soll, stellt sich ungefähr um die 17. Sitzung
der Kurz-Zeit-Therapie. Hilfestellung zur Entscheidung gibt es durch einen
hierfür entwickelten Fragebogen. Die Entscheidung sollte bis zur 18.
Sitzung getroffen sein, damit der anonymisierte Bericht an die GutachterIn
so zeitig auf den Weg gebracht werden kann, dass bei Ablehnung noch genügend
Zeit für die Besprechung, wie mit der Ablehnung umgegangen werden
soll, bleibt (entweder akzeptieren und eine ordentliche Beendigungsarbeit
machen oder Widerspruch einlegen und ein Obergutachten beantragen).
Vor- und Nacharbeit.
Psychotherapie besteht nicht nur aus den mindestens 50 Minuten Kontaktzeit
- die im Regelfall eine Stunde nach den Psychotherapierichtlinien - dauert,
sondern die Sitzungen erfordern natürlich entsprechende Vor- und Nachbereitung;
manchmal wenig, manchmal viel. Wir rechnen seit 1977 im Mittel mit 50%,
d.h. die reale Arbeitszeit für eine Psychotherapiesitzung von 50 Minuten
Dauer wird mit 75 Minuten im Durchschnitt gerechnet.
Warten, Warteliste
Glossar, Anmerkungen
und Endnoten.
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in vivo. Im Leben, draußen, etwa
wenn man sich Situationen der Angst stellt, was bei sog. in-vivo-Therapien
(Konfrontationstherapien) von PsychotherapeutInnen begleitet wird.
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Schwerverbrechen. PsychotherapeutInnen
haben leider keine so weitgehende Schweigepflicht wie Geistliche, denen
auch ein (ungeahndeter) Mord - z.B. im Rahmen des Beichtgeheimnisses -
anvertraut werden kann.
___
Tun und Lassen. Ein alter Therapiewitz
besagt: Psychotherapie ist eigentlich ganz einfach, man muss nur das richtige
TUN
und das Falsche LASSEN ..., aber wenn das so einfach wäre,
bräuchte man uns natürlich nicht ;-) .
___
Ende Was
ist Therapie? Zur
Hauptseite und dem Inhaltsverzeichnis *
Bei
Krisen *
Service_iec-verlagZur
IP-GIPT E-Mail:
irs@sgipt.org
Zitierung
Was ist Therapie, Psychotherapie,
Verhaltenstherapie. Internet Präsentation Psychologisch-Psychotherapeutische
Gemeinschaftspraxis Rathsmann-Sponsel Erlangen: https://www.sgipt.org/prax_irs/prax/wasistpt.htm
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sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt
genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate
aus ... geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine
Erlaubnis einzuholen.
kontrolliert zuletzt am: 30.09.06
irs
Änderungen - wird unregelmäßig
überarbeitet; kleine Änderungen werden nicht extra dokumentiert
29.08.14 Psychologisch-Psychotherapeutische
Dienstleistungen: Beratung, Coaching, Psychodiagnostik, Psychotherapie,
Supervision.
16.10.09 Einrichten
der Therapie, 20 Beispiele für Therapieziele.
25.11.07 30 Jahre Praxis - 30 Jahre
Partnerschaft.
27.01.07 Link zur Hausarztberichtspflicht.
28.09.06 Ergänzungen.