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Internet Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT DAS=13.07.2002
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Diplom
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Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Abteilung Geschichte der
Psychotherapie und ihrer psychologischen Grundlagen, hier:
Diplom Prüfungsordnung für Studierende der Psychologie
vom 16.6.1941, gültig ab 1.4.1941
veröffentlicht in "Deutsche Wissenschaft Erziehung
und Volksbildung. Amtsblatt des Reichsministeriums für Wissenschaft,
Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Länder.
Jahrgang 7, Berlin, den 5. Juli 1941, Heft 13, 255-260.
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Internet-Erstausgabe 12.07.2002, Letztes Update 13.7.2 [Links]
Inhaltsverzeichnis
Diplomprüfungsordnung * Vordrucke
* Durchführungsbestimmungen
* Geuter zum
Hintergrund der Diplomprüfungsordnung * Kommentar
* Externe
Links zur Geschichte der Psychologie unter dem Nationalsozialismus
* Querverweise
I. Allgemeine
Bestimmungen
II. Vorprüfung
III. Diplom-Hauptprüfung
IV.
Ausnahmen
V. Inkrafttreten
Vordrucke
Vordruck
1: Prüfungszeugnis Diplom-Vorprüfung
Vordruck 2: Bescheinigung für die praktisch-psychologische
Tätigkeit
Vordruck 3: Prüfungszeugnis Diplom-Hauptprüfung
Vordruck
4: Diplom
Durchführungsbestimmungen
zur Diplomprüfungsordnung für Studierende der Psychologie
I, § 1, 2, 3 * Anfang
Inhaltsverzeichnis
II., §1, 2 * Anfang
Inhaltsverzeichnis
II. § 3, 4 * Anfang
Inhaltsverzeichnis
II. § 5,
6, 7, III. Anfang * Anfang
Inhaltsverzeichnis
III. § 2-4 * Anfang
Inhaltsverzeichnis
III.
$ 5-7, IV, V, Anfang Vordruck 1 * Anfang
Inhaltsverzeichnis
Vordruck 1,2,3 * Anfang
Inhaltsverzeichnis
Vordruck
4, Durchführungsbestimmungen I, II
* Anfang Inhaltsverzeichnis
Durchführungsbestimmungen
Fortsetzung zu II, § 4-7
* Anfang Inhaltsverzeichnis
Durchführungsbestimmungen
Abschnitt III Fortsetzung
* Anfang
Inhaltsverzeichnis
Geuter
zum Hintergrund der Diplomsprüfungsordnung
|
"Zusammenfassung
Bis zur Einführung der Diplom-Prüfungsordnung
von 1941 war der Widerspruch zwischen der akademischen Ausbildung in Psychologie
und ihrer beruflichen Anwendung formell nicht gelöst. Das Studium
konnte nur mit einer Promotion abgeschlossen werden. Nicht an allen Universitäten
war dabei die Wahl von Psychologie als Hauptfach möglich, an manchen
mußte die psychologische Dissertation als philosophische oder als
pädagogische Arbeit eingereicht werden. Für die mündliche
Prüfung kamen zwei Nebenfächer hinzu. In den 20er und 30er Jahren
wurde in den Promotionsordnungen Psychologie mehr und mehr als eigenständiges
Hauptfach anerkannt. Solange das Fach noch nicht unabhängig war, gab
es auch Probleme mit einer Habilitation in »Psychologie«. [>350]
Überlegungen, einen professionellen Studienabschluß
für Psychologie-Studenten einzuführen, kamen, zusammen mit |
Überlegungen zu einer stärkeren Orientierung des
Studiums auf die Praxis, nach dem Ersten Weltkrieg aus Kreisen psychotechnisch
wirkender Hochschullehrer. Der Verband der deutschen praktischen Psychologen
wurde 1931 für ein Verbandsexamen aktiv, der Psychotechniker Moede
legte dem Ministerium 1935 eine Denkschrift vor, mit der er ein psychologisch-
psychotechnisches Spezialexamen für Ingenieure erwirken wollte. Diese
Initiativen hatten keinen Erfolg. Erst 1940 kam es zu einer für die
Durchsetzung einer Examensregelung tragfähigen Koalition von akademischen
und praktischen Psychologen. Maßgebend dafür waren die Interessen
der Wehrmachtpsychologie an einer Regelung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
für die Laufhahn des Wehrmachtbeamten und die Hoffnungen der akademischen
Psychologen auf eine universitäre Stärkung des Faches. Die Wehrmachtpsychologie
hatte 1937 ein Assessorenexamen eingeführt, eine Art zweite Staatsprüfung,
die inhaltlich in Teilen die DPO vorwegnahm und die erstmals 1940 abgehalten
wurde. Auch die akademischen Psychologen schienen nun daran interessiert,
für Psychologen ein Berufsmonopol zu schaffen. Der Vorstand der DGfPs
begann, über die bisherige Disziplinpolitik hinaus eine aktive Fach-
und Berufspolitik zu betreiben. Gegenüber der Öffentlichkeit
stellte man die Abgrenzung gegen Quacksalber heraus.
1940 konstituierte sich eine Kommission
mit Vertretern der DGfPs, der Wehrmachtpsychologie, der Arbeitspsychologie,
der Psychotherapie und der Lehrerbildung, die einen Entwurf für eine
Diplom-Prüfungsordnung ausarbeitete. Kroh als Vorsitzender der DGfPs
und Simoneit als leitender Wehrmachtpsychologe spielten dabei die entscheidende
Rolle. In seinen wesentlichen fachlichen Teilen wurde der im September
1940 dem Ministerium überreichte Entwurf dort übernommen. Eine
Vorprüfung erfolgte danach in Allgemeiner Psychologie, Entwicklungspsychologie,
Charakterkunde und Erbpsychologie, Ausdruckspsychologie, Philosophie und
Weltanschauung sowie in den biologisch- medizinischen Hilfswissenschaften
Biologie, Physiologie, medizinische Psychologie und Psychopathologie. Die
Hauptprüfung enthielt Diagnostik, Angewandte Psychologie, Pädagogische
Psychologie sowie Kultur- und Völkerpsy- [>351]
chologie. Die Gliederung dieser Fächer, insbesondere
die Trennung von Pädagogischer und Angewandter Psychologie, sowie
die Festlegung der prüfrelevanten Inhalte in den Durchführungsbestimmungen
waren nicht nur systematischen Überlegungen geschuldet, sondern ebenso
den institutionalisierten Anwendungsgebieten der Psychologie und einigen
Besonderheiten ihrer damaligen Entwicklung. Die Fächer waren weniger
ein Ausdruck eines verbindlichen Kanons psychologischen Wissens als vielmehr
eine äußerliche Ordnung der verschiedenen Spezialgebiete und
Anwendungsfelder der Psychologie.
Das Problem der Berufsethik, das sich
immer bei der Professionalisierung einer Wissenschaft stellt, wurde damals
als ein Problem der charakterlich richtigen Auslese der Studenten angesehen,
die bei der Zulassung zum Studium wie beim Examen erfolgen sollte.
Dem Vorschlag der Kommission stimmte
das Ministerium in sehr rascher Zeit zu. Mit Einverständnis der Parteizentrale
wurde noch im Juni 1941 die DPO mit Wirkung zum 1.4.1941 erlassen. Für
die Zustimmung des Ministeriums dürften nicht nur die Erfolge beim
praktischen Einsatz der Psychologie ausschlaggebend gewesen sein. Um 1941
wurden vielmehr eine Reihe von Studiengängen rationalisiert und auf
berufspraktische Aufgaben ausgerichtet." [349-351]
Kommentar
von Rudolf Sponsel
Die Diplomprüfungsordnung war nicht nur wissenschaftlich,
akademisch- organisatorisch sondern auch gesellschafts- und berufspolitisch
eine Aufwertung der Psychologie. Es besteht wohl kein Zweifel, daß
hierzu auch sehr stark die Entwicklung der Wehrpsychologie
beigetragen hat, wenn sie auch schon 1942 so in Mißkredit fiel, daß
die Luftwaffen- und Heerespsychologie aufgelöst wurde. Auch wenn die
erste Diplomprüfungsordnung für Studierende der Psychologie im
Nationalsozialismus geschaffen wurde, so folgt hieraus grundsätzlich
nicht Anstößiges oder Ehrenrühriges für die Psychologie
als Wissenschaft und für die PsychologIn in ihrem Beruf wie es gelegentlich
psychoanalytisch-
antipsychologische Propaganda darstellt. Daß die Psychologie
berufsfähig und -bedürftig wurde trifft nur zufällig mit
dem Nationalsozialismus zusammen, sonst hätte es ja außerhalb
Deutschland auch keine akademischen psychologischen Berufsordnungen geben
dürfen.
Während positiv überrascht
- moderner als mancherorts heute - , daß zum Prüfungsgegenstand
der Allgemeinen Psychologie die "Grundtatsachen des bewußten und
unbewußten Seelenslebens in person- und gemeinschaftspsychologischer
Hinsicht" gerechnet wurde, verwundert in negativer Hinsicht nicht sehr,
daß in den Durchführungsbestimmungen (III.,
2) gefordert wurde: "Vor allem muß der Prüfling zeigen,
daß er die theoretischen und praktischen Aufgaben seines Faches aus
dem vollen Verständnis der nationalsozialistischen Weltanschauung
heraus anzugehen und zu lösen vermag." Tatsächlich findet
man aber selbst in einem volkstümlichen Werk der Wehrpsychologie "Menschenformen
- Volkstümliche Typen" keine nationalsozialistischen Ausführungen,
ja im Gegenteil [und im Gegensatz zur Wissenschaftsliteratur im Kommunismus],
sogar ausgesprochen kritische Stellen etwa in der Arbeit Brosius
zum Fanatiker, als ob Hitler und seine Schergen hier porträtiert
worden sind - obwohl das Werk von Generalleutnant von Voß mit herausgegeben
wurde.
Externe
Links zur Geschichte der Psychologie unter dem Nationalsozialismus (Beachte)
Psychologie im Nationalsozialismus: https://www.lascap.de/Downloads/Nazipsy.pdf
Militärpsychologie, ein wichtiges und legitimes psychologisches
Forschungs- und Berufsfeld? https://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-93/9310601m.htm
Zum Verhältnis von Wissenschaft und Parteilichkeit
von Anke Woschech: https://psylux.psych.tu-dresden.de/psychopath/ausgabe03/parteilichkeit.html
Zur Geschichte der Psychoanalyse im Dritten Reich:
Petra Bühring Deutsches Ärzteblatt |PP| Heft
7, Juli 2002: Psychoanalytiker im Nationalsozialismus https://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/lit.asp?id=31982
Der
Verdacht: Psychoanalytische Aufarbeitung der psychosomatischen Medizin
und Psychotherapie im Nationalsozialismus: Entwertende Verdächtigung
statt Wissenschaft? Kritik der Methoden der Professores Ulrich Schultz-Venrath
und Ludger M. Hermanns (1991).
Siehe bitte auch Querverweise
und die Linkliste bei Kronfeld
Anmerkungen
Psychoanalytische
antipsychologische Propaganda. So etwa ein gewisser Gerd Böttcher,
der schreibt [https://www.bbpp.org]: "Der 'Diplompsychologe' ist ein
direktes Kind aus der Hitlerzeit" und damit dokumentiert, daß
er von der Geschichte der Psychologie und der Diplomprüfungsordnung
keine Ahnung hat; wohin diese Formulierung und damit die Absicht zielt
bedarf wohl keiner besonderen Deutung. [Zur
Kritik der Psychoanalyse]
Querverweise
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Diplom
Prüfungsordnung für Studierende der Psychologie 1941. Dokumente
zur Geschichte der Psychologie. Internet Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT. Erlangen:
https://www.sgipt.org/gesch/psych/diplom41.htm
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