Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=29.03.2007  Internet-Erstausgabe, letzte Änderung t.m.j
    Sekretariat: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Postbox   3147  D-91019 Erlangen    E-Mail:  sekretariat@sgipt.org Zitierung  &  Copyright

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    Herzlich willkommen in der Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Berufliches, Bereich Geld, und hier speziell zum Thema:

    Honorarurteile Psychotherapie

    von Irmgard Rathsmann-Sponsel und Rudolf Sponsel, Erlangen (ohne Gewähr)

     
    Editorial. Der Streit ums Geld ist in dieser Welt allgegenwärtig und besonders auch im Gesundheitswesen. Das macht natürlich auch vor den PsychotherapeutInnen, die weitaus letzten im Glied der Honorarreihe, nicht halt. Sie sind teilweise sogar besonders benachteiligt und betroffen von nicht wenigen unsinnigen Regelungen. Z.B. ist es grober Unfug, wenn probatorische Sitzungen zu einem frei fluktuierenden - meist extrem niedrigen - Punktwertsatz vergütet werden, obwohl gerade in der Phase der Prüfung, ob eine Psychotherapie  unter den gegebenen Umständen Erfolg verspricht, der Zeitaufwand am größten ist, weil hierzu nämlich auch die zu Recht gesetzlich geforderte Anamnese und die wichtigen differentialdiagnostischen Befunde zu erbringen sind, wenn von beiden Seiten festgestellt wurde, dass die Anfangs-Arbeitsbeziehung ("Chemie") passt und die Methoden wahrscheinlich angenommen werden können. Da viele Auseinandersetzungen leider letztlich vor dem Sozialgericht enden, möchten wir auf dieser Seite im Laufe der Zeit einige Honorarurteile sammeln und dokumentieren.



    Psychotherapeutische Leistungen des Jahres 1999 - B Il-Punktwert Klageverfahren Az.: S 38 KA 222/01, S 38 KA 896/01
    Umsetzung der rechtskräftigen Urteile des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 14.12.2004 in den Pilotverfahren Az.: L 12 KA 172/01 und L 12 KA 228/04 [Miteilung der Kassenärzlichen Vereinigung Bayern - Bezirk Mittelfranken vom 28.3.2007, eingegangen am 29.3.7]

    Teil I.

    [Anrede]
    "das Bayerische Landessozialgericht hat.in den vorgenannten Pilotverfahren mit Urteil vom 14.12.2004 entschieden, dass Nachvergütungen für psychotherapeutische Leistungen in den Quartalen 1/99 (Regionalkassen), 3/99 (Ersatzkassen) und 4/99 (Regional-und Ersatzkassen) zu zahlen sind. Für die Quartale 1/99 (Ersatzkassen), 2/99 (Regional-und Ersatzkassen) sowie 3/99 (Regionalkassen) sind Nachvergütungen auch nach Auffassung des Gerichtes jedoch nicht zu entrichten.
    In Umsetzung dieser Rechtsprechung hat die KVB Nachvergütungen für die Quartale 1/99 (RK), 3/99 (EK) und 4/99 (RK und EK) berechnet und festgesetzt, soweit diese von Ihrem Klageverfahren betroffen sind. Die Berechnungsweise und Höhe der Nachzahlungen können Sie aus dem beiliegenden Bescheid ersehen.
    Dieser Bescheid ersetzt den bisherigen Bescheid und ist deshalb bereits Gegenstand Ihrer Klageverfahren. Das bedeutet für Sie, dass Sie gegen diesen neuen   Bescheid weder Widerspruch noch Klage erheben müssen Das Gericht haben wir von der Ausfertigung des Bescheides in Kenntnis gesetzt."

    Teil II.

    "Für die Quartale 1/99 (EK), 2/99 (RK und EK), sowie 3/99 (RK) erfolgt keine Nachvergütung.
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 06.11.2002, Az.: B 6 KA 21/02 R, für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen entschieden, dass die gesetzliche Regelung des Ausgabenvolumens für psychotherapeutische Leistungen im Jahr 1999 zu einer Begrenzung des Anspruches auf Honorierung dieser Leistungen führt. In den schriftlichen Entscheidungsgründen legt das BSG ausdrücklich dar, dass die Forderung nach einem grundsätzlichen Punktwert von 10 DPf. (5,11 Cent) nur insoweit gelten kann, als der Gesamtvergütungsanteil für die psychotherapeutischen Leistungen allein durch den HVM bestimmt wird und nicht unmittelbar durch Gesetz festgelegt ist.

    Infolge der Eingliederung der Psychologischen Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung wurde das Ausgabenvolumen für psychotherapeutische Leistungen im Jahr 1999 durch den Gesetzgeber festgesetzt.
    Für das Jahr 1999 besteht deshalb über den gem. § 11 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Psychotherapeutengesetz ausgezahlten Punktwert hinaus kein Anspruch auf Zahlung eines höheren Punktwertes.
    Dieser Bescheid ist Gegenstand der Klageverfahren Az.: S 38 KA 222/01, S 38 KA 896/01 (§ 96 SGG)."



     
     



    Literatur (Auswahl)



    Links (Auswahl: beachte)



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    tt.mm.jj


    Querverweise
    Standort: Honorarurteile Psychotherapie.
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    Geld-, Honorarfragen und Praxiskalkulation: Materialien und statistische Daten.
    Einkommenstatistik Gesundheitswesen.
    Überblick Berufspolitisches.
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    Zitierung
    Sekretariat IP-GIPT (DAS). Honorarurteile Psychotherapie. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/berpol/geld/hurteile.htm
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