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"Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert." (G. B. Shaw).
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Begriffserläuterungen
für den Bereich Verkehrsunfälle
[nach Angaben des Stat. Bundesamtes Version: 2.24.0
/ 31.08.2007]
Alleinunfall. Als Alleinunfälle gelten Unfälle, an denen nur ein Fahrzeug beteiligt ist. Es können jedoch mehrere Insassen verunglücken.
Beteiligter. Als Beteiligte an einem Straßenverkehrsunfall werden alle Fahrzeugführer oder Fußgänger erfaßt, die selbst oder deren Fahrzeug Schäden erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte Mitfahrer zählen somit nicht zu den Unfallbeteiligten.
Fahrzeugbenutzer. Es werden die Fahrzeugbenutzer der unfallbeteiligten Fahrzeuge, also die verletzten und unverletzten Personen in oder auf dem Fahrzeug, ausgezählt. Mit diesen Angaben lassen sich nicht nur durchschnittliche Fahrzeugbesetzungen errechnen. Das Verhältnis von potentiell gefährdeten (Fahrzeugbenutzer) zu wirklich verletzten oder getöteten Verkehrsteilnehmern gibt Aufschluß über die Verletzungsrisiken bei den einzelnen Verkehrsbeteiligungsarten.
Getötete. Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben
Hauptverursacher. Der Hauptverursacher (1. Beteiligter) ist der Beteiligte, der nach Einschätzung der Polizei die Hauptschuld am Unfall trägt. Beteiligte an Alleinunfällen gelten immer als Hauptverursacher.
Leichtverletzte. Alle verletzten Personen die weder getötet noch schwerwerletzt wurden.
Schwerverletzte. Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden i.e.S. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden i.e.S. sind Unfälle, bei denen als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt, und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss (Kfz nicht fahrbereit), dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
sonstige Geschädigte. Sonstige Geschädigte sind Personen, die Sachschäden erlitten haben, aber nicht als Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt sind (z.B. Hausbesitzer, Träger von Verkehrseinrichtungen usw.). Sie werden in der Unfallstatistik nicht gezählt.
sonstiger Alkoholunfall. Sonstigen Sachschadensunfälle sind Unfälle bei denen ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.
übriger Sachschadensunfall. Alle übrigen Sachschadensunfälle werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage (innerorts, außerorts, auf Autobahnen) nachgewiesen. Dabei wird die Ortslage der Unfälle durch die gelben Ortstafeln bestimmt. Alle Unfälle auf Autobahnen, auch die auf Stadtautobahnen, gelten als Unfälle außerhalb von Ortschaften. Bei Unfällen auf Kreuzungen wird die höherrangige Straße eingetragen.
Unfall. Unfälle werden unterschieden nach der Schwere der Unfallfolgen, z.B. Unfälle mit Personenschaden, schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne (i.e.S.), sonstige Alkoholunfälle sowie übrige Sachschadensunfälle. Kriterium der Zuordnung ist jeweils die schwerste Unfallfolge, d.h. bei einem Unfall mit nur Sachschaden sind keine Verkehrsteilnehmer verunglückt.
Unfall mit Personenschaden. Unfälle mit Personenschaden sind solche, bei denen unabhängig von der Höhe des Sachschadens Personen verletzt oder getötet wurden.
Unfallursachen. Die Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamten entsprechend ihrer Einschätzung in das Erhebungspapier eingetragen. Es wird unterschieden nach allgemeinen Ursachen (u.a. Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse, Hindernisse), die dem Unfall und nicht einzelnen Beteiligten zugeordnet werden, sowie personenbezogenem Fehlverhalten (wie Vorfahrtsmissachtung, zu schnelles Fahren usw.), das bestimmten Fahrzeugführern oder Fußgängern, d.h. den Beteiligten zugeschrieben wird.
Verunglückte. Als Verunglückte
zählen Personen (auch Mitfahrer), die beim Unfall verletzt oder getötet
wurden.
Information Unfallgeschehen im Straßenverkehr (inkl. Bedeutung des Alkohols im Straßenverkehr): Pressebroschüre (Bundesamt für Statistik 2005). * Informationen Bundesverkehrsministerium * ADAC-Statistiken *
Hinweis für MPU Kandidaten: sie können Kenntnisnahme und Wissenserwerb bezüglich Verkehrsunfallstatistik als Beleg dafür nutzen, sich mit den Gefahren des Straßenverkehrs auseinandergesetzt zu haben. |
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z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site:www.sgipt.org
z.B. Verkehrsunfallstatistik site:www.sgipt.org * Verkehrspsychologie site:www.sgipt.org. |