Information Verkehrspsychologische Beratung,
Coaching (Training) und Verkehrstherapie
Alkohol, Punkte, BtMG und Straftaten
Der Aufbau
der Beurteilungskriterien für die MPU
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Wichtiger allgemeiner Hinweis für die Region Nordbayern: Eine Liste der verkehrspsychologischen BeraterInnen in der Region Nordbayern gibt es z. B. beim ADAC Nürnberg.
1. Allgemeine Empfehlung
Nehmen Sie die Untersuchung ernst. Lassen Sie sich nicht durch die falsche Bezeichnung "Idiotentest" verführen oder ablenken. Dieser dumme Name kommt nur daher, weil die Leistungsanforderungen (Wahrnehmen, Erkennen, Reaktionsvermögen) bei der PMU sehr fair und "autoindustrie-freundlich" ausgerichtet wurden, so daß der Wahrnehmungs- und Reaktionsteil von den allermeisten (von "jedem Idioten" wie der Volksmund falsch sagt) bestanden werden. Um die Leistungsseite geht es aber bei den meisten PMUen gar nicht, sondern um Einstellung, Gewohnheiten, Verhalten, Auseinandersetzung und stabile Veränderungen.
Beweisen ist schwer. Und weil das so schwer ist, spricht man auch von Beweislast. Während es im Strafrecht so ist, daß die Staatsanwaltschaft der / dem Beschuldigten die zur Last gelegte(n) Tat(en) nachweisen muß, ist es bei der PMU umgekehrt: Sie müssen die GutachterIn davon überzeugen, daß Sie künftig kein Verkehrsrisiko für die anderen StraßenverkehrsteilnehmerInnen mehr sind. Die Beweislast haben also Sie. Das Psychologisch- Medizinische Gutachten und die GutachterIn ist sozusagen Ihr Beweismittel. Nicht die Psychologisch- Medizinische- Untersuchungsstelle will also etwas von Ihnen, sondern die Verkehrsbehörde - aus deren Sichtweise - bietet Ihnen sozusagen freundlicherweise an, eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle aufzusuchen, um die Zweifel an Ihrer Eignung zum verantwortlichen Führen von Kraftfahrzeugen auszuräumen. Ihre Aufgabe ist es also, die bei der Behörde entstandenen Zweifel auszuräumen. Sie müssen für sich argumentieren und positiv punkten. Die GutachterIn kann im übrigen nichts dafür, daß Sie auffällig geworden sind. Es ist daher nicht sinnvoll, eine besondere Wut auf die GutachterIn zu erzeugen, weil das Ihre Chancen mindert, für sich positiv zu punkten.
3. Worin Ihre Aufgabe besteht: Die 7 „Gretchenfragen" glaubhaft beantworten
Wenn Sie im Straßenverkehr auffällig geworden sind, so daß sich Zweifel an Ihrer Eignung ergaben, entsteht die Frage, wie Sie die Zweifel ausräumen können. Aufgrund zahlreicher analysierter negativer PMU-Gutachten, läßt sich die Leistung, die bei der PMU zu erbringen ist, in folgende 7 "Gretchen"-Fragen fassen:
1. Auseinandersetzung: Habe ich mich ausführlich und gründlich und lange genug mit meinem Fehlverhalten beschäftigt und auseinandergesetzt?
2. Selbstverantwortung: Ist mir klar, daß ich die Fehler gemacht habe und ich selbst verantwortlich bin und nicht die Umstände oder das Schicksal?
3. Gründe für die Auffälligkeit(en): Habe ich herausgefunden, welche Gründe meine Auffälligkeit(en) ermöglichten, begünstigten, unterstützten?
4. Gründe im Denken und in der Einstellung: Habe ich Gründe in meinem Denken, in meiner Einstellung gesucht?
5. Gründe in Verhalten, Gewohnheiten, Lebensstil: Habe ich Gründe in meinem Verhalten, in meinen Gewohnheiten und in meinem Lebensstil gesucht?
6. Wirkliche Veränderungen: Habe ich in den Gründen für meine Auffälligkeit(en), also in meinem Denken und in meiner Einstellung, in meinem Verhalten, Lebensstil oder in meinen Gewohnheiten wirkliche Veränderungen vorgenommen?
7. Hinreichend stabile Veränderungen: Sind diese Veränderungen hinreichend lange (stabil, z. B. ein Jahr strikte und inzwischen zufriedene Abstinenz) und oft genug praktisch eingeübt worden und wie kann ich das überzeugend glaubhaft machen?
Wenn Sie keine guten Antworten auf diese 7 "Gretchenfragen" wissen,
tun Sie gut daran, sich eine verkehrspsychologisch kundige BeraterIn
zu suchen, damit Sie eine überzeugende und glaubhafte Präsentation
für sich erarbeiten können.
4. Merkmale echter Auseinandersetzung gegenüber "Sprücheklopfen" und "Schwätzen"
Woran erkennt man gute und wirkliche Auseinandersetzungen gegenüber nur oberflächlichen Beteuerungen, Vorsätzen und Sprüchen? Die SprücheklopferIn hat gute Vorsätze und sonst nichts vorzuweisen.
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"Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert" (G. B. Shaw). |
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Die Beurteilungskriterien liegen inzwischen in der 3. Auflage (2013) vor. Es ist sinnvoll, sich am Untersuchungskonzept der MPU zu orientieren, um eine bestmögliche MPU-Vorbereitungsberatung durchzuführen. Das Grundkonzept (Zusätze K und N) unterscheidet:
1. Telefonische Vorinformation: Soweit negative Gutachten, Bußgeldbescheide, Polizeiberichte oder Urteile vorliegen, können Sie mir diese fotokopiert zustellen, ich werte die Unterlagen im Hinblick auf die Vorhalte, die Ihnen darin gemacht werden aus und erstelle Ihnen darüber eine Analyse und einen Beratungsplan. Für diese Arbeit wird eine Sitzungseinheit verrechnet. Daraufhin kann dann ein persönlicher Gesprächstermin zur Prüfung der Arbeitsbeziehung, von Wünschen und wechselseitigen Erwartungen vereinbart werden, an dessen Ende Sie einen Kostenvoranschlag mit voraussichtlichem Zeitplan erhalten und was von Ihnen erwartet wird. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie sich meiner Beratung anvertrauen und den Zeitplan wie den Kostenvoranschlag akzeptieren wollen oder nicht. Selbstverständlich können Sie auch Alternativangebote einholen (Adressen von verkehrspsychologischen BeraterInnen in der Region Nordbayern gibt es z. B. beim ADAC Nürnberg).
2. Analysen. Für jede Verkehrsübertretung oder Straftat wird ein Ereignisblatt angelegt, in dem das Vorgeschehen, das Ereignis und das Nachgeschehen ausführlich erhoben und durchgearbeitet wird. Bei Mißbrauch oder Abhängigkeiten wird die gesamte Mißbrauchsgeschichte erhoben, durchleuchtet, durchgearbeitet, Konsequenzen abgeleitet und Alternativen entwickelt und eingeübt.
3. Grundlegendes Wissen zum Straßenverkehr und seinen Gefahren für alle Beteiligten. Der Straßenverkehr ist mit seinen vielen Opfern einem "Bürgerkrieg" vergleichbar. Alljährlich produziert dieser "Bürgerkrieg" derzeit mehrere Tausend Tote und 100 Tausend Schwerverletzte. Viele, viele Angehörige, Freunde und Kameraden sind vom Leid dieses alltäglichen "Bürgerkriegs" betroffen. Diese Zahlen sollten Sie, wenn Sie z. B. nachts um vier geweckt werden, sofort bereit haben und sagen können. Der materielle Schaden geht in die Milliarden. Auch wenn Sie persönlich hart betroffen sein sollten, weil Sie Ihren Führerschein beruflich sehr benötigen, bedenken Sie bitte, daß dies weder die Behörde noch die PMU beeindruckt. Und wenn Sie sich die oben erwähnten "bürgerkriegsähnlichen Verluste" vergegenwärtigen, können Sie das vielleicht auch verstehen.
4. Verkehrspsychologische
Trainings: a) Mentales Training: Es besteht die Möglichkeit, speziell
um einen Einstellungswandel herbeizuführen bzw. auch glaubhaft zu
dokumentieren, ein auf Sie und Ihre Probleme zugeschnittenes mentales Training
(wie es auch in der Sportpsychologie üblich und erfolgreich ist) zu
entwickeln und Sie darin zu trainieren, für das - je nach Aufwand
- ein bis zwei Sitzungseinheiten angerechnet werden.
Andere Trainings sind z. B.: b) Wahrnehmungs-Training (z. B. bei häufigen
Geschwindigkeitsübertretungen);
c) Selbstkontroll-Training (Impulsivität, Mißbrauch und
Sucht); d) Kompensations- und Alternativen-Training (wie kann ich z. B.
das, was mir das Genußmittel Alkohol gab, anderweitig bekommen?),
e) Lernen- und Fähigkeitsentwicklung (Kompetenzerwerb, z. B. Selbstbehauptung
und Nein-Sagen bei selbstunsicheren oder gehemmten Persönlichkeiten).
5. Aufwand und Kosten: Eine Sitzung ist definiert durch 50 Minuten Kontaktzeit und im statistischen Mittel 25 Minuten Vor- und Nacharbeit (Ausnahme: Ausarbeitungen und Anpassungen für besondere Trainings). Honorar Euro 93,00 (Barwert-Basis 2007, incl. Qualitätssicherung, Materialien, Vor- und Nacharbeit, Supervision und 19% Mehrwertsteuer). Ab 1.12.2018 beträgt das Grundhonorar 100,00 Euro zuzügl. 19% MSt (=19,00 Euro) = 119,00 Euro (erste Erhöhung seit 1.1.2010).Wenn Kosten gespart werden sollen, sind umfangreiche "Hausaufgaben" erforderlich und hilfreich. Eine Sitzung repräsentiert dann mindestens drei intensive Auseinandersetzungs- und Veränderungsstunden. Mehrfach "Negative" müssen mit mindestens 10 bis 30 Sitzungen rechnen. Unter günstigen Voraussetzungen kann Vorbereitungs-Beratung mit 4 - 8 Sitzungen auskommen (falls nicht bereits mehrere negative PMU-Gutachten vorliegen).
Ablauf, wenn schon negative MPU-Gutachten vorliegen:
Die negativen MPU-Gutachten sollten fotokopiert zur Verfügung gestellt werden. Sie werden auf Vorhalte und Kritik ausgewertet; auf dieser Basis wird ein Beratungsplan erstellt, der am Ende des persönlichen Beratungsgespräch zeitlich (Anzahl benötigte Sitzungseinheiten) genauer bestimmt wird. Für die Auswertung der negativen Gutachten, Erstellung des Beratungsplanes und das erste Beratungsgespräch werden insgesamt zwei Sitzungseinheiten gerechnet, also 200,00 Euro zuzüglich MDt(Barwert-Basis 2018), die vorher überwiesen werden müssen: Postscheckamt Nürnberg BLZ 760 100 85 Konto-Nr. 118 54 858 (Zweck: MPU-Name). |
6. Voraussetzungen: Es ist günstig, wenn Sie Offenheit und Anstrengungs- und Veränderungsbereitschaft mitbringen, damit Sie eine gute Chance haben. Es geht nicht um oberflächliche Informationen und ein paar "Tipps", sondern um echte Arbeit. Mit Gefälligkeitsbestätigungen dürfen Sie nicht rechnen.
7. Dokumentieren:
In jedem Fall
sollten Sie Ihre Auseinandersetzung und Veränderungs-Aktivitäten
in einer Art Tagebuch dokumentieren (Wann, was, wie, warum, wie lange oder
wie oft, welches Ergebnis?). Denken Sie bitte daran: Die Beweislast haben
Sie. Sie müssen überzeugen, Sie müssen für sich punkten.
Das ist möglich und geht, aber nicht von selbst. Bei Alkoholdelikten
ist es oft hilfreich, wenn Sie monatlich Ihre Leberwerte (besonders Gamma
Gt und MCV) kontrollieren lassen.
8. Sonstiges: Terminabsagen müssen mindestens 24-Werkstagstunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, damit keine Rechnungsstellung erfolgt. [siehe] |
Der Verlag teilt zur 3. Auflage 2013 mit (fett-kursiv RS):
"In die dritte Auflage von „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ sind eine Vielzahl von Anregungen aus den Reihen der Wissenschaft, der ärztlichen und psychologischen Gutachter, der Therapeuten und Toxikologen sowie von Vertretern des BMVBS, der Länderministerien, der Anerkennungs- und Aufsichtsbehörden sowie der BASt eingeflossen.
Der Erkenntnisfortschritt im Alkohol- und Drogenbereich machten Anpassungen z. B. auch hinsichtlich der Abstinenzzeiträume und der Abstinenzbelege erforderlich. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung lag in der völligen Neugestaltung der Hypothesen und Kriterien zur Bewertung verkehrsrechtlich und strafrechtlich Auffälliger. In die neu beschriebenen Erklärungsmodelle für regelwidriges Verhalten flossen eine Vielzahl aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Des Weiteren wurde die Vermischung von Alkoholauffälligen und verkehrs- bzw. strafrechtlichen Zuwiderhandlungen in der Systematik der Beurteilungskriterien durch eine klare Trennung der Hauptanlassgruppen ersetzt. Dies schließt eine Neugestaltung der Kapitelstruktur ein, was die Orientierung in den einzelnen Kapiteln und Abschnitten erleichtert.
Neu aufgenommen wurden Themenkomplexe wie die Verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtung, die medizinische Fahreignungsuntersuchung und das psychologische Untersuchungsgespräch.
Gleichzeitig spiegeln die Beurteilungskriterien das international anerkannte, interdisziplinäre und fachlich hohe Niveau der Fahreignungsbegutachtung in Deutschland wider. Durch die praktische Umsetzung der Beurteilungskriterien in Verbindung mit den von der BASt herausgegebenen „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hinsichtlich des „Faktors Mensch“ im Straßenverkehr geleistet. Darüber hinaus sind sie eine wichtige Grundlage für die Diskussion um die Harmonisierung der Begutachtungsprozesse im Bereich der Fahreignung und der Weiterentwicklung der EU-Führerscheinrichtlinie (insbesondere Annex III).
Mit der vorliegenden 3. Auflage wird der Erkenntnisfortschritt in der Psychologie, Medizin und Toxikologie umgesetzt, um so den Anforderungen der Anlage 15 (zu §§ 11 Absatz 5) Nr. 3 FeV gerecht zu werden, dass Untersuchungen der Fahreignung nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen vorgenommen werden dürfen. Dies betrifft sowohl die ärztlichen als auch die medizinisch-psychologischen Begutachtungen im Fahrerlaubnisrecht.
Die Publikation richtet sich primär an die am Begutachtungsprozess
beteiligten Psychologen, Ärzte und Naturwissenschaftler sowie die
im Bereich der Rehabilitation Tätigen. Sie wird aber auch für
die Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden und für Verwaltungsjuristen
eine wertvolle Hilfe bei der Bewertung von Fahreignungsfragen sein. Die
Beurteilungskriterien sind damit für die praktische Arbeit eine zuverlässige
Orientierung und ein unverzichtbares Kompendium für die Praxis."
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Zusätze K und N (S.
85f.)
Der Zusatz "K" bedeutet, dass Mängel durch einen Kurs (nach §
70 FeV) ausgeräumt werden können, was für den Zusatz "N"
nicht gilt. Ein Zusatz erfodert "in der Regel eine weiterreichende Maßnahme"
oder einer längeren zeitlichen Veränderungs- und Anpassungsverlauf.