Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=05.11.2007 Internet Erstausgabe, letzte Änderung t.m.j
    Sekretariat: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen  *  E-Mail:  sekretariat@sgipt.org_Zitierung  &  Copyright

    Anfang  MPU-GA-K-01ab _Überblick_Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges_ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_ Service-iec-verlag_Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen_

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Verkehrspsychologie, Bereich MPU-Gutachten-Kritik, und hier speziell:

    MPU-GA-Kritik Fall 01a und 01b

    von Rudolf Sponsel, Erlangen
    Berufsbiographisches.

    Im folgenden werden zwei MPU-Gutachten zu Herrn Herbert Unbekannt - eine schriftliche Einverständniserklärung zu dieser Form der Veröffentlichung liegt vor - von zwei VerkehrspsychologInnen VP1 und VP2 der Begutachtungsstelle für Fahreignung BfF01 aus Ort01 kritisch untersucht. In einem zweiten Teil werden dann die weiteren Stellungnahmen zu den verschiedenen Eingaben behandelt. Namen und identitätserleichternde Daten wurden verändert, aber nur in der Weise, dass gutachterliche Beurteilungen dadurch nicht verfälscht werden. Beide Gutachten liegen ein Jahr auseinander und werden einander gegenübergestellt, so dass man auch das Textbausteinsystem leicht erkennen kann. Typische Argumentationsfiguren der MPU - die auf diesen Seiten mehrfach wiederkehren - werden mit [AFzz] gekennzeichnet. In den Text werden die von mir so befundenen Fehler mit [PFzz.zz] gekennzeichnet, wobei PF := Potentieller Fehler, zz die Nummer des potentiellen Fehlertyps (wie im Editorial beschrieben) und .zz die fortlaufende Zählung im MPU-Gutachten erfasst, so dass im Fehlerteil des Editorials auf immer mehr originale Beispiele Bezug genommen werden kann. Damit klar ist, auf welchen Textteil sich eine PF-Markierung bezieht, werden bei Bedarf entsprechende Absätze gesetzt, die in den Originalgutachten meist so nicht gegeben waren, was aber keine Rolle spielt, da einer Absatzsetzung keine argumentative Bedeutung zukommt. Die Markierung steht links vor dem Textteil, der fett-kursiv von mir hervorgehoben wird. Die Gutachten werden der Reihe nach in Abschnitten dargelegt und zur klaren Unterscheidung beige-gelb unterlegt, während meine erläuternde Fehlerbeurteilung und Kommentierung blau unterlegt ist. Die Fragen, Angaben oder Aussagen in den Explorationen (Erkundungsgesprächen) wurden von mir zur leichteren Bezugnahme durchnummeriert. Medizinisch wichtige Angaben werden mit Mzz, Psychologische entsprechend mit Pzz gekennzeichnet. Am Schluss des psychologischen Untersuchungsgespräches von Herrn Unbekannt korrigierte Aussagen, die in den Originalgutachten durchgestrichen sind, werden hier kursiv in Klammern gesetzt.
     
    l. Anlass und Fragestellung der Untersuchung
    Die Untersuchung erfolgte am TT.MM.2006 im Auftrage von Herrn Herbert Unbekannt, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B gefordert.

    Das Gutachten soll zu folgender Frage Stellung nehmen:
    Ist zu erwarten, dass der Betroffene auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss fahren wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die  das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 in Frage stellen?

    Gemäß Anlage 15 (zu § 11 Abs. 5) der Fahrerlaubnisverordnung wurde die Untersuchung streng anlassbezogen durchgeführt, d.h., wir beschränkten uns in diesem Gutachten auf die Fragen, die im vorliegenden Fall zur Aufklärung der mitgeteilten Zweifel der Verwaltungsbehörde an der in Frage stehenden Fahreignung und zur Feststellung besonderer Eignungsvoraussetzungen beantwortet werden müssen.

    Dabei waren die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast), Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bergisch Gladbach, Februar 2000, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung incl. Anlagen in der jeweils aktuellen Version in angemessener Weise zu berücksichtigen.
    _
    _
    _
    _ 

    l. Anlass und Fragestellung der Untersuchung
    Die Untersuchung erfolgte am TT.MM.2007 im Auftrag von Herrn Herbert Unbekannt, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B gefordert.

    Das Gutachten soll zu folgender Frage Stellung nehmen:
    Ist zu erwarten, dass der Betroffene auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 in Frage stellen?

    Gemäß Anlage 15 (zu § 11 Abs. 5) der Fahrerlaubnisverordnung wurde die Untersuchung streng anlassbezogen durchgeführt, d.h., wir beschränkten uns in diesem Gutachten auf die Fragen, die im vorliegenden Fall zur Aufklärung der mitgeteilten Zweifel der Verwaltungsbehörde an der in Frage stehenden Fahreignung und zur Feststellung besonderer Eignungsvoraussetzungen beantwortet werden müssen.

    Dabei waren die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast), Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bergisch Gladbach, Februar 2000 in angemessener Weise zu berücksichtigen, wie auch die Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der medizinischpsychologischen Fahreignungsdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) inklusive Anlagen in der jeweils aktuellen Ausgabe.

    _
    An der Gutachteneinleitung mit ihren Textbausteinen ist nichts zu beanstanden. Auch die allgemeine Zitierung der Begutachtungsgrundlagen geht an dieser Stelle in Ordnung, weil zu Beginn der Untersuchung trotz des bekannten Anlasses nicht ganz sicher ist, welche Prüfungen erfolgen - und auch nicht, welche Kapitel oder Leitsätze anzugeben sind. 
    _
    II. Überblick über die Vorgeschichte
    II.1 Aktenkundige Anknüpfungstatsachen
    Folgende  Sachverhalte  aus den Akten  der Verkehrsbehörde wurden berücksichtigt: 
    TT.01.2003 Gefährdung des Straßenverkehrs   infolge Trunkenheit im Verkehr um 21:19 Uhr. Gemessene Blutalkoholkonzentration um 22:12 Uhr von 1,88%o.
    _
    _
    _
    II. Überblick über die Vorgeschichte
    II.1 Aktenübersicht
    Aus der Akte der Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich folgendes zum Untersuchungsanlass:
    TT.01.2003, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort um 21:19 Uhr mit einer BAK von 1,88 %o, gemessen um 22:12 Uhr.
    TT.MM.2006, Medizinisch-psychologische Begutachtung durch die BfF01 in Ort01 mit negativem Ergebnis.
    __
    1,88 Promille ist ein sehr hoher und kritischer Wert, der bei den GutachterInnen den starken Verdacht auf massiven und langwährenden Alkoholmissbrauch hervorruft. 
    __
    II.2 Begründung der Eignungsbedenken und Voraussetzungen für eine positive Prognose

    [AF01] [1PF4c.1] Die aktenkundigen Vorgeschichtsdaten lassen die Schlussfolgerung zu, dass Herr Unbekannt bis zum Zeitpunkt der Auffälligkeit ein Trinkverhalten entwickelt hat, das eine hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Fahrten unter Alkoholeinfluss begründet.

    [AF02] [1PF4c.2] Untersuchungen zeigen, dass erstmalig alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer zu etwa 35 % in einem 5-Jahreszeitraum erneut durch eine alkoholisierte Verkehrsteilnahme auffallen (Stephan, E. (1984). Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 30, [1PF5.1] 28-33). 

    [AF03] Dabei besteht ein Zusammenhang mit der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK), so dass für Kraftfahrer mit einer überdurchschnittlich hohen BAK wie bei Herrn Unbekannt eine noch [1PF4c.3] höhere Wahrscheinlichkeit für eine erneute Auffälligkeit angenommen werden muss (Sömen, H. D. (1988). Grundlagen von Selektions- und Nachschulungsmaßnahmen bei erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern. Zeitschrift für Verkehrssicherheit 34,  [1PF5.2] 98-107). 

    [AF04] Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration wie bei Herrn Unbekannt am Straßenverkehr teilnehmen, [1PF4c.4] müssen an den Konsum großer, nur noch eingeschränkt kontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sein. 

    [AF05] Es ist bei BAK-Werten von über 1,6 %o mit [1PF4.5] hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass eine allgemeine Alkoholproblematik mit der Ausbildung einer [1PF4.6] [1PF5.3] erheblichen [1PF4.7] [1PF5.4] körperlichen [1PF4.8] [1PF5.5] Alkoholtoleranz  und [1PF4.9] [1PF5.6] regelmäßig  [1PF4.10] [1PF5.7] erhöhtem Alkoholkonsum außerhalb des [1PF4.11] [1PF5.8] sozial üblichen Rahmens vorliegt [1PF4.12] ( Stephan, E. et al. (2002) Kommentar zu [1PF5.9] Kap. 3.11 Alkoholmissbrauch in Schubert, W. et al. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung - Kommentar. Bonn: Kirschbaum-Verlag). 

    [AF06] Dies kann zu Folgeschäden (z. B. einer Verminderung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit) führen, die auch ohne akute Alkoholwirkung eine sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen. 

    [AF07] Mit der Entwicklung einer körperlichen Alkoholtoleranz geht zudem auch ein Prozess der [1PF4.13] [1PF5.10] Verfestigung von Verhaltensgewohnheiten und die Gefahr  von [1PF4.14] Einstellungs- und Persönlichkeitsverän- derungen  einher (Stephan, E. et al. (2002) Kommentar zu  [1PF5.15] Kap. 3.11 Alkoholmissbrauch in Schubert, W. et al. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung - Kommentar. Bonn: Kirschbaum-Verlag). 

    [AF08] Des Weiteren hat die Alkoholtoleranz zur Folge, dass neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration auch deren [1PF4.15] negative Auswirkungen unterschätzt werden. Bei [1PF4.16] erhöhter Alkoholtoleranz entfallen also Gefahrensignale, die bei normalen Alkoholkonsumenten auftreten und die eine weitere Alkoholaufnahme verhindern können. 

    [AF09]  Es ist aber nur dann möglich, Fahrten unter Alkoholeinfluss zuverlässig zu vermeiden, wenn man seine Alkoholaufnahme  [1PF3.1] [1PF9.1] kontrollieren und den Blutalkoholspiegel bei Fahrtantritt [1PF3.2] [1PF9.2] abschätzen  kann. Außerdem muss man in der Lage sein, die Alkoholwirkung [1PF3.3] [1PF9.3] realistisch einzuschätzen. 

    [AF10] [1PF4.17] Diese Voraussetzungen sind bei einer erhöhten Alkoholtoleranz nicht gegeben. [Seite 4 von 17] Folglich kann die Frage der Verkehrsbehörde (s. Teil I) entsprechend den Vorgaben der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung nur dann in einem für Herrn Unbekannt günstigen Sinn beantwortet werden, wenn Herr Unbekannt das Alkoholtrinkverhalten [1PF3.4] [1PF9.4] ausreichend und [1PF3.5] [1PF9.5] stabil  geändert hat.

    [AF11] Die Änderung ist ausreichend, wenn die [1PF3.6] [1PF9.6] Gewähr gegeben ist, dass Alkohol allenfalls in [1PF3.7] [1PF9.7] geringen und [1PF3.8] [1PF9.8] kontrollierbaren Mengen getrunken wird. Sollte aus den Befunden [1PF4a.18] abzuleiten sein, dass ein [1PF3.9] [1PF9.9] kontrollierter Umgang nicht [1PF3.10] [1PF9.10] erwartet werden kann, wäre Alkohol- abstinenz zu fordern.

    [AF12] Die Änderung ist stabil, wenn sie aufgrund einer [1PF3.11] [1PF9.11] angemessenen und [1PF3.12] [1PF9.12] nachvollziehbaren Motivation vorgenommen wurde und bereits [1PF3.13] [1PF9.13] ausreichend lange in das [1PF3.14] [1PF9.14] Gesamtverhalten und das soziale Umfeld  [1PF3.15] [1PF9.15] positiv integriert  ist.

    [AF13] Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist zudem zu [1PF4a.19] überprüfen, ob eine [1PF3.16] [1PF9.16] individuell angemessene Einsicht  in die Problematik früheren Verkehrsverhaltens besteht, 

    [AF14]  sowie ob [1PF3.17] [1PF9.17] wirksame Vermeidungsstrategien und alternative Verhaltensmuster für [1PF3.18] [1PF9.18] vergleichbare Konfliktsituationen entwickelt und [1PF3.19] [1PF9.19] eingeübt wurden.

    [AF15] Weitere Bedingung für eine günstige Prognose ist das  [1PF3.20] [1PF9.20] Fehlen von körperlichen Befunden, die entweder die Fahreignung direkt beeinträchtigen oder auf Alkoholmissbrauch bis in die [1PF3.21] [1PF9.21] jüngere Vergangenheit hindeuten. 

    [AF16] Auch dürfen keine Anhaltspunkte für [1PF3.22] [1PF9.22] wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen. 

    II.2 Begründung der Eignungsbedenken und Voraussetzungen für eine positive Beurteilung

    [AF01] [2PF4c.1] Die aktenkundigen Vorgeschichtsdaten lassen die Schlussfolgerung zu, dass Herr Unbekannt bis zum Zeitpunkt der Auffälligkeit ein Trinkverhalten entwickelt hat, das eine hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Fahrten unter Alkoholeinfluss begründet.

    [AF02] [2PF4c.2] Untersuchungen zeigen, dass erstmalig alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer zu etwa 35 % in einem 5-Jahreszeitraum erneut durch eine alkoholisierte Verkehrsteilnahme auffallen (Stephan, E. (1984). Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 30, [2PF5.1] 28-33). 

    [AF03] Dabei besteht ein Zusammenhang mit der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK), so dass für Kraftfahrer mit einer überdurchschnittlich hohen BAK wie bei Herrn Unbekannt eine noch [2PF4c.3] höhere Wahrscheinlichkeit für eine erneute Auffälligkeit angenommen werden muss (Sömen, H. D. (1988). Grundlagen von Selektions- und Nachschulungsmaßnahmen bei erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern. Zeitschrift für Verkehrssicherheit 34,  [2PF5.2] 98-107). 

    [AF04] Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration wie bei Herrn Unbekannt am Straßenverkehr teilnehmen,  [2PF4c.4] müssen an den Konsum großer, nur noch eingeschränkt kontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sein. 

    [AF05] Es ist bei BAK-Werten von über 1,6 %o mit [2PF4.5] hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass eine allgemeine Alkoholproble- matik mit der Ausbildung einer [2PF4.6] [2PF5.3] erheblichen [2PF4.7] [2PF5.4] körperlichen [2PF4.8] [2PF5.5] Alkoholtoleranz  und [2PF4.9] [2PF5.6] regelmäßig  [2PF4.10] [2PF5.7] erhöhtem Alkoholkonsum außerhalb des [2PF4.11] [2PF5.8] sozial üblichen Rahmens vorliegt [2PF4.12] ( Stephan, E. et al. (2002) Kommentar zu [2PF5.9] Kap. 3.11 Alkoholmissbrauch in Schubert, W. et al. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung - Kommentar. Bonn: Kirschbaum-Verlag). 

    [AF06] Dies kann zu Folgeschäden (z. B. einer Verminderung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit) führen, die auch ohne akute Alkoholwirkung eine sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen. 

    [AF07] Mit der Entwicklung einer körperlichen Alkoholtoleranz geht zudem auch ein Prozess der [2PF4.13] [2PF5.10] Verfestigung von Verhaltensgewohnheiten und die Gefahr  von [2PF4.14] Einstellungs- und Persönlichkeitsverän- derungen  einher (Stephan, E. et al. (2002) Kommentar zu  [2PF5.11] Kap. 3.11 Alkoholmissbrauch in Schubert, W. et al. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung - Kommentar. Bonn: Kirschbaum-Verlag). 

    [AF08] Des Weiteren hat die Alkoholtoleranz zur Folge, dass neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration auch deren [2PF4.15] negative Auswirkungen unterschätzt werden. Bei [2PF4.16] erhöhter Alkoholtoleranz entfallen also Gefahrensignale, die bei normalen Alkoholkonsumenten auftreten und die eine weitere Alkoholaufnahme verhindern können. 

    [AF09]  Es ist aber nur dann möglich, Fahrten unter Alkoholeinfluss zuverlässig zu vermeiden, wenn man seine Alkoholaufnahme  [2PF3.1] [2PF9.1] kontrollieren und den Blutalkoholspiegel bei Fahrtantritt [2PF3.2] [2PF9.2] abschätzen  kann. Außerdem muss man in der Lage sein, die Alkoholwirkung [2PF3.3] [2PF9.3] realistisch einzuschätzen.

    [AF10] [2PF4.17] Diese Voraussetzungen sind bei einer erhöhten Alkoholtoleranz nicht gegeben. [Seite 4 von 17] Folglich kann die Frage der Verkehrsbehörde (s. Teil I) entsprechend den Vorgaben der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung nur dann in einem für Herrn Unbekannt günstigen Sinn beantwortet werden, wenn Herr Unbekannt das Alkoholtrinkverhalten [2PF3.4] [2PF9.4] ausreichend und [2PF3.5] [2PF9.5] stabil  geändert hat.

    [AF11] Die Änderung ist ausreichend, wenn die [2PF3.6] [2PF9.6] Gewähr gegeben ist, dass Alkohol allenfalls in [2PF3.7] [2PF9.7] geringen und [2PF3.8] [2PF9.8] kontrollierbaren Mengen getrunken wird. Sollte aus den Befunden [2PF4a.18] abzuleiten sein, dass ein [2PF3.9] [2PF9.9] kontrollierter Umgang nicht [2PF3.10] [2PF9.10] erwartet werden kann, wäre Alkohol- abstinenz zu fordern.

    [AF12] Die Änderung ist stabil, wenn sie aufgrund einer [2PF3.11] [2PF9.11] angemessenen und [2PF3.12] [2PF9.12] nachvollziehbaren Motivation vorgenommen wurde und bereits [2PF3.13] [2PF9.13] ausreichend lange in das [2PF3.14] [2PF9.14] Gesamtverhalten und das soziale Umfeld  [2PF3.15] [2PF9.15] positiv integriert  ist.

    [AF13] Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist zudem zu [2PF4a.19] überprüfen, ob eine [2PF3.16] [2PF9.16] individuell angemessene Einsicht  in die Problematik früheren Verkehrsverhaltens besteht, 

    [AF14]  sowie ob [2PF3.17] [2PF9.17] wirksame Vermeidungsstrategien und alternative Verhaltensmuster für [2PF3.18] [2PF9.18] vergleichbare Konfliktsituationen entwickelt und [2PF3.19] [2PF9.19] eingeübt wurden.

    [AF15] Weitere Bedingung für eine günstige Prognose ist das  [2PF3.20] [2PF9.20] Fehlen von körperlichen Befunden, die entweder die Fahreignung direkt beeinträchtigen oder auf Alkoholmissbrauch bis in die [2PF3.21] [2PF9.21] jüngere Vergangenheit hindeuten. 

    [AF16] Auch dürfen keine Anhaltspunkte für [2PF3.22] [2PF9.22] wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen. 

    __
    Kritische Erörterung zu "II.2 Begründung der Eignungsbedenken und Voraussetzungen für eine positive Prognose"
    Da beide Textteile gleich sind, genügt eine Erörterung: 1PFzz.zz = 2PFzz.zz.

    [AF01] [AF02] [AF03] 
    [1PF4c.1]... dass Herr Unbekannt ... 
    [1PF4c.2]  ... Kraftfahrer ... 
    [1PF4c.3]  ... höhere Wahrscheinlichkeit  ... 
    Unzulässige Schlussfolgerungen aus einer Wahrscheinlichkeitsaussage über die Stichprobenverteilung für diesen Einzelfall. (> Obergutachter Kaiser).  Die gutachterliche Aufgabe ist ja gerade, Daten zu sammeln und auszuwerten, die gestatten, eine sichere Aussage darüber zu treffen, ob die ProbandIn zu den ProblemträgerInnen (35% Ersttäter, die innerhalb von 5 Jahren wieder auffällig werden) der Stichprobe gehört oder nicht (65% Ersttäter, die innerhalb von 5 Jahren nicht mehr auffällig werden). 

    [1PF5.1] (S. 28-33) und [1PF5.2] (S. 98-107) ungenaue Angabe, man muss suchen.

    [AF04] 
    [1PF4c.4] ... müssen an den Konsum großer, nur noch eingeschränkt kontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sein ... 
    Die hier behauptete Zwangsläufigkeit ist weder plausibel noch nachgewiesen. Für eine vernünftige statistische Beurteilung müssten wenigstens die elementaren statistischen Kennwerte mitgeteilt werden, besonders die Streuungsmaße, am besten die Rohwerte, damit man die Aussagen richtig nachprüfen kann. Die gutachterliche Aufgabe besteht hier gerade darin, aufzuzeigen, ob die ProbandIn zu der Risikogruppe derer gehört, die tatsächlich an den Konsum großer, nur noch eingeschränkt kontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt waren, woraus sich dann entsprechenden Verarbeitungs- konsequenzen ergäben. Die falsche Argumentationsfigur [AF04], die hier verwendet wird, beinhaltet: Jede(r), ausnahmslos jede(r), die / der mit einem BAK>=1,6 beim Führen eines KFZ erwischt wurde, muss an den Konsum großer, nur noch eingeschränkt kontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sein. Dies wird gar nicht mehr kritisch untersucht und evaluiert, sondern als gegeben vorausgesetzt. 

    [AF05] [1PF4.5] ... hoher Wahrscheinlichkeit  ...
    Hier wird unzulässig die Stichprobenwahrscheinlichkeit mit der Einzelfallwahrscheinlichkeit gleich gesetzt (> Obergutachter Kaiser).

    [1PF4.6] [1PF5.3] ... erheblichen  ...  [1PF4.7] [1PF5.4] ... körperlichen  ... [1PF4.8] [1PF5.5] ... Alkoholtoleranz  ... 
    [1PF4.9] [1PF5.6] ... regelmäßig  ...  [1PF4.10] [1PF5.7] ... erhöhtem ... [1PF4.11] [1PF5.8] ... sozial üblichen ... 
    Es bleibt offen, was die alltags- oder bildungssprachlichen Begriffe hier genau bedeuten sollen und wie diese Aussagen wissenschaftlich fundiert sind - wobei das an dieser Stelle für die ProbandIn noch nicht entscheidend ist. Erläuternde operationale Fußnoten oder konkrete Beispiele in Klammern wären aber sicher kein Fehler. 
    [1PF4.12] Stephan, E. et al. (2002)  ... [1PF5.9]  ... Kap. 3.11 ... ungenaue Angabe, man muss suchen. Das Kapitel 3.11 geht von Seite 129-167, das sind 38 Seiten. 

    [AF07] [1PF4.13] [1PF5.10]  ... Verfestigung von Verhaltensgewohnheiten ... 
    Wie kann jemand feststellen, ob eine Verhaltensgewohnheit "verfestigt" ist? Was heißt das praktisch? Wie kann eine ProbandIn "Verfestigung" belegen und kommunizieren? 

    [1PF4.14]  ... Einstellungs- und Persönlichkeitsveränderungen  ... 
    Der Einstellungsbegriff ist zwar sehr wichtig, besonders auch hier, aber auch schwierig. Wie ist denn eine Einstellungs- und Persönlichkeitsveränderung nachzuweisen? Sind Persönlichkeitsänderun- gen überhaupt möglich? Und wenn: wie kann dies der GutachterIn übermittelt werden? 

    [AF08] [AF09] 
    [1PF5.11]  ... Kap. 3.11  ... ungenaue Angabe, man muss suchen. Das Kapitel 3.11 geht von Seite 129-167, das sind 38 Seiten. 
    [1PF4.15]  ...  negative Auswirkungen unterschätzt  ... 
    [1PF4.16]  ...  erhöhter Alkoholtoleranz entfallen also Gefahrensignale  ... 
    [1PF3.1] [1PF9.1] (Alkoholaufnahme) kontrollieren ... [1PF3.2] [1PF9.2]  ... abschätzen  ... [1PF3.3] [1PF9.3] ...realistisch... 
    Wie geht das praktisch: "kontrollieren", "abschätzen" und wann ist eine Alkoholwirkung "realistisch" eingeschätzt? 
    Die ganze Argumentationsfigur [AF08] ist falsch, weil hier simples Wissen und Errechnen der Promillegehalte z. B. nach der Widmarkformel oder individuell erstellte Tabellen für diejenigen, die schlecht im Rechnen sind, genügt. Das wird aber nirgendwo gesagt. Eine Erklärung wäre, dass Abstinenz gewollt wird, aber auch das wird nicht klar gesagt, sondern wird nur als eine letzte Möglichkeit genannt, wenn [AF11] "kontrollierter Umgang nicht erwartet werden kann". 

    [AF10] [1PF4.17]  ... Diese Voraussetzungen sind bei einer erhöhten Alkoholtoleranz nicht gegeben.  ... Auch diese Aussage ist meist falsch und wenigstens fraglich, sie wird auch nicht belegt. Denn: Hat jemand gelernt, dass man sich auf sein subjektives Gefühl nicht verlassen darf und dass man den BAK rechnerisch ermitteln muss, ist jederzeit klar, ob man noch fahren darf oder nicht. 

    [AF11] [1PF3.4] [1PF9.4]  ... ausreichend  ... [1PF3.5] [1PF9.5]  ... stabil  ... [1PF3.6] [1PF9.6] ... Gewähr ... [1PF3.7] [1PF9.7] ... geringen ...   [1PF3.8] [1PF9.8] ...  kontrollierbaren ... 
    Auch hier bleibt wieder offen, was die alltags- bzw. bildungssprachlichen Begriffe hier genau bedeuten sollen, wie diese Aussagen wissenschaftlich fundiert sind und vor allem auch, wie und womit ProbandInnen dies auch übermitteln können. 
    [1PF4a.15] ... abzuleiten sein ... Wann liegt eine solche Ableitung vor? 
    [1PF3.9] [1PF9.9] ...  kontrollierter Umgang ...  durch welche praktischen operationalen Kriterien wird auf mehr oder minder kontrollierten Umgang  geschlossen? 
    [1PF3.10] [1PF9.10] ...  erwartet ...  Was für eine Erwartung wird hier unterstellt oder zu Grunde gelegt? Wie und durch welche Kriterien kommt sie zustande, kann sie von ProbandInnen verstanden, umgesetzt und kommuniziert werden?

    [1PF3.11] [1PF9.11] ... angemessenen ... was heißt das praktisch auf der Alltagsebene?
    [1PF3.12] [1PF9.12] ... nachvollziehbaren ...  was verstehen die GutachterInnen darunter?
    [1PF3.13] [1PF9.13] ... ausreichend lange ...  1/2, 1,  2, 5, 10, 30 Jahre oder "lebenslänglich"?
    [1PF3.14] [1PF9.14] ... Gesamtverhalten und das soziale Umfeld ... was bedeutet Gesamtverhal- ten? 
    [1PF3.15] [1PF9.15] ... positiv integriert ... .
    Auch hier bleibt wieder offen, was die alltags- bzw. bildungssprachlichen Begriffe hier genau bedeuten sollen, wie diese Aussagen wissenschaftlich fundiert sind und vor allem auch, wie und womit ProbandInnen dies auch kommunizieren und rüberbringen können. 

    [1PF4a.18] ... überprüfen ... 
    [1PF3.16] [1PF9.16] ... individuell angemessene Einsicht  in die Problematik früheren Verkehrsverhaltens besteht... 
    Die Verwendung " individuell" verheißt, dass man hier den großen Persönlichkeits-Spielraum sieht und berücksichtigen will, wobei aber der sicherlich schwierige Maßstab und das Überprüfen für die Beurteilung "individuell angemessener Einsicht " im Dunkeln bleiben. 

    [AF14] [AF15] [AF16] 
    [1PF3.17] [1PF9.17] ... wirksame ... was sind "wirksame Vermeidungsstrategien"? 
    [1PF3.18] [1PF9.18] ... vergleichbare Konfliktsituationen... was sind "vergleichbare Konfliktsituationen"?
    [1PF3.19] [1PF9.19] ... eingeübt ... wann gilt eine wirksame Vermeidensstrategie als "eingeübt"? 
    [1PF3.20] [1PF9.20] ... Fehlen ... was genau ist quantifiziert unter "Fehlen" zu verstehen?
    [1PF3.21] [1PF9.21] ... jüngere Vergangenheit hindeuten...  was heißt das konkret zeitlich?
    [1PF3.22] [1PF9.22] ... wesentliche ... wann sind Leistungsbeeinträchtigungen "wesentlich"?
     

    __
    III. Untersuchungsbefunde
    Im folgenden Abschnitt sind die Vorgehensweisen und Befunde der medizinischen Untersuchung, der Leistungstestung und der psychologischen Unter- suchung aufgeführt.

    III.1 Medizinische Untersuchungsbefunde
    (Darstellung der Untersuchungsmethoden, -Befunde; Anamnese, körperlicher Befund, Laboranalytik)
    Die medizinische Untersuchung wurde gemäß den Anknüpfungstatsachen, auf die sich die behördlichen Eignungszweifel beziehen, durchgeführt. In dieser Untersuchung wurde Herrn Unbekannt ein Fragebogen zum allgemeinen Gesundheitszustand und zu den Trinkgewohnheiten vorgelegt und ausgewertet, eine Anamnese zu Krankheiten und zu den Trinkgewohnheiten erhoben. Angaben aus dem Fragebogen werden nur dann zusätzlich aufgeführt, wenn sie im Widerspruch zu den mündlichen Angaben stehen. Die orientierend internistische Untersuchung diente der Feststellung der Funk- tionsfähigkeit der Leber und anderer innerer Organe, Hör- und Sehvermögen, sowie eventuell vorhandene [Seite 5 von 17] alkoholbedingte Veränderungen der Haut, der Augen, und des Vegetativums. Die orientierend neurologische Untersuchung umfasste Koordination, Gleichge- wicht, sowie Beweglichkeit / Lähmungen der Extremitäten, deren Sensibilität bezüglich Vibration, und Reflexe. Gleichzeitig wurden die Ergebnisse einer auf den Anlass bezogenen Laboruntersuchung mitverwertet.

    III.1.1 Anamnese Krankheitsanamnese
    Zum Zeitpunkt der Untersuchung bestanden nach Angaben von Herrn Unbekannt 
    [M01] Wohlbefinden und volle Leistungsfähig- keit. 
    [M02] Aktuelle und/oder nicht ausreichend therapierte Erkrankungen, die im Hinblick auf die Fahreignung verkehrsmedizinische Bedeutung besitzen, wurden von Herrn Unbekannt im Fragebogen nicht erwähnt.
    [M03] Ein Nikotinkonsum wurde verneint. 
    [M04] Es bestehe folgende Medikamentenein- nahme: Junik-Spray (1x täglich) zur Behandlung von Heuschnupfen.

    Anamnese zum Alkoholkonsum
    Herr Unbekannt wurde nach früheren und jetzigen Trinkgewohnheiten befragt, da auf Grund der Vorgeschichte, zumindest für die Vergangenheit, eine Alkoholproblematik nicht ausgeschlossen werden konnte. Vor der Trunkenheitsfahrt mit Unfall am TT.01.2003 habe er 
    [M05] 7-9 Halbe Bier getrunken, es wurden um 22:19 Uhr 1,90 %o gemessen. 
    [M06] Im Zeitraum vor dieser Trunkenheitsfahrt habe er 2-3 Halbe Bier täglich getrunken, bei Feiern (ca. 1x pro Monat) bis zu 5 Halbe Bier. 
    [M07] Nach der Trunkenheitsfahrt habe er seinen Alkoholkonsum reduziert, 
    [M08] gegenwärtig trinke er ca. alle 2-4 Wochen 1 Halbe Bier.
    Herr Unbekannt gab an, 
    [M09] keine körperlichen Entzugssymptome bei sich zu kennen.
    Im Übrigen verweisen wir auf die psychologische Exploration, die sich ausführlich mit dem Trinkverhalten beschäftigt.
    _
    _
    _

    III. Untersuchungsbefunde
    Im folgenden Abschnitt sind die Vorgehensweisen und Befunde der medizinischen Untersuchung, der Leistungstestung und der psychologischen Unter- suchung aufgeführt.

    III.1 Medizinische Untersuchungsbefunde
    (Darstellung der Untersuchungsmethoden, -Befunde; Anamnese, körperlicher Befund, Laboranalytik)
    Die medizinische Untersuchung wurde gemäß den Anknüpfungstatsachen, auf die sich die behördli- chen Eignungszweifel beziehen, durchgeführt. In dieser Untersuchung wurde Herrn Unbekannt ein Fragebogen zum allgemeinen Gesundheitszustand und zu den Trinkgewohnheiten vorgelegt und ausgewertet, eine Anamnese zu Krankheiten und zu den Trinkgewohnheiten erhoben. Angaben aus dem Fragebogen werden nur dann zusätzlich aufgeführt, wenn sie im Widerspruch zu den mündlichen Angaben stehen. Die orientierend internistische Untersuchung diente der Feststellung der Funk- tionsfähigkeit der Leber und anderer innerer Organe, des Hörvermögens sowie eventuell vorhandene alkoholbedingte Veränderungen der Haut, der Augen und des Vegetativums. Die orientierend neurologische Untersuchung umfasste Koordination, Gleichgewicht, sowie Beweglich- keit / Lähmungen der Extremitäten, deren Sensibi- lität bezüglich [Seite 5 von 17] Vibration und Reflexe. Gleichzeitig wurden die Ergebnisse einer auf den Anlass bezogenen Laboruntersuchung mitverwertet.

    III. 1.1 Anamnese Allgemeine Anamnese
    Zum Zeitpunkt der Untersuchung bestanden nach Angaben von Herrn Unbekannt 
    [M01] Wohlbefinden und volle Leistungsfähig- keit. 
    [M02] Aktuelle und/oder nicht ausreichend therapierte Erkrankungen, die im Hinblick auf die Fahreignung verkehrsmedizinische Bedeutung besitzen, wurden von Herrn Unbekannt im Fragebogen nicht erwähnt.
    [M03] Ein Nikotinkonsum wurde verneint. 
    [M04] Es bestehe folgende Medikamentenein- nahme: Junik-Spray (1x täglich) zur Vorbeugung vor Asthma.

    Anamnese zum Alkoholkonsum
    Herr Unbekannt wurde nach früheren und jetzigen Trinkgewohnheiten befragt. 

    Vor der Alkoholfahrt mit Unfall und Unfallflucht am TT.01.2003 habe er 

    [M05] 7-8 Halbe Bier getrunken, es wurden um 22:19 Uhr 1,88 %o gemessen. 

    [M06] Im Zeitraum vor dieser Alkoholfahrt habe 
    er bis zu 5 Halbe Bier täglich getrunken.

    [M07] Nach der Alkoholfahrt habe er seinen Alkoholkonsum reduziert, 

    [M08] seit ca. 1 Jahr trinke er 1 Halbe Bier pro Woche.
    Herr Unbekannt gab an, 
    [M09] keine körperlichen Entzugssymptome bei sich zu kennen.
    Im Übrigen verweisen wir auf die psychologische Exploration, die sich ausführlich mit dem Trinkverhalten beschäftigt._

    __
    Die Angaben der Alkoholaufnahme 7-8 Halbe Bier werden am Tag der Trunkenheitsfahrt als Ausnahme dargestellt und stoßen daher auf großes Misstrauen. Das ist nach der Lehre ein BAK, der nach Meinung der GutachterInnen wenig glaub- würdig erscheint. Bereits an dieser Stelle steht die Weiche der medizinischen Seite auf "durchgefal- len". 
    _
    Ein Jahr später räumt Herr Unbekannt statt täglich 2-3 bis zu 5 Halbe Bier ein. Aber auch mit dieser Angabe steht die Alkoholfahrt als Ausnahmeer- eignis im Raum. Das kann insofern besonders negativ ausgelegt werden, weil er ja inzwischen Fachberatung aufgesucht hat. Die nunmehr eingeräumten bis zu 5 Halbe pro Tag sind im Vergleich zu den Angaben vor einem Jahr ein deutliches Mehr. 
     __
    III.1.2 Befunde der körperlichen Untersuchung
    Untersuchung Befund
    Alter: 32 Jahre
    Größe: 173 cm
    Gewicht: 71 kg
    Allgemeinzustand: gut
    Blutdruck: 130/80 mmHg
    Herzfrequenz: 76 Schläge/min. Puls regelmäßig
    Oberbauch: unauffällig  [Seite 6 von 17]
    Haut: unauffällig
    Augenbindehaut: unauffällig
    Beweglichkeit der Extremitäten: unauffällig - keine Lähmungen, keine Paresen
    Vegetative Zeichen: unauffällig
    Koordinationsversuche: unauffällig
    Gleichgewicht: unauffällig
    Hörvermögen für Umgangssprache: gut
    Inhaltliche und formale Denkstörungen: keine
    Sehvermögen (nach DIN 58,220 Teil 6): Sehtest nicht   erforderlich, da laut Angaben bereits innerhalb der letzten 2 Jahre außerhalb erfolgt.
    III.1.2 Befunde der körperlichen Untersuchung
    Untersuchung Befund
    Alter: 33 Jahre
    Größe nach Angabe des Kunden: 173 cm
    Gewicht nach Angabe des Kunden: 69 kg
    Allgemeinzustand: gut
    Blutdruck: 120/80 mmHg
    Herzfrequenz: 76 Schläge/min., Puls regelmäßig
    Oberbauch: unauffällig
    Haut: unauffällig
    Augen, -beweglichkeit: ohne Befund
    Beweglichkeit der Extremitäten: unauffällig - keine Lähmungen/ Schwächen
    Vegetative Zeichen: unauffällig
    Koordinationsversuche: unauffällig
    Gleichgewicht: unauffällig
    Hörvermögen für Umgangssprache: gut
    Einstichnarben (alt oder frisch): keine [Seite 6 von 17]
    Inhaltliche und formale Denkstörungen keine
    Sehvermögen (nach DIN 58.220 Teil G): Sehtest nicht erforderlich, da bereits erfolgt.

    __
    [Laborwerte Blutanalyse]


    _
    [1PF4b.19] Die Normwerte werden - wie üblich in der Medizin - nicht erklärt. Außerdem wird der Befund, dass alle Werte im Normalbereich für Männer liegen nicht [1PF2.1] gewürdigt - nur implizit mitgeteilt. 
     
     
     

     

    [2PF4b.20] Die Normwerte werden - wie üblich in der Medizin - nicht erklärt. Außerdem wird der Befund, dass alle Werte im Normalbereich für Männer liegen [2PF2.1] nicht gewürdigt - nur nebenbei mitgeteilt. Besonders erschwerend kommt hier auch noch hinzu, dass die Verbesserungen aller Werte weder erwähnt noch in ihrer statistischen Kennwertausprägung (Quantile, Prozentränge) näher gewürdigt werden. Das Labor scheint nicht in der Lage oder gewillt, diese Werte und die erforderlichen näheren Erklärungen anzugeben._
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    Außerdem legte uns Herr Unbekannt 4 handschriftliche Angaben von Labor-Fremdbefunden vor: 2 mit Unterschrift (1 davon auch mit Stempel) des Arztes Dr. Name1, Ort, vom TT.10.2006 und TT.01.2007, und 2 mit Unterschrift (1 davon auch mit Stempel) der Ärztin Dr. Name2, Ort, vom TT.04.2007 und TT.05.2007. Der yGT- und der MCV-Wert lagen jeweils im Normbereich.
    _
    IV.2 Psychologische Untersuchungsbefunde
    (Darstellung der Untersuchungsmethoden, Befunde; Explorationsgespräch, Leistungstests)

    Bei der psychologischen Untersuchung wurde ein  Untersuchungsgespräch (Exploration) durchge- führt, in dem ausführliche Informationen zum aktenkundigen Geschehen, den Entstehungsbedin- gungen und Hintergründen, dem persönlichen Verhältnis zu dem Delikt jetzt und früher und zu Überlegungen und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Delikte erhoben wurden. Hieraus lassen sich Hinweise auf Einstellungen und Motive ableiten, die das Verhalten im kritischen Bereich zukünftig mitbestimmen. Dadurch wird eine begründete Prognose über zukünftiges Verhalten im Sinne der Fragestellung der Straßenverkehrs- behörde ermöglicht.

    Die Notwendigkeit zur Durchführung der Leistungstests leitet sich aus der Fragestellung der Behörde und den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung" ab. Um sicherzustellen, dass im vorliegenden Zusammenhang nicht von einem möglichen Verkehrsrisiko auszugehen ist, werden Leistungstests durchgeführt.

    Der bei der Untersuchung eingesetzte Fragebogen „Allgemeine Selbstauskunft" dient der Vorberei- tung des psychologischen Untersuchungsgesprächs und enthält Angaben zur Biografie und derzeitigen Lebenssituation. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Untersuchungsgesprächs. Die Angaben werden in Abschnitt III.2.2 dieses Gutachtens aufgeführt.

    IV.2 Psychologische Untersuchungsbefunde
    (Darstellung der Untersuchungsmethoden, Befunde; Explorationsgespräch, Leistungstests)

    Bei der psychologischen Untersuchung wurde ein  Untersuchungsgespräch (Exploration) durchge- führt, in dem ausführliche Informationen zum aktenkundigen Geschehen, den Entstehungsbedin- gungen und Hintergründen, dem persönlichen Verhältnis zu dem Delikt jetzt und früher und zu Überlegungen und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Delikte erhoben wurden. Hieraus lassen sich Hinweise auf Einstellungen und Motive ableiten, die das Verhalten im kritischen Bereich zukünftig mitbestimmen. Dadurch wird eine begründete Prognose über zukünftiges Verhalten im Sinne der Fragestellung der Straßenverkehrs- behörde ermöglicht.

    Die Notwendigkeit zur Durchführung der Leistungstests leitet sich aus der Fragestellung der Behörde und den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung" ab. Um sicherzustellen, dass im vorliegenden Zusammenhang nicht von einem möglichen Verkehrsrisiko auszugehen ist, werden Leistungstests durchgeführt.

    Der bei der Untersuchung eingesetzte Fragebogen „Allgemeine Selbstauskunft" dient der Vorberei- tung des psychologischen Untersuchungsgesprächs und enthält Angaben zur Biografie und derzeitigen Lebenssituation. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Untersuchungsgesprächs. Die Angaben werden in Abschnitt III.2.2 dieses Gutachtens aufgeführt.

    _
    Es wird das Vorgehen in der psychologischen Untersuchung erläutert. Da sich hier meist wenig ändert, macht ein Textbaustein Sinn.
    _
    IIl.2.1. Leistungstests          [Seite 7 von 17] 
    Zur Klärung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit wurden psychologische Verfahren angewendet, die die Leistung einer Person in verkehrsbedeutsamen Bereichen wie visuelle Orientierungsleistung, Reaktionsbereit- schaft und Belastbarkeit, Aufmerksamkeit, Informationsaufnahme und -Verarbeitung sowie Konzentrationsfähigkeit erfassen.

    Die Darstellung der Testergebnisse erfolgt in Prozenträngen (PR). Ein Prozentrang sagt aus, wie viele Personen der altersunabhängigen Eichstichprobe „Normstichprobe" entsprechende Mess- werte bei einem Testverfahren erzielen. Die beste Leistung hat den Prozentrang 100, die schlechteste den Prozentrang 0. Der kritische Leistungsbereich erstreckt sich von 0 bis 15, d. h., die Testanforde- rungen sind ausreichend erfüllt, wenn ein Prozent- rang von 16 und mehr erreicht wird. Liegt die erzielte Leistung im kritischen Bereich (<16), dann bestehen deutliche Hinweise auf Zweifel, ob noch ausreichende Leistungsvoraussetzungen für das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges vorliegen.

    Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest Mannheim/Bildschirm (TAVTMB) Testform S1 - für Länder mit Rechtsverkehr

    Der TAVTMB dient zur Prüfung der optischen Wahrnehmungsleistung und der Auffassungsge- schwindigkeit in der Verkehrspsychologie durch Kurzzeitdarbietung von Bildern, auf denen Verkehrssituationen zu sehen sind.

    Nach einer Instruktionsphase mit 2 Probebildern werden der zu untersuchenden Person 20 Bilder mit einer Darbietungszeit von 1 Sekunde gezeigt. Anschließend soll anhand von fünf verschiedenen Antwortmöglichkeiten angegeben werden, was auf dem Bild gesehen wurde.

    Die Hauptvariable „Überblicksgewinnung" bezieht sich auf die vollständig richtig erfassten Verkehrssituationen. Zusätzlich werden die beiden Kontroll-Variablen „richtige Antworteingaben" und „falsche Antworteingaben" ausgegeben.

    Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
    Richtige Antworteingaben PR:       85
    Falsche Antworteingaben PR:       17
    Überblicksgewinnung PR:       62

    Herr Unbekannt hat bei der Überprüfung der optischen Wahrnehmungsleistung zu den richtigen auch relativ viele falsche Antworten markiert. Da Herr Unbekannt bekundete, die falschen Antworten seien ihm zum Teil aufgefallen, es sei ihm jedoch nicht  [Seite 8 von 17] gelungen, sie zu löschen und da der Wert noch knapp über dem Grenzwert für die Gruppe 1 liegt wurde von einer Testwiederholung abgesehen.
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    Linienverfolgungstest (LVT) Testform S2 - Kurzform (40 Items)

    Der LVT ist ein visueller Wahrnehmungstest zur Erfassung der konzentrierten gezielten Wahrnehmung in der Verkehrspsychologie. Er soll besonders den Aspekt der visuellen Orientierungs- leistung erfassen. Die Geschwindigkeit in der Bewältigung der Testanforderungen kann durch Konzentrationsstörungen und durch ablenkende situative Faktoren beeinflusst werden.

    Der zu untersuchenden Person werden auf einem Bildschirm 40 Bilder präsentiert, auf denen jeweils 9 ineinander verschlungene Linien dargestellt sind. Die Aufgabe besteht darin, einer markierten Linie schnellstmöglich vom Anfangs- bis zum Endpunkt zu folgen.

    Die Hauptvariable „Score" berücksichtigt die Tempoleistung und  die Leistungsgüte.
    Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
    Score PR:   65

    Wiener Determinationstest (DT) Testform S5 - Wiener Form A
    Der Wiener Determinationstest ist ein Verfahren zur Messung der reaktiven Belastbarkeit, sowie zur Prüfung der Fähigkeit zu anhaltender Mehrfach-Wahl-Reaktion auf schnell wechselnde Reize sowie zur Erfassung von Aufmerksamkeitsstörun- gen zur Leistungs- und Eignungsdiagnostik, insbesondere in der Verkehrspsychologie.
    Dieses Testverfahren stellt eine Weiterentwick- lung des Wiener Determinationsgerätes dar. Es werden Farbreize über einen Bildschirm und akustische Reize über das Testsysteminterface ausgegeben. Die Reaktion erfolgt durch Betätigung der entsprechenden Tasten am Universalpanel. Die Reizdarbietung erfolgt im Modus Reaktion (feste Bearbeitungszeit).
    Es werden die folgenden Variablen ausgewertet:
    Hauptvariable Median der Reaktionszeit und Zeitgerechte Reaktionen (Richtige innerhalb der vorgegebenen Zeit) und Zusatzvariable Richtige Reaktionen (alle richtigen, auch die verspäteten).

    Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
    Median Reaktionszeit PR:   80
    Zeitgerechte PR:   69
    Richtige PR:   53

    III.2.1. Leistungstests          [Seite 7 von 17] 
    Zur Klärung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit wurden psychologische Verfahren angewendet, die die Leistung einer Person in verkehrsbedeutsamen Bereichen wie visuelle Orientierungsleistung, Reaktionsbereit- schaft und Belastbarkeit, Aufmerksamkeit, Informationsaufnahme und -Verarbeitung sowie Konzentrationsfähigkeit erfassen.

    Die Darstellung der Testergebnisse erfolgt in Prozenträngen (PR). Ein Prozentrang sagt aus, wie viele Personen der altersunabhängigen Eichstichprobe „Normstichprobe" entsprechende Mess- werte bei einem Testverfahren erzielen. Die beste Leistung hat den Prozentrang 100, die schlechteste den Prozentrang 0. Der kritische Leistungsbereich erstreckt sich von 0 bis 15, d. h., die Testanforde- rungen sind ausreichend erfüllt, wenn ein Prozent- rang von 16 und mehr erreicht wird. Liegt die erzielte Leistung im kritischen Bereich (<16), dann bestehen deutliche Hinweise auf Zweifel, ob noch ausreichende Leistungsvoraussetzungen für das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges vorliegen.

    Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest Mannheim/Bildschirm (TAVTMB) Testform S1 - für Länder mit Rechtsverkehr

    Der TAVTMB dient zur Prüfung der optischen Wahrnehmungsleistung und der Auffassungsge- schwindigkeit in der Verkehrspsychologie durch Kurzzeitdarbietung von Bildern, auf denen Verkehrssituationen zu sehen sind.

    Nach einer Instruktionsphase mit 2 Probebildern werden der zu untersuchenden Person 20 Bilder mit einer Darbietungszeit von 1 Sekunde gezeigt. Anschließend soll anhand von fünf verschiedenen Antwortmöglichkeiten angegeben werden, was auf dem Bild gesehen wurde.

    Die Hauptvariable „Überblicksgewinnung" bezieht sich auf die vollständig richtig erfassten Verkehrssituationen. Zusätzlich werden die beiden Kontroll-Variablen „richtige Antworteingaben" und „falsche Antworteingaben" ausgegeben.

    Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
    Richtige Antworteingaben PR:       77
    Falsche Antworteingaben PR:       07
    Überblicksgewinnung PR:      53

    Wiederholung TAVTMB S1
    Der Prozentrang der Variable „Falsche" liegt unter PR 16. Das bedeutet, es wurden auf jede Aufgabe zu den Richtigen auch so viele falsche Antworten gegeben, dass das Ergebnis nicht gewertet werden kann. Es bleibt also unklar, ob die Richtigen überhaupt identifiziert werden konnten. Daher muss der TAVTMB wiederholt [Seite 8 von 17] werden mit dem Hinweis in der Instruktion, nur die richtigen Antworten zu markieren. Beim TAVTMB S1 ist bei einer Wiederholungsmessung der Trainingseffekt vernachlässigbar. In der Wiederholungstestung wurden folgende Ergebnisse erzielt:

    Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
    Richtige Antworteingaben PR:      92
    Falsche Antworteingaben PR:      95
    Überblicksgewinnung PR:       98

    Linienverfolgungstest (LVT) Testform S2 - Kurzform (40 Items)

    Der LVT ist ein visueller Wahrnehmungstest zur Erfassung der konzentrierten gezielten Wahrnehmung  in der Verkehrspsychologie.  Er soll besonders den Aspekt der visuellen Orientierungs- leistung erfassen. Die Geschwindigkeit in der Bewältigung der Testanforderungen kann durch Konzentrationsstörungen und durch ablenkende situative Faktoren beeinflusst werden. 

    Der zu untersuchenden Person werden auf einem Bildschirm 40 Bilder präsentiert, auf denen jeweils 9 ineinander verschlungene Linien dargestellt sind. Die Aufgabe besteht darin, einer markierten Linie schnellstmöglich vom Anfangs- bis zum Endpunkt zu folgen. 

    Die Hauptvariable „Score" berücksichtigt die Tempoleistung und die Leistungsgüte.
    Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
    Score PR:   65

    Wiener Determinationstest (DT) Testform S5 - Wiener Form A
    Der Wiener Determinationstest ist ein Verfahren zur Messung der reaktiven Belastbarkeit, sowie zur Prüfung der Fähigkeit zu anhaltender Mehrfach-Wahl-Reaktion auf schnell wechselnde Reize sowie zur Erfassung von Aufmerksamkeitsstörun- gen zur Leistungs- und Eignungsdiagnostik, insbesondere in der Verkehrspsychologie.
    Dieses Testverfahren stellt eine Weiterentwick- lung des Wiener Determinationsgerätes dar. Es werden Farbreize über einen Bildschirm und akustische Reize über das Testsysteminterface ausgegeben. Die Reaktion erfolgt durch Betätigung der entsprechenden Tasten am Universalpanel. Die Reizdarbietung erfolgt im Modus Reaktion (feste Bearbeitungszeit).
    [Seite 9 von 17] Es werden die folgenden Variablen ausgewertet:
    Hauptvariable Median der Reaktionszeit und Zeitgerechte Reaktionen (Richtige innerhalb der vorgegebenen Zeit) und Zusatzvariable Richtige Reaktionen (alle richtigen, auch die verspäteten).

    Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
    Median Reaktionszeit  PR:   83
    Zeitgerechte  PR:   72
    Richtige  PR:   69

    _
    Die Instruktionen zum TAVTMB könnten nicht hinreichend klar und missverständlich sein. Ansonsten zeigte Herr Unbekannt ist allen Leistungstests durchschnittliche bis gute Leistungen. 
    _
    III.2.2 Psychologische Exploration

    Angaben zur Person:
    Herr Unbekannt, zum Zeitpunkt der Untersuchung 32 Jahre alt, lebt in einer festen Partnerschaft und ist Vater zweier Töchter. Er ist von Beruf Kunsthandwerker und bei einer Institution beschäftigt. Als Hobbys und Freizeitbeschäftigun- gen gab er 'mit den Kindern spielen' und kulturelle Unternehmungen an.
    Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 hat Herr Unbekannt nach eigenen Angaben erstmals 1992 erworben und dabei eine durchschnittliche jährliche Fahrleistung von ca. 19.000 bis 25.000 Kilometern erzielt.

    Explorationsgespräch:
    Herr Unbekannt wurde zu Gesprächsbeginn über die Notwendigkeit von Offenheit, sowie den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Explorationsgesprächs (Einstellungs- und Verhaltensänderungen sowie deren Stabilität) informiert; außerdem wurde Herr Unbekannt auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen.

    Die Angaben aus dem 60-minütigen Untersuchungsgespräch wurden direkt mit dem PC mitgeschrieben und anschließend von Herrn Unbekannt selbst gelesen. Dabei hatte Herr Unbekannt Gelegenheit, Korrekturen vorzunehmen, die im Text durch Durchstreichen bzw. kursive Schreibweise kenntlich gemacht werden. 

    [1F01] Wie sich der Alkoholkonsum entwickelt habe?
    [1A01] „Als ich meinen Führerschein gemacht habe 1992, da hatte ich mit Alkohol gar nichts am Hut. Da habe ich gar nichts getrunken. Ich war im Kulturbereich engagiert. Und dann habe ich mich 1996, 1997 entschlossen, auch eine ehrenamtliche Funktion zu übernehmen. Vorher war Alkohol tabu, aber als ich dann ehrenamtlich tätig war, da hat es dann angefangen. Da ist man dann unfreiwillig in den Kreislauf reingekommen. Da war man immer in Gruppen von drei, vier Leuten und dann hieß es immer: ,Na, da geht doch noch eins'. Das war der falsche Umgang und die falsche Clique. Da habe ich mich überreden lassen. Das war aber am Anfang immer noch im Rahmen. Da hat man noch gedacht: Beim ersten Mal ist nichts passiert, beim zweiten Mal ist nichts passiert. Das geht schon noch mal. Das waren schlechte Kreise einfach. Am Anfang war es nur so ein 0,5l Bier. Das war lange Zeit immer [Seite 10 von 17] nur eins. Dann ist es halt immer mehr geworden. Dann wurden es mal zwei oder drei. Und dann hieß es immer: Eins geht doch noch. Dann kann man irgendwann nicht mehr standhalten und macht dann auch mit, um nicht irgendwie als blöd dazustehen oder als Versager. Um nicht aus dem Glied zu springen. Dann waren es irgendwann mal fünf oder sechs 0,5l Biere. Wir waren so zwei, dreimal wöchentlich unterwegs. Aber nur Bier. Keine Spirituosen. Es war immer nur Bier."

    [1F02] Welche Höchstmenge er getrunken habe?
    [A02] „So vier, fünf 0,5l Bier waren das schon. Eher fünf."

    [1F03]  [1PF0.2S] Ob es auch mal mehr geworden sei? 
    [1A03] „An dem Delikttag dann."

    [1F04] Ob es vorher schon mal mehr geworden sei?
    [1A04]  „(Ja, natürlich.) Nein. Zwischen drei und fünf waren das schon."

    [1F05] Ob es vorher schon mal mehr als drei bis fünf geworden sei? 
    [1A05] „Nein. Am Anfang hatte ich ja gar nichts getrunken."

    [1F06] Warum er Alkohol getrunken habe?
    [1A06] „Irgendwie verführt worden von der Ehrenamtlerclique. Weil,  ich war ja erfolgreich ehrenamtlich tätig sogar auf höherer Ebene in Bayern. Die anderen haben das gemacht und dann kam man in den Kreislauf. Man hat die Grenze nicht erkannt und einfach immer weiter gemacht und ist dann in einen Teufelskreis reingekommen."

    [1F07] Wie er die Wirkung von Alkohol empfunden habe?
    [1A07] „Drehen im Kopf, schneller gesprochen. Man wiederholt sich dann auch ständig."

    [1F08]  [1PF0.2S] Ob es auch persönliche Gründe für den Konsum gegeben habe?
    [1A08] „Bisschen Stress auf Arbeit hatte ich. Das war dann schon mehr Mobbing. Ich wurde gemobbt. Da war ich dann in der internen Psychotherapie. An der Institution  gibt es so interne Psychologen. Da hatte ich eine paar Sitzungen. Das ist auch dazu gekommen."

    [1F09] Wie dies mit seinem Alkoholkonsum in Zusammenhang stehe?
    [1A09] „Das war alles in dem Zeitraum.  Ich hatte dann auch schon auf Arbeit was getrunken gehabt und so."

    [1F10] Wie viel er auf Arbeit getrunken habe?
    [1A10] „Das war teilweise schon täglich. Mindestens ein bis zwei Bier auf Arbeit. Bis ich dann bei der Psychologin war. Da habe ich dann selber die Notbremse gezogen."

    [1F11] Warum er auf Arbeit getrunken habe?
    [1A11] „Das war eben die schlimme Zeit mit dem Mobbing. Das war eigentlich Flucht. Abhängig war ich jetzt nicht, wenn Sie das meinen. Ich weiß jetzt auch nicht. Nerven beruhigen vielleicht. Vielleicht irgendwie Flüchten in eine Scheinwelt oder sonst was. Das Reale vielleicht ausblenden. Ich kann das nicht so genau beantworten." [Seite 11 von 17]

    [1F12]  Welche Höchstmenge er im Verlauf eines Tages getrunken habe?
    [1A12] „Wenn es viel wurde? Ja, so drei, vier, weil ich vertrage ja nicht viel. Ich merke es schon ziemlich bald. Das ist bei mir schon viel."

    [1F13]  [1PF0.2S] Ob sein Konsum sich im Laufe der Zeit noch gesteigert habe?
    [1A13] „Gesteigert, das war dann der Tag X. Der TT.01.2003. Da waren es glaube ich bis zu sieben 0,5l Bier an dem Tag."

    [1F14]   [1PF0.2S] Ob es auch mehr gewesen sein könnte?
    [1A14] „Nach dem Promillewert müssten es so sieben oder acht sein, da ich nicht so viel vertrage. Es können auch neun gewesen sein. Von daher. Eins mehr oder weniger, weiß ich jetzt nicht."

    [1F15] Warum er an dem Tag so viel getrunken habe?
    [1A15] „Da war ich mit meinem Hobby ehrenamtlich unterwegs. Und da war in Ort2 ein großes Event. Da waren wir danach noch zusammen gesessen. Dann haben sie mich noch überredet, dass ich dann noch mitgehe ins Kulturzentrum. Da hatte ich dann natürlich keine Kontrolle mehr. Da hatte ich dann so sieben 0,5l
    Biere. Da waren es vielleicht acht sogar. Das war dann der Supergau an diesem Tag."

    [1F16]  Wie häufig er zuvor schon diese Mengen getrunken habe?
    [1A16] „Das war eigentlich das erste Mal, dass ich so über die Stränge geschlagen habe. Also, unkontrolliert. Das war eigentlich an dem Tag das erste Mal."

    [1F17] Warum er gerade an diesem Tag so viel getrunken habe?
    [1A17] „Da bin ich halt noch mal woanders hin mitgegangen. Ich wollte ja vorher schon heimfahren."

    [1F18] Warum er noch gefahren sei?
    [1A18] „Ja, warum? Weil es halt bis jetzt immer gut gegangen ist. Das war sonst auch immer so, dass ich mal zwei oder drei Bier hatte und da ist es auch noch gegangen, obwohl das ja auch schon reicht. Und es ist immer gut gegangen. Und ich wollte unbedingt heim. Ich weiß auch nicht."

    [1F19]  [1PF0.2S] Wie oft er zuvor betrunken gefahren sei?
    [1A19] „Was heißt betrunken? So wie jetzt an dem Delikttag eigentlich gar nicht. Sagen wir mal so, es hätte gereicht. Also die 0,5 waren schon immer drin. Aber das Extreme war nur an diesem Tag."

    [1F20]   [1PF0.2S] Mit wie vielen Bieren er zuvor schon gefahren sei? 
    [1A20] „Mit zwei oder drei, auch mal mit vier oder fünf."

    [1F21]  [1PF0.2S] Es klinge eher unwahrscheinlich, dass er an diesem Tag zum ersten Mal so viel getrunken habe.
    [1A21] „Also, an dem Tag war es extrem. Vorher waren es nicht mehr wie fünf oder so. An dem Tag war es der Supergau. Das war aber das erste extreme Mal, wo das so passiert ist." [Seite 12 von 17]

    [1F22]  [1PF0.2S] Ob er sein Trinkverhalten als problematisch eingeschätzt habe? 
    [1A22] „Eigentlich nein."

    [1F23]  [1PF0.2S] Ob es Kritik von anderen an seinem Trinkverhalten gegeben habe?
    [1A23] „Ja. Auf Arbeit. Das war dann der Grund, warum ich die Notbremse gezogen habe und zu der internen Psychologin gegangen bin."

    [1F24] Wie viel er genau auf der Arbeit getrunken habe?
    [1A24] „Es ist aufgefallen, weil ich normalerwei- se nie was mit Alkohol zu tun hatte. Dann ist halt aufgefallen, dass ich eins, zwei oder mal auch drei trinke. Und das ist dann aufgefallen, wenn es öfter war. Die haben es dann dem Chef gesagt und der ist dann zu mir hergekommen."

    [1F25] Was er mit der Psychologin besprochen habe?
    [1A25] „Das war dann der Fall mit dem Mobbing. Mit dem einen Kollegen da und mit dem Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. Da hatte ich zehn Sitzungen. Das mit dem Mobbing hat sich dann aufgehoben. Ja, und Verhaltensregeln hatte ich dann. Zuerst ist es mir nicht immer gelungen, nichts mehr zu trinken. Ich hatte dann aber Alkoholverbot am Arbeitsplatz, auch vom Chef aus. Dann ist es mir gelungen. Das war dann wie so ein Schalter, der umgelegt wurde. Dann ist es mir gelungen. Ich hatte dann eine Abmahnung bekommen. Da hat es irgendwie ,Klick' gemacht von heute auf morgen. Keine Ahnung. Verstehen Sie, keinen Führerschein mehr, evtl. keinen Job mehr."

    [1F26] Wie er damals über sein Trinkverhalten gedacht habe?
    [1A26] „Dass es so nicht weiter gehen kann. Ich habe es ja selber gemerkt. Wenn man mich von früher kennt, wo ich gar nichts mit Alkohol zu tun hatte. Und dann war ich ja fast schon ein regelmäßiger Trinker. Erst als die Grenze überschritten war, dann war es wie so ein Kippschalter. Ich habe es auf jeden Fall gemerkt, dass der Konsum wesentlich gestiegen ist."

    [1F27a] Wie er seinen damaligen Alkoholkonsum heute beurteilen würde? 
    [1A27a] „Wie meinen Sie das?" 
    [1F27b] Von einer Skala von 1 bis 100 (1 = Antialkoholiker; 100 = Alkoholiker; 50 = Normaltrinker), wo er sich da einordnen würde?
    [1A27b] „Bei 60, 65.... 70 aber nicht mehr. Zwischen 60 und 70 vielleicht würde ich mich einschätzen. Zur damaligen Zeit. Heute wäre ich vielleicht bei 10."

    [1F28] Warum er sich so einschätzen würde?
    [1A28] "Es war ein bisschen mehr als normal. Ein bisschen mehr als ein Normaltrinker."

    [1F29] Wie viel ein Normaltrinker seiner Ansicht nach trinke?
    [1A29] „So ein, zwei Bier vielleicht pro Woche. Oder eins am Tag. Ich weiß nicht, wir leben hier in Bayern. Normal ist vielleicht bei uns eins am Tag." 

    [1F30] Wie seine Reaktion auf die Folgen des Unfalles am TT.MM.2003 gewesen sei? [Seite 13 von 17]
    [1A30]  „Wenn Sie jetzt meinen, ich verfluche den Tag, da muss ich Sie enttäuschen. Ich glaube, es war ganz gut, wie es gekommen ist. Ich bin froh. Vielleicht nicht, dass das Auto Totalschaden war. Aber dass es passiert ist. Ich habe daraus gelernt."

    [1F31] Was sich seither verändert habe?
    [1A31] „Alles, Drastisch alles. Tag eins nach dem Tag X. Ich habe meine ehrenamtliche Tätigkeit aufgegeben. Ich habe keinen Kontakt mehr zu dieser Kulturclique. Ich habe meinen Alkoholkonsum drastisch eingeschränkt. Wenn ich jetzt sagen würde auf Null, würde ich lügen. Aber drastisch eingeschränkt."

    [1F32] Wie viel er noch trinke?
    [1A32] „Zurzeit gar nichts. Wenn, dann wenn ich ehrlich bin, mal ein Bier bei einer Brotzeit. Wenn ich sagen würde, ich trinke gar nichts mehr, dann würde ich nicht ehrlich sein. Gelegentlich mal ein Bier."

    [1F33] Wie häufig er noch was trinke und wie viel?
    [1A33] „Eigentlich selten. Fast gar nicht. Vielleicht mal daheim beim Grillabend, dass man mal eins trinkt. Zu Hause. Aber sonst, eigentlich nicht mehr."

    [1F34] Warum er den Konsum auf diese Weise geändert habe?
    [1A34] „Na ja, das hat ja nicht mehr so weiter gehen können. Ich musste ja die Notbremse ziehen. Und der TT.01., das war eigentlich, dass ich gedacht habe: ,Jetzt muss ich einen Schlussstrich ziehen. Sonst geht die Beziehung ja auch kaputt. Jetzt muss ich eine neues Leben anfangen'. Weil, wenn ich so weiter gemacht hätte, dann wäre vielleicht noch Schlimmeres passiert."

    [1F35] Warum er ab und zu noch was trinke?
    [1A35] „Warum? (Keine Ahnung.) Kann ich nicht beantworten."

    [1F36] Welche Vorsätze und Trinkregeln er für die Zukunft habe?
    [1A36] „Ich habe mir geschworen, - und der liebe Gott ist Zeuge, weil ich Christ bin - dass ich, wenn ich mit dem Auto jemals wieder unterwegs sein sollte, dass ich die Finger vom Alkohol weglasse. Das habe ich mir geschworen und das habe ich auch bei meinen Kindern geschworen. Das wird mir ein zweites Mal nicht passieren. Ich glaube, der Denkzettel, da ist jeder geheilt nach so was. Das war es zumindest bei mir."

    [1F37]  [1PF0.2S] Ob er eine Maßnahme aufgesucht habe?
    [1A37] „Nein, gar nichts, ich wollte eigentlich unvorbereitet hier rein. Weil, wenn ich dann so Vorbereitungskurse mache, dann ist man zwar besser vorbereitet. Aber ich will ja so antworten wie ich bin und nicht, wie es mir jemand vorsagt. Real, alltäglich sein."

    [1F38] Wann er das letzte Mal Alkohol getrunken habe? 
    [1A38] „Bestimmt schon einige Wochen her."

    [1F39] Wann er das letzte Mal betrunken gewesen sei?
    [1A39] „Das ist ja schon ewig her. Bestimmt eineinhalb Jahre. Das war an Silvester." [Seite 14 von 17] 

    [1F40] Warum er sich da noch betrunken habe?
    [1A40] „Weiß ich nicht. Das war halt Feierstimmung. Die Stimmung war halt gut. Das war aber das letzte Mal. Seitdem nie mehr betrunken."

    [1F41] Wie er die Umstellung erlebe?
    [1A41] „Psychisch bin ich stabil geworden. Körperlich fühle ich mich (eigentlich) fit Es geht mir gut. Keine Beschwerden. Wesentlich besser als vorher. Aufgeschlossen, fröhlich, lustig. Ich lache auch wieder. Und nicht mehr aggressiv."

    [1F42]  [PF0.2S] Ob es Veränderungen in seinen sozialen Beziehungen gegeben habe?
    [1A42] „Die Freundin hat positiv reagiert, seitdem der Konsum wesentlich sehr stark eingeschränkt ist. Auch die Kinder."

    [1F43]  [PF0.2S] In welchen Situationen er besonders aufpassen müsse?
    [1A43] „Gar nicht. Ich kann widerstehen. Weil ich keine Lust auf Trinken habe. Früher war es ja so, in der Zeit, wenn da jemand gesagt hat: ‚ich spendier dir ein Bier'. Da habe ich ,Ja' gesagt. Und heute kann ich ,Nein' sagen."

    [1F44] Was ihn sicher mache, dass er das jetzige Trinkverhalten beibehalten könne? 
    [1A44] „Meine Einstellung. Meine positive Einstellung zum Leben und gegenüber meiner Familie."

    [1_45] Herr Unbekannt hatte den bereits gemachten Angaben nichts hinzuzufügen. Laufende Verfahren bzw. weitere noch nicht aktenkundige Delikte wurden verneint. 

    III.2.2 Psychologische Exploration

    Angaben zur Person:
    Herr Unbekannt, zum Zeitpunkt der Untersuchung 33 Jahre alt, in Partnerschaft lebend seit 10 Jahren, 2 Töchter, ist von Beruf Kunsthandwerker. Als Hobby und Freizeitbeschäftigung gab er Joggen, Laufen, und viel Zeit mit der Familie und den Töchtern verbringen an.
    Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 hat Herr Unbekannt nach eigenen Angaben erstmals 1992 erworben und dabei eine durchschnittliche jährliche Fahrleistung von ca. 21.000 Kilometern erzielt.
    Herr Unbekannt wurde zu Gesprächsbeginn über die Notwendigkeit von Offenheit, sowie den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Explorationsgesprächs (Einstellungs- und Verhaltensänderungen sowie deren Stabilität) informiert; außerdem wurde Herr Unbekannt auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen.

    Gesprächsverlauf:
    [2F01] Was er denke, weshalb das letzte Gutachten (TT.MM.2006) negativ ausgegangen sei? 
    [2A01] Weil ich mich noch nicht mit meiner Trinkgeschichte auseinandergesetzt habe und meine positiven Änderungen noch nicht nachweisen konnte. Ich konnte nicht sagen, was ich für Ausweichvarianten habe um ... ja, früher habe ich Alkohol getrunken um eben solche Wirkungen zu haben und jetzt habe ich Ausweichvarianten um natürliche Wege und Ausgleiche zu schaffen.

    [2PF1.1] [2PF2.2] [RS: fehlende Vertiefung der Auseinandersetzung mit Erstgutachten]

    [2F02] Weshalb er diese Wirkungen gesucht habe? 
    [2A02] Ich hatte mehrfach krisenhafte Lebenssituationen zu durchstehen: ich hatte Mobbing auf der Arbeit (2000/2001) und die Trennung in der Partnerschaft (2000/2001). Das Genusstrinken und das Kulturaktivistmilieu, also sozialer Druck. [Seite 10 von 17]

    [2F03] Was er mit dem sozialen Druck meine?
    [2A03] Ja, der Gruppenzwang: man wollte dazu gehören und kein Weichei sein. Man war eher manipulierbar und es war Gruppentrinken angesagt. Ich hatte zu der Zeit ein eher labiles Selbstbewusstsein mit geringer Selbstbehauptung. Nicht ,Nein' sagen zu können bei dem Gruppenzwang.

    [2F04] Woher das komme? 
    [2A04] Sehr geschädigt wurde ich durch das Mobbing auf der Arbeit: so gezielte Aktionen wie Sachen erzählen, was nicht stimmt, oder Nachforschen was ich privat telefoniert habe (in einer eingetragenen Liste).

    [2F05] Weshalb die das getan haben? 
    [2A05] Ja, da haben die einfach einen schwächeren ausgesucht und das getan. Einen labilen und mit geringem Selbstbewusstsein.

    [2F06] Mit welchem Ziel? 
    [2A06] Ja, um mich fertig zu machen. Man hat sich auf mich eingeschossen mit solchen psychischen Spielchen. Und dann noch die Probleme in der Partnerschaft. Ich war ja Alleinverdiener und meine erste Tochter war geboren. Da hat sich dann auch der Alkoholkonsum erhöht. Das war dann so ein psychisches Stress-Wegtrinken. Finanziell hat das auch nicht mehr geklappt. Ich habe dann mein Hobby erweitert (Kulturaktivist), das wurde ja bezahlt, um ein paar Mark mehr zu haben. Der Job von meiner Freundin fiel ja dann weg. Um so öfters war ich dann aber auch nicht zuhause und ich war öfters unterwegs. Dann kamen die Probleme, ich sei ja nicht mehr zuhause und nur noch im Kulturzentrum und keine Zeit mehr für die Familie und Kind. Aber ich habe nur gesehen, dass ich es damit ermögliche, die Wünsche zu bedienen etc.

    [2F07] Wie er zuvor Alkohol konsumiert habe?
    [2A07] In meiner Trinkgeschichte gab es 6 Lebensabschnitte: einmal die Probierphase mit Kumpels am Wochenende mit 2-3 Bier à 0,5 l. Dann die Kulturaktivist-Phase (2000-2003): zunächst alleine, da habe ich im Schnitt ca. 6-mal in der Woche Alkohol getrunken mit jeweils 1-3 Bier à 0,5 l. Zu besonderen Gelegenheiten habe ich auch nur 3 Biere à 0,5 l getrunken.

    [2F08]  Da habe er (fast) täglich Alkohol konsumiert. Weshalb er das getan habe? 
    [2A08] Verschiedene Trinkmotive waren schon da: Alkohol schmeckt und man wird freier und gelöster, gut gelaunt und heiter. Die Hemmungen schwinden und die Risikobereitschaft nimmt zu.

    [2F09] Was sein [PF0.2S] grundsätzliches Problem gewesen sei? 
    [2A09] Mein Problem war eine labile Persönlichkeit mit geringer Selbstbehauptung. Ich hatte auch als Kind schon viel mitgemacht und mit 8 Jahren habe ich meinen Vater verloren und mit 14 Jahren habe ich plötzlich und unerwartet meinen Bruder verloren.

    [2F10] Mit wie vielen Jahren sein Alkoholkonsum begonnen habe? 
    [2A10] So 15/16 Jahre in der Ausbildungszeit.

    [2F11] Welche Höchstmenge er überhaupt getrunken habe? 
    [2A11] 5-6 Biere à 0,5 l Am Delikttag war es schon mehr, da waren es schon 7-8 Biere à 0,5 l. Um ehrlich zu sein, bin ich auch schon mit 5 Bier mal nachhause gefahren. [Seite 11 von 17]

    [2F12]  Wie  [2PF0.2S] häufig dies vorgekommen sei, dass er auch mal mehr (5-6 Biere) getrunken habe? 
    [2A12] Ja ... das war dann schon ... also, täglich. Das muss man ganz knallhart sagen, dass das dann so war. Das muss man zugeben. Da habe ich während der Arbeit ab 09:30 Uhr schon angefangen Bier zu trinken. Das war auf der Arbeit erlaubt. Ich habe dann auch noch eine Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz bekommen (2002). Da hat ein Kollege meinen Chef auf der Arbeit aufmerksam gemacht, dass etwas nicht stimmt und eine Veränderung vorliegt.

    [2F13]  [2PF0.2S] Ob er versucht habe, seinen Konsum zu verheimlichen? 
    [2A13] Ja, indem ich z. B. die Bierflaschen versteckt habe auf der Arbeit und zuhause auch. Zuhause hatte ich die im Keller in Kartons versteckt und auf der Arbeit im Spind.

    [2F14]  [2PF0.2S] Ob er Schuldgefühle wegen dem Alkoholkonsum gehabt habe?
    [2A14] Ja.

    [2F15] Weshalb er seiner Meinung nach nicht eher einen Schlussstrich gefunden habe? 
    [2A15] Ich wollte das eigentlich auch, aber irgendwie konnte ich nicht. Es ist immer so weitergelaufen.

    [2F16]  [2PF0.2S] Ob er einmal versucht habe, auf den Alkoholkonsum zu verzichten oder den einzuschränken? 
    [2A16] Erst nach der Alkoholfahrt, zuvor habe ich nicht daran gedacht. Erst als es sozusagen schon zu spät war.

    [2F17] TT.01.2003, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort um 21:19 Uhr mit einer BAK von 1,90 %o, gemessen um 22:12 Uhr.
    [2A17] Ich wurde zu einem besonderen Kultur-Event eingeladen, das war ein Highlight. Ich wollte nach der Aktion eigentlich sofort heimfahren (das habe ich auch der Freundin erzählt), aber ich habe mich wieder überreden lassen und ich war manipulierbar und ich wurde überredet mitzugehen und mitzufeiern und ich konnte natürlich wieder nicht ,Nein' sagen und mich nicht abgrenzen. Aus 2-3 Bieren gegen 17:00 und 17:30 Uhr rum wurden nach und nach 6,7 bis 8 Biere à 0,5 l zwischen 18:30 bis 21:00 Uhr. Ja, bis zum Kontrollverlust dann, ich hatte einen Blackout und wusste nicht mehr wo hinten und vorne war.

    [2F18]  [2PF0.2S] Ob er früher auch öfters getrunken habe bis er betrunken oder blau gewesen sei? 
    [2A18] Nein, eigentlich nicht.

    [2F19]  [2PF0.2S] Wie häufig er denn betrunken gewesen sei? 
    [2A19] So 10-mal zwischen 1999 bis 2003 zur Trunkenheitsfahrt.

    [2F20]  [2PF0.2S] Ob er früher schon mal Blackouts, Filmrisse oder Erinnerungslücken erlebt habe? 
    [2A20] Nein, bis dahin habe ich immer gewusst was ich tat.

    [2F21] Wie der Konsum nach der Alkoholfahrt weiter verlaufen sei?
    [2A21] Da gab es eine drastische Einschränkung des Alkoholkonsums: ich hatte dann vielleicht so 3 Bier à 0,5 l in der Woche und seit der letzten MPU (07.2006) habe ich nur noch 1 Bier in der Woche.                                [Seite 12 von 17]

    [2F22]  Aus dem letzten Gutachten gehe hervor, dass er trotzdem an [2PF1.2] 2[PF0.2S] Silvester (2005/2006) noch betrunken gewesen sei? 
    [2A22] Ja, das stimmt, das muss ich zugeben. Da war ich mit der Freundin unterwegs und weg auf Parties. Ich hatte so 2-3 Bier à 0,5 l und 2-3 Gläser Sekt getrunken à 0,1 l und den vertrage ich überhaupt nicht.

    [2F23]  Wieso er da so viel getrunken habe? 
    [2A23] Die Stimmung war gut und die Feier war gut.

    [2F24]  Weshalb er noch ein Bier in der Woche trinke? 
    [2A24] Hmmm... Ja... Also, ganz auf Alkohol wollte ich nicht verzichten, ich wollte kontrolliert trinken und darauf hinarbeiten, dass man Alkoholkonsum und Fahren trennt und das Auto stehen lässt Aber ein Bier pro Woche, kann ich sagen, dass das zum kontrollierten Alkoholgenuss zählt... ja.

    [2F25]   [2PF0.2S] Wozu das gut sei? 
    [2A25] Ja... gut ist das überhaupt nicht, ich kann auf das Bier auch verzichten, aber ich habe mir gedacht, ganz abstinent, wird schwierig. Man muss darauf hinarbeiten und ich habe jetzt einige Monate nur ein Bier in der Woche gehabt und der nächste Schritt wird wohl sein, ganz auf Alkohol zu verzichten.

    [2F26]  Woran dieser Schritt noch „hänge"? 
    [2A26] Eigentlich an gar nichts. Vielleicht mit der Situation umgehen zu können, dass man das Auto stehen lässt, wenn man Alkohol trinkt. Wenn ich z. B. ein Bier trinke, dann lasse ich das Auto stehen.

    [2F27]  Was das Problem an einem Bier sei? 
    [2A27] Ja, dann bin ich schon nicht mehr fahrtüchtig. (Erklärungen zu dem Alkoholgehalt und Abbau  [2PF1.3] [2PF2.3] etc.). Ja, einfach um das konsequent zu trennen und erst gar nicht mehr mit Auto da zu sein, wenn man Alkohol trinkt.

    [2F28] Selbsteinschätzung des früheren Konsums: Auf einer Zahlenskala von 0 bis 100, wobei 0 dem Anti-Alkoholiker, 50 dem normalen Gebrauch und Genuss, 75 dem Missbrauch von Alkohol und 100 dem Alkoholiker entspricht, 
    [2A28] stufe er sich bei 75 ein. Das war schon längerer schädlicher Missbrauch von Alkohol.

    [2F29]   [2PF0.2S] Was er an sich verändert habe? 
    [2A29] Also, verändert habe ich die drastische Einschränkung des Alkoholkonsums. Ich habe das Kulturaktivstenmilieu komplett verlassen und treffe mich mit denen nicht mehr. Ich habe in der Partnerschaft mit meiner Freundin über alles geredet und wieder neu angefangen. Wir standen ja schon kurz vor der Trennung und seitdem wir wieder einen Neuanfang gestartet haben ist alles anders, meine Kinder und die Familie. Es gibt keine Geheimnisse mehr voreinander und es wird nichts mehr vertuscht. Es wird offen und klar alles angesprochen und ich kommuniziere wieder mehr und offener mit den Leuten. Konkret sagen, was los ist. Bei dem Mobbing am Arbeitsplatz hatte ich ja auch Therapiesitzungen (ca. mind. 10) in der Institution, um meine Persönlichkeit wieder aufzubauen, ein- bis zweimal in der Woche. Dann war das Selbstwertgefühl wieder so stark, dass wir einen runden Tisch gemacht haben, mit allen Beteiligten, also auch die die mich gemoppt haben. Das ging von mir aus und wir haben uns über alles ausgesprochen was da falsch gelaufen ist etc. Und seitdem läuft es wieder sehr kollegial auf der Arbeit. Mit der Familie läuft es wieder [Seite 13 von 17] und das Kulturaktivistenmilieu habe ich komplett verlassen. Und das hält bis heute noch an seit 2003.

    [2F30]  Wie der Konsum in Zukunft weiter verlaufen solle? 
    [2A30] Das soll so verlaufen, dass ich in Zukunft nichts mehr trinke, das wäre dann der nächste Schritt, dass ich darauf verzichten kann.

    [2F31] Was er sich da für Zeitpunkte gesetzt habe? 
    [2A31] Nun ja, dass ich das vielleicht heuer (dieses Jahr) noch schaffe, ganz darauf zu verzichten. Ich habe ja schon zwischendurch auch mal 2 Wochen gar nichts getrunken und habe deshalb auch gelernt, mal länger darauf zu verzichten. Mein Ziel ist es, ganz davon weg zu kommen.

    [2_32] Laufende Verfahren bzw. weitere noch nicht aktenkundige Delikte wurden verneint.

    Die Angaben aus dem 60-minütigen Untersuchungsgespräch wurden direkt mit dem PC mitgeschrieben und anschließend von Herrn Unbekannt selbst gelesen. Dabei hatte Herr Unbekannt Gelegenheit, Korrekturen vorzunehmen, die im Text durch Durchstreichen bzw. kursive Schreibweise kenntlich gemacht werden. Herr Unbekannt hatte den bereits gemachten Angaben zum Teil etwas hinzuzufügen. Herrn Unbekannt wurde am Untersuchungstag eine Sachstandsmitteilung zum Verlauf der Untersuchung gegeben. 
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    III.2. Fremdbefunde
    Bescheinigung zur Vorlage bei der Verkehrsbehörde/MPU vom TT.07.07 über 8 Beratungseinheiten je 75 min seit dem TT.11.06 bei VP3 in Ort2. [2PF15.1]

    _
    Kommentar zu den Befunden der psychologischen Exploration: 
    Die Exploration ist ausgiebig nach Zeit und Themenumfang und wird im wörtlichen Verlauf dokumentiert. Herr Unbekannt stellt die Alkoholaufnahmemenge bei der Alkoholfahrt [1A02-05] als in seiner Trinkgeschichte einmalig - bekräftigt in [1A21] - und damit für die Gutachterin unglaubwürdig dar. In [1A04] verheddert er sich und formuliert sogar einen direkten Widerspruch: "„(Ja, natürlich.) Nein", der von der Gutachterin aber nicht aufgegriffen, nicht gespiegelt und nicht konfrontiert wird. 
    In F/A18 räumt er ein, schon Übung mit Alkohol am Steuer gehabt zu haben. "Es war ein bisschen mehr als normal.  [1A28] Ein bisschen mehr als ein Normaltrinker." Insgesamt sieht man hier sehr klar, dass erhebliche Bagatellisierungstendenzen hinsichtlich des Alkoholkonsums zum Vorschein kommen, obwohl es vorher schon Alkoholproble- me in der Arbeit zugab [1A23/1A24]. Herr Unbekannt macht aber auch deutlich, dass er seit der Alkoholfahrt einen Schlussstrich gezogen und seinen Alkoholkonsum sehr stark reduziert haben will, was ihm nicht geglaubt wird, obwohl alle körperlichen Befunde, insbesondere die Leberwerte dafür sprechen. Seinen letzten Rausch gibt er lange zurückliegend an: „Das ist ja schon ewig her. Bestimmt eineinhalb Jahre. Das war an Silvester." [1A39] Das muss also der Übergang von 2004/2005 sein. Unter der Voraussetzung, dass diese Angaben stimmen, ist die drastische Alkoholreduktion 3,5 Jahre und der letzte Rauschzustand zum Zeitpunkt der Untersuchung 1,5 Jahre eingeübt. Spätestens hier wird deutlich, dass die Angaben auf der Verhaltensebene durch die objektiven  Parameter der Leberwerte gestützt werden. 
    _
    Kommentar zu den Befunden der psychologischen Exploration: 

    [2PF1.4] [2PF2.4]  [2PF4.21]  [2PF16.1] Die Exploration bei der Zweitbegutachtung ist sowohl nach Zeit - nach dem subjektiven Eindruck von Herrn Unbekannt - und Themenumfang (32 statt 45 Fragen) kürzer.  Das ist insofern unverständlich, weil (1) ja ein weiteres Jahr ins Land gegangen ist, (2) ein negatives Erstgutach- ten vorliegt , (3) Herr Unbekannt sich mit dem negativen Erst- gutachten auseinanderzusetzen hatte und (4) eine verkehrspsy- chologische Beratung über 10 Monate in Anspruch nahm mit umfangreichen Hausaufgaben. Diese vier Punkte hätten zu auf- wendigeren, längeren und tieferen Exploration führen müssen. Genau das Gegenteil ist tatsächlich der Fall.
    Die Verarbeitung des Erstgutachtens kam nur eingangs [2F01] kurz zur Sprache und eine [2PF1.1] [2PF2.2] tiefere Auseinan- dersetzung der Gutachterin wurde gar nicht gesucht. 
    Wie Herr Unbekannt berichtete, spielte auch die [2PF15.1] verkehrspsychologische "Maßnahme" überhaupt keine Rolle. Die befundende Bestätigung habe die Gutachterin nicht weiter angesehen, sondern gleich zur Seite gelegt. 
     [2PF1.3] [2PF2.3] zu [2A27]: Hier wird einfach übergangen, dass Herr Unbekannt sehr gut gelernt hat, BAK Promillegehalte zu berechnen.

    Ein gravierender Fehler, der wahrscheinlich auf die Vorurteilshaltung der Gutachterin zurückzuführen ist, ereignet sich bei der zeitlichen Zuordnung des letzten Rausches an Silvester (2004/2005) > [1A39], den die Gutachterin ein Jahr später datiert:  [2PF1.2] Silvester (2005/2006) in [2F22]

    __
    IV. Bewertung der Befunde
    (Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und ihre Bedeutung für die Annahme oder Zurückweisung der unter II aufgeführten Hypothesen)

    [1PF16.1] Die Voraussetzungen für eine positive Prognose sind im vorliegenden Fall noch nicht hinreichend erfüllt.

    Die medizinische Untersuchung ergab zum jetzigen Zeitpunkt folgende Befunde im Sinne der Fragestellung:
    Die von Herrn Unbekannt angegebenen  [1PF2.2] [1PF3.23] [1PF4.20] früheren Trinkmengen lassen an einen stattgehabten Alkoholmissbrauch denken. Bei der Trunkenheitsfahrt wurden 1,88 %o erreicht, und es bestand ein nicht unerheblicher täglicher Alkoholkonsum im Vorfeld. Herr Unbekannt gab an, auch [1PF1.1] [1PF2.3] [1PF7.1] weiterhin Alkohol zu trinken. Es wurden [1PF7.2] keine Laborwerte vorgelegt.

    [1PF6.1] Die für die Fragestellung relevanten hier erhobenen Laborparameter lagen im [1PF4b.21] Normbereich. Hinweise für einen derzeit erhöhten Alkoholkonsum oder alkoholbedingte eignungseinschränkende Folgeschäden fanden sich bei der körperlichen [Seite 15 von 17] Untersuchung nicht.
    [1PF6.2] [1PF12.1] Jedoch bleibt zu bedenken, dass selbst missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht unbedingt zu körperlichen und laborchemischen Auffälligkeiten fuhren muss.

    Ob die bisherige Aufarbeitung der Alkoholproblematik für die Minderung der Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für das Delikt Trunkenheit am Steuer bei Herrn Unbekannt ausreicht, muss in erster Linie die verkehrspsychologische Untersuchung erweisen.

    Bewertung der Leistungstest-Ergebnisse
    Die Überprüfung der verkehrsbedeutsamen, Leistungsfunktionen ergab [1PF1.2] [1PF12.2] ausreichende Ergebnisse. Damit bestehen in diesem Bereich keine Bedenken an der Fahreignung.

    Bewertung der Ergebnisse der psychologischen Exploration
    Herr Unbekannt verhielt sich zugewandt und kooperativ während des Untersuchungsgespräches. Er schilderte jedoch seinen früheren Alkoholkonsum nicht in Gänze nachvollziehbar. Er berichtete, er habe nie mehr als ca. fünf 0,5 l Bier konsumiert („Dann waren es irgendwann mal fünf oder sechs 0,5 l Biere. Keine Spirituosen. ... Welche Höchstmenge er getrunken habe? So vier, fünf 0,5 l Bier waren das schon. Eher fünf."). Die angegebenen Trinkmengen bis zu der Auffälligkeit können nicht mit den entstandenen Problemen auf der Arbeit, wie einer Abmahnung, der eingetretenen Trunkenheitsfahrt und der aus der aktenkundigen Blutalkoholkonzentration abzuleitenden Gewöhnung in Einklang gebracht werden.

    Vor der Auffälligkeit habe er nach einem Kulturereignis mit seinen Ehrenamtlerkollegen ca. sieben oder acht 0,5 l Biere getrunken. Eine genaue Angabe konnte er nicht mehr machen („Es können auch neun gewesen sein. Von daher. Eins mehr oder weniger, weiß ich jetzt nicht.") Die angegebene Trinkmenge reicht zwar ansatzweise aus, um die gemessene Blutalkoholkonzentration erklären zu können. Aus dem zuvor geschilderten Trinkverhalten ist jedoch ein solcher Promillewert [1PF4.22] nicht zu erklären, da Herr Unbekannt keinen bestimmten Anlass nennen konnte, warum er an diesem Tag mehr getrunken habe als sonst („Da bin ich halt noch mal woanders hin mitgegangen. Ich wollte ja vorher schon heimfahren"). Zudem lässt sich nicht vollständig klären, wie oft Herr Unbekannt zuvor schon im stark alkoholisierten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat, da er zwar erklärt, er sei des Öfteren „mit zwei oder drei, auch mal mit vier oder fünf 0,5l Bieren noch gefahren, aber „an dem Tag" sei es „extrem" gewesen, was angesichts des hohen Promillewertes bei seiner registrierten Alkoholfahrt und der großen Anzahl unentdeckter Vergehen in diesem Bereich nicht ohne Weiteres nachvollziehbar [1PF3.24] [1PF4.23] scheint.

    Bei der Höhe der aktenkundigen Blutalkoholkonzentrationen ist sicher von einem problematischen Trinkverhalten auszugehen. Zu den Trinkmotiven und auslösenden Bedingungen befragt, erklärte er, er habe den vielen Aufforderungen [Seite 16 von 17] 
    seiner Ehrenamtlerkollegen irgendwann „nicht mehr standhalten" können. Er habe dann mehr getrunken, „um nicht irgendwie als blöd dazustehen oder als Versager zu gelten. („Um nicht aus dem Glied zu springen"). Diese Ausführungen erklären nur ansatzweise die Entstehung einer Alkoholproblematik. Herr Unbekannt sieht sich hierbei noch deutlich in der Opferrolle („Irgendwie verführt worden von der Kulturclique"). Die umfassende Abklärung der zu Grunde liegenden Bedingungen eines problematischen Trinkverhaltens hat offenbar noch nicht stattgefunden, da er erst auf [1PF9.23] Nachfrage von Stress und Mobbingvorfällen am Arbeitsplatz berichtet, die zu einem vermehrten Alkoholkonsum während der Arbeitszeit geführt haben. Eine detaillierte Ursachenaufarbeitung ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Verhaltensänderung, da hierin die Basis für eine ausreichende Kontrolle der auslösenden Bedingungen zu sehen ist.

    Voraussetzung für eine angemessene Verhaltensänderung ist eine realistische Selbsteinschätzung der Alkoholproblematik. Herr Unbekannt bezeichnete sich zwar als „regelmäßigen Trinker", würde sich aber auf einer Konsumskala von 1 bis 100 zwischen 60 und 70 („Ein bisschen mehr als ein Normaltrinker") ansiedeln. Aufgrund der hohen Blutalkoholkonzentration bei der eingetretenen Alkoholfahrt kann diese Selbsteinschätzung nur [1PF4.24] [1PF12.3] ansatzweise nachvollzogen werden. Aufgrund der teilweise verharmlosenden Angaben („Vorher waren es nicht mehr wie fünf oder so. An dem Tag war es der Supergau. Das war aber das erste extreme Mal, wo das so passiert ist") kann nicht abschließend geklärt werden, bis wohin sich der Alkoholkonsum entwickelt hat. Aufgrund des täglichen Konsums untertags, der beschriebenen Trinkmotivation („Nerven beruhigen vielleicht. Vielleicht irgendwie Flüchten in eine Scheinwelt oder sonst was. Das Reale vielleicht ausblenden") und der offenkundigen Probleme auf der Arbeit durch sein Verhalten, ist jedoch die Notwendigkeit eines zukünftigen Verzichtes 
    [1PF3.25]  [1PF4.25] [1PF9.24] [1PF10.1] in Betracht zu ziehen.
    Die von Herrn Unbekannt selbst beschriebene Umstellung im Trinkverhalten nach der Trunkenheitsfahrt lässt den Schluss zu, dass eine Veränderung des Alkoholkonsums bereits eingeleitet wurde. Er berichtete, seit der Alkoholfahrt [1PF1.3] [1PF2.4] weniger getrunken zu haben. [1PF3.26] Es ist jedoch anzumerken, dass er vor [1PF4.26] eineinhalb Jahren an Silvester ohne gesonderten Anlass noch einmal betrunken war („Das war halt Feierstimmung. Die Stimmung war halt gut") und sich bisher keine genauen und für ihn in allen Situationen verbindlichen Trinkregeln festgelegt hat („Vielleicht mal daheim beim Grillabend, dass man mal eins trinkt. Aber sonst, eigentlich nicht mehr"). Zudem ist kritisch zu bewerten, dass er bisher keine Unterstützung in Anspruch genommen hat, um die Gründe für seine Problematik aufzuarbeiten und ein [1PF12.4] überzeugendes Konzept zum zukünftigen Umgang mit Alkohol zu entwickeln. Aufgrund der anzunehmenden ausgeprägten Alkoholproblematik, sollte die zukünftige Aufarbeitung in Form einer [1PF11.1] verkehrstherapeutischen
    [1PF3.27] Intensivberatung erfolgen, in der Herr Unbekannt sich eingehend mit den Gründen seines Konsums und den notwendigen Einstellungsumstellungen befasst. Ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach §70 FeV ist aufgrund der beschriebenen Befundlage nicht indiziert, da ein solcher Kurs eine derart umfassende Aufarbeitung im Einzelfall nicht leisten kann. 

                                                                    [Seite 17 von 17] 

    Da sich die Bedingungen für die Auffälligkeiten nicht [1PF7.3] vollständig klären lassen und die Bedenken aus der Fragestellung der Behörde nicht durch [1PF2.5] [1PF16.2] ausreichende Veränderungen auszuräumen sind, ist bei Herrn Unbekannt von einer erhöhten Wiederauffallenswahrscheinlichkeit auszugehen.
    Herr Unbekannt wurde über das voraussichtlich zu erwartende Untersuchungsergebnis informiert.
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
     

    IV. Bewertung der Befunde
    (Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und Ihre Bedeutung für die Annahme oder Zurückweisung der unter II aufgeführten Hypothesen)

    [2PF16.2] Die Voraussetzungen für eine positive Prognose sind im vorliegenden Fall noch nicht hinreichend erfüllt.

    Bewertung der medizinischen / Laborbefunde
    Die medizinische Untersuchung ergab zum jetzigen Zeitpunkt folgende Befunde im Sinne der Fragestellung:
    Die von Herrn Unbekannt angegebenen  [2PF2.1] [2PF3.23]  [2PF4.22] früheren Trinkmengen lassen an einen stattgehabten Alkoholmissbrauch mit Abstinenznotwendigkeit denken. Bei der Alkoholfahrt wurden 1,88 %0 erreicht, und es bestand ein nicht unerheblicher täglicher Alkoholkonsum im Vorfeld. Herr Unbekannt gab jedoch an, auch [2PF1.6] [2PF2.2] [2PF7.1] weiterhin Alkohol zu trinken.  [Seite 14 von 17]

    [2PF6.1] Die für die Fragestellung relevanten hier erhobenen und vorgelegten Laborparameter lagen im [2PF4b.23] Normbereich. Hinweise für alkoholbedingte eignungseinschränkende Folgeschäden fanden sich bei der körperlichen Untersuchung nicht. 
    [2PF6.2] [2PF12.1] Jedoch bleibt zu bedenken, dass selbst missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht unbedingt zu körperlichen Auffälligkeiten führen muss.
    Die Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde bezüglich der Alkoholfragestellung können im Bereich der medizinischen Begutachtung von Herrn Unbekannt aufgrund [2PF4.24] [2PF7.2] [2PF12.2] [2PF16.3] fehlender Alkoholabstinenz nicht ausgeräumt werden.

    Bewertung der Leistungstest-Ergebnisse
    Nach Wiederholung eines Testverfahrens (TAVTMB) zur visuellen Orientierungsleistung, wurden ausreichende Werte erzielt (der Trainingseffekt ist hier vernachlässigbar).
    Die Überprüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit ergab [2PF1.7] [2PF12.3] ausreichende Testergebnisse. In Bezug auf die Fragestellung der Behörde zeigt sich somit, dass Herr Unbekannt durchaus in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, [2PF3.24] [2PF4.25] wenn Alkoholwirkung als Gefahrenquelle ausscheidet.

    Bewertung der Ergebnisse der psychologischen Exploration
    Herr Unbekannt nahm zugewandt und kooperativ am Gespräch teil.
    Für ein nachvollziehbares Gutachtenergebnis ist eine angemessene, offene und nachvollziehbare Darstellung/Einschätzung zum Ausmaß des früheren Umgangs mit Alkohol zu fordern, damit eine realistische persönliche Einstufung einer vorliegenden Alkoholproblematik gelingen kann. Die Darstellung der Entwicklung des Alkohol- konsums ist nachvollziehbar und steht nicht im Widerspruch zu aktenkundigen Informationen. Sie lässt die begründete Annahme einer offenen Darstellung zu. 
    Bei Herrn Unbekannt hatte sich bereits [2PF4.26] seit früher Jugend ein Alkoholmissbrauch entwickelt, welcher im weiteren Verlauf die [2PF3.25] [2PF4.27] Einhaltung von Abstinenz notwendig machte. Herr Unbekannt berichtet von einer Steigerung der Trinkmengen und Häufigkeiten bis zu einem nicht unerheblichen täglichen Alkoholkonsum, welcher auch bereits auf der Arbeit stattfand. Er erhielt eine Abmahnung wegen Alkohol an seinem Arbeitsplatz und schildert, dass er zu [2PF1.8] [2PF4a.28] GelegenheitEN Kontrollverluste beim Konsum erlitt und bis zum Blackout trank (siehe Delikt am TT.01.03: Ja, bis zum Kontrollverlust dann, ich hatte einen Blackout und wusste nicht mehr wo hinten und vorne war.). Er verheimlichte seinen Konsum beruflich wie privat und hegte deshalb Schuldgefühle.
    [2PF4.29] [2PF16.4] Bei dieser Problematik ist der konsequente Verzicht auf Alkohol notwendig. [Seite 15 von 17] Herr Unbekannt gibt jedoch an, noch weiterhin Alkohol in reduziertem Umfang zu konsumieren (Wie der Konsum nach der Alkoholfahrt weiter verlaufen sei? Da gab es eine drastische Einschränkung des Alkoholkonsums: Ich hatte dann vielleicht so 3 Bier à 0,5 l in der Woche und seit der letzten MPU (07.2006) habe ich nur noch 1 Bier in der Woche... Weshalb er noch ein Bier in der Woche trinke? Hmmm... Ja... Also, ganz auf Alkohol wollte ich nicht verzichten, ich wollte kontrolliert trinken und darauf hin arbeiten, dass man Alkoholkonsum und Fahren trennt und das Auto stehen lässt. Aber ein Bier pro Woche, kann ich sagen, dass das zum kontrollierten Alkoholgenuss zählt... ja.).
    Bei seinen Angaben fällt auf, dass er zu [2PF1.9] Silvester 2005/2006 jedoch über geringe Mengen hinaus trank und betrunken war (Aus dem letzten Gutachten gehe hervor, dass er trotzdem an Silvester (2005/2006) noch betrunken gewesen sei? Ja, das stimmt, das muss ich zugeben. Da war ich mit der Freundin unterwegs und weg auf Parties. Ich hatte so 2-3 Bier à 0,5 l und 2-3 Gläser Sekt getrunken à 0,1 ! und den vertrage ich überhaupt nicht. Wieso er da so viel getrunken habe? Die Stimmung war gut und die Feier war gut).

    Herr Unbekannt [2PF4.30] [2PF12.4] [2PF16.5] besitzt keinen sicheren kontrollierten Umgang mit Alkohol. Das Risikopotential für Rückfälle in große Mengen und eventuellen Trunkenheitsfahrten ist bei ihm zu hoch (Ich kann auf das Bier auch verzichten, aber ich habe mir gedacht, ganz abstinent, wird schwierig. Man muss darauf hinarbeiten und ich habe jetzt einige Monate nur ein Bier in der Woche gehabt und der nächste Schritt wird wohl! sein, ganz auf Alkohol zu verzichten.).
    Vor dem geschilderten Hintergrund wird auch deutlich, dass er sich noch in [2PF4.31] [2PF12.5] [2PF13.1] [2PF16.6] einer Übergangsphase befindet (Wie der Konsum in Zukunft weiter verlaufen solle? Das soll so verlaufen, dass ich in Zukunft nichts mehr trinke, das wäre dann der nächste Schritt, dass ich darauf verzichten kann. Was er sich da für Zeitpunkte gesetzt habe? Nun ja, dass ich das vielleicht heuer (dieses Jahr) noch schaffe, ganz darauf zu verzichten. Ich habe ja schon zwischendurch auch mal 2 Wochen gar nichts getrunken und habe deshalb auch gelernt, mal länger darauf zu verzichten. Mein Ziel ist es, ganz davon weg zu kommen.).

    [2PF4.32] [2PF12.6] [2PF13.2] [2PF16.7] Die weiteren Schritte sind noch relativ vage und besitzen kein konkretes Umsetzungspotential. Außerdem ist ersichtlich, dass Herr Unbekannt noch „falsche" Vorstellungen zu Abstinenzzeiten hat, welche mit 2 Wochen eher als eine Trinkpause bewertet werden müssen.

    Für eine erfolgreiche Verhaltensänderung sind eine realistische Selbsteinschätzung der Alkoholproblematik sowie die Abklärung der Bedingungen für die Entstehung der Problematik wichtige Voraussetzungen, da hierin die Basis für eine ausreichende Kontrolle solcher Bedingungen zu sehen ist. Aus den Angaben zu den Bedingungen für die Entwicklung im Trinkverhalten kann nachvollzogen werden, warum eine Alkoholproblematik entstehen konnte (Das war dann so ein psychisches Stress-Wegtrinken... Ja, der Gruppenzwang: man wollte dazu gehören und kein Weichei sein. Man war eher manipulierbar und es war Gruppentrinken angesagt. Ich hatte zu der Zeit ein eher labiles Selbstbewusstsein mit geringer Selbstbehauptung. Nicht ,Nein' sagen zu können. [Seite 16 von 17] bei dem Gruppenzwang... Sehr geschädigt wurde ich durch das Mobbing auf der Arbeit: so gezielte Aktionen wie Sachen erzählen, was nicht stimmt, oder Nachforschen was ich privat telefoniert habe (in einer eingetragenen Liste)... Was sein grundsätzliches Problem gewesen sei? Mein Problem war eine labile Persönlichkeit mit geringer Selbstbehauptung. Ich hatte auch als Kind schon viel mitgemacht und mit 8 Jahren habe ich meinen Vater verloren und mit 14 Jahren habe ich plötzlich und unerwartet meine Bruder verloren... Verschiedene Trinkmotive waren schon da: Alkohol schmeckt und man wird freier und gelöster, gut gelaunt und heiter. Die Hemmungen schwinden und die Risikobereitschaft nimmt zu.).
    Sowohl die Darstellungen zu den Auslösern (familiäre Bedingungen, Mobbing, finanzielle Probleme), wie auch zu den Ursachen (labiles Selbstbewusstsein mit geringer Selbstbehauptung, mangelnde Coping-Strategien in Belastungssituationen) können erklären, warum gerade mit Alkohol auf die geschilderten Situationen reagiert wurde. Herr Unbekannt hat schon einige positive Änderungen vorgenommen (Verlassen des Kulturaktivistmilieu, private Aussprachen, [2PF1.10] [2PF2.3] [2PF3.26] etc.). Es wurden insgesamt jedoch noch keine ausreichenden [2PF3.27]  [2PF4.33] Schritte unternommen (s. fortgeführter Alkoholkonsum).
    Der weiter geführte Alkoholkonsum schließt eine Kursempfehlung zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für alkoholauffällige Kraftfahrer nach Paragraf 70 der Fahrerlaubnisverordnung derzeit [2PF4.34] aus.
    Wir [2PF3.28] [2PF10.1] raten Herrn Unbekannt, sein Bemühen um eine [2PF16.8] umfassende Lösung seiner Trinkproblematik und ihrer psychischen Hintergrundsbedingungen fortzusetzen und zu [2PF3.29] intensivieren. Er sollte [2PF4.35] [2PF13.3] [2PF14.1] Abstinenz einhalten und dies über einen längeren Zeitraum erproben (12 Monate) und auch nachweisen. Siehe hierzu auch die unten stehenden [2PF10.2] Empfehlungen. 

    _
    Kommentar zur Bewertung der Befunde:

    Medizinisch: 
     [1PF2.1] [1PF3.23] [1PF4.] früheren Trinkmengen [1PF3.] lassen an einen stattgehabten Alkoholmissbrauch denken. 
        Es geht bei der Bewertung nicht nur um früher, sondern im wesentlichen um den Zeitraum nach der Auffälligkeit, also um die letzten 3,5 Jahre. Die heutige Situation fällt völlig unter den Tisch und auch alle positiven Faktoren. Die Ausdrucksweise ist sehr merkwürdig und ungenau. 

    [1PF1.1] [1PF2.3] [1PF7.1] weiterhin Alkohol zu trinken. ...
        Hier wird erstens verschwiegen, wie wenig er nach seinen Angaben inzwischen trinkt, es werden also positive Faktoren unterdrückt und missachtet. Zweitens ergibt sich bei überwiegender Glaubhaftigkeit der Berichterstattung ja auch gar keine Notwendigkeit zur Abstinenz, wie auch sämtliche medizinischen Befunde nahelegen.  Abstinenz zu verlangen ist hier sowohl wissenschaftlich unbegründet als auch durch die Befunde nicht gestützt. 

    [1PF7.2 ] keine Laborwerte vorgelegt.
        Vom Probanden zu erwarten, dass er von selbst drauf kommt, dass er von sich aus Laborwerte vorlegen soll, ist eine völlig  unverhältnismäßige und unrealistische Überforderung. Dieser Mangel muss natürlich der Verkehrsbehörde angelastet werden, die offensichtlich vielfach nicht in der Lage oder willens ist, ihre KundInnen bei Zeiten und richtig vorzuinformieren. 

    [1PF4b.] Normbereich. Hinweise für einen derzeit erhöhten Alkoholkonsum oder alkoholbedingte eignungseinschränkende Folgeschäden fanden sich bei der körperlichen [Seite 15 von 17] Untersuchung nicht.
    [1PF6.2] [1PF12.1] Jedoch bleibt zu bedenken, dass selbst missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht unbedingt zu körperlichen und laborchemischen Auffälligkeiten führen muss.
       Durch diese Ausführungen macht die ÄrztIn klar, dass normgerechte Leberwerte nichts bedeuten, vor allem nicht bei einem negativen Gutachten- ergebnis, wie bereits eingangs verkündet. Hier wird fehlerhaft nicht zwischen Befund- und Beweiswert unterschieden, abgesehen von den grundsätzlichen Mängeln, die mit der Laborwert- erklärung einhergehen.  Der positive Befund positiver Leberwerte wird regelmäßig heruntergespielt, wenn es für die MPU- ProbandInnen günstig ist.

    1. Milieu aufgegeben [1A31] 
    2. Drastische Reduktion seit 3,5 Jahren [1A32]
    3. Letzter Rausch vor 1,5 Jahren [1A39] 
    4. Psychisch stabil [1A41] 
    5. Partnerschaftsprobleme überwunden [1A42]
    6. Konflikte konstruktiv mit Hilfe einer Psychologin am Arbeitsplatz gelöst [1A25]
    7. Körperlich fit [1A41] 
    8. Befindlichkeit: aufgeschlossen, fröhlich, lustig [1A41] 
    9. Freundin positiv reagiert [1A42] 
    10. Kinder positiv reagiert [1A42] 
    11. Andere Einstellung zum Leben und zur Familie gefunden [1A44]
    12. Nein sagen gelernt [1A44] 
    13. Leistungstests in Ordnung. 
    14. Körperlicher Befund sehr gut.
    15. Leberwerte alle im Durchschnittsbreich
    Diesen 15 positiven Befunden steht nur der negative Befund der Bagatellisierung der Trinkvorgeschichte entgegen durch Herunterspie- len der Aufnahmemengen und der Alkoholproble- matik. Hierbei ist noch gar nicht sicher und geprüft, ob das Herunterspielen nicht eine ungeschickt taktische Verhaltensweise ist, im schlechten Glauben, damit punkten zu können, denn das Gegenteil ist ja bei der Bewertung der Fall. Dafür spräche, dass Herr Unbekannt auf der höchsten Veränderungsebene, nämlich der Verhaltensebene, bedeutsame und auch zeitlich sehr nachhaltige, also sog. "stabile" Veränderungen über einen Zweieinhalbjahres- zeitraum vorweisen kann. 
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
     

    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    __
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _
    _

    Kommentar zur Bewertung der Befunde:

    Medizinisch:
     [2PF2.1] [2PF3.] [2PF4.18] früheren Trinkmengen [2PF3.30] lassen an einen stattgehabten Alkoholmissbrauch mit Abstinenznotwendigkeit denken. 
        Es geht bei der Bewertung nicht nur um früher, sondern im wesentlichen um den Zeitraum nach der Auffälligkeit, inzwischen immerhin mehr als 4,5 Jahre, und hier besonders um die weitere Entwicklung der Laborwerte seit dem negativen Erstgutachten. Die positive Entwicklung und die heutige Befundung fallen völlig unter den Tisch. Angemerkt sei, dass die Ausdruckweise merkwürdig und ungenau ist. 

    [2PF1.6] [2PF2.2] [2PF7.1] weiterhin Alkohol zu trinken. 
       Wie schon im Erstgutachten wird hier verschwiegen, wie wenig er nach seinen Angaben inzwischen trinkt, es werden also positive Faktoren unterdrückt und missachtet. Zweitens ergibt sich - wie vordem schon - noch dazu bei inzwischen weiter gesteigerter Glaubhaftigkeit der Berichterstattung, ja auch gar keine Notwendigkeit zur Abstinenz, wie auch sämtliche medizinischen Befunde nahelegen. Abstinenz zu verlangen ist hier sowohl wissenschaftlich unbegründet als auch  durch die Befunde nicht gestützt. 

                                                     [Seite 14 von 17]
    [2PF6.1] Die für die Fragestellung relevanten hier erhobenen und vorgelegten Laborparameter lagen im [2PF4b.19] Normbereich. Hinweise für alkoholbedingte eignungseinschränkende Folgeschäden fanden sich bei der körperlichen Untersuchung nicht. 
    [2PF6.2] [2PF12.1] Jedoch bleibt zu bedenken, dass selbst missbräuchlicher Alkoholkonsum nicht unbedingt zu körperlichen Auffälligkeiten führen muss.
    Die Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde bezüglich der Alkoholfragestellung können im Bereich der medizinischen Begutachtung von Herrn Unbekannt aufgrund [2PF4.] [2PF7.2] [2PF12.2] [2PF16.2] fehlender Alkoholabstinenz nicht ausgeräumt werden.
       Auch durch diese um die Abstinenzforderung verschärften Ausführungen macht die ÄrztIn klar, dass normgerechte Leberwerte nichts bedeuten, vor allem nicht bei einem negativen Gutachten- ergebnis, wie bereits eingangs verkündet. Hier wird abermals fehlerhaft nicht zwischen Befund- und Beweiswert unterschieden, abgesehen von den grundsätzlichen Mängeln, die mit der Laborwert- erklärung einhergehen.

    Vergleich der Leberwerte 06-07 und ihrer Veränderungen:
                2006 07 Verbesserung% Norm Männer
    GGT    26  17    34.6%     bis 71
    SGOT   31  24    22.6%     bis 50
    SGPT   47  29    38.3%     bis 50
    MCV    88  86     2.3%     bis 99

    Man sieht hier sehr eindrucksvoll eine sehr deutliche Verbesserung der Leberwerte, was von der ÄrztIn weder bemerkt, noch erörtert geschweige denn angemessen bewertet wird. Ja, die Positiv- entwicklung wird sogar in der Bewertung in ihr Gegenteil verkehrt, wenn abermals bemerkt wird, dass positive Befunde nichts bedeuten müssen.

    Psychologisch: Die  Befundtatsachen werden korrekt aufgeführt und ausgebreitet, aber die vielen Positivfaktoren nicht angemessen positiv, während die fehlende Abstinenz völlig falsch überbewertet wird. 

    1. Milieu aufgegeben [1A31] 
    2. Drastische Reduktion seit 3,5 Jahren [1A32]
    3. Letzter Rausch vor 1,5 Jahren [1A39] 
    4. Psychisch stabil [1A41] 
    5. Partnerschaftsprobleme überwunden [2A29] 
    6. Konflikte konstruktiv mit Hilfe einer Psychologin am Arbeitsplatz gelöst [2A29]
    7. Körperlich fit [1A41] 
    8. Befindlichkeit: aufgeschlossen, fröhlich, lustig [1A41] 
    9. Freundin positiv reagiert [1A42] 
    10. Kinder positiv reagiert [1A42] 
    11. Andere Einstellung zum Leben und zur Familie gefunden [1A44]
    12. Nein sagen gelernt [1A44] 
    13. Leistungstests in Ordnung. 
    14. Körperlicher Befund sehr gut.
    15. Leberwerte alle im Durchschnittsbreich
    16. Kommunikation verbessert
    17. Verkehrspsychologische Maßnahme 
    Ein gravierender Fehler, der ganz offensichtlich auf Vorurteilshaltung der Gutachterin zurückzuführen ist, ereignet sich bei der zeitlichen Zuordnung des letzten Rausches an Silvester (2004/ 2005) > [1A39], den die Gutachterin in  [2F22] ein Jahr später datiert: [2PF1.2] Silvester (2005/2006) obwohl im Bewertungsteil des Erstgutachtens die Zeitdauer mit eineinhalb Jahren noch korrekt ausgeführt wird. 

    Während Herr Unbekannt im Erstgutachten die Alkoholaufnahmen vor der Trunkenheitsfahrt bagatellisierte, stuft er sich beim Zweitgutachten mit einem höheren Risiko (75) ein und formuliert sehr selbstkritisch, klar und deutlich: [2A28] "Das war schon längerer schädlicher Missbrauch von Alkohol."

    Auch im Zweitgutachten bleibt Herr Unbekannt bei der Einmaligkeitsvariante. Die kann man als starre Uneinsichtigkeit auslegen aber genauso gut auch als mögliche Wahrheit, wofür im Gesamtkontext alles spricht, auch die Schilderung der Auffälligkeitsfahrt (fett-kursiv RS): "Ich wurde zu einem besonderen Kultur-Event eingeladen, das war ein Highlight. Ich wollte nach der Aktion eigentlich sofort heimfahren (das habe ich auch der Freundin erzählt), aber ich habe mich wieder überreden lassen und ich war manipulierbar und ich wurde überredet mitzugehen und mitzufeiern und ich konnte natürlich wieder nicht ,Nein' sagen und mich nicht abgrenzen. Aus 2-3 Bieren gegen 17:00 und 17:30 Uhr rum wurden nach und nach 6,7 bis 8 Biere à 0,5 l zwischen 18:30 bis 21:00 Uhr. Ja, bis zum Kontrollverlust dann, ich hatte einen Blackout und wusste nicht mehr wo hinten und vorne war." [2A17] Erneut bestätigt durch [2F20], [2A20]. 
       Aus diesem "einen" Blackout macht die Gutachterin gleich mehrere, was sie durch die Formulierung "Gelegenheiten" deutlich macht, wenn sie den von Herrn Unbekannt benutzten Singular in einen Plural überführt. Die Offenheit richtet sich - wie so oft und daher wohl auch so selten praktiziert - gegen die ProbandInnen. Sie sind oft chancenlos: sind sie offen, wird der Inhalt ihrer Offenheit gegen sie gewandt, wirken sie nicht offen, wird die mangelnde Offenheit gegen sie gewandt. Was also werden wohl die meisten tun ...? 

    _
    V. Beantwortung der Fragestellung und Empfehlungen 
    Die medizinisch-psychologische Untersuchung, ergab zur Fragestellung  der Behörde Befunde, die nicht als Argument gegen die Bedenken an der Fahreignung zu verwerten sind. Es ist davon auszugehen, dass die anzunehmende erhöhte Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für Herrn Unbekannt weiterhin besteht.

    Daraus ergibt sich folgende Beantwortung der Fragestellung:

    Es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 in Frage stellen.

    Es ist jedoch noch zu erwarten, dass der Betroffene auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss fahren wird.

    Aus dem Gutachten ergeben sich die nachfolgen- den Empfehlungen, die erfahrungsgemäß sinnvoll für eine Wiederherstellung der Fahreignung sind:

    Medizinisch:

    Wir empfehlen regelmäßige, 2- bis 3-monatige Kontrollen der Laborwerte yGT, GOT, GPT, MCV und CDT sowie eine Vorlage der Befunde mit Stempel und Unterschrift des Arztes bei einer erneuten MPU.

    Psychologisch:
    Zur Auseinandersetzung mit seiner Alkoholproble- matik empfehlen wir Herrn Unbekannt sich in eine therapeutische Intensivberatung zu begeben und dort die Ursachen seines Konsums aufzuarbeiten und adäquate Trinkkonzepte für die Zukunft zu entwickeln. Hierbei sollte die Möglichkeit eines dauerhaften Verzichtes auf Alkohol genauer geprüft werden.

    freigegeben durch 

    Dr. med. ÄrztIn                       Diplom-PsychologIn  VP1.
    _
    ___
     

    V. Beantwortung der Fragestellung (und Empfehlungen)
    Die im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung erhobenen Befunde ermöglichen keine günstige Beantwortung der behördlichen Fragestellung. Daraus ergibt sich folgende Beantwortung der Fragestellung:

    Zwar liegen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 in Frage stellen.

    Es ist jedoch noch zu erwarten, dass der Betroffene auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

    Dr. med. ÄrztIn            Diplom-PsychologIn VP2.

    Medizinisch:                                            [Seite 17 von 17]
    Wir empfehlen Alkoholabstinenz und regelmäßige, 2- bis 3-monatige Kontrollen der Laborwerte yGT, GOT, GPT, MCV und CDT. Um die Alkoholkarenz belegen zu können, empfehlen wir außerdem EtG-Screenings (Ethylglucuronid, derzeit die sicherste Ausschlussmöglichkeit für einen unmittelbar zuvor erfolgten Alkoholkonsum), mit kurzfristiger Einbestellung, unregelmäßigen Abständen, Identitätskontrolle und Probengewin- nung unter direkter Sicht. Herr Unbekannt sollte sich einem EtG-Kontrollprogramm, z. B. bei einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, anschließen.
    Alle Untersuchungsergebnisse sollten durch den Arzt mit Stempel und Unterschrift beglaubigt, mit Normwertangaben des jeweiligen Labors versehen sein und bei einer erneuten MPU vorgelegt werden.

    Psychologisch:
    Vor dem Hintergrund der in der Untersuchung erhobenen Befunde ist unter fachlichen Gesichts- punkten bei Herrn Unbekannt zur Bewältigung seiner Problematik eine weitergehende Auseinan- dersetzung erforderlich. So sollte er sich auf die Abstinenzeinhaltung einlassen und diese in seinem Alltag umsetzen (ggf. mit fachlicher Unterstützung, beispielsweise eines Verkehrspsychologen).

    Dr. med. ÄrztIn                      Diplom-PsychologIn VP2. 

    _
    Abschließende Bewertung Erstgutachten 
    Es gibt eine mehrjährige Alkoholmissbrauchsge- schichte, die Herr Unbekannt verharmlost, wobei er insbesondere seine Alkoholaufnahmemengen durch seine Trinkmengenangaben im psychologischen Untersuchungsgespräch ("Exploration") herunterspielt ("bagatellisiert"). Betrachtet man ausschließlich diesen Befund, musste Herr Unbekannt negativ werden. 

    Aber: die Trunkenheitsfahrt war im Januar 2003. Zum Erstgutachten begab er sich Mitte 2006, d. h.  rund 3,5 Jahre später. Seither hat er glaubhaft, durch die Laborwerte, die körperliche und seelisch-geistige Verfassung und die in der Exploration geschilderten Veränderungen gestützt, seinen Alkoholkonsum drastisch reduziert. Das heißt, den Bagatellisierungen auf der verbal-kommunikativen G. B. Shaw-Ebene: Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepfla- stert - stehen die viel wichtigeren konkreten Verhaltenänderungen und objektiven Laborpara- meter gegenüber. 

    Menschen aus dem Handwerk fehlt es oft an verbal-kommunikativen Fähigkeiten oder Übung, ihre Einsichten, Befinden und Verhaltensweisen psychologischen Erwartungen gegenüber angemes- sen auszudrücken und darzustellen. Daher wird ja völlig zu Recht im Teil II.2 Begründung der Eignungsbedenken und Voraussetzungen für eine positive Beurteilung genannt werden unter [AF13] ausgeführt:

    Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist zudem zu [1PF4a.18] überprüfen, ob eine [1PF3.16] [1PF9.16] individuell angemessene Einsicht  in die Problematik früheren Verkehrsverhaltens besteht,
    Auch das ist hier nicht genügend berücksichtigt worden. Man hätte Herrn Unbekannt aufgrund der 3,5-jährigen freiwilligen Bewährungsprobe und der Verhaltensänderungen auch schon positiv machen können.
    Abschließende Bewertung Zweitgutachten 

    In [2F25] lässt er sich bedrängen und fällt unter dem Ein-Druck der Exploration um, indem er bekennt: [2A25] "Ja... gut ist das überhaupt nicht, ich kann auf das Bier auch verzichten, aber ich habe mir gedacht, ganz abstinent, wird schwierig. Man muss darauf hinarbeiten und ich habe jetzt einige Monate nur ein Bier in der Woche gehabt und der nächste Schritt wird wohl sein, ganz auf Alkohol zu verzichten."  Und: [2A30] "Das soll so verlaufen, dass ich in Zukunft nichts mehr trinke, das wäre dann der nächste Schritt, dass ich darauf verzichten kann." [2A31] "Nun ja, dass ich das vielleicht heuer (dieses Jahr) noch schaffe, ganz darauf zu verzichten. Ich habe ja schon zwischendurch auch mal 2 Wochen gar nichts getrunken und habe deshalb auch gelernt, mal länger darauf zu verzichten. Mein Ziel ist es, ganz davon weg zu kommen."

    Die Abstinenzforderung ist keiner Weise begründet. Und sie widerspricht auch völlig den Begutachtungs-Voraussetzungen, die  im Teil II.2 Begründung der Eignungsbedenken und Voraussetzungen für eine positive Beurteilung genannt werden unter [AF11]:

    "Sollte aus den Befunden [2PF4a.15] abzuleiten sein, dass ein  [2PF3.9] [2PF9.9] kontrollierter Umgang nicht [2PF3.10] [2PF9.10] erwartet werden kann, wäre Alkoholabstinenz zu fordern."
    Herr Unbekannt zeigt seit der Trunkenheitsfahrt im Januar 2003 kontrollierten Umgang mit Alkohol, der letzte Rausch war Silvester 2004/05, hier zu Unrecht und falsch ein Jahr später datiert. Bis zur ersten Begutachtung im Sommer 2006 hat er seinen Alkoholkonsum  [1A32-33] auf höchstens ein Bier pro Tag eingeschränkt. Im Zeitraum danach gibt er an [2A21], er habe den Konsum noch einmal auf 1 Bier pro Woche reduziert. Hiermit im Einklang stehen die 2006 schon alle im Normalbereich liegenden Leberwerte, die sich 2007 noch einmal sehr deutlich verbesserten, wozu die MPU-ÄrztIn allerdings nichts sagen kann. 
    _



    Vorläufiges Ergebnis: Im Erstgutachten wurden über 100, im Zweitgutachten über 130 Fehler oder Mängel gefunden. Das Signierungssystem ist neu und von daher sicher selbst nicht frei von Schwächen und Mängeln. Es wird daher in drei oder fünf Jahren vermutlich anders aussehen und auch besser sein. Aber es ist nun einmal ein Anfang gemacht. Ich denke, es war an der Zeit, dass die MPU-GutachterInnen ein Echo aus der verkehrspsychologischen Beratungs-, Coaching- und Psychotherapiepraxis hören. Alle Fachkundigen sind eingeladen, das interdisziplinäre Gespräch zwischen den Beteiligten und den Betroffenen zu suchen und zu verbessern.


    Teil 2:

    • Einspruch bei der Verkehrsbehörde.
    • Stellungnahme der BfF zur Kritik.
    • Bewertung der Verkehrsbehörde.
    • Meldung an die Akkreditierungsbehörde "bast".
    • Nachfragen bei der GutachterIn.
    • Auseinandersetzung mit der "bast".
    • Bescheid der Verkehrsbehörde nachdem Herr Unbekannt seinen Antrag nicht zurückzog, um deutlich zu machen, dass er mit dem Begutachtungsergebnis nicht einverstanden ist und sich Rechtsmittel vorbehalten will.




    Literatur und Links (Auswahl) > Literaturliste Editorial.



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    ___
     


    Querverweise
    Standort: MPU-GA-K-01ab.
    *
    Editorial MPU-Gutachtenkritik. * Laborwertnormen *
    Überblick Verkehrspsychologie (Glossar).
    Zur privaten Seite MPU-Beratung, Coaching, Verkehrstherapie Rudolf Sponsel
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    z.B. Verkehrpsychologie site:www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Rudolf Sponsel (DAS). MPU-GA-K-01ab. Zwei (a, b) vollständige negative MPU-Gutachten-Analysen mit Kennzeichnung der Fehler und Mängel. Ein Service der Internetpublikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie,
    Abteilung Verkehrspsychologie, Bereich MPU-Gutachten Kritik. IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/verkehr/GK/MPUGAK01.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen, die die Urheberschaft der IP-GIPT nicht jederzeit klar erkennen lassen, ist nicht gestattet. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.


    Ende_MPU-GA-K-01ab _Zur privaten Seite MPU-Beratung, Coaching, Verkehrstherapie R. Sponsel_Überblick_Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges_ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_ Service-iec-verlag_Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen_
    _


    Änderungen wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen und Kritik willkommen
    00.00.00