Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=11.12.2006,
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 18.01.20
Impressum:
Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
Stubenlohstr.
20 D-91052 Erlangen E-Mail: sekretariat@sgipt.org
_ Zitierung
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Willkommen in der Abteilung Allgemeine und Integrative Politische
Psychologie, Bereich Finanzen, Finanzpolitik und Finanzwissenschaft hier
zum Thema:
Kassenverstärkungskredit
Bescheissen
als Staatsprinzip?
von Rudolf Sponsel, Erlangen
_
Zusammenfassung,
Abstract, Summary Kassenverstärkungskredite 1992-2006
Der Bund der Steuerzahler bestätigt in seinem Bericht "2006
Die öffentliche Verschwendung" [Bezugsquelle]
die Praxis, mit Hilfe der Kassenverstärkungskredite die echte Staatsverschuldung
optisch kleiner zu halten. Im Bericht wird S. 43 am Beispiel Bodenheim(Hessen)
ausgeführt: "Die [Kassenverstärkungs] Kredite dienen eigentlich
nur der kurzfristigen Liquiditätssicherung einer Kommune, werden mittlerweile
aber landauf und landab als Finanzierungsquelle laufender Ausgaben benutzt."
Neue Rechnung
Wachstumsraten der Kassenverstärkungskredite (alte Rechnung hier)
Zur Unterscheidung stetige
Wachstumsrate pro Jahr und jährliche Wachstumsrate pro Jahr.
Kontext Staatsverschuldungsfalle
Aktuelle
Verschuldung: Link zum Bund für Steuerzahler.
Frei verwendbar mit Angabe der
Quelle R. Sponsel IP-GIPT (12/06) * Ausführlich. |
Den Finanzchaoten der Amigo- Republik steht das Schuldenwasser
bis zum Hals, so dass die Datenfriseure sich in der Not sehen, alle
halb- und pseudolegalen Tricks der Schönrechnerei anzuwenden.
Mit der irrsinnigen Aufblähung der sog. Kassenverstärkungskredite
haben sie nun eine neue Möglichkeit gefunden, ihre im Grunde verfassungswidrigen
Haushalte innerdeutsch schön zu rechnen. So lange ein geringeres Tempo
der Neuverschuldung als Erfolg der Finanzpolitik
oder, noch falscher, als Sparkurs
für dumm verkauft wird, sieht es düster aus im Amigoland der
Schuldentollwut. |
Definition Kassenverstärkungskredite.
In den Erläuterungen des statistischen Bundesamtes "Schulden der
öffentlichen Haushalte" heißt es: "Unter Kassenverstärkungskrediten
werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, welche die Berichtskörperschaften
zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingehen.
Zu den Kassenverstärkungskrediten rechnen neben den Kassenkrediten
von Kreditinstituten auch Geldmarkttitel (Schatzwechsel, unverzinsliche
Schatzanweisungen) soweit sie zur kurzfristigen Kassenverstärkung
bestimmt sind.
Die früher ebenfalls dazuzählenden Kassenkredite der Deutschen
Bundesbank entfielen ab dem 1. Januar 1994, da zu diesem Zeitpunkt die
Regelungen
über die zweite Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
wirksam geworden sind. Danach dürfen Notenbanken den öffentlichen
Haushalten keine Kredite mehr gewähren. (Erlaubt bleiben allerdings
im Interesse der reibungslosen Abwicklung staatlicher Kassentransaktionen
sog. untertägige Kreditaufnahmen bei der Notenbank, die zum Tagesschluss
aber ausgeglichen sein müssen). Zweck dieses Kreditverbotes ist es,
die öffentliche Hand zu zwingen, sich an den Kredit- und Kapitalmärkten
zu Marktkonditionen zu finanzieren. Dadurch soll die Haushaltsdisziplin
gestärkt und gleichzeitig eine wichtige potentielle Inflationsquelle
verschlossen werden."
Warum
werden die Kassenverstärkungskredite in der Schuldenstatistik nicht
als Schulden gewertet ?
Es gibt noch Klärungsbedarf, ob und weshalb die sog. "Kassenverstärkungskredite"
bei diesen Schulden, obwohl sie zu den Maastrichtkriterien
gehören, beim "üblichen" Schuldenausweis nicht berücksichtigt
werden. Immerhin zeigten diese eine extreme Schuldenwachstumsrate von 23,9%
[Schuldenstände
Deutschland nach Maastrichtkriterien] im Zeitraum 2000-2005 und machten
zuletzt 42,3 Milliarden Euro für alle öffentlichen Haushalte
aus. Diesbezüglich näher angesehen habe ich mir die Daten für
das Land Thüringen:
Querverweise: Repräsentativität,
Transparenz und Kontinuität als Grundvorausetzung zuverlässiger
Statistik.
Schulden nach dem
Maastrichtvertrag.
Schuldenstände
Deutschland nach den Kriterien des Maastrichtvertrages
Quelle a.a.O.
Literatur (Auswahl)
Staender, Klaus (1993, 3.A.). Kasssenverstärkungskredit. In (S.
232-33): Lexikon
der öffentlichen Finanzwirtschaft. Wirtschafts-, Haushalts- und
Kassenrecht. Heidelberg: R.v.Deckers.
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes
und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) Vom 19. August
1969 (BGBl. I 1969 S. 1273) In der Fassung einschließlich der Änderung
durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern
(Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz) vom 22.12.1997 (BGBl. I 1997 S.
3251)- [Adresse]
Links zum Begriff "Kassenverstärkungskredit":
-
ABC
der Haushaltspraxis. * Grundsätze
zum Haushaltsplan *
-
Grundlagen:
§ 13 Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) Vom 19. August 1969
(BGBl. I 1969 S. 1273)
-
Das Finanzlexikon
führt aus: "Kassenverstärkungskredite sind durch das Haushaltsgesetz
der Höhe nach begrenzte kurzfristige Kredite zur Aufrechterhaltung
einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (Art. 18 Abs. 2 Nr. 2
BayHO) und deshalb keine Haushaltseinnahmen.
-
Das Stala
Lexikon schreibt: "Kassenverstärkungskredite Kurzfristige Verbindlichkeiten
zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen"
-
Landesrechnungshof Brandenburg zum KVK.
-
destatis
teilt mit und erläutert die Kassenstatistik
der öffentlichen Haushalte.
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten:
___
Tatsächliche
Schulden der Gemeinden.
Deutsche Kommunen höher verschuldet als bisher bekannt. "Bertelsmann
Stiftung: Ein Großteil der Schulden wird in ausgegliederte Gesellschaften
und Unternehmen verlagert. Grafik
zum Kommunalkongress 2007: Schulden der Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände.
"Die deutschen Kommunen sind deutlich höher verschuldet, als bisher
angenommen. Das geht aus aktuellen Analysen der Bertelsmann Stiftung hervor,
die heute in Berlin veröffentlicht werden. Danach verlagern die Kommunen
einen beträchtlichen Teil ihrer Schulden in ausgegliederte Gesellschaften.
Im Bundesdurchschnitt werden rund 57 Prozent der Schulden in den Kernhaushalten
von Städten und Gemeinden ausgewiesen; die restlichen 43 Prozent fallen
in den ausgegliederten öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
an. ..." [Mehr an der Quelle]
___
Grundsätze
zur kommunalen Haushalts- und Finanzrechnung.
___
Kuriosa um die Kassenverstärkungskreditwirtschaft..
Die Ärztezeitung vom 19.01.2005 teilte mit: "Apobank-Kredit an
BKK - jetzt muß das Gericht entscheiden. Erhielt die BKK für
Heilberufe nur einen Kassen- oder einen längerfristigen Kredit? /
BKK will nach Pleite berufsständische Bank zur Kasse bitten. KÖLN
(iss). Die Schadenersatz-Klage über 391 Millionen Euro der BKK für
Heilberufe gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) in
Düsseldorf ist ein Novum in der Krankenversicherungs-Landschaft. Erstmals
geht eine Krankenkasse gerichtlich dagegen vor, daß eine Bank ihr
zu leichtfertig Kredite eingeräumt haben soll. Das Düsseldorfer
Landgericht muß sich vor allem mit einer Frage beschäftigen:
Handelte es sich bei den 113 Millionen Euro aus den Jahren 2001 und 2002
lediglich um kurzfristige Darlehen? Grundsätzlich ist den gesetzlichen
Krankenkassen die Kreditaufnahme verboten (Paragraph 220 SGB V), toleriert
werden aber die sogenannten Kassenverstärkungskredite. Das sind kurzfristige
Kredite zur Bewältigung vorübergehender Liquiditätsengpässe.
... ... "
___
Alte Rechnung 2000-2005.
Änderungen wird
gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen
und Kritik willkommen
06.04.07 Neue
Rechnung Wachstumsraten der Kassenverstärkungskredite 1992-2006
für Insgesamt, Bund, Länder und Gemeinden.
Querverweise
Standort: Kassenverstärkungskredit.
*
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS).
Kassenverstärkungskredit.
Bescheissen als Staatsprinzip? IP-GIPT. Erlangen:
https://www.sgipt.org/politpsy/finanz/kvkred.htm
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