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    Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT DAS=02.08.2001

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    Willkommen in der Abteilung Schizophrenie, hier zum Reader:

    Die nationalsozialistische Ära: Der Einbruch der totalen Unmenschlichkeit in die Behandlung psychisch Kranker.

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        Häfner, Heinz (2000). Die nationalsozialistische Ära: Der Einbruch der totalen Unmenschlichkeit in die Behandlung psychisch Kranker. In: Das Rätsel Schizophrenie. Eine Krankheit wird entschlüsselt, S. 65-71. München: C.H. Beck. Mit freundlicher Genehmigung des C.H. Beck Verlages. 
        Ein sehr informatives Werk zu allen Aspekten der Krankheit. Fachbiographische Daten.
        Zum Reader: Falsche Vorstellungen über die Ursachen der Schizophrenie.
     Zum Hintergrund von Heinz Häfmer: Die Geschichte der Versorgung psychisch Kranker
    Querverweis: Auseinandersetzung mit dem 3. Reich
        "Die nationalsozialistische Ära: Der Einbruch der totalen Unmenschlichkeit in die Behandlung psychisch Kranker

        Aus der sozialdarwinistischen Idee einer Degeneration des gesamten Volkskörpers durch die zivilisatorische Verminderung biologischer Selektion von Trägern unerwünschter Anlagen entwickelte sich die bereits angesprochene biologistische Untergangsstimmung: Sie kehrte auch in [66] ökonomischen Argumenten wieder, die die steigende Belastung der Volkswirtschaft durch die Fürsorge für die «Degenerierten», die «unnützen Esser» oder «lebensunwerten leeren Menschenhülsen» bemängelten, wie einige dieser unmenschlichen Bezeichnungen lauteten. Eugenische Maßnahmen wurden deshalb von vielen energisch gefordert. Das gilt für Psychiater und Neurologen, für Juristen und Genetiker, aber auch für andere Fachdisziplinen, für politische Parteien - etwa die schwedische sozialistische Partei und einige deutsche SPD-Abgeordnete - und sogar für ansonsten humanitär denkende Sozialmediziner - etwa den herausragenden Pionier der deutschen Sozialmedizin Alfred Grotjahn (1912).
        Weil die meisten Kranken nicht bereit und viele geistig Behinderte auch nicht in der Lage waren, ihre Zustimmung zu der vor dem Zweiten Weltkrieg gesetzlich erlaubten, freiwilligen Sterilisation zu geben, wurde die Zwangssterilisation Erbkranker, psychisch Kranker und geistig Behinderter mit der Verkündung der Erbgesundheitsgesetze im Nationalsozialismus am 14.7.1933 - sie traten am 1. 1. 1934 in Kraft - eingeführt. Bis zum Ende des Dritten Reiches sollen insgesamt 360.000 Personen, im ersten Jahr, 1934, allein 46000, die Hälfte davon Frauen, sterilisiert worden sein.
        Die freiwillige Sterilisation bei monogenetischen Erbkrankheiten, insbesondere bei dominant vererbten schweren Erbleiden, sollte individuelles Leid und ein durch schwere Krankheit und Behinderung belastetes Lebensschicksal vermeiden. Der Schweizer Psychiater Eugen Bleuler hatte 1935 die freiwillige Sterilisation zur Vermeidung individuellen Leids befürwortet, zur Entlastung der Gemeinschaft aber abgelehnt. Die nationalsozialistische kollektive Zwangssterilisation diente eindeutig Hitlers Größenwahn eines durch 'Zuchtwahl gereinigten arischen Volkskörpers' und in zweiter Linie auch einer Entlastung der Volkswirtschaft.
        Betroffen aus rassischen Gründen waren auch Zigeuner (Sinti und Roma). Sie waren in relativ großer Zahl zwangssterilisiert worden (Meyer-Lindenberg 1991). Zigeuner, Juden und an Erbkrankheiten leidende Menschen sollten sich nach der nationalsozialistischen Rassen- und Herrenmenschenideologie in Deutschland nicht mehr fortpflanzen dürfen (Burleigh 1997).
        Wie unproblematisch dieser Eingriff in die persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit der Kranken damals zu sein schien, wird daran deutlich, daß zahlreiche «Kulturstaaten» Gesetze zur Zwangssterilisierung psychisch Kranker und Behinderter erlassen und sie erst in jüngster Zeit für ungültig erklärt haben. Der US-Bundesstaat Indiana hat 1907 die Zwangssterilisation eingeführt, bis 1913 war sie bereits in 12 US-Bundesstaaten in Kraft, 1927 bestätigte der Oberste Gerichtshof
    [68] der USA die Rechtmäßigkeit der Zwangssterilisation, 1985 waren Gesetze zur Zwangssterilisation noch in 19 Staaten der USA gültig. Dänemark führte die Zwangssterilisation 1928 ein. Das schwedische Sterilisationsgesetz war wie das norwegische 1935 erlassen worden. Trotz der schlimmen deutschen Erfahrungen ist die Zwangssterilisation dort noch bis 1976 bei vielen tausend Menschen praktiziert worden (von Altenbeckum, FAZ, 2.9.1997). [>67]

        Der Gerechtigkeit halber sollte man nicht übersehen, daß die Geburt eines schwerstbehinderten, erbkranken Kindes eine ernste Belastung für die Eltern und meist auch ein schweres Lebensschicksal für die Betroffenen darstellt. Die Vermeidung der Fortpflanzung dominant erblicher Leiden - was übrigens nur auf einen geringen Teil der von den jeweiligen Gesetzen für Zwangssterilisation definierten Personen zutraf - ist eine ethisch relevante Überlegung. Voll reversible und nebenwirkungsarme hormonelle Methoden der Empfängnisverhütung gab es damals nicht. Eine vorgeburtliche Diagnostik nach Eintritt einer Schwangerschaft war ebenso unbekannt. Die inzwischen in streng definierten Fällen indizierte und rechtlich zulässige frühzeitige Unterbrechung der Schwangerschaft bei drohender schwerer Mißbildung oder Erbkrankheit des Kindes war zu jener Zeit noch nicht möglich. Es blieb nur der Verzicht auf Fortpflanzung durch sexuelle Enthaltsamkeit, unzuverlässige Empfängnisverhütung oder freiwillige Sterilisation, was bei niedrigem genetischem Risiko schwer zu akzeptieren ist. Dies alles kann jedoch die menschenverachtende Radikalität einer gesetzlichen Ermächtigung zu derart schwerwiegenden Eingriffen in die Freiheit, körperliche Unversehrtheit und in das persönliche Leben der Betroffenen nicht rechtfertigen.
        Besonders unvertretbar aber war die Einbeziehung von Menschen, die an Schizophrenie erkrankt waren, in den Katalog der für eugenische Maßnahmen vorgesehenen Erbkrankheiten, denn einmal liegt, wie noch detailliert gezeigt werden wird, das Erkrankungsrisiko der Kinder eines schizophrenen Elternteils nahe 10 %, zum anderen ist die Schizophrenie eine komplexe Erbkrankheit, die wegen der Zahl der Erbfaktoren und deren jeweils geringen Beitrag zum genetisch übermittelten Risiko bisher keinen Nachweis eines bestimmten Erbgangs und keine sichere Erbprognose der individuellen Erkrankungswahrscheinlichkeit erlaubte.

    Der Massenmord an Geisteskranken

    Vor diesem geistesgeschichtlichen Hintergrund heraus wird verständlicher, weshalb Hitler und sein nationalsozialistisches Regime den radikalen Weg der Eugenik bis zur Euthanasie, bis zum Mord an seelisch [> 68] Kranken, planen und gehen konnten. Die fatale Idee, schwerstbehinderte und unheilbar Kranke, die scheinbar nicht mehr am Leben der Gemeinschaft teilhaben konnten und einen hohen Pflegeaufwand erforderten, zu töten, ist allerdings ebenfalls längst vor Hitler formuliert worden. Sie taucht seit Ende des 19. Jahrhunderts in mehreren Veröffentlichungen von Psychiatern, Juristen, Genetikern und Verwaltungsbeamten auf. 1910 wurde sie in der Schrift «Die Vernichtung lebensunwerten Lebens» zweier bedeutender Autoren, des Freiburger Psychiaters Hoche und des angesehenen Juristen Binding, mit erschreckender Unbedenklichkeit formuliert und als staatlich gelenkte und kontrollierte Maßnahme gefordert. Das ökonomische Argument, der Volkswirtschaft die Kosten für die Versorgung «lebensunwerten Lebens» zu ersparen, ist in den wirtschaftlichen Not- und Krisenzeiten der 20er und 30er Jahre verstärkt in die Diskussion eingeflossen.
        Adolf Hitler, angesteckt von der germanischen Rassenideologie eines Houston Stewart Chamberlain (1855-1927) und Joseph Arthur Gobineau (1816-1882), von Darwins «Kampf ums Dasein», von Nietzsches Verachtung alles Schwachen und vom eugenischen Zeitgeist der «Zuchtwahl», legte seinen obersten Grundsatz der Gesundheitspflege in «Mein Kampf» in dem Satz nieder:
     

      «Wenn die Kraft zum Kampf um die eigene Gesundheit nicht mehr vorhanden ist, endet das Recht zum Leben in dieser Welt des Kampfes.»


    Unter Mitwirkung radikaler Eugeniker, vor allem des am Kaiser-Wilhelm-Institut für Psychiatrie in München tätigen Ernst Rüdin, erließen die Nationalsozialisten 1935 ihre Erbgesundheitsgesetze. Jeder Kranke, der mit der Diagnose Schizophrenie damals in ein psychiatrisches Krankenhaus kam, hatte damit die Meldung zur Zwangssterilisierung zu befürchten.
        Nachdem mit der Zwangssterilisierung von 290.000 - 300.000 Menschen allein bis Kriegsbeginn der erste Schritt der Ausrottung «unerwünschten Erbguts» getan war, vollzog Hitler mit seinen Anhängern - und er hatte genug Gleichgesinnte - unmittelbar nach Kriegsbeginn den zweiten radikalen Schritt: die Aktion «T4>,. Sie ist nach dem Haus Tiergartenstraße 4 in Berlin benannt, in dem sich die Runde getroffen hatte. Hitler und den Verantwortlichen im Dritten Reich war offensichtlich bewußt, daß sie mit der Anordnung zur Tötung Geisteskranker gegen das Recht und gegen die moralischen Überzeugungen eines großen Teils der Bevölkerung handelten. Das Euthanasieprogramm wurde deshalb nicht durch Gesetz sanktioniert und durch Ministerialerlaß in Gang gesetzt. Vielmehr wurde mit einem in der Öffentlichkeit geheimgehaltenen Führerbefehl, der auf den 1.9.1939, den Kriegsbeginn, vordatiert wurde, angeordnet:
     

      [>69] Reichsleiter Bouhler und Dr. Brandt sind beauftragt die Befugnisse bestimmter Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung des Krankheitszustands der Gnadentod gewährt werden kann.»


        Die Euthanasie wurde mit einem Propagandafeldzug gegen die «Minderwertigen» vorbereitet. Man führte beispielsweise Schulklassen in psychiatrische Heil- und Pflegeanstalten, um den jungen Menschen in den Abteilungen für chronisch Kranke und schwer geistig Behinderte nicht etwa das Leid der Betroffenen und die Notwendigkeit freiwilligen Helfens vorzuführen, sondern ihnen Abscheu, die eugenische Ideologie und ein völkisches Elitebewußtsein einzupflanzen.
        Die Tötungsaktion, zunächst 75.000 Menschen in den darauffolgenden zwei Jahren, wurde sorgfältig geplant. Entsprechende Tötungsanstalten wurden ausgewählt und eingerichtet - eine unvorstellbare Perversion der Aufgabe psychiatrischer Krankenhäuser. Alle psychiatrischen Krankenhäuser, auch die kirchlichen Anstalten, erhielten den Befehl, alle angeblich unheilbar psychisch Kranken, die unter den Führerbefehl fielen, auf Formblättern zu melden. Diese wurden von Professoren der Psychiatrie - neun hatten sich dazu hergegeben - und 39 anderen Ärzten gesichtet. Die Entscheidung über Leben oder Tod fiel durch ein Kreuzchen auf dem Formblatt, das mit jeweils fünf Pfennig - bei weniger als 500 Fragebögen pro Monat mit zehn Pfennig - vergütet wurde. Danach wurden die Kranken, die überwiegend an geistiger Behinderung und an Schizophrenie litten - unter der mindestens für die Schizophrenen nicht voll zutreffenden Annahme der Unheilbarkeit - in die Tötungsanstalten verlegt. Sie wurden meist mittels Injektion tödlicher Medikamentendosen oder in Gaskammern getötet. Selbst kirchlich geleitete, religiös gebundene Behinderteneinrichtungen nahmen an der Aktion teil. So fanden Müller und Siemen (1991) in den Unterlagen der kirchlichen Diakonissenanstalt Neuendettelsau, daß von den etwa 1700 Bewohnern der fünf Einrichtungen in Trägerschaft während der kurzen Periode der Euthanasie 1154 in staatliche Heil- und Pflegeanstalten verlegt worden waren. 840 von ihnen starben in Folge von Hungerdiäten, Giftinjektionen oder nach Weiterverlegung in eine andere Tötungsanstalt.
        Die Anzahl kranker Menschen, die bis zum Stop der Aktion im Sommer 1941 auf diese Weise gemordet wurden, wird mit 71.088 angegeben. Die offfizielle Beendigung scheint durch die Intervention der Kirchen, insbesondere des Kardinals von Galen, erreicht worden zu sein. Danach wurde durch «wilde Euthanasie» und durch ein weitgehend zentral gesteuertes Mordprogramm teils durch Nahrungsentzug, was der deutsche Psychiater Faulstich (1998) eingehend analysierte, teils durch Giftinjektionen oder Erschießung der Insassen von Krankenhäusern in den besetzten Gebieten Polens noch eine große Zahl weiterer Kranker ge[>70] tötet. Die Gesamtzahl der Opfer wird auf 200.000 geschätzt (Dressen 1986).
        Was die Tötung für die Familien der Gemordeten, was sie für andere Kranke bedeutete, die das Glück hatten, diesem grauenhaften Schicksal zu entgehen, läßt sich heute kaum noch ermessen. Keine andere Gruppe von Kranken hat je in der Geschichte ein solch radikal menschenverachtendes und umfassendes Vernichtungsprogramm erlitten. Es wird lange dauern, bis die Folgen dieses verbrecherischen Handelns gegen hilflose Kranke überwunden sein werden. Familienangehörige, die von der Tötung eines ihrer Familienmitglieder betroffen waren, scheuen sich heute noch, darüber zu sprechen. Der Grund ist nicht nur die traumatische Erinnerung, sondern auch die soziale Stigmatisierung, von der die ganze Familie betroffen war. Vergessen sind diese Ereignisse in vielen Familien jedenfalls nicht. Wenn man als Arzt heute die Eltern mit der Diagnose Schizophrenie bei einem ihrer Kinder vertraut machen muß, stößt man zuweilen auf die traumatische Erinnerung, daß ein Großvater oder Onkel nach mehreren Jahren Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt 1940 in eine Tötungsanstalt verbracht worden war und dort angeblich an einer Infektionskrankheit verstorben ist. Ein Gefühl von Peinlichkeit aus dem damals tief eingegrabenen Stigma verbindet sich dabei häufig mit dem erlittenen Schmerz.
        Was es für ein Volk bedeutete, daß seine Regierung kranke Menschen töten ließ, ist niemals voll ermessen worden. Auch heute ist dieses Faktum in der Diskussion um die passive Euthanasie, die Tötung auf Verlangen, und um Sterbehilfe in den angeblich lebensunwerten Abschnitten unseres Lebens nicht voll gegenwärtig.
        Glücklicherweise liegt das Grauen der systematischen Tötung psychisch Kranker hinter uns. Wir leben in einer Kultur, die Menschenrechte wahrt und den psychisch Kranken Behandlung und Schutz gewährt, wo sie benötigt werden. Schritt für Schritt ist auch das psychiatrische Versorgungssystem als institutioneller und organisatorischer Hintergrund der Behandlungs-, Unterstützungs- und Schutzmöglichkeiten psychisch Kranker und Behinderter dem gegenwärtigen medizinischen Wissen und dem gegenwärtigen Lebensstandard nachgewachsen. Glücklicherweise ist das, was wir den schizophren Erkrankten heute in Deutschland anbieten können, ein sehr differenziertes und wirksames Instrumentarium, das in vieler Hinsicht Hilfe und Erleichterung gewährt.
        Eindrucksvoll ist, was die modernen Möglichkeiten der medikamentösen, psychologischen und sozialen Behandlung und die spezifischen Hilfen bei überdauernder partieller Behinderung auch den nicht voll ausgeheilten Kranken an Lebensmöglichkeiten und -qualität eröffnen können. Der Vergleich dieser Möglichkeiten, auch wenn sie nur in einzelnen Regionen unseres Landes bereits in vollem Umfang realisiert [>71] sind, mit dem Schicksal an Schizophrenie leidender Kranker in der jüngeren Vergangenheit unseres Landes macht nachdenklich. Nachdenklich macht auch der Vergleich mit dem Schicksal an Schizophrenie Leidender, die in wirtschaftlich weniger prosperierenden Ländern noch in vernachlässigten Asylen unter deprimierenden Bedingungen mitunter ein Leben lang untergebracht sind oder in einigen Entwicklungsländern ohne jegliche Behandlungsmöglichkeit dahinvegetieren und nicht selten hilflos zugrunde gehen."



    Querverweis-1: Heinz Häfner: Falsche Vorstellungen über die Ursachen der Schizophrenie.
    Querverweis-2: Heinz Häfner: Zusammenfassung und Ausblick: Was ist nun eigentlich Schizophrenie?
    Querverweis-3: Heinz Häfmer: Die Geschichte der Versorgung psychisch Kranker
    Querverweis-4: Auseinandersetzung mit dem 3. Reich
    Querverweis-5: Zum Überblick Kritik der Psychoanalyse und Analytischen Psychotherapie
    Querverweis-6: Integrative Psychologische Psychotherapie (GIPT) und Psychiatrie

    Zitierung
    Herausgeber Sekretariat SGIPT (DAS). Reader: Häfner, Heinz (2000). Die nationalsozialistische Ära: Der Einbruch der totalen Unmenschlichkeit in die Behandlung psychisch Kranker. In: Das Rätsel Schizophrenie. Eine Krankheit wird entschlüsselt, S. 65-71. In: Das Rätsel Schizophrenie. Eine Krankheit wird entschlüsselt, S. 65-71. München: C.H. Beck. Informationen und Materialien der Allgemeinen und Integrativen Psychotherapie zur Schizophrenie.  IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/politpsy/3reich/haefn2.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Die Rechte dieses Readers liegen beim C.H. Beck Verlag, München.

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