Einführung
in den "Zeitfenster-Problemkreis"
MitarbeiterInnen und
Informationen zum Thema gesucht
Querverweise
von Rudolf Sponsel, Erlangen
"Zeitfenster" - ein Unwort für viele hochqulifizierte, aber nicht zugelassenene PsychotherapeutInnen - bedeutet, daß die Zulassungsauschüsse der kassenärztlichen Vereinigungen unter strittiger Berufung auf das PsychThG und ebenfalls nicht eindeutige Rechtssprechung nur solche PsychotherapeutInnen zur kassenärztlichen Versorgung zulassen wollen, die im Zeitraum 25.6.94 bis 24.6.97 eine bestimmte Anzahl von Sitzungen über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben.
In der schärfsten Auslegung dieser umstrittenen Forderung werden 250 Stunden pro Jahr verlangt. Hierzu muß man wissen, daß in der Zeit vor dem PsychThG die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihnen nahestehende Interessengruppen alles versucht haben, um Psychotherapiebewilligungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung und damit in der Kostenerstattungen zu verhindern. Es wird also im Grunde etwas verlangt, was es nach dem Willen der für die Sicherstellung der Psychotherapie- Versorgung Zuständigen gar nicht hätte geben dürfen. Erst hieß es: Ihr dürft nicht, dann verlangte man Nachweise, daß man hat (historisch hierzu: Geschichte einer Perfidie).
Aufgrund der teilweise sehr schlechten Logistik und Planung der KVen - zu den Gründen unten - sind inzwischen viele Kassenärztliche Regionen mit psychologischen Psychotherapiezulassungen scheinbar ("nominal") überbelegt, während faktisch ("real") die tatsachliche Nachfrage nicht angemessen versorgt werden kann; ganz katatstrophal ist die Lage aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers im PsychThG für die Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapie.
Das Fiasko hat mehrere Gründe. U.a. den, daß ÄrztInnen, die zugleich psychologische PsychotherapeutInnen sind, oft höhere Praxiskosten haben, und von den niedrigen Psychotherapiepunktwerten ihre Praxis nicht bestreiten können. Da jede Berufsgruppe eine untere Schutzquote von 40% hat, kann die ärztliche Berufsgruppe, die auch noch medizinisch tätig ist und er damit verbundenen höheren Praxiskosten, Psychotherapie nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Es fehlen also zunehmend, vor allem auch in den neuen Ländern und auf dem Land, psychologische PsychotherapeutInnen der ärztlichen Grundberufsgruppe. Von den psychologischen PsychotherapeutInenn der psychologischen Berufsgruppe können aber aufgrund des Quotenschutzes nicht mehr - formell zugelassen werden, so daß völlig absurde Statistiken durch die Welt geistern, etwa eine nominale Überbelegung von 1300% im Raum Tübingen bei zunehmenden Kostenerstattungen, weil die psychologischen PsychotherapeutInnen die Nachfrage nicht befriedigen können.
Ein anderer wichtiger Grund ist, daß die Kassenärztlichen Vereinigungen mit statistischen und logistischen Aufgaben offenbar weitgehend überfordert sind. Sie sind bislang nicht in der Lage, angemessen professionell zu planen und damit könenn sie dann auch nicht angemessen zulassen - eine Katastrophe bei Kindern und Jugendlichen (Zeitbasis 01/2002).
Ein weiterer Grund liegt daran, daß das PsychThG und die entsprechenden Verordnungen - überwiegend von statistischen und logistischen Laien gemacht -, die KVen auch nicht darin unterstützen, die sachlich notwendigen Daten zu beschaffen, um sie von statistisch und logistisch kompetenten Fachkundigen angemessen verarbeiten zu lassen.
Und nicht zuletzt
liegt ein Grund bei uns PsychotheapeutInnen selbst, weil wir allzu allergisch
gegen - hier vermeintliche - Kontrolle und KV-Reglementierungen sind, teils
nachvollziehbar und berechtigt, teilweis aber auch nicht.
Eine vernünftige
Logistik und Planung setzt entsprechend valide (stimmige) und reliable
(zuverlässige) Daten voraus. Dem sollten wir uns künftig nicht
mehr so verschließen, denn es ist in unser aller Interesse, daß
die Psychotherapieversorgung ordentlich gewährleistet wird und nicht
potemkische Luftschlösser einen Versorgungs- Status vorgaukeln, der
eigentlich selbst behandlungsbedürftig ist und in die Psychiatrie
gehört.
Für alle, die es immer noch nicht wissen: Planung hat weder etwas mit der "gläsernen" PatientIn noch mit Planwirtschaft oder Kommunismus zu tun. Sie ist eine wirtschaftliche und versorgungslogistische Notwendigkeit. KV-, ÄrtztIn- und PsychotherapeutIn- FunktionärInnen, die das nicht erkennen, sind fehl am Platz, weil sie die Sicherstellung der Psychotherapieversorgung gefährden. |
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