Kindeswohl und Kindeswille
Psychologische und rechtliche Aspekte
präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
Bibliographie * Verlagsinfo * Inhaltsverzeichnis * Leseprobe * Ergebnisse * Bewertung * Links * Literatur * Querverweise *
Bibliographie: Dettenborn, Harry (2007, 2.A.). Kindeswohl und Kindeswille. Psychologische und rechtliche Aspekte. München: Reinhardt. [Verlags-Info] [IV-PDF] [LP-PDF] 2., aktual. Auflage 2007. 160 Seiten. 6 Abb. 5 Tab. ISBN 13 (978-3-497-01925-0) kt. € [D] 19,90 / € [A] 20,50 / SFr 34,70 .
Verlagsinfo: "Wenn die Familie auseinander
bricht, werden die Kinder oft zum Zankapfel. Vor Gericht wird entschieden,
wer das Sorgerecht erhält. Auch in Fragen des Umgangsrechts, der Adoption,
der Herausnahme aus der Familie bestimmen Richter und Sachverständige
über die Zukunft des Kindes. „Kindeswohl" und „Kindeswille" werden
zur Beurteilung herangezogen.
In diesem Buch wird gezeigt, wie die Kriterien Kindeswohl
und Kindeswille kontrolliert und sensibel genutzt werden können. Der
Praktiker erhält außerdem konkrete Anleitungen zur Diagnostik
und zum Umgang mit dem Kindeswillen. Anhand des „Parental Alienation Syndroms“,
das die Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil bezeichnet, wird
gezeigt, wie schwierig eine differenzierte Beurteilung von Kindeswohl und
Kindeswille ist.
Pressestimmen
"Dettenborn hat eine Arbeit herausgebracht, die für jeden Familienrechtler
und Familienrechtspsychologen zur ebenso spannenden wie ertragreichen Pflichtlektüre
gehören sollte" [Kind-Prax]
"Insgesamt handelt es sich bei dieser Schrift um ein entwicklungspsychologisches,
familienpsychologisches und rechtspsychologisches Glanzstück der Familienrechtspsychologie,
das in der deutschsprachigen Literatur und im Rahmen der Diskussion zu
Fragen des kindlichen Willens seinesgleichen sucht"[Familie Psychologie
Recht]
"Dem Buch ist zu wünschen, daß es zur Pflichlektüre
eines jeden familienpsychologischen Sachverständigen und Jugendamtsmitarbeiters
wird. Der Psychologe wünscht sich, daß es in viele Hände
von Juristen gelangt, da es sehr zum gegenseitigen Verständnis beiträgt"
[Zeitschrift für das Familienrecht]
Inhaltsverzeichnis [PDF]
1 Bedeutsam, aber unklar: Kein Widerspruch 10
2 Kindeswohl und Kindeswille
im Rahmen der Familienrechtspsychologie 12
2.1 Was ist Familienrechtspsychologie? 12
2.1.1 Gegenstand 0012
2.1.2 Grundlagen 13
Rechtspsychologie 13
Familienpsychologie 16
Familien- und Jugendhilferecht 18
2.1.3 Widersprüche und Tendenzen 20
Widersprüche im Rechtssystem 20
Widersprüche zwischen Recht und Psychologie 24
2.2 Bausteine familienrechtspsychologischer Systematik 27
3 Das Wohl des Kindes 46
3.1 Die Problematik des Begriffs 46
3.2 Drei Ebenen und das Gemeinsame: Eine Definition 49
3.3 Gebrauchskontexte 5 4
3.3.1 Die Bestimmung der Bestvariante 54
3.3.2 Bestimmung der Genug-Variante 54
3.3.3 Gefährdungsabgrenzung 56
3.3.4 Metafunktion 59
4 Der Wille des Kindes 61
4.1 Gesetzgebung 62
4.2 Psychologie des Kindeswillens 65
4.2.1 Inhalt des Kindeswillens und Stadien der Willensbildung 65
4.2.2 Mindestanforderungen 69
4.2.3 Alter des Kindes und Wille 70
4.3 Kindeswohl und Kindeswille 80
4.4 Selbst gefährdender Kindeswille 85
4.4.1 Gründe 85
4.4.2 Variationen der Basis-Trias 87
4.5 Induzierter Wille 91
4.6 Die Diagnostik des Kindeswillens 97
4.6.1 Methodische Wege 97
4.6.2 Komplikationen und Gefahren 103
4.7 Der Umgang mit dem Kindeswillen 106
5 Kindeswille und Extremkonflikte – Parental Alienation Syndrom (PAS)
als Sonderfall und Streitobjekt 109
5.1 Was ist PAS? 109
5.2 Was bringt PAS? 112
5.3 Der Eigenanteil des Kindes 113
5.3.1 Bewältigungsprozesse 113
5.3.2 Kindeswille und PAS-Konstruktion 122
5.4 Interventionen 124
5.4.1 Kindeswohl im Dilemma 124
5.4.2 Risiko 1 125
5.4.3 Risiko 2. 129
5.4.4 Abwägung zwischen beiden Risiken 130
6 Intervention und Risikoabwägung 133
Anhang: Relevante Rechtsnormen 138
Literatur 146
Sachregister 158
Zusammenfassung zum Kindeswillen.
[S. 108]
"Zusammenfassung; Der Wille des Kindes wird als besonders problematische
Eingangsgröße bei der Bewertung des Kindeswohls bezüglich
seiner normativen Grundlagen und seiner psychologischen Aspekte behandelt.
Es wird eine präintentionale und eine intentionale Phase der kindlichen
Willensbildung unterschieden. Als Mindestanforderungen für das Vorliegen
eines kindlichen Willens werden Zielorientierung, Intensität, Stabilität
und Autonomie erörtert. Mit Bezug auf eine Vielfalt entwicklungspsychologischer
Forschungsergebnisse wird vom Entwicklungsstand dreijähriger Kinder
ab der Kindeswille als familienrechtlich bedeutsam eingeschätzt.
Nach einer Analyse des grundsätzlichen Verhältnisses von
Kindeswille und Kindeswohl werden die zwei hauptsächlichen Konfliktkonstellation
en zwischen beiden ausführlich dargestellt: der selbst gefährdende
Kindeswille und der induzierte Kindeswille. Die entsprechende Beurteilung
von Gefährdungen des Kindeswohls wird als Risikoabwägung diskutiert.
Abschließend werden Schlussfolgerungen auf die Diagnostik des Kindeswillens
und den sinnvollen Umgang mit ihm gezogen."
Zur Beurteilung der Entwicklung des Kindeswillens
sei auch besonders auf die Kriterientabelle ""Kompetenzerweiterungen im
Alter von 3 bis 4 Jahren, die Willensbildung ermöglichen" hingewiesen
[S. 5, S.72-73]
Fazit zur Pflichtberatung
(S. 136):
"Fazit. Ein Kontinuum vom vehementen Einigungsdruck bis hin zu gründlicher
Entscheidungsfindung ohne Beratung tut sich auf als Feld der Risikoabwägung.
Flexibles lösungsorientiertes Vorgehen bewegt sich m diesem Feld.
Starres einseitiges Handhaben von Konzepten birgt die Gefahr sekundärer
Kindeswohlschädigung.
Eine Entscheidung in problembeladenen Familiensachen ohne den Versuch
intervenierender Hilfen ist genauso kontraindiziert wie eine deeskalierende
Intervention als Selbstzweck ohne Entscheidung oder mit unnötig verzögerter
Entscheidung. Beides kann mehr schaden als nutzen.
Beschleunigung. Die Beschleunigung des familiengerichtlichen
Verfahrens ist ein sehr notwendiger Reflex auf die Realität, d. h.
die durchschnittliche Dauer solcher Verfahren. Beschleunigungen gesetzlich
zu fixieren, ist deshalb sinnvoll. Zugleich ist auch hier zu beachten,
dass einseitiges Agieren zum Risiko werden kann. Sowohl schleppender Fortgang
wie auch unangemessene Eile können kindes-wohlschädlich sein.
Insofern ist es sinnvoll, Vorteile und Nachteile eines „langen Gerichtsverfahrens"
zu erwägen (Balloff 2006, 290).
Wiederum eröffnet sich ein Feld der Risikoabwägung.
Zu den Risiken unkontrollierter Beschleunigung und schneller Terminierung
gehören instabile Einigungen oder die Zementierung belastender Umstände
für das Kind, ferner vernachlässigte Erkundung des Kindeswillens
oder der Bindungen. Auch lauert die Gefahr, dass die Annäherung der
Streitparteien kompliziert oder verzögert wird oder die Konfliktinhalte
verlagert werden.
Die Beratung ist ein wichtiger Taktgeber im Beschleunigungsablauf,
regelbar durch Terminierung und Verordnung. Das berührt aber nicht
die inhaltliche Effektivität, die die Beratung erst zur qualitativen
Schaltstelle macht. Hier ist übereinstimmende Erkenntnis, dass die
Erarbeitung tragfähiger Lösungen auch zeitintensiv sein kann,
weshalb in jedem Einzelfall zu klären ist, welcher Zeitraum für
eine Beratung erforderlich ist (Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
2006, 154). Auch eine formale Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der
Beratung kann sinnvoller sein als Beratung mit Zeitdruck (Willutzki 2006,
226). Müller (2006, 486) teilt aus seinen mehrjährigen Erfahrun-[>137]gen
mit gerichtsnaher Trennungs- und Scheidungsberatung mit, „dass als Mindestanforderung
von zehn Terminen ausgegangen werden kann, in schwierigsten Konstellationen
jedoch bis zu 40 Termine erforderlich sind."
Dabei spielt u. a. die Notwendigkeit eines Mindestmaßes
an Verlaufsbeobachtung eine Rolle, die sich m der Sachverständigentätigkeit
als Verlaufsdiagnostik gestaltet. Erst so wird es möglich, Veränderungen
bspw. in der Kooperationsbereitschaft, im praktischen Kommu-nikations-
und Kooperationsverhalten der Kind es eitern oder die Entwicklung der kindlichen
Willensbildung zu registrieren und zu beeinflussen. Dies ist die Basis
für eine fundierte Prognose, Modifikation und Intervention. Beschleunigung
darf nicht dazu führen, dass der erste Eindruck bestimmend ist. Gründliche
Arbeit kostet Zeit, kann aber letztlich eine stabile Lösung beschleunigen
- die Dialektik der Alltagsbesorgnisse gilt auch für diese Profession."
Literatur (Auswahl)
Das Buch enthält ein 12-seitiges Literaturverzeichnis.
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