Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie

    IP-GIPT DAS=01.06.2001 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 7.8.3
    Impressum: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20     D-91052 Erlangen * Mail: sekretariat@sgipt.org


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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung
     Sexualität, Liebe, Partnerschaft und Beziehungen  u. a., und hier speziell:

    Kommentierte Literaturübersicht Hörigkeit
    Exkurs: Konzepte der Geschäftsunfähigkeit in Psychologie und Psychopathologie

               
              Einführung: Willfährigkeit, Hörigkeit, Abhängigkeit
              Krafft-Ebing, Erfinder des Hörigkeitsbegriffs (1892)
              J.H. Schultz zur Hörigkeit (1941, 1967)
              Ernest Bornemann zur Hörigkeit (1978)
              Karin Gundel zur Hörigkeit (1987)
              Anita Eckstaedt zur Hörigkeit (1989)
              Dietl-Wichmannl, Karin zur Hörigkeit (1990)
              Achner & Bischof zur Hörigkeit & Schuldfähigkeit (1992)
              Hildegard Adler zur Hörigkeit (1994)

    Einführung: Willfährigkeit, Hörigkeit, Abhängigkeit.

        Unter willfährig verstehen wir, fremdem, anderen Willen gehorchen und gefügig sein. Tun, was andere wollen, heißt wertneutral oder positiv gesehen, Anpassung. Übertriebene Anpassung kann Unterwerfung, Willensschwäche, Willfährigkeit, Gefügigkeit u. a. m. genannt werden. Die krankhafte Willensschwäche oder Willenlosigkeit heißt in der Psychopathologie Abulie. Als verallgemeinerte seelische Haltung, Charakter- oder Persönlichkeitsmerkmal spricht man in der Psychopathologie von Psychasthenie („Seelenschwäche“), Asthenie („Schwäche“) oder neuerdings dependenter (abhängiger) Persönlichkeitsstörung. Schlecht an all diesen Konzepten ist, daß sie so weit verallgemeinert sind und viele Fälle des wirklichen Lebens, wo diese Schwäche mehr oder minder stark und partiell auftritt, ohne zu einem allgemeinen, zeitüberdauernden Wesenszug zu werden [FN10], nicht erfassen. Das ist überhaupt die Schwäche jeglicher verallgemeinernden, klassifikatorischen Diagnostik [Kritik hier], daß das wirkliche, vielfältige und individuelle Leben sich darin nicht wiederfindet, mehrfach und gar widersprüchlich sich wiederfindet oder verliert. Diagnostizieren erscheint so vielfach als wissenschaftlich verbrämte „Zwangsneurose“, die zum eigentlichen Verständnisproblem überhaupt nichts beiträgt, wenn es bei der bloßen Namensgebung bleibt.

        Alle Menschen, die Bindungen und Beziehungen eingehen, sind in gewisser Weise emotional abhängig. Das aber meint die Formulierung emotionale Abhängigkeit gewöhnlich nicht, sondern eine ungewöhnliche und stärkere emotionale Abhängigkeit als man sie nach den Umständen innerhalb einer statistisch „normalen" Referenzgruppe erwarten würde. Nicht nur volkstümlich, sondern ursprünglich fachwissenschaftlich wurde eine solche Bindungsbeziehung als „Hörigkeit" bezeichnet. „Hörigkeit" ist eine Erscheinung von der nicht wenige Menschen aus ihrem eigenen Erfahrungs- und Bekanntenkreis Kenntnis haben. Zunächst soll eine kleine Literaturübersicht zum Thema, Entwicklung und Stand der Wissenschaft in dieser Frage darlegen. Wichtig ist hierbei, daß ein Bedeutungswandel oder eine Erweiterung seit der Erfindung der Lautgestalt bzw. des Wortes Hörigkeit, durch Krafft-Ebing 1892, das ein Jahrtausende altes Phänomen beschreibt, stattgefunden hat, von der geschlechtlich oder sexuell begründeten - ursprünglichen - Hörigkeit zur emotionalen Abhängigkeit hin. Hörigkeit im ursprünglichen von Krafft-Ebing 1892 beschriebenen und gebrauchten Sinne meinte also sexuell fundierte, motivierte und begründete Abhängigkeit, wie die Zitatauszüge im folgenden belegen werden.

        Insgesamt ist zu bemerken, daß sich zum Phänomen der Hörigkeit und emotionalen Abhängigkeit nur wenig wissenschaftliche Veröffentlichungen und unter diesen wenigen so gut wie keine empirischen Arbeiten finden.

        Ich möchte zunächst auf den neuzeitlichen Erfinder - R v. Krafft-Ebing  - der Lautgestalt bzw. des Wortes Hörigkeit, als einer besonderen und wichtigen Variante der emotionalen Abhängigkeit, eingehen. Die in ihr erörterte Problemvielfalt, besonders auch die schwierigen Übergänge in den Normalbereich, aber auch ihre forensischen Bezüge zur zivilen Geschäfts- und strafrechtlichen Schuldfähigkeit lassen diese klassische Erstarbeit immer noch interessanter und bedeutender als viele neuere Arbeiten erscheinen:

    Krafft-Ebing: Über geschlechtliche Hörigkeit (1892)

      Krafft-Ebing, R. v. (1892). Bemerkungen über „geschlechtliche Hörigkeit“ und Masochismus. Jahrbücher für Psychiatrie, 199-211. 10. Bd. Leipzig: Deuticke.

      „Abhängigkeit ist immer und überall von jeder menschlichen Vereinigung unzertrennlich. Auf dem Gebiete der Freundschaft und der Geselligkeit, der Familie und der Staatsgemeinschaft, überall ist Vereinigung mit einem gewissen Mass von Beschränkung und Unterordnung verknüpft und in jedem menschlichen Verhältniss finden sich Personen, die durch ein ungewöhnliches Mass von Anhänglichkeit und Respect oder von Willensschwäche und Unselbstständigkeit in grössere Abhängigkeit von anderen Menschen gerathen, als der typischen Form des Verhältnisses entspricht. Denn diese typische Form, die jeweils in socialer Geltung befindliche Ansicht über die richtige Form eines Verhältnisses, ist natürlich das Kriterium und das Mass für Abweichungen abnormer Natur. Dass z. B. ein Sohn sich vom Vater selbst erworbenes Vermögen gegen seine Absicht abnehmen lässt und jener es für sich confiscirt, lässt sich heute nur aus einer ungewöhnlichen, auf physischer Besonderheit basirenden thatsächlichen Autorität erklären.
      Einst aber war es geltendes Recht und galt als selbstverständlich.
      Auch hinsichtlich der geschlechtlichen Beziehungen ist, wenn die Verbindungen einige Dauer haben sollen, ein gewisses Mass von Abhängigkeit eines Theiles vorn anderen, oder beider voneinander durchaus nothwendig. Gesetz und Sitte haben auch für diese Beziehung typische Formen geschaffen, welche zwar mit der Zeit wechseln, aber jeweils massgebend sind für die Frage, ob in einem concreten Verhältniss individuelle psychische Eigenschaften eine Abweichung vom normalen Grade der Abhängigkeit bewirkt haben. Das Mass der Rechte und Pflichten ist bekanntlich zwischen Mann und Weib noch sehr ungleich vertheilt, aber eine Grenze ist überall von Recht und Sitte gezogen, deren Ueberschreitung durch einen Theil oder den anderen als ungewöhnlich betrachtet und von der geltenden Anschauung missbilligt wird. Willensschwache Menschen, die auch in anderen Verhältnissen leicht in nicht mehr legitime Abhängigkeit gerathen, werden selbstverständlich im geschlechtlichen Verhältnisse um so leichter das Opfer der Uebergriffe des anderen Theiles. Furcht, den Genossen zu verlieren, der Wunsch, ihn immer zufrieden, liebenswürdig und zum geschlechtlichen Verkehr geneigt zu erhalten, sind hier die Motive des unterworfenen Theiles. Ein ungewöhnlicher Grad von Verliebtheit einerseits, der - namentlich beim Weibe - durchaus nicht immer nur einen ungewöhnlichen Grad von Sinnlichkeit bedeutet, und Charakterschwäche andererseits sind die einfachen Elemente des ungewöhnlichen Vorganges. [FN01]
      Das Motiv des anderen Theiles ist Egoismus, der freien Spielraum findet.
      Auch hier ist das, was Recht und Sitte vorschreiben, wechselnd, aber jeweils das Kriterium und Mass der ungewöhnlichen Erscheinungen. Nur das, was über die als normal geltenden Pflichten hinaus aus einem besonderen inneren Antrieb vom abhängigen Theile geleistet und geduldet wird, ist die Erscheinung, die uns hier beschäftigt.
      Solche Erscheinungen a1so, die im Leisten und Dulden über das Mass des jeweils als normal Betrachteten vermöge psychischer Besonderheit des beherrschten Theiles hinausgehen, bilden das  grosse Erscheinungsgebiet der geschlechtlichen Abhängigkeit. Nennen wir diese Erscheinung kurz „geschlechtliche Hörigkeit" [FN02], denn sie tragen ganz den Charakter der Unfreiheit. Der Wille des herrschenden Theiles gebietet über den des unterworfenen Theiles wie der des Herrn über den Hörigen. (Der Ausdruck Sklave oder Sklaverei, obwohl er oft auch in solchen Situationen bildlich gebraucht wird, wurde hier vermieden, weil dies Lieblingsausdrücke des Masochismus sind.) ...
      Die Erscheinungen der Geschlechtshörigkeit sind in ihren Formen mannigfaltig und die Zahl der Fälle ist eine ungemein grosse. In geschlechtliche Hörigkeit gerathene Männer finden wir im Leben bei jedem Schritt. Hierher gehören unter den Ehemännern die sogenannten Pantoffelhelden, namentlich die alternden Männer, die junge Frauen heiraten und das Missverhältniss der Jahre und körperlichen Eigenschaften durch unbedingte Nachgiebigkeit gegen alle Launen der Gattin auszugleichen trachten; hierher, auch ausserhalb der Ehe, gehören die überreifen Männer, die ihre letzten Chancen in der Liebe durch unangemessene Opfer zu verbessern trachten; hierher aber auch die Männer jeden Alters, die von heisser Leidenschaft für ein Weib ergriffen, bei ihm auf Kälte und Berechnung stossen und auf harte Bedingungen capituliren müssen; verliebte Naturen, die von notorischen Dirnen sich zur Eheschliessung bewegen lassen; Männer, die, um Abenteurerinnen nachzulaufen, alles im Stich lassen und ihre Zukunft aufs Spiel setzen, Gatten und Väter, die Weib und Kind verlassen und das Einkommen der Familie einer Hetäre zu Füssen legen; Männer, die sich Testamente und Schenkungen abtrotzen und abschmeicheln lassen, und endlich jene Männer, die sich von der Habsucht oder Rachsucht des Weibes, in dessen Gewalt sie durch Liebesleidenschaft gerathen sind, zu verbrecherischen Thaten hinreissen lassen.
      So zahlreich aber auch die Beispiele männlicher Hörigkeit sind, so muss doch jeder halbwegs unbefangene Beobachter  des Lebens zugeben,  dass sie an Zahl und  Gewicht  der Fälle gegen die weiblicher Hörigkeit weit zurückbleiben. Dies ist leicht erklärlich. Für den Mann ist die Liebe fast stets nur Episode, er hat daneben viele und wichtige Interessen; für das Weib hingegen ist sie der Hauptinhalt des Lebens, bis zur Geburt von Kindern fast immer das erste, nach dieser noch oft das erste, immer mindestens das zweite Interesse. [FN03]  ...
      Deshalb bedeutet für eine Frau der Mann, den sie hat, das ganze Geschlecht. Seine Wichtigkeit für sie wächst dadurch ins Ungeheuere. Dazu kommt endlich noch, dass das normale Verhältniss, wie es Gesetz und Sitte zwischen Mann und Weib geschaffen haben, weit davon entfernt ist, ein paritätisches zu sein und selbst schon überwiegende Abhängigkeit des Weibes genug enthält. Um so tiefer hinab in die Hörigkeit werden sie die Concessionen drücken, welche sie dem Geliebten macht, um seine ihr fast unersetzliche Liebe zu erhalten, und um so höher steigen die unersättlichen Ansprüche der Männer, die entschlossen sind, ihren Vortheil auszubeuten und eine Industrie aus der Ausbeutung der grenzenlosen weiblichen Opferfähigkeit zu machen.
      Dahin gehört der Mitgiftjäger, der sich mit hohen Summen dafür bezahlen lässt, die leicht geschaffenen Illusionen einer Jungfrau über ihn zu zerstören; der planmässig vorgehende Verführer und Compromittirer der Frauen, der auf Lösegelder und Schweiggelder speculirt, der goldverschnürte Krieger und der Musiker mit der Löwenmähne, die rasch ein gestammeltes „Dich oder den Tod!“ hervorzulocken wissen, das eine Anweisung auf bezahlte Schulden und gute Versorgung ist; dahin gehört aber auch der Soldat in der Küche, dessen Liebe die Köchin mit Liebe plus Sättigungsmitteln aufwiegt, der Geselle, der die Ersparnisse der Meisterin, die er geheiratet hat, vertrinkt, und der Zuhälter, der die Prostituirte, von der er lebt, mit Schlägen zwingt, täglich eine bestimmte Summe für ihn zu verdienen. Das sind nur einige der unzähligen Formen der Hörigkeit, in welche das Weib von seinem mächtigen Liebesbedürfniss so leicht gezwungen wird, und an diese schliesst sich das Verbrechen an, zu dem ein Mann, der ein verliebtes Weib beherrscht, dies noch viel leichter bestimmen kann, als ein Weib den Mann; um ebensoviel leichter als die Geschlechtshörigkeit des Weibes häufiger und schwerer ist als die des Mannes.
      Das, was hier Geschlechtshörigkeit genannt wird, ist bei Mann und Weib von hohem criminal- psychologischen Interesse. Bei dem hohen, oft alle anderen Dinge, selbst Leben, Freiheit und Ehre übersteigenden Werth, den für ein leidenschaftliches Individuum der geschlechtliche Besitz eines anderen erlangen kann, ist es begreiflich, dass von jeher unzählige Verbrechen um diesen Preis begangen worden sind.
      Das Individuum des entgegengesetzten Geschlechtes kann dabei selbstverständlich sowohl indirecte, unschuldige Veranlassung der That sein, wenn ein Nebenbuhler beseitigt oder ein Gut erbeutet wird, um es dem geliebten Wesen zu Füssen zu legen, als auch directe schuldige Veranlassung, indem es seine Macht über den unterworfenen Theil dazu missbraucht, ihn in die Arme des Verbrechens zu treiben. ...
      Es wäre wohl zu überlegen, ob nicht in den Strafgesetzbüchern für angestiftete Delicte des weiblichen Geschlechtes ein allgemeiner Strafmilderungsgrund bewilligt werden sollte, wie er dem jugendlichen Alter nach deutschem Gesetz (§ 57) bis 18 Jahre und nach österreichischem (§ 46 a) bis 20 Jahre zusteht. Es ist Unrecht, ein Geschlecht im Civilrecht (Eherecht) als minderwerthig zu behandeln und es vor dem Strafrecht als gleich verantwortlich zu betrachten. Sehr richtig lässt Beaumarchais in Figaro's Hochzeit ein Weib sagen: „On nous traite en mineures lorcequ'il s'agit de nos droits et en majeures lorcequ'il est question de nos devoirs.“ {Man behandelt uns geringer, wenn es unsere Rechte betrifft und bedeutsamer, wenn es um unsere Pflichten geht}    ...
      "Geschlechtliche Hörigkeit ist keine Perversion, sie ist nichts krankhaftes, die Elemente, aus denen sie entsteht, Liebe und Willensschwäche, sind nicht pervers, nur ihr gegenseitiges Stärkeverhältniss erzeugt das abnorme Resultat, das den eigenen Interessen, oft Sitten und Gesetzen, so sehr widerspricht. Das Motiv, aus welchem der unterworfene Theil hier handelt und die Tyrannei erduldet, ist der normale Trieb zu einer Person des anderen Geschlechtes, dessen Befriedigung der Preis seiner Hörigkeit ist. Die Acte des unterworfenen Theiles, in denen die geschlechtliche Hörigkeit zum Ausdruck kommt, geschehen auf' Befehl des herrschenden Theiles, um seiner Habsucht etc. zu dienen. Sie haben für den unterworfenen Theil gar keinen selbstständigen Zweck; sie sind für ihn nur Mittel, den eigentlichen Endzweck, den Besitz des herrschenden Theiles zu erlangen oder zu bewahren. Endlich ist Hörigkeit eine Folge der Liebe zu einem bestimmten Individuum; sie tritt erst ein, wenn diese Liebe erwacht ist.  ..."

    Ende Krafft-Ebing 1892 Über geschlechtliche Hörigkeit
       
        Die Schwäche des Erfinders der Hörigkeit und derer, die sich auf ihn berufen, besteht in der sexuellen Fixierung und Beschränktheit. Tatsächlich können Menschen in vielfältiger Weise aneinander gebunden und voneinander abhängig sein. Gibt man die spezifisch sexuelle Motivierung und Fundierung auf, hat man ein allgemeines Konzept von Hörigkeit, das moderner und allgemeiner Erfahrung entspricht. Das übertriebene auf andere hören und stark von ihrem Willen abhängig sein kann also sexuell motiviert und fundiert, muß aber nicht sexuell motiviert und fundiert sein und mag durch sexuelle Motive unterstützt werden.

        Der bekannte Berliner Nervenarzt, Psychotherapeut und Erfinder des Autogenen Trainings, J. H. Schultz schreibt in „Geschlecht  Liebe  Ehe“ zur Hörigkeit, daß diese Menschen ihrer freien Willensbestimmung beraubt sind, ich gebe die ganze Passage und den Kontext wieder [FN04]:

    J.H. Schultz zur Hörigkeit (1941, 1967)

       Schultz, J. H. (1967, zuerst 1941, S. 113-114). Geschlecht. Liebe. Ehe, S. 123-124. München: Reinhardt.

      „Eine andere, rein seelische Gefahr des Liebeslebens können wir uns am besten durch das Beispiel des Fetischismus erklären. Genau so wie ein Fetischkranker durch irgendeinen für andere Menschen völlig sinnlosen Gegenstand in unüberwindliche geschlechtliche Erregung versetzt wird, kann auch ein Mensch durch irgendeine Eigenheit eines Menschen anderen Geschlechts völlig sinnlos geschlechtlich erregt werden; er kann diesem Reiz ohne jede Hemmung  und jedes Urteil verfallen und in einer völlig tollen Verliebtheit seine Selbstbestimmung und Selbstbeherrschung völlig verlieren. Wir sprechen dann von einer Hörigkeit, da diese Menschen ebenso ihrer freien Willensbestimmung beraubt sind wie in alten Zeiten, als Menschen noch zum Privatbesitz gehörten wie leblose Gegenstände, die hörigen Leibeigenen. Wir sehen dann Liebes- und Eheverbindungen, die für die Umgebung völlig unbegreiflich sind. Handelt es sich um zwei sonst wertvolle und gesunde Partner, so hat ein derartiges Geschehen nur die Bedeutung einer Sonderbarkeit ohne tieferen Belang. Häufig aber können wir beobachten, daß Männer oder Frauen guter Art und wertvollen Charakters Geschlechtspartnern hörig werden, die als Charakter und Persönlichkeit im höchsten Maße gefährlich und minderwertig sind. Wir sehen Hörigkeiten wertvollster Menschen an Kriminelle, an Schwachsinnige, an schwer Entartete usw. Häufig haben derartige hörige Menschen in klaren Augenblicken durchaus das Bewußtsein, daß ihre Leidenschaft eigentlich unverständlich sei, aber immer werden sie wieder unter ihren Zwang gerissen, immer wieder werden sie von den unwiderstehlichen Mächten ihrer Hörigkeit überwältigt. Wir haben also wieder dasselbe Verhalten, wie wir es beim Fetischisten oder beim sogenannten Perversen finden: der Mensch ist nicht mehr freier Herr seines Liebeslebens, er kann nicht mehr seine Liebe schenken  -  und alle wirkliche Liebe ist doch ein Geschenk, das größte Geschenk, das dieses Leben geben kann! -, sondern sie folgen einem ihnen selbst unheimlichen, ja, in nüchternen Augenblicken oft in höchstem Maße widerwärtigen und verächtlichem Drange und Zwange; sie sind, wie von Gebsattel einmal sehr richtig für die Perversionen ausführte, völlig süchtig geworden und ihrer Leidenschaft ausgeliefert wie ein Trinker oder ein Morphinist. Welch namenloses Unglück durch diese Störung des Liebeslebens geschehen kann, ist wohl jedem Menschen- und Lebenskenner klar. Nicht selten sehen wir derartige Zustände bei alternden Menschen beider Geschlechter, die plötzlich von einer völlig ‘wahnsinnigen Leidenschaft’ für irgendeinen, meist jugendlichen Menschen befallen werden, ohne daß eine sachliche Beobachtung an dem Gegenstand dieser Neigungen irgendeine Erklärung für die Tiefe der Ergriffenheit finden könnte. Jedem erfahrenen Arzt sind Fälle bekannt, wo hochstehende, lebenstüchtige Männer von 50 Jahren und mehr Beruf, Heim, Familie und Haus verließen und einer solchen Hörigkeit für Zeit oder Dauer zum Opfer fielen.“


    Ernest Bornemann führt in seinem Lexikon der Liebe - Materialien zur Sexualwissenschaft aus:

    Ernest Bornemann zur Hörigkeit (1978)

       Bornemann, E. (1978). Hörigkeit. Stichwort in: Lexikon der Liebe. Materialien zur Sexualwissenschaft Bd. 2, 6131-632. Berlin: Ullstein.

      „Hörigkeit, geschlechtliche, ein Begriff, den Richard Freiherr von Krafft-Ebing (1840 - 1902) im Jahre 1892 zur Bezeichnung der Tatsache gewählt hat, daß eine Person einen ungewöhnlich hohen Grad von Abhängigkeit und Unselbständigkeit gegenüber einer anderen Person erwerben kann, mit der sie im Sexualverkehr steht. Diese Hörigkeit kann gelegentlich bis zum Verlust jedes selbständigen Willens und bis zur Erduldung der schwersten Opfer gehen. Krafft-Ebing hat aber nicht versäumt zu bemerken, daß ein gewisses Maß solcher Abhängigkeit »durchaus notwendig ist, wenn die Verbindung einige Dauer haben soll«. Es ist interessant, daß Sigmund Freud (1856 - 1939) sich 1918 dieser Auffassung angeschlossen hat, indem er schrieb: »Ein solches Maß von sexueller Hörigkeit ist in der Tat unentbehrlich zur Aufrechterhaltung der kulturellen Ehe und zur Hintanhaltung der sie bedrohenden polygamen Tendenzen.« Aber, sagt Freud, Krafft-Ebbings Ableitung aus dem zufälligen Zusammentreffen von Verliebtheit und Charakterschwäche bei dem einen Partner mit Egoismus bei dem anderen gehe nicht tief genug: »Analytische Erfahrungen gestatten es aber nicht, sich mit diesem einfachen Erklärungsversuch zu begnügen. Man kann vielmehr erkennen, daß die Größe des überwundenen Sexualwiderstandes das entscheidende Moment ist, dazu die Konzentration und die Einmaligkeit des Vorgangs der Überwindung. Die Hörigkeit ist demgemäß ungleich häufiger und intensiver beim Weibe als beim Manne, bei letzterem aber in unseren Zeiten immerhin häufiger als in der Antike. Wo wir die sexuelle Hörigkeit bei Männern studieren konnten, erwies sie sich als Erfolg der Überwindung einer psychischen Impotenz durch ein bestimmtes Weib, an welches der betreffende Mann von da an gebunden blieb. Viele auffällige Eheschließungen und manches tragische Schicksal - selbst von weitreichendem Belange scheinen in diesem Hergange ihre Aufklärung zu finden« (Das Tabu der Virginität, 1918). Keine sexuelle Emanzipation wird je die Möglichkeit der H. überwinden können, denn sie ist keine Frage des Rechts, sondern der sexuellen Empfindsamkeit. Und die läßt sich weder sozial noch juristisch regeln.“


    Weiter berichtet das ZPID über eine Veröffentlichung von Karin Gundel (1987):
     

      Karin Gundel zur Hörigkeit (1987)
      Gundel, K. (1987). Im Bann des anderen. Zum Phänomen der Hörigkeit. Sexualmedizin 16 (3), 112-117.

      „AB: Die Phänomene Hörigkeit und Gehorsam werden analysiert und gegeneinander abgegrenzt. Die physischen, psychischen und sozialen Voraussetzungen der Hörigkeit, ihr kriminogenes Potential, die besonderen Techniken des Hörigmachenden und die Fehler des Hörigwerdenden werden beschrieben. Die Besonderheiten beider Geschlechter in diesen Dimensionen werden einander gegenübergestellt. Typische Konstellationen männlicher Hörigkeit in der gesellschaftlichen Oberschicht des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts werden dargestellt. (Autor - ZPID)“


    Michael Gerards von der ZPID berichtet über eine Arbeit von Anita Eckstaedt (1989):

    Anita Eckstaedt (1989)

      Eckstaedt, Anita (1989). Ego-syntonic object manipulation: The formation of a submissive relationship (Ich-syntone Objektmanipulation: Die Bildung einer submissiven Beziehung). International Journal of Psycho-Analysis, 70 (3), 499-512

      „AB: Aus psychoanalytischer Perspektive wird gezeigt, dass die Verleugnung nach innen und nach außen weiterer Abwehrmaßnahmen bedarf. Letztere sind veraendernde Manipulationen am Objekt mit dem Ziel, die Realität dem inneren Beduerfnis entsprechend zu veraendern. Dem Objekt bleibt nur die Trennung, oder aber es wird durch Verfuehrung oder Drohung in ein Hörigkeitsverhaeltnis entsprechend der  folie à deux  gezwungen. Implikationen für den analytischen Prozess, in dem das ineinandergreifende und umkehrbare Wechselverhaeltnis von Täter und Opfer von besonderer Bedeutung ist, werden diskutiert. (Zeitschrift/ Michael Gerards - ZPID)“


    Wichmann-Dietl, Karin (1990)

      Dietl-Wichmann, K. (1990). Hörigkeit. Die Sehnsucht nach Unterwerfung. Betroffene erzählen, wie sie zu Gefangenen einer bizarren Leidenschaft wurden. München: Heyne.
      Das Buch der Journalistin  Karin Dietl-Wichmann "Hörigkeit. Die Sehnsucht nach Unterwerfung. Betrof- fene erzählen, wie sie zu Ge- fangenen einer bizarren Lei- denschaft wurden." wird in jeder Fallvorstellung auf 2 Seiten kommentiert von dem  Psychoanalytiker Dr. Wilhelm Schmid-Bode. Die Interpre- tationen sind für mich teilwei- se nicht nachvollziehbar.  Prolog
      KAPITEL 1: Die Sehnsucht nach Lust und Erschrecken  15 
      KAPITEL 2: Eine Hohepriesterin des Leids .... 
      KAPITEL 3: Wenn Abhängigkeit zur Sucht wird 
      KAPITEL 4: Die Faszinationskraft der Gosse 
      KAPITEL 5: Elisabeth, die ferne Herrin der Grausamkeit
      KAPITEL 6: Das Unvermögen, sich selbst zu lieben
      KAPITEL 7: Wolfgang, der nie wußte, warum .... 
      KAPITEL 8 Fesseln und Peitsche statt Nähe und Zärtlichkeit 
      KAPITEL 9: Die Gier, um jeden Preis geliebt zu werden 
      KAPITEL 10 Der blinde Traum von Harmonie und Verstehen 
      Resümee (Dr. Wilhel Schmid-Bode)
      Literaturhiwneise


    Achner & Bischof behandeln das Problem der emotionalen Abhängigkeit und Hörigkeit im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit (ich zitiere aus dem Psyndex).

    Achner & Bischof  (1992)

      Achner, T. & Bischof, H.-L.(1992). Hörigkeit und Schuldfähigkeit. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform., 75 (2-3), 136-146.

      „AB: Auf der Basis einschlägiger Literatur und relevanter psychiatrischer Gutachten wird das Phaenomen Hörigkeit in seinen unterschiedlichen theoretischen Modellen transparent gemacht und psychopathologisch durchleuchtet. Die daraus erwachsenden Konsequenzen fuer die Begutachtung der Schuldfaehigkeit werden aufgezeigt. Es wird dargelegt, dass Hörigkeit auf einer neurotischen Persoenlichkeitsverfassung mit depressiven und histrionischen Strukturanteilen sowie auf (in der Regel nicht perversen) masochistischen Neigungen unterschiedlicher theoretischer Konzeption basiert. Für die Begutachtung der Schuldfähigkeit höriger Straftäter werden Beurteilungsrichtlinien vorgeschlagen, unter anderem die Verwendung der "Beeinträchtigungsschwere-Skala" von Schepank und der Beurteilungskriterien von Rasch, wobei in jedem Fall eine differenzierte psychopathologische Analyse der zugrunde liegenden neurotischen Struktur vorzunehmen ist. Das Suchtkonzept [FN05] wird als nicht geeignet für die strafrechtliche Begutachtung Höriger betrachtet. Abschließend werden drei einschlägige Gutachtenfälle referiert. (Autor/Jutta Rohlmann - ZPID)“


    Hildegard Adler (1994)
    Adler, H. (1994). Hörigkeit - eine neurotische Perversion. Psyche, 48, (9-10), 886-902.

    An der Arbeit von Hildegard Adler (1994) mißfällt mehreres. Schon der Titel „Hörigkeit - eine neurotische Perversion“ demonstriert eine sehr fragwürdige und diskriminierende Sprache - nicht etwa im Jahre 1892, sondern 1994 -, wie sie für weite Teile der Psychoanalyse und Tiefenpsychologie leider typisch ist. Ihre Eingangsdefinition:
     

       „Hörig nenne ich einen Menschen, der, den eigenen Willen und die eigene Würde mißachtend, sich masochistisch, freud- und klaglos dem Willen eines anderen unterwirft. Ein bewegendes Beispiel für solch ein Verfallensein gibt der Schauspieler Emil Jannings als Professor Rath bzw. Unrat in dem Film Der blaue Engel.“


    Diese Definition ist bereits mehrfach fraglich und auch noch in sich widersprüchlich [FN09]. Das Beispiel Prof. Unrat ist zwar nicht schlecht, aber es handelt sich bei ihm doch nur um eine Erstmanifestation.


    wird ergänzt und fortgesetzt


    Querverweise:
    • Konzepte der Geschäftsunfähigkeit in Psychologie und Psychopathologie aus Sicht der Allgemeinen und Integrativen Psychotherapie.
    • Vorläufige Literaturliste Geschäftsunfähigkeit, Willenspsychologie, Psychopathologie und Diagnostik, emotionale Abhängigkeit, pathologische Bindung und Hörigkeit
    • Dependente Persönlichkeitsstörung DSM-IV 301.6 und ICD-10 Diagnostische Leitlinien und Forschungskriterien F60.7.
    • Bindungs-Paradoxa, pathologische Bindungen und andere nicht ohne weiteres verständliche Bindungserscheinungen - auch im Alltag
    • Übersicht Bindungsforschung in der GIPT
    • Überblick: Zwischenmenschliche Beziehungen, Liebe, Sex, Sexuelle Abweichungen und Störungen, Mißbrauch, Psychopathologie, Sex- und Beziehungs- Kriminalität, Psychotraumatologie und Viktimologie.



    Fußnoten
    FN01  Das Wichtigste dabei ist vielleicht, dass sich durch die Gewöhnung an den Gehorsam eine Art Mechanismus der ihres Motives unbewussten, mit automatischer Sicherheit functionirenden Folgsamkeit ausbilden kann, der mit Gegenmotiven gar nicht zu kämpfen hat, weil er unter der Schwelle des Bewusstseins liegt und von dem herrschenden Theil wie ein todtes Instrument gehandhabt werden kann.
    FN02  Nicht zu verwechseln mit J. St. Mill's „Hörigkeit der Frau". Was Mill mit diesem Ausdrucke bezeichnet, sind Gesetze und Sitten, sociale und historische Erscheinungen. Hier aber sprechen wir von jedesmal individuell besonders motivirten Thatsachen, die mit Sitten und Gesetzen geradezu im Widerspruch stehen.
    FN03  Der Mann wendet sich, wenn eine Eroberung gelungen ist, zu einer anderen, oder zu anderen Geschäften, das Weib wird durch den Besitz enger an den Mann gefesselt. Man sehe, auf welcher Seite bei nicht mehr ganz neuen Verhältnissen die Leidenschaft, auf welcher die Lauheit ist.
    FN04  Teilweise merkt man dem Werk die Zeit an, zu der es entstand. Darum geht es hier aber nicht, es sei daher nur kritisch angemerkt.
    FN05  Die Arbeit verkennt offensichtlich den Zusammenhang zwischen Sucht, Zwang und Abhängigkeit durch eben letztgenanntes Merkmal. Im übrigen hat Hörigkeit ganz eindeutig suchtartigen Charakter, der sich zwar nicht auf einen Stoff bezieht, aber auf einen Menschen. Das wesentliche Merkmal ist die Unfähigkeit, sich vom Suchtobjekt trennen zu können.
    FN06 ZPID - Zentralstelle für Psychologische Information und Dokumentation. Deutsche Psychologische Literaturdatenbank.
    FN07  Darunter versteht man seit 1873 / 1877 das Phänomen, daß eine bio-psycho-soziale Störung eines Menschen A in Partnerschaft von seiner PartnerIn B "übernommen" wird.
    FN08  Besonders darunter haben die Homosexuellen gelitten. Das Wort „Perversion" sollte nur wenigen und besonders scheußlich empfundenen Sachverhalten vorbehalten bleiben und ansonsten aufgrund seines diskriminierenden Charakters aus der Wissenschaft, Psychopathologie und Psychotherapie weitgehend verschwinden.
    FN09  Hörigkeit darf gerade nicht mit Masochismus verwechselt werden. Falls man aber Hörigkeit unter Masochismus subsummierte, so stünde dazu in Widerspruch das genannte Merkmal des Freudlosen, weil doch gerade zur masochistischen Unterwerfung die Lust dazu gehört, Lust ist aber nichts Freudloses.
    FN10  Zum Wesen einer Persönlichkeitsstörung gehört es, daß sie sich durch ganze Leben zieht und nicht nur hin und wieder aufscheint. Im DSV-IV (dt. 1996, S. 712)  heißt es: „Persönlichkeitszüge stellen überdauernde Muster des Wahrnehmens, der Beziehungsgestaltung und des Denkens über die Umwelt und über sich selbst dar. Sie kommen in einem breiten Spektrum sozialer und persönlicher Situationen zum Ausdruck. Nur dann, wenn Persönlichkeitszüge unflexibel und unangepaßt sind und in bedeutsamer Weise zu Funktionsbeeinträchtigungen oder subjektivem Leiden führen, bilden sie eine Persönlichkeitsstörung. Das wesentliche Merkmal einer Persönlichkeitsstörung ist ein andauerndes Muster von innerem Erleben und Verhalten, das merklich von den Erwartungen der soziokulturellen Umgebung abweicht und sich in mindestens zwei der folgenden Bereiche bemerkbar macht: Denken, Affektivität, Beziehungsgestaltung oder Impulskontrolle (Kriterium A). Dieses überdauernde Muster ist in einem weiten Bereich unflexibel und tiefgreifend (Kriterium B). Es führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Leiden oder zu Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen (Kriterium C). Das Muster ist stabil und langdauernd und sein Beginn kann zumindest bis zur Adoleszenz oder bis zum frühen Erwachsenenalter zurückverfolgt werden (Kriterium D). Das Muster kann nicht besser als Manifestation oder Folgeerscheinung einer anderen psychischen Störung erklärt werden (Kriterium E) und geht nicht auf  die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (z. B. Droge, Medikament, Exposition gegenüber einem Toxin) oder eines medizinischen Krankheitsfaktors (z. B. ein Kopftrauma) zurück (Kriterium F). Für jede der Persönlichkeitsstörungen werden spezifi-sche diagnostische Kriterien vorgegeben. Die Items der Kriterienkataloge werden für jede einzelne Persönlichkeitsstörung in der Rangfolge abnehmender diagnostischer Wichtigkeit aufgelistet, sofern relevante Daten zur diagnostischen Relevanz vorliegen." Der ICD (dt. 1994, S. 151 - 152) enthält in den „Forschungskriterien" in etwa die gleichen.


    wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und fortgesetzt

    Zitierung
    Sponsel, R. (DAS).  Kommentierte Literaturübersicht Hörigkeit. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/gipt/sex/hoerig.htm
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