Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=01.12.2012 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung:  28.12.15
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  & .Copyright

    Anfang_Stellungnahmen zum Fall Gustl F. Mollath_ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich Gustl F. Mollath, und hier speziell zum Thema:

    Stellungnahmen zum Fall Gustl F. Mollath
    Zur Wiederaufnahme gehts hier und zur Revision hier, Aktuelles hier.

    Vom 27.02.2006 - 06.08.2013 untergebracht in Erlangen, Bayreuth, Straubing, Bayreuth.
    2717 Tage = 7 Jahre 5 Monate und 6 Tage. Steuerzahlerkosten über 750 000 €.


    Albrecht Dürer 1521. Ausschnitt aus der Verleumdung des Apelles / Nordwand.
    Farbdia von 1943/45 © Zentralinstitut für Kunstgeschichte München
    Merkwürdiger Zufall: Das Dürerjahr war auch das Gustl F. Mollath Jahr
    Der große Nürnberger kannte seine Justiz. Und daran scheint
    sich die letzten 500 Jahre nicht so viel geändert zu haben.
    (Nach einer Anregung Mollath im NürnbergWiki)

    Rudolf Sponsel, Erlangen

    An die Medien: wenn Sie eine Stellungnahme wünschen, schreiben Sie eine Mail mit Ihrem Anliegen.



    Aktuelles
    • Revision vom BGH abgelehnt - eine sehr schlechte Entscheidung  (28.12.15)
    • Prof. Henning-Ernst Müller im beck-blog (22.11.14): Fall Mollath - Einige Anmerkungen zur schriftlichen Urteilsbegründung des LG Regensburg.
    • Schriftliche Urteilsbegründung Landgericht Regensburg [PDF], ohne Schwärzungen bei Dr. Strate [PDF]




    Dokumentation einer Anfrage zum Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zur Einweisung zur Beobachtung nach § 81 StPO aus 2001 nur verfassungskonform bei Mitwirkungsbereitschaft des Betroffenen (8.12.12)

    Hintergrund: In Bayern wurde der Rechtsstaat, wenn CSU-Belange berührt sind, seit 24. April 1961 im Prinzip aufgehoben. Der Fall Dr. Zimmermann (Old Schwurhand) und seine medizinischen Gutachter (22.3.13)

    Stand der Mollath Verfahren [Letzte Übersicht bei Dr. Strate 13.12.2013]
    Eine Übersichts-Tabelle ist in Arbeit,  muss aber noch geprüft werden, bevor sie ans Netz kann.
    Erklärungen Dr Strate zum Stand der Verfahren: 20.06.2013, 09.07.2013, 26.07.2013, 13.12.2013,

    Revision

    • Revision vom BGH abgelehnt - eine sehr schlechte Entscheidung (28.12.15)
    • Revision Gustl F. Mollaths gegen das Wiederaufnahmeurteil.


    Wiederaufnahmeverfahren LG Regensburg

    • Übersichtsseite: Wiederaufnahmeverfahren Mollath.
      • Pressemitteilung LG Regensburg: 17 Verhandlungstage anberaumt.


    Mollaths und Heidingsfelders Kampf gegen Gewaltmaßnahmen und Falschbehandlungen im Maßregelvollzug

    • Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in deutschen Krankenhäusern bei Generalstaatsanwalt Nerlich.
    • Mollaths Kampf gegen die Fixierung.
    • Besonders steht die Frauenforensik in Taufkirchen in der Kritik.


    Andere Verfahren im Umfeld der Mollath-Verfahren

    • Unterlassungsklage gegen NürnbergWiki.


    Stellungnahmen zur Reform des § 63 StGB

    • Mein Vortrag in Nürnberg am 17.12.2013 zur Buchvorstellung Staatsversagen auf höchster Ebene  (19.12.13)
    • Internet Mahnwachen zur Reform des Rechtswesens, der forensischen Psychiatrie (20.8.13)
    • Rechtsfehler bei Unterbringung und im Maßregelvollzug besonders hinsichtlich forensisch-psychiatrischer Gutachten. Beiträge, Vorschläge und Anregungen zur Diskussion der Reform um die §§ 63 ff StGB mit einer kritischen Analyse der letzten Stellungnahme des BZK Bayreuth vom 4.3.13 zu Gustl F. Mollath. (14.8.13)
    __
    Stellungnahmen Fall Gustl F. Mollath
    • Zur Wiederaufnahme Mollath: Ulrike Löw von den Nürnberger Nachrichten lernt es nicht mehr  (20.12.13)
    • Bericht von Frau Wolff von der Diskussionsveranstaltung Dr. Strate ./. Prof. Dr. Kröber am 26.11.2013 in Potsdam
    • Buchpräsentation Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss. (7.11.13)
    • Mollath-Unterstützerkreis: Spendenkonto-Auseinandersetzung  (18.10.13)
    • Verfassungsbeschwerde vom 11.1.2012 nach über eineinhalb Jahren endlich stattgegeben: einstimmig!  (6.9.13)
    • Rechtsfehler bei Unterbringung und im Maßregelvollzug besonders hinsichtlich forensisch-psychiatrischer Gutachten. Beiträge, Vorschläge und Anregungen zur Diskussion der Reform um die §§ 63 ff StGB mit einer kritischen Analyse der letzten Stellungnahme des BZK Bayreuth vom 4.3.13 zu Gustl F. Mollath.
    • Mollath ist frei - Wiederaufnahme zugelassen. (6.8.13)
    • Das Meinungsachten in der forensischen Psychiatrie. (3.8.13)
    • Eindrücke von der Veranstaltung der Grünen mit Dr. Runge, Michael Kasperowitsch und Dr. Strate  (30.7.13)
    • Eindrücke von der Mollath Kundgebung, Ersatzrede, Bilder (28.7.13)
    • Was lehrt uns der Fall Mollath über die multiple Dauerkrise? (27.7.13)
    • Mollath: Plan C  - Strategie nach Wiederaufnahmeentscheidung  (25.7.13)
    • Kurze Erklärung zur Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge  (24.7.13)
    • Grußwort zur Kundgebung und Demonstration am 27.7.2013 Nürnberg, Kornmarkt 14-16.30 Uhr  (24.7.13)
    • Kritische Ergänzungen zu Gruhles Wahnverständnis (auf das sich Kröber beruft): Hauptschwachstelle "ohne Anlass" der unbrauchbaren Wahndefinition, Widerspruch zum fehlenden Anlass-Postulat. (21.7.13)
    • Kommentar zum Interview Dr. Leipziger im Nordbayernkurier: Nichts dazu gelernt (18.7.13)
    • Stimmen hören in Mollath GA: Die Umdeutung der inneren Gewissensstimme - Der Fehler breittreten von Möglichkeiten als suggestive Induktion (18.7.13)
    • Kritische Anmerkung zu Kröbers Wahnverständnis im Telepolis Interview vom 4.7.13  (17.7.13)
    • Mindestanforderungen für forensische Prognosegutachten und ihre Einhaltung bei Gustl F. Mollath durch den Nürnberger, Bayreuther, Berliner und Ulmer Gutachter. (20.5.13)
      • Nur für methodisch Versierte und Interessierte: Eigenwert-Analysen der Korrelations-Matrizen zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten des Nürnberger, Bayreuther, Berliner und Ulmer Mollath Gutachters   (20.5.13)
    • Komplotthypothese mehr als gerechtfertigt und keineVerschwörungstheorie (17.5.13) (14.5.13)
    • Zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 26.4.13, mitgeteilt am 29.4.13.
      • Kritischer Kommentar zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 26.4.13, mitgeteilt am 29.4.13.
    • Prof. Pfäfflins Auseinandersetzung mit dem Prognosethema und seiner Problematik  (30.4.13)
    • Andere Fehler im Ulmer Gutachten [Daten-Fehler] (30.4.13)
    • Ulmer Gutachter findet 2010 keine Allgemeingefährlichkeit und bejaht sie doch (23.4.13)
    • Gesammelte RS-Beiträge zum Fall Mollath in blogs, Leserbriefen u.a..  (6.4.13)
    • Prof. Kröbers Beweisfragen für sein Gutachten vom 27.06.2008  (4.4.13)
    • Zum Sinn und Nutzen der Gutachten-Kritik (3.4.13, im beck-blog der Zensur zum Opfer gefallen)
    • Detailanalyse Befund-Fehler im Bayreuther GA vom 25.7.2005 (2.4.13)
    • Wer Befunde frisiert gehört eigentlich angeklagt und als Gutachter dauerhaft entsorgt - Zur neuen Stellungnahme Dr. Leipzigers  (30.3.13)
    • Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft (19.3.13)
    • Aussagepsychologische Analyse von Mollaths Willenserklärungen und der Einstellungsverfügung der Augsburger Staatsanwaltschaft.  (8.3.13)
    • Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg beim Neujahrsempfang zum Fall Mollath.
    • Kommentare zu einigen kritischen Medienberichten über den Fall Gustl Mollath (17.12.12)
      • Basisinformationen:
        • Abstract - Zusammenfassung - Summary zur Wirr-Hypothese zum "Konvolut".
        • Der Hypothesenraum der Wirr-Hypothese  - oder wie kommt es zu Wirr-Bewertungen?
        • Mindeststandards für Schuldfähigkeitsgutachten.
        • Die Schuldfähigkeitsprüfungserfordernisse im Fall Mollath.
        • Kriterien für ein wissenschaftliches forensisches Gutachten.
      • Kritik einiger Medien Artikel - Die neue Strategie des politischen Justizsytems.
        • Zeit Online Artikel 14.12.12.
        • Spiegel Online Artikel 14.12.12.
        • Tagesspiegel Artikel 15.12.12.
        • Nürnberger Nachrichten 18.12.12. * Leserbrief.
        • Spiegel 51,2012: Lakotta: Schizo-Protestbürger.
        • Nürnberger Nachrichten 21.12.12: Ulrike Löw nicht lernfähig.
        • Lakotta manipuliert Telefon-Interview mit Dr. Simmerl.
        • Eine Anmerkung zu Lakottas manipulativen Blog-Eintrag.
        • Medien-Hochstapler KandidatInnen in der forensisch-psychiatrischen Berichterstattung.
        • Analyse und Kommentar zu Ulrike Löws  "Was tun mit wirren Angaben?" (NN 29.12.12)
        • Prof. Nedopil in den NN 2.1.13 zur Möglichkeit einer Begutachtung nach Aktenlage. (3.1.13)
        • Kommentar zur Begutachtung überhaupt und nach Aktenlage im Besonderen (3.1.12)
    • Erklärung zu den Irreführungen der Öffentlichkeit durch Jusztizministerin Dr. Beate Merk hinsichtlich der "Gut"achten über Gustl F. Mollath. 10 Fragen an die Ministerin. (13.12.12)
    • Am Ende doch verrückt? Leserbrief an die SZ  (10.12.12)
    • Faksimile-Beleg aus dem Dr. Simmerl Gutachten (7.12.12)
    • Bayreuther BZK versuchte massiv Einfluss auf Dr. Simmerl zu nehmen (5.12.12)
    • Erklärung zum Bayerischen Richterverein in Sachen Mollath. Rückkehr zur Sachlichkeit. (5.12.12)
    • Ergebnisse des Mainkofener Gutachtens vom 26.09.2007. * Zusammenfassung  (4.12.12)
    • Wiederaufnahme. (1.12.12)
    • Manipulative Textmontage im Bayreuther Gutachten vom 25.7.2005 über Gustl F. Mollath. (1.12.12)
    • Erklärung zur Pressemitteilung des Generalstaatsanwalts Nürnberg vom 27.11.2012 zum Fall Gustl F. Mollath. (28.11.12)
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    Rund um die Unterstützung für Gustl F. Mollath
    • Unterstützerkreise und Unterstützerszene - Vorschläge zur Sprachregelung.
    • Verfügungsklage gegen das NürnbergWiki: Der Sonderrevisionsbericht - vertraulich - Prüfungsnummer 20546 - der Hypovereinsbank.
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    Forensisch-psychopathologische Gutachtenfehler
    Ausgearbeitete Kategorin sind zu der entsprechenden Seite verlinkt. Noch nicht ausgearbeitete sind grau mit einem Link [ÜBK] zum bisherigen Konzept auf der Überblicks- und Verteilerseite:
    • Überblicks- und Verteilerseite: Potentielle Fehler in forensisch-psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl F. Mollath mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger RichterInnen-Fehler.
      1. Absolute Fehler (AbsF)[ÜBK]
        • Akte, Aktenlage, Aktenanalyse, Gutachten nach Aktenlage  (25.8.13)
          • Kritische Analyse "Blitzlicht Aktengutachten" von Prof. Dr. Kröber (17.11.13)
        • Mindestanforderungen für forensische Prognosegutachten und ihre Einhaltung bei Gustl F. Mollath durch den Nürnberger, Bayreuther, Berliner und Ulmer Gutachter.   (20.5.13)
          1. Nur für methodisch Versierte und Interessierte: Eigenwert-Analysen der Korrelations-Matrizen zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten des Nürnberger, Bayreuther, Berliner und Ulmer Mollath Gutachters   (20.5.13)
      2. Allgemeine Fehler (AllgF) [ÜBK]
      3. Allgemeiner Anamnese Fehler (AnamF) [ÜBK]
      4. Forensische Anamnese Fehler (Devianz) (FADF) [ÜBK]
      5. Annahme-  / Voraussetzungs-Fehler (AnVoF) [ÜBK]
      6. Befund-Fehler (BefF) mit den Hilfsseiten Symptomlisten undSyndromlisten.
        • Detailanalyse Befund-Fehler im Bayreuther GA vom 25.7.2005 (2.4.13)
      7. Beweisfragen-Fehler (BewF).  (01.09.13)
        • Das Meinungsachten in der forensischen Psychiatrie (Vorlauf zu den Beweis-Fehlern)
      8. Darstellungs-Fehler (DarF). [ÜBK]
      9. Daten-Fehler (DatF).
      10. Diagnose-Fehler (DiagF)  (02.10.13)
      11. Dokumentations-Fehler (DokF). [ÜBK]
      12. Evaluations-Fehler (EvaF). [ÜBK]
      13. Explorations-Fehler  (ExpF).
        • Suggestivfragen
          • Die 12 Verbote ("Hauptsünden") in Vernehmungen.
        • Aussagepsychologie.
      14. Kontroll-Fehler (KonF). [ÜBK]
        • Kontrolle forensischer Gutachten und ihres Missbrauchs in Psychologie und Psychiatrie, Staat, Justiz, Polizei und Verwaltung.
      15. Methoden-Fehler (MethF). [ÜBK]
        • Analyse der SKID II Befragung Mollaths durch Prof. Dr. Pfäfflin am 30.11.2010  (26.12.12)
          • Belegseite: SKID - Strukturiertes Klinisches Interview für DSM-IV.  (26.12.12)
      16. Planungs-Fehler (PlanF). [ÜBK]
      17. Untersuchungs-Fehler  (UntF).
      18. Validitäts-Fehler (ValF). [ÜBK]
    _
    Schuldfähigkeit, Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit
    • Bloße psychopathologische Diagnosen genügen nicht - Der häufigste forensisch-psychopathologische Fehler bei der Schuldfähigkeitsprüfung.
    • Einsicht und Einsichtsfähigkeitin Recht, Psychologie, Psychopathologie und Psychiatrie.
    • Forensisch psychologisch-psychopathologische Schuldfähigkeitsprüfung.


    Grundlegende Arbeiten

    • Was ist ein wissenschaftliches forensisch-psychopathologisches Gutachten?
    • Interlokut, Schuldinterlokut, Tatinterlokut, Problem der Anknüpfungstatsachen.
    • Juristisches Denken. Gibt es eine kognitive Eigenwelt der Rechtswissenschaft? Erörtert am Beispiel Betreuung und Geschäftsfähigkeit.
    • Lit: Sprache, Kommunikation und (Un-) Verständlichkeit des Rechts.
    • Beweis und beweisen in der Kriminologie und im Recht.


    Justizkritik

    • Unrecht im Namen des Rechts.


    Politik und Gesellschaftskritik (> Überblick Politik in der IP-GIPT)

    • Die verwahrloste Amigorepublik am Beispiel der Finanz- und Schuldenkrise: Beginn . 8.2.2007  * Glossar  * Dokumentation  2013: 4Q13, 3Q13, 2Q13, 1Q13  *   Dokumentation  2012: 4Q12, 3Q12, 2Q12, 1Q12  *  Dokumentation: 2011:  4Q11, 3Q11, 2Q11, 1Q11,      Dokumentation: 2010:  4Q10, 3Q10, 2Q10,1Q10 *  Dokumentation: 2009:  4Q09, 3Q09, 2Q09, 1Q09,      Dokumentation: 2008:  4Q08, 3Q08, 2Q08, 1Q08   * Dokumentation: 2007:  4Q07, 3Q07, 2Q07, 1Q07.
    • Die verwahrloste Amigorepublik am Beispiel der Staatsverschuldung (> 2012) Dass es auch anders geht kann man an den schuldenfreien Gemeinden z.B. in Bayern sehen. Die mittelfränkische Katastrophe ist analog der Mollath-Justiz Nürnberg.


    Künstlerische Justizkritik

    • 50 Jahre BVerfG.
    • Der Charakter und sein Preis.
    • Justitiabilder aus den 74-76er Jahren.


    Materialien > Psychiatrisierung als Disziplinierungsmittel des Staates.

    • Gustl-for-help.
    • Gustl F. Mollaths Auftritt am 16.3.2003 im Kommentargottesdient der Lorenzkirche (youtube)
    • Der Sonderrevisionsbericht - vertraulich - Prüfungsnummer 20546 - der Hypovereinsbank.
    • Gerhard Mesenich: Reifenwahn - ingenieurwissenschaftliche Analyse, 2.Teile im Fall Gustl F. Mollath.
    • Dr. Strate (Stand 15.11.2014, chronologisch, neuere oben) Zum Buch.
      • Schriftliches Urteil des Landgerichts Regensburg im Strafverfahren gegen Gustl Mollath [PDF]
      • Mitteilung von Rechtsanwalt Gerhard Strate vom 5.11.2014
      • Doku Hauptverhandlungstage: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15PV-POtA-IT-M, Urteil: EV1, Dok, EV2,
      • Beschluss des OLG Bamberg vom 24.3.2014
      • Gegenvorstellung der Verteidigung an das OLG Bamberg vom 27.3.2014
      • Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.3.2014
      • Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 4.6.2014 in dem Klagerzwingungsverfahren
      • Erklärung der Verteidigung zum Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 21.6.2014
      • Schreiben an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 10.2.2014
      • Mitteilung der Verteidigung vom 10.1.2014
      • Mitteilung der Verteidigung vom 7.1.2014
      • Schreiben des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 6.1.2014
      • Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München vom 30.12.2013
      • Anmerkung der Verteidigung vom 30.12.2013
      • Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 4.12.2013
      • Nachtrag zur Anmerkung der Verteidigung vom 17.11.2013  (mit "Blitzlicht Aktengutachten")
      • Anmerkung der Verteidigung v. 16.11.2013 ("Blitzlicht Aktengutachten")
      • Stellungnahme der Verteidigung zu der Presseerklärung des ZBB e.V. (25.10.2013)
      • Mitteilung der Verteidigung (Spendenkonto-Auseinandersetzung) vom 15.10.2013
      • Schriftsatz vom 19.9.2013 an das OLG München zur Ergänzung des Klagerzwingungsantrages
      • Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 2.9.2013 (zum angeblichen Verstoß gegen § 353d Nr. 3 StGB)
      • Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.8.2013
      • Erklärung der Verteidigung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.8.2013
      • Die Gutachten und Stellungnahmen
        • Gutachten des Dr. Klaus Leipziger vom 25.7.2005
        • Gutachten des Dr. Hans Simmerl vom 26.9.2007
        • Gutachten des Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber vom 27.6.2008
        • Gutachten des Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin vom 12.2.2011
        • Gutachten des Dr. Friedrich Weinberger vom 30.4.2011
        • Gutachterliche Stellungnahme des Prof. Dr. Klemens Dieckhöfer vom 8.2.2012
        • Protokoll der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth vom 9.5.2011
        • Ärztliche Stellungnahmen der Bezirkskrankenhäuser Straubing und Bayreuth an die Strafvollstreckungskammern in Regensburg und Bayreuth (2008 - 2012)
        • Betreuungsakte des Vormundschaftsgerichts Bayreuth 2006 (Auszüge)
      • Erwiderung der Verteidigung vom 18.7.2013
      • Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg vom 17.7.2013
      • Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.7.2013
      • Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 16.7.2013
      • Beschwerdebegründung der Verteidigung vom 16.7.2013
      • Beschluss des Landgericht Regensburg vom 15.7.2013

      • Schriftsatz der Verteidigung an das Landgericht Regensburg vom 14.7.2013
      • Stellungnahme der Verteidigung vom 12.7.2013
      • Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013
      • Begründung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer vom 9.7.2013
      • Erklärung der Verteidigung zum Stand der Verfahren in Sachen Gustl Mollath vom 9.7.2013
      • Erwiderung der Verteidigung vom 5.7.2013
      • Dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters vom 5.7.2013
      • Schriftsatz an das Landgericht Regensburg vom 4.7.2013
      • Verfassungsbeschwerde vom 4.7.2013
      • Erklärung der Verteidigung zu der Entscheidung eines Amtsrichters aus der Freien und Hansestadt Hamburg vom 2.7.2013
      • Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 27.6.2013
      • Erklärung der Verteidigung vom 24.6.2013
      • Beschluss des OLG Nürnberg vom 24.6.2013
      • Erwiderung der Verteidigung vom 18.6.2013
      • Stellungnahme des Generalstaatsanwalts Nürnberg vom 7.6.2013
      • Schriftsatz an das Amtsgericht Hamburg vom 26.5.2013 zum angeblichen Verstoß gegen § 353d Nr. 3 StGB
      • Erklärung der Verteidigung zum Stand der Verfahren vom 20.6.2013
      • Schriftsatz vom 20.6.2013 zum Beweiswert des auf den 3.6.2002 datierenden Attests
      • Zur Unterscheidung Verfolgbarkeit/ Nichtverfolgbarkeit in Dr. Merks Interview [wollf-blog 4.6.13]
      • Schriftsatz der Verteidigung vom 29.5.2013 zur Zulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde.
      • Presseerklärung der Verteidigung vom 28.5.2013
      • Beschwerdeschriftsatz der Verteidigung vom 28.5.2013
      • Vermerk der Vorsitzenden Richterin der 7. Strafkammer des LG Regensburg vom 28.5.2013
      • Stellungnahme der Verteidigung vom 24.5.2013
      • Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.5.2013
      • Schriftsatz vom 9.5.2013 zum Antrag auf Unterbrechung der weiteren Vollstreckung
      • Schriftsatz vom 7.5.2013 zur Übernahme des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft
      • Schriftsatz vom 1.5.2013 zur Ergänzung des Wiederaufnahmeantrages der Verteidigung
      • Presseerklärung der Verteidigung vom 29.4.2013
      • Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth vom 26.4.2013
      • Ergänzende Stellungnahme des BKH Bayreuth vom 16.4.2013
      • Schriftsatz vom 12.4.2013 zur Erledigungserklärung der Unterbringung
      • Stellungnahme des BKH Bayreuth vom 4.3.2013 und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Fortdauer der Unterbringung vom 27.3.2013
      • Presseerklärung vom 12.4.2013
      • Ergänzung der Begründung der Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens vom 26.3.2013
      • Presseerklärung der Verteidigung vom 22.3.2013
      • Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013
      • Presseerklärung der Verteidigung vom 27.2.2013
      • Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens
      • Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens
      • Presseerklärung zum Wiederaufnahmeantrag i.S. Gustl Mollath vom 19.2. 2013
      • Wiederaufnahmeantrag i.S. Gustl Mollath vom 19.2. 2013
      • Strafanzeige i.S. Gustl Mollath wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung vom 4.1.2013
    • Schlötterer, Wilhelm (2009). Macht und Machtmissbrauch. Von Strauß bis Seehofer. Ein Insider packt aus. München: Heyne.
    • Ritzer, Uwe & Przybilla, Olaf (2013) Die Affäre Mollath. München: Droemer. (3.6.13)
    • Verfahren und Aktenzeichen (nach dejure, Stand 25.6.13):
      • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2006 - 7 KLs 802 Js 4743/03
      • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 6/07
      • LG Bayreuth, 09.06.2011 - StVK 551/09
      • OLG Bamberg, 26.08.2011 - 1 Ws 337/11
      • OLG Bamberg, 09.12.2011 - 1 Ws 337/11
      • LG Bayreuth, 30.07.2012 - StVK 551/09
      • LG Bayreuth, 01.02.2013 - StVK 551/09
      • LG Bayreuth, 26.04.2013 - StVK 551/09
      • LG Regensburg, 28.05.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13
      • LG Bayreuth, 10.06.2013 - StVK 551/09
      • OLG Nürnberg, 24.06.2013 - 1 Ws 268/13
      • BVerfG - 2 BvR 371/12 (anhängig)
      • LG Regensburg - 7 KLs 151 Js 22423/12 (anhängig)
      • LG Regensburg - 7 KLs 151 Js 4111/13 (anhängig)


    Meinungen und Diskussion (Kleine Auswahl: AgentInnen des Unrechts und politisch willfährige Büttel werden hier nicht genannt).

    • Überarbeiteter Vortrag Prof. Dieckhöfers vor Münchner Medizinstuden GEP 22.02.2014. > Leseprobe.
    • Arbeitsgemeinschaft Solidarität mit Gustl Mollath: gustl-for-help.
    • Beck-blog Mollath (Prof. Dr. Henning Ernst Müller).
    • De legibus blog (Oliver Garcia)
    • Ein Buch Lesen.
    • Fritz Letsch Mollath blog.
    • SZ-Artikelserie und Leserbriefe.
    • Internet-Law, RA Th. Stadler,  u.a.)
    • Gustl Mollath im NürnbergWiki.
    • Opa-Blog.
    • Report Mainz zu Gustl F. Mollath. [HP]
    • NN-Artikel von Michael Kasperowitsch, z.B. Mollath: Glaubwürdigkeit der Zeugin "tief erschüttert". Details des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft bekannt geworden - vor 10 Stunden (NN 23.3.13). Dem Journalisten kommt für die öffentliche Aufdeckung des Falles große Bedeutung zu.
    • Unterstützergruppe des Ulvi Kulac(Fall Peggy) [Kooperation]
    • Unrecht im Namen des Rechts: Psychiatrisierung als Disziplinierungsmittel des Staates.
    • Whistleblower-Netzwerk.
    • Wolff-Blog.
      • Bericht von der Diskussionsveranstaltung Dr. Strate ./. Prof. Dr. Kröber am 26.11.2013 in Potsdam.
    • X: ... und viele andere ...




    Wer Befunde frisiert gehört eigentlich angeklagt und als Gutachter dauerhaft entsorgt - Zur neuen Stellungnahme Dr. Leipzigers [Telepolis 30.3.13]
    Dr. Leipziger hat wahrscheinlich eine Stellungnahme zur Frage weiterer Unterbringung nach  § 67e StGB abgegeben. Auf seine Meinung sollte es aber nicht weiter ankommen, zumal ja ohnehin klar ist, dass er sich als forensischer Gutachter im Fall Mollath vollkommen disqualifiziert hat, ebenso wie die seine "Gut"achten "kontrollierenden und prüfenden" Richter. Seine Fehlerliste ist lang, ich bin bei einfacher Zählung bei seinem entscheidenden "Gut"achten vom 25.7. 2005 auf 41 Fehler gekommen, darunter viele schwere, von denen jeder für sich allein es unbrauchbar macht. Ich nehme an, er bleibt aus juristischen Gründen bei seiner hanebüchenen „Haltung“ -  bis zum bitteren Ende. Wer Befunde frisiert – das kommt mir so ähnlich vor wie Urkundenfälschung (wie beurteilen dies JuristInnen?)  - gehört eigentlich angeklagt und wenigstens als "Gut"achter dauerhaft entsorgt. Aber vielleicht kommt das ja noch, wenn die nicht-bayerische Mollath-Justiz sich der Sache annimmt.
         Anmerkung: Zur Befundkompetenz der Psychiatrie macht Margraf (1994, S.7, Mini-DIPS) eine interessante Mitteilung: "Rosenhan (1973) ließ zwölf freiwillige Versuchspersonen ohne jegliche psychische Störungen in verschiedene psychiatrische Kliniken einweisen. Bei der Aufnahme sollten die Pseudopatienten lediglich ein Symptom berichten, ansonsten jedoch völlig zutreffende Angaben über sich und ihre Lebensumstände machen. Als Symptom wählte der Autor ein Verhalten aus, das noch nie in der Fachliteratur beschrieben worden war: Die Versuchspersonen sollten angeben, sie hörten Stimmen, die (in deutscher Übersetzung) "leer", "hohl" und "bums" sagten. Unmittelbar nach der Aufnahme berichteten die "Patienten" nicht mehr von diesem Symptom und verhielten sich auch ansonsten völlig normal. Trotzdem wur-den alle Patienten als psychotisch diagnostiziert (elfmal als schizophren, einmal als manisch-depressiv). Es lag also ein außerordentlich hohes Ausmaß an diagnostischer Übereinstimmung vor. Dennoch waren alle Diagnosen falsch, sie besaßen also keine Validität."

    Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft
    Ich freue mich einerseits, dass nun beide Anträge zur Wiederaufnahme dem Gericht zur Prüfung auf Zulassung vorgelegt werden können. Wie das Gericht entscheidet wissen wir nicht. Dennoch ist es ein großer Erfolg, ein wichtiger Etappensieg, überhaupt so weit gekommen zu sein. Aber ich bleibe skeptisch, nach allem, was die Mollath-Justiz bislang gezeigt hat, zuletzt die unglaubliche Einstellungsverfügung der Augsburger Staatsanwaltschaft. Daher möchte ich erst die rechtliche Bewertung Dr. Strates oder Prof. Müllers abwarten. Für Gustl F. Mollath wird es eine tiefe Genugtun und Befriedigung sein, nunmehr an der Treppe (Anträge) des Vorhofs (Zulassung) seiner Wünsche angelangt zu sein. Abheben wird er nicht. Dafür ist er ein zu kritischer Kopf und hat zu viel mitgemacht. Dennoch: Das alles hätten wir vor einem Jahr noch kaum zu träumen gewagt. Aber wir werden wachsam bleiben.  Rudolf Sponsel 19.3.2013

    Wiederaufnahme. Das ist eine gute, sehr gute Nachricht für Gustl F. Mollath und seine UnterstützerInnen.
    Als ich am Freitag um die Mittagszeit über das Bayerische Fernsehen erfuhr, dass Frau Dr. Merk die Wiederaufnahme beantragen lässt, dachte ich im ersten Moment, ich höre nicht richtig. Mein Gemütszustand war ein Gemisch aus Überraschung, ja ungläubigem Staunen, unbändiger Freude, Erleichterung und einer tiefen Befriedigung. Beschwingt begab ich mich auf einen Mittagsspaziergang durch den Schloßgarten, um danach in meinem Stammcafe eine Runde auf diese tolle Nachricht der Wiederaufnahme zu spendieren. So einfach geht das gemeinhin als sehr schwierig bewertete Wiederaufnahmeverfahren, wenn die hohe Politik es nur will. Wieder was dazu gelernt.
        Ich denke, politisch war es allerhöchste Eisenbahn für die Justizministerin.
    Als nächstes Ziel erscheint aus meiner Sicht, dass Gustl F. Mollath Weihnachten draußen ist oder zumindest Urlaub bekommt. Er benötigt auch materielle Unterstützung. Er hat buchstäblich nichts. Seine ganze persönliche Habe ist für ihn verloren. Die Seelenmörder haben ihm fast noch seine Identität geraubt. Nicht einmal ein Bild von seiner Mutter haben sie ihm gelassen: ungeheuerlich! Das ist ein Fall für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

    Ein ganz großes Dankeschön an die Medien (ich glaube, ich muss meine überkritische Medienhaltung überprüfen). Ohne ihre konzertierte und geballte Kraft wäre es nicht gegangen. Nie waren so viele aus den unterschiedlichsten Ecken und Enden einer Meinung. Diesem Mann muss Gerechtigkeit widerfahren. Und das geht nur über die Wiederaufnahme. Danke an alle, die uns geholfen haben und weiter helfen.

        Rudolf Sponsel, Erlangen, den 1.12.12.



    Bayreuther BZK versuchte massiv Einfluss auf Dr. Simmerl zu nehmen (fett-kursiv RS)
    Dr. Simmerl (S. 2f): „In einem Schreiben der Forensischen Klinik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth vom 05.04.2006 wird bei Herrn Mollath ein "paranoider Wahn im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie, zumindest  aber eine wahnhafte Störung mit paranoiden Inhalten" diagnostiziert. Die Störung führe dazu, dass sich der Betroffene im Umgang mit anderen Menschen unbegründet bedroht fühle u. den Kontakt verweigere. Im Rahmen der paranoiden Verkennung der Wirklichkeit sei Herr Mollath nicht dazu in der Lage seine Krankheit einzusehen oder die Notwendigkeit der Behandlung der Erkrankung begreifen zu können. Eine Betreuung wird für die Bereiche Gesundheitsfürsorge bzw. Behandlung, sozialrechtliche  Angelegenheiten einschließlich  der Geltendmachung von Ansprüchen  u. Vermögensangelegenheiten, sowie gerichtliche Vertretung insbesondere auch strafrechtlicher u. sozialrechtlicher Vertretung für notwendig erachtet. Eine Anordnung einer Betreuung sei auch gegen den Willen des Betroffenen notwendig. Er sei nicht zu einer freien Willensbestimmung fähig.“
     
    Kommentar: Man mag es kaum glauben, aber eine solche klare, direkte und massive Einflussnahme hält man nicht für möglich. Die Forensische Klinik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth bringt bereits im Anschreiben zum Ausdruck, was es für ein Ergebnis haben möchte, indem es die Beweisfragen, die erst durch das Gutachten Simmerl zu bearbeiten und zu beantworten sind, schon vorgibt. Nichts sollte wohl dem Zufall überlassen bleiben. Damit erniedrigte man Dr. Simmerl zum willfährigen Büttel und Erfüllungsgehilfen. Das hat aber Gottseidank nicht geklappt: Dr. Simmerl untersuchte und dachte selbständig, wie es sich gehört im besten Kant'schen Sinne (sapere aude!)  Daher  musste der Berliner Gutachter ran. So rundet sich das Bild mehr und mehr.

    Faksimile-Beleg aus dem Dr. Simmerl Gutachten

     

    Ergebnisse des Mainkofener Gutachtens vom 26.09.2007

    Aus  (fett-kursiv RS) 1.: "Ein Hinweis für eine psychotische Erkrankung fand sich nicht.
    Eine endgültige diagnostische Zuordnung ist aus Sicht des Unterzeichners aber weiterhin strittig.
    Zu 2.: Eine körperliche Behinderung besteht nicht.
    Zu 3.: Der Betroffene ist aus Sicht des Unterzeichners durchaus dazu in der Lage [-  39 -] seinen Willen frei zu bestimmen. Insbesondere bezüglich seiner finanziellen oder rechtlichen Belange kann er seine Angelegenheiten selbst besorgen. Eine Notwendigkeit für die Errichtung einer Betreuung fand sich nicht.
    Zu 4.: Der Betroffene ist als geschäftsfähig anzusehen.
    Zu 6.: Der Betroffene befindet sich aktuell im Maßregel Vollzug. Eine therapeutische Option besteht derzeit allerdings eher nicht.
    Zu 7.: Entfällt.  [> S. 40]
    Zu 8.: Der Betroffene wäre dazu in der Lage gültige Vollmachten abzugeben.
    Zu 9.: Eine sinnvolle Verständigung ist mit dem Betroffenen problemlos möglich.
    Zu den gemeinsamen Fragen:
    Zu 1.: Von einer persönlichen Anhörung durch das Gericht sind keine Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu befürchten.
    Zu 2.: Bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgründe sind keine besonderen Umstände zu beachten. [> S. 41]
    Zu 3.: Mit besonderen Schwierigkeiten ist bei einer Anhörung nicht zu rechnen.
    Zu 4.: Der Betroffene wurde im Bezirkskrankenhaus Straubing untersucht. Einer Vorladung des Gerichts könnte er keine Folge leisten.“
     
     
    Zusammenfassung:
    Hintergrund der zivilrechtlichen Fragestellung war, die Vermögensauflösung des verständlicherweise sperrigen Gustl F. Mollath, durch Feststellung der Geschäftunfähigkeit und einer Betreuung etwas zügiger zu betreiben. 

    Der Mainkofener Sachverständige, der im Gegensatz dem Nürnberger und Bayreuther Gutachter, mehrere Stunden persönlich untersucht und exploriert hat, erkennt weder eine Psychose noch eine Geschäftsunfähigkleit (die zivilrechtliche Zwillingsschwester der strafrechtlichen Schuldunfähigkeit).

    Einem Hinweis des Regensburger Gerichts an die Nürnberger, den Fall aufgrund dieses Ergebnisses noch einmal zu überprüfen, sollen die Nürnberger nicht nachgekommen sein. Das Gutachten passte nicht ins Bild der Murkser und Pfuscher, also musste es madig gemacht und neutralisiert werden. Nun musste der crème de la crème Professor aus Berlin ran. Tatsächlich findet sich auch völlig unvermittelt aus der Luft gegriffen im Teil 2 der Beweisfrage 5 eine entsprechende Fragestellung.

    Der Berliner Gutachter am 27.06.2008 zu den Beweisfragen: „über den Untergebrachten GUSTL MOLLATH gemäß § 454 Abs. 2 StPO insbesondere zu den Fragen,

    1. ob die Voraussetzungen der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB zum jetzigen Zeitpunkt aus ärztlicher Sicht noch vorliegen;
    2. ob bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen durch die Tat zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht, d. h., ob zu erwarten ist, dass der Verurteilte außerhalb des Maßregelvollzuges keine erheblichen rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. 
    3. Weiter zu beantworten seien die Fragen,
    4. ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Ermöglichung oder Vorbereitung einer bedingten Entlassung notwendig erscheinen, und
    5. ob und gegebenenfalls welche Weisungen dem Verurteilten im Fall der bedingten Entlassung zu erteilen sind, und welcher Zeitraum für die noch erforderlichen Entlassungsvorbereitungen bei komplikationslosem Verlauf voraussichtlich erforderlich sein wird. Es wird auch gebeten, sich diesbezüglich mit dem Gutachten des Sachverständigen DR. S. vom 26.09.2007 auseinanderzusetzen."
    Der "crème de la crème" Gutachter (O-Ton Dr. Merk) war übrigens nicht in der Lage, eine Vertrauensbasis für eine persönliche Untersuchung und Exploration  herzustellen, im Widerspruch zu seinen eigenen Veröffentlichungen, "gutachtet" er dennoch, weil er womöglich meint, über höhere, okkultue Erkenntnisquellen zu verfügen. Ich werde einige seiner zahlreichen Fehler in Bälde der Öffentlichkeit vorstellen. 



    Leserbrief an die SZ  (10.12.12)
    „Am Ende doch verrückt ?“ - Gustl F. Mollaths Auftritt am 16.3.2003 im Kommentar-gottesdient der Lorenzkirche
    „Am Ende doch verrückt?“ Das war Ihr erster schlechter Beitrag. Die Öffentlichkeit in einer Art völlig deplaziertem Delphi-Chefgutachter- Verfahren – über Gustl F. Mollaths Geisteszustand zu machen ist Yellowpress-Medien-Niveau und einer SZ nicht würdig.
        Nachdem das nun aber einmal geschehen ist, möchte ich folgende Anregung geben: Wer sich ein persönliches Bild von der Verfassung Gustl F. Mollaths im Jahre 2003 machen will, hat inzwischen auf youtube eine ausgezeichnete und authentische Quelle zur Verfügung, nämlich Gustl F. Mollaths Auftritt im Kommentargottesdient der Lorenzkirche am 16.3.2003. Dieser Auftritt zeigt nicht ein Jota an psychischer Störung, er strotzt geradezu vor authentischer Gesundheit und Zivilcourage, für die er sich auch einsetzt.
    http://www.youtube.com/watch?v=do2ohK9_sBk
    Rudolf Sponsel, Erlangen


    Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg beim Neujahrsempfang zum Fall Mollath.

    "25. Januar 2013 - Pressemitteilung 3/13

    Neujahrsempfang von Justiz, Notariat und Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg

    In einem ungewohnten Ambiente präsentierte sich der diesjährige Neujahrsempfang von Justiz, Notariat und Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg: Wegen der Sanierungsarbeiten an der Aula der Universität begrüßte der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Peter Werndl auch stellvertretend für die weiteren Gastgeber, den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Bamberg Dr. Lothar Schwarz, den Vizepräsidenten der Landesnotarkammer Bayern Dr. Jens Eue und den Generalstaatsanwalt in Bamberg Clemens Lückemann, die über 300 erschienenen hochrangigen Gäste aus Rechtspflege, Politik und Verwaltung heuer im E.T.A.-Hoffmann-Theater.

    Ungewohnt auch die ernsten Worte, mit denen Werndl in seinem Grußwort mit Blick auf die Berichterstattung einzelner Presseorgane in den letzten Monaten ein größeres Verantwortungsbewusstsein der Medien bei der Wahrnehmung ihres gesellschaftlichen Auftrags anmahnte. Dieser beinhalte ohne Zweifel die kritische Berichterstattung über die Tätigkeit staatlicher Institutionen und damit auch der Justizbehörden, konstatierte der Gerichtspräsident, nicht jedoch, Gerichte und Staatsanwaltschaften mit völlig überzogenen Anwürfen zu überziehen. ?Wer die bayerische Justiz in einer großen Tageszeitung aus dem Süden des Freistaats als ?wahnsinnig? bezeichnet, kritisiert nicht - er diskreditiert?, stellte Werndl fest. Wer als Journalist gerichtliche Entscheidungen apodiktisch als evident unzutreffend brandmarke, spreche den staatlichen Gerichten nicht nur die sachliche Kompetenz ab, sondern untergrabe die Autorität der Dritten Gewalt und die Akzeptanz ihrer Entscheidungen in der Bevölkerung. Werndl verwies darauf, dass auch die Pressefreiheit als wesentliches Element der verfassungsmäßigen Ordnung letztlich nur durch eine starke und unabhängige Justiz gewährleistet werden könne. Kritisch über die Justiz zu berichten, ohne sie zu diskreditieren oder sich selbst zum öffentlichen Richter aufzuschwingen ? so müsse eine verantwortungsbewusste Berichterstattung angelegt sein. Mut mache allerdings der Umstand, dass ein Großteil der Medienschaffenden diesem Anspruch mit differenzierter und gebotener Sachlichkeit gerecht werde. ?Die bayerische Justiz hat nicht Diskreditierung, sondern Anerkennung verdient?, resümierte Werndl in der letzten öffentlich gehaltenen Ansprache seiner aktiven Dienstzeit. Ende des Monats wird er sich nach 37 Jahren im Justizdienst in den Ruhestand verabschieden.

    Einen weit reichenden Blick zurück in die rechtsgeschichtliche Vergangenheit warf anschließend Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Günter Dippold in seinem Festvortrag ?Wege der Strafjustiz in Bamberg vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert?. An Beispielen aus Bamberg und dem westlichen Oberfranken arbeitete der Historiker Leitlinien zu maßgeblichen Fragestellungen der Rechtsentwicklung im Strafrecht heraus. Richteten im Mittelalter noch grundsätzlich Gleiche über Gleiche, entwickelte sich die Strafjustiz zunehmend zum Instrument der Landesherrschaft, wobei im zersplitterten Bamberger Land ein einheitliches Rechtssystem erst in bayerischer Zeit geschaffen worden sei. Auch der Zweck des Strafrechts sei einem Wandel unterworfen gewesen: Stand im Mittelalter die Herstellung des Rechtsfriedens im Vordergrund, zielte man am Ende dieser Epoche auf die Schaffung einer gottgefälligen Gesellschaft, was nicht zuletzt zu den schlimmsten Auswüchsen in Gestalt der Hexenprozesse geführt habe. Unter dem Einfluss der Aufklärung sei es im 18. Jahrhundert dann um die Schaffung einer vernunftgemäßen Gesellschaft gegangen. Abschließend widmete sich Dippold Art und Zweck der angewandten Strafinstrumentarien: Dienten im Mittelalter Todes-, Leibes- und Geldstrafen dazu, die Tat aufzuwiegen und die Waage der Gerechtigkeit wieder ins Gleichgewicht zu bringen, habe man später durch die Einrichtung von Gefängnissen das Ziel verfolgt, den Straftäter wieder als nützliches Element in die Gesellschaft einzugliedern. "

    Kommentar zum OLG-Bamberg
    Die Stellungnahme des scheidenden Gerichtspräsidenten zeigt - wie zuvor schon die Stellungnahme des Bayerischen Richter Vereins in erschreckender Weise - wie realitätsentrückt und selbstunkritisch man auch im OLG-Bezirk Bamberg denkt. Kein Wunder bei den Mollath-Fehlurteilen. Meine Stellungnahme zum BRV gilt in vollem Umfang daher auch für diese Stellungnahme.

    Verfassungsbeschwerde vom 11.1.2012 nach über eineinhalb Jahren endlich stattgegeben: einstimmig!
    Erste Reaktion: Freude, Genugtun, Erleichterung. Na endlich, nach über eineinhalb Jahren. Die Rechtsfehler der Strafvollstreckungskammer Bayreuth und des OLG Bamberg wurden dafür klar und deutlich, sogar einstimmig, benannt. Bevor ich die Pressemitteilung als ein bedeutsames Dokument in der Sache Mollath und für die Reform des § 63 StGB zitiere noch ein großes Dankeschön an RA Dr. Kleine-Cosack und seine Mitarbeiter- und HelferInnen.
     

      "Pressemitteilung Nr. 56/2013 vom 5. September 2013
      Beschluss vom 26. August 2013
      2 BvR 371/12

      Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im „Fall Mollath“

      Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde des Gustl Ferdinand Mollath gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg stattgegeben. Die in den Beschlüssen des Jahres 2011 aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Fortdauer der Unterbringung zu rechtfertigen. Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.

      Der Entscheidung liegen im Wesentlichen die folgenden Erwägungen zugrunde:

      1. Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2006 wurde der Beschwerdeführer von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung sowie der Sachbeschädigung freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Gemäß der Urteilsbegründung sah das Landgericht den objektiven Tatbestand der angeklagten Straftatbestände als erfüllt an. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdeführer zu den Tatzeitpunkten aufgrund einer paranoiden Wahnsymptomatik schuldunfähig gewesen sei. Die Unterbringung des Beschwerdeführers sei aufgrund der Erwartung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten geboten.

      2. Mit Beschluss vom 9. Juni 2011 ordnete das Landgericht Bayreuth die Fortdauer der Unterbringung an, da nicht zu erwarten sei, dass der Beschwerdeführer außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen werde. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht Bamberg mit Beschluss vom 26. August 2011 als unbegründet.

      3. Trotz zwischenzeitlicher Entlassung aus dem Maßregelvollzug hat der Beschwerdeführer ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an der nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung der angegriffenen Entscheidungen, denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person.

      a) Entscheidungen über den Entzug der persönlichen Freiheit müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben. Insbesondere darf der Strafvollstreckungsrichter die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen. In einer Gesamtwürdigung sind die von dem Täter ausgehenden Gefahren ins Verhältnis zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs zu setzen. Dabei ist die von dem Untergebrachten ausgehende Gefahr hinreichend zu konkretisieren. Zu erwägen sind das frühere Verhalten des Untergebrachten und die von ihm bislang begangenen Taten. Abzuheben ist aber auch auf die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es zudem, die Unterbringung nur solange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel dies unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen.

      Da es sich um eine wertende Entscheidung unter Prognosegesichtspunkten handelt, kann das Bundesverfassungsgericht sie nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen. Bei langdauernden Unterbringungen wirkt sich das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruchs auch auf die Anforderungen aus, die an die Begründung einer Entscheidung zu stellen sind. In diesen Fällen engt sich der Bewertungsrahmen des Strafvollstreckungsrichters ein; mit dem immer stärker werdenden Freiheitseingriff wächst die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte. Dem lässt sich dadurch Rechnung tragen, dass der Richter seine Würdigung eingehender abfasst, sich also nicht etwa mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt, sondern seine Bewertung anhand der dargestellten einfachrechtlichen Kriterien substantiiert offenlegt. Erst dadurch wird es möglich, im Rahmen verfassungsgerichtlicher Kontrolle nachzuvollziehen, ob die von dem Täter ausgehende Gefahr seinen Freiheitsanspruch gleichsam aufzuwiegen vermag. Zu verlangen ist vor allem die Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, und deren Deliktstypus.

      b) Mit diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben sind die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 9. Juni 2011 sowie des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. August 2011 nicht zu vereinbaren. Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen.

      aa) Es fehlt bereits an einer ausreichenden Konkretisierung der vom Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr künftiger rechtswidriger Taten. Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass die Darlegungen des Sachverständigen zur Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten im schriftlichen Gutachten vom 12. Februar 2011 und in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 voneinander abweichen. Vor diesem Hintergrund durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung beschränken. Es hätte vielmehr unter Berücksichtigung weiterer Hinweise des Sachverständigen und sonstiger Umstände des vorliegenden Falles diese Einschätzungen gegeneinander abwägen und eine eigenständige Prognoseentscheidung treffen müssen. Im Rahmen einer solchen eigenständigen Bewertung hätte es darlegen müssen, welche Straftaten konkret von dem Beschwerdeführer zu erwarten sind, warum der Grad der Wahrscheinlichkeit derartiger Straftaten sehr hoch ist und auf welche Anknüpfungs- und Befundtatsachen sich diese Prognose gründet.

      Nichts anderes gilt im Ergebnis für den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 26. August 2011. Dieser nimmt im Wesentlichen auf das schriftliche Sachverständigengutachten Bezug, aus dem sich gerade keine sehr hohe Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten ergibt. Soweit das Oberlandesgericht ergänzend auf die Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth abstellt, rechtfertigt dies keine andere Einschätzung.

      bb) Darüber hinaus finden den Beschwerdeführer entlastende Umstände im Rahmen der notwendigen Prognoseentscheidung keine erkennbare Berücksichtigung. Zudem wird in den angegriffenen Beschlüssen nicht ausreichend dargelegt, dass die von dem Beschwerdeführer ausgehende Gefahr das - angesichts der Dauer der Unterbringung - zunehmende Gewicht seines Freiheitsanspruchs aufzuwiegen vermag. Schließlich fehlt auch eine Befassung mit der Frage, ob dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit nicht durch den Beschwerdeführer weniger belastende Maßnahmen Rechnung hätte getragen werden können. "
       




    Zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 26.4.13, mitgeteilt am 29.4.13

    Im Beschluss - StVK 551/09 802 Js 4743/03 StA Nürnberg-Fürth - heißt es: "

      2. Es ist eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Pfäfflin einzuholen zu folgenden Fragen:
      a) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte erneut Straftaten begehen wird?
      b) Welcher Art werden diese Straftaten sein, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad werden sie haben?"


    In den Gründen wird unter I. dargelegt: "
     

      Durch Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006 (7 KLs 802 Js 4743/03) wurde die Unterbringung des Gustl Mollath in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, die seit der letzten Überprüfung durch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth gemäß Beschluss vom 30.07.2012 - rechtskräftig seit dem 27.09.2012 - weiter vollstreckt wird.

      Nachdem die bisherige Verteidigerin, RAIn Lorenz-Löblein, einen „Antrag auf Feststellung der Fehleinweisung, Erledigterklärung der Unterbringung und Nichtanordnung der Führungsaufsicht" gestellt hat (Bl. 1005, 1048 ff.), hat die Kammer am 18.04.2013 in einem zeitlich umfangreichen Termin den Untergebrachten, sowie den Oberarzt Dr. Zappe vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth angehört. Letzterer hat unter Bezugnahme auf das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Pfäfflin vom 12.02.2011 ausgeführt, dass die dort herausgearbeitete Prognose aus seiner Sicht auch heute noch unverändert zutreffe. Die Grunderkrankung habe in keiner Weise therapeutisch beeinflusst werden können, der krankhafte Mechanismus überdauere und sei nach wie vor übertragbar auf jeden, der bzw. dessen Verhalten den Vorstellungen des Untergebrachten nicht entspreche mit der Folge, dass eine Gefährlichkeit - zu erwarten seien Delikte im Bereich der Anlasstaten - unverändert zu bejahen sei.

      Vor diesem Hintergrund erachtet die Kammer es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen ergänzend zu Rate zu ziehen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth unter dem 29.11.2012 (Bl. 1004) beantragte erneute externe Begutachtung mit Schriftsatz von Rechtsanwältin Lorenz-Löblein vom 28.01.2013 (Bl. 1035 ff.) nachdrücklich hat ablehnen lassen, greift die Kammer insoweit auf den bereits aus intensiver Exploration mit dem Untergebrachten vertrauten Sachverständigen Prof. Dr. Pfäfflin zurück und beauftragt diesen mit einer Ergänzung seines Gutachtens vom 12.02.2011.

      Der Sachverständige wird gebeten, unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablaufes und der Entwicklung des Untergebrachten seit der Exploration vom 30.11.2010 (insoweit wird insbesondere auf die seither vorgelegten Stellungnahmen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth Bezug genommen) noch einmal zu den oben beschriebenen Fragen Stellung zu nehmen. Entsprechend der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 24.04.2013 möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden, dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben."

    _
    Kritischer Kommentar zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 26.4.13, mitgeteilt am 29.4.13
    Prof. Pfäfflin hat schon sehr eindrucksvoll und nachhaltig gezeigt, dass er - neben vielen Fehlern in seinem Gutachten vom 12.2.2011 - besonders von individuellen Wahrscheinlichkeitsprognosen nichts versteht, ebenso wie viele andere forensisch-psychiatrische GutachterInnen (Ausnahme z.B. Nedopil) und viele RichterInnen. Das wissenschaftliche Grundproblem, dass es bei Unterbringungs- und Maßregelvollzugsfragen überhaupt keine wissenschaftlich begründbare individuelle Wahrscheinlichkeitsbestimmung zur Gefährlich- und Erheblichkeits-Prognose geben kann, scheint an den allermeisten forensischen GutachterInnen, auch PsychologInnen (Ausnahme z.B. Dahle), vorbeizugehen.
         Prof. Pfäfflins Gutachten enthält nicht die Spur einer Erörterung der Problematik individueller Wahrscheinlichkeitsprognosen, was die Strafvollstreckungskammer aber nicht gestört hat und auch weiterhin nicht zu stören scheint. Dem vorsitzenden Richter Kahler fehlt offensichtlich jedes Verständnis für die Problemsachlage - sonst würde er eine solch irre Beweisfrage "Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte erneut Straftaten begehen wird?" nicht beauftragen, unter der Vorgabe, dass der persönliche Kenntnisstand des Sachverständigen vom 30.11.2010 ausreicht und von den Phantasietatsachen des Urteils von Schreirichter-Brixner auszugehen ist. Hinzu kommt obendrein, dass sich Prof. Pfäfflin für die angeblichen Tathandlungen und Mollaths Verfassung und Befinden hierbei nie interessiert hat. Er soll also nun zur Prognose krimineller Handlungen Stellung nehmen, die er im Hauptgutachten schon ignoriert hat? Man sieht hier direkt und unmittelbar: das hat mit gesundem Menschenverstand, mit Wissenschaft und mit Recht nicht das geringste zu tun. Da scheint die Teilnahme an den Bayreuther forensischen Fortbildungsveranstaltungen wenig bewirkt zu haben. Wie der mündlichen Anhörung zu entnehmen war, kannte er noch nicht einmal die Kriterienanforderungen für eine Gefährlichkeitsprognose, die er erst anläßlich der Konfrontation durch Verteidigung gerichtswunschkonform nachge"bessert" hat. 
       Als ein besonderer Treppenwitz der Bayreuther Justizgeschichte darf vermerkt werden, dass Prof. Pfäfflin zur aktuellen und künftigen Gefährlichkeit im ergänzenden schriftlichen Verfahren Stellung nehmen soll, ohne Mollath erneut zu untersuchen und zu explorieren. Das ist die offene Aufforderung, die Kristallkugel, Kaffeesatz und freie Phantasie - zu der Psychoanalytiker allerdings besonders befähigt sind - zu gebrauchen. Schlecht für Mollath, aber gut für alle diejenigen, die immer noch davon träumen, in Bayern herrsche im Großen und Ganzen Recht und Ordnung. Das ist, wenn höhere CSU-Interessen oder die Justizmacht selbst betroffen ist, spätestens seit dem 26.April 1961 vorbei. Vermutlich ist es inzwischen sogar durchaus begründet, vom einem Justizwahnsystem zu sprechen. Heribert Prantl [SZ 27.11.12] hat es wirklich auf den Punkt gebracht: "Der Fall zeigt: Eine Justiz, die Menschen ohne gründlichste Prüfung einen Wahn andichtet, ist selbst wahnsinnig."

    Querverweise Prognose

    • Nedopils (2005, S. 195) richtiger Grundansatz und Inkonsequenz. * cut off * PCL-R *
    • Buchpräsentation: Nedopil et al. Prognosen in der Forensischen Psychiatrie - Ein Handbuch für die Praxis.
    • Bewertung zur foensisch-psychiatrischen Prognostik.
    • Buchpräsentation Hake: Statistische Falschschlüsse Gruppe / Einzelfall.
    • Mindestanforderungen für Prognosegutachten.
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    Und nicht vergessen:
    Schuldfähigkeitsprüfungen. Die einfachste und billigste Qualitätssicherungsmaßnahme wäre bei Erteilung eines Auftrages, die Voraussetzung zur Schuldfähigkeit zu prüfen, wenn in einem Formblatt die Gliederung, was im Gutachten alles zu leisten ist, detailliert aufgeführt würde. Die zwei wichtigsten Vorgaben hierzu lassen sich in wenigen Sätzen formulieren:
     
    (1) Geben Sie bitte genau und lückenlos an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung eingewirkt haben? Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern Sie pro und contra.
    (2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien nachvollziehbar und verständlich ist. 
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    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Delphi- methode, verfahren  Hier entscheidet ein Gremium von Sachkundigen, und nicht ein einzelner Gutachter. Das Geschworenenprinzp - sehr schön in Die 12 Geschworenen verfilmt - zeigt eine Rechtsvariante. Historisch kann man auch die Rechtssprechung im antiken Griechenland, wenn man sich etwa den Prozess gegen Sokrates anschaut, als Beispiel dienen. Im wissenschaftlichen Bereich wäre es dann ein Expertengremium (aber: >Expertengefahr), z.B. drei Gutachter, die z.B. mehrheitlich oder nach dem Konsensusprinzip (also einstimmig, z.B.  "jirge" = große Ratsversammlung bei den Afghanen) sachverständig urteilen müssen.
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    Wahn.
    Definition: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer(Logik, Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.
        Beispiel falsches Modell der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und das deutet ein fränkischer Proband als Zeichen Dr. Merks, worauf er in die Knie geht und laut ruft: „Allmächd, Allmächd“. Muss man so jemanden einsperren? Natürlich nicht.
        Beispiel falscher Erkenntnisweg eines richtigen Modells der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und ein Proband zieht daraus den Schluss, dass Banken in hohen Maße an Steuerbetrugsdelikten beteiligt sind. Passantengähnen ist keine in unserer Kultur und Wissenschaft anerkannte Erkenntnisquelle für Schwarzgeldschiebereien, die natürlich ein völlig reales Modell der Wirklichkeit sind.
        Gustl F. Mollath hat seine Erkenntnisse nicht aus dem Gähnen eines Passanten wahnhaft erschlossen, sondern seine Erkentnisquellen entsprechen genau denen unserer Kultur und Wissenschaft. Es gibt auch keine Progredienz (Ausdehnung, Erweiterung, Fortschreitung), wenn man mit gesundem Menschenverstand hinschaut, was der forensisch-psychiatrischen Schlechtachterindustrie offenbar zu schwierig erscheint. Es ist ja völlig logisch und verständlich, dass, je mehr Menschen sein Anliegen und seine Erkentnnisse ablehnen, er entsprechend mehr AblehnerInnen sieht. Daher ist das vermeintliche Progredienzzeichen für einen angeblich sich ausdehnenden Wahn (wohin hat er sich denn in den letzten 10 Jahren ausgedehnt?) auch keines, sondern es erklärt sich ganz einfach aus der Natur des Sachverhalts.
        Infos zum Wahn in der IP-GIPT:
    • Wissenschaftliches Wahnsystem am Beispiel Mollath.
    • Wahn in verschiedenen Störungen und Krankheiten (Diagnostik).
    • Wahnverständnis der Mollath-Gutachter.
    • Wahnformen.
    • Wahnfälle.
    • Zur Etymologie von WAHN gegenüber WahnSINN (nach Scharfetter).
    • "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
    • Unterscheiden Wahn und Glauben.
    • Mehr zum Wahn > Überblick Wahn.
    ___

    Querverweise
    Standort: Stellungnahmen zum Fall Gustl F. Mollath.
    *
    Gustl F. Mollath im NürnbergWiki.
    Überblick Forensische Psychologie.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Forensische Psychologie site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Stellungnahmen zum Fall Gustl F. Mollath. IP-GIPT Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Stellungn.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
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     Ende_ Stellungnahmen zum Fall Gustl F. Mollath_ Überblick_Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges_ Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_Region_ Service_iec-verlag_ Mail: sekretariat@sgipt.org_ __Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen


    korrigiert: irs 01.12.2012



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    28.12.15    Revision vom BGH abgelehnt - eine sehr schlechte Entscheidung.
    21.11.14    Aktuelles.
    15.11.14    Ergänzende Doku-Hinweise.
    15.07.14    Hinweis auf Wiederaufnahmeseite.
    18.03.14    Andere Verfahren im Umfeld der Mollath-Verfahren.
    11.03.14    Neue Rubrik: Stand der Mollath Verfahren.
    10.03.14    Neue Rubrik: Mollaths und Heidingsfelders Kampf gegen Gewaltmaßnahmen und Falschbehandlungen im Maßregelvollzug.
    24.02.14    Hinweis auf Vortrag Prof. Dr. Dieckhöfer vor Münchner Medizinstudenten.
    13.01.14    Link auf die fertige Seite Absolute Fehler.
    20.12.13    Ulrike Löw von den Nürnberger Nachrichten lernt es nicht mehr.
    19.12.13    Mein Vortrag in Nürnberg am 17.12.2013 zur Buchvorstellung Staatsversagen auf höchster Ebene.
    17.11.13    Kritische Analyse "Blitzlicht Aktengutachten" von Prof. Dr. Kröber (17.11.13), Nachträge Dr. Strate
    07.11.13    Buchpräsentation Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss.
    18.10.13    Link Spendenkontro-Auseinandersetzung, Ergänzung Dr. Strate Doku.
    04.10.13    Systematischen Überblick über den Stand der Ausarbeitungen zu den pot. GA-Fehlern neu strukturiert.
    01.09.13    Beweisfragen-Fehler (BewF).
    25.08.13    Dr. Strate Gutachten,  Meingungsachten, Akte, Gutachten nach Aktenlage, Mahnwachen, Rechtsfehler *
    25.07.13    Mollath: Plan C  - Strategie nach Wiederaufnahmeentscheidung.
    25.06.13    Dr. Strate Doku ergänzt.
    18.06.13    Verweis auf neue Seite Rund um den Unterstützerkreise.
    06.06.13    Dr. Strate:  Zur Unterscheidung Verfolgbarkeit/ Nichtverfolgbarkeit in Dr. Merks Interview.
    30.04.13    Zum Beschluss StVK vom 26.4.13 * Andere Fehler im Ulmer Gutachten [Daten-Fehler]
    24.04.13    Hinweis: Daten-Fehler ans Netz.
    13.04.13    Erg. Doku Dr. Strate.
    03.04.13    Zum Sinn und Nutzen der Gutachten-Kritik (3.4.13, im beck-blog der Zensur zum Opfer gefallen)
    23.03.13    Materialien * Meinungen und Diskussion * Politik und Gesellschaftskritik *
    19.03.13    Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft.
    16.03.13    Bloße psychopathologische Diagnosen genügen nicht.
    08.02.13    Zur Mitteilung 3/13 Neujahrsempfang OLG-Bamberg.
    03.01.13    Kommentar zu Prof. Nedopil in den NN 2.1.13 * Kommentar Begutachtung überhaupt und nach Aktenlage *
    30.12.12    Analyse und Kommentar zu Ulrike Löws  "Was tun mit wirren Angaben?" (NN 29.12.12)
    26.12.12    Analyse der SKID II Befragung Mollaths durch Prof. Dr. Pfäfflin am 30.11.2010  (26.12.12)
    22.12.12    Dürers Interpretation der Nürnberger Justiz.
    08.12.12    Antwort von der Pressestelle des BVerfG
    07.12.12    Faksimile-Beleg aus dem Dr. Simmerl Gutachten.
    06.12.12    Kleine Änderungen im Kommentar.
    05.12.12    Bayreuther BZK versuchte massiv Einfluss auf Dr. Simmerl zu nehmen.