Fragwürdige aussagepsychologische Argumentation des Staatsanwaltes 
Prof. Müller sagt im beck-blog: ""Als entscheidendes Kennzeichen für die Wahrheit der Aussage nennt OStA Meindl deren Konstanz („roter Faden“) im „Kerngeschehen“ über fünf Jahre hinweg bei verschiedenen Anlässen. Diese Herleitung erscheint jedoch wenig tragfähig: Auch ein lügender Mensch ist ohne Weiteres in der Lage, die wesentlichen Inhalte der insgesamt knappen Tatschilderung – auch über fünf Jahre hinweg – zu wiederholen. Diese Konstanz sagt nichts über die Wahrheit der Aussage."
    Der Konstanz-Wertung Prof. Müllers ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie besagt hier nichts, und schon gar nichts Entscheidendes, noch dazu, wenn sie so wenig präzise summarisch behauptet wird. Hier wäre es das Mindeste gewesen, die behauptete Konstanz des Kerngeschehens im einzelnen auszuführen und Aussage(element) für Aussage(element) nach den wichtigsten  Hypothesen zu vergleichen. Anzeigemotivation, Aufkommen und Umstände werden sachfremd ausgeblendet oder falsch bewertet. Und wenn dieser Konstanz ein solches Gewicht beigemessen wird, hätte man damit zwingend einen aussagepsychologischen Sachverständigen von Format, z.B. Prof. Dr. Köhnken, beauftragen müssen.
    Schon das Attest ist fragwürdig durch verschiedene Versionen, das Verschwinden der Festplatte und die persön- lichen Beziehungsverquickungen. 
    Der ganze Aufbau und Verlauf der Psychiatrisierung, beginnend mit dem "Attest" 2001 Dr. R., dem Attest Dr. K., und den Aussagen der Exfrau, vor allem in Berlin, beschreibt massives Interesse und Raffinesse von dem sich der Staatsanwalt entgegen seiner früheren kritischen Haltung nunmehr offenbar gefangen nehmen ließ. 
    Es widerspricht jeglicher Menschenerfahrung, dass eine solch lebensbedrohlich angegangene Ehefrau noch über ein Jahr bei einem als gemeingefährlich erlebten Ehemann ausharrt. 
    Erstes Fazit: Die totale Kehrtwendung des Staatsanwalts in seinem Plädoyer nährt die Komplotthypothese einer besonderen Ebene, etwa in Form einer einfachen bayerischen Schwarmintelligenz ganz ohne dunkle Kommunika- tionskanäle (> Ein religiös-politisches Glaubenbekenntnis?). Prof. Dr. Ne  hat's vorgemacht. Auf das Urteil darf man gespannt sein.
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