Kurze
Geschichte zum Wiederaufnahmeverfahren
Dr. Strate stellt am 19.2.2013 [PDF],
die Staatsanwaltschaft Regensburg am 18.3.2013 einen Wiederaufnahmeantrag.
[PDF].
Dass auch die Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag stellt ist
ungewöhnlich. Siehe bitte auch Stellungnahmen.
Aufgrund des überragenden Interesses - nicht nur der deutschen - der
Öffentlichkeit, darf nun wohl mit einem fairen und ordentlichen Prozess
gerechnet werden, was gerade in Bayern wenn Banken, Politik, Polizei und
Justiz verwickelt sind, keineswegs selbstverständlich ist - spätestens
seit dem 24.
April 1961.
§ 359
Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen
Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
-
wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte
Urkunde unecht oder verfälscht war;
-
wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des
Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen
falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
-
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich
in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten
schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst
veranlaßt ist;
-
wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet
ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben
ist;
-
wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder
in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung
des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere
Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel
der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
-
wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung
der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung
beruht.
Der Fall Gustl Mollath und
Konsequenzen für die Begutachtungspraxis (pps)
Vortrag von Rudolf Sponsel am Do, 10. Juli, 18.15 Uhr
Im Rahmen des Kolloquiums INTEGRATIVE
PSYCHOLOGIE
(Prof. Dr. Hans Werbik, Prof. Dr. Heinz Jürgen Kaiser)
Psychologisches Institut FAU Erlangen
Bismarckstr. 1, Raum A401 |
Kommentare Sponsel
_
Nachspiel
Die Auseinandersetzung (1,2,)
zwischen Gustl Mollath und seinem früheren Verteidiger Dr. h.c. Strate,
dessen Einsatz und Fähigkeiten er wesentlich die Freiheit verdankt,
enttäuscht, irritiert, ja verstört oder entsetzt zuweilen nicht
wenige, besonders in der UnterstützerInnen-Szene, namentlich sei hier
Ursula Prem hervorgehoben (1,2,).
Hierbei werden einige schwer akzeptierbare Verhaltensweisen Gustl Mollaths
in den öffentlichen Raum gestellt, die seinen Rehabilitationsinteressen
und seinem Ruf nicht sehr günstig sind. Die in der UnterstützerInnen-Szene
aufgebrachte Idee einer Mediation durch Dr. Schlötterer könnte
da vielleicht hilfreich sein. Zu wünschen wäre es.
Berichterstattung
vom Wiederaufnahmeverfahren (Allgemeine Quellen-Auswahl)
-
Termine
des Wiederaufnahmeverfahrens.
-
Homepage RA Dr. Strate Dokumentation der Hauptverhandlung
der Wiederaufnahme
-
Erklärung der Verteidigung: PDF.
-
Doku Hauptverhandlungstage: 01,
02,
03,
04,
05,
06,
07,
08, 09,
10,
11,
12, 13,
14,
15PV-POtA-IT-M,
Urteil: EV1,
Dok,
EV2,
-
Berichterstattungsüberblick: Drei-Säulen.
-
beck-blog
-
wolff-blog:
-
NürnbergWiki.
-
Ursula Prem in Ein Buch lesen: [Übersicht]
-
Bayerisches Fernsehen Oberpfalz.
-
Mittelbayrische: Der
Fall Mollath Live.
-
Regensburg-digital.
-
Nürnberger Nachrichten
-
Süddeutsche Zeitung Bayern:
-
Alles wieder auf Anfang 6.7.14.
-
17 Tage Zeit für Selbstkorrektur Von Heribert
Prantl (Video 6.7.14)
-
Zeit und Spiegel werden vermutlich ihren schlechten,
tendenziösen und unkritischen Stil fortsetzen.
Berichterstattung
von den Verhandlungstagen
01, 02,
03,
04,
05,
06,
07,
08,
09,
10,
11,
12,
13,
14,
15,
16.
Frage der Revision
-
"Ist eine Revision überhaupt möglich? Ob im Fall Gustl Mollath
eine Revision juristisch möglich ist, steht wohl erst in mehreren
Wochen fest. Mollath wurde im Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg
freigesprochen. Er denkt derzeit über eine Revision nach. Bis Donnerstag
(21.08.14) hat Gustl Mollath Zeit, Revision beim Landgericht einzulegen.
Dann wird das Landgericht die Prüfung einer Revision über die
Staatsanwaltschaft an den Bundesgerichtshof weiter geben. Der Bundesgerichtshof
entscheidet dann, ob eine Revision zulässig ist oder nicht, erklärt
Regensburgs Gerichtssprecher Johann Piendl. Es sei eine strittige und komplizierte
Frage und ein äußerst seltener Fall, sagt Piendl. ...
[BR 19.8.14]
Zum Urteil
14.08.2014 "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:
-
Im Umfang der durch Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom
6. August 2013 angeordneten Wiederaufnahme wird das Urteil des Landgerichts
Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006, Aktenzeichen 7 KLs 802 Js 4743/03
aufgehoben.
-
Der Angeklagte wird freigesprochen.
-
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des wiederaufgenommenen
Verfahrens des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen 7 KLs
802 Js 4743/03, die Kosten der Revision, die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens
einschließlich des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde und die
notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
-
Der Angeklagte ist für die Zeiträume der Unterbringung zur Beobachtung
vom 30.06.2004 bis 07.07.2004 und 13.02.2005 bis 21.03.2005, dem Zeitraum
der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vom
27.02.2006 bis 12.02.2007 und dem Zeitraum der Vollstreckung der Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund des Urteils des Landgerichts
Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006 vom 13.02.2007 bis 06.08.2013 aus
der Staatskasse zu entschädigen." [Doku PDF]
|
Verschmiertechnik
beim sensitiven Beziehungswahn in der mündlichen Urteilsbegründung
[S.
24]
Ne und das Gericht attestieren Mollath eine schwere erbliche Belastung
ohne jede Begründung
"Die Kammer weiß vorliegend nicht, ob beim
Angeklagten im Jahr 2001 tatsächlich eine solche wahnhafte Störung
vorhanden war. Allerdings liegt es nicht fern, eine solche damalige Störung
für möglich zu halten. Es finden sich zunächst Anhaltspunkte
für eine sensitive Persönlichkeit, wie von Prof. Ne beschrieben."
Tatsächlich zeigt Ne keinerlei Anhaltspunkte auf, die sich aus Kretschmers
Buch ergeben. Er verschmiert
lediglich. Und das Gericht verschmiert ungeprüft mit und verletzt
damit seine Pflicht, den Gutachter zu kontrollieren. Streng logisch
behauptet Ne wie das Gericht (Kretschmer 1950, S. 145f), dass bei Mollath
Merkmale einer (1) schweren erblichen Belastung und (2a) Erschöpfbarkeit
vorliegen. (2b) die Sexualkonstitution durch (2b1) deutliche Triebhaftigkeit,
(2b2) Kontaktschwäche, (2b3) überstarke Triebhemmungen und (2b4)
erotische Instinktlosigkeit zeigt. Mehr zu den anderen Punkten hier.
Es ist natürlich eine Unverschämtheit ohnegleichen, Mollath eine
schwere erbliche Belastung einfach so aus der Luft zu unterstellen, ohne
entsprechende Belege auszuführen.
Welche Regeln sollten für Urteile
gelten? [16.8.14]
Das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollaths ist eine gute
Gelegenheit, gründlicher über das, was Urteile leisten sollten,
nachzudenken.
Aus wissenschaftstheoretischer Sicht ist nahegelegt:
Alle in Frage kommenden Hypothesen - auf den verschiedenen Ebenen - sollten
aufgeführt und konkret erläutert sein. Für die einzelnen
Hypothesen sind das Für und Wider zu erörtern und, sofern
möglich, der allmähliche Ausschluss. Das ergibt die allgemeine
formale Struktur: H0, H1, H2, .... für die Hypothesen. Und für
das Für und Wider: H0+, H0-, H1+, H1-, H2+, H2-, .... . Am Ende
ergibt sich unter günstigen Umständen eine übrigbleibende
Hypothese, z.B. H1, für die man sich aus dem erörterten Für
und Wider entscheidet.
Einige wichtige Sachverhalte für Hypothesen im Fall Mollath sind
z.B. zu Hintergrund und Entwicklung zum Tatvorwurf Misshandlung am 12.8.2001:
-
Ab wann musste Frau Mollath damit rechnen, dass ihr Mann sie bei ihrem
Arbeitgeber anzeigt? Ab 2000, 2001, 2002, 2003, ... ? Was spricht für
2000, 2001, 2002, 2003, ..., was spricht gegen 2000, 2001, 2002, 2003,
...?
-
Welche Möglichkeiten gab es für Frau Mollath, eine drohende Anzeige
bei ihrem Arbeitgeber zu verhindern? M1, M2, M3, ...
-
Ab wann könnte Frau Mollath den Plan angedacht haben, ihren Man als
a) verrückt, b) gemeingefährlich, c) verrückt und gemeingefährlich
erscheinen zu lassen? Was spricht für a, b, c oder was spricht gegen
a, b, c?
-
Gab es überhaupt eine körperliche Misshandlung? Was spricht dafür,
was spricht dagegen?
-
Sofern man Spuren körperlicher Misshandlung als wahr ansieht, stellt
sich die Frage, wie sie entstanden sein können, wer alles TäterIn
sein könnte. Das führt zu verschiedenen TäterInnen-Hypothesen:
Selbst, Mollath, Partner, Freundin, sonstige HelferIn.
-
... ...
Das Urteil beruht hinsichtlich des Tatkomplexes 1, also Misshandlung
am 12.8.2001, auf der Voraussetzung der Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit
von Frau Mollath und der späteren Schwägerin. Die Mittelbayerische
berichtet am 14.8.14:
"... Wesentlich für die Überzeugungsbildung der Kammer war
demnach, dass Pet M. gegenüber ihrer Schwägerin und einem Nürnberger
Allgemeinarzt, zwei Tage nach dem Übergriff glaubhaft die Verletzungen
geschildert hat. Auch vor Gericht sei Pet S., die Frau des Bruders von
Mollaths Ex-Frau, ohne Belastungseifer aufgetreten. Vor Gericht erneuerten
die beiden Zeugen, die Verletzungen auch wahrgenommen zu haben. Das Gericht
halte Pet M. für glaubwürdig und glaubhaft - denn: Nachdem sie
sich das Attest ausstellen ließ, lebte sie noch einen nicht unerheblichem
Zeitraum mit dem Angeklagten zusammen. Pet M. habe konstante, in sich stimmige
Schilderungen gegenüber Vernehmungsperson getroffen. Die Widersprüche
in ihren Aussagen führten nicht dazu, ihre Glaubwürdigkeit infrage
zu stellen. Dass es zu Widersprüchen komme, sei normal. Dass Pet M.
gegenüber ihrer Schwägerin zugab, die sie bis dahin nicht gut
kannte, von ihrem Mann misshandelt worden zu sein, sei für sie demütigend
gewesen. Ein Falschbezichtigungsmotiv sei damit ausgeschlossen, auch Mollath
habe zu dieser Zeit noch keine Schreiben über die vermuteten Schwarzgeldgeschäfte
getätigt. Diese habe er erst nach der Trennung verfasst.
Die Schilderung des Angeklagten, seine Frau sei ihm aus dem fahrenden
Auto gesprungen, als sie sich wegen der Schwarzgeldgeschäfte gestritten
hätten, so habe sie sich die Verletzungen zugezogen, glaubte ihm das
Gericht nicht. Verletzungen, die dabei aufgetreten wären, seien nicht
mit Würgemalen am Hals oder einer Bisswunde in Einklang zu bringen.
Das habe der rechtsmedizinische Sachverständige, Prof. Eis, dargestellt.
Der Rechtsmediziner habe ebenso bestätigt, dass Pet M. erheblicher
stumpfer Gewalt ausgesetzt gewesen sei. Damit sei das Kerngeschehen (schlagen,
treten, würgen) in Einklang zu bringen - auch, wenn das Attest des
Arztes durchaus mangelhaft in vielen Stellen sei.
Escher schließt aus, dass - wie von Mollath behauptet - eine Notwehrsituation
vorgelegen habe. Schon gar nicht ohne eine Aussage des Angeklagten. Zu
einer Notwehrsituation passten nicht die erheblichen Verletzungen der Pet
M., außerdem sei er ihr körperlich überlegen gewesen. Die
Aussagen des Angeklagten, er habe Schläge nur abgewehrt, seien zu
pauschal und unpräzise. Außerdem würden seine beiden Verteidigungsstrategien
nicht zusammen passen: Zum einen soll seine Ex-Frau aus dem Auto gesprungen
sein, zum anderen habe er sich nur gewehrt. ..."
Das sind, gelinde gesagt, sehr abenteuerliche Begründungen,
die, wenn das Urteil schriftlich vorliegt, einer genauen Analyse unterzogen
werden sollten. Ich fürchte, dass hier das schlechte Bild, das Gustl
Mollath zunehmend mehr gegen Ende des Prozesses vor Gericht und in der
Öffentlichkeit machte, sachfremd mit eingeflossen ist.
Das Urteil
14.8.14 Freispruch (schon wegen des Verschlechterungsverbotes)
mit Aber. Bewertung: 5.
Tatvorwurf 1: Die Kammer glaubt an die Misshandlungen der Ehegattin
trotz extremer Mängel, Widersprüche und Probleme der Beweise.
Hinzu kommt, dass nie die Hypothese richtig untersucht, ja noch nicht einmal
erwogen wurde, ob für den Fall der Wahrunterstellung der körperlichen
Misshandlungen ein anderer (Hilfs-) "TäterIn" die Verletzungen erzeugt
haben könnte. Ein weiterer schwerer Mangel des Urteils ist, dass auch
die Komplotthypothese offenbar nicht gründlich und ernsthaft erwogen
wurde, obwohl sich hier schon der Oberstaatsanwalt in den Glauben flüchten
musste. Die Tatvorwürfe 2 (Freiheitsberaubung) und 3 (Sachbeschädigungen
= Reifenstechereien) seien nicht nachweisbar. Alle Kosten habe der Staat
zu tragen, Entschädigung für die 7.5 Jahre Psychiatrie sei zu
entrichten.
Kurzer
Rückblick und meine persönliche Bilanz nach 1042 Tagen
Engagement im Unterstützerkreis mit ca. 600 h Aufwand
Am 7.10.2011 wies mich meine Frau auf den Artikel von Michael Kasperowitsch
hin, der mich schlagartig aktivierte. Nach der Zulassung der Wiederaufnahme
war klar, dass aus rein formal-rechtlichen Gründen ein Freispruch
erfolgen muss. 7 Ziele [28.11.2012,
6.8.13,
29.8.13,
25.11.13,]
hatte ich im Laufe der Zeit formuliert (Noteneinschätzung zum 13.8.14),
das Urteil war seinerzeit noch nicht mit einbezogen:
-
Freiheit (aus der Psychiatrie) ERREICHT (1)
-
Wiederaufnahme stattgegeben ERREICHT (1)
-
Neues faires Verfahren: auf dem Weg ERREICHT TROTZ DES WENDEARTISTISCHEN
OBERSTAATSANWALTES (1)
-
Angemessenes, faires Urteil (5)
-
Entschädigung: in mittlerer Ferne. TEILWEISE IN AUSSICHT (5)
-
Bestrafung der Verantwortlichen: WAHRSCHEINLICH NICHT (6)
-
Reform des § 63 StGB: ZWAR AUF DEM WEG, ABER VERMUTLICH NUR LEICHTE
KOSMETIK (5)
-
Überprüfung der Untergebrachten in Bayern: WAHRSCHEINLICH NICHT
(5)
Urteil Notendurchschnitt (bei Gleichgewichtung der Ziele): Unter
Einbeziehung des Urteils komme ich für mich in der Gesamtbewertung
auf 3.6 weil 1 + 1 + 1 + 5 + 5 + 6 + 5 + 5
= 29/8, also eine sehr gute 4.
Das System hat sich geschickt mit allen Zähnen
und Klauen behauptet, aber es hat viele Federn lassen müssen. Inzwischen
habe ich erhebliche Zweifel, ob die Rechtsprechung auf wissenschaftlichem
Denken und Methoden beruht oder nicht bloße Meinung wie bei
der forensischen Unterbringungspsychiatrie ist. Vielleicht verstehen sich
die beiden auch deshalb so gut. Verschmiertechnik
scheint auch in der Rechtsprechung sehr häufig vorzukommen. Das werde
ich künftig in meinen forensischen Forschungszielen stärker berücksichtigen.
Landgericht
Regensburg Pressemitteilung 5/2014, 14. August 2014, [PDF]
"Urteil im Fall Mollath Freispruch aus teils tatsächlichen
und teils rechtlichen Gründen
Die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat den Angeklagten im
wiederaufgenommenen Verfahren Mollath mit Urteil vom 14. August 2014 von
den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung
in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und der Sachbeschädigung
in neun Fällen freigesprochen. Das auf Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus lautende Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom
8. August 2006 wurde im Umfang der Wiederaufnahme aufgehoben und eine Entschädigung
des Angeklagten für die vollzogenen Unterbringungsmaßnahmen
angeordnet. Verfahrenskosten und notwendige Auslagen des Angeklagten treffen
die Staatskasse.
Nach 15 Hauptverhandlungstagen und umfangreichen Beweiserhebungen sah
das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte die Nebenklägerin
2001 im Rahmen eines Ehekonflikts geschlagen, getreten, gebissen und bis
zur unmittelbar bevorstehenden oder sogar schon eingetretenen Bewusstlosigkeit
gewürgt habe. Es folgte damit den über Zeugen vom Hörensagen
und Protokollverlesungen eingeführten früheren Aussagen der Nebenklägerin,
die wegen ihrer Übereinstimmung mit der übrigen Beweislage, insbesondere
einem zeitnah erstellten Attest über die Verletzungen, den Angaben
des behandelnden Arztes und den Schilderungen seiner Arzthelferin, im Kernbereich
als glaubhaft erachtet wurden. Das Entlastungsvorbringen des Angeklagten
wertete die Kammer als zu wenig greifbar, um zu seinen Gunsten vernünftige
Zweifel an der Tatbegehung hegen zu können. Er habe sich selbst auf
ausdrückliche Nachfrage nicht zu den Ereignissen am Tattag geäußert,
sondern die Anschuldigungen lediglich pauschal bestritten und auf Verschwörungstheorien
beharrt.
Rechtlich ordnete die Kammer den Übergriff des Angeklagten auf
die Nebenklägerin wegen der potentiellen Lebensbedrohlichkeit des
Würgens im Einklang mit dem in der Hauptverhandlung erstatteten rechtsmedizinischen
Gutachten als gefährliche Körperverletzung ein. Zum Freispruch
kam es insofern dennoch, weil der Angeklagte nach Einschätzung des
Gerichts zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war. Die Kammer
schloss sich diesbezüglich [>2] der Beurteilung des hinzugezogenen
psychiatrischen Sachverständigen an. Letzterer habe Anhaltspunkte
für eine beim Angeklagten eventuell bestehende wahnhafte Störung
festgestellt und mangels hinreichend aussagekräftiger gegenteiliger
Anknüpfungstatsachen, vor allem aber mangels Mitwirkung des Angeklagten
an einer Exploration, nicht ausschließen können, dass dessen
Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit bei Begehung der Tat krankheitsbedingt
aufgehoben gewesen sei.
Soweit dem Angeklagten darüber hinaus zur Last lag, die Nebenklägerin
2002 beim Holen persönlicher Gegenstände nach der Trennung im
vormals gemeinsamen Wohnhaus festgehalten und misshandelt zu haben, genügten
die rekonstruierbaren Beweisansätze dem Gericht nicht dazu, auf die
Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsvoraussetzungen einer Freiheitsberaubung
in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung rückzuschließen.
Den Misshandlungsvorwurf habe die Nebenklägerin bereits in der Hauptverhandlung
vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth relativiert. Die Annahme einer
Freiheitsberaubung erfordere die konkrete Feststellung, dass der Täter
das Opfer bewusst gegen seinen Willen und nicht nur ganz kurzfristig an
einer Ortsveränderung gehindert habe. Nachdem durch eine Zeugenaussage
in der aktuellen Hauptverhandlung Hinweise erkennbar geworden seien, dass
die Nebenklägerin den Angeklagten auch in Gesprächsabsicht aufgesucht
habe, hätte es nach Auffassung der Kammer einer ergänzenden Befragung
der Nebenklägerin zum Verlauf ihres damaligen Aufenthalts im Tatortanwesen
bedurft. Eine solche sei jedoch nicht durchführbar gewesen, da sich
die Nebenklägerin auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen habe.
Der Freispruch gründete sich in diesem Anklagepunkt also auf einen
nicht vollständig geführten Tatnachweis.
Im Hinblick auf die dem Angeklagten ferner angelasteten Autoreifenstechereien
um die Jahreswende 2004/2005 konnte sich das Gericht trotz akribischer
Aufklärungsbemühungen keine Überzeugung von der Urheberschaft
bilden. Zwar deuteten mehrere Indizien, unter anderem der enge zeitliche
und inhaltliche Zusammenhang mit einem Schreiben, in dem der Angeklagte
einen Großteil der geschädigten Fahrzeugbesitzer mit dem von
ihm gezeichneten Verschwörungsszenario in Verbindung gebracht habe,
auf eine Verursachung durch den Angeklagten hin. Es fehlten jedoch wichtige,
im Ausgangsverfahren noch vorhandene Sachbeweise. Zudem sei das Erinnerungsvermögen
der Zeugen aufgrund des langen Zeitablaufs meist erheblich getrübt
gewesen, so dass sich die Verdachtsmomente nicht einmal mit Hilfe des in
der Hauptverhandlung gehörten Sachverständigen für Verkehrsunfallanalyse
und Kfz-Schäden hätten erhärten lassen. Von den erhobenen
Sachbeschädigungsvorwürfen wurde der Angeklagte infolge dessen
wegen eines nicht ausreichend sicheren Tatnachweises freigesprochen.
Anlass zur erneuten Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen
Krankenhaus sah die Kammer, wiederum ausgehend von den Ausführungen
des in der Hauptverhandlung zu Rate gezogenen psychiatrischen Sachverständigen,
nicht. Dessen Gutachten habe ver[<3]deutlicht, dass eine Diagnosestellung
und ein Gefährlichkeitsnachweis mit den heute noch zur Verfügung
stehenden, vom Vorprozess abweichenden Erkenntnismöglichkeiten nicht
zu leisten seien.
Im Kosten- und Entschädigungsausspruch wendete das Gericht die
bei einem Freispruch ohne Maßregelanordnung im wiederaufgenommenen
Verfahren geltenden Regelfallnormen an. Gründe für eine andersartige
Ausgestaltung der Kostentragung oder eine Versagung der Entschädigung
lägen nicht vor.
Thomas Polnik Richter am Landgericht Pressesprecher"
Stellungnahme der DGPPN
[DGPPN 19.8.14 PDF]
"Nach dem Fall Mollath: Bundesweite Reform des Maßregelrechts
konsequent vorantreiben
Der Fall Gustl Mollath hat in Deutschland eine wichtige Debatte über
die Qualität psychiatrischer Gutachten und die gesetzlichen Voraussetzungen
der Unterbringung in forensischen Psychiatrien ausgelöst. Auch wenn
der Fall mit dem Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14. August 2014
wohl zum Abschluss gekommen ist, müssen die Bestrebungen zur Reform
des Maßregelrechts jetzt rasch umgesetzt werden.
Die sieben Jahre dauernde Unterbringung von Gustl Mollath im psychiatrischen
Maßregelvollzug hat die Diskussion um Auftrag und Funktion der Forensischen
Psychiatrie in der Gesellschaft erstmals seit vielen Jahren in ein anderes
Licht gerückt. Wurde die Forensische Psychiatrie bislang in der öffentlichen
Wahrnehmung eher dafür gescholten, psychisch kranke, gefährliche
Straftäter zu früh und zu leichtfertig zu entlassen, geriet mit
der Unterbringung des bis dahin strafrechtlich unbescholtenen Gustl Mollath
die Kritik an allzu langen Verweildauern und möglicherweise missverstandenen
Sicherungsauftrag in den Vordergrund. Die Forensische Psychiatrie wurde
als vermeintliches Vakuum rechtsstaatlicher Kontrolle ausgemacht.
Gustl Mollath war zunächst aufgrund angenommener Gefährlichkeit
in die Forensische Psychiatrie eingewiesen worden. Man hatte ihn für
schuldig befunden, seine damalige Ehefrau im Rahmen von Ehestreitigkeiten
gewürgt und zahlreiche Autoreifen jener Personen aufgestochen zu haben,
die er im Zusammenhang mit den (mittlerweile nachgewiesenen) unlauteren
Finanzgeschäften seiner damaligen Ehefrau und der Scheidung gesehen
hatte. Das Schicksal des Gustl Mollath sorgte auch deshalb für Aufsehen,
weil Symptome einer psychischen Störung und völlig sachgemäße
Aussagen dicht beieinander lagen. Kritisiert wurde außerdem, dass
die Sachverständigen Gutachten nach Aktenlage fertigten, nachdem Herr
Mollath von seinem Recht Gebrauch machte, sich nicht untersuchen zu lassen.
Die Wiederaufnahme des Falles, der als Lackmusprobe für die Forensische
Psychiatrie gelten kann, hat nun als Ergebnis erbracht, dass Herr Mollath
seine Frau tatsächlich misshandelt haben soll. Das Gericht ging erneut
von einer möglichen wahnhaften Störung mit Realitätsverlust
bei Gustl Mollath zur Tatzeit aus und sprach ihn deswegen von seiner Tatschuld
frei im Sinne des § 20 StGB. Da das Gericht jedoch gleichzeitig die
im ursprünglichen Urteil angenommene Gemeingefährlichkeit verneinte,
welche zur Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie geführt hatte,
steht Gustl Mollath nun eine Entschädigung zu.
Kritik an psychiatrischen Gutachten in Strafverfahren ist nicht erst
durch den Fall Mollath erhoben worden. Sie stammt sowohl von Forensischen
Psychiatern als auch von Juristen gleichermaßen. Auch die berechtigten
Forderungen nach einer Novellierung des psychiat-rischen Maßregelvollzugs
haben durch diesen Fall nur neue Aktualität und Dringlichkeit erhalten.
Für die DGPPN ist die Qualifikation von Gutachtern schon sehr lange
ein wichtiges Thema: Bereits 2001 hat die Fachgesellschaft das Zertifikat
"Forensische Psychiatrie" für Fachärzte eingeführt. Dieses
war Vorläufermodell für die später von den Landesärztekammern
eingeführte gleichnamige Schwerpunktbezeichnung, die Fachärzte
durch den Nachweis forensisch-psychiatrischer Qualifikation und Prüfung
erwerben können.
Dennoch sieht die DGPPN dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die
Qualifizierung forensischer Gutachter „Wir erleben zurzeit einen Mangel
an qualifizierten, erfahrenen forensischen Sachverständigen; Gerichte
suchen oft händeringend nach Gutachern. Aus verschiedenen Gründen:
Das Fach Psychiatrie und Psychotherapie ist mit einem akuten Ärztemangel
konfrontiert. Gleichzeitig erfordert die Sachverständigentätigkeit
lange Berufserfahrung. Nicht zuletzt zögern viele Nachwuchspsychiater,
eine Gutachtertätigkeit aufzunehmen, da sie hier oft extrem belastenden
Themen und schwierigen Erfahrungen auf Opfer- und Täterseite ausgesetzt
sind“, erklärt DGPPN-Vorstandsmitglied Professor Jürgen Müller.
Aus Sicht der Fachgesellschaft ist der Nachwuchsgewinnung bei den Reformbemühungen
daher entscheidende Bedeutung zuzumessen.
Dringender Reformbedarf besteht im Maßregelvollzug vor allem auch
bei den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Qualitätssicherung der
psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung psychisch kranker Straftäter.
Schon im letzten Sommer hatte die DGPPN die Initiative Maßregelreform
ins Leben gerufen, um unter Einbezug der politischen, juristischen und
fachärztlichen Experten auf die Novellierung des Maßregelrechts
hinzuarbeiten. Die Fachgesellschaft weist dabei auf die zentrale Bedeutung
der Therapie als Garant für die erfolgreiche Arbeit des Maßregelvollzugs
hin. „In einem psychiatrischen Krankenhaus des Maßregelvollzugs werden
psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht, die zum
Zeitpunkt der Tat nicht oder nicht vollständig schuldfähig waren.
Die Unterbringung dient mit ihrem Auftrag der Besserung und Sicherung dem
Schutz der Allgemeinheit vor weiteren schweren Straftaten und der Resozialisierung
der Untergebrachten. Damit kommt der psychiatrisch-psychotherapeutischen
Behandlung der eingewiesenen Patienten maßgebliche Bedeutung für
die Rückfallprophylaxe zu. Die Rückfallquote nach einer Behandlung
in einer forensischen Klinik (etwa fünf Prozent) liegt weit unter
der im allgemeinen Strafvollzug. Diese Therapieerfolge lassen sich jedoch
nur mit einer sinnvollen Behandlung mit einer hinreichenden Anzahl von
Ärzten und Therapeuten erzielen. Das reformierte Maßregelvollzugsgesetz
sollte daher Mindeststandards für die Personalausstattung der forensischen
Kliniken definieren“, fordert DGPPN-Präsident Wolfgang Maier.
Weitere zentrale Forderungen der DGPPN sind die bundeseinheitliche Gestaltung
des psychiatrischen Maßregelvollzugs, die strikte Kopplung einer
Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie an schwere, für die
Allgemeinheit gefährliche Straftaten, die Beachtung von Verhältnismäßigkeitsaspekten
bei der Befristung der Unterbringung und bundeseinheitliche Regelungen
bei der Begutachtung durch externe, mit der Behandlung nicht befasste Gutachter
zu Fragen des Therapieverlaufs und der Fortdauer oder Beendigung der Unterbringung.
Zur Vereinheitlichung von therapeutischen Mindeststandards hat die DGPPN
eine Task Force zur Erarbeitung von Behandlungsempfehlungen in der Forensischen
Psychiatrie ins Leben gerufen, an der führende Lehrstuhlinhaber, Kliniker
und Juristen mitwirken. "
Medienstimmen zum Urteil
-
"Wiederaufnahme Gustl Mollath – 16. Tag: Urteilsverkündung
Es ist das etwas profane Ende eines insgesamt über 13 Jahre andauernden
Albtraums: Am 14. August 2014 wird Gustl Mollath vom Landgericht Regensburg
freigesprochen. ... Wieder einmal zeigt sich, dass die Adhäsionskräfte
des psychiatrischen Etiketts allzu gewaltig sind: Einmal aufgeklebt, lassen
sich die Reste kaum noch rückstandsfrei entfernen. Dass dieses letzte
Öffnen des psychiatrischen Zauberkastens in seiner Sache diesmal ausnahmsweise
zu seinen Gunsten erfolgt, da er andernfalls aus Sicht der Kammer dieser
einen Tat wegen schuldig gesprochen werden müsste, mag Mollath wenig
trösten, genauso wie die Tatsache, dass er von den Vorwürfen
der Freiheitsberaubung, der Sachbeschädigung sowie einer weiteren
angeblichen Körperverletzung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen
wird. Damit wird klar: Auch die angeblichen Reifenstechereien, die damals
als scheinbarer Beweis für Mollaths Allgemeingefährlichkeit angeführt
und dem psychiatrischen Gutachter Klaus Leip als Anknüpfungstatsache
serviert wurden, sind definitiv nicht nachweisbar. ... " [Ursula Prem 18.8.14]
-
"Verteidiger Gerhard Strate: 'Für mich ist nun Feierabend.
Ich habe keine Lust mehr.' ... "Verteidiger Gerhard Strate: 'Das Landgericht
Regensburg hat das Gesicht der bayerischen Justiz gewahrt. Es hat klar
gemacht, dass Mollath nie und nimmer so hätte verräumt werden
dürfen.'" ... "Verteidiger Gerhard Strate: 'Ich halte das Urteil insgesamt
für sehr ordentlich begründet. Es ist das Ergebnis eines rechtsstaatlichen
Verfahrens.'" ...[MB 14.8.14]
-
"Mollath: Freispruch mit Höchststrafe. Das Landgericht Regensburg
spricht Gustl Mollath frei, ist aber davon überzeugt, dass er seine
Frau geschlagen, getreten, gewürgt und gebissen hat. ... Zum einen
ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass Gustl Mollath seine
damalige Frau am 12. August 2001 so misshandelt haben soll, wie es ihm
die Staatsanwaltschaft vorwirft: Er habe sie mit Fäusten geschlagen,
getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Einen Schuldspruch
wegen gefährlicher Körperverletzung sprach das Gericht lediglich
deshalb nicht aus, weil es gemäß dem Grundsatz Im Zweifel für
den Angeklagten „nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden“ könne,
dass Mollath zum Tatzeitpunkt schuldunfähig, also psychisch krank,
gewesen sei. „Die Kammer weiß es nicht, aber es liegt auch nicht
fern“, so Escher. ..." [regdig 14.8.14]
-
"Gericht sieht Vorwurf der Körperverletzung bestätigt.
Kein Freispruch ohne Wenn und Aber, wie er es sich erhofft hatte. Das Landgericht
Regensburg hält Gustl Mollath teilweise für schuldig. Nach 15
Verhandlungstagen ist der Prozess gegen den langjährigen Psychiatriepatienten
mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Allerdings hält das Gericht
Gustl Mollath der Körperverletzung für schuldig. ..." [SZ 14.8.14]
-
"Urteil im Mollath-Prozess Freispruch mit Makel. Das Landgericht
Regensburg hat Gustl Mollath in vollem Umfang freigesprochen, sieht ihn
aber als gewalttätig. Für den Zeitraum der zwangsweisen Unterbringung
in der Psychiatrie ist er zu entschädigen. ..." [BR 14.8.14]
-
Sprecher Landgericht Regensburg: "Das Gericht sah es als erwiesen an, dass
Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 getreten, gewürgt, gebissen
und geschlagen hat. Die Angaben des Opfers und eines Arztes, der die Folgen
der Misshandlungen dokumentiert hatte, seien glaubwürdig. Auch die
Aussage einer Zeugin seien glaubhaft. Ein Komplott seiner Ex-Frau konnte
das Gericht nicht feststellen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass Mollath
zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei,
begründete die Regensburger Kammer ihr Urteil. Deshalb sei der 57-Jährige
nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" vom Vorwurf der
Körperverletzung freizusprechen. Mollath durfte außerdem nicht
schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess, bei dem er wegen
Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war. Das Gericht sprach Mollath
außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens
dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, die
Taten nachzuweisen. "Der Freispruch erfolgte teilweise aus Rechtsgründen,
eben wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit, und teilweise
aus tatsächlichen Gründen, wegen eines nicht ausreichend sicheren
Tatnachweises." ..." [BR 14.8.14]
Nach den Plädoyers
und vor dem Urteil
-
"Warum die Justiz Gustl Mollath dankbar sein sollte. Ein Freispruch
zweiter Klasse schreibt Geschichte. Was Politik, Justiz und die Psychiatrie
aus dem Fall des Gustl Mollath hoffentlich gelernt haben - und warum sich
der Angeklagte um das Recht verdient gemacht hat. ... " [Heribert Prantl,
SZ 13.8.14]
-
"Der seltsame Gustl Mollath. Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient
wird an diesem Donnerstag vom Landgericht Regensburg freigesprochen. Doch
das entlastet weder das bayerische Justizsystem noch Gustl Mollath selbst.
... Diese Feststellungen, nachdem Gustl Mollath nacheinander von vier psychiatrischen
Sachverständigen für psychisch krank, schuldunfähig und
allgemeingefährlich erklärt und in der Folge davon über
sieben Jahre lang im Maßregelvollzug seiner Freiheit beraubt wurde,
beschreibt ohne jeden Zweifel ein Versagen von Justiz und Psychiatrie.
Dieses Versagen ist zum Teil in offensichtlichen Fehlleistungen der beteiligten
Personen, zum Teil aber auch im System begründet. ..." [SZ 13.8.14]
-
"Die strafprozessuale Wahrheit ... Wahrheit und Gerechtigkeit. Im
Strafprozessrecht gibt es keine „Wahrheit“, es gibt lediglich eine
strafprozessuale Wahrheit. Es kann auch gar nicht anders sein – die
Frage, was „Wahrheit“ denn überhaupt ist, ist mehr eine philosophische
als eine naturwissenschaftliche. Ebenso verhält es sich mit „Gerechtigkeit“.
Was als „gerecht“ empfunden wird, ist eine subjektive Wahrnehmung, die
durch die vor Gericht widerstreitenden Interessen niemals absolut sein
kann. Dass am Ende eines Verfahrens alle Beteiligten zufrieden sind und
das Urteil als gerecht empfinden, bleibt eine Wunschvorstellung. Es kann
im Prozess dementsprechend nur darum gehen, eine richtige und gerechte
Entscheidung im Sinne des materiellen Rechts zu finden. ..." [Strafakte
13.8.14]
-
"Mollath-Prozess. Spannung vor Urteil im Fall Gustl Mollath Dass
Gustl Mollath am Donnerstag freigesprochen wird, daran besteht kein Zweifel.
Über seine wahre Rolle aber ist die Nation gespalten. Ist Mollath
Täter oder Intrigen-Opfer? "Die Beweislage ist schwierig", sagt die
Vorsitzende Richterin, Elke Escher, im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl
Mollath. Akribisch und detailversessen hat das Regensburger Landgericht
den Fall des ehemaligen Psychiatrie-Patienten aufgearbeitet. 15 Prozesstage
hat die Kammer für den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung,
Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verhandelt - allein für
die Plädoyers 13 Stunden lang. ..." [AA 12.08.14]
-
"Fall Mollath: Alles verloren ... Hinsichtlich Meindls Doppelrolle
als erfolgreicher Antragsteller im Wiederaufnahmeverfahren und Anklagevertreter
in der neuen Hauptverhandlung findet sich in einem Pressebeitrag vom 1.
Mai 2014 die Einschätzung des Autors, daß “auf seinen Schultern
die Ehre der gesamten bayerischen Justiz” ruhe. Doch was konnte noch schiefgehen,
nachdem Meindl bereits mit seinem Wiederaufnahmeantrag diese Ehre gerettet
hatte? Wie könnte sie ausgerechnet durch ihn wieder verlorengehen?
... Überraschend, ja entsetzlich, ist etwas anderes und es wäre
genauso entsetzlich, wenn es ein Wiederaufnahmeverfahren gar nicht gegeben
hätte und dies die erste Hauptverhandlung in dieser Sache wäre:
Meindl, ausgerechnet Meindl, schlüpft in die häßliche Rolle
einer Staatsanwaltschaft, die in ihrem unbedingten Verfolgungseifer jedes
Maß – jedes Beweismaß – verloren hat. Es sind diese Staatsanwälte,
die Menschen wie Horst Arnold, Ralf Witte und Thomas Ewers ins Unglück
stürzten und die Jörg Kachelmann bereits auf den Fersen waren.
... " [Oliver Garcia 11.8.14]
-
"Der Unbeugsame. Gustl Ferdinand Mollath, 57: Ein Mann ohne Pass,
Einkommen und festen Wohnsitz, dafür aber mit einem Anliegen. Seit
dem 7. Juli steht er wieder vor Gericht. In wenigen Tagen wird das Urteil
verkündet. Mollath hatte nur eine Bitte an die Richterin: Das Urteil
solle bitte fair und gut begründet sein. Doch Mollath kämpft
nicht für seine Unschuld, sondern für sein Ansehen. ..." [MB
10.08.14]
-
"Die zwei Gesichter der Frau Mollath. Nicht verwunderlich, aber
in der Deutlichkeit überraschend: Nebenklage und Verteidigung zeichneten
in ihren Plädoyers zwei gegensätzliche Bilder von Mollaths Ex-Frau.
..." [regdig 10.8.14]
-
"Fall Mollath: Wirklichkeitsgewitter im Gerichtssaal
Staatsanwalt hält Angeklagten für schuldig - Mollaths Verteidiger
geht von dessen Unschuld aus "Die Angaben der Pet M. sind glaubhaft. Ich
glaube ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese glauben darf und kann.
Es kann jeder an diese These glauben, aber ich bin Jurist und muss mich
an objektive Tatsachen halten." - Mit diesen Aussagen, die aus dem Plädoyer
von Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl stammen, das er am Freitag im Wiederaufnahmeverfahren
gegen Gustl Mollath vor dem Oberlandesgericht Regensburg gehalten hat,
verdichtet sich einmal mehr, was sich durch den Fall Mollath wie ein roter
Faden zieht.
Es gibt eine schier unüberbrückbare Kluft zwischen der Sicht
auf die Wirklichkeit, wie sie Behördenvertretern im Fall Mollath veranschlagen
und der Sicht auf die Verhältnisse, wie sie die Unterstützer
von Mollath, Behördenkritiker und teile der Bevölkerung ansetzen.
... " [Marcus Klöckner 10.08.2014 in Telepolis]
Die psychopathologischen
Fehler des Oberstaatsanwalts anlässlich der Nebefragung (Quelle
Strate Doku
S. 20f)
OStA01 Stellungnahmen
und Fragen durch OStA Dr. Meindl
Übertreibung kein Wahnkriterium
OStA01.1 "Vor diesem Hintergrund des Kerns illegalen
vertragswidrigen Verhaltens, kommt es dann nach meiner Auffassung und nach
meiner Interpretation des bisherigen Beweisergebnisses, das ich nicht vorwegnehmen
will, aber darf, da ich nicht das Gericht bin, zu zweierlei möglicherweise
oder nicht abwegigen wahnhaften Geschehnissen: zum einen wird nach meiner
Auffassung die Dimension der Schwarzgeldverschiebungen wahnhaft überzeichnet
sein: Es geht um die Dimension und es könnte auch der Kreis der an
dem Schwarzgeldverschiebungen größten, dreistesten, auch der
Kreis der an diesen beteiligten Personen in unrealistischer Weise ausweitet
sein. Da haben Sie Wörthmüller als Bsp. gebracht, den Lip auch."
OStA01.2 "Ich stelle mir die Frage und
richte sie auch an Sie – mit der Bitte Ihre Einschätzung abzugeben,
dass sich die nicht abwegige wahnhafte Störung auch auf einem anderen
Gebiet abgezeichnet haben könnte, dass sich der Angeklagte ab Mitte
2002 bis zumindest der Rechtskraft der Urteils der 7. Kammer auch einer
Intrige, einem Komplott, einer Inszenierung ausgesetzt gesehen hat. Komplott,
Intrige, Inszenierung dergestalt, dass alles – wir haben entsprechende
Aussagen, ich erinnere an die Aussage Zim hierbei insbesondere –, dass
alle Personen, die mit der Scheidung des Angeklagten, mit seiner Frau in
Zusammenhang stehen, in den Kreis der Personen mit einbezogen habe, die
ihm schaden wollen, die ihn mundtot machen wollen, die ihn wegräumen
wollen. Das ist m.E. – ich bin kein Fachmann – das ist m.E. auch ein Gesichtspunkt,
der möglicherweise mit einbezogen werden müsste."
_ |
|
RS01 Kritische Kommentierung Sponsel
Übertreibung kein Wahnkriterium
1. Fehler Übertreibung
= Wahn
OStA Dr. Meindl erfindet hier ein neues Wahnkriterium: die "wahnhafte
Überzeichnung", die er in der "Dimension" erblickt, also in der Übertreibung,
wobei "Dimension" aber gewaltiger klingt als Übertreibung. Vielleicht
meint er die Progredienz,
wobei man sich dann fragt, weshalb er den psychopathologischen Sachverhalt,
nicht so benennt, wie man ihn kennt.
2. Fehler Vewickeltseinkönnen
= Wahn
Der bloße Verdacht, also wissenschaftlich gesehen eine Hypothese,
genauer eine hypothetische Möglichkeit, ist kein bekanntes Wahnkriterium.
Hier ist nicht untersucht worden, weil es aufgrund Mollaths Weigerung auch
nicht ging, aber entsprechende Alternativ-Hypothesen sind auch nicht aufgestellt
worden. Nicht einmal jetzt.
3. Fehler
Verdacht verwickelt = Wahnzeichen Progredienz
> Argumentation wie unter 2. Im wesentlichen zeigt OStA Dr. Meindl
mit seinen stellungnehmenden Fragen, dass er sich auf Progredienz-Niveau
des Dr. Leip Gutachtens verharrt.
4. Fehler
Unkorrigierbare Gewissheit nicht begründet
Alle Gutachter haben es versäumt, zwei notwendige Wahnkriterien
zu begründen (evaluieren): die Gewissheit im Zusammenhang mit der
durch Erfahrung und Logik Unkorrigierbarkeit.
5. Fehler Verschmierte
Behauptung
"dass alle Personen, die mit der Scheidung des Angeklagten, mit seiner
Frau in Zusammenhang stehen, in den Kreis der Personen mit einbezogen habe,
die ihm schaden wollen, die ihn mundtot machen wollen, die ihn wegräumen
wollen." Sie wären alle aufzuzählen und der Einzelnachweis zu
erbringen. |
N01 Antwort Prod. Dr. Ne
"Zunächst mal haben wir dafür keine Hinweise, das ist eine
Denkmöglichkeit, dass weitere Personen in den Kreis miteinbezogen
wurden. Dass haben wir in Bezug auf Herrn Wörthmüller durchaus,
auch dafür gibt es Belege, dass es so gewesen sein kann. Sie haben
aber keine Beleg dafür, dass, wenn man z.B. auf diese anderen Personen,
die im Umfeld da sind, dass es da aufgrund einer Realitätsverkennung
zu Übergriffen gekommen ist. In Bezug auf die Reifen, darum geht es
ja oder ob das ja auch zumindest ebenso plausibel ist, wenn er der Täter
war
– was ich ja auch nicht zu beurteilen habe – dass es aufgrund
normalpsychologischer Verbitterung eines Rächens geschehen ist,
das nichts mit der Pathologie zu tun hat. Diese Unterscheidung können
Sie nicht machen. Dafür habe ich auch keinen Hinweis, dass ich so
eine Unterscheidung vornehmen könnte. Inso
fern halte ich mich da zurück, weil ich sage, ich bräuchte
ein Indiz. Und die Logik oder die Verhaltenslogik ist unabhängig von
einer wahnhaften Störung genauso plausibel wie mit einer wahnhaften." |
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RS-N01Kritische Kommentierung Sponsel
Erfreulicherweise nimmt N. hier eine kritische. klare und gut fundierte
Position ein. Er weist die stellungnehmenden Fragen des OStA Dr. Meindl
eindeutig ab.
_
Anmerkung: Sobald das Plädoyer OStA Dr.
Meindl vorliegt, ist eine Überprüfung sinnvoll, ob er die Position
des Sachverständigen angenommen hat oder ob er sie einfach übergeht.
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Anmerkung Wendeartistik
Seine wendeartistischen Fähigkeiten erläutert Oberstaatsanwalts
Dr. Meindl selbst im SPIEGEL 27/2014, S. 30:
"Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine
Lage vor dem Ausschuss so:“Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren
zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund
her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist
kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss.
„Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Hierzu auch im beck-blog: "Lakotta-Preis für
forensische Fehlleistungen für den Oberstaatsanwalt?
#23 Gast, 11.08.2014 "Herr Dr. Sponsel, wir wären doch alle froh,
wenn sich die Fachleute weniger "psychopathologische Fehler" leisteten,
aber OberstaatsanwältInnen sollten wir sie schon zugestehen."
Fehler machen wir alle, aber solche Granaten sind eines
OStA in einer solchen Sache absolut unwürdig. Der toppt ja noch Dr.
Leip und Lakotta. Ich hoffe - das wird aber erst die Veröffentlichung
des Plädoyers ergeben - er verharrte nur kurz dabei und ist
nicht erstarrt (was wir hier daher noch nicht als katatones Zeichen der
bayrischen Justiz sehen wollen), d.h. er hat Nes Erklärung akzeptiert
und in seinem Plädaoyer berücksichtigt. Ansonsten sollten wir
ihn für den Lakotta-Preis für forensische Fehlleistungen
nominieren zusammen mit der goldenen Nadel für hochkarätige Wendeartististik.
Die StA Augsburg müsste sich dann
mit Silber in aussagepsycvhologischer Hochsophistik begnügen.
Soacha giabts, Mai ;-)"
15 Fr 08.08.2014
Plädoyers
Prof. Müller im beck-blog:
Vorletzte und letzte Worte vor dem Urteil – der fünfzehnte Tag der
Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath.
Ursula Prem zum 15. Verhandlungstag. [EBL 11.8.14]
Mollath spricht
-
"Der Angeklagte hat das Wort. Mollath redet viel und schweigt doch. Gustl
Mollath bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Konkrete Nachfragen
des Gerichts beantwortet er nicht. Verhandlungstag 15 ..." [regdig 8.8.14]
-
"Mollath weist Vorwürfe zurück. Gustl Mollath bricht sein Schweigen.
Im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg hat er am Freitag
ausgesagt. ..." [MB 8.8.14]
-
"Mollath geht zum Angriff über. Unschuldig, geistig gesund und nicht
gefährlich: So präsentiert sich Gustl Mollath im Wiederaufnahmeverfahren
vor dem Landgericht Regensburg. Seiner Exfrau wirft er eine Intrige vor.
..." [SZ 8.8.14]
Der Staatsanwalt plädiert 4 1/2 Stunden Totale Kehrtwendung zu
seinem (zensierten) Wiederaufnahmeantrag
-
Prof. Müller im beck-blog: "... Dass er nun, nach einer Hauptverhandlung,
die nach meinem Eindruck die vorhandenen Beweislücken eher verdeutlichen
als schließen konnte, im Ergebnis ganz andere Schlussfolgerungen
zieht, kommt für viele relativ überraschend, auch wenn es in
den vergangenen Sitzungstagen schon Anzeichen dafür gab. ... Die von
ihm selbst früher kritisch betrachtete Annahme des LG Nürnberg,
allein die Verbindung der angezeigten Fälle mit Mollath genüge
als Indiz für die Überzeugungsbildung, wird nun von ihm wiederholt.
Sie wird allerdings nun auf noch dünnere Grundlage gestützt:
Auf die beschädigten Reifen selbst, auf eine Dokumentation der Beschädigungen
und auf das Sachverständigengutachten soll es gar nicht ankommen,
auch eine Identifizierung des Täters am Tatort ist völlig überflüssig.
Nicht einmal mehr ist es nötig, mit einer gleichförmigen „fachmännischen“
Vorgehensweise zu argumentieren, um die Tat dem "Fachmann" Gustl Mollath
zuzurechnen. Für eine Verurteilung genügt es nach dieser Auffassung
schon, wenn eine Anzahl von Reifen paarweise Luft verlieren und die betroffenen
PKW-Eigner alle irgendwie mit der verdächtigen Person in Verbindung
stehen."
-
"Das nun folgende Plädoyer von Oberstaatsanwalt Meindl ist eine absolute
Herausforderung für das Sitzfleisch und die Nerven der Zuhörerschaft,
denn es dauert über vier Stunden. Unwillkürlich muss man an die
im SPIEGEL 27/2014 wiedergegebene Aussage Meindls vor dem Mollath-Untersuchungsausschuss
denken, wo er 2013 ausführte:
»„Mein Auftrag war: Führe ein
Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen
Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar:
„Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl
vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen,
einen Schuldigen freisprechen.“« (Zitat nachlesbar bei Gab Wolff
) ..." [Ursula Prem EBL 11.8.14] Originalquelle: SPIEGEL 27/2014, S. 30.
-
Gab
Wolff zum ersten (ersten) Wiederaufnahmeantrag.
-
"Plädoyer im Mollath-Prozess. Staatsanwalt: „Keine Zweifel“ an der
Schuld Mollaths. Über vier Stunden lang hielt Oberstaatsanwalt Wolfhard
Meindl am Freitag sein Plädoyer im Mollath-Prozess. Dabei rechnete
er nicht nur mit der „Komplott-Hypothese” ab, er machte auch klar, dass
Mollath für ihn zweifellos schuldig sei. ..." [regdig 9.8.14]
-
"Staatsanwalt hält Mollath für schuldig. Der Staatsanwalt ist
überzeugt, dass Gustl Mollath seine Exfrau misshandelt hat. Dennoch
verlangt er einen Freispruch. Die Verteidigung wirft Pet M. Lügen
vor - und fordert einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Nun muss das Gericht
entscheiden. ..." [SZ 8.8.14]
-
Mittelbayerische [MB 8.8.14]:
-
Reifenstechen: "Wieder arbeitet der Oberstaatsanwalt detailliert
die Vorwürfe und die Aussagen zum Reifenstecherei-Komplex auf. Wieder
vergehen viele Minuten bis er das geschafft hat. Fazit: "Alle Geschädigten
stehen in einem Zusammenhang mit dem Angeklagten. Alle haben Verbindungen
zu Pet M." Bis auf wenige Ausnahmen seien alle Beschädigungen auf
den Angeklagten zurückzuführen. Dafür spreche der Zeitraum:
Innerhalb von einem Monat gab es Schäden an Fahrzeugen von Personen,
die Gustl Mollath in seinem Schreiben nennt, von denen er glaubte, sie
hätte sich gegen ihn geschworen. Soweit ermittelbar, sei auch die
Vorgehensweise identisch gewesen. "Ich habe keine Zweifel daran, dass als
Täter niemand anders in frage kommt, (...) als der Angeklagte."
-
Tätlichkeiten: "Meindl glaubt: Mollath hat seine Frau geschlagen,
gewürgt und gebissen. ..."
-
"Meindls Zwischenergebnis: 'Die Angaben der Pet M. sind glaubhaft.
Ich glaube ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese glauben darf und
kann. Es kann jeder an diese These glauben, aber ich bin Jurist und muss
mich an objektive Tatsachen halten.'"
Ein religiös-politisches
Glaubensbekenntnis oder eine verräterische Freud'sche Fehlleistung?
Was sagt uns StA Dr. Meindl hier (fett-kursiv RS) "Ich glaube ihr, weil
ich nicht an die Komplotthypothese glauben darf und kann." |
-
Freiheitsberaubung: "Zum Freiheitsberaubungsvorwurf erklärt
der Staatsanwalt: "Die Aussagen belegen dieses Geschehen in überzeugender
Weise."
-
Psychische Störung: "Eine psychische Krankheit habe sich wenn
dann erst später manifestiert. Die Verbindungen, die Mollath zwischen
einzelnen Personen zog, sprechen aus Meindls Sicht dafür, dass sich
der Angeklagte, wie von Gutachter Ne ausgeführt, durchaus in einer
Privatrealität ausgelebt habe."
Die Nebenklage plädiert
-
"Horns Fazit fällt knapp aus: "Diese Verfahren betrifft einen Angeklagten,
(...) der seine Ex-Frau gewürgt, geschlagen, getreten und schließlich
diffamiert hat. Ich schließe mich dem Antrag des Oberstaatsanwalts
an." [MB 8.8.14]
Die Verteidigung plädiert [PDF]
"Ich beantrage, Gustl Mollath ohne Wenn und Aber freizusprechen"
-
Prof. Müller im beck-blog: "RA Strate würdigt – wie nicht anders
zu erwarten – völlig anders: Er wirft ein Licht auf die nicht anwesende
zweite Hauptperson - die nebenklägerin und ordnet deren jeweilige
Aktionen ein in das Gesamtgeschehen der ehelichen Auseinandersetzung und
die von Gustl Mollath initiierten Ermittlungen an ihrem Arbeitsplatz. Er
weist auf erkennbare Lügen sowohl der Nebenklägerin als auch
der wichtigen Zeugin S. hin und macht die vom Staatsanwalt soeben ausgeschlossene
Komplotthypothese plausibel. Die Verteidigung kann allerdings nicht nachweisen,
wie es zu den Verletzungsspuren gekommen ist. Aber nicht die Verteidigung
ist hier beweispflichtig – sie muss nur genügend Zweifel wecken am
Beweisgebäude der Anklage. Zweifel, die nach meinem Eindruck berechtigt
sind. ..."
-
21.16: "Strate schreitet fünfzehn Minuten später zum Schlusswort:
Eigentlich wollte er noch zwei Aspekte ansprechen - zum einen die wunderliche
Amnesie der Justizjuristen wie die von Otto Brixner. "Diese Amnesie ist
für mich die innere Amnestie." Zum anderen, zur Rolle der Psychiatrie.
Er hätte sich von Professor Ne mehr klare Worte gewünscht. "Die
Psychiatrie ist offenbar unfähig, eigene Fehler einzugestehen. Dieser
Fall war für die Psychiatrie ein Fiasko. ... Der Hamburger Jurist
zieht immer wieder Parallelen zu den Vorgängen innerhalb der Bank
- er will Mollaths Zwei-Fronten-Krieg (Ehestreit, Schwarzgeldgeschäfte)
so verdeutlichen und welches tatsächliche Interesse seine Ex-Frau
hatte, ihren Mann falsch zu bezichtigen. "Auch wenn die Aussage von Herr
Mollath teils etwas wirr erscheinen", seien seine geäußerten
Verdachtsmomente völlig klar und zutreffend dargestellt worden. ..."
[MB 8.8.14]
Der Angeklagte hat das letzte Wort
-
"Um 21.27 Uhr hat Mollath das letzte Wort: Er bedankt sich bei Verteidigern
und Gericht - und auch bei Oberstaatsanwalt Meindl. Denn der habe in seinem
Plädoyer gezeigt, wie die bayerische Staatsanwaltschaften funktionieren.
Und zwar für sein 'außerordentliches Bemühen, dass das
Ehepaar Pet und Martin M. nicht fällt.' ..." [MB 8.8.14]
Zwischenbilanzen
vor den Plädoyers
Der Angeklagte will reden
"Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath will sich der Angeklagte
jetzt erstmals ausführlich zu den Tatvorwürfen äußern.
Entsprechend groß ist die Spannung vor dem 15. Verhandlungstag. ...
Zwei Wochen hatte die Kammer pausiert, jetzt wird weiter verhandelt. Und
der Prozess geht an diesem Freitag wohl in seine entscheidende Phase. Wenn
alles glatt läuft, werden am Nachmittag die Plädoyers gehalten.
..." [BR 7.8.14]
Die Logik der Macht
„Es gibt keine Willkür!“ Das ist die gesamte Erkenntnis, die die
Psychiatrie aus dem Fall Mollath zu ziehen scheint. Dr. Josef J. Leßmann,
Ärztlicher Direktor der LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt, konstatierte
dies ziemlich genau vor einem Jahr. Das Idealbild, das zahlreiche Psychiater
seitdem zeichnen, ist jedoch reichlich verzerrt. „Ein Gutachten ist wissenschaftlich
fundiert, und ein Gutachter versucht, sich einen umfassenden Überblick
zu verschaffen“, so Leßmann. Die Realität sieht hingegen völlig
anders aus. Solange Psychiater keine Krankheitseinsicht, also kritische
Selbstreflexion der Grenzen und Möglichkeiten der eigenen Profession
zeigen, solange muss die Psychiatrie als willkürlich und dadurch gefährlich
gelten. Die Psychiatrie scheint ein Fall für den Maßregelvollzug
zu sein. ..." [humana-conditio 6.8.14]
Zwischen Freund und Feind.
"Vor genau einem Jahr wurde Gustl Mollath aus der Psychiatrie entlassen
- um seine Freiheit kämpft er bis heute. Beim Wiederaufnahmeverfahren
vor dem Landgericht in Regensburg lässt er sich von seinen Verteidigern
nicht mehr helfen. Selbst bei manchen Mollath-Unterstützern sorgt
das für Ärger. ..." [SZ 6.8.14]
Der Prozess,
der alte Fehler wiedergutmacht
So titelt Michael Kasperowitsch in den Nürnberger Nachrichten
vom 2.8.14, S. 15, wobei er in beide Richtungen kritisch kreative Metaphern
findet. Zu Mollath: "Er agiert wie ein Ritter der Kokosnuss aus der britischen
Comedy-Gruppe Monty Python, nämlich im gestreckten Galopp eines blinden
Eifers, aber ohne Pferd." Und zur Nürnberger Justiz: "Kein Schwarzgeld-Tribunal.
Ob Mollath tatsächlich einem gefährlichen Banken-Wahn unterliegt
oder nicht, diese Frage interessierte die Justiz da schon kaum mehr. Dabei
hätten sich die Nürnberger Richter einer bewährten Kulturtechnik
bedienen können, um mehr zu erfahren, nämlich der des Lesens."
Psychiatrische
Gutachten Zwischen Irrsinn und Verbrechen
"Mit dem Fall Mollath ist die Kritik an psychiatrischen Gutachten wieder
aufgeflammt. Sie sollen beurteilen, wie gefährlich Straftäter
sind. Die Betroffenen fühlen sich schnell wie in Kafkas „Process“.
... Doch Richtern fehlt es in aller Regel an dem nötigen Fachwissen.
Und sie scheuen zusätzliche Arbeit. Am liebsten sei es ihnen, der
Gutachter halte ein Kärtchen hoch, auf dem „§20“ für schuldunfähig,
„§21“ für vermindert schuldfähig steht, heißt es in
Psychiaterkreisen hinter vorgehaltener Hand. ... [FAZ 2.8.14]
14 Mo 28.07.2014 Streit zwischen
Strate
und Mollath, der sich doch noch äußern will
"Gustl Mollath wurde zu einem der bekanntesten deutschen Justizfälle.
Er saß jahrelang zu Unrecht in der geschlossenen Psychiatrie. Sein
Fall wird nun wieder aufgerollt. Es geht vor Gericht um die ursprünglichen
Vorwürfe, er habe seine Frau misshandelt. Gustl Mollath will seine
Unschuld beweisen. Doch je länger diese Wiederaufnahme dauert, umso
widersprüchlicher sind die Eindrücke. Report München hat
mit ihm gesprochen. ..." [aktuelles Interview mit GFM und M. Heidingsfelder,
ausgestrahlt 29.7.14]
-
""Ich kann, das muss ich ganz klar sagen, ich kann mit einem Mandanten,
der hier öffentlich Lügen über seinen Verteidiger verbreitet,
nicht arbeiten. Das geht mir nicht nur gegen den Strich, sondern gegen
meine Ehre. (...) Ich bitte darum, mich zu entpflichten. Es besteht keinerlei
Vertrauensverhältnis mehr." [MB 28.7.14, 11.23]
-
"Mollath-Verteidiger müssen bleiben. Eklat vor dem Landgericht Regensburg:
Gerhard Strate will Gustl Mollath nicht länger verteidigen, er fühlt
sich in seiner Ehre verletzt - und beantragt seine Entpflichtung. Doch
das Gericht lehnt ab. ..." [SZ 28.7.14]
-
"Freispruch wider Willen: Mollath will nun doch aussagen. Die Kluft zwischen
Gustl Mollath und seinen Rechtsanwälten hat sich weiter vertieft:
Am Montag lehnte das Landgericht einen neuerlichen Antrag ab, Gerhard Strate
und Johannes Rauwald von ihrem Mandat zu entbinden. Am Ende kündigte
Mollath an, nun doch aussagen zu wollen. ..." [regdig 28.7.14]
-
"Der Angeklagte hat das Wort. Körperverletzung, Freiheitsberaubung,
Sachbeschädigung: Zu diesen Tatvorwürfen wollte Gustl Mollath
im Wiederaufnahmeverfahren bislang nichts sagen. Zum Thema Schwarzgeld
dafür umso mehr. Nun will er sich doch noch äußern.
..." [SZ 28.7.14]
-
"Wiederaufnahme Gustl Mollath – 14. Tag: 27 Anträge. Und es sieht
nach Kündigung einer seiner wichtigsten Unterstützerinnen aus.
[Ursula Prem 29.7.14] Die Doku beginnt persönlich: "»Lieber
Gustl, die aktuelle Situation veranlasst mich leider, nach einem Jahr der
intensiven Beschäftigung mit Deiner Sache nunmehr eine Zwischenbilanz
zu ziehen. Du wirst Dich über diese brutale Formulierung wundern,
doch ich kann sie Dir nicht ersparen, wenn ich weiterhin authentisch bleiben
will, was ich definitiv will: Momentan muss ich leider feststellen, dass
Du auf dem besten Wege bist, alles, was sich zu Deinen Gunsten aufgebaut
hat, mit dem Arsch wieder einzureißen.«" Dieses Zitat,
das die aktuelle Situation sehr gut zu treffen scheint, ist tatsächlich
aus einem Brief vom 25.11.2013 an Gustl Mollath.
-
"Martin Heidingsfelder: Fünf Anwälte oder ein Plagiator für
Gustl Mollath? Dass es den Brandstifter nicht selten zur Feuerwehr zieht,
ist ein alter Witz. Und dass der Zweck die Mittel heiligt, ist ebenfalls
bekannt. Was zum Schutz von Hab und Gut der Feuerwehrmann, ist zur Wahrung
wissenschaftlicher Sorgfalt der Plagiatsjäger: Ein wackerer Kämpfer
an der Front von Lug und Trug, der dafür sorgt, dass allzu fadenscheinige
Bäume nicht in den Himmel wachsen und ein Hauch erzwungener Ehrlichkeit
durch die ehrwürdigen Hallen der Unis zieht. ...." [Ursula Prem 5.8.14]
_
Mensch Gustl!
_
Selbstdemontage
am Ende der Zielgeraden nach einem langen Marathon?
Die beiden schwarzen Ms, der Mittwoch und der
Montag sind für die UnterstützerInnen, die seit Jahren mit großer
Energie, Zeitaufwand und manche sogar unter persönlichen Opfern und
wirtschaftlichen Einbußen ihr Bestes für Recht und Freiheit
für Gustl F. Mollath gegeben haben, enttäuschend bis schockierend.
In aller Öffentlichkeit demontiert Gustl F. Mollath sein glänzend
und über viele Jahre aufgebautes positives Image. Er stösst einige
seiner wichtigsten Helfer vor den Kopf und demonstriert aller Welt einen
Eigen- und Starrsinn, der ihn inzwischen viel Sympathien kostet. Nicht
nur, dass er Dankbarkeit und Anerkennung für das Engagement seiner
UnterstützerInnen - besonders Dr. Strate und Ursula Prem, aber auch
andere - sehr deutlich vermissen lässt, er munitioniert all jene,
die in ihm schon immer einen sehr schwierigen Menschen sahen. So bitter
das für einige UnterstützerInnen auch sein mag, Ausdruck einer
Persönlichkeitsstörung
ist das sicher nicht, wenn es auch manchem so erscheinen mag..
Versuch
einer Einfühlung
Nun: Konsequenz, Unbeirrbarkeit und Kompromisslosigkeit
haben ihn schon immer ausgezeichnet. Das ist das Salz der Seele für
große Taten in der Welt. Zu Recht ist er davon überzeugt, dass
ihm tiefes und ungeheures Unrecht angetan wurde. Zu Recht prangert er die
Schwarzgeldgeschäfte an. Zu Recht möchte er den Steuerver- meidungsbanditen
die Mas vom Gesicht reißen. Zu Recht möchte er den Filz und
das Komplott aufklären. Und völlig zu Recht will er auf die unglaublichen
Zustände in der forensischen Psychiatrie aufmerksam machen: auf den
ungeheuren Murks und Pfusch der Schlechtachter dort und auf die zahlreichen
Menschenrechtsverletzungen. Aber, welcher ist der richtige Weg für
diese ehrbaren, mutigen und verständlichen Ziele? Dieser Wiederaufnahme-
strafprozess offenbar nur in geringerem Umfang. Den mit einer weiterhin
unbeschädigten guten Figur abzuschließen wäre eine gute
Basis für die weitergehenden, verständlichen Ziele Gustl F. Mollaths
gewesen. Aber diesen strafrechtlichen Realitätsrahmen konnte ihm sein
Anwalt der Champions League nicht nahebringen. Und wie wir aus dem
erschütternden Dokument Ursula Prems nun erfahren, weil er sich viel
zu oft und nachhaltig dessen Beratung entzog als für ein positives
Ende auf der Zielgeraden gut ist.
Aber am Ende kommt wohl kaum einer ungeschoren
davon - vielleicht Richterin Escher, die bislang zeigte, dass es in Bayern
auch RichterInnen von Format gibt - vorbehaltlich des Urteils.
Das war ein großer Kampf, den wir aller
Voraussicht nach zwar gewonnen haben, aber irgendwie liegt mir nun etwas
zu viel Pyrrhusgeruch in der Luft.
|
__
13 Fr 25.07.2014 Ne erstattet
sein Gutachten
-
Bericht der MB (25.7.14):
"Ne beginnt mit Vorbemerkungen - mehrfach seien Personen an ihn herangetreten,
hätten ihn mit rechtlichen und ethischen Fragen konfrontiert. Er habe
für sein Gutachten 6000 Seiten gelesen, aber eine Begutachtung hat
nicht stattgefunden. Die hat Mollath auch verweigert. Das führe dazu:
Der Erkenntnisgewinn ist begrenzt, das führe zu Widersprüchen
und Unsicherheiten. Je weniger Quellen er habe, desto mehr Zweifel bleiben.
Diese würden dann noch größer, wenn Quellen widersprüchlich
sind. Bei Zweifeln gebe es unterschiedliche Regeln: Im klinischen Sinne
gilt dann, eine Verdachtsdiagnose so lange aufrecht zu erhalten, bis belegt
werden kann, dass die Diagnose falsch ist. Das sei auch im forensischen
Bereich so: Ein Patient kann erst entlassen werden, wenn keine Zweifel
geblieben sind. "Zweifel sind vom forensischen Psychiater offen zu legen.""
... "Ne: "Wenn man das, was ich über Herrn Mollath weiß, zusammenfasst,
ist es herzlich wenig." ... ""Diese Diagnose ( Persönlichkeitsstörung)
muss für den damaligen Zustand als Hypothese angenommen werden. Ne
führt aus, dass in keinem der vorherigen Gutachten dargelegt wurde,
wie die Reifenstechereien mit einem Wahn begründet werden könnten.
Doch von allen Gutachtern wurden auffällige Persönlichkeitsmerkmale
(Rigidität, Selbstüberschätzung, Übernachhaltigkeit,
egozentrische Sichtweise) diagnostiziert, die er hier auch gesehen habe.
Eine Störung sei aber nicht ohne weitergehende Untersuchung möglich.
Eine Persönlichkeitsstörung sei aus seiner Sicht zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zu begründen, aber auch nicht auszuschließen."
... "
-
"Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar". Gustl Mollath ist
nach Einschätzung von Norbert Ne, einem der bekanntesten forensischen
Psychiater, nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit. Das
bedeutet auch: Der Angeklagte ist voll schuldfähig. ..." [SZ 25.7.14]
-
"Gustl Mollath ist nicht gefährlich. Gutachter zu Mollath: „Sie wären
gut beraten gewesen, mit mir zu reden.“ Trotz positiver Diagnose ist Gustl
Mollath unzufrieden mit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen
Norbert Ne. Es bleiben nämlich Zweifel, ob er zum Zeitpunkt seiner
Verurteilung nicht doch wahnkrank war. Der sagt: „Eine Fehldiagnose kann
nur ein Fachmann wieder aus der Welt räumen.“ ... [regdig 25.7.14]
-
"Wiederaufnahme Gustl Mollath – 13. Tag: Erkenntnisquellen ... Es
ist allerhöchste Zeit, das aktuell gültige System komplett zu
überdenken." [Ursula Prem
26.7.14]
_
Ersteinschätzung:
Das
Meinungsachten Prof. Dr. Nes
Prof. Ne gibt nach MB (25.7.14) an: "Er habe für sein Gutachten
6000 Seiten gelesen, aber eine Begutachtung hat nicht stattgefunden. Die
hat Mollath auch verweigert." Dieser Äußerung kann selbstwidersprüchlich
entnommen werden, dass zur Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens
eine Begutachtung nicht erforderlich ist. Wenn Ne meint "Diese Diagnose
(Persönlichkeitsstörung) muss für den damaligen Zustand
als Hypothese angenommen werden.", so liegt er völlig falsch,
weil kein Gutachter, auch er nicht, die allgemeinen Kriterien einer Persönlichkeitsstörung,
wie sie im ICD-10 vorgeschrieben sind, belegt hat. Insbesondere G4
ist nicht gezeigt - bislang von niemandem.
_
Exkurs
Was ist bei der Diagnose Persönlichkeitsstörung zu leisten?
Querverweis: Die diagnostischen
Fehlleistungen Prof. Dr. Pfäfflins.
Die Methode der Persönlichkeitsdiagnostik nach dem ICD-10 verlangt:
-
Prüfen ob a l l e 6 allgemeinen Kriterien erfüllt
sind
-
Prüfen, welche der spezifischen 12 - rein inhaltlich sind es 9 - Persönlichkeitsstörungen
die Mindestanzahl
der Kriterien (cut off = n aus max)
erfüllt.
-
Falls keine der 9 spezifisch inhaltlichen Persönlichkeitsstörungen
die Mindestanzahl erreicht, prüfen welche Kriterien im Einzelnen vorliegen
und ob die Anzahl reicht, um F60.8 oder F61 zu vergeben.
Zu den allgemeinen Kriterien der Persönlichkeitsstörungen
wird im ICD-10, S. 234f ausgeführt:
"F60 spezifische Persönlichkeitsstörungen
Persönlichkeitsstörungen sind schwere
Störungen der Persönlichkeit und des Verhaltens der betroffenen
Person, die nicht direkt auf eine Hirnschädigung oder -krankheit oder
auf eine andere psychiatrische Störung zurückzuführen sind.
Sie erfassen verschiedene Persönlichkeitsbereiche und gehen beinahe
immer mit ausgeprägten persönlichen Leiden und sozialen Beeinträchtigungen
einher. Persönlichkeitsstörungen treten meist in der Kindheit
oder in der Adoleszenz in Erscheinung
und bestehen während des Erwachsenenalters weiter.
Diagnostische Kriterien
Gl. Die charakteristischen und
dauerhaften inneren Erfahrungs- und Verhaltensmuster der Betroffenen weichen
insgesamt deutlich von kulturell erwarteten und akzeptierten Vorgaben («Normen»)
ab. Diese Abweichung äußert sich in mehr als einem der folgenden
Bereiche:
-
Kognition (d.h. Wahrnehmung und Interpretation von
Dingen, Menschen und Ereignissen; entscheidende Einstellungen und Vorstellungen
von sich und anderen);
-
Affektivität (Variationsbreite, Intensität
und Angemessenheit der emotionalen Ansprechbarkeit und Reaktion);
-
Impulskontrolle und Bedürfnisbefriedigung;
-
Die Art des Umganges mit anderen Menschen und die
Handhabung zwischenmenschlicher Beziehungen.
G2. Die Abweichung ist so ausgeprägt,
dass das daraus resultierende Verhalten in vielen persönlichen und
sozialen Situationen unflexibel, unangepasst oder auch auf andere Weise
unzweckmäßig ist (nicht begrenzt auf einen speziellen auslösenden
Stimulus oder eine bestimmte Situation ).
G3. Persönlicher Leidensdruck,
nachteiliger Einfluss auf die soziale Umwelt oder beides sind dem unter
G2. beschriebenen Verhalten zuzuschreiben.
G4. Nachweis, dass die Abweichung
stabil, von langer Dauer ist und im späten Kindesalter oder der Adoleszenz
begonnen hat. [RS Anmerkung: Eine Persönlichkeitsstörung muss
im Gegensatz zu Neurosen, Psychosen oder Anpassungsstörungen sich
wie ein roter Faden durchgängig und ständig seit der Adoleszenz
durch den Lebensverlauf ziehen.]
G5. Die Abweichung kann nicht
durch das Vorliegen oder die Folge einer anderen psychischen Störung
des Erwachsenenalters erklärt werden. Es können aber episodische
oder chronische Zustandsbilder der Kapitel F5 und F7 neben dieser Störung
existieren oder sie überlagern.
G6. Eine organische Erkrankung,
Verletzung oder deutliche Funktionsstörung des Gehirns müssen
als mögliche Ursache für die Abweichung ausgeschlossen werden
(falls eine solche Verursachung nachweisbar ist, soll die Kategorie F07
verwendet werden)."
__
Lit: Dilling, H.; Mombour, W.; Schmidt, M.
H. & Schulte-Markwort, E. (dt. 1991, engl. 1991). Internationale Klassifikation
psychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V (F) Klinisch-Diagnostische
Leitlinien. Bern: Huber.
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Semper aliquid haeret
Diagnostik - Es bleibt immer etwas hängen Diagnostik
So hat Nes Meinungsachten überwiegend assoziativ-denunziative
Tendenz, die nicht dadurch besser wird, dass er völlig unangemessen
sich - ohne jede Not, quasi seinen Status als forensischer Sachverständiger
aufgebend - in den unbestimmten Rechtsbegriff
"nicht
ausschließbar" flüchtet, was man als Befangenheit
für die eigene Zunft werten kann. Die suggestive Leerformel des unbestimmten
Rechtsbegriffes "nicht ausschließbar" lässt sozusagen immer
etwas hängen bleiben. Das ist das Assoziativ-Denunziative, das die
Anti-Mollath-Journaille (Lakotta-Spiegel, Rückert-Zeit, Lapp-Nordbayernkurier)
preisverdächtig pflegt. Wie hört sich das denn an: Ist ausschließbar,
das Lip, Leip, Kröber, Pfäfflin ein Wahnsystem ausgebildet haben?
Also mit unkorrigierbarer Gewissheit vertreten, dass Mollath einen "Schwarzgeldwahn"
entwickelt habe? Ist ausschließbar, dass Ne gar nicht weiß,
was eine Persönlichkeitsstörung ist? Ist ausschließbar,
dass das forensische DGPPN-Zertifikat ein Dokument der Hochstapelei ist?
Ist ausschließbar, dass das Unterbringungstriumvirat des öfteren
hochgradig inkompetent bis kriminell ist? Ist ausschließbar, dass
die forensische Psychiatrie nichts weiß und deshalb so viel
meinen
muss? Ist ausschließbar, dass die forensische Psychiatrie gar nichts
kann und deshalb auch gar nicht regelgerecht arbeitet (Gutachten nach Akten-
oder auch nach Hochvakuumlage)? Ist ausschließbar, dass diese Zunft
vor allem organisierte Hochstapler vom besonderen Typus des Dünnbrettbohrers
hervorbringt?
_
Ne erfindet neue und
absurde Beweisprinzipen für Verdachtsdiagnosen jenseits des Zulässigen
in der KV ...
"Eine Verdachtsdiagnose bleibt solange aufrechterhalten, bis belegt
werden kann, dass der Verdacht falsch ist." (S. 85 der mir vorliegenden
Version ohne Teil A). Ein solches Vorgehen ist in der Psychodiagnostik
der kassenärztlichen Vereinigung unzulässig. Dort wird der Zusatz
"V" für Verdacht nur das erste Quartal seiner Vergabe akzeptiert.
Die Diagnose kann nur bleiben, wenn sie den Zusatz (G = gesichert) erhält,
ansonsten muss sie verschwinden. Damit sollen sich über Therapien
hinschleppende Verdachtsdiagnosen ausgeschlossen werden.
Die Nesche Verdachtsregel würde beliebiger diagnostischer Willkürdenunziation
Tür und Tor öffnern. Das wäre umso unerträglicher,
wenn man bedenkt, wie viel Inkompetenz und Fehlleistungen
gerade in der psychiatrischen Diagnostik sich tagtäglich ereignen.
Die meisten forensischen PsychiaterInnen sind z.B. unfähig, eine Persönlichkeitsstörung
nach den Regeln des ICD-10 ordentlich zu diagnostizieren. Viele kennen
sie gar nicht. Und die sie kennen, können es oft nicht. Glücklicherweise
hat der BGH
(2004) in einem wichtigen Beschluss das Verdachtsdiagnosetheater (vermuten,
spekulieren, wähnen und meinen) in der forensischen Psychiatrie unterbunden.
Fazit: Die Nesche Diagnose-Verdachtsregel ist allgemeiner, wissenschaftlicher,
kassenarztrechtlicher und BGH-rechtlicher
Unsinn. |
12 Do 24.07.2014
-
Dr. Simmerl sagt aus.
-
Dr. Leip sagt aus. Wichtige Fragen zu seinem Gutachten werden nicht gestellt.
Weder zur Begutachtung ohne Exploration noch zur manipulativen Textmontage
zum Vergiftungswahn. > Zur Kritik des Dr. Leip GA.
-
"Wiederaufnahme Gustl Mollath – 12. Tag: Das »Instrument der Betreuung«
[Ursula Prem 25.7.14]
-
"Mollaths Verkehrsunfall-Version löst sich in Luft auf. Die Verletzungen
an Gustl Mollath Ex-Frau vom August des Jahres 2001 stammen offenbar nicht
von einem Verkehrsunfall. In dem genannten Zeitraum sei keine Frau mit
diesem Namen untersucht worden, sagte ein Sprecher der von Mollath genannten
Klinik. Mollaths Verteidiger Gerhard Strate hatte vor anderthalb Wochen
einen entsprechenden Beweisantrag gestellt. Mollath hatte berichtet, in
den ersten zwei Augustwochen des Jahres 2001 sei seine Frau aus einem fahrenden
Auto gesprungen. Die in der Anklage beschriebenen Verletzungen könnten
von diesem Unfall stammen. Mollath hatte erklärt, nach dem Unfall
mit seiner Frau beim Arzt gewesen zu sein. ... Eine verminderte Steuerungsfähigkeit
können ebenfalls nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, aber
keinesfalls positiv angenommen werden. Eine begründete Gefährlichkeit
könne nicht nachgewiesen werden, daher sei die Voraussetzung einer
Unterbringung nach Paragraf 63 (verminderte Schuldfähigkeit) nicht
anzunehmen. ..." [BR 24.7.14]
_
"Kronzeuge"
Braun beschädigt? - Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit
Die MB berichtet zum 12. Tag: "Edward Brauns
Strafregister wird anschließend verlesen. Braun, ein Zahnarzt aus
Bad Pyrmont, hatte vor zwei Wochen ausgesagt, von Mollaths Frau einen Anruf
erhalten zu haben, in dem sie ihrem Gatten damit gedroht habe, sollte er
keine Ruhe geben, würde sie seinen Geisteszustand prüfen lassen.
Er wurde beeidigt. Nun stellt das Gericht fest: Braun wurde 2009 zu einer
Geldstrafe von 300 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt."
Am 10.7. gab es die erste
Erschütterung in die Glaubhaftig- und Glaubwürdigkeit. Die MB
berichtet: "Meindls Stimme wird lauter: Er deckt weitere Widersprüche
auf. Der ARD-Sendung "Der Fall Mollath - die Story im Ersten", ausgestrahlt
vom 3. Juni 2013, hat Braun vor laufender Kamera erzählt, dass ihm
Pet M. klar angeboten habe, Schwarzgeld in die Schweiz zu fahren. "Und
bei uns sagen sie, das war nie Thema", sagt Meindl. "War es nicht so bei
dem Telefonat, dass ihre Gedanken eingeflossen sind." Gegenüber Richterin
Escher muss der Zeuge dann zugeben: "Durchaus möglich, dass die Aussage
vor dem Fernsehteam nicht korrekt ist."" Report Mainz hat rechtliche Schritte
angekündigt.
_
Exkurs Glaubwürdigkeit
ist ein Personenmerkmal, Glaubhaftigkeit ist ein Aussagemerkmal. Aussagepsychologie
untersucht nicht die Glaubwürdigkeit von Personen (vielleicht bei
Bandenzeugenaussagen wichtig) sondern die Glaubhaftigkeit von Aussagen.
Sehr glaubwürdige Personen, wie z.B. RichterInnen, StaatsanwältInnen,
AkademikerInnen, Sachverständige können genau so unglaubhaft
sein (lügen), wie z.B. Kriminelle, Gestörte, Milieugeschädigte
glaubhaft sein können (wahr sprechen). Fazit: Glaubwürdige, meist
Menschen mit gutem Ruf und sozialem Ansehen, können unglaubhaft sein
und Menschen mit schlechtem Ruf und sozialem Ansehen können glaubhaft
sein. Das ist das eine.
Das andere ist: was folgt für
die Glaubhaftigkeit einer Aussage, wenn es unglaubhafte Aussagen oder gar
Lügen gibt? Dass alle Menschen lügen wusste schon die Bibel:
"Alle
Menschen sind Lügner" (Psalm
116,11). Aber natürlich lügen wir nicht ständig, aber
hin und wieder und manche meinen sogar, ziemlich oft den Tag über.
In den meisten Zeugenaussagen gibt es Wahres neben Falschem, sei es aus
Irrtum, Unkenntnis, falscher Erinnerung oder motivierter Interessenlage.
Und so kann man in den meisten Fällen auch nicht sagen, "die" Aussage
ist wahr oder falsch, sondern man muss "die" Aussage in ihre verschiedenen
Teile zerlegen und Teil für Teil sorgfältig prüfen. Aus
aussagepsychologischer Glaubhaftigkeitsperspektive gilt dieser Grundsatz
immer. Aber: sind einzelne Aussagen als unwahr sehr wahrscheinlich - ein
Geständnis ist kein zwingender Wahrheitsbeweis - so ist im Allgemeinen
und in der öffentlichen Meinung das Personenmerkmal Glaubwürdigkeit
beschädigt und strahlt bei den meisten Menschen auf die Glaubhaftigkeit
ab. |
Beide Sachverhalte können die beeidete Kernaussage
(ich mach dich fertig) aus der Glaubhaftigkeitsperspektive zwar
nicht erschüttern, aber sie nagen in der öffentlichen Meinung,
möglicherweise auch bei JuristInnen.
11 Mi 23.07.2014
Reifenstechereien nicht beweisbar - Strate legt Mandat nieder; Pflichtverteidiger
> Zur Kritik des Prof. Dr. Pfäfflin GA.
Wichtige Fragen zu seinem Gutachten werden nicht gestellt.
-
"Möglichkeiten und Grenzen des Strafprozesses – der elfte Tag
der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath. ... Der Konflikt zwischen beiden
Sichtweisen: Bestmögliche Verteidigung im „realen Strafprozess“ auf
der einen und Wahrheitsermittlung im „idealisierten Strafprozess“
auf der anderen Seite – war von Anfang an, seit der Mandatsübernahme
durch RA Strate angelegt. Heute ist der Konflikt an die Oberfläche
getreten. Aus Sicht Herrn Mollaths, so hatte man den Eindruck nach seinem
Statement vor der Mittagspause, läuft der Prozess in die falsche Richtung.
Aus der Sicht der Verteidigung, so der Eindruck aus der kurzen Begründung
zur Mandatsniederlegung, sah man sich kurz vor dem Ziel eines positiven
Prozessverlaufs und (ausgerechnet) der Mandant ist unzufrieden. Die Reaktion
Strates: Niederlegung des Mandats – mag verständlich sein, ebenso
wie die Position Mollaths. Nach der (vorhersehbaren) Reaktion des Gerichts,
die beiden Verteidiger nun prozesssichernd zu verpflichten, schien dann
äußerlich alles beim Alten zu bleiben – auch die Kommunikation
auf der Verteidigerbank schien wie vorher zu funktionieren. ... "
[Prof. Dr. Henning Ernst Müller im beck-blog 23.7.14]
-
"Paukenschlag nach der Pause: Mollaths Verteidiger Gerhard Strate und Johannes
Rauwald legt sein Mandat nieder. Kurz nach der Pause kam es zum Streit
zwischen Mandanten und Verteidiger, die Herren gingen anschließend
getrennte Wege. Dann, kurz nach 14 Uhr, erklärte Strate völlig
überraschend, sein Mandant habe kein Vertrauen mehr in seine Verteidigung.
... Nach der Unterbrechung verkündet Richterin Escher den Beschluss:
Strate und Rauwald werden als Pflichtverteidiger bestellt. ... "
[MB 23.7.14]
-
"Wiederaufnahme Gustl Mollath – 11. Tag: Freund und Feind [Ursula Prem
24.7.14]
-
"Mollath-Anwalt legt Mandat nieder. Schon länger gab es Spannungen
zwischen Gustl Mollath und seinem Verteidiger Gerhard Strate. Am Mittwochnachmittag
hat Strate nun sein Mandat niedergelegt. ..." [regdig 23.7.14]
"Unterstützer befeuerten Zerwürfnis mit Verteidiger. Mollath-Prozess:
Zwischen Freund und Feind unterscheiden. Ein spektakuläres Zerwürfnis
zwischen Gustl Mollath und seinen Verteidigern bleibt für den Prozess
folgenlos. Für das öffentliche Bild von Mollath ist es fatal.
Und manche Unterstützer sollten sich fragen, ob sie tatsächlich
in seinem Sinn agieren. ..." [regdig 23.7.14]
-
"Gutachter hält Reifenstechereien für nicht nachweisbar - Der
verkehrstechnische Gutachter hält die Reifenstechereien, die Gustl
Mollath im Wiederaufnahmeverfahren zur Last gelegt werden, nicht für
nachweisbar. Denn: Die Reifen, die beschädigt sein sollen, fehlen.
... " [SZ 23.7.14]
-
"Angeklagter will Ankläger sein. Gustl Mollath falle es schwer, "Freund
und Feind zu unterscheiden": Weil der Angeklagte sich vehement über
die Wahl der Zeugen beschwert, will seine Verteidigung das Mandat hinschmeißen.
Mollath ist schockiert. Doch das Gericht findet schnell eine Lösung.
... " [SZ 23.7.14]
Ist
Mollath durch Heidingsfelder schlecht beeinflusst und undankbar?
Ursula Prem berichtet heute zum 12. Verhandlungstag
hierzu folgendes [Ein Buch lesen 25.7.14]:
"Anwaltliches Schattenkabinett?
Einige Nachfragen erreichten mich aufgrund meiner
gestrigen Ausführungen zur Rolle des Martin Heidingsfelder im Zusammenhang
mit der gestrigen Mandatsniederlegung durch die jetzigen Pflichtverteidiger
Gerhard Strate und Johannes Rauwald. Gestern (23.7.14) hatte regensburg-digital.de
gemeldet:
»„Ich habe diese Auseinandersetzung mit
Strate befeuert“, räumte etwa ein Vertrauter Mollaths am Mittwoch
gegenüber unserer Redaktion ein. „Das hätte eine richtig große
Nummer werden können, aber der Strate zieht einfach nicht mit.“«
Eine Äußerung, deren Hintergrund
etliche Prozessbeobachter zu interessieren scheint. Nun denn:
Am 18. Juni 2014 vormittags berichtete mir Heidingsfelder
in einem Telefonat, er habe in einer »Freihandvergabe« volle
fünf (!) Anwälte damit beauftragt, eigenständig Anträge
auszuarbeiten, die Mollath in Regensburg vortragen solle. Hierbei gehe
es unter anderem [O-Ton Heidingsfelder] »um das Thema Grundrechtsverstöße,
von dem Strate keine Ahnung hat, da der ja Strafverteidiger ist.«
Die Anträge seien ein »Faustpfand«, von dem Gerhard Strate
nichts wissen solle, da das Gericht sonst vorgewarnt werden könnte.
Der Plan ist es demnach gewesen, an dem von Mollath mandatierten Anwalt
vorbei ein anwaltliches »Schattenkabinett« zu etablieren, um
so nach Art der Piraten die Prozessführung zu entern. Sachen gibt´s..."
Zu Gustl F. Mollaths Verhalten gegenüber
Dr. Strate äußert sich Gert Postel auf dem Blog "Ein Buch lesen"
[21.7.14]
sehr deutlich und kritisch.
10 Fr 18.07.2014
-
Gutachter sieht keinen Beweis für Misshandlungen ... Mollaths Exfrau
war stumpfer Gewalt ausgesetzt, Misshandlung lässt sich aber nicht
nachweisen. ... " [SZ 18.7.14]
-
Gutachter Eis u.a. [MB Tag 10, 18.7.14]
-
"Gutachter: „Misshandlungen keinesfalls beweisbar“ Vielleicht hat Gustl
Mollath seine Frau geschlagen, gebissen und gewürgt. Beweisen lässt
es sich allerdings nicht. Am zehnten Verhandlungstag legte der medizinische
Sachverständige sein Gutachten vor und zerlegte das damals als Beweis
vorgelegte Attest. [regdig 18.7.14]
-
Wiederaufnahme Gustl Mollath – 10. Tag: »Sammelsurium von Aspekten«
[Ursula Prem 19.7.14]
09 Do 17.07.2014 3 Zeugen
geladen
-
Wiederaufnahme Gustl Mollath – 9. Tag: Nur eben »ungewöhnlich«
[Ursula Prem 18.7.14]
-
Eindrücke vom neunten Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath
[beck-blog 17.7.14]
-
9. Tag: Der Erlanger Forensikchef Dr. W. und Richter Brixner [regdig 17.7.14]
-
Psychiater erklärte sich für befangen - Richter Ahnungslos [SZ
17.7.14]
08 Mi 16.07.2014 8 Zeugen
geladen
-
"Mollath: Gutachter verteidigt sein Urteil ..." [MB 16.7.14, 17.58]
-
"Gutachter verteidigt Einschätzung von Mollath. Im Wiederaufnahmeverfahren
gegen Gustl Mollath hat erstmals ein psychiatrischer Gutachter ausgesagt.
Er hatte im ersten Verfahren eine gravierende Störung attestiert,
ohne mit dem Angeklagten gesprochen zu haben. ..." [SZ 16.7.14]
-
Zeuge: „Mollath wollte wie Hitler sein“ Zeugen, die Gustl Mollath
als wunderlich oder bedrohlich beschreiben, gibt es zu Genüge. Dass
er früher wie Adolf Hitler aussehen habe wollen, ist hingegen neu.
Die erste Hälfte des 8. Prozesstages. [regdig 16.7.14]
-
Sprach Mollath von "jüdisch-amerikanischer Verschwörung"? [Nordbayern.de
16.7.14]
-
"Wiederaufnahme Gustl Mollath – 8. Tag: »Mein Freund M.«" [Ursula
Prem 17.7.14]
_
Wenn
man nichts weiß, kann man nichts sagen - und erst recht nicht gutachten
Diese Binsenweisheit gilt nicht in der forensischen
Psychiatrie, die damit zum okkulten
Hochstaplertum
degeneriert. Es gibt kaum eine Disziplin, die es bisher so geschickt verstanden
hat, ihr wissenschaftliches Unvermögen und berufsethische Ignoranz
vor Gericht zu vermarkten. Überall auf der Welt steht die forensische
Psychiatrie im Dienst staatsautoritärem Missbrauchs bis hin zu Folter
und Mord.
Am 8. Tag der Wiederaufnahme
ging es um die Paradedisziplin der forensischen Psychiatrie: das Meinen
oder das Meinungsachten.
Auch wenn der forensische Psychiater nichts weiß, meinen
kann er natürlich immer. Und genau das wollen und mögen die meisten
Richter offenbar besonders. Sie brauchen keine wissenschaftlich fundierte
Erkenntnis, sondern eine Meinung. Das genügt vollkommen
für einen Beschluss oder ein Urteil. Zu den regionalen Meistern der
forensischen Meinungsachter gehört offenbar auch Dr. Thomas L. aus
Nürnberg, der lediglich bei der ersten Hauptverhandlung dabei war,
keine Untersuchung oder persönliche Exploration als Grundlage hatte,
also eine Art fränkischer Kröber und äquivalent mit
seinem nordbayerischen Bruder Dr. Klaus L. Und so entscheiden okkulte
Meinungen über menschliche Schicksale. Mit wohlverstandenem Recht
hat das so wenig zu tun, wie mit wohlverstandener wissenschaftlicher Gutachtenpraxis.
Es ist schlicht und einfach ein Skandal mit wahnhaften
Zügen. Wer zu wissen meint, ohne zu wissen und davon unkorrigierbar
überzeugt ist, rückt selbst sehr nahe an das, was man Wahn
nennt.
Die Mittelbayerische, 8. Tag,
führt aus: ""Er [Dr. L., Nbg.] betont nie ein schriftliches oder ein
ausführliches Gutachten abgegeben zu haben. Er habe eine Einschränkung
der Schuldfähigkeit festgestellt, L. sei von einer Psychose ausgegangen,
einer gravierenden psychischen Erkrankung. Da Mollath nicht schuldeinsichtig
war, habe er eine Unterbringung empfohlen. Welche Punkte ihn zu dieser
Einsicht kommen ließen, kann er nicht mehr sagen. Es waren sicher
mehrere, sagt er."
Widersprüche:
Nach deutschem Recht steht die Schuld mit dem rechtskräftigen Urteil
fest. Das war erst 2007 nach Abweisung der "Revision" - meist eine Art
Pseudokontrolle - durch den BGH der Fall. Wie L. Schuldeinsicht verlangen,
wenn sie noch gar nicht festgestellt ist? Wie kann er überhaupt wissen,
ohne Untersuchung und Exploration, dass hier eine Psychose, eine "gravierende
psychische Erkrankung" vorlag?
07 Di 15.07.2014 7 Zeugen
geladen. Der 7. Tag bringt: Das Urteil von Nürnberg: ein einzigartiger
Hohn.
-
Die Reifenstechereien werden verhandelt. [MB 15.7.14, 11.19]
-
Polizist hält Mollath für den Täter * Kein Verfahren in
Hannover * [SZ 15.7.14]
-
Anschuldigungen gegen Mollath „zerplatzen wie eine Luftblase“ (große
Enttäuschung für die Journaille) [regdig 15.7.14]
-
Prof. Müllers beck-blog: Tag sieben - Hauptverhandlung gegen Gustl
Mollath. Ein besonderer Leckerbissen zur Hypothese organisierter Staatskriminalität:
"Ob die Videosequenzen tatsächlich Reifenbeschädigungen zeigten,
blieb offen: Wie ich hier schon zuvor berichtet habe, wurde das Video an
einem Tag aufgenommen, an dem gar keine der angeklagten Taten stattfand."
[15.7.14]
-
Wiederaufnahme Gustl Mollath – 7. Tag: Das Spiel ist aus! [Ursula Prem
16.7.14]
06 Mo 14.07.2014 5 Zeugen
geladen
-
"Zeugin: „Ich habe Mollath in die Eier getreten“ Das Bild vom friedlichen
Herrn Mollath bekommt Kratzer. Im Gegenzug mehren sich die Zweifel an der
Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, das zu seiner Unterbringung führte.
Zweiter Teil des sechsten Verhandlungstages in Regensburg. ..." [regdig
14.7.14]
-
"Zu Beginn der zweiten Woche des Wiederaufnahmeverfahrens nimmt der Mollath-Prozess
Fahrt auf. Der neue Mann von Mollaths Ex-Frau belastet Gustl Mollath schwer.
Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. ..." Zeuge Schöffe W. *
Staatsanwalt des erstens Verfahrens* StA Hannover * Polizist G. * Martin
M. (jetziger Ehemann Exfrau M.) * Verhaltens Mollaths bei Nina-Hagen-Konzert
am 31. Dezember 2013 ..." [MB 14.7.14]
-
""Dem schaut der Wahnsinn aus den Augen" Im Wiederaufnahmeverfahren gegen
Gustl Mollath berichtet ein Zeuge von einer brisanten Aussage des damaligen
Richters Otto Brixner. Der Anwalt von Mollaths Exfrau erhebt seinerseits
schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten. ..." [SZ 14.7.14]
-
"Wiederaufnahme Gustl Mollath – 6. Tag: Unsichtbare Luftballons" [Ursula
Prem 15.7.14]
05 Fr 11.07.2014 4 Zeugen
geladen
-
Tag 5 MB 11.7.14: Der Fall Mollath Live. T-Shirt Theater * Zeuge Richter
E. nur noch rudimentärste Erinnerungen. "Strate hält ihm vor,
dass das laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2001
nicht gegen den Willen des Angeklagten hätte geschehen dürfen.
"Kannten Sie diese Entscheidung?" - Zeuge: "Sicher nicht." Er sei erst
wenige Wochen zuvor Strafrichter geworden." * Zeuge Richterin (bestenfalls
vage Erinnerungen), Frage Ne: "Eine Sache ist erstaunlich", mischt sich
Gutachter Ne ein, dass Mollath 13 Monate nach einem Gutachten in Freiheit
war, dann werde er nach Paragraf 63 bzw. 126a verurteilt: "Wann hat man
gesagt, Herr Mollath ist ein gefährlicher?" "Doch diese Frage darf
die Zeugin wegen des Beratungsgeheimnisses" - sehr praktisch für die
Richter - "nicht beantworten, darauf weisen Oberstaatsanwalt Meindl und
die Vorsitzende hin." * Zeuge Staatsanwalt (bestenfalls vage Erinnerungen,
ausweichen auf Mollaths Frage Reifengutachten: "Das hätte man machen
können"). Zeuge Brixner wird vertagt.
-
Wiederaufnahme Gustl Mollath – 5. Tag: »Gute Reise, Frau Hei!«
[UP 12.7.14: 5. Tag]
-
"Zeugin im Mollath-Prozess Urteil "eilig diktiert" - wegen Urlaubsplänen.
Pet H. saß als beisitzende Richterin an der Seite von Otto Brixner,
als im Jahr 2006 das Urteil über Gustl Mollath gesprochen wurde. Im
Wiederaufnahmeverfahren erklärt sie, wie schnell es damals gehen musste.
Und warum. ... " [SZ 11.7.14, 15.12]
-
"Mollath: Richter verteidigen Zwangsbegutachtung. "Er hat die Mitarbeit
in der Psychiatrie verweigert " Wie kam es im Fall Mollath zur Zwangsbegutachtung
und Einweisung in die Psychiatrie? Das Landgericht Regensburg versucht
das aufzuklären. Zwei Richter müssen dafür die Seite wechseln
und sich im Zeugenstand Fragen stellen lassen. ..." [Nordbayern.de 11.07.14
18:05 Uhr]
-
Prof. Müller blog: Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath - Schlaglichter
vom fünften Tag [12.7.14]
_
Zwangseinweisung zur
Begutachtung nach § 81 StPO setzt Mitwirkungsbereitschaft voraus
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2001 ein wegweisendes Urteil
zur Einweisung nach § 81 StPO gefällt, das gesunden Menschen-
und elementaren forensischen Sachverstand beweist, was aber das Unterbringungstriumvirat
Richter, Staatsanwalt und Psychiater seitdem wenig interessiert hat. Auch
in den großen forensisch-psychiatrischen
Standardwerken fehlt jeglicher Hinweis auf das bedeutende Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 2 BvR 1523/01.
Und dieses Urteil wurde auch im Fall Mollath souverän ignoriert:
"Laut Beschluss sah der Richter damals keine andere Möglichkeit,
als Mollath einweisen zu lassen, nur so könne ein Gutachten erstellt
werden.
Strate hält ihm vor, dass das laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
von 2001 nicht gegen den Willen des Angeklagten hätte geschehen dürfen.
"Kannten Sie diese Entscheidung?" - Zeuge: "Sicher nicht." Er sei erst
wenige Wochen zuvor Strafrichter geworden." [MB 5. Tag]
Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, wenn Staatsanwälte und
Richter mit einem "Fall" befasst werden, in dem sie noch nicht einmal die
grundlegende höchstrichterliche Rechtsprechung kennen oder respektieren:
Ich beschränke mich auf die Wiedergabe der entscheidenden Passage
(Rn 1, 20, 21, 22, 23, 24, 25)
im Urteil des BVerfGs:
" Rn 1
"Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der Verhältnismäßig-
keit einer Unterbringung nach § 81 StPO in einem Fall, in dem der
Angeklagte die Zusammenarbeit mit dem psychiatrischen Sach- verständigen
verweigert."
Rn 20
Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
zur Beobachtung kann danach nicht erfolgen, wenn der Beschuldigte sich
weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung
nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt
(vgl. BGH, StV 1994, S. 231 f.). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Beschuldigten verweigert
wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden
(§ 136 a StPO) oder einer sonstigen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit
des Beschuldigten zu erwarten ist (vgl. OLG Celle, StV 1985, S. 224; StV
1991, S. 248)."
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Kommentar: Die Passage (Rn 20) des Beschlusses ist in klarem,
unmissverständlichem Deutsch, das jede BürgerIn ab einem IQ von
90 verstehen kann. Hier wird völlig klar und eindeutig gesagt, worauf
es bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach §
81 StPO zur Beobachtung ankommt, nämlich auf die Mitwirkungsbereitschaft
des Beschuldigten, wenn eine Exploration erforderlich ist.
Ich merke an: Eine Exploration ist fast immer notwendig
(> theoretische Ausnahmen),
wenn es um die Beurteilung der §§ 20, 21, 63 StGB zu einem späteren
Zeitpunkt geht, denn hier sind Verfassung, Befinden und Verhalten zu den
Tatzeiten, die im Regelfall Monate oder Jahre zurückliegen, zu ergründen.
Solche Erkenntnisse sind aber nur über die forensisch-psychopatholo-
gische Exploration zu gewinnen und durch keine - wie auch immer geartete
- Beobachtung Monate oder Jahre später.
Leider hat die forensische Psychiatrie bis jetzt keine
wissen-
schaftlich begründete und praktische Methodik
vorgelegt, wie die
Eingangsmerkmale
im Hinblick auf die Einsichts- oder Steue- rungsfähigkeit für
die Tatzeitpunkte beurteilt werden können. Ihre Methoden
erschöpfen sich bislang meist im Meinen, Mutmaßen, Phantasieren,
Spekulieren (>Folie
10) |
Einmal mehr zeigt der Fall Mollath die extremen Schwächen
unseres Rechtssystems, das mit einer - zu befürchtenden nur kosmetischen
- Korrektur des § 63 StGB
in keinster Weise zu reparieren ist. Hier liegt viel mehr und auch Grundlegendes
im Argen.
Querverweis: Die Haltung und
Aussagen Mollaths zu einer psychiatrischen Untersuchung.
04 Do 10.07.2014 3 Zeugen
geladen
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Mittelbayrische: Der Fall Mollath Live.
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Wiederaufnahme Gustl Mollath – 4. Tag: »Da
ist schon was …« (UP 11.7.14)
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Mollaths beschädigter Kronzeuge (rd 10.7.14)
und die Ärztin, mit der alles anfing. Und das ist neu: "... Gekannt
hatte Gab K. Mollath nicht und ihn auch nie gesehen. Das räumt sie
vor Gericht ein. Mollaths Frau sei damals ihre Bankberaterin gewesen, habe
ihr bei einem Kaffee von Misshandlungen ihres Ehemannes erzählt und
um Rat gebeten. ..." Mollath: "Ob ihr bekannt sei, dass Pet M. in ihrer
Jugend an Bulimie gelitten habe? „Nein.“" Hierzu die NN am 24.7.14:
"Kritik an Attest aus reiner Gefälligkeit".
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Komplott gegen Mollath? Zeuge erhebt Vorwürfe
gegen Ex-Frau (nb.de 10.7.14).
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Ärztin glaubte an psychische Störung -
ohne Untersuchung (SZ 10.7.14)
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Psychiaterin: "Mollath kannte ich gar nicht"
(BR 10.7.14)
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Problematik
der Vereidigung ohne Wortprotokoll - präsumerische
Zustände in der Hauptverhandlung
Die Idee der Vereidigung ist grundsätzlich gut. Eine beeidete
Aussage hat mehr Gewicht, auch weil sie bei Unstimmigkeit mit erheblichen
Konsequenzen geahndet wird. Allerdings ist die Vereidigung regelrecht vorsintflutlich
geregelt, wie das Wiederaufnahme-Verfahren Mollath gnadenlos ans Licht
der Öffentlichkeit bringt - mit seinen zahlreichen Schwächen,
Fehlern und Mängeln des Strafprozesses.
"Nach einer Unterbrechung hat die Kammer beschlossen, den Zeugen zu
vereidigen. Von Richterin E. wird B. belehrt, dass ein Meineid mit Freiheitsstrafe
bestraft wird. Braun würde gerne nur seine Kernaussage vereidigen
lassen - das geht aber nicht. Später hebt er die recht Hand und schwört,
die Wahrheit gesagt zu haben." [Mittelbayerische, Mollath live, 4.
Tag]
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Das ist alles andere als ein KaSpeetheater, sondern
eine sehr ernste Situation für die ZeugIn und unser Rechtssystem,
wenn noch nicht einmal ein exaktes Protokoll dessen, was beeidet werden
soll, vorliegt und auch gar nicht vorgesehen ist. Eine solche Konstruktion
hat natürlich weder etwas mit gesundem Menschenverstand, noch mit
Recht und schon gar nichts mit Rechtssicherheit zu tun. Eine solche Konstruktionen
ist vielmehr hochgradig absurd und präsumerisch.
Denn: Keiner in der Hauptverhandlung kennt den Wortlaut der Aussage, die
zu beeiden ist, wenn nicht vorher ein Wortprotokoll (Tonaufzeichnung) beantragt
wurde. Die RichterIn, die RechtsanwältIn und die StaatsanwältIn
als die drei wichtigsten Gerichtsorgane machen sich zwar in der Regel Notizen,
aber sie dürften sich alle mehr oder minder deutlich voneinander unterscheiden,
weshalb ja auch meist die Revision eine bloße Farce ist. Der Inhalt
des Eides ist also unbestimmt, unklar und unsicher. So etwas einer ZeugIn,
der Angeklagten und dem Rechtssystem zuzumuten, ist wahrlich eine Fehlleistung
ohnegleichen. Es ist ein zwingendes Gebot des gesunden Menschenverstandes,
der Fairness, aber auch der Beweis- und Rechtssicherheit, der ZeugIn noch
einmal zu präsentieren, was sie beeiden soll. Und darüber wäre
selbstverständlich ein Wortprotokoll zu fertigen.
03 Mi 09.07.2014 8 Zeugen
geladen
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RA Dr. Strate Doku 3. Hauptverhandlungstag: PDF.
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beck-blog (Prof. Müller): Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath – Eindrücke
vom dritten Tag (10.7.14)
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Wiederaufnahme Gustl Mollath – 3. Tag: Zeugenmarathon (UP 10.7.14)
-
„Mollath kann nichts für eine hohe Idiotendichte“ (rd 9.7.14)
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Zeugin schildert Mollath als bedrohlich (SZ 9.7.14)
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Psychiater ohne Angst (SZ 9.7.14)
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Fall Gustl Mollath "Es war bedrohlich" (BR 9.7.14)
-
"Sie sah kläglich aus" (BR 9.7.14)
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Mollath-Prozess: Arzt bestätigt Misshandlungsspuren (nb.de 9.7.14)
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Peinliche Befragung für Arzt im Zeugenstand (SZ 9.7.14)
02 Di 08.07.2014 (3 Zeugen
geladen (darunter 1 Zeuge vom Vortag)
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RA Dr. Strate Doku 2. Hauptverhandlungstag: PDF.
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Zweiter Prozesstag: Mollath schweigt zu Prügelvorwürfen (NB 8.7.14)
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Ein unbequemer Angeklagter (SZ 8.7.14, 12.59)
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Polizisten berichten über Prügelvorwürfe (SZ 8.7.14)
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Gustl Mollath bleibt unbequem. Am zweiten Prozesstag im Wiederaufnahmeverfahren
geht es um die Prügelvorwürfe gegen Gustl Mollath. Zwei Polizisten
sagen aus – aber nicht viel. (MZ 8.7.14)
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"Stänkern für den „Märtyrer“ Zweiter Tag im Mollath-Prozess:
Das Gericht hat mit Erinnerungslücken von Zeugen und mit renitenten
Unterstützern zu kämpfen. (rd 8.7.14)
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Wiederaufnahme Gustl Mollath – 2. Tag: Juristisches Seziermesser [Ursula
Prem 9.7.14]
01 Mo 07.07.2014 (1 Zeuge
geladen)
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RA Dr. Strate Doku 1. Hauptverhandlungstag: PDF.
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Mollath wehrt sich erfolglos gegen Gutachter (SZ 7.7.14, 10.43)
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Wiederaufnahme Gustl Mollath – 1. Tag: Psychiatrisches
Damoklesschwert. [Ursula Prem ]
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Bayerisches Fernsehen: Streit um Gutachter im Gerichtssaal. Vor dem Landgericht
Regensburg ist heute der erste Prozesstag des Wiederaufnahmeverfahrens
gegen Gustl Mollath zu Ende gegangen. Mollath hatte verlangt, einen Sachverständigen
aus dem Gerichtssaal zu verweisen. [BR 7.7.14]
-
Regensburg digital 7.7.14: Mollath schweigt. Das
Wiederaufnahmeverfahren von Gustl Mollath beginnt mit einer handfesten
Überraschung: So lange ein psychiatrischer Sachverständiger an
dem Verfahren teilnimmt, wird er nicht aussagen. Einen Antrag, den Gutachter
auszuschließen, lehnte das Gericht ab.
_
Zum Gutachterstreit:
Das Spiel mit dem Nichts und seiner Bedeutung
Der § 246a StPO ist ein Unsinnsparagraph dann, wenn der Angeklagte
die Mitwirkung verweigert und schweigt. Hier hat das Gesetz eine schwerwiegende
Lücke für die non liquet Situation, was Politik und Justiz
aber nicht sehr zu stören scheint. Denn es ist natürlich
klar: Wenn man nichts weiß kann man nichts sagen und erst recht nicht
gutachten. Nicht so das okkulte
Spiel vor Gericht, denn es sieht vor, dass der Psychiater immer gutachten
kann und soll, selbst wenn er gar nichts weiß. Die Psychiatrie spielt
hier sehr willfährig mit. Mit Wissenschaft, Berufsethik, gesundem
Menschenverstand und wohlverstandenem Recht hat das allerdings nichts mehr
zu tun.
§ 246a StPO
[Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine
Unterbringung]
(1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem
psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet
oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger
über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten zu
vernehmen. Gleiches gilt, wenn das Gericht erwägt, die Unterbringung
des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen.
(2) Ist Anklage erhoben worden wegen einer in § 181b des Strafgesetzbuchs
genannten Straftat zum Nachteil eines Minderjährigen und kommt die
Erteilung einer Weisung nach § 153a dieses Gesetzes oder nach den
§§ 56c, 59a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 oder § 68b Absatz 2
Satz
2 des Strafgesetzbuchs in Betracht, wonach sich der Angeklagte psychiatrisch,
psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen hat (Therapieweisung),
soll ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und
die Behandlungsaussichten vernommen werden, soweit dies erforderlich ist,
um festzustellen, ob der Angeklagte einer solchen Betreuung und Behandlung
bedarf.
(3) Hat der Sachverständige den Angeklagten nicht schon früher
untersucht, so soll ihm dazu vor der Hauptverhandlung Gelegenheit gegeben
werden.
Die entscheidende Formulierung "Kommt in Betracht ..."
ist nebulöser Gummi und kann beliebig dazu genutzt werden, die Psychiatrisierung
eines Beschuldigten zu bahnen oder gleich fest zu machen. Mit wohlverstandenem
Recht hat das wenig zu tun.
Terminierung
im Fall Mollath
17 Hauptverhandlungstage anberaumt
Pressemitteilung 1/2014 vom 27. Februar 2014 LG Regensburg
"Die Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat
mit Verfügung vom 26. Februar 2014 Termine zur Durchführung der
Hauptverhandlung im wiederaufgenommenen Verfahren Mollath bestimmt. Im
Zeitraum vom 07. Juli 2014 bis 14. August 2014 sollen 17 Verhandlungstage
stattfinden. 42 Zeugen werden zur Vernehmung geladen, darunter Zeugen und
Verfahrensbeteiligte des Ausgangsverfahrens, neue Zeugen aus dem Wiederaufnahmeverfahren,
polizeiliche Ermittler und Vorgutachter. Ferner wirken drei Sachverständige
der Fachrichtungen forensische Psychiatrie, Rechtsmedizin und Verkehrsunfallanalyse/Kfz-Schäden
an der Hauptverhandlung mit. Das von der Kammervorsitzenden vorgesehene
Beweisprogramm ist trotz seines erheblichen Umfangs offen für eventuell
erforderliche zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen. Die Verfahrensbeteiligten
haben Gelegenheit, bei Bedarf zur ergänzenden Vorbereitung der Hauptverhandlung
Beweisanregungen vorzubringen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass
die geplanten Beweiserhebungen von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen
der Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung ausgeweitet werden. Vom
Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 14.
August 2014 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus
Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.
Eine anonymisierte Übersicht der bereits festgesetzten
Hauptverhandlungstermine wird als Anhang dieser Pressemitteilung auf der
Homepage des Landgerichts Regensburg unter Aktuelles veröffentlicht.
Aktualisierungen erfolgen grundsätzlich nicht. Bei wesentlichen Änderungen
bleibt stattdessen eine Bekanntgabe im Rahmen künftiger Pressemitteilungen
vorbehalten.
Für Medienvertreter/Journalisten ist beabsichtigt,
ein Akkreditierungsverfahren durchzuführen. Einzelheiten hierzu werden
wegen der noch zu treffenden Abstimmungen im Zusammenhang mit dem Zugangs-
und Sicherheitskonzept für den Prozess voraussichtlich Mitte bis Ende
April 2014 in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gemacht. In der
Zwischenzeit wird gebeten, von Akkreditierungsgesuchen abzusehen. Vormerkungen
für die Zusendung der Pressemitteilung sind möglich."
Literatur (Auswahl)
-
Pommrenke, Sascha & Klöckner, Marcus B. (2013, Hrsg.) Staatsversagen
auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern
muss. Frankfurt: Westend.
[Verlags-Info]
-
Sponsel, Rudolf (2013) Die grundlegenden Fehler der
forensischen Gutachter und des Rechts: Worüber man nichts weiß,
darüber kann man auch nichts sagen - und erst recht nicht gutachten.
In (110-119): Pommrenke, Sascha & Klöckner, Marcus B. (Hrsg.)
Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath
ändern muss. Frankfurt: Westend..
-
Artikelserie Süddeutsche Zeitung, Michael Kasperowitsch in den Nürnberger
Nachrichten
-
Przybilla, Olaf & Ritzer, Uwe (2013). Die Affäre Mollath.
Der Mann, der zu viel wusste. München: Droemer
-
Schlötterer, Wilhelm (2009). Macht und Machtmissbrauch. Von Strauß
bis Seehofer. Ein Insider packt aus. München: Heyne.
Links (Auswahl: beachte)
Und nicht vergessen:
Schuldfähigkeitsprüfungen.
Die
einfachste und billigste Qualitätssicherungsmaßnahme wäre,
bei Erteilung eines Auftrages, die Voraussetzung zur Schuldfähigkeit
zu prüfen, wenn in einem Formblatt die Gliederung, was im Gutachten
alles zu leisten ist, detailliert aufgeführt würde. Die zwei
wichtigsten Vorgaben hierzu lassen sich in wenigen Sätzen formulieren:
(1) Geben Sie bitte genau und lückenlos
an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit
aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung
eingewirkt haben? Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern
Sie pro und contra.
(2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie
die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie
das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen
Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien
nachvollziehbar und verständlich ist.
Siehe auch Empfehlungen Methodenfragen von De
Boor (1966). |
___
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten:
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Stichworte: cut
off = n aus max bei den Persönlichkeitsstörungen im ICD-10
* Delphimethode, -verfahren
* Report Mainz 11.7.14 (zu Dr. Braun)
* Schrift * Sintflut
* Verschlechterungsverbot
* Wahn * Manschettenknöpfe
als Zeichen *
__
cut off = n aus max bei den Persönlichkeitsstörungen
im ICD-10
Der ICD-10 umfasst im Codierungsbereich F60 zehn Persönlichkeitsstörungen
mit zwei zusätzlichen, also insgesamt 12 (in Klammer die Angabe wie
viele von den maximal möglichen Kriterien oder Merkmalen [n aus max]
erfüllt sein müssen, damit man die PS als erfüllt diagnostizieren
darf), zitiert nach Dilling, H. & Freyberger, H. J. (2008, Hrsg.),
S. 236ff:
F60.0 paranoide Persönlichkeitsstörung (n=4 von max=7)
F60.1 schizoide Persönlichkeitsstörung (n=4 von max=9)
F60.2 dissoziale Persönlichkeitsstörung (n=3 von max=6)
F60.3- emotional instabile Persönlichkeitsstörung
F60.30 emotional instabile Persönlichkeitsstörung: impulsiver
Typ (n=3 von max=5, zwingend Item 2.)
F60.31 emotional instabile Persönlichkeitsstörung: Borderline-Typ
(n=3 von max=5 von F60.30 und zusätzlich mindestens n=2 von
max=5)
F60.4 histrionische Persönlichkeitsstörung (n=4 von
max=6)
F60.5 anankastische [zwanghafte] Persönlichkeitsstörung
(n=4 von max=8)
F60.6 ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung
(n=4 von max=6)
F60.7 abhängige (asthenische) Persönlichkeitsstörung
(n=4 von max=6)
F60.8 sonstige spezifische Persönlichkeitsstörungen
(analog F61 )
F60.9 nicht näher bezeichnete Persönlichkeitsstörung
(Rest- und Auffangkategorie)
Zwei zusätzliche: Anhang I, Dilling, H. & Freyberger H. J.
(2008, Hrsg.), S. 349 - 350.
F60.80 narzisstische Persönlichkeitsstörung (n=5 von
max=9)
F60.81 passiv-aggressive (negativistische) Persönlichkeitsstörung
(n=5 von max=7)
F61 kombinierte Persönlichkeitsstörung (siehe bitte unten
ausführlich)
Abzugrenzen von: F62 Persönlichkeitsänderung
__
Delphimethode, -verfahren
Hier entscheidet ein Gremium von Sachkundigen, und nicht ein einzelner
Gutachter. Das Geschworenenprinzp - sehr schön in Die 12 Geschworenen
verfilmt - zeigt eine Rechtsvariante. Historisch kann man auch die Rechtsprechung
im antiken Griechenland, wenn man sich etwa den Prozess gegen Sokrates
anschaut, als Beispiel dienen. Im wissenschaftlichen Bereich wäre
es dann ein Expertengremium (aber: >Expertengefahr),
z.B. drei Gutachter, die z.B. mehrheitlich oder nach dem Konsensusprinzip
(also einstimmig, z.B. "jirge" = große Ratsversammlung bei
den Afghanen)
sachverständig urteilen müssen.
__
präsumerisch vor der Zeit der
Sumerer.
__
Report Mainz 11.7.14
"Stellungnahme von REPORT MAINZ
Zeugenaussage im Mollath-Prozess
Der Widerspruch zwischen den Aussagen von Herrn Braun, die er gegenüber
REPORT MAINZ gemacht hat und seiner Aussage vor Gericht ist für uns
nicht erklärlich.
Lange vor dem ersten Fernsehinterview mit REPORT
MAINZ hat Herr Braun eine eidesstattliche Versicherung zum Sachverhalt
Mollath verfasst und diese an das bayerische Justizministerium geschickt.
In dieser Eidesstattlichen Versicherung vom 7. September 2011 über
ein angebliches Angebot von Frau Mollath schrieb er wörtlich: "Falls
ich aber Geld anlegen wolle, könne sie mir helfen. Sie fahre häufig
mit Kundengeldern in die Schweiz."
Diese Eidesstattliche Versicherung lag der Redaktion
bereits vor dem ersten Interview vor, das mit Herrn Braun geführt
und am 13. Dezember 2011 ausgestrahlt wurde. In diesem Interview hat Herr
Braun den Vorwurf wiederholt, dass Frau Mollath ihm angeboten hätte,
Bargeld in die Schweiz zu verbringen und bezeichnete dies auf Nachfrage
als ein Schwarzgeldgeschäft.
In einem weiteren Interview für die Dokumentation
"Der Fall Mollath" am 3. Juni 2013 wiederholte Herr Braun inhaltlich diese
Aussage. Soweit Herr Braun nun den Eindruck erweckt, die Aussage in "Der
Fall Mollath" sei aufgrund eines "Drehbuchs" zustande gekommen, weist die
Redaktion dies entschieden zurück.
Der SWR will in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte
gegen Herrn Braun einleiten."
__
Schrift
Je nachdem, was man als Schrift zählt, werden unterschiedliche
Zeiträume angesetzt. Meist setzt man die erste Schrift mit der Keilschrift
der Sumerer an, ca. 4. Jahrtausend v. Chr.
__
Sintflut
Nach dieser Quelle - http://www.kreudenstein-online.de/bibelkritik/sintflut_zeitrechnung.htm
- war die Sintflut 2369 v. Chr.
__
Verschlechterungsverbot
In der Strafprozessordnung gibt es mehrere Paragraphen zum Verbot der
Schlechterstellung (reformatio in peius), was selbst von JuristInnen
nicht klar und einheitlich gesehen wird (> Im
Wolff-Blog dazu):
"§ 331 StPO
[Verbot der Verschlechterung]
(1) Das Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht
zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte,
zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter
Berufung eingelegt hat.
(2) Diese Vorschrift steht der Anordnung der Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht entgegen."
"§ 358 StPO
[Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung]
(1) Das Gericht, an das die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung
verwiesen ist, hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung des Urteils
zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
(2) Das angefochtene Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen
der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich
der Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher
Vertreter Revision eingelegt hat. Wird die Anordnung der Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgehoben, hindert diese Vorschrift
nicht, an Stelle der Unterbringung eine Strafe zu verhängen. Satz
1 steht auch nicht der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt entgegen."
"§ 373 StPO
[Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung]
(1) In der erneuten Hauptverhandlung ist entweder das frühere
Urteil aufrechtzuerhalten oder unter seiner Aufhebung anderweit in der
Sache zu erkennen.
(2) Das frühere Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen
der Tat nicht zum Nachteil des Verurteilten geändert werden, wenn
lediglich der Verurteilte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder
sein gesetzlicher Vertreter die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt
hat. Diese Vorschrift steht der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht entgegen."
Im
Wolff-Blog dazu "O. García sagte am 18. August 2014
um 16:29 :
@Waldemar Robert Kolos
Das Verschlechterungsverbot in § 358 Abs. 2 StPO unterscheidet
sich inhaltlich nicht von dem des Wiederaufnahmeverfahrens in § 373
Abs. 2 StPO.
Da muß ich widersprechen. Der Unterschied
steht im Gesetz. Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz
1 StPO hat zwei Durchbrechungen: Nach Satz 2 die Ersetzung einer Unterbringung
durch eine Strafe und nach Satz 3 die Ersetzung einer Strafe durch eine
Unterbringung. In der Parallelvorschrift für die Wiederaufnahme, §
373 Abs. 2 StPO, gibt es als Ausnahme nur die Ersetzung einer Strafe durch
eine Unterbringung (Satz 2).
§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist übrigens
erst mit Wirkung vom 20. Juli 2007 eingeführt worden (http://lexetius.com/StPO/358).Wäre
Mollaths Revision 2006 erfolgreich gewesen (z.B. weil der BGH erkannt hätte,
daß das Leip-Gutachten nicht tragfähig war), dann hätte
in der neuen Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer des LG Nürnberg-Fürth
keine Strafe herauskommen können, sondern allenfalls ein Schuldspruch
mit Nichtbestrafung (trotz Schuldfähigkeit)."
__
Wahn.
Der Psychiatrie ist es in den letzten Jahrhunderten nicht gelungen,
eine verbindliche Wahndefinition vorzulegen. Ich habe nach meinen Wahnstudien
eine mir angemessen und schlüssig erscheinende Wahndefinition entwickelt:
Definition: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer
(Logik,
Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit
oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen
Modell der Wirklichkeit vertreten wird.
Beispiel falsches Modell der Wirklichkeit: Ein Passant
gähnt und das deutet ein fränkischer Proband als Zeichen Dr.
Merks, worauf er in die Knie geht und laut ruft: „Allmächd, Allmächd“.
Muss man so jemanden einsperren? Natürlich nicht.
Beispiel falscher Erkenntnisweg eines richtigen
Modells der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und ein Proband zieht
daraus den Schluss, dass Banken in hohen Maße an Steuerbetrugsdelikten
beteiligt sind. Passantengähnen ist keine in unserer Kultur und Wissenschaft
anerkannte Erkenntnisquelle für Schwarzgeldschiebereien, die natürlich
ein völlig reales Modell der Wirklichkeit sind (> Steueroasen,
Doku Finanzkrise
seit 8.2.2007). Ein weiteres Beispiel: Manschettenknöpfe
ein Zeichen?
Gustl F. Mollath hat seine Erkenntnisse nicht aus
dem Gähnen eines Passanten wahnhaft erschlossen, sondern seine Erkenntnisquellen
entsprechen genau denen unserer Kultur und Wissenschaft. Es gibt auch keine
Progredienz (Ausdehnung, Erweiterung, Fortschreitung), wenn man mit gesundem
Menschenverstand hinschaut, was der forensisch-psychiatrischen Schlechtachterindustrie
offenbar zu schwierig erscheint. Es ist ja völlig logisch und verständlich,
dass, je mehr Menschen sein Anliegen und seine Erkenntnisse ablehnen, er
entsprechend mehr AblehnerInnen sieht. Daher ist das vermeintliche Progredienzzeichen
für einen angeblich sich ausdehnenden Wahn (wohin hat er sich denn
in den letzten 10 Jahren ausgedehnt?) auch keines, sondern es erklärt
sich ganz einfach aus der Natur des Sachverhalts.
Infos zum Wahn in der IP-GIPT:
-
Wissenschaftliches
Wahnsystem am Beispiel Mollath.
-
Perspektiven
und Welten des Wahns.
-
Wahn in verschiedenen
Störungen und Krankheiten (Diagnostik).
-
Wahnformen.
-
Wahnfälle.
-
Zur Etymologie von WAHN
gegenüber WahnSINN (nach Scharfetter).
-
"Normal",
"Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
-
Unterscheiden Wahn und
Glauben.
-
Mehr zum Wahn > Überblick
Wahn.
___
Wahnhaft im Urteil
vom 26.8.2006
(S. 25): "Auch in der Hauptverhandlung hat sich - wie bereits in den
von den Zeugen geschilderten Vorfällen - die wahnhafte Gedankenwelt
des Angeklagten vor allem in Bezug auf den Schwarzgeldverschiebungen der
Hypovereinsbank bestätigt. Mag sein, dass es Schwarzgeldverschiebungen
von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat bzw. noch gibt, wahnhaft
ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben,
z.B. den Gutachter Dr. Wörthmüller völlig undifferenziert
mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen
gegen diese Personen äußert."
__
Zur Bedeutung des Wahns für
die Beurteilung der Schuldfähigkeit nach den §§ 20 und 21
StGB.
Dölling, Dieter (2010) Zur Bedeutung des Wahns
für die Beurteilung der Schuldfähigkeit nach den §§
20 und 21 StGB. Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2010) 4:166–169 [DOI
10.1007/s11757-010-0057-4]
"Zusammenfassung Für die Beurteilung
der Schuldfähigkeit eines Täters mit Wahnsymptomatik ist zunächst
zu prüfen, ob ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 des Strafgesetzbuches
(StGB) vorliegt. Hierzu ist eine gründliche Diagnose von Art und Intensität
des Wahns sowie der ihm zugrunde liegenden psychischen Erkrankung erforderlich.
Ist ein Eingangsmerkmal gegeben, ist zu erörtern, wie sich
der Wahn im jeweiligen Einzelfall auf die Fähigkeit des Täters
zur Unrechtseinsicht und seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat.
Hierfür kann ein Blick auf das von Winfried Brugger entwickelte anthropologische
Kreuz der Entscheidung hilfreich sein."
Diese Beurteilungkriterien des Mitherausgebers des
Handbuches
der Forensischen Psychiatrie wurden im Fall Mollath nicht beachtet,
angewendet und eingehalten.
__
Wahneinfall.
Plötzliche wahnhafte Überzeugung.
Die formale Analogie hier: Plötzlich schießt
dem Gutachter mit anscheinend unkorrigierbarer Gewißheit ins Bewusstsein,
obwohl
er nicht persönlich untersucht und exploriert hat, obgleich
er
dies für erforderlich und notwendig hält, obwohl
er
von den Befindlichkeiten zu den Tatzeitpunkten nichts weiß,
obwohl
er keine Diagnosesicherheit hat: "Somit stellt das beim Angeklagten
sowohl zum Zeitpunkt der Begutachtung vorliegende als auch mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu den Tatzeitpunkten
vorliegende geschilderte, differentialdiagnostisch aufgrund der mangelnden
Kooperationsbereitschaft des [>29] Angeklagten
nicht sicher zuordenbare
Krankheitsbild eindeutig eine schwere; psychische Erkrankung dar,
die am
ehesten dem biologischen Eingangskriterium der krankhaften
seelischen Störung,
alternativ auch der schweren anderen
seelischen Abartigkeit zuzuordnen ist."
__
Manschettenknöpfe ein Zeichen?
Ein schönes Beispiel für paranoides Denken
Da hier
[in den blogs] immer wieder Paranoia eine Rolle spielt, ist das Beispiel
von Dr. Strates CIA-Manschettenknöpfen, als wahr unterstellt, gut
geeignet, paranoides Denken zu illustrieren. Es liegt nämlich genau
dann vor, wenn mit unkorrigierbarer Gewissheit die Überzeugung vertre-ten
wird, das Tragen dieser Manschettenknöpfe bedeute eine Verbindung
zum CIA.
Zur Erinnerung: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer
(Logik, Erfahrung) Ge-wissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder
ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der
Wirklichkeit vertreten wird.
Gehen wir es einmal genau durch, um psychopathologische Methodik nachvollziehbar
zu ma-chen.
Es gibt theoretisch zwei Fälle. 1) Der Träger der Manschettenknöpfe
mit dem CIA-Symbol hat eine tatsächliche Verbindung zum CIA. 2) Der
Trägerder Manschettenknöpfe mit dem CIA-Symbol hat keine tatsächliche
Verbindung zum CIA.
Fall 1) repräsentiert einen Wahn, weil der Erkenntnisweg - die
Beobachtung des Tragens von Manschettenknöpfen mit dem CIA-Symbol
- nach den Regeln unserer Kultur und Wissen-schaft keinen Schluss auf eine
tatsächliche Verbindung zum CIA zulässt, selbst wenn sie besteht.
Fall 2) repräsentiert einen Wahn, weil a) ein falsches Modell
der Wirklichkeit behauptet wird und b) der Erkenntnisweg nicht den Regeln
unser Kultur und Wissenschaft entspricht.
Anmerkung: Das Wahnproblem hat es in sich, wie man an den schwachen
Ausführungen Ne-dopils auch sehen kann. Und es wird leider auch hier
meist nicht richtig verstanden. Nicht umsonst gelingt der Psychiatrie seit
über 200 Jahren nicht, eine angemessene, nachvollziehba-re und allgemein-
verbindliche Wahn-Definition vorzulegen. Allein daraus folgt, dass das
wissenschaftliche Niveau der forensischen Psychiatrie mittelalterlich ist
und von solchen schwierigen Fragestellungen, denen sie hinten und vorne
nicht gewachsen ist, entbunden ge-hört. Das lässt sich nahtlos
auf die UnterbringungsrichterInnen übertragen.
__
Querverweise
Standort: Wiederaufnahme Gustl F. Mollath.
*
Stellungnahmen zum
Fall Gustl F. Mollath.
Überblick
Forensische Psychologie.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Wiederaufnahme
Gustl F. Mollath. IP-GIPT Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm
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Wiederaufnahme
Gustl F. Mollath_
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__Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
korrigiert: 26.07.2014 irs
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
24.03.17 Linkfehler "Kronzeuge"
Braun beschädigt korrigiert.
19.08.15 § 359 Wiederaufnahmegründe
nachgetragen.
18.03.15 Linkfehler geprüft und
korrigiert.
28.08.14 Nachspiel.
22.08.14 Zum
Revisionsbegehren geht's hier.
20.08.14 Das
Urteil im Wortlaut.
19.08.14 Revision
* Verschmiertechnik
beim sensitiven Beziehungswahn in der mündlichen Urteilsbegründung
* DGPPN * Ursula
Prem zum Urteil.
18.08.14 Verschlechterungsverbot.
14.08.14 Zum
Urteil * Das Urteil. * Prssemitteilung
LG Regensburg * Medienstimmen zum
Urteil * Prof.
Müller im beck-blog *
13.08.14 Kurzer
Rückblick und meine persönliche Bilanz nach 1042 Tagen Engagement
im Unterstützerkreis mit ca. 600 h Aufwand.
11.08.14 Die
psychopathologischen Fehler des Oberstaatsanwalts anlässlich der Nebefragung.
* Anmerkung Wendeartistik.
10.08.14 Ein
religiös-politisches Glaubenbekenntnis?
10.08.14 Manschettenknöpfe
ein Zeichen? Ein schönes Beispiel für paranoides Denken.
09.08.14 15.
Tag: die Plädoyers.
02.08.14 Zwischenbilanzen
... vor den Plädoyers.
29.07.14 Mensch
Gustl!
28.07.14 Methodenkritische
Erst-Analyse ...
25.07.14 Ersteinschätzung:
Das Meinungsachten Prof. Dr. Nes.
25.07.14 Ist
Mollath durch Heidingsfelder schlecht beeinflusst und undankbar?
25.07.14 "Kronzeuge"
Braun beschädigt? - Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit
23.07.14 11.
Tag.
19.07.14 Wenn
man nichts weiß, kann man nichts sagen - und erst recht nicht gutachten.
14.07.14 Kommentare
Sponsel.
11.07.14 pps
Sponsel-Vortrag. * Ergänzungen *
10.07.14 Fortführung der Einträge.
09.07.14 Zum
Gutachterstreit.
07.07.14 Hinweis:
Vortrag "Der Fall Gustl Mollath und Konsequenzen für die Begutachtungspraxis"