Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=05.12.2012 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung  ttmmjj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
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    Anfang_Erkl. zum bay. Richterverein in Sachen Mollath_ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich Gustl F. Mollath, und hier speziell zum Thema:

    Erklärung zum Bayerischen Richterverein
    in Sachen Mollath: "Rückkehr zur Sachlichkeit"

    Rudolf Sponsel, Erlangen
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    "Ein zu Unrecht geneigter Kaiser sagt zornig und hochmütig zu einem seiner Beamten: Verschwinde, für mich bist du nicht länger Beamter. Der Beamte erwidert unerschrocken: Und für mich bist du nicht mehr Kaiser. 
    Matthäus von Paris (~1199 - ~1259)
    Gustl F. Mollath am 22.4.2004 im Landgericht Nürnberg-Fürth: "Ich trete jetzt aus dem Rechtsstaat aus"

     
    1. Sie wünschen und fordern die Rückkehr zur Sachlichkeit. Einverstanden, aber richtig und gründlich, und zwar vom Anfang an. Die gebotene Sachlichkeit und Fairneß wurde aber im Fall Mollath durch die Staatsanwaltschaft und die beteiligten Richter von Anfang an grob missachtet oder verletzt, im einzelnen:
    2. Bei der Ermittlung, insbesondere im Hinblick auf das Aufkommen der Bezichtigungen und der Behandlung seiner Anzeige.
    3. Bei der Bewertung und bei der Kontrolle der völlig einseitigen Ermittlungen.
    4. Und ganz besonders bei den extrem fehlerhaften und unwissenschaftlichen psychiatrischen Gutachten (Ausnahme Mainkofener Gutachter und Dr. Weinberger), deren Erstatter ja noch nicht einmal in der Lage waren, eine Vertrauensbasis  herzustellen, um persönlich untersuchen und explorieren zu können.
    5. Ich habe vollstes Verständnis für all jene, die in diesen Sumpf und Morast tiefer hinein geblickt haben, dass sie enttäuscht, erregt, zornig, empört, resigniert, ja verzweifelt sind und fast jedes Vertrauen in diesen Rechtsstaat verloren haben. Was Sie sich mit der Psychiatrisierung aufrechter Menschen in Deutschland, besonders in Hessen (> Steuerfahnder Psychiatrisierung) und Bayern, geleistet haben, das geht längst nicht mehr auf die sprichwörtliche Kuhhaut, hier reicht kaum die Haut einer Elefantenherde.
    6. Wer sich anmaßt, Recht im Namen des Volkes (> Exkurs) zu sprechen, der muss auch das Volk in die Kontrolle und Kritik einbeziehen. Das tun Sie aber nicht. Sie mauern und verschanzen sich, Sie schotten sich ab und Sie sind anscheinend blind für ihre Mängel und Fehler. Und das sollte sich ändern. Denn die Problemlösung fängt bekanntlich mit der Problemwahrnehmung an. Mollath ist ein wirklich angemessener Anlass hierzu. Sie mögen Recht im Namen der Richter und des Rechts sprechen, aber sicher nicht im Namen des Volkes, jedenfalls oft nicht für mich und auch ich gehöre zum deutschen Volk.
    7. Das geht aber nicht, wenn Sie sich auf das Formale zurückziehen. Der BGH habe geprüft und für gut befunden. Ja, was genau hat er denn geprüft? Warum stellen Sie das nicht ins Netz, damit wir uns ein Bild davon machen können? Und da wir gerade bei der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind, können Sie uns sicher ganz sachlich erklären, warum die höchstrichterliche Rechtsprechung im Fall Mollath so grob missachtet wurde, nämlich:
    8. Warum wurde Mollath verfassungswidrig zur Beobachtung eingewiesen, obgleich das BVerfG schon 2001 einen entsprechenden Beschluss fasste, dass eine Einweisung zur Beobachtung eine Mitwirkungsbereitschaft des Probanden voraussetzt und nicht gegen seinen Willen erfolgen darf, was von Mollath ja völlig unzweideutig klar geäußert wurde?
    9. Warum haben die Prüfgerichte, insbesondere der BGH selbst, nicht gemerkt, dass im Fall Mollath keine Diagnosesicherheit vorgelegen hat, wie es der BGH (!) seit 2004 fordert? Wurde das nicht geprüft? Und warum nicht?
    10. Warum hat der BGH nicht gemerkt, obgleich er selbst 1999 einen entsprechenden von fast allen forensischen Psychologinnen und Psychologen sehr begrüßten Beschluss fasste, dass hypothesenorientiert und nicht nur in einer Richtung zu untersuchen ist - also im Einklang mit der Wissenschaft und dem gesunden Menschenverstand? Warum haben das auch alle anderen Gerichte nicht bemerkt? Sind die vor lauter Sachlichkeit in Bewegungsstarre gefallen?
    11. Warum hat keiner dieser sachlichen Justizkoryphäen gemerkt, dass die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten nicht eingehalten wurden (liegen die überhaupt bei jeder RichterIn in der Schublade)? Gewiss wohl aus rein sachlichen Gründen. Wachen Sie endlich auf und schauen Sie sich die ganze - nicht nur die mit einäugiger Justizbrille gesehene - Rechtsrealität dieses Landes an. Hören Sie auf wegzuschauen und Ihre Abwehrmechanismen zu pflegen. Der deutsche Rechtsstaat brennt, dank Ihrer Mithilfe und ausgerechnet Sie mahnen zur Sachlichkeit bei der freiwilligen Feuerwehr, die am Löschen ist, was das Zeug hält, also grundlegende Sachlichkeit erst wieder einzurichten versucht?
    12. Die forensisch-psychiatrische Schlechtachterindustrie könnte niemals in dem unerhörten Ausmaß ihre Murks- und Pfusch-Gutachten unterbringen, wenn Sie Ihrer richterlichen Pflicht und Verantwortung zur Leitung und Kontrolle des forensischen Sachverständigen angemessen nachgekommen wären. Daher fordere ich ganz sachlich eine Untersuchung der Schuldfähigkeits-, Unterbringungs- und Prognosegutachten in Bayern, damit ein für alle Mal der Spuk, der mit dem Kini 1886 in Bayern begann, ein Ende nehmen kann. Hierzu eine Anregung für die Zukunft: Die einfachste und billigste Qualitätssicherungsmaßnahme wäre, bei Erteilung eines Auftrages, die Voraussetzung zur Schuldfähigkeit zu prüfen, wenn in einem Formblatt die Gliederung, was im Gutachten alles zu leisten ist, detailliert aufgeführt würde. Die zwei wichtigsten Vorgaben hierzu lassen sich in wenigen Sätzen formulieren:
       
      (1) Geben Sie bitte genau und lückenlos an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung eingewirkt haben? Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern Sie pro und contra.
      (2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien nachvollziehbar und verständlich ist. 


    Der bayerische Richterverein mahnt zur Sachlichkeit in Sachen Mollath

    "Rückkehr zur Sachlichkeit

    Nürnberg, 30.11.2012: Nach in Form und Inhalt zum Teil indiskutablen Äußerungen zum Unterbringungsverfahren Gustl M. mahnt der Bayerische Richterverein e.V. (BRV) als größter Berufsverband der Richter und Staatsanwälte in Bayern die Rückbesinnung auf die gebotenen Sachlichkeit in der öffentlichen Diskussion an.

    Dass Gerichtsentscheidungen von einer kritischen Medienberichterstattung begleitet sein können, wird in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung von niemandem in Frage gestellt. Dennoch gilt es - wie es in einzelnen Berichten und Meinungsäußerungen durchaus auch der Fall war – alle Aspekte zu beleuchten und voreilige Schlüsse zu vermeiden, um einem „Fall“ auch gerecht zu werden. Festzuhalten bleibt: Die Unterbringung des Gustl M. in einer psychiatrischen Einrichtung beruht auf einer vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigten Gerichtsentscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die weitere Notwendigkeit einer Unterbringung wurde und wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe einmal jährlich durch sachverständig beratene – andere - Gerichte überprüft, zuletzt im September 2012. [Falsch] Von einem in Stillstand befindlichen Verfahren, das erst durch mediale oder politische Aufmerksamkeit in Bewegung gebracht worden sei, kann daher keine Rede sein. Soweit nunmehr eine weitere Überprüfung in die Wege geleitet wurde, kann und darf sie ausschließlich im Rahmen eines gesetzlich geregelten gerichtlichen Verfahrens stattfinden.

    In einem Rechtsstaat sind zu einer Überprüfung und Korrektur gerichtlicher Entscheidungen aus gutem Grund weder die Politik noch die Medien noch beauftragte oder selbsternannte „Experten“ berufen. Grundgesetz und Bayerische Verfassung haben die rechtsprechende Gewalt den Richtern übertragen. Die Gewaltenteilung stellt eine tragende Säule unserer verfassungsrechtlichen Ordnung dar. Die Forderung nach unabhängigen Gremien ohne Verantwortung und gesetzlicher Legitimation steht dazu in eklatantem Widerspruch.

    „Von einer wahnsinnig gewordenen Justiz zu sprechen, ist ebenso völlig unangebracht, wie den Vorwurf zu erheben, es sei Rechtsbeugung oder Freiheitsberaubung im Amt verübt worden.“ erklärt der 1. Vorsitzende des BRV Walter Groß. „Es ist auch irgendwelchen Verschwörungstheorien eine eindeutige Absage zu erteilen.“ Groß warnt zudem vor einer Beschädigung des Rechtsstaats, sollte die Justiz im Landtagswahlkampf als Spielball parteipolitischer Interessen instrumentalisiert werden."



    Was mir sonst noch auffiel beim Bayerischen Richterverein e.V.
    Schaut man sich die Homepage des Bayerischen Richtervereins e.V. an, wird man als erstes mit einer Irritation begrüßt, indem man nämlich erfährt (fett-kursiv RS):
     
    Willkommen 
    auf der Homepage des Bayerischen Richtervereins e.V., 
    des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Bayern.

     Auf dieser Website finden Sie neben Informationen über den größten Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern mit über 2300 Mitgliedern in 21 Bezirksverbänden und  Fachverbänden der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter  und seine rechts- und standespolitischen Arbeit insbesondere auch Beiträge zu rechtspolitischen Themen, Hinweise und Abhandlungen zu neuen Gesetzen, Tipps für die juristische Praxis sowie Links zu Gerichten, anderen Organisationen und sonstige für Juristen interessante Fundstellen.

    Ich  frage mich an dieser Stelle natürlich, wenn es der Verein der RichterInnen UND StaatsanwältInnen ist, weshalb er dann nicht so heißt. Etwa ein besonderer Beitrag zur Sachlichkeit und Transparenz der bayerischen Richterschaft?

    Die gleiche Kritik gilt auch dem Deutschen Richterbund, der genauso irritierend firmiert.





    Literatur (Auswahl)



    Links (Auswahl: beachte)
    • Homepage Bayerischer Richterverein e.V.
    • Homepage Deutscher Richterbund.
    • Homepage Verein gegen Rechtsmissbrauch.
    • Unrecht im Namen des Rechts.




    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Aufkommen. Bei forensischer Glaubhaftigkeitsbegutachtung (> Aussagepsychologie) spielt das Aufkommen eine ganz wichtige Rolle. Es nicht gesondert und gründlich zu behandeln kommt einem schweren forensisch-psychologischen Kunstfehler gleich. Also: wie ist das Ganze entstanden, wie kam es zu den Bezichtigungen und Anzeigen. Wer war alles in das Aufkommen einbezogen? Von wem ging der erste Schritt aus? Wie war der Verlauf? Das alles sind wichtige forensische und kriminologische Fragen.
        Nun, wir wissen inzwischen, wie das im Fall Mollath war. Eine Ehefrau bezichtigt bei streitigem Hintergrund, der ihre Stellung als Kapitalanlegerin bedroht, ihren Mann, organisiert sich eine Ärztin für Psychiatrie im BZK Erlangen, berichtet dieser einseitig und Monate später, was ihr Mann angeblich alles mit ihr gemacht und wie er sich in den letzten Jahren entwickelt hätte. Daraufhin schreibt diese, ohne den Betroffenen auch nur persönlich gesehen, untersucht und exploriert zu haben, ein Attest, indem sie eine Psychose mit nicht auszuschließender Gemeingefährlichkeit vermutet. Dann kommt der Nürnberger Gutachter, der auch nicht persönlich untersuchen und explorieren kann, ins okkulte Nichtsachtenspiel, dem der Bayreuther und schließlich die Berliner "crème de la crème" (O-Ton Dr. Merk) folgte. Der musste ran (2. Teil Beweisfrage 5 in einem Gutachten zur Unterbringung und Gefährlichkeit!), weil der Mainkofener Gutachter bei Mollath weder Geschäftsunfähigkeit noch einen Wahn feststellen konnte. Dieses nicht ins Einheitsbild passende Gutachten musste, sozusagen ganz sachlich, neutralisiert werden.
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    Falsch. Die letzte Anhörungssitzung der Strafvollstreckungskammer Bayreuth war auf den 30.7.2012 anberaumt, soll aber  unter ungeklärten Umständen nicht stattgefunden haben, obwohl der Anwalt Gustl F. Mollaths vor Ort gewesen sein soll. Dennoch gibt es einen Beschluss datiert mit 30.7.2012.
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    Wegschaun... 
    ein Song von Werner Lutz (Erlangen)

    Wegschaun, wenn ’ne Türkenbude abbrennt,
    wegschaun hat bei uns Tradition.
    Wegschaun, wenn sie Schwarze massakrieren,
    wegschaun gehört zum guten Ton.
    Weggeschaut hab’n sie schon bei den Juden,
    weggeschaut - und danach nichts gewußt.
    Wegschaun schadet nie der Karriere,
    wegschaun bringt keinen Verlust.

    Wegschaun, das beginnt schon in der Schule,
    wegschaun, wenn sie Roma-Kinder hau’n.
    Wegschaun, wenn die Bücher wieder brennen -
    und sie sich Jagd auf Fremde traun.
    Weggeschaut haben sie, als die Roten,
    abgeholt warn – ins KZ getan.
    Wer wegschaut hat kein schlechtes Gewissen -
    und ist immer vorne dran.

    Wegschaun beim Krüppel, dem ein Bein fehlt,
    wegschaun, weil´s die Ästhetik stört.
    Wegschaun, wenn sich wer nichts gefalln läßt -
    weil sich so was nicht gehört.
    Weggeschaut haben sie, als der Rest dann
    an Widerstand zerschlagen war:
    Eben die, die niemals nur wegschaun.
    Und dann... warn nur Wegschauer noch da. 

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    BRV: Offener Brief an Prof. Dr. Müller (Regensburg) wegen des Beitrags in der SZ am 18.11.2012 [Antwort beck-blog] Format komprimiert.
      Nürnberg, 20.11.2012  „Strafrechtler wirft Justiz gravierende Fehler vor“ Richter- und Justizschelte in der Süddeutschen Zeitung vom 18.11.2012

      Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,
      Sie werden in der SZ vom 18.11.2012 mit heftiger Kritik an der Justiz in Nürnberg im Zusammenhang mit dem Verfahren Mollath zitiert.
          Üblicherweise äußern wir uns als Berufsverband nicht zu laufenden Verfahren. Ich meine aber, dass der Inhalt Ihrer Kritik eine Reaktion gebietet und nicht unwidersprochen bleiben kann.
          Um nicht missverstanden zu werden, Richter und Staatsanwälte wenden sich nicht gegen Kritik, schon gar nicht aus der Wissenschaft.
          Es sollte jedoch unter Juristen Einigkeit darüber bestehen, dass Gerichtentscheidungen ausschließlich im hierfür vorgesehenen Verfahren zu überprüfen sind. Deshalb stellt eine öffentliche Aufforderung an die Staatsministerin der Justiz, eine Überprüfung durch ein unabhängiges Gremium durchzuführen, die Aufforderung zur Missachtung der richterlichen Unabhängigkeit und damit zum Rechtsbruch dar.
          Es ist Ihnen natürlich auch unbenommen, das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth als fehlerhaft zu bewerten.
          Allerdings sollte ein Rechtswissenschaftler in diesem Zusammenhang nicht unter den Tisch fallen lassen, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil in der Revision geprüft und weder Rechts- noch Verfahrensfehler – auch nicht in der Beweiswürdigung - festgestellt hat.
          Die von Ihnen so vehement in der Öffentlichkeit geforderte unabhängige Prüfung hat somit längst stattgefunden.
          Ferner sollte im Rahmen einer sachlich geführten Diskussion nicht unerwähnt bleiben, dass die Fortdauer der Notwendigkeit der Unterbringung jährlich gerichtlich überprüft worden ist und weiter überprüft wird.
          Es findet somit auch noch laufend eine unabhängige Prüfung statt.
          Ihre Meinungsäußerungen – denen, weil Sie diese in Ihrer Eigenschaft als Professor abgegeben haben, in der Öffentlichkeit auch noch eine besondere Fachkunde zugeschrieben wird - befördern deshalb leider eine sachliche Diskussion nicht, sondern bestärken vielmehr die haltlose Verschwörungstheorie, wonach ein unbequemer Bankenkritiker durch Unterbringung in der Psychiatrie mundtot gemacht worden sein soll.
          Dass die Verfechter und Unterstützer dieser Verschwörungstheorie den am Verfahren beteiligten Kolleginnen und Kollegen leichtfertig vorwerfen, schwere Verbrechen, nämlich Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt, begangen zu haben, sollte Anlass zum Nachdenken sein.
          Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich diesen Brief in der Kollegenschaft und auf unserer Homepage veröffentlichen werde.
      Mit freundlichen Grüßen
      Walter Groß, 1. Vorsitzender

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    Querverweise
    Standort: Erklärung zum bayerischen Richterverein in Sachen Mollath.
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    Links zum Fall Mollath in der IP-GIPT.
    Überblick Forensische Psychologie.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Erklärung zum bayerischen Richterverein in Sachen Mollath. Rückkehr zur Sachlichkeit. IP-GIPT Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/BRV.htm
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    korrigiert: irs 04.12.12



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    05.12.12    sie => Sie (kleiner germanistischer Disput zwischen meiner Frau und mir).