Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=05.12.2012
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung
ttmmjj
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf
Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
Mail:
sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
& Copyright
Anfang_Erkl.
zum bay. Richterverein in Sachen Mollath_
Überblick_
Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges _ Titelblatt_
Konzeption_
Archiv_
Region_
Service_iec-verlag
_ _Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische
Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich Gustl F. Mollath,
und hier speziell zum Thema:
Erklärung zum Bayerischen
Richterverein
in Sachen Mollath: "Rückkehr
zur Sachlichkeit"
Rudolf
Sponsel, Erlangen
_
"Ein zu Unrecht geneigter Kaiser sagt zornig und hochmütig
zu einem seiner Beamten: Verschwinde, für mich bist du nicht länger
Beamter. Der Beamte erwidert unerschrocken: Und für mich bist du nicht
mehr Kaiser.
Matthäus von Paris (~1199 - ~1259)
Gustl F. Mollath am 22.4.2004 im Landgericht Nürnberg-Fürth:
"Ich trete jetzt aus dem Rechtsstaat aus"
|
-
Sie wünschen und fordern die Rückkehr zur Sachlichkeit. Einverstanden,
aber richtig und gründlich, und zwar vom Anfang an. Die gebotene Sachlichkeit
und Fairneß wurde aber im Fall Mollath durch die Staatsanwaltschaft
und die beteiligten Richter von Anfang an grob missachtet oder verletzt,
im einzelnen:
-
Bei der Ermittlung, insbesondere im Hinblick auf das Aufkommen
der Bezichtigungen und der Behandlung seiner Anzeige.
-
Bei der Bewertung und bei der Kontrolle der völlig einseitigen Ermittlungen.
-
Und ganz besonders bei den extrem fehlerhaften und unwissenschaftlichen
psychiatrischen Gutachten (Ausnahme Mainkofener
Gutachter und Dr. Weinberger), deren Erstatter ja noch nicht einmal
in der Lage waren, eine Vertrauensbasis
herzustellen, um persönlich untersuchen
und explorieren zu können.
-
Ich habe vollstes Verständnis für all jene, die in diesen Sumpf
und Morast tiefer hinein geblickt haben, dass sie enttäuscht, erregt,
zornig, empört, resigniert, ja verzweifelt sind und fast jedes Vertrauen
in diesen Rechtsstaat verloren haben. Was Sie sich mit der Psychiatrisierung
aufrechter Menschen in Deutschland, besonders in Hessen (> Steuerfahnder
Psychiatrisierung) und Bayern, geleistet haben, das geht längst
nicht mehr auf die sprichwörtliche Kuhhaut, hier reicht kaum die Haut
einer Elefantenherde.
-
Wer sich anmaßt, Recht im Namen des Volkes (> Exkurs)
zu sprechen, der muss auch das Volk in die Kontrolle und Kritik einbeziehen.
Das tun Sie aber nicht. Sie mauern und verschanzen sich, Sie schotten sich
ab und Sie sind anscheinend blind für ihre Mängel und Fehler.
Und das sollte sich ändern. Denn die Problemlösung fängt
bekanntlich mit der Problemwahrnehmung an. Mollath ist ein wirklich angemessener
Anlass hierzu. Sie mögen Recht im Namen der Richter und des Rechts
sprechen, aber sicher nicht im Namen des Volkes, jedenfalls oft nicht für
mich und auch ich gehöre zum deutschen Volk.
-
Das geht aber nicht, wenn Sie sich auf das Formale zurückziehen. Der
BGH habe geprüft und für gut befunden. Ja, was genau hat er denn
geprüft? Warum stellen Sie das nicht ins Netz, damit wir uns ein Bild
davon machen können? Und da wir gerade bei der höchstrichterlichen
Rechtsprechung sind, können Sie uns sicher ganz sachlich erklären,
warum die höchstrichterliche Rechtsprechung im Fall Mollath so grob
missachtet wurde, nämlich:
-
Warum wurde Mollath verfassungswidrig
zur Beobachtung eingewiesen, obgleich das BVerfG schon 2001 einen entsprechenden
Beschluss fasste, dass eine Einweisung zur Beobachtung eine Mitwirkungsbereitschaft
des Probanden voraussetzt und nicht gegen seinen Willen erfolgen darf,
was von Mollath ja völlig unzweideutig klar geäußert wurde?
-
Warum haben die Prüfgerichte, insbesondere der BGH selbst, nicht gemerkt,
dass im Fall Mollath keine Diagnosesicherheit
vorgelegen hat, wie es der BGH (!) seit 2004 fordert? Wurde das nicht geprüft?
Und warum nicht?
-
Warum hat der BGH nicht gemerkt, obgleich er selbst 1999
einen entsprechenden von fast allen forensischen Psychologinnen und Psychologen
sehr begrüßten Beschluss fasste, dass hypothesenorientiert
und nicht nur in einer Richtung zu untersuchen ist - also im Einklang mit
der Wissenschaft und dem gesunden Menschenverstand? Warum haben das auch
alle anderen Gerichte nicht bemerkt? Sind die vor lauter Sachlichkeit in
Bewegungsstarre gefallen?
-
Warum hat keiner dieser sachlichen Justizkoryphäen gemerkt, dass die
Mindestanforderungen
für Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten
nicht eingehalten wurden (liegen die überhaupt bei jeder RichterIn
in der Schublade)? Gewiss wohl aus rein sachlichen Gründen. Wachen
Sie endlich auf und schauen Sie sich die ganze - nicht nur die mit einäugiger
Justizbrille gesehene - Rechtsrealität dieses Landes an. Hören
Sie auf wegzuschauen und Ihre Abwehrmechanismen
zu pflegen. Der deutsche Rechtsstaat brennt,
dank Ihrer Mithilfe und ausgerechnet Sie mahnen zur Sachlichkeit bei der
freiwilligen
Feuerwehr, die am Löschen ist, was das Zeug hält, also grundlegende
Sachlichkeit erst wieder einzurichten versucht?
-
Die forensisch-psychiatrische Schlechtachterindustrie könnte niemals
in dem unerhörten Ausmaß ihre Murks- und Pfusch-Gutachten unterbringen,
wenn Sie Ihrer richterlichen Pflicht und Verantwortung zur Leitung und
Kontrolle des forensischen Sachverständigen angemessen nachgekommen
wären. Daher fordere ich ganz sachlich eine Untersuchung der Schuldfähigkeits-,
Unterbringungs- und Prognosegutachten in Bayern, damit ein für alle
Mal der Spuk, der mit dem Kini
1886 in Bayern begann, ein Ende nehmen kann. Hierzu eine Anregung für
die Zukunft: Die einfachste und billigste Qualitätssicherungsmaßnahme
wäre, bei Erteilung eines Auftrages, die Voraussetzung zur Schuldfähigkeit
zu prüfen, wenn in einem Formblatt die Gliederung, was im Gutachten
alles zu leisten ist, detailliert aufgeführt würde. Die zwei
wichtigsten Vorgaben hierzu lassen sich in wenigen Sätzen formulieren:
(1) Geben Sie bitte genau und lückenlos
an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit
aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung
eingewirkt haben? Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern
Sie pro und contra.
(2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie
die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie
das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen
Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien
nachvollziehbar und verständlich ist. |
Der
bayerische Richterverein mahnt zur Sachlichkeit in Sachen Mollath
"Rückkehr zur Sachlichkeit
Nürnberg, 30.11.2012: Nach in Form und Inhalt zum Teil indiskutablen
Äußerungen zum Unterbringungsverfahren Gustl M. mahnt der Bayerische
Richterverein e.V. (BRV) als größter Berufsverband der Richter
und Staatsanwälte in Bayern die Rückbesinnung auf die gebotenen
Sachlichkeit
in der öffentlichen Diskussion an.
Dass Gerichtsentscheidungen von einer kritischen Medienberichterstattung
begleitet sein können, wird in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
von niemandem in Frage gestellt. Dennoch gilt es - wie es in einzelnen
Berichten und Meinungsäußerungen durchaus auch der Fall war
– alle Aspekte zu beleuchten und voreilige Schlüsse zu vermeiden,
um einem „Fall“ auch gerecht zu werden. Festzuhalten bleibt: Die Unterbringung
des Gustl M. in einer psychiatrischen Einrichtung beruht auf einer vom
Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigten Gerichtsentscheidung
des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die weitere Notwendigkeit einer
Unterbringung wurde und wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe einmal
jährlich durch sachverständig beratene – andere - Gerichte überprüft,
zuletzt im September 2012. [Falsch] Von einem in
Stillstand befindlichen Verfahren, das erst durch mediale oder politische
Aufmerksamkeit in Bewegung gebracht worden sei, kann daher keine Rede sein.
Soweit nunmehr eine weitere Überprüfung in die Wege geleitet
wurde, kann und darf sie ausschließlich im Rahmen eines gesetzlich
geregelten gerichtlichen Verfahrens stattfinden.
In einem Rechtsstaat sind zu einer Überprüfung und Korrektur
gerichtlicher Entscheidungen aus gutem Grund weder die Politik noch die
Medien noch beauftragte oder selbsternannte „Experten“ berufen. Grundgesetz
und Bayerische Verfassung haben die rechtsprechende Gewalt den Richtern
übertragen. Die Gewaltenteilung stellt eine tragende Säule unserer
verfassungsrechtlichen Ordnung dar. Die Forderung nach unabhängigen
Gremien ohne Verantwortung und gesetzlicher Legitimation steht dazu in
eklatantem Widerspruch.
„Von einer wahnsinnig gewordenen Justiz zu sprechen, ist ebenso völlig
unangebracht, wie den Vorwurf zu erheben, es sei Rechtsbeugung oder Freiheitsberaubung
im Amt verübt worden.“ erklärt der 1. Vorsitzende des BRV Walter
Groß. „Es ist auch irgendwelchen Verschwörungstheorien eine
eindeutige Absage zu erteilen.“ Groß warnt zudem vor einer Beschädigung
des Rechtsstaats, sollte die Justiz im Landtagswahlkampf als Spielball
parteipolitischer Interessen instrumentalisiert werden."
Was mir
sonst noch auffiel beim Bayerischen Richterverein e.V.
Schaut man sich die Homepage des Bayerischen Richtervereins e.V. an,
wird man als erstes mit einer Irritation begrüßt, indem man
nämlich erfährt (fett-kursiv RS):
Willkommen
auf der Homepage des Bayerischen Richtervereins e.V.,
des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Bayern.
Auf dieser Website finden Sie neben Informationen über den
größten Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte in Bayern mit über 2300 Mitgliedern in 21 Bezirksverbänden
und Fachverbänden der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter
und seine rechts- und standespolitischen Arbeit insbesondere auch Beiträge
zu rechtspolitischen Themen, Hinweise und Abhandlungen zu neuen Gesetzen,
Tipps für die juristische Praxis sowie Links zu Gerichten, anderen
Organisationen und sonstige für Juristen interessante Fundstellen. |
Ich frage mich an dieser Stelle natürlich, wenn es der Verein
der RichterInnen UND StaatsanwältInnen ist, weshalb er dann
nicht so heißt. Etwa ein besonderer Beitrag zur Sachlichkeit und
Transparenz der bayerischen Richterschaft?
Die gleiche Kritik gilt auch dem Deutschen
Richterbund, der genauso irritierend firmiert.
Literatur
(Auswahl)
Links (Auswahl: beachte)
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten:
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
___
Aufkommen. Bei forensischer Glaubhaftigkeitsbegutachtung
(> Aussagepsychologie) spielt das Aufkommen
eine ganz wichtige Rolle. Es nicht gesondert und gründlich zu behandeln
kommt einem schweren forensisch-psychologischen Kunstfehler gleich. Also:
wie ist das Ganze entstanden, wie kam es zu den Bezichtigungen und Anzeigen.
Wer war alles in das Aufkommen einbezogen? Von wem ging der erste Schritt
aus? Wie war der Verlauf? Das alles sind wichtige forensische und kriminologische
Fragen.
Nun, wir wissen inzwischen, wie das im Fall Mollath
war. Eine Ehefrau bezichtigt bei streitigem Hintergrund, der ihre Stellung
als Kapitalanlegerin bedroht, ihren Mann, organisiert sich eine Ärztin
für Psychiatrie im BZK Erlangen, berichtet dieser einseitig und Monate
später, was ihr Mann angeblich alles mit ihr gemacht und wie er sich
in den letzten Jahren entwickelt hätte. Daraufhin schreibt diese,
ohne den Betroffenen auch nur persönlich gesehen, untersucht und exploriert
zu haben, ein Attest, indem sie eine Psychose mit nicht auszuschließender
Gemeingefährlichkeit vermutet. Dann kommt der Nürnberger Gutachter,
der auch nicht persönlich untersuchen und explorieren kann, ins okkulte
Nichtsachtenspiel, dem der Bayreuther und schließlich die Berliner
"crème de la crème" (O-Ton Dr. Merk) folgte. Der musste ran
(2. Teil
Beweisfrage 5 in einem Gutachten zur Unterbringung und Gefährlichkeit!),
weil der Mainkofener Gutachter bei Mollath weder Geschäftsunfähigkeit
noch einen Wahn feststellen konnte. Dieses nicht ins Einheitsbild passende
Gutachten musste, sozusagen ganz sachlich, neutralisiert werden.
___
Falsch. Die letzte Anhörungssitzung
der Strafvollstreckungskammer Bayreuth war auf den 30.7.2012 anberaumt,
soll aber unter ungeklärten Umständen nicht stattgefunden
haben, obwohl der Anwalt Gustl F. Mollaths vor Ort gewesen sein soll. Dennoch
gibt es einen Beschluss datiert mit 30.7.2012.
___
Wegschaun...
ein Song von Werner Lutz (Erlangen)
Wegschaun, wenn ’ne Türkenbude abbrennt,
wegschaun hat bei uns Tradition.
Wegschaun, wenn sie Schwarze massakrieren,
wegschaun gehört zum guten Ton.
Weggeschaut hab’n sie schon bei den Juden,
weggeschaut - und danach nichts gewußt.
Wegschaun schadet nie der Karriere,
wegschaun bringt keinen Verlust.
Wegschaun, das beginnt schon in der Schule,
wegschaun, wenn sie Roma-Kinder hau’n.
Wegschaun, wenn die Bücher wieder brennen -
und sie sich Jagd auf Fremde traun.
Weggeschaut haben sie, als die Roten,
abgeholt warn – ins KZ getan.
Wer wegschaut hat kein schlechtes Gewissen -
und ist immer vorne dran.
Wegschaun beim Krüppel, dem ein Bein fehlt,
wegschaun, weil´s die Ästhetik stört.
Wegschaun, wenn sich wer nichts gefalln läßt -
weil sich so was nicht gehört.
Weggeschaut haben sie, als der Rest dann
an Widerstand zerschlagen war:
Eben die, die niemals nur wegschaun.
Und dann... warn nur Wegschauer noch da. |
___
BRV:
Offener Brief an Prof. Dr. Müller (Regensburg) wegen des Beitrags
in der SZ am 18.11.2012 [Antwort beck-blog]
Format komprimiert.
Nürnberg, 20.11.2012 „Strafrechtler
wirft Justiz gravierende Fehler vor“ Richter- und Justizschelte in der
Süddeutschen Zeitung vom 18.11.2012
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,
Sie werden in der SZ vom 18.11.2012 mit heftiger
Kritik an der Justiz in Nürnberg im Zusammenhang mit dem Verfahren
Mollath zitiert.
Üblicherweise äußern
wir uns als Berufsverband nicht zu laufenden Verfahren. Ich meine aber,
dass der Inhalt Ihrer Kritik eine Reaktion gebietet und nicht unwidersprochen
bleiben kann.
Um nicht missverstanden zu
werden, Richter und Staatsanwälte wenden sich nicht gegen Kritik,
schon gar nicht aus der Wissenschaft.
Es sollte jedoch unter Juristen
Einigkeit darüber bestehen, dass Gerichtentscheidungen ausschließlich
im hierfür vorgesehenen Verfahren zu überprüfen sind. Deshalb
stellt eine öffentliche Aufforderung an die Staatsministerin der Justiz,
eine Überprüfung durch ein unabhängiges Gremium durchzuführen,
die Aufforderung zur Missachtung der richterlichen Unabhängigkeit
und damit zum Rechtsbruch dar.
Es ist Ihnen natürlich
auch unbenommen, das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth als
fehlerhaft zu bewerten.
Allerdings sollte ein Rechtswissenschaftler
in diesem Zusammenhang nicht unter den Tisch fallen lassen, dass der Bundesgerichtshof
dieses Urteil in der Revision geprüft und weder Rechts- noch Verfahrensfehler
– auch nicht in der Beweiswürdigung - festgestellt hat.
Die von Ihnen so vehement
in der Öffentlichkeit geforderte unabhängige Prüfung hat
somit längst stattgefunden.
Ferner sollte im Rahmen einer
sachlich geführten Diskussion nicht unerwähnt bleiben, dass die
Fortdauer der Notwendigkeit der Unterbringung jährlich gerichtlich
überprüft worden ist und weiter überprüft wird.
Es findet somit auch noch
laufend eine unabhängige Prüfung statt.
Ihre Meinungsäußerungen
– denen, weil Sie diese in Ihrer Eigenschaft als Professor abgegeben haben,
in der Öffentlichkeit auch noch eine besondere Fachkunde zugeschrieben
wird - befördern deshalb leider eine sachliche Diskussion nicht, sondern
bestärken vielmehr die haltlose Verschwörungstheorie, wonach
ein unbequemer Bankenkritiker durch Unterbringung in der Psychiatrie mundtot
gemacht worden sein soll.
Dass die Verfechter und Unterstützer
dieser Verschwörungstheorie den am Verfahren beteiligten Kolleginnen
und Kollegen leichtfertig vorwerfen, schwere Verbrechen, nämlich Rechtsbeugung
und Freiheitsberaubung im Amt, begangen zu haben, sollte Anlass zum Nachdenken
sein.
Ich bitte um Verständnis
dafür, dass ich diesen Brief in der Kollegenschaft und auf unserer
Homepage veröffentlichen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Groß, 1. Vorsitzender
___
Querverweise
Standort: Erklärung zum bayerischen Richterverein
in Sachen Mollath.
*
Links zum Fall Mollath
in der IP-GIPT.
Überblick
Forensische Psychologie.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Erklärung
zum bayerischen Richterverein in Sachen Mollath. Rückkehr zur Sachlichkeit.
IP-GIPT Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/BRV.htm
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es um (längere) Zitate aus ... geht, sind die Rechte bei/m
... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.
Ende_
Erkl.
zum bay. Richterverein in Sachen Mollath_
Überblick_Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges _ Titelblatt_
Konzeption_
Archiv_
Region_
Service_iec-verlag_
Mail:
sekretariat@sgipt.org_
__Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
korrigiert: irs 04.12.12
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
05.12.12 sie
=> Sie (kleiner germanistischer Disput zwischen meiner Frau und mir).