Reifenwahn - ingenieurwissenschaftliche Analyse, 2Teile
zum Fall Gustl F. Mollath
von Gerhard Mesenich
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I. Version vom 25.06.2013 * Ergänzung vom 5.7.13
Reifenwahn - ingenieurwissenschaftliche Analyse, 1.Teil
Allgemein bekannt soll in einem ursprünglich von der Regensburger
Staatsanwaltschaft verfassten Wiederaufnahmeantrag bezüglich des Mollath-Verfahrens
folgendes stehen:
Genau dies war auch mein erster Eindruck. Auch aus technischer Sicht
sieht der gesamte behauptete Ablauf recht seltsam aus, wobei diese Reifenstechereien
gemäß Urteil folgendermaßen ausgeführt worden sein
sollen:
"Bei den beschädigten Reifen wurde mittels eines feinen Werkzeugs die Flanken der Reifen zerstochen, sodass die Beschädigungen mit dem bloßen Auge teilweise nicht sichtbar waren und die Luft nur langsam nach Inbetriebnahme der Fahrzeuge entwich, weshalb gefährliche Situationen beim Betreiben des Pkw im Straßenverkehr entstanden" (S.15). Und nochmals auf S.19: "sämtliche Autoreifen wurden auf dieselbe Weise mit einem dünnen Gegenstand in die Flanke gestochen, sodaß die Beschädigung nicht oder nicht leicht sichtbar waren und meist erst auf der Fahrt entdeckt wurden". Diese Beschädigungen seien allgemeingefährliche Taten, da "durch die Tatausführung (nur geringe Stichbeschädigungen, langsames Entweichen der Luft aus den Reifen, die teilweise erst bei hoher Fahrtgeschwindigkeit bemerkbar wurden) eine konkrete Gefährdung des jeweiligen Fahrzeugbenutzers hervorgerufen wurde.“ (S.26)
Die Schlüssigkeit des Vorstehenden wird nachfolgend untersucht:
Zeitlicher Verlauf des Druckverlusts:
Zur Feststellung, ob der im Urteil behauptete Ablauf technisch überhaupt möglich ist, muß zunächst der zeitliche Verlauf des Druckverlusts in Abhängigkeit des zum Druckverlust führenden Querschnitts (Stichkanal) ermittelt werden.
Der Druckverlust eines Reifens bei einer Leckage verläuft exponentiell;
während des überwiegenden Zeitanteils aufgrund eines überkritischen
Druckverhältnisses oberhalb von 0.8bar mit Schallgeschwindigkeit.
Die Berechnung ist nicht ganz einfach, sie ist aufgrund von Ähnlichkeitsüberlegungen
jedoch auch leicht experimentell ermittelbar.
Hierzu muß zunächst eine Referenzzeit mit bekannten Bedingungen
(Reifenvolumen, Reifendruck, Kanalquerschnitt) ermittelt werden. Diese
Zeit bis zum 'Platten' läßt sich experimentell am besten dadurch
ermitteln, indem man bei einem Reserverad das Ventil herausschraubt und
die Zeit nimmt, bis es nicht mehr zischt. Diese Referenzzeit wird normalerweise
je nach Druck und Reifen als Anhaltswert ca. 1/2 Minute betragen.
Der Innendurchmesser der üblichen Ventilhalter beträgt normalerweise ca. 5mm. Diese können auch eine innere Verjüngung aufweisen, was die entsprechende Zeit wg. des dann geringeren Querschnitts entsprechend verlängert. Die so festgestellte Zeit dient als zuverlässige Referenz für die weitere Betrachtung; eine grobe Ermittelung reicht.
Die gesuchte Zeit skaliert umgekehrt proportional zum Querschnitt des Stichkanals; quadratisch mit dem Durchmesser (A = d**2 * pi/4 - Kreisfläche). Für die Zeit bis zum 'Platten' ergibt sich näherungsweise folgender Zusammenhang:
t_platt = (t_ref * d_ref**2) / d_stich**2
Typischer Referenzwert ('normierter Zeitquerschnitt'):
(t_ref * d_ref**2) = ca. 8min/mm**2
Dieser typische Referenzwert muß durch das Quadrat des Durchmessers des Stichkanals dividiert werden, um die Zeit bis zum 'Platten' in Minuten zu erhalten (pi/4 wurde hier weggelassen, da es sich in der Gesamtrechnung herauskürzt). Wg. des quadratischen Zusammenhangs ergibt eine Halbierung des Durchmessers jeweils eine Vervierfachung der Zeit (2**2=4). Damit ergeben sich folgende typischen tabellarischen Anhaltswerte:
Durchmesser des Stichkanals - Entleerungszeit
4mm - 0.5min
3mm - 1min
1mm - 8min
0.5mm - 32min
0.25mm - 64min, ca. 1h
0.1mm - 800min, ca. 13h
Zunächst überrascht die rasche Entleerung selbst bei sehr kleinen Kanälen. Bei nur 1mm erfolgt der Druckverlust bereits in weniger als 10 Minuten (8min gemäß Rechnung). Eine dünne Stecknadel hat einen Durchmesser von ca. 0.65mm, hiermit dürfte das Durchstechen bereits recht schwierig werden, ohne diese dabei zu verbiegen. Selbst mit gehärtetem Spezialwerkzeug dürfte es schwierig sein, Kanaldurchmesser von weniger als 0.5mm zu erzeugen. Auch dabei wäre der Reifen bereits schon nach ca. einer halben Stunde platt. Erst bei sehr kleinen Kanälen, wie sie für Kratzer oder schlechten Reifensitz typisch sind, können langandauernde schleichende Luftverluste entstehen.
Der Druckverlust entsteht auch nicht etwa durch das Fahren, wie im Urteil
behauptet, sondern durch das Stechen und beginnt unmittelbar nach Tatausführung.
Egal wie man es auch anstellt, bei einem Stechen in der Nacht ist der Reifen
am nächsten Morgen in aller Regel platt.
Mögliche Ursachen der Druckverluste:
In D gibt es ca. 5000-10000 Reifenpannen ('Platten') täglich, diese sind ein Alltagsphänomen und verlaufen im Normalfall undramatisch und folgenlos. Weiterhin wies ein aufmerksamer 'Durchschnittsbürger' im Wolff-Blog bereits darauf hin, daß deutsche Behörden solche Pannen während der Fahrt häufig auch künstlich durch sogenannte 'Ventilwächter' hervorrufen. Diese Ventilwächter werden dazu auf die Reifenventile geschraubt und so gesichert, daß sie sich vom Fahzeugeigentümer nicht selbst entfernen lassen; mit dem Ziel, beispielsweise säumige Steuerzahler unter Druck zu setzen. Diese Ventilwächter führen dann beim Bewegen des entsprechenden Fahrzeugs nach einiger Zeit durch Luftablassen zum 'Platten'. Aufgrund der vergleichsweise starken Drosselung des Auströmvorgangs durch das Reifenventil dürfte dieser Ablaßvorgang deutlich länger als eine Minute dauern, wobei ein Fahrzeug selbst in dieser kurzen Zeit schon recht hohe Geschwindigkeiten erreichen kann und das ganze auch erst *nach* Antritt der Fahrt wirksam wird.
Dabei fällt auf, daß die Gemeingefährlichkeit von künstlich herbeigeführten Reifenpannen in erster Linie wohl davon abhängig ist, ob diese Pannen von deutschen Behörden oder von gemeinen Tätern hervorgerufen werden; eine Unterscheidung, die eine erheblich feinsinnigere Beurteilung verlangt, als einem gewöhnlichen Ingenieur möglich ist.
Geringe langsame Druckverluste sind ebenfalls ein Alltagsphänomen.
Bei sehr langsamem Verlauf werden diese bei regelmäßigen Druckkontrollen
mit entsprechendem Wiederauffüllen häufig überdeckt. Ein
langsamer Druckverlust, der sich über viele Stunden hinzieht, ist
normalerweise nur durch technische Ursachen möglich und wird in der
Praxis auch sehr häufig beobachtet. Die im Urteil beschriebenen Druckverluste
können eine Vielzahl wesentlich näherliegende technische Ursachen
haben, was auch die gerichtlich festgestellte überwiegende 'Unsichtbarkeit'
der angeblichen Stichverletzungen erklärt:
Die vorstehenden technischen Fehlerquellen mit Ausnahme durchdringender
Fremdkörper (Nägel) sind meist nur schwierig festzustellen können
nicht selten auch wieder von selbst verschwinden, beispielsweise durch
entsprechendes Setzen der Reifen, Ausblasen von Fremdkörpern in den
Ventilen beim Auffüllen der Luft oder einfach durch notfalls mehrfaches
Aufpumpen der Reifen auf hohen Überdruck und anschließendes
Ablassen auf Normaldruck. Was da im einzelnen passiert sein könnte
ist reine Spekulation. Forensisch brauchbare Feststellungen des Gerichts
fehlen.
Reifenstechereien bei der Firma Lunkenbein:
Sofern die Behauptungen des Gerichts stimmen, ist es hier tatsächlich zu einer Reifenstecherserie gekommen, die sogar mit bloßem Auge sichtbar war. Lt. Urteil soll es sich hierbei um insgesamt 76 Reifen gehandelt haben. Die einzige Verbindung zum Beschuldigten scheint die Tatsache zu sein, daß mit einem Fahrzeug, an dem ein rotes Nummernschild dieser Firma angebracht war, durch den Inhaber der Firma einige Blumenvasen im Auftrag des Lebensgefährten der ehemaligen Ehefrau bei Herrn Mollath abgeholt wurden. Das Gericht ist überzeugt, daß Mollath den Inhaber dieses roten Nummernschilds über einen Anruf bei der Zulassungsstelle erfahren haben könnte und dann dort wesentlich später aus unspezifischen Gründen (rasende Wut über den Verlust der Blumenvasen?? - evtl. von Kleists zerbrochenem Krug inspiriert?) die 76 Reifen zerstochen hätte. Die Argumentation ähnelt dem Beweis eines Bankraubs durch den Nachweis eines Beschuldigtenkontos bei der überfallenen Bank. Ein Ingenieur versteht das nicht.
Dieses Verständnisproblem ist der naturwissenschaftlichen Bildung geschuldet, die solche geistigen Kurzschlüsse nicht erlaubt und bei mir sogar zu körperlichen Reaktionen führte (Schnappatmung). In der Juristerei entstehen solche Probleme jedoch scheinbar nicht; sie ist aus erkenntnistheoretischer Sicht aufgrund der mittelalterlichen scholastischen Prägung wesentlich robuster in der Überzeugungsgewinnung, die auch nur den Richter betreffen muß.
Bei der scholastischen Justiztechnik wird zunächst einfach nur eine undokumentierte, vergeistigte richterliche Überzeugung gebildet, die dann durch geeignete Wahl passender Sachverhalte schlüssig bewiesen, durch Wiederholungen untermauert, verstärkt und anschließend verkündet und verschriftlicht wird, wodurch die unbezweifelbare Rechtskraft des Urteils entsteht.
Engel sind allmächtig; wieviele Engel können auf einer Nadelspitze tanzen? - Unendlich viele, da sie allmächtig sind.
Der Stil der Beweisführung erinnert an die Heilige Inquisition oder eine politische Kampforganisation. Bei solchen Institutionen sind die Beweisführungen normalerweise schlüssig und unangreifbar; die Prämissen sind jedoch Stuß. Man muß daher in solchen Fällen stets bei den Prämissen ansetzen: ex falso quodlibet - aus Falschem folgt Beliebiges, bei diesen stets Unsinn.
Aus diesem Grund vermeidet die deutsche Justiz normalerweise auch die
Dokumentation und die Überprüfung der Sachverhalte und konzentriert
sich auf die Schwurbelei danach ('Rechtsfragen'). Die eher unterkomplexe
Sachverhaltsfeststellung mutiert so zum hochkomplexen Verfahren mit ungewissem
Ausgang. Die verworrenen Auslassungen des Gerichts und der jetzt befaßten
Stellen sind offenbar der juristischen Scholastik und der
Kriegsführung geschuldet.
Vorläufige Diagnose:
Der Eindruck drängt sich auf, daß das ganze Manöver der willkürlichen Zuordnung von vermutlichen Reifenpannen, sofern es diese überhaupt gegeben haben sollte, und den Reifenstechereien bei der Autofirma, für die ebenfalls kein Täter ermittelt werden konnte und die in völlig andersartiger Form erfolgten (breite Einschnitte) einfach nur deswegen erfolgte, um durch eine überzeugend große Zahl unbewiesener Taten den Eindruck zu erwecken, der Beschuldigte Mollath hätte schon irgenwie irgendetwas damit zu tun und somit das Urteil abzurunden.
Der Vorsitzende scheint förmlich besessen, völlig undifferenziert alles was irgendwie nach kaputten Reifen aussieht oder auszusehen scheint, dem Beschuldigten unterzuschieben. Bestens belegt soll er Verteidigungsversuche des vorsichtshalber zuvor in Ketten gelegten Beschuldigten mit unsachlichen Brüllereien niedergebügelt haben. In einem älteren Zeitungsinterview präsentiert er sich gar als gnadenloser Justizheld. Dieses in jeder Hinsicht unangemessene Verhalten deutet auf eine schwere seelische Störung.
Diese Störung ist jedoch keineswegs nur auf diesen Richter beschränkt, sie wird bei diesem nur am deutlichsten sichtbar. Es waren schon viele Akademiker mit diesem Fall befaßt; bei etlichen der Protagonisten und deren Entourage ist in gemilderter Form ähnliches festzustellen. Es handelt sich offensichtlich um ein Massenphänomen.
In Ermangelung eines ingenieurwissenschaftlich geeigneten Oberbegriffs möchte ich zunächst den gesamten unspezifischen Reifenkomplex als 'Reifenwahn' bezeichnen. Der Reifenwahn scheint im vorliegenden Fall stets in Verbindung mit juristisch induziertem Massenwahn aufzutreten, der nach kurzer Zeit fast alle mit diesem Fall direkt befaßten Personen ergreift, wobei Ursache und Wirkung unklar sind. Das wurde auch schon von anderen des öfteren festgestellt (z.B. delegibus, Oliver García, Justiz im Wahn), jedoch nur selten psychologisch nachvollziehbar analysiert. Es stellt sich daher die Frage ob sich im Mollath-Fall vielleicht nur gruppendynamische Prozesse gegenseitig derart aufschaukeln, daß am Ende ein klassisches Wahnsystem entsteht, bei dem der Verstand der Hauptakteure versagt.
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Reifenwahn - ingenieurwissenschaftliche Analyse, 2.Teil
Beim lesen der Dokumente zum Mollath-Fall fiel mir als erstes auf, daß diese fast durchgängig intellektuelle Seriosität und Redlichkeit vermissen ließen. Das ist im vorgefundenen Umfang ungewöhnlich und aufgrund der Vielzahl der gemeinschaftlich handelnden Personen normalerweise ein sicheres Zeichen für 'Weiße Kragen Kriminalität', bei der große Tätergruppen koordiniert zusammenarbeiten und sich einer hinter dem anderen versteckt.
Organisierte Kriminalität möchte ich hier jedoch nicht unterstellen; naheliegend ist jedoch ein gruppendynamisch ablaufender Wahn, der keineswegs selten oder ungewöhnlich ist. Geschlossene Gruppen, die sich von der Realität abgeschottet haben, sind dafür besonders empfänglich. Zur Verdeutlichung dieser These zunächst einige Beispiele:
Von den Fernrohrvorführungen Galileo Galileis ist überliefert, daß viele anerkannte Denker der Zeit sich standhaft weigerten hindurchzusehen, da man befürchtete, dabei verhext zu werden. Dieses seinerzeit rational erscheinende Verhalten konnte mit einer großen Zahl selbstreferenzierender Schriftquellen untermauert werden. (nur ein leichter Fall, typische Scholastik, Parallele zu den zirkulären Urteilen, Gutachten und Beschlüssen)
Bei den Hexenverfolgungen wurde bei der ersten Hexe zumeist noch juristisch sorgfältig gearbeitet. Bei den weiteren wurden die Erfahrungen der ersten Ermittlung dann einfach fortgeschrieben, worauf sich die Anzahl der überführten Hexen rasch exponentiell vergrößerte. (Parallele zum Reifenwahn)
Hannah Arendt berichtet über Eichmann in Jerusalem, den sie 1960/62 dort etliche Male eingehend interviewt hat, daß dieser nahezu vollkommen unauffällig, überaus höflich im Umgang und nicht ungebildet war. Er verstand Hebräisch, konnte Kant zitieren und war in sein Schicksal ergeben. Er konnte jedoch nicht wirklich verstehen, weshalb er überhaupt angeklagt war, da er persönlich keinem Juden jemals etwas angetan hätte; alles übrige hatte er verdrängt. Er war der perfekte Staatsdiener und Untertan ohne rationale Intelligenz und ohne jeden Sinn für natürliche Moral; vermutlich mit zehntausenden seiner Kollegen beliebig austauschbar. Diese geistige Verfassung wurde von Hannah Arendt in der m.E. scharfsinnigsten Analyse des Hintergrunds der Judenverfolgungen treffend als 'Banalität des Bösen' bezeichnet. (Parallele zu dem hier häufigen scheinbaren 'Blödstellen' von etlichen Richtern, Gutachtern und etlicher 'Qualitätsjournalisten' unter dem besonderen Schutz der Obrigkeit, völliger Realitätsverlust und fehlende intellektuelle Redlichkeit)
Gustave Le Bon, Psychologie der Massen, 2.Buch, Die Täuschungen:
Charly Chaplin, Der große Diktator, Spielfilm von 1940: Diese
meines Erachtens mit Abstand beste künstlerische Darstellung des Massenwahns
soll von Speer mal als der beste Dokumentarfilm über das 3.Reich bezeichnet
worden sein, was sicherlich stimmt. Ich halte ihn auch für einen guten
Film zur künstlerischen Verdeutlichung des Mollath-Falls. Wenn ich
mich damit beschäftige, denke ich häufig an das berühmte
'Spiel mit der Weltkugel', sehenswert!
Dem vorstehenden ist gemeinsam, daß sich alle Bevölkerungsschichten,
insbesondere auch Akademiker, häufig in Scheinwelten flüchten,
wenn das Ergebnis rationaler Überlegung nicht behagt. Diese Erscheinung
wird landläufig als Realitätsverlust, in der Psychologie als
Dissoziation bezeichnet. In Chemie und Verfahrenstechnik wird unter Dissoziation
die Auflösung molekularer Bindungen durch äußere Energiezufuhr
verstanden; vorzugsweise durch Hitze und Druck. Der Dissoziationsbegiff
passt daher auch im übertragenen Sinne.
Die Betroffenen können diese Dissoziation häufig nicht mehr
selbst erkennen, selbst wenn diese für Außenstehende offensichtlich
ist. So sind auch die abenteuerlichen Urteile/ Stellungnahmen/ Gutachten
der Betroffenen leicht zu erklären. Es handelt sich dabei um eine
schwere psychische Störung, die, sofern sie ganze Gruppen befällt,
als Massenwahn bezeichnet wird. Dabei wird Unfug rationalisiert; wenn das
nicht mehr gelingt, leidet das Erinnerungsvermögen und die Betroffenen
können keine klaren Gedanken mehr fassen.
Zum Urteil ist schon viel geschrieben worden. Leicht erkennbar fehlt jegliche seriöse Sachverhaltsaufklärung. 'Beweise' werden ohne Realitätsabgleich mit starken Worten konstruiert.
Im wissenschaftlichen Bereich pflegt man solches als Scharlatanerie zu bezeichnen, womit sich eigentlich jede weitere ernsthafte Auseinandersetzung mit solchen Märchenkonstrukten verbietet. Die übliche Folge ist die Aberkennung des akademischen Grades solcher Scharlatane, bei entsprechenden Studenten das Durchfallen durch entsprechende Prüfungen.
Normalerweise wird solches Verhalten im seriösen akademischen Umfeld durch entsprechende soziale Kontrolle verhindert. Es ist dort dermaßen verpönt, daß ein seriöser Wissenschaftler alles nur erdenkliche unternimmt, um gar nicht erst in solchen Verdacht zu geraten.
Gleiches gilt für Ärzte, die ohne seriös abgeklärte Diagnose oder gar mit frei erfundener Diagnose Behandlungen einleiten, insbesondere wenn diese Behandlungen für das Opfer belastend sind. Solche Ärzte werden als Quacksalber bezeichnet, selbst wenn es sich dabei um Lehrstuhlinhaber handelt.
Im Mollath-Fall sind Scharlatanerie und Quacksalberei zirkulär verbunden. Diese im akademischen Bereich übliche Wertung ist aufgrund der bekanntgewordenen Sachverhalte zwingend und vernichtend. Sie ist unschwer festzustellen und dabei gibt es auch nichts zu deuteln.
Dem gegenübergestellt sind die Anträge des RA Dr.Strate sauber strukturiert und mit vernünftigen Argumenten nachvollziehbar belegt. Sie sind aus methodenkritischer Sicht unauffällig und trotz ihrer Länge einwandfrei zu lesen. Daher sind diese ohne weiteres als seriös zu bewerten. Das allein reicht bereits, um in diesem Umfeld den Daumen zu heben.
RA Dr.Strate steht jedoch offensichtlichen Scharlatanen gegenüber. In solchem Umfeld ist jegliche Argumentation intellektuell wirkungslos, sofern nicht äußerer Druck aufgebaut wird. Die Veröffentlichung ist daher der *einzig* erfolgversprechende Weg, sich Gehör zu verschaffen, was die Justiz jedoch zu verhindern sucht. Hierbei einzuknicken, wäre grundfalsch.
Weiterhin ist bemerkenswert, daß die Justiz leicht erkennbar quacksalberische Gutachten den seriösen vorzieht, obwohl diese vorhanden sind (Dr.Weinberger, Dr.Simmerl). Dieses wird von Dr.Sponsel schlüssig belegt und detailliert nachgewiesen, was ich anhand der üblichen Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens ebenfalls geprüft habe.
Zusammenfassend läßt sich zur Methodik sagen, daß im
beschriebenen Umfeld seriöse Arbeit erst durch die transparente Veröffentlichung
wirksam werden kann. Anderenfalls könnte man ebenso gut den Mond anheulen.
Psychologisches:
Scharlatane meiden normalerweise das Licht. Im vorliegenden Fall ist jedoch festzustellen, daß solche Beteiligen sich nicht einmal scheuen, sich mit gröbstem Schwachsinn in aller Öffentlichkeit lächerlich zu machen. Jede soziale Kontrolle scheint zu fehlen, sie scheinen es nicht einmal selbst zu bemerken. Das ist ein ziemlich sicheres Zeichen für einen Wahn, im vorliegenden Fall höchstwahrscheinlich Dissoziation.
Diese Dissoziation tritt durch den Kontrollverlust, den Realitätsverlust und die Kopflosigkeit der Betroffenen zutage. Eine Ministerin wiederholt im Fernsehen mit leerem Blick in manischer Form immer wieder die gleiche inhaltsleere Aussage, ohne auf gestellte Fragen einzugehen. Das kann unbearbeitet in psychiatrischen Seminaren schon direkt als Lehrfilm zur Verdeutlichung der Störung Verwendung finden. Ein Richter behauptet ernsthaft, von einer kaputten Schreibmaschine zur monatelangen Untätigkeit veranlaßt worden zu sein, obwohl schon seit Jahrzehnten in Behörden Rechner üblich sind. Ein Generalstaatsanwalt kann einen Aktenvermerk nicht mehr als solchen erkennen, wenn er handschriftlich vorgenommen wurde.
Allen gemeinsam ist die ungenügende Arbeitsfähigkeit. Obwohl die Betroffenen eine langjährige intensive Ausbildung und Vorbereitung erhalten und hohe Hierarchieebenen erreicht haben, sind sie selbst für einfachste Aufgaben nicht mehr zu gebrauchen. Realitätskonfrontationen werden als hochkomplex empfunden und führen zur Arbeitsverweigerung. Wird ihnen dieses zu Recht vorgehalten, entwickeln sie Verfolgungswahn. Sie können groben Unfug nicht mehr als solchen erkennen und projizieren ihr eigenes allgemeingefährliches Wahnsystem auf das Opfer.
Das Denken verläuft dabei nur noch zirkulär in engsten Kreisen. Richter verlangen von Gutachtern, erkannten Unfug den angeforderten Gutachten zugrundezulegen. Zur Verdeutlichung etwas überzeichnet:
Frage:
Sind Kühe allgemeingefährlich, wenn sie gemäß
Urteil fliegen könnten?
Ist die Fliegerei behandelbar?
Antwort:
Sicherlich, die Kühe verweigerten aber die Kooperation. Daher
hätte man sie gemäß Gerichtsbeschluß angekettet,
um das Fliegen zu unterbinden.
Nach etlichen Jahren fragt dann das Obergericht, ob die Kühe immer
noch flögen, wie hoch sie flögen und wohin sie flögen wenn
man sie losmachte.
Der Gutachter verweigert den Auftrag, da keine neuen Erkenntnisse zu
erwarten seien. Außerdem würde er von Tierschützern verfolgt
und könne deshalb nicht mehr an den Kühen arbeiten.
Das Gericht ordnet an, die Kühe für ein weiteres Jahr anzuketten.
In solchen Denkstrukturen äußert sich die Dissoziation. Der
perverse Zirkus sollte nicht juristisch, sondern akademisch betrachtet
werden. Dann sieht man auch was los ist.
Es ist leicht festzustellen, daß die Hauptakteure mit dem Fall
intellektuell völlig überfordert sind, wobei der begründete
Verdacht auf schwerste behandlungsbedürftige Dissoziationsstörungen
besteht. Sie sollten zumindest beurlaubt werden, da sie offenbar zu keiner
geordneten Berufsausübung mehr fähig sind, was aufgrund der Machtposition
der Betroffenen Allgemeingefährlichkeit begründet. Sie schützen
sich jedoch
gegenseitig, wodurch dieser Zustand ad nauseam anhält.
Dr.Strate und Dr.Sponsel danke ich für die schlüssigen Analysen, denen allein bereits alles notwendige zu entnehmen ist. Dem Präsidenten des Landgerichts Bayreuth danke ich für die Presseerklärung vom 12.6.2013, die meine Analyse beförderte und die jeden verbliebenen Zweifel beseitigt hat.
Gerhard Mesenich, Bochum
Die Massenwahnthese
In Ergänzung der im 2. Teil des 'Reifenwahns' dargelegten Beobachtungen möchte ich im Folgenden die dabei bereits aufgestellte und dort bereits gut belegte Massenwahnthese unter besonderer Berücksichtigung des Mollath-Falls zusammenfassend weiter ausarbeiten.
Gemäß Dr.Sponsel läßt sich ein Wahn wie folgt charakterisieren:
"Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer (Logik, Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird."
Das ist m.E. eine in jeder Hinsicht einwandfreie Definition. Kern des Wahns ist der *unkorrigierbare* Realitätsverlust aufgrund der fehlenden intellektuellen Erreichbarkeit der Betroffenen.
Der Massenwahn ist die dazu analoge Traumtänzerei geschlossener Gruppen. In leichten Fällen ist er eher der Normalfall als die Ausnahme.
Er entsteht in erster Linie aus intellektueller Bequemlichkeit.
Die Leute wollen in der geschlossenen Gruppe nicht auffallen und ihr
Weltbild bestätigt sehen. Sie gehen den Weg des geringsten Widerstands
und handeln aus 'innerer Überzeugung', die sie von 'Leitwölfen'
übernehmen und sich gegenseitig bestätigen.
Der Wahn wird in den schwereren Fällen durch die Gruppenabschottung unkorrigierbar, da der normalerweise vorhandene äußere Realitätsabgleich dann nahezu vollständig fehlt. Dadurch kann sich der Wahn beliebig verstärken, ohne daß die meisten Betroffenen dies merken oder aus intellektueller Bequemlichkeit merken wollen. Der Realitätsverlust gilt auch nur für die Gruppe als solche, viele einzelne Angehörige können dabei durchaus noch sehr vernünftig und unauffällig sein. Die Übergänge sind naturgemäß fließend.
Der Wahn wird in erster Linie durch die Mitläufer aufrechterhalten, die sich an den 'Leitwölfen' orientieren.
Die Mitläufer müssen dabei keineswegs selbst vom Realitätsverlust betroffen sein. Die Masse ist zumeist indifferent und versucht einfach nur nicht aufzufallen. Einige können sich dabei still in ihr Schicksal ergeben, aber aus Selbstachtung kleine subversive Aktionen starten. Andere hingegen treiben das ganze blöd und breitspurig noch voran. Bei diesen ist der Realitätsverlust offensichtlich.
Der Massenwahn ist aufgrund der Gruppendynamik nicht heilbar, sondern nur bekämpfbar.
Die Bekämpfung des Gruppenwahns ist von innen oder außen möglich. Der offene Widerstand innerhalb der Gruppe ist höchst gefährlich und nur selten erfolgreich. Der verdeckte innere Widerstand ist demgegenüber äußerst hilfreich und nicht selten wesentlich wirksamer.
Der Wahn wird fast schlagartig wieder verschwinden, wenn man die 'Leitwölfe' kaltstellt oder aufgrund starken äußeren Drucks ein größerer Teil der Gruppe wieder zur Vernunft kommt und diesen dann intern weitergibt. Die Leitwölfe werden dann vom Rudel vertrieben. Damit wird der Wahn spontan aufgebrochen.
Die Bekämpfung des Massenwahns muß normalerweise bei den Leitwölfen und den offensiven Vertretern ansetzen, diese sind aufgrund des Realitätsverlusts jedoch intellektuell kaum erreichbar. Daher ist dabei stets kräftiger äußerer Druck erforderlich.
Die vorstehenden grundsätzlichen Zusammenhänge möchte
ich nachstehend mit einigen Beispielen erläutern. Es ist etwas länger
geworden; damit es nicht zerfleddert und um die Vielschichtigkeit des Problems
deutlich zu machen:
Einschlägige Grundlagen und psychologische Experimente:
Aufgrund des Nachstehenden ist bekannt, daß sich insbesondere in autoritären Umgebungen illegale Vorgaben der Führungsebene in der Weisungskette von selbst zu verschärfen pflegen, ohne daß den Beteiligten solches allgemein bewußt wird. In objektiver Sicht handelt es sich dabei letztlich um einen unkorrigierbaren Realitätsverlust, der überwiegend aus intellektueller Bequemlichkeit entsteht. Bei intakten Sicherungen würden die Beteiligten sicherlich anders handeln. Hierzu die Beispiele:
1. Philip Zimbardo - 'Stanford Prison Experiment'
(ehem. Dekan der psychologischen Fakultät Stanford, *1933, emeritiert)
Zimbardo hat 1971 in Stanford mit einigen dortigen Studenten ein Gefängnisszenario simuliert; zwecks Erforschung der Psychologie der Machtausübung. Bereits innerhalb einer Woche geriet das Experiment derartig außer Kontrolle, daß es aufgrund der psychopathischen Entwicklungen abgebrochen werden mußte. Die Testpersonen waren gebildete Studenten, die vorher speziell aufgrund fester ethischer Grundsätze und einwandfreien Nervenkostüms ausgewählt wurden. Das Experiment ist unter der Bezeichnung 'Stanford Prison Experiment' weltweit berühmt geworden.
Das Experiment zeigt den unkorrigierbaren vollständigen Realitätsverlust mit physischen Symptomen in autoritären Umgebungen, selbst wenn das allen Beteiligten eigentlich offensichtlich sein muß.
C.Haney, C. Banks, P.Zimbardo, A Study of Prisoners and Guards in a Simulated Prison, Naval Research Reviews, Washington D.C., Sept. 1973
Deutscher Film in Anlehnung an das Experiment:
Das Experiment, Regie O. Hirschbiegel, Deutschland 2001
https://www.zimbardo.com/resources (ausgezeichnete HP)
https://www.prisonexp.org/ (HP zum Experiment)
https://en.wikipedia.org/wiki/Zimbardo (Wikipedia en, besser als in
deutsch)
2. Stanley Milgram - Behavioral study of obedience ('Milgram-Experiment')
(Yale Psychologe, *1933 +1984)
In diesem Experiment wurde das Verhalten von Versuchspersonen unter Autoritätseinfluß getestet. Hierzu wurden diese veranlaßt, unter Anweisung eines 'Lehrers' einem 'Schüler' (Schauspieler) Stromschläge von angeblich bis zu 400V zu verabreichen, um dadurch eine Verbesserung des Lernverhaltens zu erreichen. Es zeigte sich, daß unter Autoritätseinfluß ('Lehrer') nahezu alle der völlig normalen Versuchspersonen problemlos und leicht erkennbar zu sadistischem Verhalten bewegt werden konnten.
Das Experiment zeigt ebenfalls einen vollständigen Realitätsverlust in autoritären Umgebungen, der bei fast allen Versuchspersonen solange unkorrigierbar aufrechterhalten wird, solange die 'Autoritäten' dies wünschen.
Das berühmte Experiment ist in vielen Ländern kulturübergreifend mit gleichem Ergebnis wiederholt worden. In den USA wurde es unter dem Titel 'The tenth Level' - 'Der zehnte Grad' verfilmt.
Stanley Milgram, Behavioral study of obedience, Journal of Abnormal and Social Psychology, 1963
https://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment (deutsch, gute Zusammenfassung)
3. Hannah Arendt - The Banality of Evil ('Banalität des
Bösen')
(Hochschullehrerin, Journalistin und Schriftstellerin, *1906 +1975)
Hannah Ahrendt hat 1960/62 Eichmann in Jerusalem während des Prozesses beobachtet und dazu etliche Interviews mit diesem geführt. Dabei stellte sie fest, daß dieser nahezu vollkommen unauffällig, überaus höflich im Umgang und nicht ungebildet war. Besondere sadistische Züge konnte sie nicht feststellen. Er verstand Hebräisch, konnte Kant zitieren und war in sein Schicksal ergeben. Er konnte jedoch nicht wirklich verstehen, weshalb er überhaupt angeklagt war, da er persönlich keinem Juden jemals etwas angetan hätte; alles übrige hatte er verdrängt. Er war der perfekte Staatsdiener und ein autoritätsfixierter Untertan ohne rationale Intelligenz und ohne jeden Sinn für natürliche Moral; auffällige antisemitische Züge konnte sie bei ihm dabei bemerkenswerterweise nicht feststellen. Insgesamt ein fast normaler Mensch, vermutlich mit zehntausenden seiner Kollegen beliebig austauschbar.
Diese geistige Verfassung wurde von Hannah Arendt in der m.E. scharfsinnigsten Analyse des Hintergrunds der Judenverfolgungen treffend als die 'Banalität des Bösen' bezeichnet. Die Annahme schwerster Dissoziation, die über die normale Verdrängung weit hinausgeht, ist m.E. naheliegend. Der unkorrigierbare Realitätsverlust ist offensichtlich.
Hannah Ahrendt, A Report on the Banality of Evil, New York 1963 (Spätere
Ausgaben in vielen Sprachen, Eichmann in Jerusalem, 'Banalität des
Bösen')
4. Gustave Le Bon - Psychologie des foules, 1895 (Psychologie der
Massen)
(franz. Arzt und Psychologe, Begründer der Massenpsychologie,
*1841 +1931)
Zitat Gustave Le Bon, Psychologie der Massen, 2.Buch, Die Täuschungen:
"Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet, von den Tatsachen,
die ihnen missfallen, wenden sie sich ab und ziehen es vor, den Irrtum
zu vergöttern, wenn er sie zu verführen vermag. Wer sie zu täuschen
versteht, wird leicht ihr Herr, wer sie aufzuklären versucht, stets
ihr Opfer."
Ein äußerst scharfsinniges und lesenswertes Buch zur Massenpsychologie, für wenig Geld bei Amazon zu haben. Le Bon standen noch die Schrecken der franz. Revolution vor Augen, er wettert daher im Stil der Zeit, mehr als nötig ist, gelegentlich auch gegen Sozialisten und Demokraten. Das Buch hat auch ein 'Geschmäckle' da es unter den Nationalsozialisten populär war. Diese haben jedoch nur umgesetzt, wovor Le Bon eindringlich gewarnt hat; in allerbester Kenntnis, wohin sowas führt. Er würde sich sicherlich im Grabe umdrehen, wenn er das noch erlebt hätte. Seine Analysen sind jedenfalls fast ausnahmslos hervorragend.
Der unkorrigierbare Realitätsverlust bei vielen Massenphänomenen
ist das Hauptthema des Buches.
5. Erwähnenswertes:
Ich betreue gelegentlich wissenschaftliche Arbeiten von Ingenieuren und Ingenieurskandidaten, wobei ich mich für sauberes wissenschaftliches Arbeiten engagiere. Kleine Aufsätze von mir aus dem usenet werden im akademischen Bereich gelegentlich in der Ausbildung dazu verwendet und zitiert. Diese sind sicherlich auch zur Bewertung des vorliegenden Mollath-Falls mit Gewinn zu lesen, ganz besonders auch für Juristen und Psychiater, z.B.:
https://groups.google.com/forum/?hl=de#!topic/de.sci.misc/D76WYsnlMus
(de.sci.misc usenet-Debatte vom 26.9.2003, 2.Beitrag,
Gerhard Mesenich, Logische Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit)
Weiterhin erwähnenswert ist das Peters-Principle („In a hierarchy every employee tends to rise to his level of incompetence.“), das im Mollath-Fall vielfältig sichtbar wird; selbsterklärend:
https://de.wikipedia.org/wiki/Peter-Prinzip
Beispiel Forschung:
Die professionelle Forschung und Entwicklung ist überwiegend durch die meist kompetente Bearbeitung von Scheinproblemen gekennzeichnet. Diese kompetente Bearbeitung ermöglicht zu Anfang fast immer sehr rasche und beeindruckende Erfolge, was die entsprechenden Forscher und Entwickler in ihrem Vorgehen bestärkt.
Die eigentlichen Kernprobleme werden dabei jedoch meistens immer weiter nach hinten geschoben, ohne daß dieses zunächst besonders auffällt. Ursache ist die geistige Bequemlichkeit, die Angst vor dem Neuland und vor der eventuellen Blamage. Die Bearbeitung solcher Kernprobleme ist dabei im Regelfall weit überwiegend von Fehlschlägen begleitet; der Umgang erfordert Standvermögen, Intelligenz und Charakter. Solche Probleme werden daher zumeist nur halbherzig angegangen, bis am Ende das Geld knapp wird und das Projekt scheitert. Bahnbrechende Neuerungen werden fast immer nur von unabhängigen, gelegentlich fachfremden Außenseitern angestoßen.
Auch die gängige Literatur trägt das ihre dazu bei. Hier werden im allgemeinen nur die Erfolge schlüssig behandelt; die meist interessanteren und lehrreicheren Fehlschläge werden dabei häufig verschwiegen oder heruntergespielt.
Eine professionelle technische Entwicklung muß daher stets mit der systematischen Abarbeitung der Kernprobleme beginnen. Die Ergebnisse sind aufgrund der häufigen Fehlschläge kaum planbar; der Zeitrahmen der Vorentwicklung ist daher weitgehend unbestimmt. Es sind dabei jedoch meist nur verhältnismäßig geringe Geldmittel erforderlich, weshalb sich die externe Vorentwicklung anbietet, um den Normalbetrieb dabei nicht durcheinander zu bringen.
In professionellen Entwicklungsgruppen ist die Lösung der Probleme nach entsprechender Analyse normalerweise einfach. Der notwendige äußere Druck ist durch das Knappwerden des Geldes vorhanden, die Betroffenen sind fast immer problemlos intellektuell erreichbar, der meist nur geringe Realitätsverlust ist dabei zumeist nur unbewußt entstanden.Indem die Dinge offen angesprochen werden und ins Bewusstsein gelangen, sind die Probleme mit etwas externer Hilfestellung nicht selten rasch lösbar, wobei dann fast alle froh über die Aufklärung sind. Aufgrund des auch hier zunächst erkennbaren Realitätsverlusts sind Einzelkriterien der Wahndefinition sehr schwach vorhanden. Es ist nur ein sehr leichter Grenzfall, der unerkannt jedoch enorme Gelder unnötig vernichten kann.
Ähnliche Grundprobleme sind im Fall Mollath zu sehen; hier wurden
in den zugrundeliegenden Gutachten ohne jegliche Abklärung Scheinprobleme
konstruiert, die dann mit vielen schlauen Worten abgearbeitet werden. Das
deutet auf geistige Bequemlichkeit und Realitätsverlust; das eigentliche
Thema wurde vollständig verfehlt.
Beispiel Werbewirtschaft:
Die Werbewirtschaft fällt im wesentlichen durch Geschmacklosigkeit auf. Sie macht sich auf dem Rechner durch grelle Farben, riesige Schriften und allem möglichen anderen Larifari bemerkbar. Der Bildschirm blitzt und donnert, es nervt. Vernünftige, kundige Leute verwenden daher stets Werbeblocker. Das Geschäftsmodell beruht offensichtlich darauf, allen unbegabten Leuten, die in der Nähe sind, solange ins Gesicht zu schlagen, bis irgendjemand irgendwas kauft. Diese Erwartung allein rechtfertigt aufgrund der kontraproduktiven Manöver bereits die Annahme eines Wahns.
Wenn die Leute dann trotzdem nichts kaufen, wird der Zirkus noch weiter verstärkt. Darin zeigt sich die Unkorrigierbarkeit des Wahns. Die Definition des Massenwahns (unkorrigierbarer Realitätsverlust) wird daher von weiten Teilen der Werbewirtschaft im allgemeinen gut erfüllt.
Gustl Mollaths angeblicher 'Wahn' soll sich durch wechselnde Schriftgrößen in einigen Schreiben offenbaren. Solches ist aufgrund des vorstehenden Vorbilds jedoch keineswegs selten. Beispielsweise hat mir mal ein Rennfahrer mit neuem Farbdrucker vor ca. 10 Jahren einen Brief mit einer interessanten technischen Beobachtung geschrieben, bei dem alles wichtige groß und rot, weniger wichtiges zumeist blau gekennzeichnet war. Auch die Schriftarten konnte er aufgrund technischer Begabung und Experimentierfreudigkeit mit wenigen Tastendrücken nach Herzenslust kombinieren. Nach kurzem Hinweis waren die weiteren Briefe in Ordnung. Kein Wahn, da problemlos korrigierbar.
Wenn man die Beurteilung der psychischen Gesundheit am Design orientiert,
sollte man zuerst die Werbetreibenden als Verursacher einsperren, was ich
persönlich durchaus begrüßen würde. Bei der Wahndefinition
kann man den Werbetreibenden einen Ehrenplatz zuerkennen.
Beispiel deutsches Fiskalwesen:
Die Verhältnisse im dt. Fiskalwesen sind m.E. die Hauptursache für die Eskalationen im Mollath-Fall. Vielfältige Übergriffe sind an der Tagesordnung, was häufig entsprechende Reaktionen der Betroffenen hervorruft. Diesen Hintergrund möchte ich im folgenden verständlich machen:
Die Wurzeln des dt. Fiskalwesens wurden im dritten Reich entwickelt, mit dem Hauptziel der scheinlegalen Ausplünderung unerwünschter Minderheiten und Gegner. Es wurde danach faktisch unverändert übernommen. Aufgrund der Wurzeln ist es durch außergewöhnliche Logikferne und Rechtsferne gekennzeichnet. Bewußte Steuerüberhebungen sind in D häufig und straflos:
Gemäß OLG Celle, Beschluß vom 17.04.1986 - 3 Ws 176/86, Leitsatz:
"Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewußt falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung."
Weiter erläutert in NStZ 1986, Heft 11, S.513 durch den Richter am LG W.Bette, Hannover:
"Demgegenüber handelt es sich bei der Steuerfestsetzung nicht um eine Tätigkeit, deren einziges Ziel die Verwirklichung des Rechts ist. Der Erlaß des Steuerbescheides und auch dessen Überprüfung im Einspruchsverfahren sind ein Akt der Steuererhebung und dienen damit der Beschaffung der Mittel für die Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne daß dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist."
So läuft's. Bei Betriebsprüfungen werden Umsätze zumeist frei erfunden, um eine Steuerpflicht zu begründen, wie beispielsweise bei der Schätzung eines Taxifahrers:
BFH v. 13.10.2003 - IV B 85/02
(BFH v. 17.06.2004 - IV R 45/03 - BFH/NV 2004 S.1618)
Hier wurden bei einem Taxifahrer im Rahmen einer Betriebsprüfung über einen Zeitraum von 3 Jahren aus dem Betrieb einer einzigen nebenberuflich betriebenen Taxe ein Umsatz von 328TDM und ein daraus resultierender Gewinn von 246TDM geschätzt. Diese außergewöhnlich absurde Schätzung wurde dann allerdings in den obigen Revisionsverfahren vom BFH verworfen.
Das vorstehende NV-Urteil (Nicht Veröffentlicht) ist ein Zufallsfund
meines Steuerberaters, der bei einer Suche versehentlich die Jahreskennziffer
vertippt hatte. Das angegriffene FG-Urteil besaß dabei das gleiche
Aktenzeichen eines meiner Verfahren mit anderer Jahresziffer aus einem
Vorjahr, bei dem der gleiche Senat des FG-Münster meine lebende Mutter
für tot erklärt hatte. Dabei war meine
Revisionszulassungsbeschwerde allerdings erfolglos; eine weitere Nichtigkeitsklage
ebenfalls.
Solche absurden Sachverhaltsfrisuren zum Nachteil der Opfer sind hierzulande leider Justizalltag. Derartige Techniken werden bereits in Lehrbüchern als völlig 'normal' behandelt:
Dr. Klaus-R. Wagner, Die Praxis des Steuerprozesses, NWB Berlin 2002, S. 161 Rn. 441:
"Leider ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass der Streitstoff
im Tatbestand des Urteils nicht so wiedergegeben wird, wie er vorgetragen
wurde, sondern, wie es das Gericht für erforderlich hält, um
ein bestimmtes Ergebnis - meist Klageabweisung - als schlüssig darzustellen.
Der Sachverhalt wird im Urteil "hingebogen", um die rechtlichen Schlussfolgerungen
zwangsläufig erscheinen zu lassen. Geht
man dagegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung vor, so wird
dieser abgewiesen; ein solcher Beschluss ist dann unanfechtbar (§
108 Abs. 2 Satz 2 FGO). Auf diese Weise werden zugleich Erfolgsaussichten
von Nichtzulassungsbeschwerden weiter minimiert. Und eine Revision (§115
Abs. 2 Nr. 3 FGO) kann auf diese rechtswidrige Praxis nicht gestützt
werden.
Eine andere in der Praxis festzustellende Unsitte ist es, Sachverhaltsbestandteile
nicht in den Tatbestand zu stellen, sondern - wertend abgeändert -
in die Entscheidungsgründe. Dies, um für den Fall eines Tatbestandsberichtigungsantrages
denselben mit der Begründung zurückzuweisen, es handele sich
um ein nicht statthaftes Sachverhaltsberichtigungsbegehren zu den Entscheidungsgründen.
Auch hier
soll wiederum das klageabweisende Urteil dadurch abgesichert werden,
dass eine Anfechtung des Beschlusses der Zurückweisung des Tatbestandsberichtigungsbegehrens
nicht möglich ist (§ 108 Abs. 2 Satz 2 FGO). Und auch hier kann
darauf eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden.
Auf diese FG-Praxis ist der Mandant von seinem Prozessbevollmächtigten hinzuweisen."
Dazu ein weiteres eigenes Erlebnis:
Mein Finanzamt hatte vor einigen Jahren ausländische Einkünfte, die ich korrekt angegeben und versteuert hatte, aufgrund einer amerikanischen Kontrollmitteilung durch eine Kommaverschiebung verhundertfacht (Dezimalpunkt und Komma verwechselt), mich so zum Millionär gemacht und entsprechende Bescheide erlassen. Mit umfangreichem intensivem Schriftwechsel konnte der Vorgang schließlich zutreffend aufgeklärt werden. Danach hat das Finanzamt jedoch noch 3 mal in monatlichen Abständen eine Kontopfändung des verhundertfachten Betrages versucht, mit dem üblichen verbundenen Zirkus (Sperrung sämtlicher Konten). Das ganze konnte erst dadurch gestoppt werden, indem ich mit ernster Stimme ankündigte, das Amt bei einem weiteren Versuch mit einer Planierraupe zu besuchen.
Man kann dies unendlich fortführen, der unkorrigierbare Realitätsverlust weiter Teile des dt. Fiskalwesens ist offensichtlich. Ich halte das dt. Fiskalwesen für klassischen Massenwahn. Diese sichere Erkenntnis erleichtert mir inzwischen auch den Umgang mit diesen Behörden.
Das Vorstehende ist für den Mollath-Fall von erheblicher Bedeutung. Die abenteuerlichen Verhältnisse im dt. Fiskalwesen haben viele an sich korrekte Bürger bewogen, wesentliche Teile ihres Vermögens ins Ausland zu transferieren, oder vorsichtshalber gleich dorthin zu ziehen. Die meisten der Betreffenden im Mollath-Fall wollten sich vermutlich nur mit völlig untauglichen Mitteln hierzulande weniger angreifbar machen. Dadurch sind natürlich entsprechende Steuerausfälle entstanden, die jedoch aufgrund der Anrechenbarkeit der entsprechenden Quellensteuer der Schweiz (DBA) hierzulande dabei so oder so entstanden wären. Die fiskalischen Folgen für diejenigen, die jetzt auffliegen, sind daher vermutlich für die meisten nur relativ gering. Viele Banken haben das auch ähnlich organisiert, Gustl Mollaths Ehefrau war dabei vermutlich nur ein verhältnismäßig kleines Licht. Die wirklich großen und üblen Sachen laufen anders ab.
Gustl Mollaths Verhalten war dabei trotzdem hochvernünftig. Aufgrund der überwiegend zumindest grenzwertigen Legalität und der teilweise sicheren Illegalität des Vorgangs hätten er und seine Ehefrau dabei fiskalisch problemlos vollkommen vernichtet werden können. Er versuchte das daher zunächst ohne allzugroßen Qualm im Hintergrund bei der Bank abzustellen, was vernünftig war. Aufgrund der weiteren Eskalation blieb ihm danach jedoch zum Selbstschutz gar nichts anderes übrig, als die Schrauben weiter anzuziehen.
Angesichts des Vorstehenden sollte man auch das Vorgehen der bayerischen Finanzverwaltung, die einen wesentlich besseren Ruf als die hiesige in NRW genießt, etwas gelassener sehen, obwohl dort im Mollath-Fall sicherlich auch erhebliche Fehler gemacht wurden.
Die Annahme eines verbreiteten multiplen Wahns (unkorrigierbarer Realitätsverlust) im gesamten Umfeld der Angelegenheit ist naheliegend. Unter vernünftigen fiskalischen Bedingungen wäre das ganze vermutlich gar nicht erst passiert.
Beispiel Wasserunfall Rupp:
Hier wurde ein aus technischer Sicht typischer Wasserunfall zu einem
skurrilen Mordfall umkonstruiert. Der entstandene Massenwahn ist hier offensichtlich
und scheint in weiten Teilen der Justiz noch weiterhin anzuhalten. Dieser
Wahn ist aufgrund der Abschottung der Justiz nahezu unkorrigierbar. Die
Realitätskontrolle versagt. So entwickelte sich fern von jeder Vernunft
eine eigene phantastische Welt. Bemerkenswert ist die Beteiligung unzähliger
Personen, die fast *sämtlich* diesem Wahn unterlagen; vermutlich sogar
einschließlich der Angeklagten, die sich zumindest partiell vom Wahn
mitreißen ließen. Es ist also keineswegs nur ein Justizproblem.
Der klassische Massenwahn wurde hier auch nur durch den Zufall in aller
Deutlichkeit sichtbar. Normalerweise bleibt solcher
Wahn der Öffentlichkeit weitgehend verborgen, da aus intellektueller
Bequemlichkeit kaum jemand hinsehen möchte.
Beispiel Mollath, zusammenfassend:
Gustl Mollath ist mir bei den öffentlichen Auftritten durch außergewöhnliche psychische Stabilität aufgefallen. Er hat enge Kontakte zur 'Rennfahrerszene', was einiges erklärt. Diese Szene ist mir geläufig, ich habe früher selbst ein paar mal Motorradrennen gefahren. Die Rennfahrerei erfordert hohe psychische Stabilität, da sie im Grenzbereich stattfindet, der *niemals* überschritten werden darf, da ansonsten zumindest die Gesundheit leidet. Die sogenannten 'Schrauber' sind häufig Autodidakten mit ähnlicher Mentalität, aber mit allerbestem Wissen und ebenfalls sehr zuverlässig, sonst würden sie aufgrund der potentiellen Gefahren nicht akzeptiert. Pazifistische Grundeinstellungen sind in diesen Umfeld ebenfalls häufiger als üblich festzustellen, da es sich dabei häufig um sehr selbständige Denker und nicht selten Einzelgänger handelt. Gustl Mollath ist im Gesamteindruck ein typischer 'Insider' dieser Szene. Im direkten Kernbereich der Angelegenheit scheint er mir der einzige geistig vollkommen Normale zu sein; insbesondere auch unter Berücksichtigung der im gegnerischen Umfeld leicht feststellbaren Wahnentwicklungen.
Der Fall Mollath ist sicherlich kein Einzelfall. Trotz des offensichtlichen Märchenkonstrukts ist selbst in einem derartig krassen Fall bis heute keine Korrektur möglich. Ich halte es dabei durchaus für möglich, daß sich der Richter in den bekannten Reifenwahn dermaßen hineingesteigert hat, bis er am Ende selbst daran glaubte. Es waren auch Polizisten da, die wohl jeden kaputten Reifen in der Umgebung Mollath zugeordnet haben, so daß die Betroffenen ihren Wahn von den psychiatrischen Gutachten bestärkt zirkulär immer weiter gegenseitig aufschaukelten.
Dazu etwas 'Hydraulikpsychologie':
Analog ähnlicher Vorgänge in der Technik könnte man den selbstverstärkenden Wahn auch als Resonanzkatastrophe bezeichnen, die bei passender Frequenz ('man kennt sich') durch zu starke Rückkopplung und/oder zu geringe Dämpfung bei zirkulär verbundenen Systemen bei nur geringer äußerer Energiezufuhr entsteht und leicht zu schwersten Zerstörungen beispielsweise von an sich stabilen Brücken und Turbosätzen (Kraftwerksgebäuden) führt. Ergebnis wie auch im Rupp-Fall: Dissoziation.
Veranschaulichung:
Tacoma-Narrows-Bridge Einsturz 1940 (4min)
https://www.youtube.com/watch?v=3mclp9QmCGs
(Der herbeigerufene Professor, der zwecks Inspektion recht gelassen auf der Nodallinie wandert, ist unter Ingenieuren ein Schenkelklopfer:)
Nachtrag:
Vorstehender Kommentar war mein erster sicherer Eindruck, den ich mit wohl allen Fachleuten teilte. Auf anderen Filmen besser zu sehen, die unzählig zu finden sind, geht dort ein scheinbar betrunkener Mann mit Tabakspfeife auf der mittleren Fahrbahnmarkierung einer kurz vor dem Einsturz stehend Brücke (seinerzeit die drittlängste Hängebrücke der Welt), was er nicht zu bemerken scheint; ein Vorgang, der an Skurrilität kaum zu überbieten ist.
Erst bei näherer weiterer Analyse zeigt sich der wahre Kern der Angelegenheit:
Bei der Person handelt es sich um Prof. Farquharson, einen der besten Ingenieure der Zeit, der sicher genau wußte, was er tat. Er befindet sich auf einem Inspektionsgang auf der Neutrallinie, wo er mit den Füßen offenbar Knoten der Hauptschwingung sucht, die dort am schwächsten ist. Oberwellen, die durch das Bersten von Trägern verursacht werden, sind dort normalerweise am besten spürbar. Der Ort ist gut gewählt, er kann von dort im Versagensfall noch ziemlich gut weglaufen. Mit dem Pfeifenrauch kann er Windrichtung und Windstärke erfassen, wobei der gleichmäßige Starkwind die eigentliche Ursache des Aufschaukelns ist.
Das Brückenversagen war auch keineswegs zwangsläufig. Die Brücke hatte diese Schwingungen bis zum Versagen ca. 1h ausgehalten, bei einem Abflauen des Windes hätte man evtl. noch einmal mit einem blauen Auge davonkommen und anschließend geeignete konstruktive Gegenmaßnahmen ergreifen können. Die dazu geeignetsten Stellen waren vom gewählten Standort am besten zu sehen.
Zuvor war der Wissenschaftler noch zum Auto gegangen, was ohnehin auf dem Weg lag, um einen darin gefangenen Hund zu befreien, was bemerkenswerten Altruismus zeigt. Der Hund wollte jedoch nicht herauskommen und biß den potentiellen Retter dabei so stark, daß seine Hand blutete. Wenn der Hund den Professor nicht gebissen hätte, hätte er höchstwahrscheinlich überlebt. Der Hund war das einzige Todesopfer.
Lehren:
Die Justiz ist für Wahnentwicklungen besonders empfänglich, da sie sich jeder externen Kontrolle entzieht. Sie hat sich in festungsähnlichen Gerichtsgebäuden eingebunkert und ist zu weiten Teilen noch immer von zirkulären scholastischen Denkstrukturen geprägt. Sämtliche Sachverhaltsfeststellungen sind im Regelfall unüberprüfbar. Jede sinnvolle Protokollierung fehlt. Dabei wird vieles gefälscht (euphemistisch: verfälscht) oder frei erfunden. Hauptsache es paßt zur 'Überzeugung des Gerichts'; normalerweise zum vorher ausgedachten gewünschten Ergebnis. Die dabei entstehenden Märchen mutieren so zu unkorrigierbaren Urteilen.
Damit sind sämtliche Voraussetzungen für einen klassischen Massenwahn bestens erfüllt. Es wäre ein Wunder, wenn er unter solchen Voraussetzungen nicht entstünde.
Wenn die externe Aufklärung droht und der stets vorhandene Realitätsverlust nicht mehr zu verbergen ist und die Betroffenen dies ahnen, entsteht sehr leicht erkennbar Arbeitsunlust, Kopflosigkeit und Kontrollverlust. Nur den Wahnbetroffenen bleibt dies unerklärlich, was sie dann wieder mit skurrilen Erklärungsversuchen zu überspielen suchen. Die Dissoziation der einzelnen ist durch den Massenwahn verursacht.
Quintessenz:
Der Massenwahn hat viele Gesichter, er ist jedoch mit etwas Intelligenz ziemlich leicht von außen zu erkennen. Er wird hauptsächlich durch geistige Bequemlichkeit und Gruppenabschottung verursacht. Er kann im wesentlichen nur durch massiven äußeren Druck unterbunden werden, wobei die unter vernünftigen Leuten üblichen intellektuellen Ansätze meist versagen.
Die Annahme des verbreiteten Massenwahns macht die vielen skurrilen Aspekte des Mollath-Falls vernünftig erklärbar. Eigentlicher Auslöser war aber höchstwahrscheinlich das völlig zerschossene deutsche 'Steuersystem', das die Wahndefinition ebenso gut erfüllt. Ich halte die Massenwahnthese in sämtlichen Punkten für glänzend bestätigt.
Gerhard Mesenich, Ingenieur
Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site: www.sgipt.org
z.B. Forensische Psychologie site: www.sgipt.org. |