Cross Border Leasing
präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
Bibliographie * Verlagsinfo * Inhaltsverzeichnis * Leseprobe * Bewertung * Links * Literatur * Querverweise *
Bibliographie: Rügemer, Werner (2005). Cross Border Leasing. Ein Lehrstück zur globalen Enteignung der Städte. Münster: Westfälisches Dampfboot. [Verlags-Info] 2. aktualisierte Aufl. 2005 - 201 S. - € 19,90 - SFR 34,90. ISBN: 3-89691-568-1
Verlagsinfo:
"Cross Border Leasing - angesichts chronisch leerer Kassen reagieren Kommunen
und öffentliche Unternehmen vielerorts wie elektrisiert auf diese
"Zauberformel". Seit 1995 haben Hunderte Städte und öffentliche
Unternehmen in Deutschland und Europa ihre Großanlagen wie Klär-
und Wasserwerke, Straßenbahnen, Schienennetze, Kanalisationen, Schulen
und Messehallen an US-Investoren verkauft und zurückgemietet, sich
in dem wahnwitzigen Glauben wiegend, auf diese Weise Geld zu sparen. Werner
Rügemer legt in seinem Buch die bisher geheimen Vertragsinhalte erstmalig
im vollen Umfang offen. Die Städte, die alle Risiken der 99 Jahre
laufenden Verträge übernehmen, erhalten anfangs einen "Barwertvorteil"
in Millionenhöhe, geraten aber in die Gefahr vollständiger Enteignung.
Durch die Verträge werden sie zu Akteuren einer immer weitergehenden
Verschuldung, deren Opfer sie selbst sind. Dem kurzfristigen Vorteil steht
ein langfristiger Nachteil wesentlich größeren Ausmaßes
gegenüber.
Rügemer schildert Entstehung und Struktur dieses Finanzprodukts
der "New Economy" in den USA, seine Verwandtschaft mit anderen Formen öffentlicher
Enteignung, das Ausmaß in den wichtigsten europäischen Staaten
sowie die Arbeitsmethoden der Leasingbranche. Erst durch Rundfunksendungen
des Autors wurde "Cross Border Leasing" seit 2002 hierzulande zu einem
öffentlichen Thema. Inzwischen haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen
gebildet, zwei Bürgerentscheide waren erfolgreich.
"Rügemer, der ein fantastischer Sachbuchautor ist, also schwierige
und komplexe Themen in einer Diktion "rüberbringt", die auch Normalsterbliche
verstehen, hat hier wieder ein äußerst lesenswertes Buch vorgelegt.
Wer das Cross Border Leasing einmal gescheit reflektieren will, bevor die
nächste steuerpolitische Schwindelwelle über den großen
Teich schwappt, ist mit dem Werk bestens beraten." Gerald Munier Alternative
KommunalPolitik
"Rügemers große Stärke ist die Akribie der Recherche,
die er mit lakonischem Zynismus wiedergibt (...) Vor allem aber arbeitet
Rügemer den Grundmechanismus der Globalisierung heraus, der aus seiner
Sicht zur systematischen Enteignung der Städte führt. Wirklich
ein lesenswertes Lehrstück." Corell Wex Frankfurter Rundschau 21.5.2004"
Inhalt
Vorbemerkung 7
Einleitung 10
I. Das offizielle Märchen und ein erster Blick hinter die Kulissen 14
II. Die Stellung der Stadt
17
Verdeckte Eigentumsübertragung 17
300 Prozent Gewinn für die Investoren 20
Dingliche Sicherheiten, Garantien, Bürgschaften
21
Schadenersatz bei Vertragsverletzung 24
Die Haftung des Gesamtstaates 27
Mögliche Enteignung 28
Dienstleistungsvertrag 30
Vertragswerk 33
Vertragsabwicklung 35
III. Die Geschäfte der Vertragspartner
38
Der Investor 38
Der Trust 43
Die Zwischengesellschaft auf den Cayman Islands 47
Die Darlehensbanken 49
Die Schuldübernahmebanken 51
Die Depot-Bank 54
IV. Die Leasingindustrie 56
Der Arrangeur 56
Die Wertgutachter 58
Die Rechtsanwälte 61
Die Wirtschaftsprüfer 64
Die Rating-Agenturen 67
Honorare und Haftung in der Leasingindustrie 69
V. Die Enteignung der Städte
72
Innovationsblockade 72
Rechtsbrüche - der Staat macht mit 75
Ausschaltung der Demokratie 81
Korruption 82
Vier Prozent Gewinn gegen 300 Prozent Verlust 85
VI. Fiktives Leasing in den USA 86
Leasing als Verkaufs- und Konsumförderung 86
Fiktives Leasing I: innerhalb der USA 88
Fiktives Leasing II: erste Öffnung des globalen Markts
91
Die Deregulierung des US-Finanzplatzes 93
Fiktives Leasing III: Die Globalisierung 95
„Wir haben bisher noch jedes Gesetz umgangen": Die Leasingindustrie
98
VII. Cross Border Leasing in Europa - Länderprofile
104
Niederlande 104
Schweiz 107
Österreich 109
Deutschland 114
Frankreich 120
Belgien und Portugal 122
Großbritannien 124
Australien 126
VIII. Fiktives Leasing von Unternehmen 129
IX. Die schleichende Enteignung der Gemeinschaft
133
Vernichtungs-Investitionen 133
Double dip, triple dip ... 135
Deutsches fiktives Leasing 137
Die Legalität und die Moral der Geldwäscher 140
Kultur der Geheimhaltung 143
Risikoüberwälzung auf die Gemeinschaft 145
GATS und öffentliches Eigentum 148
X. Kritik, Widerstand, Perspektive
151
Die Gesetzesinitiative des Senators Grassley 151
Bürger organisieren Widerstand 154
Cross Border Leasing (Grafische Darstellung) 160
Nachwort 162
Anmerkungen 166
Fiktive Leasing-Verträge in Deutschland und weltweit 186
Glossar 197
Literatur 200
"Aktualisiertes Nachwort
Die Risiken des Cross Border Leasing rücken näher
Das „Cross Border Leasing" wird von einem ähnlichen Schicksal heimgesucht
wie andere Sumpfblüten der „New Economy". Die seit 1994 in Westeuropa
hochgelobte und von deutschen und europäischen Städten angezapfte
Geldquelle hat schnell ihren Glanz verloren. Wirtschaftskriminalität
und lange geleugnete Risiken treten nun zutage.
Im November 2004 beschloss der US-Kongress, dass
keine solchen Transaktionen mehr steuerlich anerkannt werden, wenn sie
nach März 2004 abgeschlossen wurden. [FN1] Am 11. Februar 2005 gab
das US-Finanzministerium bekannt, dass auch die vorher geschlossenen Verträge
gestoppt und den Investoren Bußgelder auferlegt werden können.
In der Vereinbarung mit der Steuerbehörde Internal Revenue Service
(IRS) heißt es, dass die Investoren nach der Steuerdoktrin der „ökonomischen
Substanz" wegen des fiktiven Charakters der Transaktion und wegen der Überwälzung
der wesentlichen Risiken auf die ausländischen Vertragspartner nicht
die erforderlichen Eigenschaften eines Investors haben, die für eine
Steuerabschreibung erforderlich sind. [FN2]
Die neue Rechtslage bedeutet somit keine Amnestie
für die schon geschlossenen Verträge. Deshalb beschaffen sich
die US-Finanzämter gegenwärtig bei Investoren und europäischen
Vertragspartnern die Originalverträge. Die Investoren hatten bisher
ihren Steuerbehörden die bis zu 2000 Seiten dicken Verträge gar
nicht vorgelegt, sondern sie mit „opinion letters", kurzen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
ihrer Anwälte und Wirtschaftsprüfer, abgespeist. Und die auch
überlasteten Finanzbeamten in den USA hatten darauf vertraut.
Die sich so kompetent und informiert gebende Wirtschaftspresse,
die zuvor das „Cross Border Leasing" als clevere Finanzinnovation gelobt
hatte, berichtet nun über Gefahren, die aus dem bisher so heiteren
Himmel plötzlich herabstürzen: „Hohe Finanzrisiken für deutsche
Kommunen" heißt es jetzt, „Gemeinden drohen Schadenersatzklagen von
US-Investoren aus Leasing-Verträgen". [FN3] „Bei einigen Leasingverträgen
gibt es schon Krach", wird eine New Yorker Anwältin zitiert. „Es gibt
Kommunen, bei denen bereits Unfälle passiert sind", äußerte
sich nebulös Arnd Bühner von der Wirtschaftsprüfergesellschaft
Ernst & Young, der in den vergangenen Jahren Dutzenden von Kommunen
zu Cross Border Leasing geraten hat.
Auch die Investoren sehen nun genauer in die Verträge.
Sie tun das zum einen, um ihrem Finanzamt die „ökonomische Substanz"
nachzuweisen. So stellte der US-Versicherer John Hancock, der die Kölner
Messehallen gekauft hat und an die KölnMesse zurückvermietet,
fest, dass die Ratingagentur Standard & Poor's im Dezember 2004 das
Rating des Landes NRW wegen erhöhter Verschuldung herabgestuft hat.
Da das Land Gesellschafter der KölnMesse ist, verlangte [>162] der
Investor umgehend mit Verweis auf den Vertrag eine zusätzliche Sicherheit,
in diesem Falle die „Eintragung einer Dienstbarkeit (Messe-Betriebsrecht)".
Dies wurde vom zuständigen Finanzamt in den USA als Nachweis der Investorenqualität
und des rechtlichen Zugriffs auf die Messehallen verlangt. [FN4] Die Grundbucheintragung
kostet zudem einen erheblichen Betrag, was vom Stadtkämmerer erst
auf nachhaltige Nachfrage eines PDS-Stadtrates zugestanden wurde. [FN5]
So erweist sich zudem die zunächst als „nur theoretisch" vorgespiegelte
Eigentumsübertragung unter dem Druck der neuen Gesetzgebung als möglicher
Weg zu einer realen Enteignung. ... "
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kontrolliert irs 08.02.10