Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=09.04.2012 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung TT.MM.JJ
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
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    Willkommen in unserer Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Bücher, Literatur und Links zu den verschiedensten Themen, hier die Buchpräsentation:

    Buch-Präsentationen in der IP-GIPT

    Polizeiliche Vernehmung und Glaubhaftigkeit
    Ein Trainingsleitfaden

    präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen



    Bibliographie * Verlagsinfo * Inhaltsverzeichnis * Leseprobe * Ergebnisse * Bewertung * Links * Literatur * Querverweise *


    Bibliographie: Hermanutz, Max;  Litzcke, Sven Max; Kroll, Ottmar & Adler, Frank  (2008, 2.A.). Polizeiliche Vernehmung und Glaubhaftigkeit: Ein Trainingsleitfaden (Broschiert)  Stuttgart: Boorberg. [Verlags-Info] 151 Seiten,  € 19,50, ISBN 978-3-415-04022-9.

    Autoren Polizeiliche Vernehmung und Glaubhaftigkeit. Ein Trainingsleitfaden: Professor Dr. soc. Max Hermanutz, Dipl.-Psychologe, Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen, Professor Dr. rer. nat. Sven Max Litzcke, Dipl.-Psychologe, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Fachhochschule Hannover, Ottmar Kroll, Kriminaloberrat, Leiter der Kriminalpolizei Schwäbisch Hall, und Professor Dr. jur. Frank Adler, Prorektor, Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen
    Verlag. [Verlags-Info]



    Verlagsinfo: "Polizeiliche Vernehmung und Glaubhaftigkeit
    Das Buch bietet konkrete Ratschläge und Ansätze für die praktische Durchführung von Vernehmungen. Es erläutert die Analyse und Bewertung von Aussagen und vermittelt die Grundlagen der Glaubhaftigkeitseinschätzung. Übungen zu Frageformen und den Glaubhaftigkeitsmerkmalen ermöglichen die gezielte Wiederholung und Auffrischung der komplexen Materie."
    Buchbesprechung in www.kuselit.de."



    Inhaltsverzeichnis

    ..1.      Einleitung.       9

    2.      Aufbau und Ablauf von Vernehmungen     11
    2.1     Definition Vernehmung      11
    2.2     Ziele von Vernehmungen      11
    2.3     Planung und Beginn einer Vernehmung     12
    2.4     Ablauf von Vernehmungen      14
    2.5     Protokollierung von Aussagen    15
    2.5.1     Protokollierung durch Videovernehmung     16
    2.5.2     Problembereiche der Protokollierung    16
    2.6     Taktische Vorgehensweise     17
    2.6.1     Belehrungen     17
    2.6.2     Vernehmung zur Person     18
    2.6.3     Vernehmung zur Sache - Bericht     18
    2.6.4     Vernehmung zur Sache - Erinnerungshilfen   19
    2.6.5     Vernehmung zur Sache - Verhör    21
    2.6.6     Abschluss der Vernehmung     22
    2.7     Faktoren, die Vernehmungen beeinflussen     22
    2.7.1     Vernehmungsatmosphäre     22
    2.7.2     Aktives Zuhören.   23
    2.7.3     Floskeln und Killerphrasen     23
    2.7.4     Wortwahl     24
    2.7.5     Gesprächsbereitschaft fördern     25
    2.8     Belehrung      26
    2.8.1     Belehrung von Zeugen     26
    2.8.2     Belehrung von Beschuldigten       27
    2.9     Basisverhalten - tatrelevantes Verhalten     28
    2.10   Frageformen zur Informationsgewinnung    30
    2.10.1   Offene Fragen      31
    2.10.2   Geschlossene Fragen      32
    2.10.3   Suggestivfragen        32
    2.11   Was die Polizei darf        33
    2.12   Was die Polizei nicht darf     34
    2.13   Glaubhaftigkeit von Aussagen einschätzen     34
    2.13.1   Verbale Merkmale     35
    2.13.2   Nonverbale Warnsignale     35
    2.13.3   Kompetenzanalyse, Aussagetüchtigkeit     35
    2.13.4   Aussageentstehung        36
    2.13.5   Aussagemotivation      37
    2.13.6   Konstanzanalyse       38
    2.14  Analyse und Bewertung von Aussagen     38

    3.      Merkmalsorientierte Aussageanalyse       40
    3.1     Kurzliste - Glaubhaftigkeitsmerkmale     41
    3.2     Ausführliche Darstellung - Glaubhaftigkeitsmerkmale     45
    3.2.1     Handlungskomplikationen (HK)    45
    3.2.2     Überflüssige Details (ÜD)      48
    3.2.3     Ungewöhnliche Details (UD)      51
    3.2.4     Querverbindungen zu ähnlichen Vorgängen (QV)     54
    3.2.5     Raum-zeitliche Einbettung (RZE)       57
    3.2.6     Wiedergabe von Gesprächen (WG)     63
    3.2.7     Unverstandene Handlungen (UH)     66
    3.2.8     Wiedergabe von Interaktionen (WI)     69
    3.2.9     Deliktspezifische Merkmale (DM)     72
    3.2.10   Eigenpsychische Vorgänge (EV)      75
    3.2.11   Fremdpsychische Vorgänge (FV)    78
    3.2.12   Inschutznahme des Täters (IT)      81
    3.2.13   Selbstbelastung (SB)      84
    3.2.14   Spontane Verbesserungen (SV)      87
    3.2.15   Zugeben von Erinnerungslücken (ZE)     90
    3.2.16   Zugeben von Unsicherheit (ZU)      93
    3.2.17   Ungeordnete Erzählweise (UE)     96
    3.2.18   Widerspruchsfreiheit (WF)      99
    3.2.19   Detailreichtum (DR)   101

    4.       Nonverbale Warnsignale       104
    4.1     Pupillenweitung       106
    4.2     Abnahme Illustratoren - Zunahme Adaptoren     107
    4.3     Weniger echtes und mehr vorgetäuschtes Lächeln  110
    4.4     Mehr Spannung in der Stimme und höhere Stimmlage    111

    5.       Grenzen der Anwendung      112
    5.1    Irrtum     112
    5.1.1     Irrtum durch Wahrnehmungsdefizite    112
    5.1.2     Irrtum durch Gedächtnisverfälschungen    112
    5.1.3     Irrtum durch Wahrnehmungsstörungen     113
    5.1.4     Irrtum durch Gedächtnisstörungen     114
    5.2     Besondere Lügenformen.     114
    5.3     Andere Kulturen     116
    5.4     Dolmetscher     117
    5.5     Traumatisierte Menschen      118
    5.6     Kinder    119
    5.7     Defizite in der Vernehmung     123

    6.       Übungen.    125
    6.1     Übung zu Frageformen     125
    6.2     Übungen zu Glaubhaftigkeitsmerkmalen      126
    Lösungen zu 6.1:       131
    Lösungen zu 6.2:       132

    7.       Exkurs    140
    7.1     Die strafrechtliche Bedeutung der Belehrung von Zeugen    140
    7.2     Die strafrechtliche Bedeutung der Belehrung Beschuldigter    140
    7.3     BGH-Urteil     141
    7.4     Methodisches Vorgehen bei der Glaubhaftigkeitsprüfung    142

    Literaturverzeichnis    143
    Stichwortverzeichnis   149



    Leseprobe:

    Einleitung S. 9:

    "Auf Basis empirischer Forschungsergebnisse und unter Beachtung der für den Polizeialltag verbindlichen Rechtslage werden konkrete Vorschläge für Vernehmungen und zur Glaubhaftigkeitseinschätzung gemacht, die durch Übungen ergänzt werden. Der Aufbau des Leitfadens folgt dem idealtypischen Verlauf einer Vernehmung und besteht aus vier Kapiteln:
    - Aufbau und Ablauf von Vernehmungen
    - verbale Glaubhaftigkeitsmerkmale
    -  nonverbale Warnsignale
    -  Probleme und Grenzen.

        Dieses Buch ersetzt nicht das Hinzuziehen eines juristischen Kommentars, wenn es um spezifische rechtliche Probleme in Vernehmungen geht. Ebenso wenig werden psychologische Fragen von Vernehmungen wissenschaftlich vertieft. Hierfür sei auf Hermanutz und Litzcke verwiesen.
    Mit diesem Trainingsleitfaden wollen wir mit dazu beitragen, Vernehmungen und Glaubhaftigkeitseinschätzung in ihren Grundzügen transparent zu machen. Warum tun wir das? Wir vertreten die Auffassung, dass allen vernehmenden Personengruppen, beispielsweise Polizeibeamten, Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten, deutlich sein sollte, weshalb ihre Arbeit für Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wichtig ist. Es soll erkennbar werden, weshalb offene Fragen, freie Berichte und ein detailliertes und somit aufwendiges Protokoll von entscheidender Bedeutung sind. Dieser Aufwand ist unserer Erfahrung nach nur dann nachhaltig vermittelbar, wenn für die einzelne Vernehmungsperson erkennbar wird, dass ihre mühsame Arbeit für das spätere Gerichtsverfahren zwingend erforderlich ist. Dazu muss man auch das Standardverfahren zur Glaubhaftigkeitseinschätzung vor Gericht, die merkmalsorientierte Aussageanalyse, in Grundzügen erklären.
        Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen sollte man sich immer fragen: Könnte dieser Zeuge mit seinen gegebenen individuellen Voraussetzungen unter den gegebenen Befragungsumständen unter Berücksichtigung der im konkreten Fall möglichen Einflüsse von Dritten diese spezifische Aussage machen, ohne dass sie auf einem realen Erlebnishintergrund basiert? Die mit diesem Vorgehen einhergehende systematische [>10] Suche: nach Alternativhypothesen gegenüber einer schlichten Wahrheitsannahme von Aussagen entspricht wissenschaftlichen und juristischen Prinzipien [FN2].
        Polizeibeamte und Staatsanwälte gehen ähnlich vor und nutzen bei Ermittlungen neben Vernehmungen komplexe Verfahren und Informationen aus vielen Bereichen, um sich ein Urteil über wahr/unwahr zu bilden. Bei Gewaltverbrechen umfassen die Spurenordner oft sehr viele Einzelspuren, die letztlich hypothesengeleitet bearbeitet werden. Für einen einzelnen Verdächtigen werden dazu beispielsweise Personalbeweise wie ein Alibi oder Sachbeweise wie DNA-Spuren herangezogen. Man falsifiziert auf diese Weise bei allen Verdächtigen in letzter Konsequenz die Unwahrheitshypothese solange, bis man den möglichen Täter gefunden hat, bei dem alle Indizien für seine Täterschaft sprechen.
        Man muss anerkennen, dass Polizeibeamte vor Ort immer eine konkrete Entscheidung über den weiteren Gang des Ermittlungsverfahrens treffen müssen, beispielsweise über die Überprüfung verschiedener Tatverdächtiger, die Ausführlichkeit von Vernehmungen und die Priorisierung verschiedener Ermittlungsansätze. Solche Entscheidungen vor Ort werden in jedem Fall getroffen, sofern die Datenlage nicht mehr hergibt, auch unter Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund wurde der Leitfaden verfasst. Zur Reduzierung von Unsicherheiten in Vernehmungen vor Ort.
        ..."

    FN2: Steller 1998, 14.
    (Steller, Max (1998). Aussagepsychologie vor Gericht – Methodik und Probleme von Glaubwürdigkeitsgutachten mit Hinweisen auf die Wormser Mißbrauchsprozesse. Recht & Psychiatrie 16,1, 11–18.)



    Ergebnisse.  (S. 142)

    "7.4    Methodisches Vorgehen bei der Glaubhaftigkeitsprüfung

    Man geht zunächst davon aus, dass die aussagende Person die Unwahrheit sagt (sog. Nullhypothese).

    Man geht von der Unwahrheit [FN3] aus, wenn die

    • Aussagetüchtigkeit eingeschränkt ist (Untüchtigkeitshypothese):

    • Die aussagende Person ist aufgrund kognitiver Schwächen oder einer psychischen Krankheit generell nicht in der Lage, zutreffend über erlebte Ereignisse zu berichten (siehe Kapitel 5.1.3 und 5.1.4).
    • Aussageperson einem Irrtum unterliegt (Suggestionshypothese):

    • Die aussagende Person berichtet aus ihrer Sicht über eigenes Erleben; allerdings ist ihre Erinnerung durch soziale Einflüsse so verzerrt, dass sie die Ereignisse, die sie berichtet, tatsächlich nicht oder zumindest nicht so erlebt hat (vgl. Kapitel 5.1 Irrtum).
    • Aussageperson lügt (Täuschungshypothese = Lüge):

    • Die Aussageperson versucht mit ihrer Aussage bewusst zu täuschen, zu lügen, indem sie vorgibt, etwas erlebt zu haben, was sie tatsächlich nicht erlebt hat. Diese Hypothese wird mit der Merkmalsorientierten Aussageanalyse (Kapitel 3) geprüft.


    Trifft keine dieser Hypothesen zu, so gilt die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage handelt. Diese Wahrheitshypothese besagt, dass sich die Aussageperson bei ihrer Aussage auf tatsächliches Erleben stützt."

    FN3: Offe 2002, Steck 2006.
     

    Kritische Anmerkung zur Methodik des Hypothesenausschlusses: Die Grundlinie des hypothesengeleiteten Vorgehens ist zwar sinnvoll und richtig, aber es gibt  z.B. in sexuellen Missbrauchsfällen deutlich mehr Hypothesen. Das eigentlich problematische sind aber die zwei unrealistischen Annahmen im BGH-Schluss-System, nämlich dass (1) der Hypothesenraum vollständig bekannt ist und man daher eine Hypothese nach der anderen ausschließen kann., so dass die zuletzt übrig gebliebende die richtige sein muss. Es kann immer etwas übersehen oder nicht bedacht worden sein, so dass der Regelfall eher der ist, dass der Hypothesenraum nicht vollständig erfassbar ist. Ein streng wissenschaftlicher Ansatz muss praktisch eine Rest- und Auffangkategorie „Sonstige, hier nicht bekannte Faktoren“, vorsehen, die man nach Ausschluss aller anderen Nullhypothesen nicht los wird, so dass bei strenger Betrachtung am Ende eines erfolgreichen Hypothesenprüfungsprozesses immer zwei Hypothesen übrig bleiben: die Alternativhypothese in der Sprache des BGH und die Rest- und Auffangkategorie. (2) ist es in den meisten Fällen so, dass es eine Reihe von Gründen gibt, die für die Nullhypothesen N1, N2, ...., Nn oder für die Alternativhypothese A sprechen, ebenso gibt es in aller Regel eine Reihe von Gründen, die gegen die Nullhypothesen N1, N2, ..., Nn, oder gegen die Alternativhypothese A sprechen, so dass meist ein komplexes und schwieriges Für und Wider vorliegt, das kritisch zu erörtern und abzuwägen ist. Die meisten JuristInnen (Beispiel Einsichtsfähigkeit) neigen, wie auch die meisten MathematikerInnen, zu einer vereinfachenden zweiwerten Logik mit stets gültigem tertium non datur und meinen - meist implizit und nicht explizit klar ausgesprochen - dass entweder das Eine oder sein Gegenteil gelten muss (indirekter Beweis, der aber keineswegs immer anwendbar ist). Sehr oft fehlen Informationen und manches ist dann nicht zu entscheiden, so dass in der Kriminologie auch das "nicht feststellbar", bzw. nicht hinreichend sicher "feststellbar" berücksichtigt werden sollte.
     



    Bewertung: Ein praktisch sehr wertvolles, hilfreiches und nützliches Buch. Eine sehr gute Ergänzung zu Vernehmung in Theorie und Praxis. Wahrheit – Irrtum – Lüge mit Schwerpunkt Übung und Training.
     



    Links (Auswahl: beachte)
    • Vernehmung in Theorie und Praxis. Wahrheit – Irrtum – Lüge.
    • Überblick Forensische Psychologie, Kriminologie und Recht in der IP-GIPT.


    Literatur (Auswahl)

    • Informationen über Bücher, Bibliotheken, bibliographische Quellen.




    Anmerkungen und Endnoten
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    Bewertung. Bewertungen sind immer subjektiv, daher sind wir in unseren Buchpräsentationen bemüht, möglichst viel durch die AutorInnen selbst sagen zu lassen. Die Kombination Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassungen sollte jede kundige oder auch interessierte LeserIn in die Lage versetzen selbst festzustellen, ob sie dieses oder jenes genauer wissen will.  Die BuchpräsentatorIn steht gewöhnlich in keiner Geschäftsbeziehung zu Verlag oder den AutorInnen; falls doch wird dies ausdrücklich vermerkt. Die IP-GIPT ist nicht kommerziell ausgerichtet, verlangt und erhält für Buchpräsentationen auch kein Honorar. Meist dürften aber die BuchpräsentatorInnen ein kostenfreies sog. Rezensionsexemplar erhalten. Die IP-GIPT gewinnt durch gute Buchpräsentationen an inhaltlicher Bedeutung und Aufmerksamkeit und für die PräsentatorInnen sind solche Präsentationen auch eine Art Fortbildung - so gesehen haben natürlich alle etwas davon, am meisten, wie wir hoffen Interessenten- und LeserInnen.  Beispiele für Bewertungen: [1,2,3,]
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    Anm. Vorgesehene. Wir präsentieren auch Bücher aus eigenem Bestand, weil wir sie selbst erworben haben oder Verlage sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) zur Verfügung stellen wollen oder können.
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    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    tt.mm.jj


    Querverweise
    Standort Polizeiliche Vernehmung u. Glaubhaftigkeit.
    *
    Vernehmung in Theorie und Praxis. Wahrheit – Irrtum – Lüge.
    Überblick Forensische Psychologie, Kriminologie und Recht in der IP-GIPT.
    Buch-Präsentationen, Literaturhinweise und Literaturlisten in der IP-GIPT. Überblick und Dokumentation.
    *
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Buchpräsentation. Polizeiliche Vernehmung u. Glaubhaftigkeit_Ein Trainingsleitfaden. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT.Erlangen: https://www.sgipt.org/lit/Boorberg/HLKA_PVGT.htm
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    korrigiert: irs 08.04.12