SGIPT - Gesellschaft für Allgemeine und Integrative Psychotherapie - Deutschland
    Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT DAS=28.01.2001 
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    Willkommen in der Psychotherapieforschungsabteilung der GIPT, hier:

    Teil 2: Beurteilung und Bewertung der Studien-Auswahl-Kriterien der Forschungsgruppe Grawe

         
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    Die Auswahl-Kriterien, die

    Grawe, K.; Donati, R. & Bernauer, F. (1994). Psychotherapie im Wandel.
    Von der Konfession zur Profession. Göttingen: Hogrefe.

    bei ihrem direkten Wirkungsvergleich zwischen Psychoanalytischen und kognitiv-behavioralen Verhaltenstherapien zugrunde legten, wurden u. a. auch von

    Heckrath, C. & Dohmen, P. (1997). Zu der empirischen Basis der 'hochsignifikanten Überlegenheit’ der kognitiv-behavioralen gegenüber den psychoanalytischen Therapieverfahren. Zeitschrift für psychosomatische Medizin und Psychoanalyse, 43, 2, 179-201

    sehr kritisiert.
     
    Zusammenfassung
    Die von der Forschungsgruppe Grawe angewandten Auswahlkriterien sind in Bezug auf die psychoanalytischen Verfahren völlig unangemessen. Solche Vergleichs-Kriterien anzulegen deutet entweder auf völlige Inkompetenz oder auf manipulative Tendenzinteressen hin, die mit dem Ruf dieses Werkes und mit einer wissenschaftlich kompetenten und neutralen Methodologie überhaupt nicht in Einklang zu bringen sind. Es dürfte bereits jede StudentIn der klinischen Semester wissen, daß psychoanalytische Therapien 50- 300 Stunden oder mehr dauern. Als psychoanalytische Therapie kann nach diesen "Kriterien" bereits eine Therapie zählen, die nur 7 Stunden dauert. 
    Quelle links: Originalscan aus:  Grawe et al. (1994) auf Seite 653. 

    Diskussion

    Zunächst einmal fällt auf, daß diese Kriterien entgegen jedweder elementarer wissenschaftlicher Gepflogenheit nicht erläutert und begründet werden. Sie scheinen irgendwie vom Himmel zu fallen und kein Mensch weiß, warum Grawe et al. genau zu diesen Vergleichs-Kriterien gelangten. Dabei ist die Theorie, was Grawe et al. in ihrer Kriterologie zu leisten hätten, klar: sie müßten darlegen, unter welchen sachlichen Bedingungen zwischen den zu vergleichenden unterschiedlichen Therapieformen ein angemessener und fairer Vergleich möglich wäre und erwartet werden darf. Wie dem Originalscan zu entnehmen ist, findet eine solche Erörterung, Erläuterung und Begründung nicht statt.

    "- in denen die Therapiedauer weniger als sechs Stunden betrug"

    Psychoanalytische Therapie wie die meisten tiefenpsychologisch fundierten und orientierten Therapien beruhen methodologisch im Erhebungszeitraum wesentlich auf der Erzeugung, Pflege und Handhabung der therapeutischen Beziehung. Der Aufbau einer solchen arbeitsfähigen therapierelevanten Beziehung kann ohne Probleme bereits den Stundenumfang, den z. B. verhaltenstherapeutische Therapien insgesamt dauern können, überschreiten. Sofern tatsächlich psychoanalytische Therapien herangezogen wurden, kann die zulässige Einbeziehung ab 7 Sitzungen nur ein Therapiesegment aus der Anfangsphase einer psychoanalytischen Therapie bedeuten. Heckrath und Dohmen ermittelten eine durchschnittliche Therapiedauer von 19.7 Stunden für die sog. "psychoanalytischen Therapien".
    Schon hieraus folgt, daß dieser Vergleich nicht angemessen und fair sein kann.

    "- in denen die miteinander verglichenen Therapien ohne explizite theoretische Begründung eine unterschiedliche Therapiedauer hatten"

    Es ist bekannt, daß psychoanalytische Therapien, die als wesentliches Arbeitsmittel den Aufbau, die Pflege und die Handhabung der therapeutischen Beziehung benutzen, sehr zeitintensiv sind. Man kann aus verschiedenen Gründen ein solches Konzept kritisieren. Man kann aber sicher nicht verlangen, daß solche zeitintensiven Therapien mit Kurzzeittherapieformen verglichen werden können, ohne daß von vorneherein klar ist, wie ein solcher Vergleich ausfallen muß. Die Vorabentscheidung, daß die grundsätzlich unterschiedlichen Therapieformen auf eine gleiche Zeitbasis willkürlich normiert [zum Problem der Normierung] werden, die eine Therapie systematisch bevorteilt - nämlich die Verhaltenstherapie - und eine Therapieform systematisch benachteiligt - die Psychoanalyse -  hat mit Wissenschaft, Kompetenz und Fairneß nicht mehr das geringste zu tun, das ist das gleiche Niveau wie die psychoanalytische Propaganda und Diffamierung gegen und alles und jedes, was sie kritisiert und in Frage stellt.

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    Fußnoten
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    2) Vorwegnahme: "Vergleichen führen wir als eine sechsstellige Relation ein: A wird von P mit B bezüglich der Kriterien K in der Situation S mit  dem Verfahren V verglichen." Aus: "Allgemeine Theorie und Praxis des Vergleichens und der Vergleichbarkeit." erscheint wahrscheinlich zusammen mit Teil 4  Zusammenfassung der Ergebnisse der Überprüfung, Bewertung und Folgerungen

    Zitierung
    Sponsel, R.  (DAS). Teil 2: Beurteilung und Bewertung der Studien-Auswahl-Kriterien der Forschungsgruppe Grawe. Überprüfung der schweren Vorwürfe von Heckrath & Dohmen (1997) zum direkten Wirkungsvergleich zwischen psychoanalytischer und Verhaltenstherapie durch die Forschungsgruppe Grawe et al. (1994).  Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/ptf/grawe/g_hd2.htm
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