Die Kirchen und das Geld
Die Gier ist
grenzenlos, der Anstand bodenlos: jedes Augenmaß verloren.
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Editorial: Der Irrsinn, dass SteuerzahlerInnen Kardinals-, Bischofs-, Domkapitular-, Dekanats-Gehälter, Kirchensanierungen (über "Denkmalspflege"), Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser, ... extra und nicht etwa aus der Kirchensteuer bezahlen, ist den meisten Menschen wohlweislich unbekannt. In den Vermögenhaushalten werden gewöhnlich die extremen Immobilienvermögen verschwiegen. So etwa im Bistum Köln. Dort werden "nur" 166 Millionen Vermögen ausgewiesen. Tatsächlich kommt da nach Angaben eines Kirchenkritikers noch ein Immobilienvermögen von 1,1 Milliarden Euro hinzu. So vermehrt sich das Grundstücks- und Immobilienvermögen auf SteuerzahlerInnenkosten in allen Bistümern unaufhörlich. Wenn das so weitergeht, lässt sich ausrechnen, wann Deutschland weitgehend im Besitz der Kirchen sein wird. Gottseidank macht es der Bischof von Limburg möglich, dass nun mehr Licht in die Kirchenfinanzierung kommt. Doch für die Aufklärung bleibt bald 250 Jahre danach noch sehr viel zu tun: Trennung von Staat und Kirche, Abschaffung der Kirchenprivilegien.
"Linke wollen alle Staatsverträge mit den Kirchen kündigen Die Links-Partei will die staatliche Finanzierung der Kirchen beenden. Auch die Geheimdienste sollen abgeschafft werden. ..." [DWN 11..06.17]
"Finanzbericht Vermögen des Kölner Erzbistums wächst auf 3,5 Milliarden Euro Das Erzbistum Köln ist eine der reichsten Diözesen Deutschlands - und das Vermögen wächst weiter. 2015 hat das Bistum 52 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftet, jetzt sollen die Ausgaben für Bildung und Soziales steigen. ..." [SPON 06.10.16]
Geldgier Kirchen: "Finanzspekulation Fest im Glauben an hohe Renditen Die Papiere versprachen hohe Renditen - und blendeten offenbar den Finanzchef des evangelischen Stadtdekanats. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn. Denn offenbar war das Geld nicht in sichere Unternehmen, sondern in hochriskante Anleihen investiert worden. ..." [SZ 1.2.14]
Nach Limburg.
Anmerkungen zum unermeßlichen Reichtum der Kirchen in Deutschland
und der notwendigen Ablösung der »Staatsleistungen«
Im Artikel wird die Geschichte der Kirchensteuer und Kirchenfinanzen
sehr informativ und gründlich dargelegt. U.a. wird deutlich, dass
die Trennung von Staat und Kirche in vielfältiger Hinsicht verfassungswidrig
nicht vollzogen ist. [Junge Welt 15.11.13]
Schwaetzer: Transparenz
bei Finanzen
"Irmgard Schwaetzer drängt auf größtmögliche Transparenz
bei den Kirchenfinanzen. Auch Menschen, die nicht täglich mit dem
Thema zu tun hätten, müssten nachvollziehen können, wozu
die Kirche das Geld einsetze, sagte die neu gewählte Präses der
Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch im Deutschlandfunk.
..." [katholisch 13.11.13]
EKD-Synode
befeuert Debatte über Kirchenfinanzen.
"Weil der Kirche hohe Pensionslasten drohen, wäre ihr eine hohe
Ablösezahlung zur Beendigung der Staatsleistungen willkommen. Auch
SPD-Fraktionschef Steinmeier will weg vom Staatsgeld für die Kirchen
..." [Welt 12.11.13]
Die geheimen
Kassen der Katholischen Kirche
"Reich, reicher, am reichsten: Die 27 katholischen Bistümer der
Republik verfügen über ein Milliarden schweres Vermögen.
Doch offenbar sind Immobilien, Stiftungen, Erbschaften, Wertpapiere im
Vermögenshaushalt des Domkapitels und des Bischöflichen Stuhls
kaum kontrollierbar. Wie hoch die tatsächlichen Besitztümer wirklich
in den Schattenhaushalten sind, das wissen nur Eingeweihte und die Bischöfe
selbst. In einer Umfrage an alle 27 Bistümer erhielt Kontraste nur
unzureichende Antworten, knapp die Hälfte wollte oder konnte ihre
Vermögensverhältnisse nicht offenlegen. ..." [Kontraste
24.10.13]
Kirchenfinanzen
Wie reich Deutschlands Kirchen wirklich sind
Protestanten und Katholiken leben nicht nur von der Kirchensteuer.
Der größte Teil ihres Geldes kommt direkt vom Staat. Der Limburger
Fall hat die intransparente Finanzlage der Kirchen ins Licht der Öffentlichkeit
gerückt. (FAZ 20.10.13)
"Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehälter? Es ist ein auf den ersten Blick unauffälliger Satz, der Artikel 140 des Grundgesetzes: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.” Doch er birgt Sprengstoff – gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Denn diese Bestimmungen der alten deutschen Verfassung schützen nicht nur die Religionsfreiheit und die Sonntagsruhe und schreiben fest, dass es keine Staatskirche gibt, sie sichern den Kirchen auch erhebliche finanzielle staatliche Leistungen. In Artikel 138 der Weimarer Verfassung heißt es: “Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.” ..." [HB 11.12.13]
Kirchenfinanzen:
Der Staat zahlt Pension – selbst für den alten Papst
"Der Freistaat zahlt für die Altersversorgung der Kirchenfürsten
– selbst der alte Papst Benedikt hat Ansprüche. Er war ja mal Professor
– von Bischofs Gnaden.
Die Summe ist riesig: Angeblich sind es im Jahr
mehr als 400 Millionen Euro, die vom Staat und damit vom Steuerzahler,
egal, ob Mitglied oder nicht, an die Kirchen überwiesen werden. Auch
Pensionszahlungen sind beinhaltet. ..." (Wochenblatt für alle,
23.10.13)
"Kassieren bei Konfessionslosen
Eine Beweislastumkehr ermöglicht es den Kirchen, von längst
Ausgetretenen straflos Geld zu fordern
Weil immer mehr Menschen aus den beiden großen
Kirchen austreten, haben diese nicht mehr so viele Mittel zur Verfügung,
wie sie das in der Vergangenheit gewohnt waren. Deshalb begehren einigen
von ihnen ihrer Nächsten Hab und Gut. Allerdings bleibt es nicht immer
beim Begehren. Häufig fordern Kirchen nämlich Geld von Personen,
die von den Finanzämtern als konfessionslos geführt werden. Weil
sie dies auch dann straflos machen können, wenn das Opfer tatsächlich
konfessionslos ist, besteht ein starker Anreiz dazu, möglichst viele
Atheisten, Agnostiker und Andere anzuschreiben und darauf zu spekulieren,
dass sie Jahrzehnte nach ihrem Austritt keine Bescheinigung mehr darüber
haben. Dann müssen sie nämlich einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts
nach nicht nur neu austreten, sondern auch Kirchensteuer für die letzten
fünf Jahre nachzahlen (Az. OVG 9 B 25.05).
Möglich wird dieser Missstand nicht nur durch
die Umkehrung der Beweislast, sondern auch dadurch, dass Ämter die
Unterlagen über einen Austritt teilweise nur 10 Jahre lang aufheben.
Besonders problematisch sind Fälle von Personen, die zu DDR-Zeiten
aus der Kirche austraten und gar keine Bescheinigung darüber erhielten.
Alleine in Berlin soll es nach Erkenntnissen der FAZ mehr als 4.000 solcher
Streitfälle im Jahr geben. Obwohl der Schwerpunkt dem Anwalt Karsten
Sommer nach bei ursprünglich evangelisch Getauften liegt, gibt es
auch Fälle aus Bayern, bei denen ehemals katholische Konfessionslose
Opfer dieser Masche wurden. Hier registrierte die Kirche zwar erst den
Austritt, behielt aber Jahre danach ohne Ankündigung und trotz anderslautender
Eintragung auf der Lohnsteuerkarte plötzlich wieder Kirchensteuer
ein. Selbst Geschädigte, die ihre Kirchenaustrittsurkunde aufbewahrt
hatten, erhielten in diesen Fällen ihr Geld erst nach Androhung von
Zivilklagen zurück." [heise 29.12.10]
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