Gelingt es dem globalen US-Microsoft-Kartell das deutsche und europäische Patentrecht zu stürzen?
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Nur die allerdümmsten Kälber, wählen
ihre Metzger selber
(68iger Spruch)
Obgleich es kaum vorstellbar erscheint, ist es doch
wahr. Das globale US-Microsoft
Kartell, bereits mehrere hundert Milliarden Euro dick und fett, hat
noch nicht genug und will sich ganz Europa mit Hilfe eines neuen Patentrechts
wirtschaftlich und finanziell unterjochen.
Obwohl man es kaum glauben kann, ist es doch wahr:
Es wurde eine Gesetzesinitiative in das europäische Parlament eingebracht,
das die deutsche und europäische Gemeinschaft und Technik patentrechtlich
versklaven möchte.
Was hier teilweise an Patentschutz für simpelste
und trivialiste Ideen beansprucht wird, geht wirklich auf keine Kuhhaut,
nicht einmal auf eine texanische.
Es ist zwar unbegreiflich, wie es möglich war,
daß sich genügend Agenten im Europaparlament fanden, diesen
wirtschaftlichen Terrorakt im Rechtsgewandt Patentrecht überhaupt
ein Antragsforum zu verschaffen, doch offenbar ist es gelungen. Wo Geld
ist, findet sich gewöhnlich auch ein Weg. So soll sich nun Europa
selbst entmündigen, enteignen und an das globale US-Microsoft-Kartell
ausliefern und zur technologischen Lizenz- und Zahlmeisterkolonie
des großen globalen Kraken werden.
Naturgesetze, erkennende Wissenschaft und unmittelbar
daraus resultierende sind nicht patentgeschützt und dürfen auch
nicht patentgeschützt sein, weil sie für alle Menschen gleichermaßen
da sind und niemand darf einen Monopolanspruch auf sie erheben. Im deutschen
Patentrecht steht daher vollkommen zu Recht:
§1. Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. |
Doch auch die Anwendung allgemeiner Denkgesetze,
Methoden, Regeln, Sprachen und ihre algorithmische Anwendung ist aus guten
Gründen grundsätzlich nicht patentfähig:_
§2 schließt 1. Wissenschaft, 2. Kunst, 3. Pläne, Regeln, Programme für Datenverarbeitungsanlagen, Spiele und 4. Wiedergabe von Informationen aus. |
Art 52. Patentfähige Erfindungen. (1) Europäische Patente
werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einr erfinderischen
Tätigkeit beruhen und gewerblich anendbar sind.
b) ästhetische Formschöpfungen; c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; d) die Wiedergabe von Informationen. (4) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnoseverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, gelten nicht als gewerblich anwendbare Erfindungen im Sinn des Absatzes 1. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren." Zitiert nach Beck Texte im dtv, Stand 1. Mai 1995. |
Geschichte
des Kampfes des globalen US-Microsoft-Kartells gegen das deutsche und europäische
Patentrecht
COMPUTERWOCHE
Nr. 27 vom 05.07.1991:
Das Software-Urheberrecht ist ein Sieg für Europa. "Die Zeit der
Schutzlosigkeit ist für Europas Software-Entwickler zu Ende. Mit der
Verabschiedung einer EG-Richtlinie, die alle Staaten der Europäischen
Gemeinschaft verpflichtet, Software urheberrechtlich zu schützen,
genießen Programme künftig einen ähnlichen Status wie Romane
oder Adreßbücher. Vor allem die unselige Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs, die nur weit überdurchschnittliche Programme für
schutzwürdig erklärte, gehört endlich der Vergangenheit
an. Ob damit auch Rechtssicherheit einkehren wird, muß sich indes
erst noch zeigen. Denn noch bleibt viel Raum für Interpretationen.
CW-Redakteur Gerhard Schmid sprach mit Professor Michael Lehmann vom
Münchener Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales
Patent, Urheber und Wettbewerbsrecht. CW: Herr Lehmann, die Europäische
Gemeinschaft hat sich zu einem einheitlichen Urheberrecht für Software
durchgerungen."
Aus der FTD vom
6.7.2000
EU-Kommission entscheidet sich gegen Software-Patente.Von Boris Gröndahl,
Hamburg, Email groendahl.boris@ftd.de. Die Europäische Kommission
wird sich in ihrer für diesen Sommer erwarteten Direktive zu Patenten
für Software gegen eine Ausweitung des Patentrechts aussprechen. Danach
werden in Europa reine Computerprogramme weiterhin nicht patentierbar sein.
Aus der FTD vom
27.12.2000. Das Patentrecht braucht Ausnahmen für freie
Software. Von Nicola de Paoli, Berlin
In der Europäischen Union wird es auch in Zukunft keine weit reichenden
Patentierungsmöglichkeiten für Software geben. Eine Studie
der TU Berlin hält das gegenwärtige System für überholt.