Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=28.05.2000
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 05.02.20
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052
Erlangen
E-Mail: sekretariat@sgipt.org
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* Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Antrag
auf ein Software-Normen-Gesetz
an
den Petitionsausschuß1)
des Deutschen Bundestages
Den folgenden Text können Sie über Kopieren / Einfügen (Cut / Paste) in das (E-Mail Adresse Petitionsausschuss). Besser ist es jedoch, Sie schreiben an den Ausschuss, weil Ihre persönliche Unterschrift und Adresse für die Gültigkeit Ihrer Petition wichtig ist. > Information zu den Aufgaben des Petitionsausschusses.
I
Installationsnormen
§ 1 (1)
Wer Software produziert, wird verpflichtet beim Installieren dieser Software,
die AnwenderIn davon zu unterrichten, in welchen Systemdateien welche Eingriffe
mit welchen möglichen Folgen vorgenommen werden.
§ 1 (2)
Der Installationsprozeß und insbesondere die Eintragungen in Systemdateien
sind in einem Installationsprotokoll festzuhalten.
§ 1 (3)
Es darf nur Software vertrieben werden, die über ein vollständiges
De-Installationsprogramm verfügt.
§ 1 (4)
HerstellerInnen haften für Funktionsschäden auf Computersystemen
durch unsachgemäße Information und Installation in unbegrenzter
Höhe.
§ 1 (5)
Zur Prüfung der Software werden Prüfstellen eingerichtet, die
bei Rechtsstreitigkeiten auch als Schlichtungs- und GutachterInnenstellen
dienen können (analog TÜV).
II
Bezeichnungsnormen für Formate
§ 2 (1)
Trägt ein Format-System eine Bezeichnung, so darf ein anderes System,
das sich von ihm unterscheidet, nicht den gleichen Namen tragen.
§ 2 (2)
Wenigstens ist ein Namenszusatz erforderlich, der durch seine Bezeichnung
deutlich macht, daß es sich nicht um das den gleichen Inhalt fassende
Format-Produkt handelt.
§ 2 (3)
Zur technischen Realisation ist ein Namensregister für Softwareprodukte
einzuführen.
§ 2 (4)
Software muß die Formate, die sie verarbeiten kann, angeben.
III
Sicherheit im Internet
§ 3 Betriebssysteme,
die Spionage und Sabotage im Internet erleichtern bzw. sogar foerdern
ist die Marktzulassung zu verweigern bzw. mit entsprechendem Schadensersatz
zu entziehen.
IV
Markt und Wettbewerb
§ 4
(1) Martktbeherrschende Stellungen und Ausbeutung von KundInnen und AnwenderInnen
sind durch entsprechende Auflagen zu verhindern oder auszugleichen.
§ 4 (2)
Aggressive Okkupation von Speicherplatz und unerwuenschtes Aufdrängen
von Softwarebegleitprodukten ist grundsaetzlich verboten.
Begründung:
Der Mensch
ist nicht auf die Welt gekommen, um von der EDV-Industrie unangemessen
lange und auch noch zu seinem eigenen Schaden beschäftigt zu werden.
Es entsteht großer wirtschaftlicher und Freizeitschaden (und damit
Verlust an Lebensqualität) durch unsachgemäße Installation
von Software, der nicht kontrolliert und ausgeglichen werden kann. Eine
völlige Unsitte ist es jedoch, Software anzubieten und Installationseinträge
vornehmen zu lassen, die bei Nichtweiterverwendung das System nicht ordnungsgemäß
durch De-Installation entsorgt. Das ist bei der üblichen und ansonsten
sehr begrüßenswerten Probe-Anwendung besonders nötig.
Der Mensch
ist auch nicht auf die Welt gekommen, um zig-Konvertierungsprogramme
zu erwerben und nach der Versuch- und Irrtums-Methode unkalkulierbar lange
auszuprobieren. Eine andere extreme geld- wie zeitfressende Unsitte ist
es nämlich, zig-verschiedene Formate unter dem gleichen und damit
irreführenden Namen auf den Markt zu bringen.
Völlig
unerträglich sind Betriebs- und Softwaresysteme, die Spionage
und Sabotage erleichtern oder gar fördern wie auch marktbeherrschende
Stellungen, die zur Ausbeutung von Kunden und AnwenderInnen missbraucht
werden können. Hierzu gehoert auch die aggressive Okkupation von Speicherplatz
und unerwuenschtes Aufdrängen von Softwarebegleitprodukten wie es
zum Beispiel die Firma Microsoft mit ihrem Produkt "Internet-Explorer"
macht(e) und damit ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzt, wogegen nun
erfreulicherweise das US-amerikanische Justizministerium rechtlich vorgeht.
Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site:www.sgipt.org
z.B. Organisation IP-GIPT site:www.sgipt.org. * |
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