Tragischer Arbeitsunfall unter
den Tisch gekehrt1)
Nunmehr 10 Jahre im Wachkoma
Rednerbeitrag von Rainer Ruis für die Kundgebung
des Vereins
für Justizopfer e.V. am 7. Mai 2015 am Münchener
Marienplatz
(schriftlicher Entwurf vom 6.5.2015)
von Rainer Ruis, Nürnberg
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Akt 1 Vorbemerkungen zu einem Bauunfall, der sich bereits 2005 in Berlin ereignete, bis heute nicht abgeschlossen ist und in einer einmaligen Form aufzeigt, was bei der Justiz alles möglich ist. Akt 2 Unfall und Unfallfeststellungen. Akt 3 fehlende Anfangsermittlungen. Akt 4 Strafanzeige gegen Unbekannt. Akt 5 Strafanzeige gegen die Unfallverursacher. Akt 6 Rechtsbeschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft. Akt 7 mündliche Hauptverhandlung. Akt 8 Rechtsbeschwerden nach der Hauptverhandlung. Akt 9 Strafverfahren wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung. Akt 10 Zivilverfahren. Akt 11 Berufsgenossenschaften. Akt 12 Aufsichtsbehörden. Akt 13 Schlussbemerkungen. Kontaktdaten Rainer Ruis. |
Der Beitrag handelt von einem schweren Arbeitsunfall in der Behördenbaustelle, der von der Justiz und den Aufsichtsbehörden in einer außergewöhnlichen Weise "unter den Tisch gekehrt" wurde.
Mit meiner Rede will ich dazu beitragen, dass es zukünftige Opfer leichter haben werden und dass die Politik erkennt, was hinter den Kulissen abgeht.
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Ich berichte von einem vermeidbaren Arbeitsunfall in einer Behördenbaustelle. In der Baustelle gab es keine einzige der vielen vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Meine Tochter, eine junge nachgeordnete Bauingenieurin, stürzte durch eine ungesicherte Bodenöffnung, überlebte nur knapp und befindet sich seit dem Unfall im Wachkoma.
Wie dieser Unfall bearbeitet wurde ist ein Drama, das in mehreren Akten vorgetragen wird. Achten sie auf die Steigerung von Akt zu Akt. Alles wird hier in einer noch nie dagewesenen und einmaligen Art getoppt. Der Fall spielt zwar in Berlin, wäre aber auch in jeder anderen Stadt denkbar.
Die Bühne ist die Max-Taut-Schule in Berlin Lichtenberg ein architektonisches
Highlight aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts Gegen Kriegsende
teilzerstört während der DDR-Zeit dem weiteren Verfall preisgegeben
nach der Wiedervereinigung sollte die Kriegsruine wieder aufgebaut werden.
Während man Sachwerte wieder herstellen wollte, riskierte man wegen
fehlender Sicherungsmaßnahmen leichtfertig Menschenleben.
Akt 1
Vorbemerkungen zu einem Bauunfall, der sich bereits 2005 in Berlin
ereignete, bis heute nicht abgeschlossen ist und in einer einmaligen Form
aufzeigt, was bei der Justiz alles möglich ist
Mein Bericht über einen Justizskandal handelt von einer Behördenbaustelle des Landes Berlin. - Die Bauleitung und Bauaufsicht hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, als gleichzeitig oberste Baubehörde. Obwohl es aufgrund eines Behördenversagens zu einem folgenschweren Unfall kam, weigerte man sich gegen die Sicherheitsverantwortlichen vorzugehen.
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Die Rechtslage war hier vom Anfang an völlig klar. Für die Baustellensicherheitsgaranten gab es entsprechende Vorgaben.
In diesen grundsätzlich leicht erkennbaren Fällen werden immer Schräubchen gedreht. Es wird etwas hinzugefügt oder weggelassen, handwerkliche Fehler werden erkannt und nicht korrigiert, Zuständigkeiten werden bestritten und Widersprüche werden absichtlich nicht geklärt. Auf einen bestimmten Verfahrensausgang wird vom Anfang an hingearbeitet.
Unbestritten arbeitet die deutsche Justiz grundsätzlich sauber und gesetzeskonform. Es gibt aber einen kleinen Prozentsatz, wo die Justiz vorsätzlich versagt. Von so einem Extremfallberichte ich nun. Die Besonderheit bei diesem Ausnahmefall ist, die absolute Beweisbarkeit meiner vielen Vorwürfe. Alles was ich hier vortrage ist Bestandteil der Strafakte und nachlesbar. - Ich bin nach meinem Vortrag gerne bereit auf weitere Fragen einzugehen. - Mein Ziel ist es hier Druck zu machen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Mein zusätzliches Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass der für den Justizskandal zuständige Staatsanwalt zur Verantwortung gezogen wird. Nur so wird erreicht, dass die Justiz vorsichtiger wird und solche Fälle weniger werden.
Der von mir vorgetragene Fall liest sich wie ein Fall, wo ein Rechtsprofessor eine Klausurarbeit erstellt und in einem einzigen Rechtsfall alles reinpackt was das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung hergibt und sich die Studenten beschweren, dass so ein Fall völlig realitätsfremd und absolut undenkbar ist.
Bei meinem Fall handelt es sich um jahrelange Baumaßnahmen in einem Berliner Ruinengrundstück ohne jegliches Sicherheitskonzept.
Auf die vielfältigen Gefahren und auf den lebensgefährlichen Aufenthalt innerhalb der Baustelle wurden die vielen Verantwortlichen vor dem Unfall wiederholt schriftlich hingewiesen, trotzdem gab es keine einzige der vielen vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Gemäß den einschlägigen Bausicherheitsvorschriften durfte vor einer Entschärfung und Beseitigung der vielfältigen bekannten Gefahren das Betreten der Baustelle nicht zugelassen werden.
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Trotzdem gab es ständige Baumaßnahmen und Bauuntersuchungen, obwohl folgende zwingend vorgeschriebenen Voraussetzungen fehlten:
keine Gefährdungsbeurteilung
keinen SIGEPLAN
kein durchgängiges Sicherheitskonzept
keine Baubegehungen
keine Baubeginnanzeige (Schwarzbau)
keinerlei vorgeschriebene Absturzsicherungen
also keine einzige Sicherheitsmaßnahme,
ein sicherheitstechnischer Super-Gau
So waren zur Unfallzeit :
Mehrere ca. 25 qm große Bodenöffnungen an einem Flachdach trotz mehrfacher schriftlicher Anordnung nicht gegen Absturz gesichert. - Es fehlten also in einem Arbeitsbereich Geländer.
Zusätzlich erhielten Gerüstbauer unmittelbar vor dem Unfall den Auftrag die spätere Absturzstelle zu sichern. Sie missachteten die Anweisung, wurden aber nie zur Verantwortung gezogen.
Am Unfalltag betrat die Verunglückte, eine nachgeordnete junge Bauingenieurin, wie schon viele Male zuvor, das ungesicherte Flachdach. Nachweislich der Aktenlage hielt sie einen Foto, Schreibgerät und Bauunterlagen in Händen. Die fehlende Absicherung war allen bekannt, auch ihrer Vorgesetzten, mit der sie wenige Tage zuvor exakt an dieser Stelle arbeitete. - Die Unfallvorschriften sagen hier ganz klar aus, dass die Sicherheitsgaranten das Betreten einer Baustelle erst zulassen durften, als alle Gefahren beseitigt waren. Fehlen solche Sicherheitsbeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen und kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden liegen hier eindeutige Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem Arbeitsschutzgesetz vor.
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Akt 2
Unfall und Unfallfeststellungen
Am 15. August 2005, also vor knapp 10 Jahren, kam es zum verhängnisvollen Sturz durch eine ungesicherte größere Flachdachöffnung.
Da sich der Unfall an einem Montagnachmitttag ereignete, waren die Polizei und das Gewerbeaufsichtsamt in kürzester Zeit am unveränderten Unfallort. Wie üblich wurden noch am Unfalltag entsprechende Untersuchungen durchgeführt.
Vier Tage nach dem Unfall gelang es mir, trotz Widerstand der Verantwortlichen, eine Baustellenbesichtigung durchzuführen. Ich habe eine Ausbildung als Fachbauleiter mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und kann entsprechende Beurteilungen vornehmen. Der Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes bestätigte mir, was ich auch selbst feststellen konnte, dass tatsächlich alle Sicherheitsmaßnahmen fehlten oder fehlerhaft waren.
Im Unfallbericht der Fachbehörde wurde zusätzlich vermerkt, dass zur Unfallzeit, durch das unsachgemäße Zwischenlagern von tonnenschweren Gerüstteilen, konkrete Einsturzgefahr aufgrund der bekannt maroden Gebäudestatik bestand. Dieser zusätzliche Verstoß stellte eine weitere strafbare Baugefährdung nach dem StGB dar.
Der Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes, der die Baustelle sofort
und für längere Zeit sperrte, dokumentierte eine Vielzahl von
massiven Sicherheitsverstößen, insbesondere die unfallursächliche
fehlende Absicherung der Absturzstelle.
Akt 3
fehlende Anfangsermittlungen
Bereits unmittelbar nach dem Unfall versuchte ich den zuständigen Ermittler der Kripo ausfindig zu machen. Unabhängig voneinander wurde mir von mehreren Beamten mitgeteilt, dass es hier vermutlich keinerlei Ermittlungen gibt und es angeblich Absprachen mit der Staatsanwaltschaft gibt, wonach der polizeiliche Ermittlungsdienst solche Vorgänge "polizeilich" einstellen kann.
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Es kam wie vorausgesagt, obwohl noch konkret mit dem Ableben der Verunglückten zu rechnen war, wurde der Vorgang "polizeilich" eingestellt und Beweismittel herausgegeben. Nachweislich der Aktenlage gab es zunächst keinerlei strafrechtliche Ermittlungen und keinen Bericht an die Staatsanwaltschaft.
Alle Beschwerden über die unzulässige Verfahrenseinstellung
durch die Polizei wurde von der Polizeiführung und der Staatsanwaltschaft
wiederholt bis heute abgeblockt.
Akt 4
Strafanzeige gegen Unbekannt
Inzwischen wurde ich, der Vater der verunglückten Bauingenieurin, vom Berliner Amtsgericht als Betreuer eingesetzt und gleichzeitig verpflichtet, die Interessen der Verunglückten durchzusetzen.
Nachdem die Berliner Polizei hier fehlerhaft den Vorgang nicht bearbeitete, musste ich, wie in solchen Fällen üblich, eine Anzeige gegen Unbekannt beantragen.
Diese Strafanzeige wurde vom zuständigen Staatsanwalt sofort eingestellt.
Er begründete, dass er nicht weiß, gegen wem er hier ermitteln
soll und dass der Vorgang von der Polizei zu recht nicht bearbeitet wurde.
Akt 5
Strafanzeige gegen die Unfallverursacher
Nachdem meine Strafanzeige gegen Unbekannt eingestellt wurde, legte
ich eine neue Strafanzeige gegen die aus meiner Sicht Hauptverantwortlichen
vor:
Die von mir Angezeigten wurden seltsamerweise nicht als Straftäter,
sondern als Zeugen vernommen und konnten quasi in eigener Sache die Richtigkeit
ihres Handelns oder Unterlassens bestätigen. Der Bauherr ein Referatsleiter
der Baubehörde und aus meiner Sicht Hauptverantwortlicher, machte
weder als Zeuge noch als Beschuldigter Angaben.
Damit war für ihn der Vorgang endgültig erledigt. Gegen ihn
gab es nie einen Vorhalt.
Auch gegen alle anderen Baustellenverantwortlichen wurde das Verfahren wiederholt eingestellt. Der vielfach vorgebrachte Antrag auf die Einsetzung eines Gutachters wurde abgelehnt. Man begründete ohne jeglichen Anfangsverdacht Eigenverschulden der Verunglückten.
Dieses angebliche Eigenverschulden sollte dazu führen, dass gegen die Baustellenverantwortlichen nicht ermittelt werden musste. Zeugenaussagen die der Verunglückten größte Vorsicht und Umsicht bestätigten, wurden ignoriert.
Völlig sachfremd behauptete der ermittlungsführende Staatsanwalt, dass bei Baubeginn noch nicht alle Sicherheitsmaßnahmen greifen mussten. Gleichzeitig weigerte er sich eine Feststellung zu treffen, dass Baubeginn lange vor dem Unfall war.
Da die Aussagen des Unfallermittlers des Gewerbeaufsichtsamt im krassen Widerspruch zu den Beurteilungen der Staatsanwaltschaft standen, setzte eine polizeiliche Vernehmung des Sachbearbeiters der Fachbehörde durch.
Bei dieser polizeilichen Vernehmung ruderte der Unfallermittler der Fachbehörde zurück und behauptete, entgegen aller Vorgaben und entgegen seiner eignen Berichte, es gäbe keine Erkenntnisse, dass Garanten oder Dritte den Unfall verursacht haben. Aufgrund dieser absichtlichen Falschaussage gab es weitere Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft und man begründete erneut Eigenverschulden der Verunglückten als Unfallursache.
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Nach Rechtsbeschwerden bestätigte die oberste Aufsichtsbehörde,
dass alle unmittelbar nach dem Unfall gemachten Angaben des Sachbearbeiters
des Gewerbeaufsichtsamtes zutreffend waren. Ausdrücklich wurden fehlende
Absicherungen, fehlende Sicherheitsbeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen
als Unfallursache genannt und exakt die
Verantwortlichkeiten angesprochen. - Auf die Falschaussage des nachgeordneten
Unfallermittlers bei der polizeilichen Vernehmung ging man bewusst nicht
ein.
Obwohl ich den Ermittler des Gewerbeaufsichtsamtes aufgrund seiner nachgewiesenen
Falschaussage wegen Strafvereitelung im Amt anzeigte, wurden dieses Verfahren,
wie auch das Gesamtverfahren, sofort und endgültig eingestellt. -
Auf die Richtigstellungen der obersten Fachbehörde ging man trotz
meiner Rechtsbeschwerden nicht ein.
Akt 6
Rechtsbeschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft
Nachdem das Strafverfahren, ohne Aufnahme von entsprechenden vorgeschriebenen Ermittlungen, zunächst endgültig eingestellt wurde, legte ich Rechtsbeschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft ein. Nach zahlreichen Anläufen erreichte ich, dass meine Rechtsbeschwerden Erfolg hatten. Man erkannte, dass es ohne entsprechende Ermittlungen und ohne Auswertung der Sicherheitsunterlagen keine Verfahrenseinstellung geben durfte und wies den Ermittlungsführer an dies nachzuholen. - Der bereits wiederholt eingestellte Vorgang ging wieder an die Staatsanwaltschaft zurück.
Der Ermittlungsführer, ein Staatsanwalt Heitmann, ignorierte diese Vorgaben der vorgesetzten Dienststelle, nahm keine weiteren Ermittlungen vor und setzte auch keinen vielfach beantragten Fachgutachter ein. Er behauptete, dass die Hauptverantwortlichen, der Bauherr und der Arbeitgeber, ihre gesetzlichen Vorgaben erfüllt haben und stellte das Verfahren gegen die Haupttäter noch vor einer unmittelbar bevorstehenden mündlichen Hauptverhandlung, die ich durchsetzen konnte, widerrechtlich und endgültig ein.
Dreh- und Angelpunkt nach einem Bauunfall ist die Auswertung von vorgeschriebenen Sicherheits- und Gefährdungsbeurteilungen. Maßgeblich geht es hier insbesondere um einen Sicherheitsplan der Bauleitung und um eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Zum Unfallzeitpunkt gab es diese zwingend vorgeschriebenen Unterlagen nicht.
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Die absolute Besonderheit ist hier, dass die Baustellenverantwortlichen das Nichterstellen der vorgeschriebenen Unterlagen einräumten, der Staatsanwalt aber behauptete, es gäbe diese Unterlagen, die aber erst nach dem Unfall gefertigt wurden. - Alle entsprechenden Beschwerden auf Beweiserhebung und Beweisüberprüfung wurden widerrechtlich abgeblockt. Es wurde also nachweislich und nach Aktenlage überprüfbar, in mehreren Fällen mit verfälschten Beweisunterlagen gearbeitet.
Es gab außerdem einen konkreten Zeugenhinweis auf eine weitere versuchte Beweismittelverfälschung. Der von mir beschuldigte Bauleiter wollte erreichen, dass ein vorliegender Unfallbericht geändert und somit verfälscht wird. Er wollte erreichen, dass in dem Unfallbericht vermerkt wird, dass er Zugang zum Absturzbereich zum Unfallzeitpunkt gesperrt war, was aber nicht zutraf. Auch diesem aktenkundigen Hinweis eines hochrangigen Abteilungsleiters einer Berliner Schulbehörde, wurde trotz Rechtsbeschwerden nicht nachgegangen. - Auf diese angebliche aber nicht vorhandene Sperrung der Baustelle wurden sowohl im Strafverfahren, auch im späteren Zivilverfahren, widderrechtliche Verfahrenseinstellungen gestützt. Gegendarstellungen wurden ignoriert. Bis heute wird behauptet die Bauingenieurin hätte einen gesperrten Bereich betreten.
Die Verfahren gegen die Haupttäter, den Bauherrn und den Arbeitgeber,
wurde trotz Rechtsbeschwerden abgetrennt und vor der anstehenden mündlichen
Hauptverhandlung abschließend eingestellt. In der Hauptverhandlung
ging es nur noch um den Sicherheitskoordinator und den Bauleiter.
Akt 7
mündliche Hauptverhandlung
Obwohl ich als Nebenkläger diese Hauptverhandlung beantragt hatte und wiederholt darauf hingewiesen habe, dass ich in dieser Hauptverhandlung die vielen Widersprüche klären will, wurde weder ich noch mein Rechtsanwalt zur mündlichen Hauptverhandlung geladen. Eine sogenannte Anschlusserklärung wurde ignoriert.
Zur Hauptverhandlung wurden nur die Polizeibeamten geladen, die den Vorgang ohne jegliche Ermittlungen nach dem Unfall "polizeilich" einstellten und nachweislich der Aktenlage
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keinerlei Hintergrundwissen über Baustraftaten hatten. - Trotz meiner Rechtsbeschwerden wurden für Ermittlungen und Vernehmungen nur Beamte eingesetzt, die noch nie einen Bauunfall bearbeiteten oder entsprechende Vorkenntnisse hatten.
Der Unfallermittler des Gewerbeaufsichtsamtes und somit wichtigster Zeuge wurde absichtlich nicht zur Hauptverhandlung geladen.
Neben der Polizei waren in der mündlichen Verhandlung nur die Anwälte der zwei Restangeklagten (SIKO und Bauleiter) und die zum Unfallzeitpunkt ebenfalls arbeitenden Gerüstbauer anwesend. Obwohl diese vor dem Unfall den Auftrag hatten die spätere Absturzstelle zu sichern, diese verbindliche Anordnung aber ignorierten und es deshalb zum vermeidbaren Unfall kam, wurden diese unverständlicherweise als Zeugen gehört.
Auch der ermittlungsführende Staatsanwalt fehlte und ließ sich vertreten.
Ohne die vielen Rechtsverletzungen vorzutragen oder auf diese einzugehen, stimmte die Staatsanwaltschaft einer sofortigen Verfahrenseinstellung im "gegenseitigen Einvernehmen" zu. Wie bereits erwähnt, ohne jegliche Anhörung oder Einschaltung der Nebenklägerseite und ohne Anhörung neutraler Fachleute.
Es gab keinerlei Auflagen und Sanktionen. Es wurde nie die Frage geklärt,
warum die Baustelle zum Unfallzeitpunkt nicht gesichert war.
Akt 8
Rechtsbeschwerden nach der Hauptverhandlung
Nach der Hauptverhandlung legte ich sofort Rechtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein und beschwerte mich insbesondere deshalb, weil ich trotz Anschlusserklärung nicht geladen wurde. - Man gab mir im Punkt der Ladung Recht und beanstandete die Staatsanwaltschaft.
Man war aber nicht bereit das Verfahren zu wiederholen oder zu korrigieren. Insbesondere war man bis heute nicht bereit ein Feststellung zu treffen, ob tatsächlich mit verfälschten Beweismitteln gearbeitet wurde oder nicht.
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Alle Rechtsmittel, wie Klageerzwingungsverfahren und Anträge auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens, wurden ebenfalls wiederholt abgeblockt.
Ein Ltd. Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft, ein Herr Eger, ging bei der Beantwortung meiner Rechtsbeschwerden sogar so weit zu behaupten, dass es sich bei der Unfallstelle um keine Baustelle gehandelt habe und begründete Verfahrenseinstellungen mit Ermessensspielräumen des beanstandeten Staatsanwaltes. Weiter führte er an, dass es vertretbar war auf die Auswertung der Sicherheitsunterlagen und auf die Einsetzung eines Gutachters zu verzichten, da man Eigenverschulden unterstellen konnte.
Weiter versuchte man zu begründen, dass es aufgrund dieses angeblichen
Eigenverschuldens auch unerheblich war, ob Beweismittel verfälscht
wurden oder nicht. Man brachte zum Ausdruck, wo keine Straftat ist, kann
es auch keine
Beweismittelverfälschung geben.
Nachdem alle Bemühungen auf Rechtsklärung abgeblockt wurden
und man nicht bereit war nachgewiesene Fehler zu korrigieren, erstattete
ich gegen den Ermittlungsführer, einem Staatsanwalt Heitmann aus Berlin,
Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt
Akt 9
Strafverfahren wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung
Die Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den ermittlungsführenden Staatsanwalt wurde, wie erwartet, sofort ohne jegliche Ermittlungen eingestellt.
Es ging mir bei meiner Strafanzeige insbesondere um die Haupttäter
(Bauherr und Arbeitgeber), deren Verfahren bereits vor der Hauptverhandlung
widerrechtlich und ohne
jede Rechtsklärung endgültig eingestellt wurde.
Gegen den weiteren Staatsanwalt, der das Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt gegen den Erstermittler, Staatsanwalt Heitmann, ebenfalls sofort ohne jede Rechtsklärung einstellte, erstattete ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. Auch diese Strafanzeige wurde ohne jegliche Rechtsprüfung eingestellt.
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Über Jahre machte ich mir tatsächlich die Arbeit jede widerrechtliche Einstellung neu zu begründen und gegen die "Verfahrenseinsteller" eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (Verbrechenstatbestand!) vorzulegen. In der Sache Bauunfall gibt es also tatsächlich über 600 Einzelaktenzeichen und über 600 rechtswidrige Verfahrenseinstellungen wegen Rechtsbeugung.
Weil natürlich die Zahl der "Verfahrenseinsteller" nicht mehr ausreichte, stellten sich die Staatsanwälte gegenseitig die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung ein. Man bestätigte sich also wechselseitig, dass jeweils der andere keine Prüfpflichten hatte und es keine Ansatzpunkte für Beweismittelverfälschungen gibt. - Beteiligt waren an den merkwürdigen Verfahren also über 60 Staatsanwälte in über 600 Strafverfahren mit über 600 Einzelaktenzeichen. - Ein einmaliger Vorgang und ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Hier führte sich die Justiz selbst vor und gab sich der Lächerlichkeit preis.
Bei ca. Strafanzeige 620 zog man dann einen Schlussstrich und war zunächst nicht mehr bereit auf weitere Strafanzeigen zu reagieren. Man unterstellte mir u.a. meine Angaben rechtsmissbräuchlich vorzubringen.
Daraufhin legte ich eine erneute Strafanzeige nicht in Berlin vor, sondern bei der bei der Generalbundesanwaltschaft vor und bat im Rahmen einer Petition die Frage zu klären, wer zuständig ist, wenn sich die zuständige Staatsanwaltschaft weigert eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.
Ohne auf meine Petition einzugehen, gab die Generalbundesanwaltschaft die vorgelegte Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin weiter. Dort gab es sofort eine erneute Verfahrenseinstellung.
Ich informierte daraufhin die Generalbundesanwaltschaft von dieser erneuten Einstellung und bat erneut im Rahmen einer Petitionsanfrage zu klären, wer in Fällen, wo eine Staatsanwaltschaft die Annahme einer Strafanzeige verweigert, zuständig sei. - Bis heute habe ich in dieser Petitionsanfrage, deren Beantwortung mir im Grundgesetz nach Art. 17 garantiert wird, keine Mitteilung.
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Wie bereits von mir erwartet, stützte man sich auch im Zivilverfahren
ausschließlich auf die rechtsfehlerhafte Strafakte und war auch in
diesem Verfahren nicht bereit einen Fachgutachter zuzulassen. - Trotz einer
eindeutigen und klaren Rechtlage und entsprechender anderslautende Gerichturteile
wurde mein Verfahren vom Berliner Kammergericht, als
oberste Instanz, abgewiesen.
Aus meiner Sicht erkannte das Kammergericht sehr wohl die Verantwortlichkeit der Garanten und Dritter. Man gab aber meiner Klage wahrscheinlich deshalb nicht statt, da man befürchtete, dass dann die Rechtsbeugungen in der Strafsache bewiesen sind.
Ich legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Meine
Beschwerde wurde abgewiesen und nicht geprüft. Man begründete
dies damit, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung für
die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
hat. - Der BGH erkannte hier nicht die katastrophalen
Auswirkungen für alle Arbeitnehmer. In Zukunft sind nicht mehr
die Sicherheitsgaranten, sondern der Arbeitnehmer selbst für die Sicherheit
am Arbeitsplatz verantwortlich.
Unmittelbar nach dem Unfall, wurde die zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft
über die Einzelheiten des Unfalls und über die massiven Rechtsverstöße
wiederholt informiert. Wie ich erst viel später erfahren konnte, wurde
auf meine Hinweise nicht reagiert. Es wurde, wie später offiziell
schriftlich eingeräumt werden musste, weder der vorgeschriebene Unfallbericht
des Arbeitgebers, noch der Bericht des Gewerbeaufsichtsamtes zur Kenntnis
genommen. Ferner wurde auch keine Baustellenbesichtigung, Präventionsmaßnahme
oder eine gesetzlich vorgeschriebene Unfallursachenuntersuchung durchgeführt.
Ohne jede Ermittlung und ohne jede Regressprüfung kannte die VBG den Unfall als Arbeitsunfall an und war bis heute nicht bereit gegen die Unfallverursacher vorzugehen. Das hat dazu geführt, dass nicht die Schadensverursacher, sondern die Solidargemeinschaft (- 13 -) und die Beitragszahler für die Folgen des vermeidbaren Unfall aufkommen müssen. Nachdem das Unfallopfer schwerstbehindert den Absturz überlebt hat, handelt es sich um einen Versorgungsschaden in zweistelliger Millionenhöhe. Trotzdem wurde bis heute die Regressfrage nicht einmal ansatzweise geprüft.
Ca. ein Jahr nach dem Unfall war wieder exakt der Bereich in der Baustelle
nicht gesichert, an dem es zum fast zum tödlichen Unfall kam. Die
zuständige BauBG wurde über das laufende Ermittlungsverfahren
informiert und ordnete eine erneute Baueinstellung an. Die Sachbearbeiterin
versprach einen entsprechenden Bericht bzw. eine Anzeige dem Staatsanwalt
im laufenden Verfahren vorzulegen. Wie ich erst später erfahren konnte,
gab es hier keinerlei Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften,
den Behörden und der Staatsanwaltschaft. - Die "Wiederholungstäter",
wie ich sie nenne, wurden auch wegen dieses erneuten massiven Verstoßes
wieder nicht zur Rechenschaft gezogen.
Die obersten Aufsichtsbehörden für die Berufsgenossenschaften, das Bundesversicherungsamt und das BMAS wurden wiederholt informiert haben aber bis jetzt alles abgeblockt. Man teilte mir mehrmals tatsächlich mit, auch wenn die Regressfrage nie geprüft wurde und auch wenn es nach dem Unfall keinerlei Präventionsmaßnahmen oder eine Unfallermittlung gab, ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden. Man begründete weiter, nachdem hier die Staatsanwaltschaft auch keine Ansatzpunkte fand, war es aus heutiger Sicht richtig, dass sich hier die Berufsgenossenschaften vom Anfang an nicht in die Unfallursachenermittlungen eingeschaltet haben.
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft eine Aufklärung des Vorgangs verweigerte und auch nicht gegen den ermittlungsführenden Staatsanwalt strafrechtlich vorgehen wollte, legte ich beim Berliner Generalstaatsanwalt Rother und dem Justizsenator Heilmann mehrmals direkte Rechtsbeschwerden vor. Insbesondere mahnte ich die fehlende Dienst- und Fachaufsicht an und wollte eine Rechtsklärung bezüglich der Beweismittelverfälschungen. Auch von den Dienstvorgesetzten wurden wiederholte Beschwerden abgeblockt. Man verhinderte vehement sowohl die Aufklärung des Bauunfalls, als auch die Aufklärung der über 600 Rechtsbeugungen.
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In dieser Sache wurde auch der Rechts- bzw. Petitionsausschuss des Landes Berlin informiert. Auch diese durchaus gute Institution verließ sich bei ihrer Überprüfung ausschließlich auf die Angaben der Staatsanwaltschaft und setzte keinen von mir vorgeschlagenen internen Gutachter ein. - Man verwies auf die angeblich nicht angreifbaren Gerichtsentscheidungen und vermied es auf die von mir vorgetragenen Rechtsbeugungen einzugehen. Dass es hier über einen sehr langen Zeitraum keine einzige Sicherheitsmaßnahme, Sicherheitsüberlegung oder Risikominimierung gab, interessierte nicht. Änderungen bei der Bearbeitung von Arbeitsunfällen hielt man nicht für notwendig.
Direkte Beschwerden beim Regierenden Bürgermeister von Berlin, bezüglich der rechtsfehlerhaften Arbeitsweisen von Justiz und Behörden, wurden kurz mit dem Hinweis auf fehlende Zuständigkeit abgewürgt.
Es wurde auch das Bundesjustizministerium angerufen. Obwohl ich darstellen konnte, dass das Land Berlin nicht bereit war Unfallvorschriften einzuhalten und nach eigenen Angaben auch in Zukunft nicht bereit ist Änderungen bei der Bearbeitung von Arbeitsunfällen (Bundesrecht) vorzunehmen, blockte man ab und war auch nicht bereit vermittelnd einzugreifen.
Die gleiche Arbeitsweise auch beim BMAS. Obwohl ich über den bayerischen
Abgeordneten Martin Burkert bis zur Parlamentarischen Staatssekretärin
Frau Anette Kramme vordringen konnte, immerhin eine Rechtsanwältin
für Arbeitsrecht aus Bayreuth, wollte auch diese Vertreterin der obersten
Fachbehörde keine verfolgbaren arbeitsschutzrechtlichen Verstöße
erkennen.
Natürlich ist hier in erster Linie die Verunglückte das Justizopfer. Sie befindet sich im Wachkoma, kann nicht kommunizieren, kann sich auch nicht bewegen und kann sich nicht mitteilen. Die Verunglückte hat überlebt, gleichzeitig wurde ihr jegliche Lebensqualität genommen. - Dass man dann das bedauerliche Opfer aber auch noch zum Täter und zum Unfallverursacher abstempelt, ist die Krönung der Geschmacklosigkeit.
Natürlich kommt hier für die Versorgung die zuständige Berufsgenossenschaft auf. Man vergisst hier aber, dass hier nur Versorgungsgelder bereit gestellt werden. Alles andere (- 15 -) müssen die Angehörigen in ihrem täglichen Einsatz selbst regeln. Da bis heute von einem Eigenverschulden der Verletzten ausgegangen wird, unterstellt man, dass es Sache und Angelegenheit der Familie und der Betreuer ist, sich um alle Belange der Verletzten zu kümmern. Ich will hier nicht übertreiben aber es handelt sich um einen Fulltimejob, der glücklicherweise auf mehrere Schultern in der Familie verteilt werden konnte.
Statt der Unfallverantwortlichen wurden die Angehörigen und Betreuer in die Pflicht genommen. Durch das gesetzlich vorgeschriebene Wahrnehmen der Betreuungsaufgaben musste ich inzwischen Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 100.000 € aufbringen, nur weil die Berliner Justiz, wider besserem Wissens, bis heute behauptet, Sicherheitsvorschriften müssen, wenn überhaupt, nur vom Arbeitnehmer eingehalten werden.
Fazit - es gibt bei Unfällen, nicht nur in Berlin, eine "Zwei Klassen -Gesellschaft"
"Unfallopfer 1. Klasse" sind die, die auf einer Privatbaustelle verunglücken:
Selbst kleinste Verstöße werden rigoros verfolgt und sanktioniert.
Das Opfer kommt zu seinem Recht. Die Verursacher werden sanktioniert.
"Unfallopfer 2. Klasse" sind die, die auf einer Behördenbaustelle
verunglücken:
Verstöße werden nicht verfolgt und es wird grundsätzlich
Eigenverschulden begründet. Die zuständigen Kontrollorgane weigern
sich vehement Ermittlungen gegen die Garanten und Unfallverursacher auf
zu nehmen und dies ist der eigentliche Skandal. Das Opfer hat nicht nur
einen Personenschaden, sondern auch zusätzlich die finanziellen Lasten
zu tragen.
Alle Justizskandal haben eines gemeinsam: Sie sind keine reinen Justizskandale, sondern es handelt sich um ein gezieltes und gewolltes Zusammenwirken von Polizei, Behörden, Gutachtern, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten.
An dem von mir vorgetragenen Justizskandal will ich aufzeigen, dass jeder von ihnen, auch ohne eigenes Zutun und auch ohne eigenes Verschulden von der einen Stunde auf die andere Stunde ein Justizopfer werden kann. Seien sie kritisch mit der Justiz und wirken sie mit, dass vermeidbare Justizskandale weniger werden, sonst sind sie vielleicht schon das nächste Opfer! - Unterstützen Sie Leute, die auch Ihre Hilfe brauchen. Unterstützen sie den Verein für Justizopfer, der diese Veranstaltung ermöglicht hat.
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Durch die nachgewiesenen vielen Rechtsbeugungen machte sich die Berliner Justiz angreifbar. Sie konnte nicht verhindern, dass ich ihr unterstellte mit kriminellen Methoden gearbeitet zu haben. Ich brachte in meinen Gegendarstellungen klar zu Ausdruck, dass die beteiligten Staatsanwälte mit ihrem Zusammenwirken den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung erfüllt haben. Ihr eindeutiges Ziel war es die Aufklärung des Gesamtvorgangs zu verhindern. Ich verglich die Methoden der Berliner Justiz mit Methoden der DDR und dem Dritten Reich. - Trotz meiner sehr scharfen weiteren Angriffe, die ich hier gar nicht aussprechen kann, blieb bis jetzt eine Abmahnung aus. Meine Angriffe und Beleidigungen waren so ehrverletzend, dass für die Staatsanwaltschaft absoluter Verfolgungszwang bestand. - Trotzdem keinerlei Reaktion, man will den Skandal aussitzen. - Die Justiz erkannte natürlich, dass es mir hier nicht um Beleidigungen ging, sondern dass ich über eine Strafanzeige gegen mich, eine Rechtsklärung herbei führen wollte. Dies ist mir bis heute, knapp 10 Jahre nach dem Unfallereignis, nicht gelungen. Aber ich arbeite daran.
Wenn es Juristen und Pressevertreter gibt, die sich für meinen Fall interessieren, bin ich gerne bereit weitere Auskünfte zu erteilen. Im Vortrag konnte ich in der Kürze der Zeit nur auf die wesentlichen Punkte eingehen. Im Detail ist der Vorgang noch chaotischer. Alle rechtsstaatlichen Grundsätze wurden hier durchgängig ausgehebelt ..... und das Einzigartige an dem Fall ist, dass ich alles beweisen kann!
vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit
1) Dieser Titel wurde von Rudolf Sponsel gewählt wie auch das der Rede entnommene Inhaltverzeichnis.
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