Riester's Ministerium mauschelt mit EU-Fördergeldern
Forderungen zur Bestrafung bei Mißbrauch in einem besonderen Treueverhältnis
von Rudolf Sponsel, Erlangen,
Eine MitarbeiterIn des Arbeits- und Sozialministeriums hat einen Auftrag aus EU-Fördermitteln, wonach die EU mit bis zu einer halben Milliarde Euro (1 Milliarde DM) die Reintegration Benachteiligter - z.B. Ältere, Behinderte, Asylanten - auf dem Arbeitsmarkt fördere, ohne Ausschreibung der Bonner Firma Europabüro für Projektbegleitung (EfP) zugeschanzt. Einer der leitenden Beamten habe, so die Medien, private Verbindungen zur Leiterin des EfP. Die Entscheidung zugunsten dieses Bureaus sei von Minister Riester - angeblich in einem Routineverfahren - Juno 2001 gebilligt worden. Angeblich habe er von der Unzulässigkeit des nach Korruption riechenden Verfahrens nichts gewußt. Das allerdings schmälert seine Verantwortlichkeit nicht. Die EU soll diese nach Korruption riechende Vergabepraxis seit einem Jahr kritisieren. Unter dem Druck der inzwischen öffentlich gewordenen EU-Rüge und der Verschleppung des Verfahrens wird von Riesters Pressesprecher inzwischen eingeräumt, daß der Minister angeblich "rasch gehandelt" und eine Überprüfung der Vergabepraxis ab 1990 durch den Bundesrechnungshof veranlaßt habe. |
Zum Komplex Eine Hand entwäscht die andere, damit ja keine sauber bleibt als Hintergrundlektüre empfohlen (Arnim Bibliographie hier):
Es ist klar, daß dies nur eine der seltenen Spitzen des Korruptions-Eisbergs ist, der in deutschen Ministerien, Regierungen und Amtsstuben sein Unwesen treibt. Für korrupte StaatsdienerInnen, die in einem besondere Treueverhältnis stehen, sind m.E. neue und schärfere Gesetze zu entwickeln. Aber in diesem Lande ist es leider so: wer Mist macht, wird zusätzlich belohnt, indem er vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, zusätzlich Abfindungen kassiert und für das Doppeltverdienen vorbereitet wird. Warum also sollte jemand ehrlich, gewissenhaft und leistungsorientiert sein? Diese Haltung ist in unserem Lande offensichtlich für die einfacheren Menschen reserviert. |
Wer in einem besonderen Treue-Verhältnis z.B. als
StaatsdienerIn oder Beauftragte des Staates steht und das Treueverhältnis
für persönliche Bereicherung oder die Nahestehender mißbraucht,
kann fristlos entlassen und zur Entschädigung verpflichtet werden.
In jedem Falle ist Sorge zu tragen, daß unlauteres Verhalten in einem besonderen Treueverhältnis eine empfindliche finanzielle Bestrafung nach sich zieht und damit anderen zur Warnung dienen kann. |