Willkommen in der Abteilung Allgemeine und Integrative Politische
Psychologie - Gewalt und Staatsgewalt
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"Gewalt und Staatsgewalt"
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Gewalt Gewalt im Alltag Gewalt im Internet Gewalt in der Ausbildung Gewalt in der Ehe Gewalt in der Erziehung Gewalt in der Geschichte Gewalt in den Medien Gewalt in der Natur Gewalt in Institutionen Gewalt in Nordbayern Gewalt in der Politik Gewalt in der Schule Gewalt in der Wirtschaft
Gewaltbegriff. Was heißt Gewalt? Gewalt bedeutet ganz allgemein anderen seinen Willen aufzwingen. Im Zwang gegen das Interesse des anderen liegt die Gewalt. Das Aufzwingen des Willens wird gewöhnlich als immaterieller (= seelisch-geistiger) Schaden erlebt oder es führt zu einem körperlichen oder materialler Schaden. Gewaltausübung kann absichtlich, als unvermeidbare Nebenwirkung in Kauf genommen oder unabsichtlich erfolgen. Die Verantwortung kann vollständig oder teilweise bei einem oder mehreren VerursacherInnen liegen.
Verbreitung. Gewalt und Gewaltanwendung in dieser begrifflichen Bestimmung sind überall auf der Welt alltäglich und kommen ständig vor: in der Familie, in der Erziehung, in den Kinder- und Jugendstätten, in Gefängnissen, Krankenhäusern, Pflegestationen, Alternsheimen und in den Psychiatrien, in Schulen, im Straßenverkehr, in der Arbeit, im Wirtschaftskampf, in den Kirchen und Vereinen, ..., im Wettstreit der Interessen. Gewaltausübung als Akt und Handlung, anderen einen Willen aufzuzwingen, geschieht tagtäglich in fast jedermanns Leben auf der Welt.
Innerstaatliche Gewalt. Gewaltmonopol in zivilisierten Staaten. Gewaltausübung ist auch notwendig in allen menschlichen Gemeinschaften, sei es, um sich zu wehren, sei es, um Sanktionen durchzuführen gegen diejenigen, die sich nicht an die Normen und Regeln halten wollen oder können. Schwierig ist die Begründung der Legitimation von Gewalt: wann ist die Gewaltausübung richtig und rechtens und wann nicht bzw. problematisch oder fragwürdig. In wohl allen Gesellschaften gibt es hierzu normative Vorstellungen und Regeln, wer was wie tun darf oder nicht. Dies ist im allgemeinen im Recht einer Gesellschaft niedergelegt. u. a. wer unter welchen Bedingungen Gewalt ausüben darf. Aber wer kann für die Einhaltung dieser Normen und Sorgen sorgen? Nun, in Deutschland, so heißt es, hat unter Normalbedingungen das Gewaltmonopol der Staat, der und dessen Organe an das Recht idealiter gebunden sind. Doch bekanntlich haben wir hier mit drei großen Problemen zu kämpfen: 1) Wo kein Kläger, da kein Richter. 2) Und wo nichts bewiesen werden kann, kann niemand zur Verantwortung gezogen werden. 3) Und wo das Gewaltmonopol zu schwach, träge oder uninteressiert ist, kann es nicht greifen.
Zwischenstaatliche Gewalt. Wie ist es nun mit dem Gewaltmonopol aus, wenn zwei Staaten miteinander Konflikte haben? Nach dem Modell der innerstaatlichen Gewaltregelung müßte es demnach ein überstaatliches Gewaltmonpol, etwa einen Völkerbund oder eine Weltregierung geben. Gibt es das nicht und kommt es zur Auseinandersetzung mit militärischen Mitteln, so entscheidet und bestimmt der Stärkere und Sieger, was richtig und rechtens ist. Nun, in letzter Instanz werden also Fragen von richtig und rechtens durch die Machtfrage "naturrechtlich geregelt"; "Naturrecht" meint hier die Definitions-Macht durch den Stärkeren. Sind die Kriege gegen Hitler, Stalin, Saddam Hussein und Milosevic gerecht?
Widerstand,
Notwehr, Selbstverteidigung, Selbstjustiz. Wenn Polizei, Staatsanwaltschaften,
Gerichte und Politik in vielen Gemeinden und Städten - vor allem,
aber nicht nur im Osten - versagten und nicht genügend willens oder
fähig wären, für Recht und Ordnung zu sorgen, wäre
es dann gerechtfertigt, daß sich BürgerInnen zu BürgerInnenwehren
zusammen schließen? Wie lange müßten die BürgerInnen
solche Zustände hinnehmen? Ist der Widerstand gegen Diktaturen oder
verbrecherische politische Entwicklungen ethisch geboten und eine Pflicht?