Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=00.02.2014 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 0.0.0
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen *
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    Anfang_Allgemeiner Anamnese-Fehler (AnamF)_ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich forensische Gutachten, und hier speziell zum Thema:
     

    Allgemeiner Anamnese-Fehler (AnamF)

    Zu:
    Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
    Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u.a.am Fall Gustl F. Mollath
    mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.

    von Rudolf Sponsel, Erlangen











    Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler
    Fehler in forensisch-psychologischen, forensisch-psychopathologischen, forensisch-psychiatrischen Gutachten.

    Vorbemerkung: Das Einzelfallprinzip gebietet sicherheitshalber nur von potentiellen Fehlern zu sprechen. Der Katalog enthält also überwiegend nur potentielle Fehler. Ob ein potentieller Fehler im spezifischen Einzelfall wirklich ein Gutachten-Fehler ist, sollte nicht absolut-allgemein, sondern im Realitätsrahmen und Situationskontext des Einzelfalles untersucht und entschieden werden. Und natürlich hängt die Fehler-Diagnose und das Gewicht, das ihr zukommt, auch sehr davon ab, aus welcher wissenschaftlichen Perspektive oder Basis die Betrachtung erfolgt. PsychoanalytikerInnen haben z.B. ein sehr lockeres Verhältnis zu Phantasie und Vermutungen und verwechseln diese oft mit Wissenschaft, Empirie oder Objektivität.
        Wichtig ist vielleicht auch, dass man sich eingesteht: fehlerlose Gutachten gibt es nicht. Aber: die Problemlösung beginnt bekanntlich mit der Problemwahrnehmung. Deshalb ist es sinnvoll, sich seinen möglichen Fehlern grundsätzlich zu öffnen. Manche Fehler mögen auch keine ernste Bedeutung haben, andere aber im jeweiligen Einzelfall vielleicht schon. Und es gibt fatale Fehler, die ein Gutachten nicht verwertbar machen (z.B. Oder-Diagnosen, Verfassung und Befinden zu den Tatzeiten nicht exploriert oder, bei keinem Ergebnis hierzu, die Beweisfrage als nicht beantwortbar erklärt, nicht persönlich untersucht, unzulängliche Mittel und Methoden angewendet, ... ... ...)
        Kleine Fehlertaxonomie: (1) Fatale, nicht mehr reparierbare Fehler. (2) Fatale Fehler ohne nähere Spezifikation. (3) Fatale, aber grundsätzlich noch reparierbare Fehler ("Nachbesserung", weiteres Ergänzungsgutachten).  (4) Fehler ohne bedeutsame Auswirkung auf die Beantwortung der Beweisfrage. (5) Sonstiger in seiner Bedeutsamkeit nicht richtig oder zuverlässig einschätzbarer Fehler.
        Sonderfall: Fehlerhaftes Gutachten, aber im Ergebnis nachvollziehbar und - wenn auch mit anderem Vorgehen - zum gleichen Ergebnis gelangend.



    Laufs/Kern § 46 Die Anamnese. In: Handbuch des Arztrechts, 4. Auflage 2010. beck-online.
    § 46 Die Anamnese
    I. Begriff
    II. Die Rechtspflicht des Arztes zur Erhebung der Anamnese
    III. Die Arten der Anamnese
    IV. Die Anamnesetechnik
    I. Begriff
    Randnummer 1 Anamnese, die „anspruchsvollste Repräsentation der ärztlichen Kunst“ zur Fussnote [1], ist die vom Patienten mitgeteilte Vorgeschichte einer aktuellen Erkrankung (Eigenanamnese), die ergänzt wird durch Krankheitsangaben aus dem Familienbereich (Familienanamnese). Im Bereich der Psychiatrie kann sich die Anamnese auch auf die frühere Lebensgeschichte erstrecken (biographische Anamnese).
    Randnummer 2 Die Anamnese ist nicht nur der wichtigste, sondern zugleich auch der schwierigste Teil der Diagnostik und der Arzt-Patienten-Beziehung überhaupt: „Wenn ich gezwungen wäre, auf eins von beiden, Anamnese oder Untersuchung, zu verzichten, würde ich dazu immer die Untersuchung wählen. Leider ist die bei inneren Krankheiten so enorm wichtige Kunst der Erhebung der Vorgeschichte auch vielfach nicht mehr so ausgebildet wie sie sein sollte. Dabei ist eine gute Anamnese, die nicht einmal viel Zeit zu beanspruchen braucht, auch schon der Beginn der Behandlung, wenn es damit gelingt, eine Atmosphäre des Verständnisses und des Vertrauens zu schaffen.“ zur Fussnote [2] Nach Untersuchungen von F Hartmann und E Lauda zur Fussnote [3] führt die Anamnese in etwa 70% aller Krankheiten allein zu einer richtigen Diagnose.
    Fussnote [1] Hartmann, Die Anamnese (Teil I), KlinGegenw 1965, 691; Gross, Medizinische Diagnostik – Grundlagen und Praxis, 27; Dahmer, Anamnese und Befund, 7. Aufl 1994; vgl auch Giesen RdNr 112.
    Fussnote [2] Schulten, Der Arzt, 3. Aufl 1966, 54.
    Fussnote [3] Zit nach ÄP 1965, 535; Lauda, Die interne Diagnostik in ihrer geschichtlichen Entwicklung aus ihren Anfängen bis in die Gegenwart, MedKlin 1958, 1157.
    II. Die Rechtspflicht des Arztes zur Erhebung der Anamnese
    Randnummer 3 Häufig ist beim Besuch eines Patienten in der Praxis zunächst eine umfassende Anamnese zeitlich nicht durchführbar. In diesen Fällen ist der Arzt berechtigt, eine Kurzanamnese zu erstellen. zur Fussnote [1] Der Zeitzwang in Notfällen kann die Erhebung einer Anamnese zu Beginn der – meist flüchtigen – Diagnostik unmöglich machen. Es ist dem Arzt aber auch in Eilfällen grundsätzlich zuzumuten, notwendige Erkundigungen, wenn nicht schon beim Patienten, so doch bei seinen Angehörigen einzuholen, um wichtige anamnestische Feststellungen zu treffen.
    Fussnote [1] Vgl hierzu Wolfram, Prinzipien der Anamnese, in: Gröbner, Die körperliche Untersuchung, 1989, 12.
    III. Die Arten der Anamnese
    Randnummer 4 Je nach Art der Erkrankung und der Beschwerden sind unterschiedliche anamnestische Feststellungen zu treffen. Im Regelfall ausreichend ist die Eigenanamnese als Vorgeschichte der aktuellen Krankheit. Sie erstreckt sich grundsätzlich auch auf frühere Erkrankungen. Besonders wichtig ist eine Medikamentenanamnese (Arzneimittelanamnese). Eine Sozialanamnese, dh Erhebungen über die wesentlichen Daten des beruflichen Werdegangs des Patienten, seine jetzige Tätigkeit und seine soziale Umwelt sowie über den Familienstand ist vor allem bei unklaren Befunden und den sog Umwelt- oder Verhaltenskrankheiten sowie bei psychosomatischen Krankheiten angezeigt.
    Randnummer 5 Ob der Arzt im Einzelfall eine Vollanamnese als vollständige Lebensgeschichte oder lediglich eine gezielte Teilanamnese erhebt, richtet sich nach der Art der Beschwerden, der Erkrankung und nach dem Zustand des Patienten. Eine epidemisch auftretende Infektionskrankheit erfordert weniger anamnestischen Aufwand als zB unbestimmte Beschwerden im Abdominalbereich.
    IV. Die Anamnesetechnik
    Randnummer 6 Hinsichtlich der Anamnesetechnik gibt es keine rechtlich verbindlichen Anweisungen oder Vorschriften. Unverzichtbar ist jedoch das ärztliche Gespräch, zur Fussnote [1] dem eine besondere Bedeutung zukommt. Behandlungsfehlerhaft ist daher der Verzicht auf das Gespräch und die Vorlage eines Fragebogens, auf dem der Patient seine Beschwerden nicht mehr schildert, sondern ankreuzt. zur Fussnote [2]
    Der spontane Bericht des Patienten weist vielfach schon auf die Art der Erkrankung hin, weil die meisten Kranken spontan zuerst von ihren Hauptbeschwerden, dem eigentlichen Kern des subjektiven Krankheitserlebens, sprechen. Zu häufiges Unterbrechen und zu häufige Zwischenfragen können sich als Anamnesefehler darstellen, wenn sie den Patienten „aus dem Konzept“ bringen und dieser sodann wesentliche Fakten verschweigt. Ist der Arzt gezwungen, einzelne Fragen zu stellen, sollte er sich über die Vor- und Nachteile im Klaren sein. Eine sorgfältige Schmerz- oder Empfindlichkeitsanalyse gibt oftmals wertvolle diagnostische Hinweise.
    Fussnote [1] Hellner, Arzt – Kranker – Krankheit, 1970, 47; Hollmann, Das ärztliche Gespräch mit dem Patienten, NJW 1973, 1393; Krebs ÄP 1990, 18; Frhr v Kress, Das ärztliche Gespräch, Therapie d Gegenw 1973, 673; Meerwein, Das ärztliche Gespräch. Grundlagen und Anwendungen, 4. Aufl 1998; Reimer (Hrsg), Ärztliche Gesprächsführung, 2. Aufl 1994; Bochnik/Hackhausen (Hrsg), Personenorientierte Diagnostik und Begutachtung, 1999.
    Fussnote [2] OLG Koblenz VersR 1992, 359, 360; Biersack, Der Horror Oeconomicus, Forschung und Lehre, 2008, 386. Schulte-Sasse/Andreas, Tod nach Succinylcholin bei einer Polypenoperation, ArztR 1996, 291. "
     



    Anamnese und Anamnese-Fehler in den Fachveröffentlichungen

    Schneider et al (2010, S. 65f): "Anamneseerhebung
    Eine der wichtigsten Säulen eines psychiatrischen Gutachtens ist die ausführliche und differenzierte Anamneseerhebung. Hierbei ist es nicht nur wichtig,
    Symptome, Daten und Beschwerden zusammenzutragen, sondern es sollte versucht werden, den entsprechenden Bezug zur Lebensgeschichte
    und zur aktuellen psychosozialen Situation herzustellen (Scharfetter u. Faust 1995, S. 57). Die folgenden Ausführungen beschreiben eine für die
    forensisch-psychiatrische Untersuchung typische Gliederung:

    • Angaben zur Person: Alter, Familienstand, Beruf
    • Frühere Krankheiten: Kinderkrankheiten, Impfkomplikationen, körperliche Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Unfälle, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Arztkontakte, häufiger Arztwechsel, frühere Medikation
    • Aktuelle Befindlichkeit: gegenwärtige somatische und psychische Beschwerden, psychische Erkrankungen und Vorbehandlungen, ambulante und stationäre Behandlungen in psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Kliniken oder Einrichtungen und Praxen, Psychotherapien, Suizidgedanken, Suizidversuche
    • Medikation: Psychopharmaka, internistische und andere Medikamente, Medikamentenunverträglichkeiten u. a. (ggf. Medikation – und Alkohol und/oder Drogen – zum Tatzeitpunkt)
    • Frühkindliche Entwicklung: Schwangerschaft, Geburtsverlauf und frühkindliche Entwicklung
    • Prämorbide Persönlichkeit: eingetretener »Lebensknick
    • Gynäkologische Anamnese: Menstruation, Menarche, Menopause, Beschwerden, Geburten, Fehlgeburten, Abtreibungen, Gynäkologische Eingriffe
    • Vegetative Anamnese: Schlaf, Appetit, Gewichtsbewegung, sexuelle Lust, Potenz, Durst, Miktion, Stuhlgang, Allergien, Überempfindlichkeiten,
    • tages- oder jahreszeitliche Schwankungen der Stimmung
    • Suchtanamnese: Nikotin, illegale und legale Drogen, Alkohol, besondere Medikamente (z. B. Schlafmittel, Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Schlankheitsmittel, Laxanzien), nicht stoffgebundene Süchte, z. B. Spielsucht
    • Familienanamnese:
      • Mutter und Vater (Alter, Beruf, somatische und psychische Krankheiten, Beziehung zur Mutter bzw. dem Vater, Persönlichkeitsstruktur, psychosoziale Belastungen, Heirat der Eltern, ggf. Trennung oder Scheidung, ggf. Todesjahr bzw. Todesursache, Probleme und Erkrankungen bei den Verwandten mütterlicher- und väterlicherseits, z. B. psychische und körperliche Auffälligkeiten bei den Großeltern, was in hereditärer Hinsicht häufig nicht unergiebig ist)
      • Geschwister (Anzahl von Schwestern und Brüdern, Alter, chronologische Geschwisterreihe, Berufe, psychosoziale Auffälligkeiten, körperliche und psychische Erkrankungen, Intensität der Kontakte und jeweiliges Verhältnis, Partnerschaften und Kinder der Geschwister, Hinweise auf Halb- und/oder Stiefgeschwister)
      • Eigene Kinder
      • Familiäre Belastung mit psychischen Störungen
    • Soziale Anamnese: Geburt, wo aufgewachsen, Kindheit, besondere Belastungen, kindliche Entwicklung, Erziehungsstil, Kindheitserinnerungen, Primordialsymptome (Nägelkauen, Bettnässen, verlängertes Daumenlutschen, Haareausreißen, Ängste, Angstträume, Stottern), Entwicklung in der Pubertät und Adoleszenz, besondere Konfliktkonstellationen, Wohnorte, Kindergarten, Grundschule, weitere Schulausbildung, Lieblingsfächer, Schulabschluss, Berufswahl, Berufsausbildung, Berufsabschluss, Berufswechsel, Militär, aktuelle berufliche und wirtschaftliche Situation, Wohnverhältnisse, Freizeitaktivitäten, Hobbys, religiöse Einstellungen, Vermögen bzw. Schulden, Fahrerlaubnis, ggf. Aufenthaltsstatus, Partnerschaften, Trennungen, aktuelles Familienleben
    • Sexualanamnese (wenn indiziert): Sexualaufklärung (durch Erziehungsberechtigten, Schule oder andere Vertrauensperson), Beginn der Pubertät, Menarche, erster Samenerguss, besondere Ängste, Belastungen oder Verhaltensänderungen während der Pubertät, Masturbationsverhalten, erster Geschlechtsverkehr, sexuelle Erlebnisfähigkeit (früher bzw. aktuell), weitere Sexualkontakte in kürzeren bzw. längeren partnerschaftlichen Beziehungen, häufiger Wechsel des Sexualpartners, Qualität und Zufriedenheit der jeweiligen sexuellen Beziehungen, Einstellung zur Promiskuität, Einstellung zur Verhütung und zur Interruptio, sexuelle Funktionsstörungen, besondere sexuelle Praktiken, spezielle sexuelle Präferenzen, ungewöhnliche sexuelle Phantasien (z. B. Gewalt oder Unterwerfungsphantasien, besondere sexuelle Rituale oder Inszenierungen), sexuelle Orientierung, sexuelle Missbrauchserlebnisse, Inzesterlebnisse.
    • ForensischeVorgeschichte: Auffälligkeiten mit der Polizei, Probleme beim Militär (z. B. disziplinarrechtliche Probleme), Probleme mit der Fahrerlaubnis (Alkohol am Steuer, Fahrerflucht), Verwarnungen, Sozialstunden, Verurteilungen, offene Bewährungsstrafen, Gefängnisaufenthalte, früherer Maßregelvollzug, Einstellung bezüglich vergangener Straftaten, gegenwärtig anhängige Gerichtsverfahren
    • Exploration zum Untersuchungsanlass."


    Allgemeiner Anamnese-Fehler (AnamF)

    1. AnamF01  Eine Anamnese wird gar nicht durchgeführt.
    2. AnamF02  Wichtige Aspekte der Anamnese werden nicht erhoben.
    3. AnamF03  Die Anamnese wird nicht ausreichend dargestellt.
    4. AnamF04  Wichtige Aspekte der Anamnese werden nicht ausreichend dargestellt.
    5. AnamF05  Unwichtige oder nebensächliche anamnestische Themen werden ausgewalzt.
    6. AnamF06  Keine Interpretation wichtiger anamnestischer Befunde.
    7. AnamF07  Einseitige oder falsche Interpretation anamnestischer Befunde.
    8. AnamF-X  Sonstiger Anamnese-Fehler.




    AnamF01  Eine Anamnese wird gar nicht durchgeführt.
    Prototypische Fehlerstruktur AnamF01:
    Beleg AnamF01



    AnamF02  Wichtige Aspekte der Anamnese werden nicht erhoben.
    Prototypische Fehlerstruktur AnamF02:
    Beleg AnamF02



    AnamF03  Die Anamnese wird nicht ausreichend dargestellt.
    Prototypische Fehlerstruktur AnamF03:
    Beleg AnamF03



    AnamF04  Wichtige Aspekte der Anamnese werden nicht ausreichend dargestellt.
    Prototypische Fehlerstruktur AnamF04:
    Beleg AnamF04



    AnamF05  Unwichtige oder nebensächliche anamnestische Themen werden ausgewalzt.
    Prototypische Fehlerstruktur AnamF05:
    Beleg AnamF05



    AnamF06  Keine Interpretation wichtiger anamnestischer Befunde.
    Prototypische Fehlerstruktur AnamF06:
    Beleg AnamF06



    AnamF07  Einseitige oder falsche Interpretation anamnestischer Befunde.
    Prototypische Fehlerstruktur AnamF07:
    Beleg AnamF07



    AnamF-X  Sonstiger Anamnese-Fehler.
    Prototypische Fehlerstruktur AnamF08:
    Beleg AnamF08



     
     
     
     
     
    Kritischer Kommentar: 

     
     
     
     
     



    Literatur (Auswahl)

    Schneider, Frank; Frister, Helmut  & Olzen, Dirk (2010, Hrsg.). Anamneseerhebung. In (65-66): Begutachtung psychischer Störungen. 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Berlin: Springer.
    Konrad N (1996) Anamnese- und Befunderhebung in forensisch-psychiatrischen Gutachten. Med Sach 92:152-157



    Links (Auswahl: beachte)
     
     
     



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Querverweise
    Standort: Allgemeiner Anamnese-Fehler.
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    Zur Haupt- und Überblicksseite Katalog potentieller Fehler in forensischen Gutachten.
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    Überblick Forensische Psychologie.
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    z.B. Forensische Psychologie site:www.sgipt.org. 
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Allgemeiner Anamnese-Fehler (AnamF) zu Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u.a.am Fall Gustl F. Mollath mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler. Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/AnamF.htm
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