Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=00.02.2014
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 0.0.0
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052
Erlangen *
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Zitierung
& .Copyright
Anfang_Allgemeiner
Anamnese-Fehler (AnamF)_
Überblick_
Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges _ Titelblatt_
Konzeption_
Archiv_
Region_
Service_iec-verlag
_ _Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische
Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich forensische Gutachten,
und hier speziell zum Thema:
Allgemeiner Anamnese-Fehler (AnamF)
Zu:
Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen
Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
Eine methodenkritische Untersuchung illustriert
an einigen Fällen u.a.am Fall Gustl
F. Mollath
mit einem Katalog
der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Katalog
der potentiellen forensischen Gutachtenfehler
Fehler in forensisch-psychologischen, forensisch-psychopathologischen,
forensisch-psychiatrischen Gutachten.
Vorbemerkung: Das Einzelfallprinzip gebietet sicherheitshalber nur von
potentiellen Fehlern zu sprechen. Der Katalog enthält also überwiegend
nur potentielle Fehler. Ob ein potentieller Fehler im spezifischen
Einzelfall wirklich ein Gutachten-Fehler ist, sollte nicht absolut-allgemein,
sondern im Realitätsrahmen und Situationskontext des Einzelfalles
untersucht und entschieden werden. Und natürlich hängt die Fehler-Diagnose
und das Gewicht, das ihr zukommt, auch sehr davon ab, aus welcher wissenschaftlichen
Perspektive oder Basis die Betrachtung erfolgt. PsychoanalytikerInnen haben
z.B. ein sehr lockeres Verhältnis zu Phantasie und Vermutungen und
verwechseln diese oft mit Wissenschaft, Empirie oder Objektivität.
Wichtig ist vielleicht auch, dass man sich eingesteht:
fehlerlose Gutachten gibt es nicht. Aber: die Problemlösung beginnt
bekanntlich mit der Problemwahrnehmung. Deshalb ist es sinnvoll, sich seinen
möglichen Fehlern grundsätzlich zu öffnen. Manche Fehler
mögen auch keine ernste Bedeutung haben, andere aber im jeweiligen
Einzelfall vielleicht schon. Und es gibt fatale Fehler, die ein Gutachten
nicht verwertbar machen (z.B. Oder-Diagnosen, Verfassung und Befinden zu
den Tatzeiten nicht exploriert oder, bei keinem Ergebnis hierzu, die Beweisfrage
als nicht beantwortbar erklärt, nicht persönlich untersucht,
unzulängliche Mittel und Methoden angewendet, ... ... ...)
Kleine Fehlertaxonomie: (1) Fatale, nicht mehr reparierbare
Fehler. (2) Fatale Fehler ohne nähere Spezifikation. (3) Fatale, aber
grundsätzlich noch reparierbare Fehler ("Nachbesserung", weiteres
Ergänzungsgutachten). (4) Fehler ohne bedeutsame Auswirkung
auf die Beantwortung der Beweisfrage. (5) Sonstiger in seiner Bedeutsamkeit
nicht richtig oder zuverlässig einschätzbarer Fehler.
Sonderfall: Fehlerhaftes Gutachten, aber im Ergebnis
nachvollziehbar und - wenn auch mit anderem Vorgehen - zum gleichen Ergebnis
gelangend.
Laufs/Kern § 46 Die Anamnese. In: Handbuch des Arztrechts, 4.
Auflage 2010. beck-online.
§ 46 Die Anamnese
I. Begriff
II. Die Rechtspflicht des Arztes zur Erhebung der Anamnese
III. Die Arten der Anamnese
IV. Die Anamnesetechnik
I. Begriff
Randnummer 1 Anamnese, die „anspruchsvollste Repräsentation der
ärztlichen Kunst“ zur Fussnote [1], ist die vom Patienten mitgeteilte
Vorgeschichte einer aktuellen Erkrankung (Eigenanamnese), die ergänzt
wird durch Krankheitsangaben aus dem Familienbereich (Familienanamnese).
Im Bereich der Psychiatrie kann sich die Anamnese auch auf die frühere
Lebensgeschichte erstrecken (biographische Anamnese).
Randnummer 2 Die Anamnese ist nicht nur der wichtigste, sondern zugleich
auch der schwierigste Teil der Diagnostik und der Arzt-Patienten-Beziehung
überhaupt: „Wenn ich gezwungen wäre, auf eins von beiden, Anamnese
oder Untersuchung, zu verzichten, würde ich dazu immer die Untersuchung
wählen. Leider ist die bei inneren Krankheiten so enorm wichtige Kunst
der Erhebung der Vorgeschichte auch vielfach nicht mehr so ausgebildet
wie sie sein sollte. Dabei ist eine gute Anamnese, die nicht einmal viel
Zeit zu beanspruchen braucht, auch schon der Beginn der Behandlung, wenn
es damit gelingt, eine Atmosphäre des Verständnisses und des
Vertrauens zu schaffen.“ zur Fussnote [2] Nach Untersuchungen von F Hartmann
und E Lauda zur Fussnote [3] führt die Anamnese in etwa 70% aller
Krankheiten allein zu einer richtigen Diagnose.
Fussnote [1] Hartmann, Die Anamnese (Teil I), KlinGegenw 1965, 691;
Gross, Medizinische Diagnostik – Grundlagen und Praxis, 27; Dahmer, Anamnese
und Befund, 7. Aufl 1994; vgl auch Giesen RdNr 112.
Fussnote [2] Schulten, Der Arzt, 3. Aufl 1966, 54.
Fussnote [3] Zit nach ÄP 1965, 535; Lauda, Die interne Diagnostik
in ihrer geschichtlichen Entwicklung aus ihren Anfängen bis in die
Gegenwart, MedKlin 1958, 1157.
II. Die Rechtspflicht des Arztes zur Erhebung der Anamnese
Randnummer 3 Häufig ist beim Besuch eines Patienten in der Praxis
zunächst eine umfassende Anamnese zeitlich nicht durchführbar.
In diesen Fällen ist der Arzt berechtigt, eine Kurzanamnese zu erstellen.
zur Fussnote [1] Der Zeitzwang in Notfällen kann die Erhebung einer
Anamnese zu Beginn der – meist flüchtigen – Diagnostik unmöglich
machen. Es ist dem Arzt aber auch in Eilfällen grundsätzlich
zuzumuten, notwendige Erkundigungen, wenn nicht schon beim Patienten, so
doch bei seinen Angehörigen einzuholen, um wichtige anamnestische
Feststellungen zu treffen.
Fussnote [1] Vgl hierzu Wolfram, Prinzipien der Anamnese, in: Gröbner,
Die körperliche Untersuchung, 1989, 12.
III. Die Arten der Anamnese
Randnummer 4 Je nach Art der Erkrankung und der Beschwerden sind unterschiedliche
anamnestische Feststellungen zu treffen. Im Regelfall ausreichend ist die
Eigenanamnese als Vorgeschichte der aktuellen Krankheit. Sie erstreckt
sich grundsätzlich auch auf frühere Erkrankungen. Besonders wichtig
ist eine Medikamentenanamnese (Arzneimittelanamnese). Eine Sozialanamnese,
dh Erhebungen über die wesentlichen Daten des beruflichen Werdegangs
des Patienten, seine jetzige Tätigkeit und seine soziale Umwelt sowie
über den Familienstand ist vor allem bei unklaren Befunden und den
sog Umwelt- oder Verhaltenskrankheiten sowie bei psychosomatischen Krankheiten
angezeigt.
Randnummer 5 Ob der Arzt im Einzelfall eine Vollanamnese als vollständige
Lebensgeschichte oder lediglich eine gezielte Teilanamnese erhebt, richtet
sich nach der Art der Beschwerden, der Erkrankung und nach dem Zustand
des Patienten. Eine epidemisch auftretende Infektionskrankheit erfordert
weniger anamnestischen Aufwand als zB unbestimmte Beschwerden im Abdominalbereich.
IV. Die Anamnesetechnik
Randnummer 6 Hinsichtlich der Anamnesetechnik gibt es keine rechtlich
verbindlichen Anweisungen oder Vorschriften. Unverzichtbar ist jedoch das
ärztliche Gespräch, zur Fussnote [1] dem eine besondere Bedeutung
zukommt. Behandlungsfehlerhaft ist daher der Verzicht auf das Gespräch
und die Vorlage eines Fragebogens, auf dem der Patient seine Beschwerden
nicht mehr schildert, sondern ankreuzt. zur Fussnote [2]
Der spontane Bericht des Patienten weist vielfach schon auf die Art
der Erkrankung hin, weil die meisten Kranken spontan zuerst von ihren Hauptbeschwerden,
dem eigentlichen Kern des subjektiven Krankheitserlebens, sprechen. Zu
häufiges Unterbrechen und zu häufige Zwischenfragen können
sich als Anamnesefehler darstellen, wenn sie den Patienten „aus dem Konzept“
bringen und dieser sodann wesentliche Fakten verschweigt. Ist der Arzt
gezwungen, einzelne Fragen zu stellen, sollte er sich über die Vor-
und Nachteile im Klaren sein. Eine sorgfältige Schmerz- oder Empfindlichkeitsanalyse
gibt oftmals wertvolle diagnostische Hinweise.
Fussnote [1] Hellner, Arzt – Kranker – Krankheit, 1970, 47; Hollmann,
Das ärztliche Gespräch mit dem Patienten, NJW 1973, 1393; Krebs
ÄP 1990, 18; Frhr v Kress, Das ärztliche Gespräch, Therapie
d Gegenw 1973, 673; Meerwein, Das ärztliche Gespräch. Grundlagen
und Anwendungen, 4. Aufl 1998; Reimer (Hrsg), Ärztliche Gesprächsführung,
2. Aufl 1994; Bochnik/Hackhausen (Hrsg), Personenorientierte Diagnostik
und Begutachtung, 1999.
Fussnote [2] OLG Koblenz VersR 1992, 359, 360; Biersack, Der Horror
Oeconomicus, Forschung und Lehre, 2008, 386. Schulte-Sasse/Andreas, Tod
nach Succinylcholin bei einer Polypenoperation, ArztR 1996, 291. "
Anamnese
und Anamnese-Fehler in den Fachveröffentlichungen
Schneider et al (2010, S. 65f): "Anamneseerhebung
Eine der wichtigsten Säulen eines psychiatrischen Gutachtens ist
die ausführliche und differenzierte Anamneseerhebung. Hierbei ist
es nicht nur wichtig,
Symptome, Daten und Beschwerden zusammenzutragen, sondern es sollte
versucht werden, den entsprechenden Bezug zur Lebensgeschichte
und zur aktuellen psychosozialen Situation herzustellen (Scharfetter
u. Faust 1995, S. 57). Die folgenden Ausführungen beschreiben eine
für die
forensisch-psychiatrische Untersuchung typische Gliederung:
-
Angaben zur Person: Alter, Familienstand, Beruf
-
Frühere Krankheiten: Kinderkrankheiten, Impfkomplikationen,
körperliche Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Unfälle,
Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Arztkontakte, häufiger
Arztwechsel, frühere Medikation
-
Aktuelle Befindlichkeit: gegenwärtige somatische und psychische
Beschwerden, psychische Erkrankungen und Vorbehandlungen, ambulante und
stationäre Behandlungen in psychiatrischen, psychosomatischen oder
psychotherapeutischen Kliniken oder Einrichtungen und Praxen, Psychotherapien,
Suizidgedanken, Suizidversuche
-
Medikation: Psychopharmaka, internistische und andere Medikamente,
Medikamentenunverträglichkeiten u. a. (ggf. Medikation – und Alkohol
und/oder Drogen – zum Tatzeitpunkt)
-
Frühkindliche Entwicklung: Schwangerschaft, Geburtsverlauf
und frühkindliche Entwicklung
-
Prämorbide Persönlichkeit: eingetretener »Lebensknick
-
Gynäkologische Anamnese: Menstruation, Menarche, Menopause,
Beschwerden, Geburten, Fehlgeburten, Abtreibungen, Gynäkologische
Eingriffe
-
Vegetative Anamnese: Schlaf, Appetit, Gewichtsbewegung, sexuelle
Lust, Potenz, Durst, Miktion, Stuhlgang, Allergien, Überempfindlichkeiten,
-
tages- oder jahreszeitliche Schwankungen der Stimmung
-
Suchtanamnese: Nikotin, illegale und legale Drogen, Alkohol, besondere
Medikamente (z. B. Schlafmittel, Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Schlankheitsmittel,
Laxanzien), nicht stoffgebundene Süchte, z. B. Spielsucht
-
Familienanamnese:
-
Mutter und Vater (Alter, Beruf, somatische und psychische Krankheiten,
Beziehung zur Mutter bzw. dem Vater, Persönlichkeitsstruktur, psychosoziale
Belastungen, Heirat der Eltern, ggf. Trennung oder Scheidung, ggf. Todesjahr
bzw. Todesursache, Probleme und Erkrankungen bei den Verwandten mütterlicher-
und väterlicherseits, z. B. psychische und körperliche Auffälligkeiten
bei den Großeltern, was in hereditärer Hinsicht häufig
nicht unergiebig ist)
-
Geschwister (Anzahl von Schwestern und Brüdern, Alter, chronologische
Geschwisterreihe, Berufe, psychosoziale Auffälligkeiten, körperliche
und psychische Erkrankungen, Intensität der Kontakte und jeweiliges
Verhältnis, Partnerschaften und Kinder der Geschwister, Hinweise auf
Halb- und/oder Stiefgeschwister)
-
Eigene Kinder
-
Familiäre Belastung mit psychischen Störungen
-
Soziale Anamnese: Geburt, wo aufgewachsen, Kindheit, besondere Belastungen,
kindliche Entwicklung, Erziehungsstil, Kindheitserinnerungen, Primordialsymptome
(Nägelkauen, Bettnässen, verlängertes Daumenlutschen, Haareausreißen,
Ängste, Angstträume, Stottern), Entwicklung in der Pubertät
und Adoleszenz, besondere Konfliktkonstellationen, Wohnorte, Kindergarten,
Grundschule, weitere Schulausbildung, Lieblingsfächer, Schulabschluss,
Berufswahl, Berufsausbildung, Berufsabschluss, Berufswechsel, Militär,
aktuelle berufliche und wirtschaftliche Situation, Wohnverhältnisse,
Freizeitaktivitäten, Hobbys, religiöse Einstellungen, Vermögen
bzw. Schulden, Fahrerlaubnis, ggf. Aufenthaltsstatus, Partnerschaften,
Trennungen, aktuelles Familienleben
-
Sexualanamnese (wenn indiziert): Sexualaufklärung (durch Erziehungsberechtigten,
Schule oder andere Vertrauensperson), Beginn der Pubertät, Menarche,
erster Samenerguss, besondere Ängste, Belastungen oder Verhaltensänderungen
während der Pubertät, Masturbationsverhalten, erster Geschlechtsverkehr,
sexuelle Erlebnisfähigkeit (früher bzw. aktuell), weitere Sexualkontakte
in kürzeren bzw. längeren partnerschaftlichen Beziehungen, häufiger
Wechsel des Sexualpartners, Qualität und Zufriedenheit der jeweiligen
sexuellen Beziehungen, Einstellung zur Promiskuität, Einstellung zur
Verhütung und zur Interruptio, sexuelle Funktionsstörungen, besondere
sexuelle Praktiken, spezielle sexuelle Präferenzen, ungewöhnliche
sexuelle Phantasien (z. B. Gewalt oder Unterwerfungsphantasien, besondere
sexuelle Rituale oder Inszenierungen), sexuelle Orientierung, sexuelle
Missbrauchserlebnisse, Inzesterlebnisse.
-
ForensischeVorgeschichte: Auffälligkeiten mit der Polizei,
Probleme beim Militär (z. B. disziplinarrechtliche Probleme), Probleme
mit der Fahrerlaubnis (Alkohol am Steuer, Fahrerflucht), Verwarnungen,
Sozialstunden, Verurteilungen, offene Bewährungsstrafen, Gefängnisaufenthalte,
früherer Maßregelvollzug, Einstellung bezüglich vergangener
Straftaten, gegenwärtig anhängige Gerichtsverfahren
-
Exploration zum Untersuchungsanlass."
Allgemeiner
Anamnese-Fehler (AnamF)
-
AnamF01 Eine Anamnese wird gar nicht durchgeführt.
-
AnamF02 Wichtige Aspekte der Anamnese werden nicht erhoben.
-
AnamF03 Die Anamnese wird nicht ausreichend dargestellt.
-
AnamF04 Wichtige Aspekte der Anamnese werden nicht ausreichend dargestellt.
-
AnamF05 Unwichtige oder nebensächliche anamnestische Themen
werden ausgewalzt.
-
AnamF06 Keine Interpretation wichtiger anamnestischer Befunde.
-
AnamF07 Einseitige oder falsche Interpretation anamnestischer Befunde.
-
AnamF-X Sonstiger Anamnese-Fehler.
AnamF01
Eine Anamnese wird gar nicht durchgeführt.
Prototypische Fehlerstruktur AnamF01:
Beleg AnamF01
AnamF02
Wichtige Aspekte der Anamnese werden nicht erhoben.
Prototypische Fehlerstruktur AnamF02:
Beleg AnamF02
AnamF03
Die Anamnese wird nicht ausreichend dargestellt.
Prototypische Fehlerstruktur AnamF03:
Beleg AnamF03
AnamF04
Wichtige Aspekte der Anamnese werden nicht ausreichend dargestellt.
Prototypische Fehlerstruktur AnamF04:
Beleg AnamF04
AnamF05
Unwichtige oder nebensächliche anamnestische Themen werden ausgewalzt.
Prototypische Fehlerstruktur AnamF05:
Beleg AnamF05
AnamF06
Keine Interpretation wichtiger anamnestischer Befunde.
Prototypische Fehlerstruktur AnamF06:
Beleg AnamF06
AnamF07
Einseitige oder falsche Interpretation anamnestischer Befunde.
Prototypische Fehlerstruktur AnamF07:
Beleg AnamF07
AnamF-X
Sonstiger Anamnese-Fehler.
Prototypische Fehlerstruktur AnamF08:
Beleg AnamF08
Literatur (Auswahl)
Schneider, Frank; Frister, Helmut & Olzen, Dirk (2010, Hrsg.).
Anamneseerhebung. In (65-66): Begutachtung psychischer Störungen.
2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Berlin:
Springer.
Konrad N (1996) Anamnese- und Befunderhebung in forensisch-psychiatrischen
Gutachten. Med Sach 92:152-157
Links (Auswahl: beachte)
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten:
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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Querverweise
Standort: Allgemeiner Anamnese-Fehler.
*
Zur
Haupt- und Überblicksseite Katalog potentieller Fehler in forensischen
Gutachten.
*
Überblick Forensische
Psychologie.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Allgemeiner
Anamnese-Fehler (AnamF) zu Potentielle
Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen
der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert
an einigen Fällen u.a.am Fall Gustl F. Mollath mit einem Katalog der
potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/AnamF.htm
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