Vollzugsbericht VZB01
Strafvollzug - Sicherungsverwahrung
- Maßregelvollzug
Meine Antwort.
Herausgegeben von Rudolf Sponsel, Erlangen
"Sehr geehrter Herr Dr. Sponsel,
ich habe mit Inbrunst ihre ganzen Publikationen zum Thema Forensische,
psychiatrische psychopathologische Schuldfähigkeitsprüfungen
im Internet verfolgt. Ich habe damit mein Wissen auf einen guten Stand
gebracht.
[Seit 2009 im Maßregelvollzug ]
Ich befinde mich seit 2009 im Maßregelvollzug V2. Ich befand mich vorher in der JVA in V1, wurde auf Grund meiner Straftat zu knapp sieben Jahren verurteilt. Während dieser Haftstrafe schrieb ich eine Art Lebensbericht für mich und habe darin sexuelle Fantasien und Enttäuschungen aus dem Elternhaus verarbeitet (aus therapeutischer Ansicht). In V1 begann ich 2003 mit meiner Verhaltenstherapie, die ich während meines Aufenthaltes dort bis Okt. 2007 vollführte. Genau waren das 4 Jahre Einzeltherapie und gruppendynamische Deliktgruppe (der heiße Stuhl und Täter-Opfer-Konflikt mit Kamerabegleitung).
[Aufgrund Auseinandersetzungbuch mit den Taten neue Anklage]
Auf Grund meiner Niederschrift, die die Sicherheit der JVA einzog und somit zur Staatsanwaltschaft schickte, wurde eine neue Anklageschrift gebastelt, deren Abläufe (Fälle) sich auf konstruierte 750 Fälle hochrechnen ließ. Damals wurde ein Gutachten bei Prof. GA1 in der Uni O1 von der Staatsanwaltschaft StA1 angefordert. Es sollte diese Niederschrift, speziell die Fantasien bewerten und ein „Wegsperren" begründen Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beantragte den § 66 STGB, also offiziell Sicherungsverwahrung auf Grund der offengelegten inneren Fantasien. (Fantasieaufarbeitung ist Therapie und die sollte bestraft werden !) Mir sagte man, ich habe fahrlässig gehandelt, aber ich habe so Therapie verstanden (Offenlegung!). Im Januar 2008 war ich dann zur Begutachtung in O1 bei dem Prof. GA1, der mir ein vernichtendes Urteil bescheinigte, vermindert schuldfähig, § 21 STGB in Verbindung mit Pädophilie, also § 63 STGB, trotz vorheriger Therapie in der JVA. Als ich hier in V2 ankam, war ich erst mal vor den Kopf gestoßen. Ich hatte meine Taten schon in der Haft therapeutisch bearbeitet, auch die Taten, die in dem Urteil von 2001 nicht bestraft worden waren. Zu dem Urteil von 2001 gab es kein Gutachten, nur eine Bestrafung. Wenn ich heute über meine Zeit hier in V2 nachdenke, vermisse ich grundlegende Dinge, wie emotionales Kompetenztraining, Kommunikationstraining, soziales Training und progressive Muskelentspannung, alles was zu einer kontrollierten Wutausbreitung beiträgt und somit nicht ungenügend ausufern kann. Ich habe heute Einzelausgang und die Dreiergruppe, arbeite draußen im Klinikgelände, gehe alleine dort hin und zurück, habe wohl viel für mich erreicht, bin aber, genau wie mein Anwalt, der Meinung, dieses Verfahren (8 Verhandlungstage ) von 2008 war nicht notwendig. Ich war 2001 rechtskräftig verurteilt, meine Gefahr war bekannt, doch zog man erst 7 Jahre später eine Begutachtung in Betracht. Ich spreche heute bewusst von Rentenverarmung. Dieses Gutachten von Prof. GA1 wurde vor 2 Jahren durch Dr. GA2 aus O2 nunmehr gemildert in seiner Gefährlichkeit, dennoch setzt die Klinik diese Empfehlungen des Dr. GA2 ungern um. Ich bin nun 61, habe meine neue Reife durch die ganzen Therapien erreicht, habe mit [>S. 2] dafür gesorgt, durch Petitionen, dass BL1 über ein Maßregelvollzugsgesetz verfügt, als nächstes laufen Schriftstücke (Petitionen) zur Reform des § 63 STGB . Dies läuft schon am Landtag von BL1, diese Petition hatte ich im Januar 2014 schon im Bundestagspetitionsausschuss in Berlin und es wurde erstmal gebremst mit dem Hinweis Bundesrecht und Landesrecht zu unterscheiden. Ich selbst habe hier vom Landtag das Therapiekonzept analysieren lassen, da ich das Gefühl hatte, für mich geht es nur um das Wegsperren, da hat die Klinik aber gemerkt, wie autark ich bin.
Ich bin auch ein großer Leser der Zeitschrift Recht und Psychiatrie und der gemeindepsychiatrischen Hefte der Sozialpsychiatrie. Wenn ich jetzt alles zusammen nehme, fehlt mir für fast jede Anhörung im Landgericht das Verständnis. Ich frage mich, wenn ich in der Holzwerkstatt der Klinik mit Kindern im Alter von 12, 13 Jahren wieder therapeutisch arbeite, es keine gefährlichen Konflikte gibt, keine Übergriffe und sonstige Anzeichen sich dafür zeigen, dann frage ich mich nach der Notwendigkeit der geschlossenen Unterbringung. (2001 wurde ich verurteilt wegen Missbrauch eines 8 jährigen Kindes in 24 Fällen). In der Holzwerkstatt (Therapiezentrum) bin ich jetzt 2 Jahre und stabil im Umgang mit den minderjährigen Kindern, darauf bin ich sehr stolz. Meine Tat liegt 14 Jahre zurück, Therapiebeginn war 2003, also gute 11 Jahre her. Ich selbst habe als Vater eines Kindes 1983 die Kinderpsychiatrie V3 und V4 kennengelernt, mein Kind hat ADHS gehabt, damals nannte man es verhaltensgestört. Aber das nur am Rande, es trägt aber zu meiner Meinungsbildung über Psychiatrien bei.
Die Prozesskosten, die mir 2008 auferlegt wurden, betrugen 10.000 €. Auf Grund eines Insolvenzverfahrens, das für mich sinnvoll wurde, konnte ich diese Schuld darin verankern und mich davon befreien. Aber insgesamt entstamme ich einer Familie, wo nicht alles gerade lief ( Missbrauch mit 12 an meiner Oberschule), wurde ich deshalb zum Täter, weil ich es vergrub, mich niemanden als Kind anvertraute. Ich weiß ja heute als Täter, wie sich ein Opfer danach verhält und wie ein Täter sein Ansinnen rechtfertigt. Aber ich habe dennoch hier Probleme zu verstehen, wenn die Unterbringung 10 und mehr Jahre bemisst und keiner weiß, wie es zu reglementieren ist und diese unverhältnismäßige Sachlage oft mit Unwahrheiten gerechtfertigt wird. Mir ist natürlich bewusst, das Straftäter bzw. deren Anwälte viel mehr mit einer Verfassungsklage etwas erreichen. Aber ich versuche es ohne, weil ich der Meinung bin, ich habe einen guten Fachanwalt, sein Bruder ist in O3 Staatsanwalt, also eine juristische Familie, die kann was. Und das zeigt mir jedes Jahr die Anhörung und ich habe aber Zweifel beim Richter, konnte ich ihn überzeugen, wenn ich ihm von meiner Ansicht und Empfindung nach spreche, von meiner Befindlichkeit im Bezug auf dieses Monstrum Pädophilie, was macht das mit uns Männern. Es betrifft ja auch in zunehmendem Maße Jugendliche, die sich zunehmend Kindern zu sehr nähern. Hier greift das Pädonetzwerk von Prof. Beier an der Charité Berlin, aber es ist zu wenig. Ich habe gemerkt, sehr viele Kontakte mit Kindern, arbeiten mit Kindern als Pädophiler, macht mich unglaublich selbstbewusst und selbstsicher, weil ich weiß, ich tue das nie wieder und weiß, was das an den Kindern auslöst, weil mir ihr Glück wichtiger ist und ich diesen Bedürfnisaufschub, mich ihm zu sehr zu nähern verifizieren kann. Ich habe aber damit täglich die Erinnerung, die weh tut, was ich meinem Opfer antat, so mache ich mir es ständig bewusst.
[Man nimmt es mir nicht ab, das macht mich traurig und wütend]
Dass mir das aber kaum abgenommen wird, macht mich traurig, diese Glaubwürdigkeit und Respektlosigkeit im MRV macht mich demütig wütend, aber Wut, die man verstecken muß, bekommt keine Luft. Dennoch hilft dann nur Demut. Aber zu viel Demut kann eine Depression auslösen, also ist es immer eine Gratwanderung. Das Arbeiten mit Kindern von Straftätern, die Kinder einmal missbrauchten, ist ein verdammt heißes Eisen, aber es muß nicht so sein, wie es die Lehrbücher aus statistischen Erhebungen schlussfolgern. Ich habe einen Freund, er hat dasselbe Delikt gehabt, lebt jetzt im O4, ist wieder verheiratet, hat drei Kleinkinder und arbeitet nach dem Abschluss des [>S. 3] HEADS-Programms und der Führungsaufsicht wieder mit dem Kinderschutzbund und verschiedenen Opferschutzorganisationen zusammen. Es ist möglich, seine Freunde in der Nachbarschaft sind Polizisten, weil sie wissen, was er aus seiner Vergangenheit geschöpft hat. Das Innenministerium von BL2 sieht es als Wiedergutmachung an, weil es davon wenige Menschen gibt, die dazu in der Lage sind. Ich bin von dem gleichen Schlag, ich hatte in den 90er Jahren eine Selbsthilfegruppe für Epileptiker in das Leben gerufen, da ich ab dem 12. Lebensjahr diese Anfälle hatte und ich habe nach meiner Entlassung vor, junge Menschen vor der Krake Missbrauch zu schützen durch Vorträge, was alles im Netz der Cybermobbings passiert. Unsere Jugend geht zu leichtfertig damit um, allein diese Posing-Jugend. Deshalb begrüße ich die Verschärfung des Sexualstrafrechts, aber es reicht bei weitem nicht aus. Mit Kindern bösartige Dinge zu tun, ist so einfach geworden. „Onkels" können mit ihnen alles perverse anstellen, wenn sie jung sind, ich habe zu viel erfahren, durch andere Patienten, allein der Sex mit Tieren (Pferde, Hunde usw.), Kinder tun es einfach, weil sie an das Gute im Menschen glauben, sie denken mir passiert nichts! Das macht mich aber wütend, dass es immer wieder geschieht. Doch ich kann diese Wut nicht gebrauchen, wenn ich solche Präventivmaßnahmen als Konzept plane, brauche ich einen kühlen, planbaren Verstand und muss realistisch bleiben. Das heißt daher auch für mich, ich muß als therapierter Täter immer davon ausgehen, dass ich durch ungünstige Situationen, in die ich geraten kann, meine Selbstkontrolle verlieren könnte. Ich habe nur die Hoffnung, dass mir das nicht geschieht, aber ausschließen kann ich es nicht.
So, ich habe nun mal versucht, meine Geschichte kurz und verständlich darzulegen, ich habe für meinen Fall so meine Gesetzeslücken, ich habe Falschaussagen im Urteil, wonach ich verurteilt wurde, es macht mich heute noch wütend, wie eine Staatsanwaltschaft arbeitet. Ich habe im ersten Jahr meiner Unterbringung für eine Wiederaufnahme gekämpft, ich habe aber gegen Windmühlen gekämpft. Mein Urteil zum 63er 2008 lautete: 2 Fälle wurden bestraft, die 2001 der Staatsanwaltschaft durch meine Aussage vor der Polizei bekannt waren, und 7 Fälle durch die Falschaussage, also wurden von den 750 vorgeworfenen Fällen 741 Fälle eingestellt. Aber es kam noch schlimmer, es gab bei 2 Zeugen ein Glaubwürdigkeitsgutachten, der eine „Zeuge" sagte nichts, es war ein Mädchen, der zweite Zeuge war geistig behindert, was vorher bekannt war, also war die Aussage konstruiert. Am Ende der Prozessierung, kurz bevor wir in Revision gingen, stürzte sich der Anwalt der Zeugen aus dem Fenster. Bei der Vorbereitung des Prozesses bekam ich mit, dass der Weiße Ring die angeblichen Opfer massiv durch die Kripo vernehmen ließ! Ich entsinne mich auch noch an 2006, während die Aussagen der Zeugen gesammelt wurden. Ich hatte eine Erbschaft durch das Ableben meiner Mutter erhalten. Ich hatte damals im Gefängnis eine Freundin, die mich besuchte. Auf dem Konto ihrer Tochter (4 Jahre) parkte ich diese Erbschaft von 12.000 €. Aber diese Freundin ging zu diesem Zeitpunkt in Insolvenz, der Kontakt wurde abgebrochen, weil die Kripo sagte, ich könne auch ihre Kinder (3) missbraucht haben. Dadurch brach diese N1 den Kontakt ab und behielt die 12.000 € für ihre Schulden. Ich habe zwar noch gegen sie geklagt, aber nichts war zu machen.
Welch eine furiose Justiz in BL1, aber der Richter N2 ging Jahre später in Rente, wie praktisch und sinnvoll.
[Zustände in den Kliniken - Fehlbehandlungen ]
Nun habe ich meine juristische Tat dargelegt, bis zum heutigen Stand meiner Therapie. Ich möchte mich nun noch zu anderen Aktivitäten innerhalb der Klinik äußern. Ich habe mir in den 5 Jahren hier viele Kontakte aufgebaut, weiß also auch von Abläufen, die ich als nicht regelkonform bezeichnen kann. Manche Patienten werden regelmäßig weggesperrt, teilweise in den Selbstmord getrieben, [>S. 4] wenn es speziell um die Zwangsbehandlung geht, sie teilweise nur nicht ihre Medizin nehmen wollen. In den 5 Jahren habe ich mehrere Patienten erlebt, deren Namen auf der Staatsanwaltsliste erschienen, weil sich dann die Eltern dagegen wehrten, wenn sich ihre Angehörigen an der Gardinenleiste aufknöpften, weil sie gar kein anderes Motiv für ihr dahin vegetieren mehr sahen oder sich einfach die Pulsader aufschnitten. Bestimmte Menschen mit einer Zwangserkrankung und deren Therapie falsch angewandt wurde, werden gemobbt. Zwangserkrankung ist eine Sucht und kein verhaltenstherapeutischer Ansatz. Hier werden viele therapeutische Fehler begangen. Werden dann diese Patienten dann rückfällig, dann insistiert die Obrigkeit, diese Patienten sind selbst schuld und müssen ihre Taten verantworten. Durch mein Zutun, da wir jetzt ein Maßregelvollzugsgesetz haben, haben wir auch die Möglichkeit, einen Interventionsbeauftragten des Landesverwaltungsamtes zur Seite gestellt zu bekommen. Er soll für die Patienten da sein, da er ja die Tätigkeit der Ärzte und Therapeuten überwachen und kontrollieren sollte. Aber warum lässt man uns Patienten nicht diesen wichtigen Kontakt erfahren und behindert den Kontakt? Es gibt hier viele Fälle, woran Therapien scheitern, Lockerungsvereinbarungen, mal mit dem Patienten, der eigentlich stabil ist, hinaus zu gehen, lieber beschneidet und man setzt Lockerungen aus Willkür aus, wovon kein Richter weiß. (Ursache sind meist nur 2 leere Kartons im Zimmer oder Sprüche, die subtil verstanden werden.) Erfährt es der Anwalt, dann ist meist das Unverständnis am Landgericht groß, wenn er dagegen vorgeht. Allein die Einsichtsfähigkeit und die Einsicht zur Schuldfähigkeit ist ein relativer Begriff. Für mich ist es so, die Kosten für die Unterbringung könnten halbierter sein, wenn die Klinik nicht den Hospitalisierungsgrundsatz ausbauen würde, aber dann aber auch im Widerspruch dazu ihre Meinung dreht wie ein Wendehals (das haben wir nie gesagt!). Ich spüre es auch in meinem Fall, mir ist das Schreiben von 3 Professoren der Uni Bremen und Hamburg-Eppendorf bekannt. Darin geht es 2004 um eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung, wie weiter mit den Sexualstraftätern zu verfahren sei (es traten 2004 in verstärktem Maße Missbrauchsdelikte und Kindstötungen auf, das zu verhindern (ächten) war). Seit diesem Zeitpunkt verspüre ich in den JVA' s und den MRV-Kliniken eine Delikthierarchie, indem man versucht, die Sex-Monster zu verteufeln und die Mörder und Vergewaltiger als die besseren Menschen darzustellen und zu entlassen, da ja ihre Opfer nichts mehr fühlen. Aber ihre Anverwandten fühlen doppelt so traumatisch, das wird aber ausgeblendet aus der Gesellschaft, da die deutsche Medienpolitik sich nur einseitig auf die „Perversen, die an der Devianz der Gesellschaft lebenden bezieht", so wird eine Sparte der Deliktgruppe systematisch weggesperrt, ignoriert, verteufelt, egal wie offen in der Fantasiediskussion Glaubwürdigkeit vom ehemaligen Täter überbracht wird, ihnen wirft man unauthentische Verhaltensweisen vor, sie würden sich nur so geschönt verhalten, um wieder heraus zu kommen.
Für mich heißt das, der Patient muss sich Lügen und Unterstellungen in der jährlichen Einschätzung gefallen lassen, er kann nur eine Gegenstrategie gegenüber dem Richter entwickeln, damit der Richter seine Argumente erkennt, was der Patient wie und warum im Verhalten verändert hat. Dass es meist nicht dazu kommt, verdanken wir dem Anlügen des Gerichts durch die Sachverständigen (Therapeuten und Ärzte). Wie soll sich der Anwalt und der Patient dazu äußern, es wird ihm doch ehe wieder unterstellt und keiner glaubt ihm. Für mich ist das einfach nur Machtmissbrauch auf höchster Ebene. Aber wie soll sich ein Patient oder im Gefängnis ist man als Insasse benannt, glaubwürdig in ein therapeutisches Konstrukt einlassen. Meine Erfahrung ist, im Gefängnis hatte ich mehr Therapie und Glaubwürdigkeit meiner Gefühle, ich wurde mit Respekt behandelt, mit Gesprächsbedarf, wenn man auch viele Verhaltenstendenzen anmangelte. Aber ich wusste immer, was ich noch zu verändern hatte. Hier bin ich nur das dumme Arschloch, der „63er" eben, dem kann man nichts glauben, dazu [>S. 5] oft noch ein Narzisst. Aber dennoch glaubt mir der Landtag, weil ich mit ihm etwas für uns verändert habe. Also sind doch die, die eigentlich Entscheidungen treffen, die Verursacher, weil sie es so wollen. Dasselbe trifft für mich für Gutachter zu, warum studieren viele Gutachter die Stationsakte, lesen in den Kurvennotizen von Pflegern, obwohl keiner sagt, das Pfleger so fehlerlos sind, sie sind auch nur Menschen, sie haben den Auftrag, Patienten nach draußen mit zu integrieren und keine Intrigen zu intensivieren. Auf bestimmten Stationen (Jugend) werden die jungen Patienten als Verbrecher tituliert, so was hört aber der Chefarzt nicht, weil er seinen Angestellten traut. Was sollen dagegen aber junge Patienten tun, wie sollen sie sich gegen so einen Affront wehren? Darunter leidet ein Therapieniveau, folglich kann es kein Therapiegefüge auf solchen Stationen geben. Letztlich komme ich wieder zum Machtmissbrauch, der auf der Jugendstation propagiert wird. Und wo bleibt die Perspektive dazu, woran erkennt der Patient das Glauben an die Therapie?
[Zu lange Therapien, zu viel Reden und Wiederholungen]
Fakt ist jedoch, eine Persönlichkeitsstörung kann innerhalb von 2 Jahren bearbeitet werden. Ich hatte im Gefängnis 150 Einzeltherapiestunden, die reichten mir, weil da noch Gespräche nachkommen. Aber was machen Patienten, die 10, 12 oder mehr Jahre, ihre ganze Jugend verbringen. Für was und warum, vor allem ist für mich nicht nachvollziehbar, was da geredet wird. Es ist doch alles nur Wiederholung und extrem langweilig und hat so keinerlei Interesse mehr.
[Politik, Recht und Verhältnismäßigkeit ]
Wenn man sich nun die Politik anschaut, die Plenumsprotokolle des Landtages zu bestimmten Reformen verfolgt, wird ein ja richtig kraus. Die Parlamentarier werfen sich eine Kostenexplosion vor, der Rechnungshof schreitet ein und verlangt für die Kostenexplosion einen Stopp. Das Sozialministerium gelobt Besserung, aber es wird weiter gewurschtelt, weil es kein Planungsfeststellungsverfahren gibt, weil der ganze Maßregelvollzug ungeplant und unkontrolliert von statten geht. Die Fragen des Maßregelrechts, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und beim Gesetzgeber neue Beachtung gefunden haben, sind dabei ohne Zweifel von erheblicher praktischer und grundsätzlicher Bedeutung. Im Kern geht es um das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, welches bei allen strafrechtlichen Sanktionen zu beachten ist. Reformüberlegungen des Bundesjustizministeriums, die in diesem Sommer bekannt wurden, stellen wesentlich darauf ab, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in den strafrechtlichen Bestimmungen zu Anordnung und Fortdauer der Unterbringung zu konkretisieren: die Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus soll stärker auf gravierende Fälle begrenzt werden, besonders lange Unterbringungen - als „Schwellen" werden Aufenthaltszeiten über 4 bzw. 8 Jahre hinaus vorgeschlagen - sollen an die konkrete Gefahr besonders schwerer Taten geknüpft sein, die etwa auch eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung rechtfertigen könnten.
Eine entscheidende Weichenstellung erfolgt mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" vom 26.01.1998. Vor dieser Änderung galt für eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung gemäß § 67d Abs. 2a die „Verantwortungsklausel": „die Unterbringung war auszusetzen, wenn verantwortet werden kann, zu erproben, das der Untergebrachte außerhalb des MRV keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird". Sie ist ersetzt worden durch die „Erwartungsklausel": „... wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte ...". Kommentatoren stritten sich derzeit darüber, ob die Schwelle für eine Entlassung aus der Unterbringung tatsächlich wirksam erhöht worden sei oder ob es sich eher um eine kosmetische, symbolische Maßnahme zur Beruhigung der Öffentlichkeit gehandelt habe. Inzwischen steht außer Frage, dass die neue Bestimmung sich in vielen Fällen als Entlassungshindernis „bewährt" hat. Auf dem Hintergrund der aktuellen Debatte erscheint die damalige Gesetzesänderung als gesetzgeberische Fehlleistung. Die verfassungsgemäß gebotene Abwägung zwischen dem [>S. 6] Freiheitsrecht des Betroffenen und dem Sicherheitsbedürfnis kommt in der Erwartungsklausel auch nicht ansatzweise zum Ausdruck. Auch spätere Weichenstellungen waren einseitig am Sicherungszweck der Maßregel orientiert. Man denke nur an das „Gesetz zur Sicherung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 17.7.2007.
Für die Praxis des Maßregelvollzugs wäre schon viel gewonnen, wenn im § 67 d STGB wieder eine Art Verantwortungsklausel zum Tragen käme und die höchstrichterliche Rechtsprechung ihre aktuelle Linie konsequent weiterverfolgte.
[Verbesserung durch noch häufigere Begutachtung?]
Mich verwundert, dass eine Verbesserung der Situation durch noch häufigere Begutachtungen erreicht werden soll. Immerhin sind im „bayerischen Anlassfall" einige der renommiertesten Gutachter der Republik unter Beschuss geraten. Eine erste Überprüfung der Notwendigkeit der Unterbringung soll, so die Vorstellung des BMJ, bereits nach vier Monaten erfolgen. Man könnte darin ein Misstrauensvotum gegen Gerichtsbarkeit und Unterbringungsverfahren sehen. Grundsätzlich spricht jedoch nichts dagegen, dass das Krankenhaus sich schon nach 4 Monaten zur Notwendigkeit und Perspektive der Unterbringung eines Patienten äußert, einschließlich der Möglichkeit einer kurzfristigen Entlassung oder Beurlaubung aus der vollstationären Behandlung. Dass Überprüfungen zu einem so frühen Zeitpunkt eine erwähnenswerte Zahl nicht erforderlicher Unterbringungen zutage fördern, erscheint mir mehr als unwahrscheinlich.
Zusammenfassend wäre es eine zielführende gesetzgeberische Maßnahme, im § 67 d Abs. 2 STGB wieder von der Erwartungs- zu einer geeigneten „Verantwortungsklausel" zurück zu kehren. Eine solche verschleiert den Wertekonflikt nicht, der bei allen rechtlichen Entscheidungen - Anordnung, Aussetzung zur Bewährung, Erledigung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - eine Rolle spielt. Mehr Begutachtungen ersparen den Gerichten diese schwierigen Abwägungen nicht.
Trotz dringender Hinweise und Beschwörungen der OLGs und des BVerfGs bei Vollstreckungsentscheidungen auf eine zu ändernde Vollzugspraxis, laufen diese Appelle ins Leere und bleiben aus verfassungsrechtlichen Gründen folgenlos. Und schließlich ist es bei den am Maßstab des Vollstreckungsrechts zu treffenden Entscheidungen ohne Belang, wie kongruent sich die Normen des Vollzugsrechts verhalten. Wenn die Ziele im Vollstreckungsrecht schon nicht eindeutig genug bestimmt sind, nimmt es nicht Wunder, wenn die Länder, auch ohne ihre Verpflichtung zur Bundestreue absichtlich zu vernachlässigen, die von ihnen formulierten Vollzugsziele am Freiheitsinteresse des Betroffenen gemessen ähnlich indifferent gestalten, sie allenfalls auf eine möglichst störungsfrei funktionierende Vollzugsgestaltung hin ausrichten und somit schließlich darüber hinaus auch noch einen föderalen Wildwuchs fördern. Als im wahrsten Sinne des Wortes einschneidendes Korrektiv bleibt dann im Bereich der psychiatrischen Maßregel nur noch die genauso unbestimmte Erledigung wegen Unverhältnismäßigkeit übrig. Man könnte auch formulieren: Diese Art von Erledigung stellt die Bankrotterklärung eines inkongruenten Systems von Vollstreckungs- und Vollzugsrechten dar, das durch unbestimmte bis gegenläufige Interessen gekennzeichnet ist und deren Indifferenzen auch nicht durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten und verfahrensrechtlichen Möglichkeiten nach der Strafprozessordnung und dem Strafvollzug ausgeglichen werden können. Im Gegenteil: Diese Verfahrensordnungen divergieren in ähnlicher Weise, ignorieren sich gegenseitig, zielen aneinander vorbei oder laufen, selbst wenn der Betroffene von ihnen auf Anregung des Gerichts Gebrauch macht, schlichtweg ins Leere. Auch dezitierte Entscheidungen zur Vollzugsgestaltung können trotz Rechts - und Gesetzesbindung der Verwaltung nicht nur aus Renitenz, sondern auch aus eigener Vollzugsverantwortlichkeit heraus ignoriert werden, [>S. 7] da es kein diesbezügliches Verwaltungsvollstreckungsrecht gibt. Eine Darstellung dieser zusätzlichen Problematik des Vollstreckungs - und Vollzugsrechts kann jedoch in diesem Beitrag nicht mehr erfolgen.
[Abhängigkeit von spektakulären Fällen ]
Eines ist an der ganzen Debatte - je nach Naturell des Betrachters - ärgerlich oder deprimierend : Sollte im Vorfeld des nächsten Wahlkampfes ein Kind Opfer eines schweren sexuellen Gewaltdeliktes werden und sollte man „der Psychiatrie", „den Gutachtern", „dem Strafvollzug" irgendwelche Versäumnisse vorwerfen können, so wird erneut eine wilde Debatte losbrechen. Neue Gesetzesvorlagen und Diskussionspapiere mit Überlegungen zur Erhöhung von Sicherheitsstandards werden dann nicht auf sich warten lassen. Irgendwelche Sicherheitslücken lassen sich immer finden. Ohne Frage stellt schon das verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeitsprinzip eine solche dar.
[Nach draußen schaffen es immer weniger ]
Das war mein Beitrag zu einem großen Projekt. Der Maßregelvollzug soll ja eigentlich der Transit zurück in die Gesellschaft sein, aber was mir immer wieder auffällt sind die rückläufigen Zahlen der Leute, die es nach draußen schaffen, vor allem wenn sie über 10 Jahre in der Psychiatrie verbracht haben. Ich kenne einige, die kommen und begrüßen einen, wie dieser Tage der N3, er wohnt in O5, hat wieder einen guten Draht zu seiner Mutter und Schwester, was vorher nie so war. Ich kenne aber auch Leute, die sich nur hier aufgehoben fühlen oder die hier ihr Leben gelassen haben. Das tut schon weh, wenn man erfährt, was gelaufen ist.
[Straftaten gehören zur Gesellschaft ]
Eines wird aber bleiben, diese Gesellschaft wird vom Kapital beherrscht, dies wiederum wird immer Neid und Habgierdebatten auslösen. Allein die Zunahme der Beziehungstaten ist auffällig. Aber kann das der Staat beeinflussen, das er was für die Sicherheit der Öffentlichkeit tun muss? Nein. Wenn einer eine Amokentscheidung getroffen hat, ist eine Deeskalation hilflos, weil alles zu schnell abläuft. Deshalb glaube ich, Straftaten gehören zu dieser Gesellschaft, siehe Russland und Afrika, die Welt ist unsicherer geworden, deshalb kann kein Staat von einer „inneren" Sicherheit ausgehen oder anstreben, weil sich die globale Voraussetzung verschoben hat. Die Politik sagt, der Putin-Konflikt wird noch lange schwelen, was bleibt sind die Seelen, die das aushalten müssen mit der Wut und mit dem Mut und mit der Angst, die wieder etwas auslöst, nämlich diese Traumen, die keiner einschätzen kann.
Ich wünsche mir, Sie können mir mal Ihre Meinung dazu schildern und wie man solche Dinge verändern kann."
Sehr geehrter VZB01,
ich habe Ihren 7-Seiten Brief erhalten. Wenn Sie möchten, kann ich ihn veröffentlichen auf meiner neuen Seite Nachrichten vom Justizvollzug, da habe ich nun als erstes ein sensationelles Ergebnis der bayerischen Justizvollzugsforschung mit sexuellen Missbrauchtätern präsentiert. Sie sollten das aber vorher mit Ihrem Rechtsanwalt abklären, ob das Ihren Zielen dienlich oder mit Risiken behaftet ist. Namen und Orte können auch anonymisiert werden.
Dass man Ihre Offenheit gegen Sie gewendet hat - so es denn so war, wie Sie schildern - erscheint schon außerordentlich problematisch und zeigt eine nicht gut gelöste Konfliktsituation an.
Ihre Kernfrage am Schluss zielt darauf ab: Wie kann man solche Dinge verändern? Na, ich denke, Sie machen es genau richtig, indem Sie offensiv werden und Öffentlichkeit suchen. Bisher spielt sich ziemlich viel im Dunkeln ab. Die besten Werkzeuge, die Situation für alle zu verbessern, sind sicher Transparenz und Öffentlichkeit.
Was Ihre Situation betrifft, kann es sehr hilfreich sein, dass Sie Ihren Behandlungsplan, das Entlassungskonzept und damit verbunden die bei Ihnen angedachte Führungsaufsicht erkunden.
Mit freundlichen Grüßen und eine gute Zeit über die
Feiertage
Rudolf Sponsel
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