ICF-basierte Gutachten erstellen
Buchpräsentation von Rudolf Sponsel, Erlangen
2 Die ICF in Befundungen verwenden 50
3 „Aktivitäten / Teilhabe“ mittels ICF befunden 116
4 Die ICF-basierte Gutachtenerstellung 157
5 ICF-basierte Praxisbeispiele 173
6 Schlusswort aus der Sicht einer Betroffenen 197
7 Literatur 200
Sachregister 205
Gerade bei komplexen Gesundheitsproblemen, in denen verschiedenste
Fachkräfte, im optimalen Fall transdisziplinär koordiniert und
auf Augenhöhe zusammenarbeiten, stellt die ICF somit ein Instrument
dar, mit dem das gemeinsame Verständnis erhöht bzw. Behandlungsoptionen
reflektiert werden können (Adolfsson et al. 2010, Kohler et al. 2013,
Tempest / McIntyre 2006). Die dabei verwendeten Begrifflichkeiten, Gesundheitsprobleme
betreffend, werden in Tab. 4 erläutert. Hervorzuheben ist, dass auch
die Betroffenen selbst ein Teil eines solchen Teams sind (Pretis 2020a).
In einem zweiten methodischen Schritt ist die ICF
durch wiederum übergeordnete einheitliche Beurteilungsmerkmale imstande,
Bewertungen über die Gesundheitssituation und damit zusammenhängende
Aspekte abzugeben. Dies erfolgt über ein definiertes System sogenannter
Beurteilungsmerkmale, das den Fachsprachen der einzelnen Berufsgruppen
übergeordnet ist. Vorausgesetzt wird, dass sich die WHO- Beurteilungen
mit berufsspezifischen Bewertungsstandards verknüpfen lassen. Damit
ist die ICF als internationaler Standard und als übergeordnetes Rahmenkonzept
in der Lage, sowohl in Befunden als auch in gutachterlichen Schlussfolgerungen
über wohldefinierte Begriffe (wie z. B. Gesundheitskomponenten) vergleichbare
Beschreibungen und Beurteilungen abzugeben. Vorausgesetzt wird dabei, dass
es sich beim Gutachtenverständnis im Regelfall um eine Integration
allgemeingültiger nomothetisch-hypothesengesteuerter) Gesetzmäßigkeiten
mit höchst individuellen (d.h. idiografischen) Aussagen handelt. Dies
bedeutet, dass ein Sachverhalt in der Regel höchst individuell und
gleichzeitig vor dem Hintergrund allgemeingültiger Gesetzmäßigkeiten
der Medizin, Psychologie, Therapiewissenschaften etc. befundet und beurteilt
wird. In der ICF spiegeln sich diese allgemeinen Gesetzmäßigkeiten
vor allem in der Möglichkeit zu statistischen Bewertungen mittels
WHO-Beurteilungsmerkmalen wider, die die Grundlage für gutachterliche
Schlussfolgerungen sein können,
Das höchst individuelle Bild der „Funktionsfähigkeit“
eines Menschen erfasst dabei die jeweilige höchst idiosynkratische
Situation einer Person. Der daraus resultierende Fokus auf die Teilhabe
stellt einen Menschen dabei in hohem Maße mit seinen sinnhaften Kontexten
in Beziehung, mehr als dies z. B. die Internationale statistische Klassifikation
der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ermöglicht (ICD-10-GM,
DIMDI 2020). Letztere fokussiert vornehmlich auf intersubjektiv nachvollziehbare
Symptome (meist dergestalt beschrieben, was ein Mensch „nicht“ tun kann).
Der Begriff „Funktionsfähigkeit“ der ICF bezieht sich vereinfacht
darauf, inwiefern ein Mensch mit einem Gesundheitsproblem in relevanten
Kontexten all das tun kann, was andere Menschen alterstypisch in der Lage
sind zu tun (Pretis 2020a).
Die Doppelfunktion der ICF (Abb. 1) als übergeordnetes idiosynkratisches
Kategorisierungs- und Beschreibungssystem im Rahmen einer Befunderhebung,
als auch als Bewertungssystem im gutachterlichen Kalkül lässt
diese gemeinsame Sprache zu einem hochsensitiven und gleichzeitig intersubjektiv
nachvollziehbaren Instrument in Gutachten werden.
Zusammenfassung
Die höchst individuelle Beschreibung durch die Gesundheitskomponenten
der ICF und die damit assoziierten Items als auch die intersubjektiv nachvollziehbare
Anwendung der Beurteilungsmerkmale entsprechen in hohem Maße den
Anforderungen an biopsychosoziale Gutachten, sowohl die individuelle Situation
eines Menschen im Befund zu erfassen, als auch eine wissenschaftlich-schlussfolgernde
Aussage über diese Situation (in Bezug auf die jeweiligen gutachterlichen
Fragen) zu machen.
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