Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=15.10.2022 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil.  Rudolf Sponsel  Stubenlohstr.20  D-91052 Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  & .Copyright


    Anfang_ ICF-basierte Gutachten erstellen_ Datenschutz_Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich Sozialrecht, und hier speziell zum Thema:

    ICF-basierte Gutachten erstellen

    Buchpräsentation von Rudolf Sponsel, Erlangen



    Bibliographie: Pretis, Manfred (2022, Hrsg.) ICF-basierte Gutachten erstellen. Entwicklung im interdisziplinären Team. München: Reinhardt.



    Verlags-Info: "Einfach interdisziplinär!
    Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Dieser Leitfaden bietet Hilfe zur gutachterlichen Erhebung des Hilfebedarfs im Rahmen des BTHG und vergleichbarer Gesetzeswerke in Österreich und der Schweiz. Dabei stehen der Teamgedanke bei der Gutachtenserstellung und die ICF-Orientierung (Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation für Funktionsfähigkeit) im Zentrum. Das neue Verständnis von Behinderung als Wechselwirkung zwischen der Person und ihrer Umwelt durchzieht den Prozess der Gutachtenserstellung als roter Faden. Konkrete Beispiele ermöglichen einen direkten Transfer in die Praxis. Die Sicht der Betroffenen wird ebenfalls vertreten und ermöglicht ein tieferes Verständnis des Themas."



    Inhaltsverzeichnis [als PDF vom Verlag]
      1 Mit der ICF begutachten  9
        1.1 In den Kategorien der ICF denken und handeln  12
        1.2 Professionelle Scheinwerfersysteme in der Begutachtung berücksichtigen  22
        1.3 Begutachtung aus der Sicht einer Betroffenen  25
        1.4 Indikationsbereiche für die ICF  30
        1.5 Die WHO-Beurteilungsmerkmale verwenden.  32
          1.5.1 Notwendige Transfer- und Kalibrierungsprozesse 35
          1.5.2 Berufsspezifische Messinstrumente und die ICF  43
        1.6 Gemeinsam im Team befunden . 44
        1.7 Ethische Überlegungen zum Einsatz der ICF in Gutachten  47


      2 Die ICF in Befundungen verwenden 50

        2.1 Notwendige Basisdaten in Teamgutachten  50
        2.2 Gemeinsame Befundung im Team: „Shared Documentation“-Prozesse  52
        2.3 Startpunkte im ICF-basierten Gutachten.  54
        2.4 Personbezogene Aspekte  55
          2.4.1 Überblick . 55
          2.4.2 „Personbezogene Faktoren“ befunden  59
          2.4.3 Abgrenzungen . 59
          2.4.4 Spezifische Aspekte der Anamnese  61
        2.5 „Umweltfaktoren“ befunden  62
          2.5.1 Definition Umwelt  63
          2.5.2 „Umweltfaktoren“ befunden  72
          2.5.3 Spezifische Herausforderungen: „Einstellungen“ befunden  75
        2.6 „Körperstrukturen“ befunden  79
          2.6.1 Überblick  80
          2.6.2 „Körperstrukturelle Aspekte“ befunden  80
          2.6.3 Spezifische Herausforderungen.  82
        2.7 „Körperfunktionen“ befunden.  84
          2.7.1 Mentale Funktionen.  86
          2.7.2 Sinnesfunktionen und Schmerz  91
          2.7.3 Stimm- und Sprechfunktionen 95
          2.7.4 Funktionen des kardiovaskulären, respiratorischen und immunologischen Systems  100
          2.7.5 Funktionen des Verdauungs-, Stoffwechsel- und endokrinen Systems  102
          2.7.6 Funktionen des Urogenital- und reproduktiven Systems  105
          2.7.7 Neuromuskuloskeletale und bewegungsbezogene Funktionen  108


      3 „Aktivitäten / Teilhabe“ mittels ICF befunden 116

        3.1 Teilhabe am Lernen 120
          3.1.1 Überblick  120
          3.1.2 „Teilhabe am Lernen“ befunden (am Beispiel Schule)  122
          3.1.3 Spezifische Herausforderungen. 124
        3.2 Teilhabe an Aufgaben und Anforderungen  125
          3.2.1 Überblick  125
          3.2.2 „Allgemeine Aufgaben und Anforderungen“ befunden.  126
          3.2.3 Herausforderungen  127
        3.3 Teilhabe an Kommunikation 128
          3.3.1 Überblick  128
          3.3.2 „Teilhabe an Kommunikation“ befunden 132
          3.3.3 Gutachterliche Herausforderungen.  133
        3.4 Teilhabe an Mobilität  135
          3.4.1 Überblick  135
          3.4.2 „Teilhabe an Mobilität“ befunden 137
          3.4.3 Spezifische Herausforderungen.139
        3.5 Teilhabe an Selbstversorgung 141
          3.5.1 Überblick. 141
          3.5.2 „Teilhabe an Selbstversorgung“ befunden.  142
          3.5.3 Herausforderungen 143
        3.6 Teilhabe an häuslichem Leben  143
          3.6.1 Überblick  143
          3.6.2 „Teilhabe am häuslichen Leben“ befunden  144
          3.6.3 Herausforderungen 145
        3.7 Teilhabe an interpersonellen Interaktionen und Beziehungen  146
          3.7.1 Überblick 146
          3.7.2 „Teilhabe an interpersonellen Interaktionen und Beziehungen“ befunden.  147
          3.7.3 Spezifische Herausforderungen. 148
        3.8 Teilhabe an wichtigen Lebensbereichen 150
          3.8.1 Überblick  150
          3.8.2 „Teilhabe in bedeutenden Lebensbereichen“ befunden  151
          3.8.3 Spezifische Herausforderungen.  152
        3.9 Teilhabe an sozialem und Gemeinschaftsleben  154
          3.9.1 Überblick 154
          3.9.2 „Teilhabe am Gemeinschaftsleben“ befunden  155
          3.9.3 Spezifische Herausforderungen.  156


      4   Die ICF-basierte Gutachtenerstellung 157

        4.1 Das Verhältnis „Befund und Gutachten“ 157
        4.2 Teilhabebeeinträchtigungen als Schlüsselkonzept 159
        4.3 Bewertungen unter der Berücksichtigung der Umwelt  167
        4.4 Gutachterliche Empfehlungen auf der Basis der ICF  169
        4.5 Maßnahmen aus ICF-basierten Gutachten ableiten  171
        4.6 Gutachterliche Frage(n) als „Shared Document“ beantworten  172


      5   ICF-basierte Praxisbeispiele 173

        5.1 ICF-basiertes Gutachten aus dem Bereich Neurorehabilitation 174
        5.2 ICF-basiertes aus dem frühkindlichen Bereich 178
        5.3 ICF im sonderpädagogischen Gutachten 184


      6 Schlusswort aus der Sicht einer Betroffenen 197

      7 Literatur 200

      Sachregister 205



    Leseprobe des Verlages:
       
      1 Mit der ICF begutachten
      Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (kurz ICF, Weltgesundheitsorganisation WHO 2001, deutsch 2005) stellt ein Rahmensystem einer gemeinsamen internationalen Sprache dar. Diese ermöglicht es, die Gesundheitssituation eines Menschen mittels eines einheitlichen Kategoriensystems zu erfassen. Metasprache bedeutet, dass ein solches System von allen Fachkräften, die in der Behandlung, Begleitung, Förderung, Assistenz bzw. dem Zusammenleben mit einem Menschen mit einem Gesundheitsproblem involviert sind, als gemeinsame Verständnisbasis verwendet werden kann, sodass einzelne hochspezifische „Berufssprachen“ zu einer gemeinsamen Sprache zusammengeführt werden, ohne die jeweiligen Berufsgruppensprachen (der ÄrztInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen, PädagogInnen, des Pflegepersonals, aus dem Bereich der Sozialarbeit etc.) ersetzen zu
      wollen. Damit kann jeder Annäherungsprozess an die komplexe Wirklichkeit eines Menschen mit einem Gesundheitsproblem wenigstens sprachlich unter ein für alle verständliches „Dach“ wohldefinierter Begriffe und Kategorien gebracht werden, wie es die ICF als System bietet.
          Ein solcher Kategorisierungsprozess ist dabei in der Lage, die individuelle Wirklichkeit eines Menschen über alle relevanten biopsychosozialen Aspekte zu erfassen. So eignet sich die ICF als Metasprache in hohem Maße dazu, ein ganzheitliches Bild eines Menschen zu erstellen.
       
        Die ICF ist in der Lage, durch die gemeinschaftliche Basis einer Metasprache den Austausch mit einem Menschen mit einem Gesundheitsproblem bzw. zwischen Fachkräften, die involviert sind, zu erleichtern, da für alle Beteiligten (im Regelfall) verständliche und wohldefinierte Kategorien und Begriffe verwendet werden. Bislang notwendige „Übersetzungsleistungen“ von einer Fachsprache in eine andere bzw. in die individuelle Sprache der Betroffenen können damit reduziert werden. Allerdings muss diese ICF-Sprache von den beteiligten Berufsgruppen zuvor auch erworben werden.


      Gerade bei komplexen Gesundheitsproblemen, in denen verschiedenste Fachkräfte, im optimalen Fall transdisziplinär koordiniert und auf Augenhöhe zusammenarbeiten, stellt die ICF somit ein Instrument dar, mit dem das gemeinsame Verständnis erhöht bzw. Behandlungsoptionen reflektiert werden können (Adolfsson et al. 2010, Kohler et al. 2013, Tempest / McIntyre 2006). Die dabei verwendeten Begrifflichkeiten, Gesundheitsprobleme betreffend, werden in Tab. 4 erläutert. Hervorzuheben ist, dass auch die Betroffenen selbst ein Teil eines solchen Teams sind (Pretis 2020a).
          In einem zweiten methodischen Schritt ist die ICF durch wiederum übergeordnete einheitliche Beurteilungsmerkmale imstande, Bewertungen über die Gesundheitssituation und damit zusammenhängende Aspekte abzugeben. Dies erfolgt über ein definiertes System sogenannter Beurteilungsmerkmale, das den Fachsprachen der einzelnen Berufsgruppen übergeordnet ist. Vorausgesetzt wird, dass sich die WHO- Beurteilungen mit berufsspezifischen Bewertungsstandards verknüpfen lassen. Damit ist die ICF als internationaler Standard und als übergeordnetes Rahmenkonzept in der Lage, sowohl in Befunden als auch in gutachterlichen Schlussfolgerungen über wohldefinierte Begriffe (wie z. B. Gesundheitskomponenten) vergleichbare Beschreibungen und Beurteilungen abzugeben. Vorausgesetzt wird dabei, dass es sich beim Gutachtenverständnis im Regelfall um eine Integration allgemeingültiger nomothetisch-hypothesengesteuerter) Gesetzmäßigkeiten mit höchst individuellen (d.h. idiografischen) Aussagen handelt. Dies bedeutet, dass ein Sachverhalt in der Regel höchst individuell und gleichzeitig vor dem Hintergrund allgemeingültiger Gesetzmäßigkeiten der Medizin, Psychologie, Therapiewissenschaften etc. befundet und beurteilt wird. In der ICF spiegeln sich diese allgemeinen Gesetzmäßigkeiten vor allem in der Möglichkeit zu statistischen Bewertungen mittels WHO-Beurteilungsmerkmalen wider, die die Grundlage für gutachterliche Schlussfolgerungen sein können,
       

      • ob z. B. eine Behinderung (vor dem Hintergrund jeweiliger gesetzlicher Regelwerke) vorliegt
      • ob ein Mensch Anspruch auf jeweilige Habilitations- (d. h. Behandlungs- oder Fördermaßnahmen) oder Rehabilitationsleistungen hat
      • ob ein Anspruch auf Hilfsmittelversorgung vorliegt
      • in welchem Ausmaß ein Pflegebedarf besteht oder
      • ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs vorliegen
      • wie Prognosen einzuschätzen sind.


      Das höchst individuelle Bild der „Funktionsfähigkeit“ eines Menschen erfasst dabei die jeweilige höchst idiosynkratische Situation einer Person. Der daraus resultierende Fokus auf die Teilhabe stellt einen Menschen dabei in hohem Maße mit seinen sinnhaften Kontexten in Beziehung, mehr als dies z. B. die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ermöglicht (ICD-10-GM, DIMDI 2020). Letztere fokussiert vornehmlich auf intersubjektiv nachvollziehbare Symptome (meist dergestalt beschrieben, was ein Mensch „nicht“ tun kann). Der Begriff „Funktionsfähigkeit“ der ICF bezieht sich vereinfacht darauf, inwiefern ein Mensch mit einem Gesundheitsproblem in relevanten Kontexten all das tun kann, was andere Menschen alterstypisch in der Lage sind zu tun (Pretis 2020a).
      Die Doppelfunktion der ICF (Abb. 1) als übergeordnetes idiosynkratisches Kategorisierungs- und Beschreibungssystem im Rahmen einer Befunderhebung, als auch als Bewertungssystem im gutachterlichen Kalkül lässt diese gemeinsame Sprache zu einem hochsensitiven und gleichzeitig intersubjektiv nachvollziehbaren Instrument in Gutachten werden.

          Zusammenfassung
      Die höchst individuelle Beschreibung durch die Gesundheitskomponenten der ICF und die damit assoziierten Items als auch die intersubjektiv nachvollziehbare Anwendung der Beurteilungsmerkmale entsprechen in hohem Maße den Anforderungen an biopsychosoziale Gutachten, sowohl die individuelle Situation eines Menschen im Befund zu erfassen, als auch eine wissenschaftlich-schlussfolgernde Aussage über diese Situation (in Bezug auf die jeweiligen gutachterlichen Fragen) zu machen.



    AutorInnen:  Beiträge von Meike Hörnke, Andrea Jagusch-Espei, Silvia Kopp-Sixt, Manfred Pretis. Unter Mitwirkung von Holger Grötzbach und Claudia Pott



    Bewertung: Ein wichtiges, informatives Werk und Hilfsmittel für Gutachten auf ICF-Basis.
    Im Sachregister vermisst:
    • Beweisfrage(n)
    • biopsychosoziale Gutachten (S. 11)
    • Fragestellung(en)  (S. 11)
    • Gutachten (S. 157: "Gutachten stellen im Allgemeinen beurteilende Schlussfolgerungen durch Sachverständige zu definierten Fragestellungen dar.")
    • WHO Beurteilungsmerkmale (S. 12)






    Literatur (Auswahl)



    Links (Auswahl: beachte)



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten: > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __


    Querverweise
    Standort: ICF-basierte Gutachten erstellen (Buchpräsentation).
    *
    Überblick Forensische Psychologie.
    *
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). ICF-basierte Gutachten erstellen (Buchpräsentation). Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/Sozialrecht/ICF-GA.htm
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    21.05.22    angelegt.